Wettbonus ohne Einzahlung – die zwei Schweizer Veranstalter und zehn geprüfte Namen
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Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungsangaben abgeglichen mit der Gespa als der interkantonalen Geldspielaufsicht, die die Bewilligungen nach dem BGS erteilt.
Neukundenangebote ohne eigene Einzahlung: was in der Schweiz überhaupt zu holen ist
Ein Bonus ohne eigene Einzahlung klingt nach einem Geschenk, das nichts kostet. In der Schweiz ist er zuerst einmal eine Bewilligungsfrage. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben ausloben will, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Aufsicht nach Art. 75 Abs. 2 BGS, und diese Zustimmung erteilt die Gespa nicht grosszügig. Im Jahr 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aus diesen Zahlen folgt kein üppiger Markt, sondern ein schmaler: die zwei bewilligten Veranstalter werben mit kleinen Beträgen, kurzen Fristen und Guthaben, das man nicht auszahlen kann.
Damit ist der Ton dieser Seite gesetzt. Die Kategorie «Bonus ohne Einzahlung» ist im Schweizer Wettmarkt keine Produktgattung, sondern eine Randerscheinung mit einem Amtsstempel davor. Wer über eine Suchmaschine hier landet und CHF 100 Gratisguthaben erwartet, wird enttäuscht. Wer wissen will, was ein Aktionsguthaben tatsächlich einbringt und welche Fristen daran hängen, findet auf den nächsten Abschnitten mehr, als die Werbung hergibt.
Auszahlbar ist das Gratisspielguthaben in keinem der beiden Häuser. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen: Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Die Loterie Romande formulierte dieselbe Einschränkung für das Guthaben, das sie in ihren Aktionen verteilt. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, ist kein Geld. Es ist ein Recht, unter Bedingungen zu spielen.
Zur Sprache: Wer in der Schweiz eine Wette abschliesst, ist «Wettende» oder «Spielende». Der Anbieter heisst in der gesetzlichen Sprache «Veranstalter» oder «Veranstalterin», und ein «Wettanbieter» ist die umgangssprachliche Variante. Bewilligt wird nämlich nicht eine Firma, sondern eine Tätigkeit: die Veranstalterbewilligung für den Betrieb, die Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel. Wer die beiden Begriffe in Marketingtexten durcheinanderbringt, hat den Aufsichtsrahmen des BGS nicht gelesen.
Spielguthaben, Gratiswette, Freiwette: die Bauteile eines Neukundenangebots
Vier Dinge kommen in dieser Kategorie ständig durcheinander, und die Verwechslung kostet den Wettenden Geld.
Das Gratisspielguthaben füllt das Spielerkonto, ohne dass eine eigene Zahlung nötig wäre. Es bleibt aber in der Regel an eine Erfüllungsbedingung gebunden und ist nicht auszahlbar. Die Gratiswette oder Freiwette ist der Marktbegriff aus der ausländischen Anbieterwerbung: ein Wettschein, dessen Einsatz nicht vom eigenen Guthaben abgeht. Die Kursunterscheidung liegt im Detail, und sie ist die wichtigste Unterscheidung auf dieser Seite: bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, streicht der Anbieter den Einsatz aus dem Gewinn, und ausgezahlt wird nur der Nettogewinn. Ein Freiwette über Quote 2.00 bringt also nicht das Doppelte des Einsatzes, sondern genau eine Einsatzhöhe. Der zweite Teil, die Rückzahlung des Einsatzes, kommt bei einer Einzahlung mit eigenem Geld automatisch dazu, bei der Gratiswette nicht.
Der Bonus auf eine Einzahlung ist eine dritte Sache: hier muss der Wettende erst einzahlen, damit der Anbieter seinen Anteil dazulegt. Damit hat der Bonus ohne Einzahlung mit dem Einzahlungsbonus nichts gemein ausser dem Wort Bonus.
Viertens der Quotenzuschlag: ein Anbieter hebt für ein einzelnes Ereignis die Quote an. Das ist kein Guthaben, sondern ein besseres Verhältnis von Einsatz zu möglichem Gewinn, und der Vorteil verschwindet vollständig, sobald der Wettende diese eine Wette verliert.
Die Reihenfolge, in der man ein solches Angebot liest, entscheidet mehr als das Angebot selbst. Zuerst gilt es zu klären, ob die Erfüllung 24 Stunden oder drei Monate dauert, dann, ob es einen Mindestumsatz gibt, dann, ob ein einmal verdientes Guthaben auszahlbar ist, und ganz zuletzt, wie hoch der beworbene Betrag ist. Anbieter schreiben den vierthöchsten Punkt in die Überschrift und die anderen drei ins Kleingedruckte.
Grundlagen: Guthaben, Quote und Auszahlung im Schweizer Markt
Das Wettsystem in der Schweiz steht auf einem Grundsatz, der die ganze Logik der Aktionsguthaben erklärt: Guthaben und Gewinne werden nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen an Wallets, Kryptobörsen oder Dritte gibt es bei den bewilligten Schweizer Anbietern nicht. Wer also einwirkendes Aktionsguthaben in bare Münze umwandeln will, stösst früher oder später auf diesen Paragrafen: es gibt einen Weg von der Wette zum Konto, aber nur einen, und der verlangt die Identität.

Ein zweiter Grundsatz: Kredite an Spielende gibt es nicht. Kein Schweizer Veranstalter kann einem Wettenden Geld leihen, damit dieser weiterwetten kann. Die Grenze ist im BGS ausdrücklich vorgesehen.
Dazu kommt die Rechenregel, mit der jeder Gewinn im System entsteht: der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet dieses Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen genau ab. Ein Wettender, der seine Kombination selbst nachrechnet und einen Rappen daneben liegt, hat nicht den falschen Gewinn errechnet, sondern die falsche Rundungsregel benutzt.
Und eine eigene Grösse, die die Werbebranche aus naheliegenden Gründen ungern nennt: die Auszahlungsquote des Marktes. Sie gibt an, welcher Anteil aller Einsätze eine bestimmte Wettart an die Wettenden zurückgibt, und die Marge des Anbieters ist 100 Prozent minus dieser Anteil. Auf die ganze Schweiz gerechnet gibt es keine einheitliche Zahl. Sie unterscheidet sich zwischen den Wettarten, und sie unterscheidet sich zwischen den Ereignissen desselben Tages.
Wer wissen will, was ein Konto bei Swisslos kostet, findet die Antwort in den Limiten: der Mindestkauf von Spielguthaben beträgt CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Swisslos ein Handy und eine Bankverbindung genügen nicht, um es aufzuladen: auch der Kauf von Spielguthaben setzt ein registriertes, verifiziertes Konto voraus. Wie hoch die Aktionsguthaben sind, die es darauf gibt, steht bei jedem der beiden in den Bedingungen der jeweiligen Aktion, und die Zahlen liegen bei einem kleinen zweistelligen Frankenbetrag, nicht beim Zehnfachen.
Wo ein Bonuskonto mit bestimmten Zahlungsmitteln aufgeladen werden muss, steht das bei jedem Anbieter in den eigenen Bedingungen. Swisslos führt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos; bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance-App.
Top-10-Vergleich: die bewilligten Veranstalter und acht Namen ohne Schweizer Bewilligung
Die Liste, die man in Schweizer Wettvergleichen erwartet, ist aus juristischen Gründen eine gemischte. Nur zwei Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten: der Swisslos-Veranstalter mit seinem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles, was danach auf einem Vergleichsportal steht, hat keine Schweizer Bewilligung; diese Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und jede von ihnen trägt im Folgenden den Hinweis «ohne Schweizer Bewilligung».
Der Vergleich ordnet die Häuser nach ihren Bedingungen, nicht nach der Höhe des beworbenen Betrags. Eine CHF-10-Aktion mit einer 7-Tage-Frist und einem gültigen, aber nicht auszahlbaren Guthaben ist eine andere Sache als ein ausländisches Angebot mit einem grossen Betrag, einer hohen Mindestquote und einer Umsatzbedingung, die den Betrag beim Durchlaufen verbraucht. In der Einordnungstabelle sind die Marken nach Bewilligungsstatus und danach sortiert, was as reported über die Veranstalterschaft bzw. den Lizenzeintrag bekannt ist.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | kein Schweizer Veranstalter, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | kein Schweizer Veranstalter, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| BC Game | ohne Schweizer Bewilligung | kein Schweizer Veranstalter, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | kein Schweizer Veranstalter, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | kein Schweizer Veranstalter, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | kein Schweizer Veranstalter, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | kein Schweizer Veranstalter, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | kein Schweizer Veranstalter, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
Die Tabelle macht sichtbar, was in der Werbung untergeht. Acht Marken in dieser Liste haben in der Schweiz keine Zulassung, und das bedeutet mehr als ein fehlendes Zertifikat: ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Wer ein gesperrtes Portal sucht, findet es nach Stunden unter einer neuen Domain wieder, und die Gespa nennt dieses Weiterziehen Domain-Hopping. Zwischen den beiden Gruppen liegt zudem ein Graben, den die Spaltenüberschriften nicht zeigen: die bewilligten Häuser nehmen nur Wettende aus ihrem eigenen Gebiet auf, und diese beiden Gebiete überschneiden sich nicht.
Neben der Bewilligung unterscheiden sich die Gruppen in einem Punkt, der für das Thema dieser Seite zentral ist. Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt Geld nur dann aus dem Konto heraus, wenn es aus einer Wette oder einem Gewinn stammt, der den Regeln nach auszahlbar ist; Aktionsguthaben bleibt davon ausgenommen. Ein grosszügig beworbenes Guthaben zählt also nur in dem Masse zum Kontostand, wie es sich in Gewinne umsetzen lässt, die auszahlbar sind.
Die Rechtslage: warum Gratisguthaben in der Schweiz eine Bewilligung braucht
Wer Gratisspiele und Gratisguthaben anbietet, braucht dafür vorab die Zustimmung der Aufsicht. Das ist die zentrale Regel, aus der die karge Produktlandschaft folgt. Sie steht in Art. 75 Abs. 2 BGS, und die 32 Zustimmungen des Jahres 2025 zeigen, wie der Massstab liegt: 24 für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Von einem freien Markt mit Einzahlungsprämien kann keine Rede sein. Online-Sportwetten sind geldspielrechtlich ein Grossspiel, sie stehen im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa überwacht, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat seit 1.1.2021 arbeitet. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die richtige Adresse; sie beaufsichtigt nur die Spielbanken. Eine Bewilligung zerfällt in eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Der gesetzlichen Logik folgt, dass die beiden Produkte nur online Gewicht haben: Sporttip wird im Verbund der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt, die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Aus diesen Aufzählungen folgt der Test, den ein Konto überhaupt erst passiert: Wohnsitz im Gebiet. Die Loterie Romande nennt in diesem Zusammenhang nebenbei ihre 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Aktionsguthaben, von dem hier die Rede ist, ist also nicht mobil. Es hängt am eigenen Wohnsitz.
Der offene Aktionsteil der Loterie Romande zeigt, was in dieser Bewilligungslage möglich ist. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code eingab, den die Stadien der National League verbreiteten, erhielt CHF 10 Spielguthaben im verifizierten Konto, aus einem Kontingent von insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer den Kalender nachrechnet, sieht die Dimension: 7’000 mal CHF 10, über eine Aktion, die drei Monate lief. Das ist eine Marketingausgabe, wie sie ein Detailhändler für eine Gratisprobe budgetiert, und sie sagt mehr über die Schweizer Aktionlandschaft als jede Broschüre.
Der Rahmen für Einzelwetten setzt ebenfalls Grenzen, die in der Werbung fehlen. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer ein Aktionsguthaben in zehn Wetten à CHF 10 umsetzen will, sieht darin kein Hindernis. Wer aber ein grosses Guthaben mit wenigen Wetten durchbringen wollte, hätte es schwer.
Der gesperrte Bereich ist ebenfalls gesetzlich umrissen: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt, und das zulässige Programm folgt einer geschlossenen Liste der Gespa mit zugelassenen Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, in der sich unter anderem keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Rubrik finden. Ein beworbenes Wettangebot kann in der Schweiz also nicht beliebig ausgebaut werden; das Programm, in dem man sein Guthaben umsetzen will, hat selbst eine Decke.
Rechtslage: was das für ein Angebot ohne eigene Einzahlung bedeutet
Der Katalog des Erlaubten entscheidet mit, wie brauchbar ein Aktionsguthaben ist. Man kann es nicht in beliebige Wetten stecken, sondern nur in einen zugelassenen Ausschnitt, und deshalb hängt der Nutzen einer Aktion am Programm des Anbieters, nicht an der Zahl auf dem Wettschein.
Ein Feld bleibt offen und sollte offen bleiben: ob und unter welchen Bedingungen virtuelle Sportarten in der Schweiz veranstaltet werden dürfen, ist nicht geklärt. Auf dieser Seite wird dazu nichts behauptet. Esports betreffen die Frage nicht, weil sie in der Liste der Aufsicht mit zugelassenen Sportarten und Wettarten schlicht nicht vorkommen.
Ein bewusst sparsamer Punkt der Konstruktion: Livewetten sind zulässig, voraus und live, und das BGS zieht für einzelne Live-Märkte keine gesetzliche Grenze. Es gibt also keinen Bundesartikel, der die Palette der Live-Märkte einschränkt, wie es bei Wetten auf Sportereignisse mit überwiegend minderjährigen Teilnehmenden der Fall ist. Die Live-Kette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird.
Für Werbung und Aktionen setzt Art. 74 BGS die Grenze: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Dazu kommt die Regel, die für dieses Thema die entscheidende ist: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Wenn hier zehn Marken stehen, von denen acht keine Schweizer Bewilligung haben, dann ist das eine Beschreibung ihres Status und keine Empfehlung. Eine Empfehlung wäre genau das, was der Artikel verbietet.
Es gibt übrigens keine Sperrstunde für Werbung in der Schweiz. Wer sich an eine solche Regel zu erinnern glaubt, verwechselt sie mit etwas anderem.
Verantwortung beim Spielen: was an ein Guthaben gebunden ist
Ein gutes Aktionsguthaben kommt mit einer Grenze, die der Wettende selbst setzt, bevor er die erste Wette platziert. Das ist keine Empfehlung, sondern Ablauf. Wer vor der ersten Sporttip-Teilnahme kein Verlustlimit für 1, 7 und 30 Tage gesetzt hat, kommt nicht weiter; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kann freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festgelegt werden. Aktion, Konto, Limit und erste Wette liegen in dieser Reihenfolge, und nichts davon lässt sich nachträglich überspringen.
Bei der Loterie Romande ist die Grenze anders gezogen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und der Kontostand darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Guthaben, darüber geht der Betrag auf das Konto bei der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Unterschied zwischen «Guthaben» und «Gewinn im Guthaben» ist damit genau der Punkt, an dem sich ein Aktionsgeschenk in auszahlbares Geld verwandeln kann oder nicht.
Wer eine Spielsperre braucht, kann sie bei Swisslos selbst setzen: der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Spielsperre wird in ein Register eingetragen, das schweizweit gilt, auch für Spielbanken einschliesslich Online-Spielbanken und im Fürstentum Liechtenstein. Gesetzlich sind Spielsperren in Art. 80 bis 82 BGS geregelt: die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre laufen über das Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle, und die Veranstalter müssen eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, und wer im geschlossenen Online-Bereich unterwegs ist, wird beim Zugang verpflichtend geprüft.
Verlustlimiten sind der wichtigste Schalter auf der ganzen Seite, weil sie vor der Einzahlung gesetzt werden und nicht danach. Wer sein Aktionsguthaben also an einem schlechten Abend mit einer weiteren Wette «verarbeitet», trifft auf die Grenze, die er sich vor dem Abend selbst gesetzt hat. Eine Erhöhung ist frühestens 72 Stunden später wirksam, und die Wartezeit ist der eigentliche Schutz: in drei Tagen verliert auch die beste Rachewette ihren Glanz.
Diese staatlich nicht fixierte Deckelung ist etwas, was in vielen Nachbarländern anders aussieht: hier setzt der Wettende selbst, nicht der Staat. Die verschreibungsartige Sperre ist die Selbstsperre, nicht die Depotgrenze.
Und der Selbsttest, den die Aufsicht selbst liefert: bei der Gespa-Testkaufkampagne 2025 wurde an den Verkaufsstellen in 47,5 Prozent der 200 Fälle ein Sportwettenprodukt an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört hierher, weil sie zu dem Bild passt, dass der Schutz am Verkaufsschalter nicht als streng zu verkaufen ist. Werden App und Konto gemeinsam genutzt, ist das ein Grund mehr, einen zweiten Zugang, ein zweites Gerät und die Konto-Trennung als Voraussetzungen für eine Auszahlung zu behandeln.
Bei Swisslos lässt sich zudem Bargeld nicht anonym an ein Konto leiten, und Auszahlungen laufen auf ein Konto, dessen Name mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Ein Bonus, der an irgendeiner Stelle anonym auszahlbar wäre, kommt im bewilligten Schweizer Markt nicht vor. Wer über einen Anbieter ohne Bewilligung stolpert, liest in einem Werbetext, dass anonyme Auszahlung ein Vorteil sei: so einfach ist es aber nicht. Bei den bewilligten Schweizer Anbietern gehört das Gegenteil zum Produkt: nur ein Konto auf den eigenen Namen.
Steuern: Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen, zu denen der BGS die Sportwetten rechnet, sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach einem Bundesansatz von CHF 1’070’400 im Vorjahr; der kantonale Freibetrag weicht je Kanton ab und die Seite nennt keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der typische Wettende bleibt weit unterhalb des Freibetrags und zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, findet keine Verrechnungssteuer vor, dafür aber kantonale Praxis: die Steuerverwaltung Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für die Frage, was für den konkreten Fall gilt, führen nur die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung weiter; diese Zeilen sind allgemeine Information.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: Aktionsguthaben im Kleingedruckten, aber ein geregeltes Auszahlungsregime
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt, und unter dem Namen Sporttip laufen ihre Wetten. Damit ist sie einer der beiden Veranstalter, die das Gesetz für dieses Geschäft überhaupt zulässt, und die Bewilligung ist eine für das Grossspiel, die die Aufsicht vergibt.
Das Aktionsangebot selbst ist schmal. Wo Geld ausgezahlt wird, ist die Auszahlung aber anständig geregelt: zweimal im Jahr, innerhalb von 365 Tagen, erfolgt die Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Einfacher wird das Konto dadurch nicht: die Auszahlung von Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, grössere Beträge gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Das Guthaben und die Auszahlung sind also zwei verschiedene Töpfe, und das ist die wichtigste Unterscheidung auf dieser Seite: was als Aktionsguthaben ins Konto kommt, landet nicht automatisch auf der Bank.
Die angebotenen Quotenschübe sind Bedingungen unterworfen. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; auf den Nettogewinn gibt es 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines benannten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide lassen sich pro Wettendem einmal nutzen und sind in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Zum Gesamtbild gehören drei Regeln, die selten in einer Aktionsbeschreibung stehen. Der Cash-Out steht für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten zur Verfügung, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche reguläre Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Und: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Dazu kommen Fristen, die ein Guthaben schmäler machen können. Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen bekommt die betroffene Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks, und wer gegen eine verweigerte Auszahlung vorgehen will, muss innert 10 Tagen schriftlich Beschwerde einlegen.
Fazit. Wer sein Aktionsguthaben in eine Kombination mit vier, sieben oder mehr Voraussagen giesst, versteht jetzt, warum Swisslos diesen Zuschlag nur online, nur mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage und nur mit begrenzter Erhöhung anbietet: die Bedingungen sind der Preis, der auf der 5- oder 20-Prozent-Zahl des Nettogewinns steht.
Loterie Romande Jouez Sport: die einzige ausdrücklich dokumentierte Gratisguthaben-Aktion der Schweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Kontaktadresse in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Zusammen mit Swisslos bildet sie das Duo, das das Gesetz für Sportwetten vorsieht. Wer im Kanton Waadt lebt, kommt hier registriert rein, wer in Zürich wohnt, nicht.
Ihre dokumentierte Aktion ist die konkreteste Art von «Bonus ohne Einzahlung», die der Schweizer Markt kennt. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer einen der in den Stadien der National League verbreiteten Codes innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben aus einem Kontingent von 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Drei Grössenordnungen stehen in einem Satz: CHF 10 pro Person, 7000 Stück im Ganzen, 30 Tage Frist. Die Frist gehört zum Aktionsbestandteil, denn nach dreissig Tagen ist das Guthaben fort.
Beim Ein- und Auszahlen arbeitet die Loterie Romande mit eigenen Grössen: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, ein Guthaben von höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt im Wallet, höhere Beträge auf das Konto bei der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Fazit. Die Aktion mit den CHF 10 ist billig und ehrlich; die eigentliche Grenze liegt nicht im Betrag, sondern darin, dass ein Westschweizer Wohnsitz zur Teilnahme gehört.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die ausgewiesene Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht. Die Gespa führt diese Marke auf ihrer Sperrliste, was Schweizer Telekom-Anbieter zur Blockade per DNS verpflichtet; ob dieser Schutz den Wettenden effektiv erreicht, ist aufgrund der raschen Ersetzung gesperrter Adressen jedoch fraglich.
Fazit. Die fehlende Sperrregister-Anbindung ist die Grenze, die ein ausländisches Konto in der Schweiz in ein eigenes Risiko verwandelt: Die Massnahme, die bei Selbstsperre bei Swisslos und Loterie Romande automatisch greift, greift hier schlicht nicht.
myBet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg
myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, es gibt keine Verbindung zum Sperrregister der Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und damit per DNS blockiert werden. Das Bild deckt sich in diesen Punkten mit dem der anderen ausländischen Marken dieser Liste.
Fazit. Ohne Schweizer Verfahrensweg endet ein Streit über Gewinn oder Guthaben dort, wo er beginnt: auf dem Wettschein der ausländischen Marke. Wer ein Konto dieser Art führt, sollte ein Einzelereignis, in Währung gerechnet, als verloren behandeln, sobald es um die Durchsetzung geht.
BC Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC Game gehört zu den Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Eine ausgewiesene Lizenz ist in der Schweiz ohne Kraft, der Anschluss an das schweizerische Sperrregister fehlt, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Eine Aufnahme in die Sperrliste der Gespa führt zu einer DNS-Blockade bei Schweizer Telekom-Anbietern; da jedoch ständig neue Adressen nachrücken, ist das für den Wettenden kein verlässlicher Schutz.
Fazit. Der Bewilligungsstatus bleibt hier die einzige harte Tatsache, und sie reicht für eine Entscheidung: eine Schweizer Aufsicht über das Konto gibt es nicht.
BassBet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Kontingent an Schweizer Schutz
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, das Konto ist nicht an das Sperrregister der Aufsicht angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen. Der Anbieter findet sich auf der Sperrliste der Gespa, was eine Blockade per DNS bei Schweizer Telekom-Anbietern auslöst; da jedoch ständig neue Adressen nachrücken, ist dies für die Aufsicht ein fortlaufender Prozess.
Fazit. Ein Aktionsguthaben, das in ein ausländisches Konto führt, das keinen Kontakt zur Schweizer Aufsicht hat, endet nicht mit einem Widerrufsrecht. Genau diese Regel fehlt im Repertoire der ausländischen Anbieter.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet erscheint in der Schweiz ohne Bewilligung. Die as reported ausgewiesene Lizenz hat hier keine Kraft, es gibt keine Sperrregisterfunktion für das Konto und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann per DNS blockiert werden. Damit teilt die Marke das ordnungsrechtliche Profil der anderen ausländischen Namen in dieser Liste.
Fazit. Der Unterschied zwischen den ausländischen Namen und den beiden Schweizer Häusern ist an dieser Stelle kein Marketingthema: Bei Sporttip und Jouez Sport sind die Konten in das Schweizer Schutzsystem eingebunden, bei den ausländischen Anbietern nicht.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Bei 22Bet gilt dasselbe Bild: keine Schweizer Bewilligung, eine as reported ausgewiesene Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste blockierbar. Die Sperrliste selbst ist das Beispiel dafür, wie die Aufsicht damit umgeht: Sie verzeichnet Domains ausländischer Anbieter und ersetzt blockierte Domains innert Stunden.
Fazit. Ein Schweizer Konto ohne Sperrregister-Anbindung ist kein Ort, an dem eine Selbstsperre verlässlich wirkt. Genau das ist der Punkt, an dem ein ausländisches Konto sich von den bewilligten Häusern unterscheidet.
bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung, als Domain auf der Sperrliste geführt
bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung; soweit in der Schweiz dazu etwas bekannt ist, ist es eine Domain, die auf der Sperrliste steht. Eine as reported ausgewiesene Lizenz hat hier keine Kraft, die Verbindung zum Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht.
Fazit. Die Blockade per DNS ist der sichtbarste Teil dieser Konstellation, aber nicht der teuerste. Der teuerste Teil ist der fehlende Schweizer Rechtsweg.
1Bet: ohne Schweizer Bewilligung
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die as reported ausgewiesene Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden.
Fazit. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bleibt das Konto von jedem Mechanismus ausgeschlossen, der die Schweizer Wettenden bei den bewilligten Häusern schützt.
Was ein Aktionsguthaben unter dem Strich wert ist
Diese Rechnung gehört an das Ende, weil sie am wenigsten angenehm ist. Sie geht von einem Guthaben aus, das in der Schweiz vorkommt, dem CHF-10-Spielguthaben aus «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Es ist ein Aktionsguthaben, das sich nicht auszahlen lässt und dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, wenn die Wette gewinnt; Wirklichkeit des Schweizer Marktes, kein Einzelfall.
Der Rahmen ist ein Markt mit zwei Ausgängen zu einer Quote von je 1.90. Aus diesen beiden Quoten ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent, und die Kehrseite davon ist eine Marge von rund 5 Prozent. Die 95 Prozent sind der Anteil des Geldes, der über einen längeren Zeitraum in diesem Markt an die Wettenden zurückfliesst.
Jetzt wird es interessant. Setzt man die vollen CHF 10 auf eine Quote von 1.90, beträgt der Nettoertrag bei einem Treffer CHF 9 bei einem Einsatz, der nicht zurückgezahlt wird: Die Auszahlung wäre brutto CHF 19, von denen der Anbieter die nicht zurückgezahlten CHF 10 abzieht. Der Wert des Guthabens liegt nicht bei CHF 10, sondern rechnerisch bei einem Bruchteil davon, und er hängt an drei Grössen: dem Betrag, der Höhe der Quote und dem Anteil, den der Markt überhaupt zurückgibt. Bei einer Quote von 1.30 sinkt der Nettoertrag auf CHF 3, bei einer Quote von 3.00 steigt er auf CHF 20 bei den gleichen CHF 10; die Aktion mit dem gleichen Betrag ist also nicht die gleiche Aktion, und deshalb wird der Wert hier als Spanne und nicht als eine Zahl angegeben.
Für den Rahmen dieser Seite bleibt die Bilanz: Wer CHF 10 Aktionsguthaben in einem Markt mit rund 95 Prozent Auszahlungsquote in Nettoertrag verwandelt, gewinnt im günstigen Fall rund CHF 9, aber nicht mehr als das, und das ist keine Auszahlung, sondern der Rest, der nach dem Anbieteranteil übrig bleibt.
Und die Bedingungen stehen nicht zur Wahl. Das Guthaben der Loterie Romande ist nicht auszahlbar, der Gewinn aus dem Einsatz des gleichen Guthabens ist auszahlbar, und ob die Wette überhaupt gewinnt, steht in keiner Rechnung dieser Seite.
Häufige Fragen zu Wettboni ohne Einzahlung in der Schweiz
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?
Ja, aber nicht dauerhaft. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer also sucht, findet Aktionen aus einem Kontingent, zeitlich befristet, nicht ein ständig laufendes Angebot.
Warum sind die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter so klein und so selten?
Weil jede Gratisspiel- und Gratisguthabenaktion vorab bewilligt werden muss, und die Aufsicht erteilt diese Zustimmung nur einzeln. Aus art. 75 Abs. 2 BGS folgt eine Bewilligungsschranke, aus dem Kontingent der Loterie Romande kommt dazu. Der Markt ist auf zwei Veranstalter begrenzt, also bleibt das Angebot schmal.
Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden?
Nein. Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das in den Teilnahmebedingungen, bei der Loterie Romande im Regelwerk. Auszahlbar wird erst der Gewinn, der daraus entsteht, und wenn die Wette gewinnt, wird der Einsatz bei einer echten Gratiswette nicht mit ausgezahlt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?
Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht aus dem eigenen Guthaben stammt, wird der Einsatz nicht zurückgezahlt. Gewinnt die Wette, bleibt der Einsatz beim Anbieter und nur der Nettogewinn wird gutgeschrieben. Eine Wette mit einem Einsatz aus dem eigenen Guthaben verhält sich genau anders: hier kommt der Einsatz mit dem Gewinn zurück.
Was bedeutet es, wenn ausländische Seiten mit einem Bonus ohne Einzahlung werben?
Dass die Schweiz dort nicht zuständig ist. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht. Wer trotzdem spielt, trägt das Risiko selbst.
Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Oberhalb behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht je nach Kanton ab; für die eigene Situation sind die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
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