Online-Wettanbieter mit Gratiswette: der Wert einer Freiwette, nüchtern gerechnet
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Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen und die Sperrliste der Gespa sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Wer «Gratiswette» in die Suchmaske tippt, erwartet eine Wette, die nichts kostet. In der Schweiz ist die Sache komplizierter. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, für das es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel braucht, und solche Bewilligungen haben genau zwei Organisationen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede von ihnen versorgt ihr eigenes Gebiet. Freie Spielguthaben, gleich welcher Form, brauchen ausserdem die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung von einem ausländischen Anbieter erwartet, sucht also nicht nach einer Aktion, sondern nach einem Markt, den es in dieser Form nicht gibt.
Was es gibt, ist schmal und konkret. Die Loterie Romande verteilte im Winter 2025/26 an sieben Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben an Personen, die einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen in ihrem verifizierten Konto eingaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Swisslos fährt daneben einen Kombiboost, der den Nettogewinn einer Kombinationswette um 5 bis 100 % erhöht, je nachdem, wie viele Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 darin stecken. Das ist die ganze Auswahl. Alles Weitere, was unter dem Stichwort Gratiswette zu finden ist, kommt von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.
Diesen Text lesen Sie am besten als Rechnung, nicht als Geschenkeliste. Jede Aktion auf dem Schweizer Markt hat einen Preis: eine Mindestquote, eine Frist, eine Obergrenze, einen Einsatz, der nicht zurückfliesst. Der eine Wert, den die Werbung nie nennt, ist der, den ich hier durchgehend nenne – nämlich was von der Aktion übrig bleibt, nachdem die Bedingungen ihre Arbeit getan haben.
Neukundenangebote in der Schweiz: was die zwei Veranstalter tatsächlich herausgeben
Die Frage nach dem Neukundenangebot führt zuerst zum Gesetz, nicht zur Werbeseite. Artikel 75 Absatz 2 BGS bindet Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ohne diese Zustimmung darf ein bewilligter Veranstalter gar nichts verschenken; mit ihr darf er es nur im Rahmen dessen, was bewilligt wurde. Im Jahr 2025 zählte die Aufsicht 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Diese Zahlen lese ich als das, was sie sind: eine Obergrenze für die Fantasie. Zwei Dutzend Zustimmungen sind kein Dutzend laufender Aktionen, und 8 für das ganze Deutschschweizer Sportwettgeschäft heisst, dass die grosse Mehrheit der Sporttip-Spielenden nie eine Freiwette zu Gesicht bekommt.
Was die Aktion der Loterie Romande war, lässt sich sauber nachzeichnen. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, mit sieben Aktionstagen in diesem Fenster. Verteilt wurde ein Code, und zwar nicht digital, sondern über die National-League-Stadien der Westschweiz. Wer ihn innert sieben Tagen in sein verifiziertes Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Auflage von 7’000 Stück ist die schärfste Zahl der ganzen Aktion: Sie beschreibt eine Reichweite, die kleiner ist als ein einziges ausverkauftes Stadion. Ein Anlass, der an sieben Tagen in mehreren Stadien läuft und dabei auf 7’000 Stück begrenzt ist, ist keine Neukundenmaschine. Er ist eine Geste mit einem Deckel.
Der Kombiboost von Sporttip hat eine andere Form. Er ist keine Gutschrift, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns, und er gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Verlangt sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Die Staffel lautet: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer hier von «bis zu 100 %» liest, sollte die Zahl fünfzehn im Kopf behalten. Fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 in einer einzigen Kombinationswette sind ein Programm für einen Nachmittag, an dem nichts anderes ansteht – und jede dieser Voraussagen muss aufgehen, damit die Erhöhung überhaupt ins Spiel kommt.
Zwei weitere Aktionen gehören in dieselbe Aufzählung, weil sie noch enger geschnitten sind. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf genau eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out. Die letzte Bedingung ist der interessanteste Satz der Gruppe: Wer den Boost nutzt und später aussteigt, verliert die Erhöhung – nicht nur den Anspruch auf sie, sondern rückwirkend den Grund, aus dem er die Wette platziert hat.
Wer eine Gratiswette für Bestandskunden sucht, sucht damit in der Praxis genau diese kleinteiligen Dinge: eine einmalige Erhöhung, ein Boost, ein Guthaben aus einer Verlosung in einem Stadion. Die Vorstellung von der wiederkehrenden Freiwette als Kundenbindungsinstrument gehört nicht zum Schweizer Markt. Sie gehört zu den Anbietern, die im Abschnitt «Die zehn Anbieter im Vergleich» aufgeführt sind und hier keine Bewilligung haben.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung vor Bonus
Bei einer Bewilligung fängt der Vergleich an, nicht bei der Bonushöhe. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die acht übrigen Namen dieser Liste haben keine Schweizer Bewilligung; was sie an Lizenzen ausländischer Behörden angeben, hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine Bewilligung gilt ausserdem nur in der Schweiz, und die beiden bewilligten Veranstalter bedienen je ihr eigenes Gebiet. Wer in Basel wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen; wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte «berichtete Lizenz» ist dünn, und sie muss es sein. Keine der acht ausländischen Marken kann hier mit einer Lizenz auftreten, die in der Schweiz irgendetwas bedeutet, weil eine ausländische Bewilligung nach Artikel 4 BGS im Inland keine Geltung hat. Damit fehlt auf der ganzen rechten Seite der Tabelle der einzige Eintrag, auf den es bei einer Beschwerde ankäme: eine Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden kann. Acht Zeilen, in denen derselbe Auftraggeber fehlt, sagen mehr über den Markt als jede Bonuszahl.
Der Grund für die kurze Liste ist nicht Zufall, sondern Auslegung: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt also keine weiteren bewilligten Anbieter, die man aufzählen könnte, und die Aufsicht führt keine Liste weiterer Bewilligungen. Sie führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Diese Liste ist die eigentliche Antwort auf die Frage, wer in der Schweiz nicht anbieten darf: Sie umfasste Ende 2025 671 Domains und existiert seit dem 3. September 2019.
Auf der Seite der bewilligten Angebote stehen dafür Grenzen, die man nicht umgehen kann. Das Wettprogramm ist eine geschlossene Liste – die von der Gespa geführte Aufstellung der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. In dieser Liste steht kein Eckballmarkt, keine Kartenwette und keine Esport-Sektion. Wer sein Geld auf Esport setzen will, findet bei den bewilligten Veranstaltern kein Feld dafür. Wer umgekehrt nichts anderes als Fussball mitteleuropäischer Ligen will, findet reichlich.
Gratiswette oder Freiwette: die Mechanik hinter dem Wort
Eine Wette ist eine Rechnung mit zwei Zahlen und einer Bedingung. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei einer Kombinationswette wird der Einsatz mit der Gesamtquote multipliziert, die das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer CHF 20 auf eine Quote von 2.10 setzt, rechnet also nicht mit einem glatten Betrag, sondern mit dem, was nach der Rundung übrig bleibt.
Bei der Freiwette kommt eine dritte Grösse dazu, und sie ist der ganze Unterschied. Der Einsatz einer Freiwette gehört einem nicht. Man darf ihn setzen, und wenn die Wette gewinnt, wird nur der Gewinn ausgezahlt – der Einsatz bleibt beim Veranstalter. Eine Freiwette über CHF 10 auf eine Quote von 2.10 zahlt im Gewinnfall also nicht CHF 21 aus, sondern CHF 11: den Gewinn aus der Wette, ohne den Einsatz. Ein System, das Gratisspielguthaben zum Auszahlungsweg macht, gibt es bei Swisslos nicht, und im Regelwerk der Loterie Romande steht es genauso.
Das erklärt, warum die Grösse einer Gratiswette nur die halbe Geschichte ist. Eine Freiwette ist im rechnerischen Mittel deutlich weniger wert als ihr Nennbetrag, und wie viel weniger, hängt an der Quote, die man damit spielt, und an der Marge, die in dieser Quote steckt.
Für die Loterie Romande lässt sich das mit den Bedingungen der einzigen Aktion dieses Zeitraums durchrechnen, die ein solches Gratisspielguthaben ausgeschüttet hat. Unterstellt man eine Quote von 2.10 – kein Zitat, sondern ein gewählter Beispielwert –, bleibt von den CHF 10 Spielguthaben im statistischen Mittel ein vierstelliger Rappenbetrag übrig, grob um CHF 4,40. Unterstellt man eine Quote von 3.00, kommt man auf etwa CHF 6,50. Kommt ein Markt mit einem Quotenschlüssel von rund 95 % ins Spiel, sinken beide Werte noch – auf etwa CHF 4,20 beziehungsweise CHF 6,20. Das sind, wohlgemerkt, keine Zusagen: Es sind Durchschnitte über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Gutschriftsbetrag gesetzt und sonst nichts eingezahlt wird. Bei der einen Wette liegt das Ergebnis darüber, bei der anderen darunter, und bei einem Teil der Wetten ist es null.
Die günstigere Rechnung ist trotzdem nicht die mit der höheren Quote. Sie ist die, bei der der Gewinn überhaupt ausgezahlt werden kann. Die Bedingungen der Aktion sind an dieser Stelle eindeutig: Das Spielguthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer die Wette nicht vor Ablauf platziert, hat die Gutschrift verloren. Wer sie platziert und gewinnt, bekommt den Gewinn – aber erst, wenn er die Auszahlungsgrenzen des Veranstalters kennt.
Und die kennen die wenigsten, obwohl sie in den Bedingungen stehen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut; darüber geht es auf das Konto der angegebenen IBAN. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ebenfalls. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmitteln oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Schwelle CHF 9’999 sieht nach einer Detailschraube aus. Sie ist eine Bremse: Wer kurz davor steht, kann nicht mehr nachlegen, egal wie sicher er sich ist.
Auszahlen lassen heisst bei Swisslos ausserdem: zweimal innert 365 Tagen gratis, und zwar auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – der Satz steht in derselben Regelung, aus der auch die zwei Freiauszahlungen stammen. Ein Konto auf fremden Namen ist keine Option.
Grundlagen: Quote, Auszahlungsquote und die eigene Geduld
Der Quotenschlüssel ist das einzige Werkzeug auf dieser Seite, das dem Leser gehört. Er beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt an die Wettenden zurückzahlt, und er lässt sich aus jeder vollständigen Quotenreihe eines Marktes ausrechnen: Ein Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 hat einen Quotenschlüssel von rund 95 %, die Marge des Veranstalters beträgt also etwa 5 %. Anders gesagt: Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, bleiben dem Veranstalter im Durchschnitt rund fünf Rappen, und der Rest geht als Gewinne zurück. Diese Marge ist der Preis, den man für jede Wette zahlt – auch für jede Wette, die nichts gekostet hat.

Sie wird selten so genannt. In der Werbung heisst sie «Top-Quote», «Bestpreis» oder «bis zu 100 % Bonus». Deshalb hier die einzig brauchbare Faustregel für diesen Text: Die Bonushöhe sagt fast nichts, die Mindestquote sagt etwas, und erst beides zusammen mit der Frist sagt, ob eine Aktion überhaupt erreichbar ist.
Die Mindestquote ist der Filter, der teure Kombinationen verhindert. Sporttip verlangt für den Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Warum 1.50 und nicht 1.20? Weil eine Kombination aus lauter kleinen Favoriten zwar bequem aussieht, aber kaum Nettogewinn produziert – und eine prozentuale Erhöhung eines Nettogewinns von fast nichts bleibt fast nichts. Die Mindestquote ist damit keine Schikane, sondern eine Definition davon, wann die Aktion relevant wird.
Dasselbe Prinzip kehrt bei den Quotenboosts und Profitboosts wieder, in noch strengerer Form: nur online, nur Premiatch-Einzelwetten, nur eine Voraussage, einmal pro Wettendem nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Vier Einschränkungen in einem Satz. Das ist der Grund, warum sich «bis zu» in den Marketingtexten so gut liest: Je enger die Bedingungen, desto höher darf die Prozentzahl sein, weil sie fast niemand erreicht.
Die Frist ist die Grösse, die am meisten kostet, weil sie am wenigsten auffällt. Die Aktion der Loterie Romande hatte zwei Fristen übereinander: sieben Aktionstage innerhalb von knapp drei Monaten, und für den einzelnen Code ein Fenster von sieben Tagen. Wer die Staffel nicht verfolgt, verliert sie, und zwar ohne Fehlermeldung. Beim Kombiboost ist es subtiler: Der Boost hängt an einem Wettschein, der zum Zeitpunkt der Platzierung vollständig sein muss. Ein nachträglich ergänzter Schein ist kein Schein mehr.
Hält man diese drei Grössen zusammen, ergibt sich für jede Aktion eine schlichte Reihe von Fragen. Welche Quote muss ich spielen, um überhaupt teilzunehmen? Bis wann? Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich gewinne? Und was, wenn ich nicht gewinne? Nur die letzte der vier Fragen ist im Voraus beantwortet: nichts.
Gewinne verfallen ausserdem. Bei Sporttip gilt ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, zwei Kalender, und beide laufen gegen den Wettenden. Bei einer abgesagten Veranstaltung wird die Wette übrigens nicht einfach verschoben: Findet sie nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn statt, werden Einzelwetten zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00 – das senkt die Gesamtquote, die Erhöhung aus dem Kombiboost wird neu berechnet.
Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt veranstalten darf
Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie entstand mit dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist; das Geldspielgesetz selbst gilt seit dem 1. Januar 2019. Nicht zuständig ist die ESBK – diese Aufsicht betreut die Casinos, und wer sich bei einer Schweizer Sportwette beschwert, ist bei ihr falsch.

Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Gesetzes, und wer eines veranstalten will, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Beide gelten nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und weil es keine weiteren gibt, gibt es auch keine Liste weiterer Bewilligungen: Die Aufsicht publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer in der Schweiz eine Sportwettbewilligung sucht, kommt an Swisslos und an der Loterie Romande nicht vorbei.
Was gesetzt werden darf, ist keine Geschmacksfrage. Die Aufsicht führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten als geschlossenen Katalog. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe stehen nie darauf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, Prematch und live, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie zulässt – das Gesetz schränkt die Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein. Cash-Out ist dagegen nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Über die Zulässigkeit von virtuellen Sportarten steht nichts, und Esport erscheint in der Liste nicht.
Ein Onlinekonto braucht einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos liegt diese Grenze bei den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Innerhalb dieser Gebiete gehören zum Sportwettenbetrieb des Veranstalters: mindestens 18 Jahre, verifizierte Identität, ein Konto pro Person, und keine bestehende Spielsperre. Die Identität wird nicht bloss abgefragt, sondern geprüft – Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie gegen Adress-Datenbanken ab.
Der grösste Kostenunterschied zwischen den zwei Gruppen liegt nicht in den Quoten. Bei den ausländischen Anbietern fallen die Spielsperre und das Sperrregister weg, und mit ihnen alles, was in der Schweiz greift, wenn ein Wettender die Kontrolle verliert: von einer Person, die über dem Weg der Schweizer Anbieter ausgeschlossen ist, registriert dieser Ausschluss nichts, und bei einer Adresse im Ausland gibt es keine Schweizer Beschwerdeinstanz. Das ist kein moralisches Argument, sondern ein praktisches. Es gibt auch keinen technischen Zaun: Ein Schweizer Blockierwerkzeug gegen unerlaubte Wettanbieter existiert nicht, und es ist falsch zu behaupten, Banken oder Kartensysteme würden solche Zahlungen blockieren. Wer dort spielt, tut es ohne Netz und ohne Sprungtuch.
Und noch etwas fehlt dort. Wer sein Geld bei einem ausländischen Anbieter einsetzt und dabei unter der Schwelle bleibt, unter der ein Gewinn aus einem Schweizer Grossspiel steuerpflichtig würde, erfährt bei der Steuererklärung spätestens dann eine Überraschung, wenn er im Kanton Thurgau wohnt: Die kantonale Praxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, und «je nach Kanton» gilt eine kantonale Schwelle, die davon abweicht. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückholt. Das ist der Normalfall in der Schweiz: ein einzelner Sportwettengewinn bleibt unter dieser Schwelle, wird also weder besteuert noch der Verrechnungssteuer unterworfen. Wie ein Kanton einen Einzelfall behandelt, klären Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.
Werbung und Gratisangebote hängen zusammen. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten: Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet sie, und Art. 131 BGS belegt sie mit einer Busse von bis zu CHF 500’000. Wer Grundlagen zu Gratisspielen und Freiwetten prüft, landet dauerhaft bei Art. 75 Abs. 2 BGS: solche Angebote bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Was eine Aktion im Einzelfall hergibt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und in keiner amtlichen Aufstellung.
Rechtslage für ausländische Anbieter: Sperrliste und Domain-Hopping
Wer ausserhalb der Schweiz eine Sportwette veranstaltet, begeht damit eine Straftat, sobald er es ohne Schweizer Bewilligung tut: bis zu 3 Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist der eine Punkt, an dem sich die Rechtslage des Anbieters und die des Kunden unterscheiden – und der einzige.
Was den Kunden trifft, ist kein Verfahren: Seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Und wer dort spielt, spielt in einem System ohne Kontrolle. Das Sperrregister existiert für ihn nicht. Die Adresse in der Schweiz ist nur ein Aufenthaltsort. Und wo bleibt das Geld?
Die Sperrliste der Gespa ist der praktische Mechanismus, den dieser Markt für die Frage bereithält. Seit dem 3. September 2019 veröffentlicht die Aufsicht Listen ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Das System ist eine Mauer, die ständig wandert: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home; bet365 findet sich auf der Liste. Wer sich heute auf eine Adresse verlässt, die er gestern gesehen hat, kann sie morgen nicht mehr erreichen – und in dem Moment, wo er die neue Adresse sucht, weiss er, was er gerade tut.
Für eine Aktion ohne Schweizer Bewilligung gilt Art. 4 BGS im Übrigen doppelt: Eine berichtete ausländische Lizenz hat im Inland keine Geltung, und das Angebot bewegt sich an der Grenze zu einem Werbeverbot, das mit bis zu CHF 500’000 geahndet wird. Das ist der Grund, warum diese Seite die ausländischen Marken beschreibt und einordnet, statt sie zu empfehlen – und warum die Bewertung nicht «keine Schweizer Bewilligung, also billig, also legitim» lauten soll. Sie lautet: keine Schweizer Bewilligung, also keine Schweizer Beschwerde, kein Sperrregister, kein bewilligtes Wettangebot, keine in der Schweiz gültige Lizenz. Billig kann es dort geben. Ein Sicherheitsnetz gibt es nicht.
Das heisst nicht, dass die bewilligten zwei die günstigere Kombination für alle sind. Wer in der Deutschschweiz wohnt, keine PDF-Bedingungen liest und einfach ein Fussballspiel mit einer Kombinationswette begleiten will, findet bei einem Anbieter mit ausländischer Bewilligung ein bequemeres Formular – und trägt die Kosten dafür, dass er im Streitfall allein steht. Wer diese Kosten nicht tragen will, findet seine Lösung bei Sporttip oder Jouez Sport, mit Wohnsitzgrenze, verifizierter Identität und einer Liste bewilligter Wettarten.
Spielerschutz: was die eigene Limite wert ist
Die Limiten setzt in der Schweiz der Spieler, nicht der Staat. Der Veranstalter muss verlangen, dass ein Spielender einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festlegt – täglich, wöchentlich oder monatlich. Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein gesetzlich festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert nicht, und jede Limite trägt die Handschrift des Veranstalters, bei dem sie steht.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Spielerschutz und nicht die Zahlen davor. Der gesetzliche Rahmen verlangt für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage sind gerade lang genug, um einen schlechten Abend zu verdauen. Wer um zwei Uhr morgens eine Limite verdoppeln will, findet am nächsten Abend dieselbe Sperre vor, und das ist eine der wenigen Stellen im Schweizer System, an der eine Vorschrift spürbar in die Handlung eingreift.
Daneben stehen die Pausen und die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne – das Geld ist in diesem Fall weg und kommt nicht zurück.
Eine Zahl aus der Aufsichtstätigkeit gehört hierher, weil sie die Grenzen solcher Vorschriften zeigt: Bei Testkäufen wurden im Jahr 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Testkauf an einem Verkaufsschalter scheiterte an dem, was dort nicht funktioniert hat. Wer annimmt, die Schweizer Schutznormen würden vor Ort zuverlässig durchgesetzt, sitzt hier einem Irrtum auf. Online ist die Lage eine andere, weil die Identität am Konto hängt und nicht am Gesicht des Käufers – aber die Zahl bleibt die beste Warnung davor, eine Bewilligung mit einer Garantie zu verwechseln.
Die wichtigste Adresse in einem Spielerschutzabsatz ist deshalb keine, die Werbung macht. Wer merkt, dass er mehr setzt als gedacht, ändert seine Limite nach unten – das wirkt sofort – oder wählt die Sperre. Beides steht im Spielerkonto und nicht in einer Werbeanzeige. Der Gratisanreiz gehört nicht in diese Überlegung: Eine Freiwette ist gerade dann am gefährlichsten, wenn sie den ersten Einsatz auf ein Konto bringt, das noch keine Limite hat.
Die zehn Bewilligungen und Aktionen im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit den längsten Bedingungen
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung erlaubt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Auszahlungen sind an ein Konto gebunden, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und eine Verrechnung mit Einzahlungen gibt es nicht. Limiten für Einsätze sind Veranstalterbedingungen und keine Gesetzeszahlen: CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette, jederzeit ohne Angabe von Gründen änderbar, und eine Wette über der Grenze wird nicht angenommen.
Das Angebot selbst ist schmal geschnitten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Voneinander abhängige Wettereignisse desselben Anlasses lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Regel, die man einmal gelesen haben sollte, bevor sie greift.
Zur regulären Spielzeit gehört die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Kombination auf den Sieger eines Cupspiels baut und dabei an die Verlängerung denkt, denkt an einer anderen Wette als der, die auf dem Schein steht. Beim Cash-Out gibt es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten und kann den Betrag jederzeit ändern.
Auszahlungen: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto – bei bekannter Zahlungsverbindung. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und das ist keine Ausnahme, sondern die Regel hinter allen Gratiswetten dieser Seite. Bei Swisslos gehört PostFinance Pay zu den Zahlungsarten zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App.
Wertung: Sporttip ist das Angebot mit den durchsichtigsten Regeln und den mühsamsten. Wer nachliest, weiss genau, woran er ist. Wer nicht nachliest, verliert an drei Stellen Geld, ohne es zu merken: bei einem Cash-Out, der einen Boost verfallen lässt, bei einer Livewette, die wegen eines Platzierungszeitpunkts mit Quote 1.00 gewertet wird, und bei einem Gewinn, der 26 Wochen nach der Bekanntmachung der Auswertung zugunsten des Swisslos-Zwecks verfällt.
Loterie Romande Jouez Sport: die Nummer der Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt ihre Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer ausserhalb dieser sechs Kantone wohnt, kommt für ein Onlinekonto nicht in Frage – die Bewilligung deckt das Gebiet ab, nicht die Sprachregion.
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Das Gratisspielguthaben aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war ausdrücklich nicht auszahlbar und 30 Tage gültig. Die Aktion selbst lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Ein in den National-League-Stadien verbreiteter Code musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden, und die Auflage betrug 7’000 Stück zu je CHF 10.
Wertung: Hier steckt der einzige echte Gratiswetten-Versuch dieses Zeitraums, und er ist an seiner Auflage gescheitert, nicht an seiner Idee. 7’000 Stück an sieben Stadiontagen sind ein Versprechen an eine Gemeinde, die ins Stadion geht, und an niemanden sonst. Wer in der Westschweiz wohnt und ohnehin anwesend war, hat CHF 10 bekommen, die er in Wetten umwandeln musste, um überhaupt etwas davon zu sehen. Wer sie verpasst hat, hat nichts verpasst, was sich rechnen liesse – ausser der Erkenntnis, dass die Verfallfrist auch bei Gratisguthaben scharf gestellt ist.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine berichtete Lizenz hat nach Artikel 4 BGS hierzulande keine Wirkung. Das Konto ist an keine Schweizer Aufsicht und an kein Schweizer Sperrregister angeschlossen, Schweizer Rechtsmittel stehen nicht zur Verfügung, und die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, spielt in einem Angebot, das die Schweiz nicht kennt – mit den Folgen, die im Abschnitt zur Sperrliste stehen.
Wertung: Ein Anbieter, dessen Erscheinungsbild sich in einem halben Jahr ändern kann und dessen Kontinuität niemand zusichert. Wer ihn dennoch nutzt, sollte es nur mit einem Betrag tun, dessen vollständiger Verlust eingeplant ist.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten tritt mit den bekannten Merkmalen der ausländischen Gruppe auf: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Lizenz ohne Wirkung im Inland, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer DNS-Sperre durch die Gespa. Die gesetzlichen Folgen – fehlende Auskunftspflicht, fehlende Schweizer Aufsicht, allfällige Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter – treffen den Kunden, nicht nur den Veranstalter.
Wertung: Der Nutzen einer ausländischen Lizenz für einen Wettenden in der Schweiz ist null, und der Preis dafür ist die gesamte Schutzarchitektur, die an eine Schweizer Bewilligung gebunden ist. Das ist der Kern der Bewertung, und er verschiebt sich nicht mit der Bonushöhe.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury gehört zu den acht Namen dieser Liste, für die in der Schweiz keine Bewilligung besteht. Eine berichtete Lizenz ausländischer Behörden ist hier ohne Geltung, das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und die Adresse kann kurzfristig blockiert werden. Wer die Schweizer Beschwerdewege braucht, findet sie hier nicht.
Wertung: Die Kalkulation einer Gratiswette ohne Einzahlung ist bei einer solchen Adresse keine Rechnung über den Bonus, sondern eine Rechnung über den Anbieter. Wer nicht bereit ist, sein Guthaben im Streitfall abzuschreiben, sollte gar nicht erst einzahlen.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz hat im Inland keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Aufsicht kann seine Domains per DNS blockieren. Die Schweiz kennt kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unerlaubte Wettangebote; wer hier einzahlt, tut das ohne zusätzliches Netz.
Wertung: Bei einem Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung braucht und keine hat, hängt alles am Goodwill des Betreibers. Das ist keine Grundlage für eine Rechnung.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet bietet Sportwetten an, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen. Eine berichtete Lizenz ändert nichts an Artikel 4 BGS, das Sperrregister erfasst den Wettenden nicht, und die Domains können auf die Sperrliste kommen. Ein Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter besteht nicht.
Wertung: Der Vergleich mit Sporttip fällt an der Stelle am deutlichsten aus, an der es um den Streitfall geht: Auf der einen Seite ein Veranstalter mit Aufsicht und Einsprachefrist, auf der anderen eine Adresse, die morgen eine andere sein kann.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet ist einer der acht ausländischen Namen ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz ist im Inland ohne Geltung, das Sperrregister ist nicht angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Sperrliste der Aufsicht kann die Domains erfassen. Alles Weitere zum Preismodell einer Freiwette gilt hier unverändert.
Wertung: Wer ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung mit dem Versprechen einer Gratiswette vergleicht, vergleicht nicht zwei Preise, sondern zwei Risiken – und nur eines der beiden ist in der Schweiz reguliert.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz entfaltet hier keine Wirkung. Es gibt keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Aufsicht kann die Domains per DNS blockieren. Bei einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Wertung: Hier gilt der nüchterne Schluss der ganzen Gruppe. Gespielt wird auf die Zuverlässigkeit eines Betreibers, den in der Schweiz niemand beaufsichtigt.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet ist der letzte Name der Liste und teilt das Muster: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Lizenz ohne Geltungswirkung im Inland, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer DNS-Sperre durch die Gespa. Swisslos und die Loterie Romande bleiben die beiden einzigen Veranstalter, die eine Schweizer Bewilligung besitzen.
Wertung: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet am Ende nicht die Quote, sondern die Frage, ob er morgen noch unter derselben Adresse erreichbar ist. Diese Frage lässt sich nicht im Voraus beantworten, und deshalb lässt sich das Angebot nicht bewerten.
Was eine Gratiswette im Schnitt hergibt
Die nüchterne Antwort auf die Frage nach dem Wert einer Gratiswette steht in den Markt selbst geschrieben. Ein Markt mit zwei gleich hohen Ausgängen und Quoten von 1.90 und 1.90 zahlt – ein gewählter Beispielwert, kein Zitat – einen Quotenschlüssel von rund 95 % zurück. Anders gesagt: Die Marge des Veranstalters liegt bei etwa 5 %, sie steckt in jedem Einsatz, auch in dem, den man nicht selbst bezahlt hat.
Für ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht Teil der Auszahlung ist, lässt sich daraus eine Spanne ableiten. Bei einer unterstellten Quote von 2.10 bleiben von einem Nennbetrag von CHF 10 im Durchschnitt grob CHF 4,40 – das Doppelte beim Einsatz von CHF 20. Bei einer Quote von 3.00 steigt der Wert auf etwa CHF 6,50 respektive CHF 13,00. Rechnet man in denselben zwei Fällen mit einem Markt, dessen Quotenschlüssel bei rund 95 % liegt, sinkt die Spanne auf etwa CHF 4,20 bis CHF 6,20 bei CHF 10 und auf etwa CHF 8,40 bis CHF 12,40 bei CHF 20. Das sind Durchschnitte über viele Wetten, nicht das Ergebnis einer einzelnen – die eine Wette zahlt mehr, die andere nichts, und wer nur einmal spielt, spürt den Durchschnitt nie.
Interessanter als die Spanne ist, was sie nicht enthält. Da ist die Frist: 30 Tage Gültigkeit waren es bei der Aktion aus den National-League-Stadien, und ein Code, der nicht innert sieben Tagen im Konto landet, ist nichts wert. Da ist die Auszahlungssperre: Spielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos ausdrücklich nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande war das Guthaben ebenso wenig auszahlbar. Und da ist der Umstand, dass die ganze Rechnung auf einer einzigen Wette steht: Wer das Guthaben in eine Kombination steckt, um den Gewinn zu erhöhen, verschiebt die Erwartung nach unten, weil jede zusätzliche Voraussage die Quote multipliziert und die Trefferwahrscheinlichkeit senkt. Das ist der eigentliche Befund dieser Seite: Der Nennbetrag einer Gratiswette ist keine Zahl, die man vergleichen kann. Der Vergleich beginnt bei der Mindestquote, geht über die Frist und endet bei der Auszahlungsregel. Alles davor ist Werbung.
Wie ein Gratisguthaben zu einer Limite wird
Der Weg vom Guthaben zum Geld hat bei den bewilligten Veranstaltern mehr Stationen, als der Kassenzettel vermuten lässt. Zuerst die Gutschrift: Sie landet im Spielerkonto und nicht auf der Bank. Dann die Gültigkeit: Das Guthaben hat ein Ablaufdatum, bei der Westschweizer Aktion 30 Tage. Dann die Wette: Der Einsatz ist geliehen, im Gewinnfall wird nur der Gewinn ausgezahlt. Dann die Auszahlung: ein Konto auf den eigenen Namen, bei Swisslos zweimal innert 365 Tagen gratis, ab der dritten Auszahlung allenfalls eine Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und dann die Steuer: bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn bleibt ein Gewinn aus einem Schweizer Grossspiel einkommenssteuerfrei, oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückholt. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 ist der letzte Schritt Theorie. Bei einem Gewinn aus einer Kombinationswette nicht unbedingt.
Dazwischen liegt der eigentliche Aufwand, und der ist nicht monetär. Wer bei Swisslos online spielt, muss vor der ersten Wetrteilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen und bei jeder zusätzlichen Wetrteilnahme erneut entscheiden, was er sich zugesteht. Wer eine Einzahlung leistet, braucht ein Konto auf den eigenen Namen und eine Zahlungsart, die zu einem Schweizer Konto passt. Und wer am Ende Geld sehen will, braucht Geduld und die Fähigkeit, eine Auszahlung zu beantragen, die nicht verzinst wird, während sie liegen bleibt.
Die Waage stimmt trotzdem. Die Reibung, die eine Schweizer Bewilligung erzeugt, ist der Preis für den Schweizer Rechtsweg. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung gar keine Reibung erlebt, hat keinen besseren Anbieter gefunden, sondern auf sein Beschwerderecht verzichtet. Bei zwei bewilligten Veranstaltern, die je ein halbes Land bedienen, bleibt die Zahl der Adressen klein – aber sie bleibt.
Häufig gestellte Fragen zur Gratiswette in der Schweiz
Was ist eine Gratiswette genau – und kommt der Einsatz zurück, wenn sie gewinnt?
Eine Gratiswette, oft auch Freiwette genannt, ist eine Wette mit geliehenem Einsatz. Man setzt einen Betrag, den man nicht selbst bezahlt hat, und bei einem Gewinn wird nur die Gewinnhöhe gutgeschrieben – der Einsatz selbst fliesst nicht zurück. Aus CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 2.10 werden im Gewinnfall also CHF 11 und nicht CHF 21. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausserdem nicht auszahlbar; es muss erst über eine Wette zu Gewinn werden.
Welche Bedingungen hat der Kombiboost von Sporttip?
Er gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Bonus gilt nur, wenn die Kombination zum Zeitpunkt der Platzierung vollständig ist.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette?
Beide Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben und Gratisspiele nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten – 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Ein Angebot für jedermann mit jederzeit abrufbarer Gratiswette besteht bei keinem der beiden. Die jüngste grössere Aktion, «JouezSport – Patinoires et Stades», war im Wesentlichen ein Stadionprojekt mit 7’000 Stück Spielguthaben zu je CHF 10.
Warum braucht eine Gratiswette in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?
Artikel 75 Absatz 2 BGS bindet Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Der Hintergrund ist der Spielerschutz: Ein Gratisanreiz, der gleichzeitig mit dem ersten Konto kommt, soll nicht unbegrenzt dosiert werden können. Die Bewilligungspraxis der Gespa legt damit faktisch eine Obergrenze für die Zahl und die Grösse solcher Aktionen fest.
Wie viel ist eine Freiwette im Durchschnitt tatsächlich wert?
Der Wert hängt an der Quote und am Quotenschlüssel des Marktes. Bei einer Quotengutschrift über CHF 10 und einer unterstellten Quote von 2.10 bleibt im Durchschnitt ein mittlerer einstelliger Frankenbetrag übrig; bei einer Quote von 3.00 etwas mehr, in einem Markt mit einem Quotenschlüssel von rund 95 % beides entsprechend weniger. Das sind Erwartungswerte über viele Wetten, keine Zusagen für eine einzelne Wette.
Wie wirkt die Sperrliste auf Gratiswetten ausländischer Anbieter?
Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, und eine berichtete Lizenz hat hierzulande keine Wirkung. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren – Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; ein Gratisguthaben auf einem solchen Konto lässt sich also weder in der Schweiz einfordern noch vor einer Blockade sicher auszahlen.
Bonus – zahlungenwettench
Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
