Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz: Was die Bewilligung erlaubt und was der Spass kostet

Updated Oktober 2026
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Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.

Auf den Afrika-Cup darf in der Schweiz gewettet werden — aber nur bei zwei Veranstaltern und nur auf das, was die Aufsicht freigegeben hat. Wer das einmal verstanden hat, hört auf, nach dem dritten Anbieter zu suchen.

Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Datenstand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den veröffentlichten Bewilligungen und der Sperrliste der Gespa sowie den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.

Der Afrika-Cup: wer ihn ausrichtet und wie er gespielt wird

Wer über Quoten auf dieses Turnier redet, sollte zuerst wissen, wie viel Fussball er überhaupt wettet. Der Afrika-Cup hat eine lange Geschichte und eine kurze Gegenwart. Die CAF organisiert ihn, erstmals ausgetragen wurde er 1957, Ägypten führt die Titelliste mit sieben Erfolgen an, und Samuel Eto’o steht mit 18 Treffern als Rekordtorschütze in den Büchern. Seit der Ausgabe 2019 spielen 24 Mannschaften mit; nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden, statt wie bisher in kürzeren Abständen. Das ist kein Detail, sondern der Grund, warum Saisonwetten auf diesen Wettbewerb einen langen Atem brauchen: die nächste Gelegenheit danach liegt wieder Jahre entfernt.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt.

Die letzte Ausgabe, der Afrika-Cup 2025, lief vom 21. Dezember 2025 bis zum 18. Januar 2026 in Marokko, vor 24 Nationen. Ursprünglich war das Turnier für den Sommer 2025 angesetzt und wurde wegen Terminkonflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 auf den Jahreswechsel verschoben. Für Schweizer Wettende heisst das etwas sehr Praktisches: Der Wettbewerb fiel mitten in die Feiertage und in den Januar, also in eine Zeit, in der viele ohnehin mehr auf dem Sofa als im Büro sitzen. Ein Turnier im Winterhalbjahr ist ein anderes Wettprodukt als eines im Sommerloch.

Der Modus ist der klassische: sechs Vierergruppen, die Gruppenersten und -zweiten kamen weiter, dazu die vier besten Gruppendritten, danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand. Genau an dieser Stelle kippt der Afrika-Cup für den Wettenden, denn ein K.-o.-Spiel mit möglicher Verlängerung ist keine normale Ligapartie. Der Ausgang einer Wette auf das 1X2 hängt davon ab, was der Spielplan als reguläre Spielzeit definiert — und nicht davon, wer am Ende tatsächlich weiterkommt.

Rund um das Turnier gibt es zudem ein Ergebnis, das mehr über den afrikanischen Fussball erzählt als jede Quotenzeile: Im Finale am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko mit 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate später wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Wer im Januar auf Senegal gesetzt hatte, sah sich plötzlich mit einem Spiel konfrontiert, das im Sportteil und auf dem eigenen Wettschein unterschiedlich ausgeht. Aufgeschrieben wird die Finalwertung hier als das, was sie ist: eine Entscheidung am grünen Tisch, gegen die ein Rechtsmittel läuft.

Bleibt noch, wer bei diesem Turnier auffiel. Torschützenkönig des Afrika-Cups 2025 war Brahim Díaz aus Marokko mit fünf Treffern; im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2. Solche Namen sind der Stoff, aus dem Sonderwetten gebaut werden — Torschützenkönig, bester Spieler, Halbfinalteilnehmer. Ob Ihre Veranstalterin solche Wetten überhaupt anbietet, steht in deren Wettprogramm und nicht in irgendeiner Erinnerung an ein früheres Turnier.

Die nächste Ausgabe ist der Afrika-Cup 2027, angesetzt vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda. 54 Mannschaften haben sich zur Qualifikation angemeldet. Drei Gastgeberländer bedeuten drei Stadienlandschaften, mehrere Klimazonen und ein Pensum an Reisen, das Kader unterschiedlich stark belastet. Für die Quoten ist das relevant, für den einzelnen Wettschein weniger: Genau genommen verändert es die Voraussetzungen, unter denen Mannschaften dort auftreten.

Wer das Turnier überhaupt kennt, hat meist eine Meinung dazu, wer dort vorne mitspielt. Nur: Eine Meinung ist kein Preis, und der Preis ist das, was an einem Wettschein steht.

Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz: nur zwei Veranstalter, und keiner davon mehr

Die Rechtslage ist in der Schweiz ungewöhnlich einfach, und sie schmeckt vielen nicht. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz — in Kraft seit dem 1. Januar 2019, geregelt unter anderem in Art. 3 lit. c und e — und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht die ESBK beaufsichtigt Sportwetten; diese Kommission ist für die Casinos zuständig.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Wer Wetten auf den Afrika-Cup anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 des Geldspielgesetzes, und eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz, so steht es in Art. 4. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt; die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Lausanne als Sitz und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das ist die gesamte Landschaft.

Zwei Konsequenzen folgen daraus unmittelbar. Erstens: Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 der Verordnung zum Geldspielgesetz einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — dem sogenannten Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kommt an Sporttip nicht heran, und wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Zweitens: Die Zahl der offenen Wetten, die sich in einem Land überhaupt finden lässt, ist damit erledigt, bevor die erste Quote gesetzt ist.

Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer bei Sporttip wettet, finanziert also mit der Marge, die im Preis steckt, auch den Breitensport — ein Argument, das je nach Temperament für Begeisterung oder für ein Schulterzucken sorgt. Ein Argument für einen besseren Preis ist es nicht.

Welche Sportereignisse und Wettarten überhaupt erlaubt sind, steht in einer geschlossenen Liste: der Liste der Gespa über autorisierte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 gesperrt.

Was heisst das für einen Afrika-Cup-Wettschein? Ein Turnier mit 24 Nationen, das von der CAF organisiert wird und dessen Spiele im Fernsehen laufen, passt in dieses Raster, sofern die Partien auf der Liste stehen. Ein Kartenmarkt für das Halbfinale passt nicht. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Wer also auf den Afrika-Cup live setzen will, sollte weniger fragen, ob er darf, als vielmehr, was der Veranstalter in diesem Moment anbietet.

Ein Wort zu virtuellen Sportarten: Ihre rechtliche Einordnung ist hier nicht geregelt, und deshalb steht dazu nichts auf der Seite. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ohnehin nicht möglich — das Geldspielgesetz lässt Wetten nur auf Sportereignisse zu.

Was ein fehlendes Bewilligungsdokument kostet

Jetzt zu dem Teil, der Geld kostet. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, so steht es in Art. 4 des Geldspielgesetzes. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren, geregelt in Art. 130. Die Spielerin oder der Spieler wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Ausländische Anbieter sind nicht ans Schweizer Sperrsystem angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und eine Beschwerdestelle in der Schweiz existiert für sie nicht.

Das ist der Preis der fehlenden Bewilligung, und er ist asymmetrisch verteilt: Der Veranstalter trägt das strafrechtliche Risiko, der Wettende das finanzielle. Wessen Wettschein in einem hängigen Verfahren liegt, hat keine Adresse, an die er sich wenden kann.

Was die Aufsicht dagegen tut, ist Blockieren. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren, gestützt auf Art. 86 bis 93 des Geldspielgesetzes; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele führt; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Gesperrte Seiten sind damit nicht verschwunden, sie wechseln nur die Adresse.

Ein zweiter Punkt, an dem in der Schweiz gern falsch informiert wird: Es gibt kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unerlaubte Wettseiten. Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Wer glaubt, sein Institut schütze ihn, verlässt sich auf eine Vorstellung.

Und die Gegenprobe, weil sie zur Fairness gehört: Auch das bewilligte Angebot ist keine Wunschmaschine. Es besteht aus zwei Veranstaltern, einem geschlossenen Katalog aus Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, einer Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Weder das eine noch das andere Angebot ist per se die sichere Wahl.

Steuern: der Freibetrag, den fast niemand erreicht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb steht hier «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt.

Ein typischer Wettschein auf ein Gruppenspiel bleibt weit unter dieser Grenze. Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn — praktisch alle Wettenden werden diese Grenze nie zu Gesicht bekommen. Sie steht hier trotzdem, weil die Steuerfrage regelmässig gestellt wird und weil eine Zahl, die man kennt, besser ist als eine, die man fürchtet.

Für Gewinne bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus: Verrechnungssteuer fällt darauf nicht an, doch die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Bewilligung ist also nicht nur eine Frage von Rechtsschutz, sondern kann auch die Steuerfolge eines Gewinns verändern. Das ist allgemeine Information, kein Steuerrat; für die eigene Situation bleiben die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Werbung und Gratisspielguthaben: warum die Bewilligung auch das Marketing zähmt

Werbung darf nach Art. 74 des Geldspielgesetzes nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten, so steht es in Art. 74 Abs. 3, und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft, verankert in Art. 131. Das ist der juristische Grund, warum diese Seite die ausländischen Anbieter beschreibt und bewertet, aber für keinen von ihnen wirbt.

Gratisspielguthaben oder Gratiswetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes. Wie oft eine solche Zustimmung erteilt wird, ist aufschlussreich: 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Man stelle sich das als Landschaft vor: zwei Veranstalter, die zusammen ein knappes Dutzend und zwei Dutzend solcher Freigaben erhalten. Woher die Gratiswetten kommen, über die anderswo geschrieben wird, ist damit nicht beantwortet — die Antwort liegt in deren Regulierung, nicht in dieser.

Was eine Gratiswette wert ist und unter welchen Bedingungen sie eingelöst werden kann, steht ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Der Kunde hat bei einer bewilligten Schweizer Veranstalterin den Vorteil, dass die Aufsicht den Rahmen vorgibt; den Preis gestaltet trotzdem der Veranstalter.

Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten kennt das Schweizer Recht übrigens nicht.

Verlustlimiten und Spielsperre: die Grenze setzt man selbst

Das ist der Abschnitt, den man auf einer Wettseite selten so deutlich liest.

Limiten sind in der Schweiz Sache der Spielenden und nicht des Staates. Der Veranstalter muss nach Art. 87 der Verordnung zum Geldspielgesetz Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze, wie sie andere Länder kennen. Wer zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Die 72 Stunden sind kein Zufall und keine Schikane: Sie sind eine Bremse, die genau dann greift, wenn man sie am wenigsten will — nach einem Abend, an dem man erhöhen möchte. Kürzere Fristen gibt es im Gesetz; Swisslos und Loterie Romande gehen in ihren eigenen Bedingungen auf 72 Stunden. Wichtig: Diese Limiten sind Bedingungen von Swisslos und nicht ein Schweizer Standard, den jeder Anbieter einhalten müsste.

Die Spielsperre ist das schärfere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80 bis 82 des Geldspielgesetzes erfasst dieses Register ausserdem überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen, und es ist die einzige Massnahme auf dieser Seite, die nicht nur ein einzelnes Konto, sondern die ganze Schweizer Geldspiellandschaft betrifft. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 der Verordnung erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss nach Art. 89 der Verordnung angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 des Geldspielgesetzes keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, so steht es in den Bedingungen von Sporttip. Pro Person ist ein Konto mit verifizierter Identität vorgesehen, geregelt in Art. 47 bis 52 der Verordnung.

Ein Satz zur Realität der Kontrollen, weil er unangenehm und wahr ist: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Aufsicht im Verkaufsstellennetz für lückenlos hält, irrt sich. Das ist kein Argument gegen Regulierung, sondern eines dafür, sich nicht auf sie zu verlassen und die eigenen Limiten selbst zu setzen.

Und noch ein Satz zum Turnier, weil er hierher gehört und nicht in eine Marketingzeile: Bei einem Afrika-Cup ohne Schweizer Beteiligung bleibt das selbst gesetzte Budget die feste Grenze. Ein Turnier um Mitternacht mitteleuropäischer Zeit ist kein Grund, eine Limite nach oben zu schieben.

Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, nach Art. 50 Abs. 2 der Verordnung. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 des Geldspielgesetzes ausgeschlossen. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in dessen Bedingungen.

Quoten und Wettarten: was der Preis über das Feld sagt

Quoten sind keine Vorhersagen. Sie sind Einschätzungen des Veranstalters plus eine Marge — und die genannten Zahlen bilden genau das ab.

Siegerwetten, Spielausgang und Kombinationen unterscheiden sich in Risiko und Auszahlung. Das ist der ganze Satz, aber er hat Konsequenzen. Eine Einzelwette auf einen Ausgang zahlt eine Quote; eine Kombination multipliziert die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem Preis. Die erwartete Auszahlung steigt mit der Zahl der Beine nicht linear, weil die Marge bei jedem Bein erneut anfällt. Bei diesem Punkt hört die Neigung auf, möglichst viele Spiele auf einen Schein zu setzen.

Ein Beispiel, das kein zitiertes Angebot ist, sondern Rechenmaterial. Nehmen wir einen 1X2-Markt mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 für Heim, Unentschieden und Auswärts, wie es ein Veranstalter zu einem Gruppenspiel auf einen afrikanischen Aussenseiter gegen einen Favoriten stellen könnte. Was dieser Markt zurückgibt, ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte: 1/2.10 plus 1/3.40 plus 1/3.60 macht rund 1,0476, der Kehrwert davon liegt bei etwa 95,5 Prozent Auszahlungsquote. Die Marge beträgt damit rund 4,5 Prozent. Bei ähnlich eng gestellten Dreiwiegegen-Märkten bleibt der Wert in diesem Bereich von etwa 4 bis 5 Prozent.

Diese vier bis fünf Prozent sind der Preis für die Teilnahme am Markt — und sie sind der Grund, warum eine Quote von 2.10 niemals 2.10 wert ist. Der Veranstalter behält rund 4,5 Rappen von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, und zwar unabhängig davon, wie das Spiel ausgeht. Der Betrag schuldet sich die Rechnung nicht vom Verlierer, sondern von der Gesamtheit der Einsätze auf allen drei Ausgängen.

Prüfen Sie das an jedem beliebigen Spiel selbst. Die drei Quoten der 1X2-Zeile stehen im Wettprogramm, Sie brauchen nur einen Taschenrechner und die Summe der Kehrwerte; der Rest ist ein Satz vom Ergebnis auf die Zahl Eins. Wer das einmal für einen Markt getan hat, schaut auf jede Kombiwette anders.

Und genau hier wird die Kombination teuer. Jedes zusätzliche Bein multipliziert nicht nur die Quote, sondern trägt auch seine eigene Marge. Eine Zehnerkombination ist kein zehnfach grösserer Spass, sondern ein Preis, in dem die Marge zehnmal eingebaut ist.

Der Spielplan bestimmt, wann Quoten überhaupt gelten

Der Afrika-Cup-Spielplan von Gruppenphase, Viertelfinals, Halbfinals und Final bestimmt, wann Wetten möglich sind; die nächste Ausgabe ist für den Sommer angesetzt, mit dem Afrika-Cup 2027 vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda. In der Gruppenphase stehen an einem Spieltag mehrere Partien, und der Schein füllt sich schnell, ohne dass jemand eine einzige Entscheidung getroffen hätte. Im K.-o.-System sinkt die Zahl der Spiele mit jeder Runde, dafür steigt das Gewicht jedes einzelnen Ergebnisses — und die Märkte ändern sich, denn Verlängerung und Elfmeterschiessen sind im K.-o.-Spiel keine Randnotiz, sondern der wahrscheinlichste Weg zu einem Unentschieden nach 90 Minuten.

Wie die reguläre Spielzeit definiert ist, hat Swisslos in seinen Regeln festgehalten: Sie umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer bei einer 1X2-Wette auf ein Halbfinale auf ein Unentschieden setzt, hat mit diesem Ergebnis also nicht automatisch den Turnierverlauf richtig getippt. Das ist die stille Falle im K.-o.-Wetten, und sie ist keine Schweizer Eigenheit, sondern eine Definitionsfrage, die jeder in seinen Regeln festhält.

Wetten auf den Spielausgang, Siegerwetten über das ganze Turnier, Sonderwetten auf Torschützenkönig und Rangierungswetten sind im Übrigen sehr verschiedene Dinge mit sehr verschiedenen Laufzeiten. Eine Turniersiegerwette über mehrere Wochen bindet Geld, das eine Einzelwette auf ein Gruppenspiel nicht bindet.

Sportwetten zum Afrika-Cup: Anbieter nach Kriterien, nicht nach Werbung

Sechs Vergleichsdimensionen entscheiden, ob ein Anbieter für eine bestimmte Person taugt: die Bewilligungslage, der Umfang des Wettprogramms in den Afrika-Cup-Märkten, die Limiten für Einsatz und Auszahlung, die Steuerfolge eines Gewinns, die verfügbaren Spielerschutz-Werkzeuge und die Frage, ob die Person überhaupt zugreifen darf. Die letzte Dimension ist in der Schweiz keine Nebensache, sondern für viele die erste Hürde: ein Veranstalter, für den man nicht zugelassen ist, ist kein schlechter Veranstalter — er ist nur keiner, für den man sich entscheiden muss.

Ordnen wir die zehn Plattformen dieser Übersicht ein. Der erste Schritt ist ein Faktum, kein Kriterium: Zwei von ihnen haben eine Schweizer Bewilligung, acht nicht.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. berichtete Trägerschaft
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Bruce Bet Nein keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
1xBet Nein keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Funbet Nein keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Boomerang Bet Nein keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
BetLabel Nein keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Gamdom Nein keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Pribet Nein keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
WirWetten Nein keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung

Diese Tabelle enthält weniger Information, als sie zu enthalten scheint, und das ist der Punkt. Sie sagt aus, dass in der Schweiz zehn Plattformen für ein Turnier sichtbar sind und dass acht davon ausserhalb der Bewilligungsordnung stehen. Alles Weitere — ob eine Plattform ein gutes Wettprogramm zum Afrika-Cup führt, wie schnell sie auszahlt, welche Limiten sie setzt — ergibt sich daraus nicht, und keine Zeile dieser Übersicht ersetzt den Blick in ein Wettprogramm.

Was die Unterscheidung im Alltag kostet, lässt sich immerhin benennen. Bei den zwei Veranstaltern mit Bewilligung stehen Spielerschutz und Rechtsschutz in einer Ordnung, die in einer Aufsicht eine Adresse hat: Prüfung der Identität, Regeln für den Zugang, eine Liste erlaubter Wettarten, das schweizweite Sperrregister. Bei den acht anderen gibt es diese Anbindung nicht. Das ist die nüchterne Fassung des Unterschieds.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Der Massstab für die Reihenfolge ist die Bewilligungslage und danach das, was die einzelnen Einträge an eigenen Bedingungen hergeben. Mehr lässt sich seriös nicht ordnen.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit den meisten Kantonen im Rücken

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet, und kein anderer Anbieter auf dieser Liste hat ein grösseres. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen — sofern er mindestens 18 Jahre alt ist, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat, nicht gesperrt ist und sich nur einmal registriert. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als das Ausfüllen eines Formulars mit erfundener Adresse bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und es ist der Aufwand, der den Zugang zu einem Schweizer Sperrsystem und zu einer Schweizer Beschwerdestelle erkauft.

Das Wettangebot hat harte Kanten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Wettschein, der um einen Franken darüber liegt, kommt nicht durch — das ist der Unterschied zwischen einer Limite und einer Empfehlung.

Zu den Spielarten: Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt ebenfalls nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50: Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Man sieht daran, wie das Marketing denkt: Der Sprung von 40 auf 100 Prozent zwischen zehn und fünfzehn Beinen soll verlocken, und dieselbe Staffelung sagt auch, wie unwahrscheinlich eine solche Kombination ist.

Beim Cash-Out ist Sporttip ehrlich unromantisch. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; für alle Wetten muss Cash-Out nicht angeboten werden. Möglich ist er für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Die Livewetten haben eine Regel, die man einmal gelesen haben sollte: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt also zurück, die Wette ist vorbei. Ein Livewettschein, der zwanzig Sekunden zu spät abgeschickt wird, zahlt exakt nichts.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Und der volle Preis des Kontos: Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Bewertung: Sporttip ist der Veranstalter für alle, die im Vertragsgebiet wohnen und ein Schweizer Konto mit Schweizer Spielerschutzregeln einer höheren Quote vorziehen. Wer die Marge senken will, wird hier nicht fündig; wer im Streitfall eine Adresse braucht, schon. Die harten Einsatzgrenzen von CHF 1 bis CHF 1’000 sind für den kleinen Wettschein irrelevant und für den grossen ein Deckel.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Vertragsgebiet

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande und damit die zweite und letzte Veranstalterin, die in der Schweiz Sportwetten anbieten darf. Ihr Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, hat Zugang; wer in Zürich oder Bern wohnt, hat ihn nicht, und umgekehrt steht Sporttip diesen Personen offen. Die Zugehörigkeit folgt dem Wohnsitz und nicht der Sprache — in Freiburg und im Wallis sind beide Landessprachen vertreten, und für die Zulassung zählt allein die Kantonsgrenze.

Die Loterie Romande ist keine kleine Lokalgrösse. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende und nennt Lausanne als Kontaktadresse. Das Verkaufsstellennetz ist der zweite Weg zum Wettschein, neben dem Online-Konto, und in einem Land mit zwei Veranstaltern ist die physische Verfügbarkeit ein Argument, das nur eine der beiden Seiten hat.

Wo dieselben Regeln für beide Veranstalter gelten, wiederholen sie sich hier nicht: die Bewilligungslage, die Altersgrenze von 18 Jahren, die Identitätsprüfung, das Sperrsystem, die Steuerfolgen und die geschlossene Liste der Wettarten gelten in der Westschweiz wie in der Deutschschweiz. Was Swisslos als Veranstalterin über ihre Limiten und ihre eigenen Bedingungen regelt, ist ihre Sache und nicht automatisch die von Jouez Sport. Wer die konkreten Zahlen für ein Konto bei Jouez Sport braucht, liest sie in deren Bedingungen nach — sie gehören diesem Veranstalter, nicht dem System.

Die Bewertung: Jouez Sport ist die richtige Adresse ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen und dort besonders für alle, die einen Wettschein über die Verkaufsstellen bevorzugen. Für alle anderen ist die Frage nach Jouez Sport keine Frage nach dem besseren Angebot, sondern eine nach dem Wohnort.

Bruce Bet: eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet gehört zur Gruppe der acht Anbieter dieser Übersicht, die über keine Schweizer Bewilligung verfügen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine berichtete ausländische Lizenz entfaltet nach Art. 4 des Geldspielgesetzes hier keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht ans Schweizer Sperrsystem angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer dort ein Konto hält, hat im Streitfall keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden könnte.

Womit sich Bruce Bet in dieser Gruppe profilieren will, ob mit einem breiten Wettprogramm, einer Gratiswette oder einer bestimmten Auszahlungsgeschwindigkeit, sagt nichts über eine Schweizer Bewilligung — aber es steht in den eigenen Bedingungen des Anbieters, und genau dort gehört es abgelesen, bevor Geld fliesst.

Die Bewertung: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, übernimmt die Gegenseite des Geschäfts vollständig selbst — inklusive des Risikos, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Dieses Risiko ist Bruce Bets eigenes Geschäftsmodell, nicht seine Absicht, und für einen Spielenden macht das keinen Unterschied.

1xBet: internationale Präsenz, aber in der Schweiz keine Bewilligung

Bei 1xBet wiederholt sich das Bild in grösserem Massstab. Der Name ist international bekannt, die Plattform in vielen Märkten präsent — und die Schweizer Bewilligung fehlt. Eine ausländische Lizenz, ob aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Damit fehlt die Anbindung an das Sperrregister, es fehlt der Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann gesperrt werden. Eine grössere Bekanntheit ersetzt keine Bewilligung; reorganisiert man den Satz, bleibt ein Anbieter ohne Schweizer Zulassung übrig.

Wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe gilt: Wer Einsätze und Auszahlungen, Limiten und Auszahlungswege beurteilen will, findet sie in den eigenen Bedingungen des Anbieters. Diese Bedingungen regeln auch, was bei Streitigkeiten geschieht — und sie regeln es nach dem Recht des Sitzes, nicht nach Schweizer Recht.

Die Bewertung: Ein Produktumfang, der grösser wirkt als das Schweizer Angebot, ist genau der Reiz dieser Gruppe. Bezahlt wird er mit dem Verzicht auf jede Schweizer Kontrollinstanz, und dieser Verzicht lässt sich nicht später nachkaufen.

Funbet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Adresse im Streitfall

Funbet gehört zu den acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Näher als das lässt sich der Anbieter in dieser Dimension nicht beschreiben, weil jede weitere Aussage über erlaubte Sportwetten in der Schweiz an einer Bewilligung hängen müsste, die nicht vorhanden ist. Was die Plattform anbietet, an welchen Zahlungsmitteln und zu welchen Bedingungen, steht in ihren eigenen Bedingungen.

Das Sperrsystem ist der Punkt, an dem der Unterschied im Alltag sichtbar wird. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist in einem schweizweiten Register erfasst, das auch die Casinos umfasst. Bei einem Anbieter ausserhalb dieses Systems existiert kein solcher Vermerk, und niemand kann dort für einen sperren. Wer die Kontrolle über sein Spielverhalten über die Plattformgrenze hinaus behalten will, hat bei diesem Anbieter das falsche Instrument gewählt.

Die Bewertung: Der wirksame Selbstschutz endet am Rand des Schweizer Regimes. Wer ihn braucht, für den ist ein Anbieter ohne Bewilligung per Definition die falsche Adresse — unabhängig davon, wie gut oder schlecht sein Wettprogramm ist.

Boomerang Bet: eine Plattform, die nur beschrieben werden kann

Boomerang Bet steht in derselben Gruppe. Eine Schweizer Bewilligung hat der Anbieter nicht; nur die zwei bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten. Die Folgekette ist jedes Mal dieselbe und deshalb hier kurz: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit einer DNS-Sperre über die Liste der Aufsicht.

Wer diese Plattform ernsthaft in Erwägung zieht, sollte mit dem rechnen, was sich überprüfen lässt: ob die Domain aktuell blockiert ist, welche Bedingungen für Auszahlungen gelten und welche Stelle über Streitigkeiten entscheidet. Diese drei Fragen beantworten sich in den Bedingungen und in der Sperrliste, nicht in einem Werbebanner.

Die Bewertung: Bei Anbietern dieser Gruppe verschiebt sich die ganze Prüfarbeit auf den Spielenden. Das ist ein Aufwand, den ein bewilligter Veranstalter der Kundschaft abnimmt — und der einzige Grund, warum die hiesige Regulierung trotz allem einen Preis hat.

BetLabel: keine Bewilligung und ein Steuerthema obendrein

BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung; die Einschätzung seiner Rechtsstellung verläuft damit identisch zu der der anderen ausländischen Plattformen in dieser Liste. Neu ist hier nichts in der Bewilligungsfrage, und deshalb lohnt der Blick auf eine andere Seite des Geschäfts.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — dafür gibt es keinen Freibetrag, der sie schützt. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Ob das im eigenen Kanton genauso gehandhabt wird, hängt von der kantonalen Praxis ab, und wer einen grösseren Gewinn erwartet, klärt das vorher mit der Steuerverwaltung und nicht danach.

Die Bewertung: Der Unterschied zwischen CHF 1’071’000 Freibetrag bei einem bewilligten Schweizer Grossspiel und einer vollständigen Steuerbarkeit bei einem ausländischen Anbieter ist in einem guten Jahr der grösste Posten auf dem Wettschein. Er taucht in keiner Werbung auf.

Gamdom: ausländische Plattform mit begrenzter Schweizer Relevanz

Gamdom tritt ohne Schweizer Bewilligung an. Damit gilt auch hier der Rahmen, den die bewilligten zwei Veranstalter abstecken: Was die Plattform anbietet, folgt ihren eigenen Bedingungen und nicht einer Schweizer Bewilligungsordnung; eine Sperre in diesem System erfasst die Plattform nicht.

Der praktische Teil für eine Person in der Schweiz beginnt früher als jede Quotendiskussion. Wer bei sportbezogenen Vergleichen auf eine Plattform ohne Bewilligung stösst, sollte zuerst prüfen, ob sie überhaupt im Swisslos- oder Jouez-Sport-Vertragsgebiet zugänglich und tatsächlich erreichbar ist. Domains auf der Sperrliste werden von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert, und gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt.

Die Bewertung: Ein Zugang, der erst über eine Adressänderung hergestellt werden muss, ist kein Wettangebot, das man planen kann. Wer sich einen Spielplan nach einer Adresse aufbaut, die nächste Woche nicht mehr existiert, hat die Reihenfolge seiner Prioritäten bereits durcheinandergebracht.

Pribet: ohne Bewilligung, aber mit derselben Prüffrage

Pribet gehört zu den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Wer diese Gruppe verstehen will, muss sich nicht jeden Namen einzeln merken; entscheidend sind die Folgen des fehlenden Dokuments, und die sind für alle identisch: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Sperrregister, Sperrmöglichkeit über die Liste der Gespa, und in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.

Innerhalb dieser Gruppe unterscheiden sich die Plattformen bestenfalls im Auftritt, und der ist der am wenigsten belastbare Teil jeder Anbieterprüfung. Was sich überprüfen lässt, sind die Bedingungen — und die liest man beim Anbieter selbst, nicht bei denen, die für ihn werben.

Die Bewertung: Ein Name, der an dieser Stelle nur deshalb wiederholt wird, weil er auf der Liste steht, sagt wenig. Die belastbare Aussage ist die, die für die ganze Gruppe gilt: Hier trägt der Spielende das Risiko eines Geschäfts, dessen Regeln er nicht mitbestimmen kann.

WirWetten: die letzte Platzierung ohne Bewilligung — und was daraus folgt

WirWetten schliesst die Liste der ausländischen Plattformen ab, und damit gilt für ihn dasselbe wie für die vorangehenden Einträge: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das schweizweite Sperrsystem, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrung der Domain über die Liste der Aufsicht möglich. Bei allen acht Anbietern ist das eine Bewilligungslage und keine Wertung des Produkts. Wer das verwechselt, hält eine Zulassungsfrage für eine Geschmacksfrage.

Die Bewertung: Nach zwei Anbietern mit Bewilligung und acht ohne bleibt der Vergleich bemerkenswert schmal. Der Schweizer Wettmarkt zum Afrika-Cup ist kein Markt, in dem man unter zehn Bewerbern wählt — es ist ein Markt mit zwei Bewerbern und acht Namen, die man aus anderen Gründen kennt. Wer die Wahl als Wahl begreift, fängt bei der eigenen Wohnadresse an.

Ein letzter Hinweis, weil er nicht zum Schluss gehört: Die Angaben zu Bewilligungen und zur berichteten Trägerschaft der Plattformen ändern sich, und die Sperrliste der Aufsicht wird laufend aktualisiert. Vor jeder Kontoeröffnung lohnt ein Blick in die aktuellen Bedingungen des Anbieters und in die Liste der Gespa. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist der Blick dringlicher als bei einem mit.

Rechnen schlägt Werbung

Der Ausgangspunkt dieser Übersicht ist ein Satz: Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und der Rest der Liste tut es ohne Bewilligung. Alles Weitere folgt daraus. Wer auf den Afrika-Cup setzen will, hat die Wahl zwischen einem Konto mit Schweizer Aufsicht, Schweizer Sperrsystem und Schweizer Steuerregime und einem Konto ohne all das. Was auf dem Wettschein steht, sieht in beiden Fällen ähnlich aus, und genau das ist die Täuschung — die Unterschiede liegen nicht in der Quote, sondern in allem, was daneben steht.

Der Afrika-Cup 2027 in Kenia, Tansania und Uganda, angesetzt für den 19. Juni bis 17. Juli 2027, ist der Anlass, an dem diese Entscheidung ansteht. 54 Mannschaften haben sich für die Qualifikation gemeldet, und im Sommer ist das Turnier ein anderes als im Winterhalbjahr: Der Spielplan läuft am Abend, nicht um Mitternacht, und die Kader sind nach einer kurzen Pause beieinander.

Wer sich für einen der beiden bewilligten Veranstalter entscheidet, sollte sich die Verlustlimiten ansehen, bevor er die erste Wette platziert — nicht danach, weil die Erhöhung 72 Stunden braucht und genau dann zu spät kommt. Wer sich für einen Anbieter ohne Bewilligung entscheidet, sollte den Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 und die kantonale Praxis bei ausländischen Grossspielen vorher einordnen können. Und wer sich überhaupt erst informieren will, kommt mit einem Taschenrechner weiter als mit jedem Prognosepapier: Die Marge von etwa 4 bis 5 Prozent in einem eng gestellten Dreiwiegegen-Markt ist eine Zahl, die man aus jedem Wettprogramm selbst herleiten kann.

Was diese Seite nicht tut: sagen, wer den Afrika-Cup gewinnt. Das kann niemand wissen. Was sie tut: sagen, was eine Wette auf dieses Turnier kostet und unter welchen Bedingungen sie angeboten wird.

Häufige Fragen zu Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Veranstaltet wird das Turnier von der CAF, erstmals ausgetragen wurde es 1957. Die nächste Ausgabe ist der Afrika-Cup 2027, angesetzt vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda. 54 Mannschaften haben sich zur Qualifikation angemeldet; ab 2028 soll das Turnier nur noch alle vier Jahre stattfinden.

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande mit Jouez Sport; beide brauchen eine Bewilligung, und Ereignis wie Wettart müssen freigegeben sein. Zugang haben Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet — Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen.

Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Spielausgang eines K.-o.-Spiels gilt also über die 90 Minuten plus Nachspielzeit hinaus nicht.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der mögliche Gewinn ist der Einsatz mal die Quote. Die Marge steckt im Preis und bemisst sich als der Teil, den ein Markt von allen Einsätzen einbehält: In einem Dreiwiegegen-Markt mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 summiert sich der Kehrwert der Quoten auf rund 1,0476, der Kehrwert davon liegt bei rund 95,5 Prozent Auszahlungsquote, die Marge damit bei rund 4,5 Prozent.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Limiten sind Sache der Spielenden, nicht des Staats. Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch die Casinos umfasst.

Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Auf Bundesebene liegt der Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Freibetrag weicht ab — daher «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»