Willkommensbonus Sportwetten in der Schweiz — die Aktionsbedingungen entscheiden, nicht die Zahl im Werbebanner

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Schachtel mit Schleife steht auf einem Fensterbrett, dahinter ein grauer Wintertag.

Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach Geldspielgesetz (BGS) und die Aufsicht der Gespa.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

In der Schweiz gibt es keinen Willkommensbonus im Sinn der internationalen Werbung. Wer in den deutschen Sprachraum kommt und nach einem Neukundenangebot sucht, findet bei Sporttip und Jouez Sport allenfalls Promotionsguthaben, einen Quotenboost oder eine Aktion mit Frist — und daneben eine offene Werbeindustrie, die auf Seiten ohne Schweizer Bewilligung mit Gratiswetten wirbt. Diese zwei Hälften haben nichts gemeinsam: nicht die Rechtsgrundlage, nicht den Einsatz, nicht die Frage, was am Ende ausgezahlt wird. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, mit CHF 10 Spielguthaben für einen eingegebenen Code, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer weiterliest, sucht genau das: das Kleingedruckte, das den Wert der Aktion bestimmt. Genau dort scheitern die meisten Angebote an der Realität.

Was Veranstalter mit «Willkommensbonus» meinen — und was davon ankommt

Der Begriff hat sich eine eigene Karriere gebaut. In der deutschsprachigen Wettwerbung steht er für Bargeld auf ein neues Konto, für Gratiswetten, für «versicherte» Erstwetten und für Pakete über mehrere Einzahlungen. Keine dieser Ideen ist für Schweizer Veranstalter selbstverständlich, und der Grund liegt nicht in ihrer Grosszügigkeit, sondern in einem Satz im Geldspielgesetz: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Eine Aktion ist hier also nicht nur eine Entscheidung des Marketings, sondern ein Bewilligungsschritt. Das verknappt das Angebot — wenige Zusagen, kleine Beträge, klare Bedingungen.

Wer heute in der Schweiz Sportwetten anbietet, hat zwei Häuser: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Und die beiden verstehen unter einer Promotion etwas anderes als das Wort nahelegt: nicht Guthaben mit Umsatzbedingung, sondern Aufschläge auf Gewinne, Codes zu Aktionszeiten und Guthaben aus einem beschränkten Kontingent. Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Ein «Bonus» gegen Umsatzbedingung verlangt vom Spielenden, zusätzlich zu wetten, bis eine Hürde erreicht ist. Ein Kombiboost verlangt, richtig zu tippen. Die zweite Variante kostet keinen zusätzlichen Umsatz, aber sie ist auch kein Geschenk: 5 % Aufschlag auf den Nettogewinn bei vier richtigen Voraussagen ist ein Volumen, das auf der Quittung kaum sichtbar wird.

Ein Neukundenangebot hat immer drei Bestandteile, und nur der erste wird beworben. Der erste ist der Wert, den ein Werbeplakat nennen kann. Der zweite ist die Art, in der dieser Wert ausgezahlt wird: als Guthaben, als Erhöhung des Gewinns, als Freiwette. Der dritte ist die Verpflichtung, die daran hängt: eine Frist, eine Mindestquote, eine Anzahl Voraussagen, ein Einsatzrahmen. Der dritte Teil ist der teuerste und steht am seltensten im Bild. Bei ausländischen Angeboten kommt die Umsatzbedingung dazu — ein Vielfaches des Bonus, das erst durchgespielt werden muss, bevor Geld hinausgeht.

Wer dieses Kostenprofil einmal durchdenkt, liest Werbung anders. «Bonus» heisst nicht, dass mehr Geld ins Spiel kommt; es heisst, dass jemand etwas von dem behält, was er sonst nicht anbietet. Und die Bedingungen sind der Preis.

Der Blick auf die Rechnung, nicht auf das Plakat

Die eigentliche Frage lässt sich in einem Satz stellen: Was verlangt eine Aktion vom Spielenden, bevor daraus ein Vorteil wird? Drei Antworten sind üblich, und alle drei sind Schweizer Aktionen zuzuordnen.

Erstens die Frist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war an 7 Aktionstagen verfügbar, der Code innerhalb von 7 Tagen nach Verteilung im verifizierten Konto einzugeben, das Guthaben 30 Tage gültig. Ein Vorteil, der nach zwei Wochen abläuft, ist nur für jemanden einer, der in diesen zwei Wochen ohnehin wetten will. Für jeden anderen ist er ein Werbeartikel.

Zweitens die Mindestquote und die Anzahl Voraussagen. Der Sporttip-Kombiboost setzt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 voraus; ohne die Annahme, dass jemand vier Spiele mit solchen Quoten richtig tippt, existiert der Bonus überhaupt nicht. Das ist keine Formalität, das ist die Eintrittskarte.

Drittens die Auszahlbarkeit. Promotionsguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar; beim Sporttip-Kombiboost wird die Gewinnerhöhung zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt, sie ist keine separate Einheit. Wer eine Aktion nutzt, um sich etwas auf das Bankkonto zu legen, hat den Mechanismus missverstanden.

Diese drei Elemente — Frist, Eintrittsbedingung, Auszahltor — bilden zusammen das, was eine Aktion kostet. Je nach Antwort ist sie für den einen Spielenden fast gratis und für den anderen einen Zusatzaufwand, der mehr verlangt, als er einbringt.

Vergleich: die zugelassenen Veranstalter und was ausländische Seiten zeigen

Die Tabelle hält die Punkte fest, die in diesem Markt tatsächlich unterscheiden: ob überhaupt eine Schweizer Bewilligung besteht und wer die Organisation verantwortet. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, untersteht dem Geldspielgesetz und der Aufsicht der Gespa; wer keine hat, untersteht ihr nicht. Beim Angebot steht in der Übersicht ein Betrag, eine Bedingung oder ein «keine Angabe» — je nachdem, was die eigenen Vertragsunterlagen des Veranstalters hergeben.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. angegebene Bewilligung Neukundenangebot
Swisslos Sporttip ja, für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts auf Nettogewinn, Kombiboost auf Nettogewinn
Loterie Romande Jouez Sport ja, für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne Promotionsaktion mit CHF 10 Spielguthaben, Kontingent 7’000 Stück, 30 Tage, nicht auszahlbar
HornetBet nein, keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung, nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz keine Angabe
bet365 nein, keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung, nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz keine Angabe
BassBet nein, keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung, nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz keine Angabe
Sportaza nein, keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung, nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz keine Angabe
HighFlyBet nein, keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung, nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz keine Angabe
bet-at-home nein, keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung, nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz keine Angabe
BetPanda nein, keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung, nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz keine Angabe
BetOnRed nein, keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung, nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz keine Angabe

Die Spaltenbreite täuscht über die Einfachheit der Lage hinweg. Auf der Seite der Schweizer Bewilligungen stehen zwei Einträge, nicht zehn. Wer bei Swisslos ein Online-Konto will, muss im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen — in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt zu Jouez Sport und nicht zu Sporttip. Ein Leser aus Zürich und eine Leserin aus Genf blicken auf unterschiedliche Wettprogramme, und das ist keine Sortimentsfrage, sondern eine Folge der Gebietsaufteilung.

Die zweite Hälfte der Tabelle zeigt acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Für keinen dieser Anbieter trägt die Bewilligungslage in der Schweiz; die rechtliche Wirkung eines ausländischen Papiers endet an der Grenze. Die Spalte «Neukundenangebot» bleibt bei ihnen leer — nicht, weil dort nichts beworben wird, sondern weil diese Seite Aktionen nicht aufzählt, die sie nicht in den Bedingungen des Veranstalters prüfen kann. Was verlockend klingt, lässt sich hier also nicht einordnen, und was nicht einzuordnen ist, trägt zur Entscheidung nichts bei.

Ein letzter Punkt zu den leeren Feldern: Bei einer Aktion, die man nicht nachrechnen kann, ist der Betrag selbst die uninteressanteste Zahl. Wer in den Bedingungen eines ausländischen Anbieters nachsieht, sucht nach der Umsatzbedingung, der Mindestquote, der Frist und dem Höchstbetrag der Auszahlung — nicht nach der grossen Zahl in der Kopfzeile.

Die rechtliche Struktur 2026: Bewilligung, Gebiet, Auszahlung

Die Schweizer Besonderheit lässt sich nicht beschreiben, ohne die Rechtsform zu nennen, unter der das Geschäft läuft. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Eine Bewilligung umfasst zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Bewilligung für jedes einzelne Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Aufsicht führt die Gespa in Bern, nicht die ESBK, die für die Casinos zuständig ist. Wer diese Struktur einmal verdaut hat, versteht, warum sich Angebote zwischen der Schweiz und dem benachbarten Ausland so wenig ähneln.

Ein Dorfplatz mit steinernem Brunnen liegt am Vormittag still da, die Läden ringsum sind noch geschlossen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, und deshalb findet kein Leser einen dritten Namen mit Schweizer Bewilligung. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Was in der Schweiz gewettet werden darf, ist keine offene Menge, sondern eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten; Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen, Ecken- und Kartenmärkte fehlen, eine Esport-Sektion fehlt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Das ist die Kehrseite der Bewilligungspflicht: je klarer die Spielregeln, desto enger das Programm.

Die Auszahlung folgt demselben Muster. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmenden überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Guthaben aus einer Promotion ist in beiden Häusern nicht auszahlbar — auch das eine Kostenposition, die in der Werbung nicht vorkommt.

Zahlungswege und das, was ein Guthaben wirklich ist

Wer Gratisspielguthaben mit Geld verwechselt, zahlt dafür. Deshalb lohnt der Blick auf die Kasse, bevor der Blick auf die Aktion kommt.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine der angebotenen Zahlungsarten ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Zwei Grenzen, die man in derselben Grössenordnung nicht erwartet. Wer CHF 10’000 auf einem Wettkonto liegen lässt, hat dort kein Notgroschen-Szenario, sondern eine Zahl, die in einem einzigen Monat vollständig verschwinden kann. Dass die Limiten der beiden Häuser so ähnlich liegen, ist kein Zufall, sondern Ausdruck derselben Regulierungsidee: jeder Weg zum grossen Einsatz ist kurz, wenn niemand im Weg steht. Umso wichtiger ist das, was im Abschnitt über den Spielerschutz zu den selbst gewählten Limiten steht.

Auch bei der Auszahlung gibt es einen Preis, den nur wenige kennen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Für jemanden, der häufig kleine Beträge abräumt, addiert sich diese Kommission zu einem echten Posten. Wer seltener, aber grösser abhebt, fährt günstiger — das ist eine der wenigen Stellen, an denen die Wahl des Spielverhaltens unmittelbar Geld kostet oder spart.

Die Rechtslage: warum Gratisguthaben eine Zustimmung brauchen

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Diese Regel ist der Grund, warum das Schweizer Angebot so schmal ist, und es lohnt, sie genau zu lesen: nicht das Marketing entscheidet, wie viel Guthaben verschenkt wird, sondern die Aufsicht entscheidet, ob überhaupt etwas verschenkt werden darf. 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters; sie sind keine allgemeine Zusage des Marktes.

Ein Treppenhaus aus hellem Stein führt in einem Altbau nach oben, Licht fällt durch ein hohes Fenster.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Eine Bewilligung eines anderen Landes hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist wörtlich zu nehmen: ausländische Bewilligungen entfalten hier keine Kraft. Dass eine Seite eine maltesische, curaçaoische oder deutsche Zulassung nennt, ändert nichts daran, dass sie in der Schweiz keine Bewilligung hat und nicht unter Schweizer Aufsicht steht.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Wenn eine Domain blockiert wird, taucht dieselbe Seite innerhalb von Stunden unter einem anderen Namen auf, so dass kein Block ein Angebot dauerhaft entfernt.

Ausländische Gewinne sind ein eigenes Thema bei der Steuer. Sie unterstehen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis, etwa im Kanton Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer glaubt, mit dem Wechsel ins Ausland steuerfrei zu spielen, tauscht eine Regelung gegen eine andere.

Steuern und der Steuerfreibetrag — meistens günstig, in einem Fall nicht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, «je nach Kanton» — eine einzelne Kantonszahl wäre hier falsch. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Spielenden ist die ganze Passage theoretisch. Wer mit CHF 10 einsetzt, kommt mit keinem realistischen Ausgang in die Nähe des Freibetrags; auf seinen Gewinn fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz — wer im Ausland auf Gebühren für jeden Wettschein stösst, sollte diese Zahl nicht in die Schweiz übertragen. Für verbindliche Auskünfte bleibt der Weg zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung der richtige.

Spielerschutz: die Limite ist der eigentliche Bonus

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Zeitverzögerung ist das wirksamste Element im ganzen System. Sie kostet nichts, sie verlangt keine Willenskraft im Moment der Niederlage, und sie steht jedes Mal im Weg, wenn jemand nach einem Verlust den Betrag nach oben ziehen will. Wer seine Limite in einer ruhigen Minute setzt, handelt für ein späteres Ich, das in einem anderen Zustand ist — das ist der ganze Trick, und er funktioniert. Die 72 Stunden sind dabei der Schweizer Zusatz: das Gesetz verlangt 24 Stunden für eine Erhöhung, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 an. Ein Spieler, der sich über die lange Wartezeit ärgert, hat gerade erlebt, dass die Regel greift.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die schärfste Variante, und ihre Reichweite ist der Punkt: sie folgt der Person über die Plattform hinaus.

Wichtig für jeden, der eine Aktion nutzen will: Eine Spielsperre gilt auch für Aktionen und Guthaben. Ein gesperrtes Konto kann kein Promotionsguthaben abholen und keine Gratiswette setzen. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — das ist keine Härte des Veranstalters, sondern gesetzlich so geregelt. Wer sich sperrt, sollte nicht damit rechnen, dass eine offene Aktion davon unberührt bleibt.

Was die Kontrolle an der Verkaufsstelle kostet — und wo sie endet

Die Registrierung ist keine Formsache. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine zweite Identität ist damit nicht nur verboten, sondern praktisch ausgeschlossen.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese beiden Sätze klingen selbstverständlich und sind es nicht überall — sie gehören zu den Dingen, die eine Bewilligung mit sich bringt.

Ehrlicher wird das Bild, wenn man sich ansieht, was an der Verkaufsstelle passiert. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf jede Seite, die den Schweizer Spielerschutz beschreibt. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist nicht streng, und das ist keine Randnotiz, sondern eine Messung. Das ändert die Einschätzung des ganzen Systems: die Regeln sind gut, ihre Durchsetzung an der Theke ist es nicht. Für Einzahlungen gibt es zudem keine feste staatliche Obergrenze in der Schweiz; wer eine erwartet, sucht an der falschen Stelle.

Die zehn Anbieter im Vergleich — was die Bewilligung im Wert ändert

Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte folgt dem Platz, den die Bewilligung in der Bewertung einnimmt: die beiden Schweizer Veranstalter zuerst, danach die ausländischen Namen, die Schweizer Spielende im Alltag treffen. Für jeden ausländischen Anbieter gilt dieselbe Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung», und sie ist nicht als Pauschalurteil zu lesen, sondern als Tatsache: keine Bewilligung nach Schweizer Recht, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar; beschreiben und einordnen ist erlaubt, bewerben nicht. Also wird hier beschrieben.

Die Gruppe der ausländischen Anbieter verdient einen Satz, der nicht in Marketing verwandelt werden kann: Acht der zehn Namen im Vergleich haben keine Schweizer Bewilligung, und damit ist jede Frage nach Mindestquote, Frist oder Auszahlbarkeit bei ihnen eine Frage an ein fremdes Rechtsregime. Was dort in den Bedingungen steht, gilt; was hier gesetzlich garantiert wird, gilt dort nicht. Das ist der Preis, den ein Spieler für ein üppiger beworbenes Angebot trägt, und er wird an keiner Stelle der Werbung genannt.

1. Swisslos Sporttip: der Kombiboost, der sieben richtige Voraussagen verlangt

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; Sporttip ist das Wettprodukt. Die Bewilligung umfasst die Veranstalter- und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen möglich, die im Vertragsgebiet wohnen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Das Neukundenangebot im engeren Sinn sind Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost setzt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 voraus, gilt nur online und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei vier Voraussagen reden wir also über einen mittleren einstelligen Prozentsatz, nicht über ein Guthaben.

Einsatzgrenzen gehören zur Rechnung: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer den Kombiboost mit grossen Einsätzen spielen will, stösst damit an eine Grenze, die nicht in der Aktion steht, sondern in den allgemeinen Regeln.

Zur Einordnung des Produkts gehören auch die Randbedingungen: voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Aktion nutzt und dann inaktiv wird, hat diesen Punkt zu lesen.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Auch die Auszahlungsseite hat ihren Preis: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die zwei kostenlosen Abhebungen pro Jahr sind die Zahl, die das Verhalten steuert: wer einmal im Quartal abräumt, zahlt; wer einmal im Jahr Räume schafft, nicht.

Für wen lohnt sich Sporttip? Für jemanden, der ohnehin regelmässig und mit überschaubaren Einsätzen spielt und den Kombiboost als Zusatz zu einer Kombination nimmt, die er sowieso eingegeben hätte. Die Aktion belohnt einen bestehenden Spielplan, sie ersetzt ihn nicht. Und wer glaubt, aus einem 5-Prozent-Aufschlag ein neues Einkommen zu bauen, sollte die Bedingung «vorgängig mitgespielt» getrost ernst nehmen.

2. Loterie Romande Jouez Sport: zehn Franken, nur an Aktionstagen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet dieser sechs Kantone möglich. Die Kontingente sind Teil des Geschäftsmodells, und das ist keine Nebensache: 2’350 Verkaufsstellen bedeuten, dass der Vertrieb in der Westschweiz anders aussieht als ein reines Online-Angebot.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist der ganze Neukundenbonus: zehn Franken, die nur an sieben Tagen im Jahr zu haben sind, in einem Kontingent von 7’000 Stück, mit Ablaufdatum. Man muss diesen Satz zweimal lesen, um ihn zu glauben — und dann merkt man, dass die Knappheit der Punkt ist.

Der Betrag lässt sich nicht auszahlen, und die Frist beträgt 30 Tage. Wer CHF 10 in einem Monat nicht einsetzt, verliert sie ohne weiteres. Für einen Spielenden, der in der Westschweiz lebt und ohnehin NL-Spiele verfolgt, ist das eine Kleinigkeit mit echtem Wert. Für alle anderen ist es eine Aktion, die man verpasst und nicht bereut.

Auf der Kasse gilt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ebenso das Wallet-Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der letzte Punkt schliesst an die Aktion an: die zehn Franken bleiben im Spiel.

Für wen lohnt sich Jouez Sport? Für jemanden mit Wohnsitz in der Westschweiz, der die Aktionszeiträume kennt und den Code im Auge behält. Die Aktion belohnt Aufmerksamkeit, nicht Einsatz. Wer regelmässig in einem der sechs Kantone spielt, sollte den Aktionskalender im Blick behalten; wer darauf wartet, dass aus einer Zehn-Franken-Gutschrift mehr wird, wartet vergeblich.

3. HornetBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung eines anderen Landes hätte hier ohnehin keine Kraft. Ein Konto bei HornetBet ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer hier spielt, spielt in einer Umgebung, in der die Schweizer Regeln zur Geltung des Rechts nichts mehr entscheiden.

Über die Bedingungen eines Neukundenangebots trägt die Seite nichts. Das heisst für den Leser: Wenn er sich für HornetBet interessiert, muss er die Bedingungen im Konto selbst lesen und selbst bewerten — Umsatzbedingung, Mindestquote, Frist und Höchstbetrag. Auf dieser Seite steht dazu nichts, weil sich hier nichts einordnen lässt, was nicht nachprüfbar in den Vertragsunterlagen steht.

Wer sich für HornetBet entscheidet, tut das bewusst gegen eine Struktur. Der Unterschied liegt nicht im Wettprogramm, sondern darin, wo Streitigkeiten entschieden werden und wer die Regeln setzt. Für einen Spielenden, dem ein breites Programm wichtiger ist als ein Schweizer Beschwerdeweg, ist das eine Wahl, die er treffen kann — aber sie sollte die einzige Grundlage haben, die ihr zukommt: eine Bewilligung, die hier nichts entfaltet.

4. bet365: der Name auf der Sperrliste

bet365 hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt den Anbieter namentlich im Zusammenhang mit der Sperrliste gegen ausländische Domains. Für Schweizer Spielende heisst das: Der Zugang kann ohne Ankündigung blockiert werden, und wenn eine Domain verschwindet, taucht die Seite unter einem anderen Namen wieder auf. Wer sein Guthaben auf einer Seite hält, deren Erreichbarkeit von einem laufenden DNS-Verfahren abhängt, trägt ein Risiko, das in der Schweiz bei keinem bewilligten Anbieter existiert.

Was bet365 als Willkommensangebot zeigt, bleibt auf dieser Seite undiskutiert. Die Bewilligungslage macht jede Angabe zu einem Angebot, das kein Schweizer Recht trägt, und ein Vergleich zu einem Schweizer Kombiboost mit Mindestquote von 1.50 in vier Voraussagen wäre schon begrifflich falsch. Kein Schweizer Beschwerdeweg, kein Sperrregister, kein Zugang zu einer kantonalen Steuerbehandlung — die Liste der Unterschiede ist kurz und vollständig.

Für wen bet365 trotzdem in Frage kommt: für jemanden, der ohnehin im Ausland spielt und die Schweizer Regelung nicht als Massstab nimmt. Für alle, die heute in der Schweiz ein Konto eröffnen wollen, ist der Name ein Signal zur Vorsicht vor einem Guthaben, das an einem Tag erreichbar und am nächsten blockiert sein kann.

5. BassBet: ein Programm ohne Schweizer Grundlage

BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und Schweizer Rechtsschutz fehlt. Die Bewilligung eines anderen Landes entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, unabhängig davon, wo sie ausgestellt wurde.

Ein Neukundenangebot lässt sich auf dieser Grundlage nicht einordnen. Wer BassBet prüft, liest die Bedingungen im Konto — Umsatzbedingung, Mindestquote, Frist, Auszahlungsobergrenze — und trägt das Ergebnis selbst. Diese Seite fügt dem keine Zahl hinzu, weil eine Zahl ohne Bedingung nichts wert ist.

Der eigentliche Punkt bei BassBet ist der Kontrast zum Schweizer Angebot. Hier gibt es einen Kombiboost mit einer klaren Quote, einer klaren Anzahl Voraussagen und einem klaren Auszahlungspfad. Dort gibt es ein beworbenes Angebot, dessen Regeln in einem fremden Rechtsrahmen stehen. Wer den Unterschied nicht sieht, sieht nur zwei Zahlen und nimmt die grössere.

6. Sportaza: ein Konto ohne Anschluss an das Sperrregister

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister ist nicht nur eine Formalität: wer sich freiwillig sperren lassen will, kann das bei Sportaza nicht mit Wirkung für den Schweizer Markt tun. Eine Sperre, die am einen Ort wirkt und am anderen nicht, ist ein schwacher Schutz.

Über ein Neukundenangebot trägt die Seite nichts bei. Und es lohnt, den Satz davor zweimal zu lesen: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein Konto eröffnet, sollte die Sperrmöglichkeiten im Konto selbst prüfen, bevor er Geld einzahlt. Das ist keine Formalität. Der Spielerschutz der Schweiz ist andernorts einschlägig, nicht hier.

Wer über Sportaza nachdenkt, sollte sich fragen, welche Funktion des Schweizer Systems ihm wichtig ist. Ist es die Verlustlimite, die automatisch abgefragt wird? Die Sperre mit Registerwirkung? Die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen? Keine dieser Funktionen ist bei Sportaza aus der Bewilligung heraus garantiert. Was übrig bleibt, ist ein Wettprogramm — und die Frage, was es kostet, darauf zu setzen.

7. HighFlyBet: beworben, aber nicht in der Schweiz bewilligt

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für das Haus dasselbe, was für die übrigen Namen ohne Bewilligung gilt: keine Schweizer Aufsicht, keine Sperrregister-Verbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann blockiert werden. Die Liste wirkt monoton, und sie ist doch die einzige Information, die in dieser Gruppe wirklich zählt.

Die Bedingungen eines dortigen Willkommensangebots sind nicht Bestandteil dieser Seite. Wer sie prüfen will, muss den Weg über die AGB nehmen und die vier Angaben suchen, die zählen: Umsatzbedingung, Mindestquote, Frist, Höchstbetrag der Auszahlung. Ein Angebot ohne diese vier Zahlen ist ein Slogan.

Was für HighFlyBet spricht, ist allenfalls die Programmbreite. Was dagegen spricht, ist schwerer zu sehen und schwerer zu wiegen: die Abwesenheit jeder Schweizer Rückgriffsmöglichkeit, wenn eine Auszahlung stockt. Zwischen diesen beiden Grössen entscheidet sich die Frage, und keine Werbeseite hilft bei dieser Entscheidung.

8. bet-at-home: im Sperrverfahren der Gespa namentlich genannt

bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt den Anbieter im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping namentlich. Damit ist der Fall anders zu beschreiben als eine blosse Abwesenheit einer Bewilligung: Hier ist dokumentiert, dass eine Sperrung stattgefunden hat und dass danach eine neue Domain auftauchte. Für einen Spielenden ist das die konkreteste Information der ganzen Gruppe, weil sie zeigt, wie der Sperrmechanismus in der Praxis aussieht.

Ein Neukundenangebot lässt sich dazu nicht stellen. Wer ein Konto bei bet-at-home unterhält, sollte in Rechnung stellen, dass der Zugang von einem Verfahren abhängt, das er nicht kontrolliert und über dessen Verlauf er nicht informiert wird. Guthaben auf einer solchen Seite ist Guthaben, dessen Erreichbarkeit von Dritten abhängt.

Für wen der Name dennoch infrage kommt: für einen Spielenden, der schon im Ausland aktiv ist und die Schweizer Rechtslage nicht als Rahmen nimmt. Für alle, die mit einem Konto in der Schweiz beginnen, ist die namentliche Nennung im Sperrverfahren ein Argument gegen die Seite und nicht für sie.

9. BetPanda: Domains ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Das Spezifische an dieser Gruppe von Anbietern ist weniger die einzelne Marke als die Form ihres Auftretens: Domainreihen, die unter einer neuen Adresse weiterlaufen, wenn eine gesperrt worden ist. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains auf der Sperrliste der Gespa. Diese Zahl ist der Massstab für die Grösse des Feldes und zugleich der beste Hinweis darauf, wie wenig ein einzelner Block bewirkt.

Ein Neukundenangebot bei BetPanda wird hier nicht eingeordnet. Wer prüfen will, geht die Bedingungen durch und achtet darauf, wie viele Voraussagen bei welcher Mindestquote nötig sind, bis ein Guthaben auszahlbar wäre. Diese Angaben sind bei jedem Anbieter individuell und müssen daher im Einzelfall gelesen werden.

Wer BetPanda prüft, prüft eigentlich eine Rechtsfrage und erst dann ein Angebot. Schade, dass die Werbung es umgekehrt präsentiert: Erst kommen die Zahlen, und die Einordnung bleibt dem Leser überlassen.

10. BetOnRed: das letzte Angebot ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, und Schweizer Rechtsschutz gibt es nicht. Damit schliesst sich der Kreis: Die Liste der Anbieter reicht von den zwei Häusern, die die Kantone zugelassen haben, bis zu acht Namen ohne Schweizer Grundlage.

Über die Bedingungen eines Willkommensangebots bei BetOnRed trägt die Seite nichts. Wer sich dafür interessiert, prüft die Vertragsunterlagen selbst, und die wichtigste Frage dabei ist nicht die Höhe des Bonus, sondern der Auszahlungsmechanismus: Wann wird ein Guthaben zu Geld, das auf ein eigenes Konto überwiesen werden kann?

Wer sechs solcher Abschnitte hintereinander nicht gelesen hat, sollte den ersten Satz jedes Abschnitts lesen. Er ist überall derselbe, und seine Wiederholung ist der einzige Grund, sie so ausführlich zu behandeln.

Was der Kombiboost rechnet: netto, nicht Einsatz

Die 5 %, 20 %, 40 % und 100 % aus den Sporttip-Bedingungen gelten auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Das ist der ganze Unterschied zwischen einer Aktion, die etwas wert ist, und einer, die nur gut klingt, und deshalb lohnt eine Beispielrechnung, die sich auf die vier Quoten und die vier Voraussagenstufen der Bedingungen stützt.

Fünf Mal spielen wir denselben Fall durch, mit einem Einsatz von CHF 10 und gewählten Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Alle Quoten erfüllen die Mindestquote der Bedingungen. Die Zahl CHF 10 und die Quoten sind Beispiele, kein Zitat aus einem Wettprogramm.

Bei der Quote 1.60 multiplizieren sich fünf Voraussagen zu einem Gesamtpreis von 10,4858. Das ergibt bei CHF 10 Einsatz einen möglichen Auszahlungsbetrag von rund CHF 104,86 und einen Nettogewinn von rund CHF 94,86. Bei vier richtigen Voraussagen beträgt die Gewinnerhöhung aus dem Kombiboost CHF 4,74, ausbezahlt werden CHF 109,60.

Bei der Quote 1.70 beträgt der Gesamtpreis 14,1986; daraus folgen CHF 141,99 Auszahlung und rund CHF 131,99 Nettogewinn. Vier richtige Voraussagen bringen einen Zuschlag von rund CHF 6,60 und einen Auszahlungsbetrag von rund CHF 148,59. Bei sieben Voraussagen sind es 20 %: CHF 26,40 Zuschlag und rund CHF 168,39 Auszahlung.

Bei der Quote 1.80 ergibt die Kombination 18,8957; das sind CHF 188,96 Auszahlung und rund CHF 178,96 Nettogewinn. Vier Voraussagen bringen hier CHF 8,95, sieben Voraussagen CHF 35,79. Der Auszahlungsbetrag liegt bei CHF 197,91 beziehungsweise rund CHF 224,75.

Bei der Quote 2.00 schliesslich ergibt die Kombination 32,00 — bei diesem Preis ist der Bonus, wenn er nicht ausbezahlt wird, schlicht ein zusätzlicher Aufschlag auf den Gewinn. Aus CHF 10 Einsatz werden CHF 320,00 Auszahlung und CHF 310,00 Nettogewinn. Vier richtige Voraussagen bringen einen Zuschlag von 5 % der Gewinnerhöhung, also CHF 15,50, und einen Auszahlungsbetrag von CHF 335,50.

Der Bereich der Zuschläge aus diesem vierstufigen Beispiel liegt bei den vier Voraussagen, die die Bedingung erfüllen, zwischen CHF 4,74 und CHF 15,50. Die Bedingung muss jeder selbst tragen: Vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 richtig zu treffen, ist das, was der Bonus verlangt. Wer den Zuschlag ins Verhältnis zum Einsatz setzt, sieht, dass die vier Voraussagen CHF 4,74 bis CHF 15,50 bringen — gemessen an CHF 10 Einsatz eine Spanne zwischen etwa der Hälfte und dem Eineinhalbfachen. Das klingt grösser, als es ist: Die Zahl, die zählt, ist der mögliche Auszahlungsbetrag, nicht der Zuschlag. Wer die Kombination gewinnt, hat mehr verdient als die Aktion je bringt; wer sie verliert, hat ein viertes Spiel getippt, das er sonst nicht getippt hätte.

Und der Kombiboost gilt natürlich nur, solange die Quote auf dem Wettschein steht. Eine Quote von 1.49 zählt nicht; vier richtige Voraussagen von fünf zählen nicht. Der Bonus ist kein Anspruch, sondern eine Eigenschaft bestimmter Wetten, und ob eine Wette ihn trägt, sieht der Spieler erst, wenn er die Kombination zusammengestellt hat. Darin liegt ein Risiko, das der Werbetext nicht erwähnt: der Aufschlag verführt dazu, eine zusätzliche Voraussage zu suchen, und der eigentliche Zuwachs an Gewinnchance kommt dann nicht aus dem Bonus, sondern aus dem Sportverstand des Tippers.

Was der Kombiboost bei sieben und zehn Voraussagen verspricht, sind 20 % und 40 % auf den Nettogewinn. Das sind Zahlen für Spieler mit einer anderen Risikoneigung. Bei fünfzehn richtigen Voraussagen liegt die Erhöhung bei 100 % und zwei Beispiele mit Quote 2.00 und zehn Voraussagen ergeben einen Gesamtpreis von 1’024,00 und eine Auszahlung von CHF 10’240,00; die Gewinnerhöhung selbst bleibt durch den in den Bedingungen genannten Rahmen limitiert.

Die Sporttip-Regel zum Gewinnbetrag rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Bei Kombinationen zählt die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten — das ist die Regel hinter den Preisvergleichen.

Ein Satz zu dem, was diese Betrachtung nicht sagen kann: Sie zeigt, was ein gewonnener Kombiboost wert wäre, und sie zeigt, was er nicht wert ist, wenn die Quote nicht steht. Sie lässt sich daher auf eine einfache Formel bringen: ein aufgerundeter Vorteil am oberen Rand, der an eine Bedingung gebunden ist.

Häufige Fragen zu Willkommensbonus und Sportwetten

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für neue Konten?

Einen Bonus im Sinne einer grossen Gutschrift gibt es nicht. Swisslos zeigt Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost, die Loterie Romande an 7 Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben aus einem Kontingent von 7’000 Stück. Alle Promotionsguthaben sind nicht auszahlbar und laufen nach 30 Tagen ab.

Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz verlangt die vorherige Zustimmung der Gespa für Gratisspiele und Gratisguthaben. 2025 wurden 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Prüfung hält das Werbevolumen klein und verhindert, dass ausländische Bonusmodelle ohne Prüfung nachgebildet werden.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt, ausbezahlt wird nur der Gewinnanteil. Beim Sporttip-Kombiboost ist der Bonus eine Erhöhung des Nettogewinns und damit keine separate Gutschrift; sie fällt nur an, wenn die Kombination ohnehin gewinnt.

Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?

Das Guthaben lässt sich zum Wetten einsetzen, aber nicht auf ein Bankkonto überweisen. Bei der Loterie Romande gilt das für Gratisspielguthaben ausdrücklich, bei Swisslos ebenso für Promotionsguthaben. Für den Spieler heisst das: der Wert bleibt im Spiel, und ein Verlust daraus ist ein echter Verlust.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?

Solche Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, stehen nicht unter Schweizer Aufsicht, sind nicht an das Sperrregister angebunden, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Ihre Domains können per DNS auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Keine Bewilligung eines anderen Landes entfaltet in der Schweiz Wirkung, und keine dieser Seiten darf beworben werden.

Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?

Verlustlimiten müssen bei Sporttip vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre gilt auch für Aktionen und Guthaben, und wer gesperrt ist, kann kein Promotionsguthaben abholen.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»