Online-Sportwetten in der Schweiz – und die Rechnung, die keiner zeigt
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Wer in der Schweiz online auf ein Fussballspiel setzen will, stösst auf ein Wort, das die Branche gern leise ausspricht: Grossspiel. Was damit gemeint ist, bestimmt jede Zahl auf dieser Seite.
Diese Informationen beziehen sich auf den Stand vom Oktober 29, 2026.
Grundlagen: Wie Online-Sportwetten in der Schweiz funktionieren
Der Ausgangspunkt liegt nicht bei den Quoten, sondern bei der Zahl der Anbieter. Wer heute nach einem Online-Anbieter für Sportwetten sucht, findet auf den ersten Blick ein Dutzend Namen – und nur zwei davon dürfen in der Schweiz überhaupt tätig sein. Alles andere ist Offshore, mit allen Konsequenzen, die das nach sich zieht.
Ein Grossspiel ist keine Kleinigkeit
Online-Sportwetten gelten in der Schweiz als Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Das ist keine Steuerfrage und keine Formsache: Der Begriff Grossspiel bestimmt, wer eine Bewilligung braucht, wer sie erhält und was der Staat mit dem Ertrag macht. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt – ein Punkt, an dem sich viele Ratgeber verheddern.

Was die Kantone beschlossen haben, ist die eigentliche Kostengrundlage. Sie haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Einer davon ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip, der andere die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer das Grundlagenkapitel verstanden hat, versteht, warum der Wettmarkt in der Schweiz so anders aussieht als in Deutschland, Österreich oder Frankreich: Es gibt keinen Wettbewerb um die beste Quote, weil es keinen dritten Anbieter gibt, der mit Quoten locken müsste.
Zwei Spielgebiete, ein Prinzip
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet ihre Wetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Das ist das Swisslos-Vertragsgebiet, und es ist kein Marketingbegriff, sondern die Grenze der Erlaubnis.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen – und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Ein Wohnsitz entscheidet über das gesamte Angebot, das einem offensteht.
Vom Konto bis zum Wettschein
Der Weg beginnt mit der Registrierung, und die ist der erste Ort, an dem die Schweiz ihr eigenes Tempo durchsetzt. Für ein Konto bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Kein Formular, ein Abgleich.
Was danach folgt, ist ein Marktplatz mit engem Regal. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistentwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt – nur Sportereignisse.
Rechtliche Lage: Was das Geldspielgesetz erlaubt und was es kostet
Die Rechtslage ist der Ort, an dem sich entscheidet, ob dieses Angebot für einen bestimmten Spieler überhaupt in Frage kommt. Sie ist auch der Ort, an dem die Kosten am wenigsten offensichtlich sind.
Die Bewilligung und ihr Geltungsbereich
Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, der alles andere nach sich zieht. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer – hat in der Schweiz keine Kraft. Sie schützt niemanden, sie erlaubt nichts, sie verpflichtet den Anbieter zu nichts.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste ausländischer Domains, nicht ein Register weiterer Erlaubnisse.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Das ist die zweite Hürde, und sie ist härter als die erste.
Die Sperrliste und was sie leistet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden binnen Stunden ersetzt – Domain-Hopping nennt die Gespa dieses Muster und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste.
Wer die Wirkung der Sperrliste verstehen will, muss eine Sache klar trennen: Sie blockiert den Zugang, nicht die Zahlung. Die Schweiz hat kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unerlaubte Wettangebote. Banken und Kartennetzwerke sperren Zahlungen an solche Anbieter nicht. Ein deutscher Ratgeber, der das behauptet, beschreibt eine Regel, die es hierzulande nicht gibt. Der Kunde, der eine Überweisung an einen Offshore-Anbieter tätigt, wird nicht von seiner Bank gestoppt – er trägt das Risiko allein.
Was der verbotene Anbieter den Spieler kostet
Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.
Denn Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Spielerschutz und keine Fair-Play-Kontrolle. Ein ausländischer Anbieter steht nicht mit dem Schweizer Sperrregister in Verbindung. Wer sich sperren lassen will, kann das dort nicht. Wer sich beschwert, hat keine Schweizer Rechtsmittel. Und die Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Was das für eine Seite wie diese bedeutet: beschreiben und bewerten, nie bewerben.
Wo die beiden Gruppen stehen
Es ist verlockend, die lizenzierten Veranstalter als «die sichere Wahl» zu bezeichnen. Das wäre zu einfach. Der lizenzierte Weg bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzpflicht und die Verifikation. Der Offshore-Weg bringt ein grösseres Angebot zu anderen Bedingungen und keinerlei Schutz. Keiner der beiden Wege ist per Voreinstellung «richtig». Die Wahl hängt davon ab, was jemand sucht – und was jemand bereit ist, dafür zu riskieren.
Spielerschutz: Was die Limiten den Spieler kosten
Die Limiten sind der Teil des Schweizer Systems, der am häufigsten missverstanden wird. Sie sind nicht der Staat, der dem Spieler eine Grenze setzt. Sie sind der Spieler, der sich selbst eine Grenze setzt – und der Veranstalter, der diese Grenze protokolliert.

Die drei Limiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limiten erfolgt sofort. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Wert dieser Limite liegt nicht in der Zahl, sondern in der Verzögerung. Eine Erhöhung wirkt nicht in der Minute, in der man sie beschliesst. Wer nach einem verlorenen Abend die Limite hochsetzen will, sitzt 72 Stunden später vor demselben Entschluss – und nicht jeder sitzt ihn durch. Nach Statut liegt diese Frist bei 24 Stunden (Art. 87 VGS); Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden an.
Sperre, Register und der Weg zurück
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die gesetzliche Sperre nach Art. 80 bis 82 BGS erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Ausgesperrte und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die unangenehmste Regel des ganzen Kapitels, und sie ist die einzige, die dem Spieler wirklich Geld kostet, wenn er sie nicht kennt: Wer gegen eine laufende Sperre setzt, verliert den Einsatz – nicht nur die Chance auf einen Gewinn.
Was der Jugendschutz in der Praxis leistet
Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie die Erwartung korrigiert, die viele mit «staatlich kontrolliert» verbinden. Eine Bewilligung ist kein Garantieschein für lückenlosen Vollzug. Der Online-Kanal ist besser kontrolliert als die Verkaufsstelle an der Ecke, weil das Konto eine geprüfte Identität voraussetzt – aber die Verkaufsstellen bleiben die schwächere Stelle im System.
Was Wetten nicht sind
Wetten sind kein Einkommen. Sie sind eine Ausgabe mit einer Rückflussquote, und diese Quote liegt unter 100 %. Wer diesen Satz als Belehrung liest, hat ihn falsch gelesen: Er ist die einzige realistische Grundlage für jede Rechnung, die noch folgt.
Boni und Gratisaktionen: Wie gross ein Bonus sein darf, bevor er klein wird
Die Bonusfrage ist in der Schweiz eine andere als überall sonst, und der Grund dafür ist eine Vorschrift, nicht eine Mode.
Warum die Schweiz keine grossen Willkommensboni kennt
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen sind die Erklärung dafür, warum ein Spieler hier keinen vierstelligen Willkommensbonus mit 40-facher Umsatzbedingung findet. Solche Angebote sind in der Schweiz nicht das Ergebnis einer zurückhaltenden Marketingabteilung, sondern einer Bewilligungspraxis.
Die Höhe der Boni und ihre Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Das ist keine Auslassung: Wer wissen will, was ein Bonus wert ist, muss beim Veranstalter nachsehen, und nicht bei einem Vergleichsportal.
Der Inhalt eines Angebots ist damit ein anderer als im Ausland. Bei Sporttip gibt es den Kombiboost, der nur online gilt (Prematch, Live, Systemwetten) und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Bei den Quotenboosts gilt: nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Gratisspielguthaben ist kein Geld
Der wichtigste Satz zu diesem Thema steht in den Bedingungen der Online-Teilnahme: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer als Anfänger «Bonus» liest und «Guthaben» versteht, versteht dasselbe Wort in zwei Bedeutungen. Das eine ist eine Erhöhung des Gewinns innerhalb einer Wette. Das andere ist Geld auf dem Konto. Nur eines davon lässt sich abheben.
Ein Bonus ist damit ein Hebel auf eine Wette, die man ohnehin platziert – und keine Gutschrift. Wer ohne eine solche Wette in den Bonus will, muss sich eine ausdenken, und genau dort beginnt der Umsatz, den ein Bonus verlangt. Die Kosten eines Bonus bestehen nicht in der Bedingung, sondern in den Wetten, die er zusätzlich auslöst.
Ein- und Auszahlungen: Wege, Fristen und der teuerste Tag im Jahr
Wer ein Sporttip-Konto führt, sollte die folgenden Zahlen kennen, bevor die erste Auszahlung ansteht. Sie sind der stärkste Kostenhebel auf der ganzen Seite: Alle Auszahlungen werden im selben Jahr zusammengezählt.
Spielguthaben kaufen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei den Zahlungen gilt eine grundsätzliche Regel, die nicht verhandelbar ist: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei lizenzierten Schweizer Wetten nicht. Und ob ein Konto im Plus sein kann, ohne dass man je Geld eingezahlt hat, ist nicht vorgesehen: Die Gewährung von Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Die erste Auszahlung ist kostenlos
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Diese Regel hat eine Eigenschaft, die sie von gewöhnlichen Auszahlungsvorstellungen unterscheidet: Sie zählt nicht pro Monat und nicht pro Positionsgewinn, sondern pro Jahr. Wer zwölf Monate lang regelmässig spielt, sammelt Auszahlungen an. Zwei davon sind gratis. Die dritte kostet drei Prozent – und zwar drei Prozent dessen, was abgehoben wird. Bei CHF 500 sind das CHF 15. Nicht dramatisch. Bei CHF 5’000 sind es CHF 150, und das ist der Betrag, den ein Spieler in der Phase des Jahres übergibt, in der er vermutlich mehr zu sagen hat als im Januar.
Die praktische Konsequenz daraus ist die Sequenzplanung: Wer weiss, dass er mehr als zwei Auszahlungen im Jahr braucht, sollte sich entscheiden, ob er häufiger und kleiner abhebt oder seltener und grösser. Die Kommission ist proportional, aber der psychologische Effekt, der zur Häufigkeit von Auszahlungen führt, ist es nicht.
Wenn der Gewinn gross wird
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Hier zeigt sich eine Bequemlichkeit, die ein Kostenrisiko enthält. Wer häufig kleine Gewinne automatisch dem Wallet gutgeschrieben bekommt, hebt sie selten sofort ab. Gewinne auf dem Wallet sind Guthaben und kein Einkommen – und der Weg zur Auszahlung beginnt mit zwei kostenlosen Abhebungen pro Jahr, danach mit drei Prozent.
Wichtig für jeden, der eine dritte Auszahlung als Fehler betrachtet: Die Kommission ist in den Bedingungen eine Kann-Bestimmung, kein automatischer Abzug. Trotzdem gehört sie in jede Planung, weil sie kommen kann.
Die Sequenz ist also nicht nur eine Formalität. Spielguthaben einsetzen, um zu spielen, ist die produktivste Verwendung. Zwei Mal im Jahr kostenlos abheben nützt einem Spieler mehr als zwölf verstreute Auszahlungen, von denen zehn mit drei Prozent belastet werden können.
Vergleich: Die zwei bewilligten Veranstalter und acht ausländische Namen
Diese Zusammenstellung zeigt, dass für die Schweiz nur die zwei lizenzierten Veranstalter in Frage kommen. Jede andere Marke ist ohne Schweizer Bewilligung tätig, was bedeutet, dass ausländische Lizenzen hier keine Kraft haben und kein Schweizer Rechtsschutz besteht. Die Überschrift jeder Bewertung nennt deshalb die Plattform und das, was sie im Vergleich von den anderen unterscheidet.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft), Sitz Basel, Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste der Gespa | gemeldete Bewilligung: nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was eine Quote wirklich wert ist
Bevor die einzelnen Bewertungen beginnen, lohnt sich eine Rechnung, die für alle gilt und für keine: Was steckt in einer Quote? Der Transparenz halber sei ein Beispiel genommen, das ausdrücklich kein Angebot ist – ein Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 auf beiden Seiten.
Die Auszahlungsquote eines Marktes ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten: 1 geteilt durch 1,90 ist 0,5263, zweimal genommen ergibt das 1,0526; die Auszahlungsquote ist der Kehrwert davon, also rund 95 %, die Marge des Anbieters rund 5 %.
Diese 95 % sind keine Naturkonstante, sondern eine Bandbreite mit einer Bedingung: Sie gilt, wenn beide Seiten des Marktes dieselbe Quote tragen. Bei einem Zweiwegemarkt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %. Verschieben sich die Quoten – etwa 1.80 auf der einen und 2.00 auf der anderen Seite –, entsteht aus demselben Markt eine andere Zahl, weil die Summe der Kehrwerte dann 1,0556 ergibt und die Auszahlungsquote auf dieser Grundlage knapp unter 95 % liegt. Die Marge eines Veranstalters ist damit keine feste Grösse, sondern ein Wert, der sich aus dem konkreten Quotenbild ergibt. Deshalb ist der Vergleich der Quoten innerhalb eines Marktes die einzige Rechnung, die einem Spieler bei jeder einzelnen Wette einen Vorteil verschafft – und eine, die er bei einer geschlossenen Veranstaltergruppe nur zwischen zwei Anbietern anstellen kann.
Das ist der Preis, den jeder bezahlt, der eine Wette platziert. Die Marge fällt bei jedem Einsatz an, ob die Wette gewinnt oder verliert. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Auch diese Rundung ist eine Kostenstelle, wenn auch eine kleine.
Bei Kombiwetten verstärkt sich der Effekt: Die Margen der Einzelmärkte multiplizieren sich mit der Zahl der Voraussagen. Bei vier kombinierten Wetten liegt die Marge bereits spürbar über derjenigen einer Einzelwette – ein Effekt, den der Kombiboost mit seinem Bonus auf den Nettogewinn zum Teil auffängt, aber nicht neutralisiert.
Wo der Vergleich hinführt
Wer die Tabelle liest, sieht einen Markt mit sehr wenigen Datenpunkten. Für Swisslos sind Sporttip-Limiten, Wallet-Regeln und Auszahlungsmodalitäten dokumentiert; für die Loterie Romande ist die Zuständigkeit für sechs Kantone belegt; für die übrigen Marken beschränkt sich die belegbare Information auf ihren Bewilligungsstatus und die Feststellung, dass es keine Schweizer Bewilligung gibt. Wer das als Informationsmangel liest, hat recht – und die Konsequenz daraus ist selten ausgesprochen: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist der Bewilligungsstatus die einzige Produkteigenschaft, die einen belastbaren Vergleich erlaubt.
Die Veranstalter im Einzelnen
Swisslos Sporttip
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020; Sporttip ist das Produkt, über das sie ihre Wetten abwickelt. Sie ist eine der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51) und unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Limiten sind, was diesen Anbieter im Vergleich definiert. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit hohen Einsätzen arbeiten will, ist bei Sporttip schnell an einer Decke. Wer mit CHF 20 einsteigt, merkt von der Grenze nichts.
Ebenfalls konkret: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen vor der ersten Teilnahme gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Anpassung der Limiten ist möglich, mit einer 72-stündigen Wartefrist für Erhöhungen. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren.
Bei den Zahlungen ist Swisslos am stärksten dokumentiert. PostFinance Pay als Zahlungsart, Mindestbetrag CHF 20 für den Kauf von Spielguthaben, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und ein Kauf nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zwei kostenlose Auszahlungen pro 365 Tage, ab der dritten eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Bestätigungsquittung gehen automatisch aufs Wallet, über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder Liechtenstein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Produktseite ist breiter, als das enge Regal erwarten lässt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa im Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Was vielen nicht klar ist: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Was den Anbieter im Quervergleich auszeichnet, ist die Offenheit seiner Regeln – nicht die Quote. Swisslos hat ihre Spielregeln und Teilnahmebedingungen in der Version 4.2 veröffentlicht, und das ist mehr, als die meisten Anbieter tun: Wer heute die Bedingungen eines Offshore-Anbieters liest, findet darin seltener konkrete Limiten für einzelne Wettarten. Die Kehrseite ist die Geschlossenheit des Angebots: Wo die Liste der zugelassenen Wettarten endet, endet das Spiel. Ein Spieler, der vor allem die Märkte sucht, die es in der Schweiz nicht gibt, wird hier nicht fündig.
Ein letzter Punkt, der in der Bewertung fehlt. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer bei Sporttip setzt, unterstützt damit eine Verteilung, die im Gesetz so vorgesehen ist – das ist kein Argument für die Wette, aber es ist die Antwort auf die Frage, wohin das Geld fliesst, das die Marge nicht behält. Und wer wettet, weil er die Stiftung unterstützen will, hat den Mechanismus nicht verstanden: Die Marge fällt auf jeden Einsatz an, die Spende nur auf den Verlust.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos ist sie eine der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet offen: den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Für einen Spieler in Zürich ist damit alles gesagt. Er kann bei der Loterie Romande nicht spielen, so wie ein Spieler in Lausanne nicht bei Sporttip spielen kann. Diese zweigeteilte Zuständigkeit ist die Besonderheit des Schweizer Systems, und die Konsequenz ist unvermeidlich: Ein grosser Teil der potenziellen Spieler hat gar keine Wahl zwischen zwei lizenzierten Veranstaltern, sondern nur zwischen einem lizenzierten und mehreren Offshore-Anbietern.
Die Zahl 2’350 Verkaufsstellen ist der aussagekräftigste verfügbare Hinweis auf die Rolle, die Jouez Sport in der Westschweiz spielt. Sie beschreibt ein Vertriebsnetz, das auf Präsenz im Land setzt, nicht auf eine App. Wer Wetten online abgeben will, findet bei der Loterie Romande die Infrastruktur einer kantonalen Lotteriegesellschaft; wer das Angebot mit dem eines rein digitalen Anbieters vergleicht, vergleicht zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle.
Die Zuständigkeit ist auch der Punkt, an dem die Bewertung ansetzt. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport einen Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, mit Verkaufsstellen in Wohnortnähe und mit dem Kontakt einer Institution, die seit Jahrzehnten in der Region verankert ist. Wer nicht dort wohnt, hat keinen Zugang – und für ihn stellt sich die Frage nicht, ob dieser Anbieter besser oder schlechter ist, sondern nur, ob der Offshore-Weg die fehlende Schweizer Bewilligung wert ist.
BetOnRed
BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine andere Bewilligung gibt es für Sportwetten nicht. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.
Wer diese Zeilen liest, sollte eine Sache nicht überlesen: Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Das bedeutet, dass die ausländische Erlaubnis, unter der ein solcher Anbieter arbeitet, ihn in der Schweiz zu nichts verpflichtet – nicht zu einer Auszahlung, nicht zu einer Fair-Play-Kontrolle, nicht zu einem Spielerschutzverfahren. Was dieser Anbieter im Einzelnen an Märkten, Zahlungsarten oder Bedingungen führt, ist für einen Schweizer Betrachter nur dann belegbar, wenn der Anbieter es selbst in seinen Bedingungen ausweist.
Bewertung: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist kein Vergleichsangebot, sondern ein Alternativweg mit eigenem Risikoprofil. Wer bei BetOnRed spielt, verzichtet auf jeden Mechanismus, der im Schweizer System an das Register, den Rechtsweg und die Aufsicht geknüpft ist. Hohe Quoten sind ein schwacher Trost, wenn im Streitfall niemand in der Schweiz entscheiden kann.
Roobet
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie alle Anbieter ohne Schweizer Konzession hat er keinen Anschluss an das Sperrregister und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz. Eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Kraft (Art. 4 BGS). Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Wer sich mit einem solchen Anbieter beschäftigt, sollte sich die Frage stellen, was er im Streitfall tun würde. Es gibt keinen Schweizer Ansprechpartner, keine Aufsichtsbehörde, die sich einschaltet, und kein Sperrsystem, das greift, wenn er aufhören will. Die Bedingungen des Anbieters sind der einzige Massstab, den er anlegen kann – und die liest man am besten vor der Einzahlung, nicht danach.
Bewertung: Was bei Roobet an Zahlungsarten oder Märkten tatsächlich läuft, steht nur in den Bedingungen des Anbieters selbst; die fehlende Schweizer Aufsicht macht jede spätere Beschwerde strukturell schwierig. Wer dort spielt, sollte vorab klären, in welchem Land ein Streit überhaupt entschieden würde.
Rainbet
Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Anbietern ohne Schweizer Konzession besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz. Eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Die Sperrliste ist ein bewegliches Ziel. Domain-Hopping nennt die Gespa das Muster, bei dem gesperrte Domains binnen Stunden ersetzt werden; wer eine gesperrte Seite über eine neue Adresse erreicht, hat nicht ein Recht erworben, sondern eine Lücke gefunden. Das ist ein Hindernis für den Marktzugang, kein Schutz für den Spieler.
Bewertung: Ein Anbieter, dessen Zugang technisch blockierbar ist, macht seine Erreichbarkeit von etwas abhängig, das er selbst nicht kontrolliert. Wer regelmässig spielt, sollte sich fragen, was passiert, wenn er seinen Kontostand abrufen will und die Adresse nicht mehr antwortet. Das ist kein hypothetischer Fall: Die Gespa führt mit Interwetten und Bet-at-Home zwei Anbieter, die dieses Muster zeigen, und bet365 steht auf der Liste.
1xBet
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS).
Ein Punkt, der beim Thema Kosten leicht untergeht, ist die Steuer. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Das klingt nach einem Vorteil und kann sich ins Gegenteil verkehren: Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer einen solchen Gewinn in der Schweiz versteuern muss, kann dort eine Last erzeugen, die es bei einem Schweizer Veranstalter nicht gibt. Wie der eigene Kanton Auslandsgewinne behandelt, ist die Frage, die vor der ersten Wette geklärt gehört.
Bewertung: Ein ausländischer Anbieter kann beim Werben mit dem Steuerthema punkten, aber die Rechnung geht nicht für jeden auf. Für Spieler mit kleineren Gewinnen ist der Punkt nebensächlich; für Spieler mit grossen Einzelgewinnen ist er der stärkste Grund, bei einem der beiden bewilligten Veranstalter zu bleiben.
Donbet
Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS).
Wer ohne Schweizer Bewilligung anbietet und dabei Einzahlungen annimmt, muss die Identität nicht über ein Register prüfen, das der Gespa unterliegt. Das bedeutet: Es gibt keine Stelle, die einen Zugang prüft, keine Stelle, die einen Ausschluss mitteilt, und keine Stelle, die sich um eine Beschwerde kümmert. Die Verantwortung für Identität und Zahlung liegt bei beiden Seiten – aber im Streitfall nur beim Spieler.
Bewertung: Solange die Einzahlung klein und die Wette einfach ist, bleibt das Risiko überschaubar. Sobald grössere Beträge im Spiel sind, wird die fehlende Schweizer Aufsicht zum strukturellen Nachteil – und sie lässt sich nicht mit der Höhe einer Quote aufrechnen.
bet365
bet365 hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Keine Konzession für die Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister und keine Kraft ausländischer Bewilligungen (Art. 4 BGS). Der Anbieter steht zudem auf der Sperrliste der Gespa.
Das ist der bemerkenswerteste Einzelfall in dieser Gruppe, weil bet365 dem deutschen Markt als grosser Name bekannt ist. Wer dort spielt, spielt bei einem Anbieter, dessen Erreichbarkeit in der Schweiz nicht von ihm selbst abhängt. Die Sperrliste bekommt nicht dadurch Recht, dass sie einen bekannten Namen trifft. Die Marke bleibt davon unberührt – der Zugang nicht.
Bewertung: Ein bekannter Name ist keine grössere Sicherheit und ein schlechter Ersatz für eine Schweizer Aufsicht. Grössere Beträge über einen solchen Anbieter zu spielen heisst, auf den Schweizer Spielerschutz zu verzichten, und kein noch so bekannter Markenname hebt das auf. Bei sehr kleinen Einsätzen ist die Frage weniger dringlich; bei hohen ist sie die wichtigste auf dieser Seite.
Betclic
Betclic hat keine Schweizer Bewilligung. Hier gilt das gleiche wie für andere Anbieter ohne Konzession: Keine Kraft ausländischer Bewilligungen (Art. 4 BGS) und kein Zugang zum Schweizer Rechtsschutz. Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Die Margenlogik aus dem Abschnitt über den Wert einer Quote gilt hier wie überall: Werden die Quoten eines Marktes enger gesetzt, sinkt die Auszahlungsquote und die Marge steigt. Das ist keine Eigenheit eines einzelnen Anbieters, sondern eine allgemeine Mechanik – und sie erklärt, warum eine auffällig hohe Quote auf einer Seite des Marktes häufig mit einer besonders niedrigen auf der anderen einhergeht. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt zusätzlich die Instanz, die eine Marktaufsicht betreibt.
Bewertung: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte zumindest wissen, welche Marge an jedem Einsatz hängt. Die Rechnung ist dieselbe wie bei den Schweizer Veranstaltern; der Unterschied liegt nicht in der Quote, sondern in der Frage, wer die eigenen Regeln durchsetzt, wenn sie gebrochen werden.
22Bet
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen Anbietern ohne Konzession hat eine ausländische Bewilligung hier keine Kraft (Art. 4 BGS), es gibt keinen Rechtsschutz, und der Zugriff kann mittels DNS-Sperre unterbunden werden.
Ein Hinweis, der für alle Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt: Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Jede Erwähnung eines solchen Anbieters in einem Ratgeber bewegt sich deshalb im Rahmen einer beschreibenden und bewertenden Darstellung. Das ist kein Formalpunkt – es ist der Grund, warum hier keine Empfehlung steht.
Bewertung: Bei dieser Gruppe bleibt am Ende eine Abwägung. Wer die fehlende Schweizer Bewilligung in Kauf nimmt, tauscht Aufsicht, Sperrregister und Rechtsschutz gegen ein breiteres Angebot und möglicherweise höhere Quoten. Wer diese Aufsicht braucht – und wer seine Gewinne nach Schweizer Praxis versteuern will, braucht sie –, findet bei einem der beiden bewilligten Veranstalter die bessere Grundlage. Einen Ersatz dafür gibt es nicht.
Was von einer Wette übrig bleibt
Zwischen Einsatz und Auszahlung stehen drei Grössen: die Quote, die Limite und das Timing.
Die Marge ist die kleinste und unsichtbarste: Bei einem ausgeglichenen Zweiwegemarkt mit je 1.90 liegt sie rechnerisch bei rund 5 % und wächst mit jeder zusätzlichen Leiste einer Kombiwette. Sie ist der Grund, warum ein Spieler langfristig nur dann gewinnt, wenn er besser tippt als der Markt – und das schaffen die wenigsten.
Die Verlustlimiten sind die mittlere Grösse. Sie kosten nichts, solange man sie nicht senken will; sie wirken, wenn man sie braucht. Die 72-Stunden-Frist ist ihr Kern. Eine Erhöhung wirkt danach – nicht davor.
Die Auszahlungsregeln sind die grösste und die am wenigsten beachtete: Zwei kostenlose Abhebungen pro 365 Tage, ab der dritten eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gewinne bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Wer das weiss, plant anders. Wer es nicht weiss, merkt es an der dritten Überweisung.
Dazwischen steht die Steuer. Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, es gilt also «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Eine typische Wette liegt weit unterhalb dieser Schwelle – keine Einkommensteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, unterliegt dieser Mechanik nicht automatisch; die kantonale Praxis kann solche Gewinne anders behandeln. Diese Absätze sind allgemeine Information und kein Steuerrat: Wer eine grössere Summe gewinnt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wer nach diesen Zahlen immer noch spielen will, sollte es mit einem Betrag tun, dessen Verlust er ohne Not verkraftet. Das ist kein Appell, sondern die einzige Konsequenz aus einer Auszahlungsquote unter 100 %.
Häufige Fragen zu Online-Sportwetten in der Schweiz
Wie läuft eine Online-Sportwette in der Schweiz von der Anmeldung bis zur Auszahlung ab?
Man registriert sich mit Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters und lädt einen Ausweis hoch; unter 18 Jahren ist keine Teilnahme möglich, und man darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten gesetzt werden. Danach folgen Wette, Auswertung und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, bis CHF 1’000 automatisch, darüber innert 3 Arbeitstagen.
Welche Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und wer ist für welchen Kanton zuständig?
Es sind zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos bedient die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Was ist die Gespa, und wozu dient die Sperrliste ausländischer Domains?
Die Gespa ist die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern und beaufsichtigt die Grossspiele. Sie führt die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten und veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann wird eine Erhöhung wirksam?
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Anpassung ist möglich, wobei Erhöhungen eine 72-stündige Frist haben. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und wo steckt die Marge des Anbieters?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Die Marge steckt in der Quote selbst: Bei einem Zweiwegemarkt mit je 1.90 summieren sich die Kehrwerte auf 1,0526, die Auszahlungsquote liegt bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Sie fällt bei jedem Einsatz an, unabhängig vom Ausgang.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Die Freibeträge der Kantone unterscheiden sich, deshalb «je nach Kanton». Oberhalb des Betrags werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen und über die Steuererklärung zurückgeholt.
Rechtslage – zahlungenwettench
Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
