Sportwetten Bonus für Bestandskunden: kleine Beträge, klare Bedingungen
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Was bestehende Konten in der Schweiz wirklich bekommen
Wer seit Jahren bei Sporttip oder Jouez Sport wettet, kennt das Gefühl: Die Werbung auf den Plakaten spricht von Neukunden, und das eigene Konto bleibt leer. Dahinter steht kein Versäumnis der Veranstalter, sondern eine Bewilligungsauflage. Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, und eine solche Zustimmung deckt eine einzelne Aktion mit einem festen Zeitfenster ab, kein Dauerrecht. Wer also auf einen Bonus wartet, wartet auf eine Ausnahme.
Datenstand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Limiten wurden gegen die Aufsicht Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Die aufschlussreichste Zahl dieses Themas steht in den Sporttip-Spielregeln: Bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote beträgt der Bonus auf den Nettogewinn 5 Prozent. Bei sieben Voraussagen sind es 20 Prozent, bei zehn 40 Prozent, bei fünfzehn 100 Prozent. Das ist ein echter Bonus für bestehende Konten, und er ist an Bedingungen geknüpft, die darüber entscheiden, was er am Ende wert ist. Genau darum geht es auf dieser Seite.
In der Schweiz wettet man bei einem von zwei Veranstaltern. Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 hat die Zahl der Bewilligungen gedeckelt, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Das schränkt nicht nur ein. Es erklärt, warum der Wettbewerb um bestehende Kunden hier so zurückhaltend aussieht: Es gibt keinen dritten Anbieter, der um Aufmerksamkeit buhlen müsste.
Was ein Angebot für bestehende Kunden überhaupt sein kann
Die Schweiz kennt keine Gutscheinkultur nach ausländischem Vorbild. Wo im Netz von Gutscheincodes für Bestandskunden die Rede ist, steht fast nie ein schweizerisches Angebot dahinter. Grund ist Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das klingt nach mehr, als es ist, denn jede Zustimmung gilt für eine konkrete Aktion.

Es bleiben vier Formen, die man tatsächlich antrifft. Der Booster wertet eine bestehende Wette auf – beim Kombiboost ein Prozentwert auf den Nettogewinn, bei Quoten- und Profitboosts eine Erhöhung, die pro Wettenden nur einmal nutzbar ist. Der Aktionstag verteilt ein Gratisguthaben an einem festen Termin, wie es die Loterie Romande in den Eishockeystadien getan hat. Das reguläre Spielguthaben kauft man sich selbst; es ist kein Bonus, aber die Grundlage, auf der Boosts greifen. Und dann ist da das, was viele erwarten und nicht bekommen: ein Code, den man eingibt und der das Konto auflädt.
Diese vier unterscheiden sich nicht im Wortlaut der Werbung, sondern in der Verfügbarkeit des Geldes. Gratisspielguthaben ist in der Schweiz nicht auszahlbar, bei keinem der beiden Veranstalter. Der Wert eines Bonus richtet sich also immer auf die Fortsetzung des Spiels, nie auf das Bankkonto. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Aktion anders.
Was die konkrete Sporttip-Aktion kostet
Der Kombiboost steht in den Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen in Version 4.2. Er gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn gerechnet, nicht auf den Einsatz. Und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Bezug auf den Nettogewinn ist der Punkt, an dem das Marketingwort «100 Prozent Bonus» zu kippen beginnt. Eine Verdoppelung des Gewinns ist keine Verdoppelung der Auszahlung. Wer CHF 10 einsetzt und mit Quote 3.00 auf CHF 30 kommt, hat einen Nettogewinn von CHF 20. Bei 20 Prozent Bonus kommen CHF 4 dazu, insgesamt also CHF 24 statt der CHF 30, die eine Erhöhung des Einsatzes brächte. Das ist kein Trick. Es ist die Definition einer Bonusart, die auf den Gewinnteil zielt.
Die Mindestquote von 1.50 ist der eigentliche Filter. Sie entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von rund 67 Prozent, also einem klaren Favoriten. Wer den Boost nutzen will, muss vier solcher Partien finden. Das erhöht die Trefferchance der Kombination und macht sie gleichzeitig langweilig. Der Kombiboost belohnt nicht den Mut, sondern den Verzicht auf Überraschungen.
Ein zweiter Filter ist unauffälliger. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Sieger und Torschützen desselben Spiels kombiniert, muss also die Bet-Builder-Funktion nutzen. Sonst riskiert er die gesamte Wette und damit den Boost.
Der Sprung zwischen den Stufen ist die eigentliche Entscheidung. Vier Voraussagen bringen 5 Prozent, sieben 20 Prozent, zehn 40 Prozent, fünfzehn 100 Prozent. Jede Steigerung verlangt drei beziehungsweise fünf zusätzliche Partien mit mindestens 1.50 Quote. Bei fünfzehn Spielen ist die Trefferwahrscheinlichkeit so klein, dass der Boost kaum mehr ist als ein verlagsunkostenfreier Schein.
Was der Kombiboost bei einem konkreten Einsatz zurückgibt
Die Regeln nennen Prozentsätze, aber keinen Betrag. Der Betrag hängt an der Kombiquote, und die entsteht erst aus der Auswahl. Vier Beispiele mit einem Einsatz von CHF 10 machen den Grössenbereich sichtbar; es sind Beispiele, keine notierten Preise.
Bei einer Viererkombination mit Quote 4.00 beträgt der Gewinn CHF 40, der Nettogewinn CHF 30. Der Fünffprozent-Boost bringt CHF 1.50 dazu, die Auszahlung steigt also auf CHF 41.50. Bei Quote 8.00 ergibt sich ein Gewinn von CHF 80, ein Nettogewinn von CHF 70, ein Boost von CHF 3.50 und eine Auszahlung von CHF 83.50. Bei Quote 3.00 bleibt der Boost bei CHF 1.00. Der Wert wächst mit der Kombiquote, aber er bleibt ein Bruchteil des Nettogewinns.
Eine Siebenfachkombination: Bei Quote 10.00 beträgt der Gewinn CHF 100, der Nettogewinn CHF 90, der Zwanzigprozent-Boost CHF 18, die Auszahlung CHF 118. Bei Quote 20.00 sind es CHF 200 Gewinn, CHF 180 Nettogewinn, CHF 36 Boost und CHF 236 Auszahlung.
Bei zehn Voraussagen: Quote 20.00 ergibt CHF 200 Gewinn, CHF 190 Nettogewinn, 40 Prozent davon sind CHF 76, die Auszahlung liegt bei CHF 276. Bei Quote 50.00 ergibt sich CHF 500 Gewinn, CHF 490 Nettogewinn, CHF 196 Boost und CHF 696 Auszahlung.
Bei fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn. Quote 100.00 ergibt CHF 1’000 Gewinn, CHF 990 Nettogewinn, CHF 990 Boost und eine Auszahlung von CHF 1’990.
Als Band gelesen, immer unter der Annahme, dass nur der Einsatz von CHF 10 gewettet wird: Der Nutzen liegt bei vier Voraussagen zwischen rund CHF 1 und CHF 3.50, bei sieben zwischen rund CHF 18 und CHF 36, bei zehn zwischen rund CHF 76 und CHF 196 und bei fünfzehn bei rund CHF 990. Jeder dieser Werte gilt nur, wenn die Kombination gewinnt.
Der letzte Satz trägt das ganze Kapitel. Diese Zahlen sind Durchschnittswerte über viele Wetten unter der genannten Annahme, keine Zusage für einen einzelnen Schein. Eine Kombiquote von 50 verlangt bei zehn Voraussagen eine durchschnittliche Quote von etwa 1.85; die kombinierte Trefferwahrscheinlichkeit liegt dann deutlich unter fünf Prozent. Der Boost von 40 Prozent ändert daran nichts. Wer also zehn Spiele wählt, um 40 Prozent zu kassieren, tauscht eine kleine sichere Erhöhung gegen eine sehr kleine Chance auf eine grosse ein. Die vernünftige Wahl liegt bei vier bis sieben Voraussagen.
Was die Aktion der Loterie Romande gezeigt hat
Ein Aktionstag im Eishockeystadion ist das Gegenteil eines Dauerangebots, und er zeigt gut, wie Gratisguthaben für bestehende Konten in der Praxis aussieht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt standen 7’000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Der Zugang hing an der Anwesenheit im Stadion. Wer an einem der sieben Abende nicht in der Halle war, hatte keine Möglichkeit, den Code zu erhalten. Ein bestehendes Konto allein genügte also nicht. Das ist ein Ausschlussmechanismus, der wenig mit Spielverhalten und viel mit Logistik zu tun hat – und der erklärt, warum solche Aktionen auf dem Papier breiter wirken als im Stadion.
Die 30-Tage-Frist ist der zweite Kostenpunkt. Ein Gratisguthaben, das verfällt, ist kein Guthaben, sondern ein Termin. Wer in diesem Fenster zu wenig passende Wetten findet, verliert den Betrag vollständig. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 ist das machbar, verlangt aber Aktivität in einem Zeitraum, den nicht jeder Kunde steuert.
Drittens die Auszahlbarkeit: Das Guthaben war nicht auszahlbar, was mit dem allgemeinen Reglement der Loterie Romande übereinstimmt. Die CHF 10 hatten also nur innerhalb der Plattform Wert. Bei einer Quote von 2.00 hätte der Gewinn aus diesem Guthaben in einen auszahlbaren Saldo fliessen können, der ursprüngliche Betrag nicht. Die Aktion war damit eine Gelegenheit, den Spielerkontostand zu erhöhen, nicht eine Auszahlung.
Und die Auflage von 7’000 Stück ist für eine ganze Westschweiz knapp. Verteilt auf sieben Aktionstage sind das rund 1’000 pro Tag. In einer Halle mit mehreren tausend Zuschauern ist der Code schnell weg.
Die weitere Treuepalette bei Sporttip
Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei Booster für bestehende Konten. Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Einmaligkeit ist der ganze Inhalt dieses Angebots. Ein Quotenboost ist kein Rabatt auf jede Wette, sondern auf eine. Wer ihn verpasst, holt ihn nicht nach. Ein Profitboost hängt an einem von Swisslos ausgewählten Ereignis, und wer an diesem Spiel nicht interessiert ist, kann ihn nicht übertragen. Der Veranstalter lenkt mit Boosts die Nachfrage auf bestimmte Partien. Das ist keine Schwäche des Systems, sondern seine Funktion.
Ärgerlicher ist der Cash-Out-Vorbehalt. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Spiels ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer mit Boost spielt und dann aussteigt, verliert die Erhöhung vollständig obendrauf.
Das ist die strategische Entscheidung, die man vor der Wettabgabe treffen muss: Entweder den Boost sichern und die Wette bis zum Ende laufen lassen, oder flexibel bleiben und auf den Boost verzichten. Beides zugleich gibt es nicht.
Was die Limiten bei Sporttip kosten
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Für den Boost sind diese Werte kaum bindend. Wer mit CHF 10 vier Partien kombiniert, bleibt weit darunter. Das eigentliche Limit des Kombiboosts ist nicht das Geld, sondern die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage und die Zahl der Partien, die man aus der bewilligten Wettpalette überhaupt zusammenbekommt.
Eine andere Schwelle ist weniger sichtbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Ein Boost, der die Auszahlung von CHF 999 auf CHF 1’099 hebt, ändert also nicht nur den Betrag, sondern den Weg. Wer das Guthaben im Spielerkonto weiterverwenden wollte, findet den Gewinn plötzlich auf dem Bankkonto. Kein Drama, aber eine Änderung, die niemand erwartet.
Und dann ist da die Frist, die praktisch niemand auf dem Zettel hat: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer wegen eines Bonus häufiger kleinere Beträge auf dem Konto sammelt und es selten prüft, verliert im schlechtesten Fall genau das, was der Boost eingebracht hat.
Die Rangliste und der Vergleich: was ein Bonus für Bestandskunden bringt
Die beiden bewilligten Veranstalter sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen; wer in dieser Liste eine Alternative sucht, findet keine. Die Übersicht zeigt, was jeder Anbieter an Treueangeboten und an Bewilligungsstatus mitbringt.
| Anbieter | Bewilligung für Sportwetten (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Was bestehende Konten bekommen |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Kombiboost mit 5, 20, 40 oder 100 Prozent auf den Nettogewinn; Quoten- und Profitboosts, je einmal nutzbar |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | Aktionstage mit Code in den Stadien, CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen | kein Treueangebot dieser Art belegt |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen | kein Treueangebot dieser Art belegt |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen | kein Treueangebot dieser Art belegt |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen | kein Treueangebot dieser Art belegt |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen | kein Treueangebot dieser Art belegt |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen | kein Treueangebot dieser Art belegt |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen | kein Treueangebot dieser Art belegt |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen | kein Treueangebot dieser Art belegt |
Die Unterschiede zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern liegen nicht in der Zahl der Angebote, sondern in ihrer Form. Swisslos belohnt Aktivität: Der Boost greift nur, wenn tatsächlich gespielt wird, und er wächst mit der Zahl der Voraussagen. Die Loterie Romande belohnt einen Termin: Wer im Stadion war und den Code rechtzeitig eingibt, bekommt sein Guthaben unabhängig davon, wie viel er spielt. Für bestehende Konten ist das ein grundverschiedener Anreiz. Der eine verlangt Einsatz, der andere Anwesenheit.
Die dritte Spalte ist bei den ausländischen Marken die einzige, die eine Aussage trägt, und sie ist eine Aussage über den Rechtszustand, nicht über die Qualität. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, und Artikel 4 BGS gilt für alle acht gleich. Wer dort ein Konto führt, ist nicht an das Spielsperrenregister angeschlossen, hat keinen Schweizer Rechtsbehelf, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Das hat mit Boni nichts zu tun und bestimmt trotzdem, was ein Bonus dort wert ist.
Was diese Übersicht nicht leisten kann, ist eine Aussage über den konkreten Wert eines Boosts. Die Prozentwerte hängen am Nettogewinn, und der entsteht erst aus der eigenen Auswahl. Wer den Kombiboost bewerten will, muss seine Quoten kennen, und die ändern sich mit dem Wettprogramm. Die Tabelle zeigt die Struktur, nicht die Auszahlung.
Warum die Schweiz nur zwei Sportwetten-Anbieter kennt
Die Begrenzung der Anbieterzahl ist die Grundtatsache dieses Marktes. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) bestimmt in Artikel 3 lit. c und e, dass Sportwetten als Grossspiel gelten. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Geldspielkonkordat seit 1.1.2021 in Kraft ist – nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist der eine, die Loterie Romande mit Jouez Sport der andere. Swisslos wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an öffentlich-gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Diese Struktur erklärt, warum die Suche nach einem Bestandskunden-Bonus in der Schweiz so wenig ergiebig ist. Wo zwei Anbieter dem gleichen Aufsichtsrecht unterliegen und jeder sein Gebiet allein bedient, gibt es keinen Wettbewerb über Gutscheine. Der Wettbewerb findet über Quoten, die Breite des Wettprogramms und die Bedienung statt. Der Bonus ist kein Marketinginstrument, sondern eine Ausnahme mit Genehmigungsvorbehalt.
Die Organisation der Loterie Romande macht das anschaulich: Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Ein Netz dieser Grösse lebt von Laufkundschaft, nicht von Gutscheincodes. Swisslos wiederum ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Beide Häuser sind öffentlich-rechtlich geprägte Veranstalter mit gemeinnützigem Zweck, keine Wachstumsfirmen, die Kunden mit Boni zurückholen müssen.
Was bei Sporttip und der Loterie Romande erlaubt ist – und warum
Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei beschränkt. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Was überhaupt gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauen-Wettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangliste den Einstieg in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste weist keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich aus. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Diese Liste ist für den Kombiboost entscheidender, als sie aussieht. Wer vier oder sieben Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote zusammenstellen will, braucht dafür geeignete Märkte, und der Vorrat ist kleiner als bei einer ausländischen Plattform. Der Boost hängt damit an einem Wettprogramm, das der Gesetzgeber mitgestaltet hat. Wer ausländische Wettangebote gewohnt ist, findet hier weniger Auswahl.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen multipliziert sich die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung wirkt sich auch auf den Booster aus, weil sie den Nettogewinn bestimmt, auf den der Prozentsatz angewendet wird.
Fällt ein Ereignis aus und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für einen Boost ist das die unauffälligste Gefahr überhaupt: Eine einzige mit 1.00 gewertete Voraussage senkt die Gesamtquote und damit die Erhöhung, ohne dass der Wettende etwas falsch gemacht hätte.
Dasselbe gilt live. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Kombiboost gilt auch für Live-Wetten. Er kann also durch eine Entscheidung entwertet werden, die der Wettende nicht beeinflusst.
Was das Gespa-Regime bestehenden Kunden verbietet
Der Rahmen für Werbung und Boni steht in Artikel 74 und 75 BGS. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Zeitsperrenverbot für Werbung existiert dagegen nicht.
Daraus folgt der wichtigste Satz für dieses Thema: Ein Bonuskatalog nach ausländischem Muster ist in der Schweiz rechtlich nicht möglich. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Zahl der Zustimmungen im Jahr 2025 – 24 für die Loterie Romande, 8 für Swisslos – zeigt die Grössenordnung. Jede gilt für eine bestimmte Aktion, nicht für ein Dauerangebot. Es gibt also keinen Anspruch auf einen Bonus, und niemand kann sich darauf verlassen, dass eine Aktion wiederkehrt.
Wichtig ist die Trennung der Spielarten. Sportwetten und Casino sind beide Grossspiele, aber getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Wer einen Casino-Bonus bei einem lizenzierten Schweizer Anbieter sieht, kann daraus nichts über das Sportwettenangebot ableiten. Und eine Limite, die im Casino gilt, ist keine Limite für Sportwetten.
Dazu kommt die Zahlungsseite. Auszahlungen dürfen nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenbereich nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Bonus mit dem Ziel, ihn irgendwie abzuziehen, muss also zuerst durch die Bedingungen.
Wer stattdessen bei einem ausländischen Anbieter spielt, tauscht Schutz gegen Spielraum. Auf der einen Seite fehlt die Verbindung zum Spielsperrenregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsbehelf, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen. Auf der anderen Seite prüft niemand die Bonusbedingungen. Keiner dieser beiden Zustände ist automatisch die bessere Wahl.
Wie das Spielerkonto und die Auszahlungen funktionieren
Das Spielerkonto ist bei beiden Veranstaltern die Drehscheibe. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielerkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Diese Trennung von Gratis- und Echtgeldguthaben ist die Wurzel des ganzen Themas. Ein Gratisspielguthaben hat nur innerhalb der Plattform Wert. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben mit Quote 2.00 einsetzt, gewinnt CHF 10, und dieser Gewinn kann zu regulärem Guthaben werden. Der ursprüngliche Betrag bleibt im System. Beim Kombiboost liegt der Fall anders: Er erhöht den Nettogewinn einer Wette, die mit Echtgeld gespielt wurde, und die Erhöhung ist damit auszahlbar. Wer die beiden Bonusarten gleich behandelt, verwechselt zwei verschiedene Dinge.
Bei Swisslos ist auch die Auszahlung selbst geregelt. Innerhalb von 365 Tagen werden zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis abgewickelt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Für einen kleinen Boost-Betrag ist das bedeutungslos. Für einen Kunden, der sein Guthaben in mehreren Schritten abzieht, summiert sich die Kommission.
Ergänzend lässt sich der Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesperrte Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) – ein Bonus ändert daran nichts.
Was die Steuer von einem Gewinn übrig lässt
Gewinne aus schweizerischen bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, hier gilt je nach Kanton zu prüfen.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender bleibt weit darunter und zahlt weder Einkommen- noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Auch die grösste Stufe des Kombiboosts bringt bei einem Einsatz von CHF 10 niemanden in die Nähe dieser Schwelle. Die Steuerfrage ist also nicht der Grund, einen Boost zu meiden.
Sie ist aber der Grund, den Anbieter bewusst zu wählen. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Derselbe Gewinn ist bei Swisslos steuerfrei und bei einem ausländischen Anbieter steuerbar. In keiner Bonuswerbung steht dieser Satz.
Eine schweizerische Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer annimmt, der Staat nehme einen Anteil jedes Wettscheins, liegt falsch. Die öffentlichen Einnahmen fliessen über die Reinerträge der Veranstalter (Art. 125 BGS). Wer seine eigene Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung; das ist keine Formalie, weil die Antwort vom Anbieter abhängt.
Wo die Werbung endet und die Aufsicht beginnt
Die Schweiz ist kein werbefreier Markt, aber ein stark eingeschränkter. Artikel 74 BGS verbietet aufdringliche und irreführende Werbung sowie jede Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Artikel 74 Absatz 3 verboten und wird nach Artikel 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Zeitsperrenverbot existiert nicht.
Der praktische Kern steht in Artikel 4 BGS: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land – hat hier keine Geltung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.
Der sichtbare Teil des Vollzugs ist die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer sein Konto über eine bestimmte Adresse erreicht, kann sie morgen verlieren.
Ein Zahlungsblocksystem gegen unzulässige Wettseiten gibt es in der Schweiz dagegen nicht. Wer behauptet, Banken oder Kartensysteme würden solche Zahlungen blockieren, sagt etwas Falsches. Der Vollzug läuft über die DNS-Sperre, nicht über das Zahlungssystem.
Warum ein ausländisches Konto kein Ersatz für einen Schweizer Anbieter ist
Die acht ausländischen Marken dieser Übersicht sind sich in einem Punkt gleich: keine Schweizer Bewilligung. Daraus folgt keine Wertung, sondern eine Liste dessen, was fehlt. Kein Anschluss an das Spielsperrenregister, kein Schweizer Rechtsbehelf, keine Aufsicht durch die Gespa, und die Domain kann blockiert werden.
Für die Bonusfrage ist dieser Zustand doppeldeutig. Weil keine Gespa-Zustimmung nötig ist, kann ein ausländischer Anbieter Treueangebote führen, die in der Schweiz rechtlich nicht möglich wären. Weil aber keine Aufsicht besteht, prüft niemand, ob diese Angebote eingehalten werden. Der Spielraum ist grösser, die Absicherung kleiner – und wer den Unterschied nicht kennt, liest einen grösseren Betrag als ein besseres Geschäft.
Dazu kommt die Steuer. Die kantonale Praxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Ein Bonus, der bei einem ausländischen Anbieter ausgezahlt wird, kann also eine Steuerlast tragen, die bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht entsteht.
Wer sich für Swisslos oder die Loterie Romande entscheidet, akzeptiert im Gegenzug das engere Programm. Die Gespa-Liste kennt keinen Esport, keine Corner- oder Kartenmärkte, und Frauen-Wettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote – und die müssen aus diesem Vorrat stammen. Das ist der Preis der Bewilligung, und er ist real.
Spielerschutz als Kostenfaktor für bestehende Kunden
Die Limiten sind nicht freiwillig. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Gesetzt werden sie vom Spielenden selbst, nicht vom Staat. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Konkret heisst das vor der ersten Sporttip-Teilnahme: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Schweiz kennt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze; das Gesetz greift über die Wartezeit, nicht über einen Deckel.
Für Bestandskunden entsteht daraus ein handfester Konflikt mit jeder befristeten Aktion. Wer seine Limite tief gesetzt hat, kann sie nicht sofort erhöhen. Bei einem Aktionstag mit einem festen Datum heisst das: entweder rechtzeitig vorher anpassen oder zuschauen. Der Zweck ist offensichtlich – Impulskäufe sollen gebremst werden –, und er funktioniert. Er trifft aber genau die Kundengruppe, die wegen eines Bonus aktiv wird.
Die Spielsperre ist der zweite Baustein. Nach Artikel 80 bis 82 BGS dient sie dem Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und der Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register erfasst. Eine freiwillige Sperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Wie lückenhaft der Schutz in der Fläche wirkt, zeigt eine Zahl aus dem Jahr 2025: Bei Testkäufen der Gespa wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte die Schutzregeln also nicht als selbstverständlich wirksam ansehen, auch wenn sie auf dem Papier eng sind.
Was von einem «Gratiswetten-Code» für Bestandskunden zu halten ist
Der Begriff führt in der Schweiz in die Irre. Ein Code, der Gratisspielguthaben freischaltet, braucht die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und diese Zustimmungen sind selten und an Aktionen gebunden. Wer bei einem Schweizer Anbieter einen Code erhält, erhält ihn im Rahmen einer dieser bewilligten Aktionen, und die findet nicht das ganze Jahr statt.
Ein Code bei einem ausländischen Anbieter unterliegt der Gespa nicht, weil die Plattform hier keine Bewilligung hat. Das macht ihn nicht besser, sondern nur ungeprüft. Wenn er nicht einlösbar ist, gibt es keinen Schweizer Rechtsbehelf, und die Bedingungen legt allein die Plattform fest.
Der Blick auf die Aktion der Loterie Romande zeigt, was hinter einem Code tatsächlich steht: eine Frist von sieben Tagen für die Eingabe, ein Betrag von CHF 10, eine Gültigkeit von 30 Tagen, eine Auflage von 7’000 Stück und der Ausschluss der Auszahlung. Wer den Code als freies Geld liest, wird enttäuscht. Wer ihn als befristetes Spielguthaben liest, versteht ihn.
Wer ein Angebot prüfen will, fragt fünf Dinge: Wie hoch ist der Mindesteinsatz, der zum Erhalt führt? Gibt es eine Mindestquote? Wie hoch ist der Rollover? Wie lange ist das Guthaben gültig? Ist es auszahlbar? Beim Kombiboost beantworten sich die meisten davon direkt aus den Spielregeln und Teilnahmebedingungen in Version 4.2, wo die vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, der Bezug auf den Nettogewinn, die Stufen und die Limitierung von Einsatz und Erhöhung niedergelegt sind. Was auf einer Werbeseite steht, ist nicht verbindlich; was in diesen Regeln steht, schon.
Was ein bestehender Kunde tun kann, wenn die Limite drückt
Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt und an seine Einsatzgrenze stösst, hat wenige Möglichkeiten. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Diese Werte erreichen die meisten Wettenden nicht. Wer sie erreicht, kann auf Systemwetten ausweichen, weil dort die höhere Limite gilt. Viel mehr bietet das Regelwerk nicht.
Die Verlustlimiten sind die zweite Schranke und die wirksamere. Wer seine Limite für 30 Tage ausgeschöpft hat, kann nicht weitermachen, bis die Periode abgelaufen ist; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Wer also einen Boost nutzen will und dafür mehr setzen müsste, muss die Erhöhung Tage vorher beantragen. Wer das nicht weiss, verpasst die Aktion und hält den Boost für unglaubwürdig.
Diese Kombination ist der Grund, warum ein Bonus für Bestandskunden in der Schweiz kein Volumeninstrument ist. Der Boost verändert die Auszahlung, nicht die Einsatzhöhe, und die Einsatzhöhe ist durch selbst gesetzte Limiten gedeckelt. Wer mehr setzt, um mehr Boost zu bekommen, stösst zuerst an die eigene Limite. Für kleine Budgets heisst das: Der Kombiboost bleibt erreichbar, die grossen Stufen sind es nicht.
Unser Urteil
Das Thema ist ein Thema der kleinen Beträge. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 Zustimmungen für Gratisspielguthaben erteilt, verteilt auf zwei Veranstalter, und keine davon war ein Dauerangebot. Der Kombiboost ist das einzige regelmässige Instrument, und sein Wert liegt bei vier Voraussagen im Bereich von rund CHF 1 bis CHF 3.50 pro Wette. Das reicht nicht, um das Konto zu wechseln. Es reicht, um den Boost zu nutzen, wenn man ohnehin spielt.
Wer den Kombiboost regelmässig nutzt, bleibt bei vier bis sieben Voraussagen. Der Sprung auf zehn oder fünfzehn verlangt Partien, die kaum jemand zuverlässig trifft; der Bonus wird dann zu einer Zahl in einer Gewinnrechnung, die nie eintritt. Vier sorgfältig gewählte Favoriten bringen weniger Prozent und mehr davon. Die Stufen jenseits von zehn existieren für die Ausnahmen, nicht für den Plan.
Bei einem ausländischen Anbieter sollte man zwei Dinge auseinanderhalten. Ein höherer Bonus ist nicht automatisch ein besserer, weil niemand die Bedingungen prüft und es keinen Schweizer Rechtsbehelf gibt. Und Gewinne können je nach Kanton voll steuerbar sein, während derselbe Betrag bei einem Schweizer Veranstalter steuerfrei bleibt. Der grössere Betrag auf dem Werbebanner sagt nichts über das, was am Ende hängen bleibt.
Für bestehende Konten der beiden bewilligten Veranstalter gilt: Der Spielraum ist eng, aber verlässlich. Der Kombiboost nennt seine Bedingungen öffentlich, und sie stehen in den Spielregeln, nicht in einer Anzeige. Wer darauf wartet, dass ein Code die Wartezeit verkürzt, wartet auf eine Ausnahme. Wer den Boost nimmt, bekommt wenig – aber er weiss, was er bekommt.
Häufige Fragen zu Boni für Bestandskunden
Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?
Nur im Rahmen bewilligter Aktionen. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein dauerhaftes Gratiswetten-Angebot für bestehende Konten gibt es damit nicht.
Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?
Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den National-League-Stadien. Wer den dort verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei Gratisspielguthaben nicht. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar; nur der daraus erzielte Gewinn wird zu regulärem Guthaben. Beim Kombiboost liegt der Fall anders: Er erhöht den Nettogewinn einer mit Echtgeld gespielten Wette und ist damit auszahlbar.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?
Immer auf ein Konto auf den eigenen Namen. Auszahlungen dürfen nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Kontoinhaber lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenbereich nicht. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist dagegen nicht auszahlbar.
Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?
Sie unterliegen nicht der Gespa, weil die Plattform in der Schweiz keine Bewilligung hat. Das erhöht den Spielraum, senkt aber den Schutz: kein Schweizer Rechtsbehelf, keine Verbindung zum Spielsperrenregister, keine Aufsicht. Gewinne können je nach Kanton voll steuerbar sein.
Bonus – zahlungenwettench
Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
