Startguthaben beim Online-Wetten: kleine Geschenke mit langem Kleingedruckten
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Aktionen geprüft gegen die Angaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Ein Startguthaben klingt nach einem Geschenk, und Geschenke rechnet niemand nach. Genau da beginnt dieses Kapitel. Wer in der Schweiz online wetten will, trifft auf einen Markt, der keinen Wildwuchs kennt: Zwei Veranstalter teilen das Land unter sich auf, und Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das Resultat ist unspektakulär und es ist der eigentliche Befund. Es gibt kein Bündel von Willkommensprämien, aus dem man sich die grösste heraussucht, sondern eine Handvoll kleiner Aktionen mit Bedingungen, die man lesen muss, bevor man sie annimmt. Was am Ende dabei herauskommt, lässt sich ausrechnen, und zwar besser vorher als nachher.
Neukundenangebote in der Schweiz: zustimmungspflichtig, knapp und selten
Ein Startguthaben ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten will, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht. Diese Zustimmung wird nicht in Serie erteilt: 2025 erhielt die Loterie Romande 24 Zustimmungen, Swisslos deren 8. Zwei Zahlen, die den ganzen Markt erklären. Es gibt also Aktionen, aber sie sind knapp, klein und zeitlich begrenzt. Wer mit der Vorstellung anreist, bei jedem Anbieter warte ein dreistelliger Betrag auf die erste Einzahlung, wird von der Wirklichkeit eingeholt, bevor er die erste Wette platziert.

Diese Zustimmungspflicht hat einen Nebeneffekt, der für den Leser wichtiger ist als die Zahl der Aktionen. Sie erzwingt Transparenz. Ein Veranstalter, der ein Gratisspielguthaben ausgibt, muss dessen Bedingungen so formulieren, dass sie überprüfbar sind. Die Bedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht in einer Anzeige, und dort steht auch, was mit dem Guthaben nicht geht — nämlich auszahlen.
Ein zweiter Punkt gehört hierher, weil er den Rahmen setzt, in dem alles Folgende stattfindet. Die beiden Schweizer Veranstalter sind nicht die einzigen Namen, die einem Wettenden im Netz begegnen, aber die einzigen mit einer Schweizer Bewilligung. Ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung darf in der Schweiz nicht beworben werden, und die Gespa führt eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Die Liste existierte am Ende von 2025 mit 671 Domains, und blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Was das für den Leser bedeutet, ist kein Nebensatz: Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen weg sein.
Was unter dem Strich in diese Kategorie fällt, ist damit klar. Neukundenangebote existieren bei beiden Schweizer Veranstaltern, sie sind zustimmungspflichtig, sie sind klein, und ihr Wert hängt fast vollständig an Bedingungen statt an der Zahl auf dem Plakat.
Was ein Gratisguthaben wirklich kostet: Gratisspielguthaben und Kombiboost im Vergleich
Der Begriff, den die Schweizer Gesetzgebung benutzt, heisst Gratisspielguthaben. Der Markt sagt Gratiswette, Freiwette oder Bonus, wenn er freundlich sein will. Gemeint ist jedes Mal dasselbe: Guthaben, das der Veranstalter dem Spielerkonto gutschreibt, ohne dass der Wettende dafür eingezahlt hat. Der wichtigste Satz dazu steht in den Bedingungen und wird in der Werbung gern verschwiegen — Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Ein daraus erzielter Gewinn ist es, das Guthaben selbst nicht. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, hat also nicht CHF 10, sondern einen Gutschein über CHF 10, der nur in Wetten aufgeht.
Der zweite Kostenpunkt ist die Zeit. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, und dies im verifizierten Konto tat, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die konkrete Gestalt eines Startguthabens in diesem Land: ein Zehner, ein Monat, ein Stadionbesuch. Wer nicht ins Stadion geht, kommt an diesen Code nicht heran, und daran ändert keine Registrierung etwas.
Bei Sporttip steht keine Promotionswette im Vordergrund, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Unterschied zum klassischen Startguthaben ist grundsätzlich: Hier wird kein Guthaben vorab geschenkt, sondern ein Gewinn nachträglich erhöht — und nur, wenn die Kombination überhaupt gewinnt. Die Bedingung ist dabei strenger, als sie klingt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 bedeuten, dass die Gesamtquote das Produkt dieser Einzelquoten ist. Schon bei vier Voraussagen liegt ein Wettender damit deutlich über 5.00, und die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt mit jeder zusätzlichen Voraussage, während die prozentuale Erhöhung erst ab sieben Voraussagen spürbar zulegt.
Kleinere Erhöhungen gibt es auch einzeln. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also eine Wette mit Cash-Out schliesst, hat sich die Erhöhung selbst weggenommen. Das ist keine Fussnote, das ist ein Preis.
Bei welchen Quoten sich ein Gratisspielguthaben rechnet
Die Rechnung ist hier nicht schwer, sie ist nur unbequem. Weil das Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist und der Einsatz der Freiwette nicht zurückfliesst, wird von einem gewonnenen CHF 10-Guthaben die für die Wette aufgewendete Wette nicht gutgeschrieben. Übrig bleibt ein Gewinn, den der Wettende auch dann erhält, wenn er selbst nie etwas eingezahlt hat.
Ein illustratives Beispiel, keine zitierte Quote: ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90), also rund 95 %. Die Marge, die in beiden Quoten steckt, liegt entsprechend bei rund 5 %. Ein als Guthaben gewährter Einsatz von CHF 10 bringt auf einer Wette mit der Quote 1.90 einen Rückfluss von CHF 19 und damit einen Nettogewinn von CHF 9, den der Wettende behalten darf. Gemessen an dem, was diese Wette auf ihrem Markt im Durchschnitt zurückgibt, ist das Guthaben aber weniger wert als der Nennbetrag: Der Wert liegt je nach Markt und Quote im Bereich von etwa 8 bis 9 Franken, unter der Annahme, dass nur das Guthaben eingesetzt wird. Eine Zwei-Weg-Wette auf einem Markt mit einer Quote nahe 2.00 bringt dabei mehr als eine Wette auf einen klaren Favoriten.
Die Bandbreite ist die eigentliche Aussage, nicht die Zahl. Der Wert des Gratisguthabens hängt an der Quote, auf die es gesetzt wird, und an der Marge, die in dieser Quote steckt. Eine hohe Quote auf einem engen Markt schöpft mehr heraus als eine niedrige Quote auf einem breiten. Wer sein Guthaben auf einen Aussenseiter setzt, um das Maximum herauszuholen, tauscht dabei aber Wert gegen Wahrscheinlichkeit — und ein Guthaben, das auf einen einzigen langen Schuss gesetzt wird, verwandelt sich meist in einen Beleg ohne Gegenwert. Der CHF 10-Gutschein ist deshalb kein Zehner. Er ist ein Zehner minus Marge minus Gültigkeitsfrist, und das ist für einen Neukunden eine ehrlichere Beschreibung als «Willkommensbonus».
Was Schweizer Wettanbieter sonst noch an Gratis-Startguthaben zeigen
Bei Swisslos gibt es ausserhalb der Aktionen noch die Möglichkeit, das Spielerkonto auch ohne Wette aufzuladen, und das gehört zur Einordnung, weil es die Alternative darstellt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart unter anderem steht PostFinance Pay bereit, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Zwischen gekauftem Guthaben und zugestimmtem Promotionsguthaben verläuft eine klare Grenze, und sie ist nicht mathematischer, sondern rechtlicher Natur. Gekauftes Guthaben lässt sich später auszahlen, Promotionsguthaben nicht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer also in kleinen Schritten Geld hineinlegt, zahlt ab der dritten Abhebung im Jahr dafür. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in jedem Fall nicht auszahlbar.
Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Für die Freiwette braucht es ein Konto. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 10 Guthaben besitzt, kann es also nicht auf einen Grossschein werfen, um daraus möglichst viel zu machen.
Rechtslage: nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog
Das Geldspielgesetz ist der Grund, weshalb dieser Artikel so oft auf zwei Marken hinausläuft. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des BGS, der seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, und sie werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK — Letztere kümmert sich um die Casinos. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Für den Leser heisst das zunächst: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen. Und weil die Kartelle nicht für das ganze Land gelten, gehört eine zweite Bedingung dazu. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt an Sporttip nicht heran, und umgekehrt. Ein Startguthaben, das der eigene Veranstalter nicht führt, ist für den Leser kein Angebot, sondern eine Randnotiz über das Nachbarkanton.
Was gewettet werden darf, ist ebenfalls kein freier Markt. Es gibt eine geschlossene Liste der Gespa mit autorisierten Sportarten, Wettkämpfen und Wetttypen, und diese Liste hat Grenzen, die man kennen sollte: Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, und ein Esport-Abschnitt findet sich dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wer von einer Wett-App mit Dutzenden exotischen Märkten träumt, träumt von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Verantwortungsvolles Wetten: Spielerschutz und Eigenverantwortung
Ein Startguthaben ist keine Disziplin und senkt die Marge in den Quoten nicht. Das ist die zentrale Aussage dieses Abschnitts, und sie lässt sich an ganz konkreten Werkzeugen festmachen.
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der gesetzliche Rahmen verlangt vom Veranstalter, eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen; eine Senkung wirkt von Gesetzes wegen sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden. Die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist die strengere Variante, und sie ist der Grund, weshalb die eigene Verlustlimite bei den beiden Hausmarken mehr bringt als jede Bonusrechnung.
Wer eine Pause braucht, kann den Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Dieselbe Registrierung fehlt bei den ausländischen Anbietern, und das ist der teuerste Unterschied im ganzen Vergleich: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist dort gesperrt, wo er sein Konto hat, nicht dort, wo er es sich gerade neu eröffnet.
Die Zahlen des Schweizer Spielerschutzes sind trotzdem kein Grund zur Selbstgefälligkeit. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schweizer Schutz als lückenlos darstellt, hat die Verkaufsstellen noch nicht getestet.
Ein Wort zum Steuerfreibetrag, weil es zur Nüchternheit gehört. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zu einem bestimmten Betrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Eine Wette mit einem Nettogewinn von CHF 9 liegt weit darunter — hier fallen weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer an. Oberhalb des Freibetrags zahlt der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, zurückgeholt wird sie über die Steuererklärung. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich, deshalb gilt «je nach Kanton». Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für eigene Fälle ist eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse, nicht diese Seite.
Wer sich nicht sicher ist, wo das eigene Spiel steht, findet Hilfe unabhängig von jeder Aktion. Die Spielsperre ist der härteste Hebel, die Verlustlimite der wirkungsvollste. Ein Gratisspielguthaben ist keiner von beiden.
Die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter und acht ausländische Marken im Vergleich
Zehn Plattformen stehen hier nebeneinander, und die Aufteilung ist keine Wertung, sondern eine Tatsache des Rechts. Zwei Marken besitzen eine Schweizer Bewilligung, acht nicht. Die acht sind aufgeführt, weil einem Wettenden in der Schweiz genau diese Namen im Netz begegnen, und weil ein Vergleich ohne sie harmlos wäre.
| Kriterium | Bewilligungsstatus | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ermittelt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ermittelt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ermittelt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ermittelt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ermittelt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ermittelt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ermittelt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ermittelt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die drei Zeilen der Tabelle sagen mehr, als sie zu sagen scheinen. In der zweiten Spalte stehen zwei ja und acht nein — das ist das ganze Angebot. In der dritten Spalte stehen ein eingetragener Genossenschaftsname und ein eingetragener Gesellschaftsname, und daneben achtmal derselbe Satz. Wer eine Schweizer Bewilligung besitzt, muss seinen Veranstalter nennen können; wer keine besitzt, nennt keinen, der in der Schweiz etwas gilt. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, und zwar für den Veranstalter, nicht für den Spielenden: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle gibt es dort nicht. Das ist keine Drohkulisse, das ist die Beschreibung eines Rechtsverhältnisses mit nur einer Seite.
Und die Punktlandung, die manchem Leser nicht gefällt: Auch die bewilligte Seite ist keine Garantie für Bequemlichkeit. Nur zwei Marken dürfen überhaupt in Frage kommen, das Wettangebot ist ein geschlossener Katalog, und der Wohnsitz entscheidet, ob man überhaupt ein Konto eröffnen darf. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen, wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl. Die bewilligte Seite bietet Schutz und wenig Auswahl, die ausländische bietet Auswahl und keinen Schweizer Rechtsschutz. Der Leser entscheidet, welchen Preis er zahlen will.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge der beiden ersten Plätze folgt der Bewilligungslogik und nicht der Geschmacksfrage. Bei allen zehn gelten dieselben Kriterien: Bewilligungsstatus, Offenheit der Bedingungen, Limiten und Auszahlungsregeln.
Swisslos Sporttip: die strengste Regelmaschine im Land
Swisslos Sporttip ist eine der beiden veranstaltenden Genossenschaften, die das interkantonale Recht für Sportwetten überhaupt vorsieht. Der Sitz ist Basel, das Produkt heisst Sporttip, und die Bewilligung als Grossspiel ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im eigenen Vertragsgebiet wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig sind — deutsche Schweiz, Tessin, Liechtenstein. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Was das Guthaben kostet, hängt an den Limiten, und die sind eng abgesteckt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Begründung ändern. Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verlangt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Senkungen wirken sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.
Die Produktpalette ist breiter, als die zwei Bewilligungen vermuten lassen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Für Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; wird eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion angenommen, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.
Die Auszahlungsseite ist geregelt und nicht üppig. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Zweimal im Jahr ist die Auszahlung kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert dann 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Und eine Frist, die man kennen sollte: Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos.
Fazit. Wer Verlässlichkeit über Auswahl stellt, ist hier richtig, und der Preis dafür heisst Auswahlverzicht: Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Kombinationswette setzt jedem grösseren Vorhaben eine Wand, und die 26-Wochen-Frist für Gewinne ist der eine Termin in dieser Übersicht, den man einmal falsch liegen lässt und dann nie wieder. Für einen Neukunden mit CHF 10 Promotionsguthaben ist die Limite irrelevant, für einen Gelegenheitsspieler mit grösseren Einsätzen ist sie der entscheidende Punkt.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion als einzige echte Gratisschiene
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der zweiten veranstaltenden Gesellschaft mit Schweizer Bewilligung unter dem BGS. Die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden ihr Gebiet, der Sitz liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, und die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer nicht in einem dieser sechs Kantone wohnt, bekommt kein Konto, Punkt. Für den Vergleich heisst das: In der Deutschschweiz ist die Hälfte dieses Tableaus schlicht nicht zugänglich.
Das Konto ist streng limitiert. Einzahlungen sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf denselben Betrag begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und das ist bei dieser Marke praktisch relevant, weil sie die einzige der beiden ist, für die eine Promotionsaktion mit Gratisguthaben dokumentiert ist.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Daraus folgt zweierlei. Erstens: Der Zugang zu dieser Aktion hängt an einem Stadionbesuch, nicht an einer Registrierung. Zweitens: Ihre Laufzeit ist abgelaufen, und wer sie als Grundlage für ein Konto nimmt, kommt zu spät. Was bleibt, ist die Grössenordnung — CHF 10, 30 Tage, eine Region. Daran wird sich so schnell nichts ändern, solange die vorgängige Zustimmung der Aufsicht das Nadelöhr bleibt.
Fazit. Diese Marke zeigt am deutlichsten, wie klein ein Startguthaben in der Schweiz ausfällt und wie stark seine Verfügbarkeit an einem Wohnort hängt: Der Zehner existierte nur für Menschen, die in einem Westschweizer Kanton wohnen und zufällig an einem der sieben Aktionstage im Stadion waren. Wer ausserhalb dieser sechs Kantone lebt, sollte die Marke als Vergleichswert lesen, nicht als Option.
Coolzino: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino besitzt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und keine ausländische Bewilligung entfaltet hier Wirkung. Coolzino ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht; die Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Ob dieser Anbieter im Ausland lizenziert ist, bleibt unklar; hierzulande ist das für die Rechtslage irrelevant.
Fazit. Der springende Punkt ist nicht die Marke, sondern die Lücke: Wer hier einzahlt, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann, und die Verbindung kann jederzeit per DNS gekappt werden.
MrXbet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Rechtslage: Nur die beiden interkantonal zugelassenen Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung bleibt ohne Wirkung in der Schweiz. Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz ebenso, und eine Blockierung der Domäne über die Sperrliste ist möglich. Ob hier eine ausländische Bewilligung vorliegt, ist für die Schweizer Rechtslage irrelevant.
Fazit. Was diese Adresse von einem Schweizer Konto unterscheidet, ist nicht die Produktqualität, sondern die Auffindbarkeit: Die Domain kann verschwinden, die Kontobeziehung bleibt ohne Schweizer Gerichtsstand.
Sportuna: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna führt keine Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten in der Schweiz fehlt damit die Rechtsgrundlage, die nur Swisslos und die Loterie Romande besitzen. Das Sperrregister der Gespa gilt hier nicht, ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domäne kann blockiert werden. Ob der Anbieter im Ausland lizenziert ist, bleibt für die Schweizer Aufsicht ohne jede Auswirkung.
Fazit. Bei einem Guthaben, das auf einem ausländischen Konto liegt, hängt alles an einer Beziehung, die keine Schweizer Aufsicht kennt — ein Streitfall über eine Wette bleibt ein Streitfall ohne hiesige Instanz.
20Bet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
20Bet bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Das interkantonale Recht lässt dafür keinen Raum, und die Bewilligung, die der Anbieter allenfalls vorweisen kann, gilt in der Schweiz nicht. Nicht an das Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsschutz, Domänenblockade durch die Gespa möglich. Solche ausländischen Lizenzen haben in der Schweiz keine Gültigkeit.
Fazit. Der Eintrag steht hier, weil Wettende diesem Namen begegnen, nicht weil er eine Option wäre — der entscheidende Nachteil ist die fehlende Schweizer Greifbarkeit.
Rollbit: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Nur die beiden kantonal zugelassenen Veranstalter dürfen hier Sportwetten durchführen; eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockierung über die Sperrliste möglich. Dass eine solche Bewilligung existiert, würde den rechtlichen Status hier ohnehin nicht verändern.
Fazit. Bei einer Marke ohne Schweizer Aufsicht trägt der Wettende das Ausfallrisiko eines Unternehmens, dessen Domäne sich in Stunden ändern kann.
Wettigo: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage erlaubt Sportwetten in der Schweiz nur den beiden interkantonal bestimmten Veranstaltern, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein hiesiger Rechtsschutz; die Gespa kann die Domäne auf die Sperrliste setzen. Dass eine ausländische Bewilligung existiert, würde den rechtlichen Status hier ohnehin nicht verändern.
Fazit. Wer hier ein Startguthaben annimmt, verlegt sein Spielgeld in ein Rechtsverhältnis ohne Schweizer Instanz — und ohne Sperrregister auch ohne die Schranke, die im eigenen Haushalt wirkt.
BetLabel: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel führt keine Schweizer Bewilligung. Für einen Schweizer Spielenden bedeutet das: keine Veranstalterbewilligung nach BGS, keine Spielbewilligung, keine Schweizer Aufsicht. Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, eine DNS-Blockade der Domäne ist möglich. Ob hier eine ausländische Bewilligung vorliegt, ist für die Schweizer Rechtslage irrelevant.
Fazit. Diese Zeile verdient keinen zweiten Gedanken, solange zwei bewilligte Marken im Land dieselbe Grundfunktion abdecken.
Funbet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Funbet bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung, die hier gelten müsste, besitzt die Marke nicht, und eine ausländische hat in der Schweiz keine Kraft. Kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockade über die Sperrliste möglich. Dass der Anbieter im Ausland lizenziert sein könnte, ist für die Schweizer Aufsicht ohne jede Auswirkung.
Fazit. Der Unterschied zu einem bewilligten Konto liegt nicht im Bonus, sondern im Beschwerdeweg: Hier gibt es keinen Schweizer.
Was die zehn in einer Reihe genommen zeigen
Zwei Marken mit Bewilligung, acht ohne. Die acht sind in ihren hier beschriebenen Eigenschaften austauschbar, weil dasselbe Rechtsverhältnis auf sie zutrifft: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, jederzeit blockierbare Domäne. Unterschiede, die einen Anbieter vom anderen abheben könnten, lassen sich auf dieser Grundlage nicht beschreiben, und das ist selbst ein Befund über den Teil des Marktes, der in der Schweiz nur als Randerscheinung existiert.
Wer die Wahl hat, hat sie also zwischen zwei Marken und einem Wohnortkriterium. Für einen Leser in Zürich bleibt Sporttip, für einen Leser in Lausanne Jouez Sport. Alles darüber hinaus ist entweder nicht zugänglich oder ohne Schweizer Bewilligung.
Häufige Fragen zu Startguthaben beim Online-Wetten in der Schweiz
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?
Nicht als automatische Prämie zur Registrierung. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und beide Veranstalter halten sich daran. Swisslos arbeitet mit Quotenboosts und dem Kombiboost, die Loterie Romande mit zeitlich begrenzten Aktionen wie «Patinoires et Stades». Ein festes Willkommensguthaben für jedes neue Konto gibt es bei keinem der beiden.
Warum brauchen Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?
Weil der Gesetzgeber Gratisanreize als Werbung um neue Spielende versteht und sie der Aufsicht unterstellen wollte. Artikel 75 des Geldspielgesetzes verlangt die Zustimmung der Gespa, bevor ein Veranstalter Gratisspiele oder Gratisguthaben anbietet. Diese Schranke hält das Bonusvolumen klein. 2025 erhielt die Loterie Romande 24 Zustimmungen, Swisslos deren 8.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?
Die Aktion lief zwischen Dezember 2025 und März 2026. Wer innert 7 Tagen einen in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Ausgegeben wurden 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Die Laufzeit ist abgelaufen.
Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?
Das Guthaben selbst lässt sich nicht auszahlen, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Ein daraus erzielter Gewinn gehört dem Wettenden und ist auszahlbar, wobei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen überweist und ab der dritten Auszahlung eine Kommission von 3 % anfallen kann.
Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?
Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Dort fehlen drei Dinge, die zusammengehören: die Schweizer Bewilligung, der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsschutz. Die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spielende wird nicht bestraft.
Bonus – zahlungenwettench
Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
