Wettseiten vergleichen heisst rechnen – nicht Anbieter zählen

Updated Oktober 2026
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Ein Schachbrett steht mitten in einer Partie auf einem Tisch, daneben ein Glas Wasser.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Bewilligungsstatus wurden gegen die Informationen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen die veröffentlichten Spielregeln der Veranstalter geprüft.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Aktionen: Der Kostenpunkt, den Werbung nie nennt

Wer eine Wettseite sucht und zuerst nach dem Bonus schaut, hat die Reihenfolge schon falsch gewählt. In der Schweiz ist der Bonus nicht das grösste Angebot auf dem Markt, sondern sein kleinstes: Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr, und darunter fällt jede Art von Gratisguthaben. Wer aus einem deutschen Vergleichsportal die Erwartung mitbringt, hier lägen dreistellige Willkommenspakete auf dem Tisch, wird von der Zahl selbst enttäuscht.

Was an Aktionen bleibt, ist etwas anderes: Rabatte auf den eigenen Einsatz. Sporttip gewährt einen Kombiboost, der nur online gilt — für Prematch-, Live- und Systemwetten — und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Hinzu kommen Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro wettender Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Was vier Voraussagen ab 1.50 wirklich verlangen

Die Bedingung liest sich harmlos und ist es nicht. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, die alle zutreffen müssen, damit überhaupt ein Bonus entsteht — und zwar auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Wer die vier Quoten multipliziert, landet bei einer Gesamtquote, die deutlich über 5.06 liegt, und genau diese Zahl beschreibt, wie oft die Kombination danebengeht. Der Zusatz von 5 % steht dann auf einem Gewinn, den man zuerst einmal haben muss. Die höheren Stufen entschärfen das nicht, sie verschärfen es: sieben oder fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind Etagen, kein Angebot.

Der Kombiboost ist damit kein Preisnachlass auf das Wetten, sondern eine Wette auf die eigene Trefferquote. Wer regelmässig Kombinationen mit vier Beinen baut und dabei die Mindestquote einhält, für den rechnet sich die Erhöhung irgendwann — nicht als Ertrag, aber als kleiner Ausgleich für den Anteil, den das Haus an jedem Einsatz behält. Wer seine offenen Wetten aber nach Lust und Bauchgefühl zusammensetzt, sollte die vier Voraussagen nicht extra verlängern, nur weil ein Boost wartet. Die fünfte Voraussage, die man anhängt, um eine Stufe zu erklimmen, kostet mehr, als die vorige Stufe einbringt.

Bitterer wird die Rechnung beim Cash-Out. Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Boost nutzt und die Wette dann auscasht, verliert den Boost und bekommt obendrein weniger als den möglichen Gewinn. Beides zusammen ist der schlechteste Ausgang der Wette, und der einzige, den man selbst herbeigeführt hat.

Bedingungen, die mehr kosten als die Höhe der Aktion

Weil die Aktionen bei den bewilligten Veranstaltern so klein ausfallen, verlagert sich die Vergleichsarbeit auf die Bedingungen. Ein Angebot von bescheidenem Wert mit klaren Bedingungen ist für den Wettenden besser als ein grosses Versprechen, das an einer Quote, einer Frist oder einer Obergrenze zerbricht. Bei den ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung ist die Aktion dagegen kein Wettbewerbsvorteil, sondern die Gegenleistung für die Registrierung: sie ist der Grund, weshalb ein Konto dort attraktiv wirkt, und sie hat in der Schweiz keinerlei Absicherung. Eine Aktion, die an eine Seite ohne Bewilligung bindet, ist kein Preisvorteil. Sie ist der Eintritt in einen Rechtsraum, in dem die Spielsperre nicht greift und es keinen Schweizer Rechtsweg gibt.

Die Rangliste: Zehn Seiten im direkten Vergleich

Die Rangliste dieses Vergleichs hat eine Eigenschaft, die auf den ersten Blick nach einem Fehler aussieht: die beiden Schweizer Veranstalter stehen oben, nicht weil ihre Quoten besser sind, sondern weil die Liste darunter mit einer anderen Fragestellung gelesen werden muss. Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Alles darunter ist ohne Schweizer Bewilligung unterwegs und wird hier nach denselben Kriterien eingeordnet, damit man die zehn tatsächlich nebeneinanderlegen kann.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetAlright keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
GG.BET keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
X3Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung Tobique (Kanada), in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
PowBet keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetFury keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Spalte zur gemeldeten Bewilligung ist bei acht der zehn Zeilen inhaltsgleich, und das ist keine Nachlässigkeit, sondern das Ergebnis eines Marktes, in dem eine ausländische Bewilligung überhaupt keine Rolle spielt. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Was eine solche Seite in der Schweiz auslöst, steht auf einer ganz anderen Liste: die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, seit der ersten Liste am 3. September 2019. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst mit dem Wechsel der Adresse beschreibt. Wer sich also auf eine Seite ohne Bewilligung einlässt, wählt ein Verhältnis, das sich jederzeit ändern kann, ohne dass er Einfluss darauf hätte.

Wie die zwei Veranstalter das Land unter sich aufteilen

Der Vergleich zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern ist kein Vergleich von zwei Firmen mit unterschiedlicher Qualität, sondern von zwei Gebietsmonopolen. Swisslos mit Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für die Wahl der Wettseite heisst das etwas Ungemütliches: die Wohnsitzfrage entscheidet, nicht die Qualität. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Der Vergleich der beiden ist damit für die meisten Leserinnen und Leser kein Vergleich, sondern eine Feststellung.

Was die zehn Plätze wirklich auseinandersortiert

Wer die zehn Zeilen nicht nach Bekanntheit, sondern nach dem ordnet, was er tatsächlich beeinflussen kann, kommt auf eine kurze Liste von Kriterien: das Einsatzfenster, die Auszahlungswege und deren Kosten, die Regeln für Livewetten und Cash-Out, die Quotenmarge im angebotenen Markt, und der Schutzrahmen, der hinter der Seite steht. Die Bekanntheit einer Marke gehört nicht dazu. Sie ist auf dieser Liste das teuerste Kriterium, weil sie am wenigsten über den Kontostand aussagt.

Grundlagen: Welche Zahlen einen Vergleich tragen und welche nicht

Ein Vergleich von Wettseiten beginnt sinnvollerweise bei den Zahlen, die sich tatsächlich messen lassen. Deren gibt es weniger, als die Werbung suggeriert. Eine Quote ist eine Zahl, aber sie ist eine Zahl mit einer Verfallszeit: sie gilt für einen bestimmten Markt eines bestimmten Ereignisses und ändert sich, während man hinschaut. Aus einer Momentaufnahme zweier Quoten lässt sich deshalb kein Dauerurteil über einen Anbieter bauen. Man kann daraus ablesen, wie dieser Anbieter diesen Markt in diesem Moment bepreist, und das ist bereits eine Menge, wenn man die Zahl richtig liest.

Ruderboote liegen am hölzernen Steg eines Sees, über dem Wasser hängt feiner Morgendunst.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die Marge im Zwei-Weg-Markt, nachgerechnet

Der wirksamste Griff, um zwei Anbieter fair zu vergleichen, ist die Auszahlungsquote eines Marktes. Sie beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze der Markt zurückzahlt. Nimmt man einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 auf beiden Seiten — ausdrücklich ein Beispiel, kein notierter Preis — dann ist die Auszahlungsquote 1 geteilt durch die Summe von 1 geteilt durch 1.90 und 1 geteilt durch 1.90, also 1 durch 1.05263, das ergibt rund 0.9500. Daraus folgt eine Marge von etwa 5 %. Als Band mit seiner Bedingung: liegt ein Anbieter bei beiden Seiten zwischen 1.90 und 1.95, bleibt die Marge unter rund 2.6 % bis 5.3 %; erst wenn eine Seite deutlich unter 1.90 fällt, klettert sie spürbar. Das ist der Preis, den der Markt pro Einheit Einsatz einbehält, und er ist der einzige Anbieterunterschied, der sich in jedem einzelnen Wettschein wiederfindet. Ein Bonus von 20 % auf einen Nettogewinn, der dreimal ausbleibt, ist dagegen ein einmaliges Ereignis. Die Marge zahlt man immer.

Warum eine einzelne Quote nichts über einen Anbieter sagt

Weil die Marge pro Markt und pro Ereignis neu gesetzt wird, ist die berühmte «beste Quote» eine Momentaufnahme mit kurzer Halbwertszeit. Ein Vergleich, der sich darauf stützt, und ein Vergleich, der zeigt, dass alle dasselbe behaupten. Was dagegen über den Abend hinweg hält, sind Grössen wie das Einsatzfenster und die Regel, was mit einer Wette geschieht, wenn ein Spiel abgesagt wird. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote gebildet, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung greift gegen den Wettenden, sie kostet pro Wettschein ein paar Rappen. Über ein Jahr und ein paar hundert Wetten ist das ein Betrag, den keine Aktion zurückholt.

Rechtslage: Zwei Bewilligungen, die alles andere zu einer Randnotiz machen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung zerfällt in eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt.

Ein Wanderweg führt durch eine Almwiese zu einem Bergdorf, in der Ferne liegt Schnee auf den Gipfeln.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Was das für den Alltag bedeutet, steht im Kleingedruckten der Produkte. Bei Sporttip-Wetten steht nur eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten zur Verfügung, die die Gespa führt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste ebenso wie ein Esport-Bereich. Wer aus Gewohnheit nach einem Eckballmarkt sucht, wird ihn nicht finden — nicht, weil die Seite schlecht gebaut wäre, sondern weil es ihn nicht geben darf.

Was die Aufsicht nicht reguliert

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Regel, die bei Livewettern am meisten Geld verschiebt: sie kostet den Gewinn, nicht den Einsatz. Als regulierter Bereich muss sie auch nicht sein — Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt und ist deshalb ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.

Ausländische Seiten: derselbe Vergleich, eine andere Wirklichkeit

Wer die Plätze drei bis zehn der Rangliste benutzt, benutzt ein Produkt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Das ist keine Warnung, sondern die Beschreibung dessen, was auf dem Papier steht. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit Busse bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden. Es gibt bei einer solchen Seite keine Schweizer Fairplay-Kontrolle und keine Stelle, bei der man sich beschweren könnte.

Die andere Seite derselben Medaille ist der Werbeteil dieses Vergleichs. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet. Diese Seiten werden hier deshalb beschrieben und eingeordnet, nicht empfohlen. Beschreiben und Bewerten ist erlaubt, und wer die zehn Zeilen nebeneinanderlegt, merkt schnell, dass die ausländischen Marken in diesem Vergleich ohnehin nicht wegen ihrer Bewilligung auftauchen, sondern weil Schweizer Spielende ihnen begegnen.

Wo die Steuer den Unterschied macht

Gewinne aus einem schweizerisch erlaubten Grossspiel sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, hier gilt «je nach Kanton», und man nennt besser keinen einzelnen kantonalen Wert. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann sie als volles Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für alles Weitere ist die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Spielerschutz: Die Limiten, die man selbst setzt, bevor man darf

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. In der Schweiz setzt keine staatliche Stelle diese Limiten fest: die Veranstalterin muss von ihren Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Das Gesetz nennt für die Erhöhung 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die Sperre, die mehr kann als die Limite

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der einzige Mechanismus in diesem Vergleich, der über den einzelnen Anbieter hinausreicht, und ausgerechnet der wirksamste. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Wer in dieser Zeit bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, umgeht genau die Sperre, die er sich selbst gesetzt hat, und es gibt niemanden, der das verhindern könnte.

Tiefere Schwellen gelten für das Konto selbst: Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei Sporttip-Wetten gilt: Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Kontrollkauf der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigt, dass die Umsetzung an der Verkaufsstelle nicht wasserdicht ist: in 47.5 % von 200 Fällen wurde an der Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Schalter für streng hält, sollte diese Zahl kennen. Sie ist auch nicht dazu geeignet, die Schutzregeln des Online-Kontos zu unterschätzen: dort greifen Ausweisprüfung und Registersperre zusammen, und das ist ein anderer Mechanismus als ein Blick auf das Geburtsdatum.

Der Vergleich der zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das Einsatzfenster als harte Rechengrösse

Hinter Sporttip steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Für die Bewilligung braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 für die Einzelwette ist die Zahl, die diesen Anbieter für einen bestimmten Nutzertyp ausschliesst. Wer gewohnt ist, eine Einzelwette auf ein Fussballspiel mit vierstelligen Beträgen zu platzieren, findet hier keine Wette, die er abschicken kann — nicht als Beschränkung mit Umgehungsmöglichkeit, sondern als technisch nicht angenommener Wettschein.

Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Ein abgesagtes Ereignis bringt eine Frist ins Spiel: wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig, Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 10-Tage-Frist ist die schärfste administrative Bedingung der beiden bewilligten Produkte. Sie ist keine Frist für eine Beschwerde, sondern für das Einlegen einer Einsprache gegen die Auszahlung — wer sie verpasst, hat den Anspruch verwirkt, ohne dass es dafür einen zweiten Weg gäbe.

Das Geld selbst folgt eigenen Wegen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Diese Kombination aus 3 % Kommission und 5 bis 10 Arbeitstagen ist der eigentliche Kostentreiber des Kontos. Zwei Auszahlungen sind frei, danach wird die dritte Bewegung teuer. Wer häufig kleine Gewinne abzieht, zahlt dafür; wer seltener und grösser abzieht, nicht. Und das Guthaben im Wallet, das automatisch gutgeschrieben wird, ist kein Bankkonto — es ist Spielguthaben, das erst noch zurück auf das eigene Konto muss.

Urteil. Das Einsatzfenster von CHF 1 bis CHF 1’000 ist das klarste Argument für und gegen dieses Produkt in einem Satz: es macht den Wettschein sicher, und es macht ihn für hohe Einsätze unbrauchbar. Hinzu kommt die Zehn-Tage-Frist für eine Einsprache, die man nicht übersehen darf. Und das alles in einem Produkt, das seinen Reingewinn abgibt — Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang um 13 Millionen ist der interessanteste Posten dieser Bilanz, weil er zeigt, wohin die Einsätze wandern.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen für die Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa, damit eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.

Für Westschweizer Spielende ist Jouez Sport keine Alternative zu Sporttip, sondern das Produkt ihres Gebiets. Wer in Genf wohnt und ein Sporttip-Konto möchte, bekommt es nicht, weil ein Online-Konto einen Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin voraussetzt. Die Aufteilung hat auch eine strukturelle Folge: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten eine andere Dichte als das Sporttip-Netz über den Rest der Deutschschweiz, die italienischsprachige Schweiz und Liechtenstein. Für jemanden, der seine Wetten am Schalter abgeben will, ist das die relevantere Grösse.

Die Spielerschutzregeln stammen aus demselben Gesetzesrahmen und werden von der Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen mit denselben 72 Stunden für eine Limitenerhöhung umgesetzt. Bei den Gratisspielguthaben zeigt sich der Unterschied in der Statistik: die Gespa erteilte 2025 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Urteil. Bei einem Duopol entscheidet nicht die Qualität, sondern der Wohnsitz, und die Westschweiz hat in diesem Vergleich den Vorteil der dreifachen Zahl an genehmigten Aktionen — ein Faktor drei bei einer Grösse, die ohnehin im niedrigen zweistelligen Bereich liegt. Für die Wahl der Wettseite heisst das: verglichen wird hier nichts, ausgewählt wird der Veranstalter des eigenen Kantons. Wer in der Westschweiz wohnt und deshalb ohnehin bei Jouez Sport landet, findet seine Alternativen im Bereich der Wetten selbst, nicht in einem zweiten Schweizer Anbieter.

IviBet: eine Marke ohne Bezug zum Schweizer Regime

IviBet ist eine der ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die in diesem Vergleich nach denselben Kriterien eingeordnet werden. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Über eine Bewilligung ist nichts bekannt, und eine solche hätte hier auch keine Wirkung. Die Seite ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, und Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Was eine solche Marke für den Vergleich bedeutet, lässt sich an einer einzigen Grösse festmachen: es gibt keine Limiten, keine Sperre und keinen Freibetrag, die hier greifen würden. Nicht, weil sie schlechter wäre, sondern weil keiner der Mechanismen, die diesen Vergleich tragen, auf sie anwendbar ist. Wer bei IviBet spielt, spielt in einem Verhältnis zu einem Anbieter, in dem die eigene Wohnsitzangabe und die eigene Altersangabe Prüfschritte des Anbieters sind und nicht der Vollzug eines Schweizer Regelwerks.

Urteil. Für den Vergleich bleiben nur zwei belastbare Aussagen: die Marke ist keine Schweizer Veranstalterin, und ihre Domain ist jederzeit blockierbar. Wer den Vergleich nach Kosten führt, muss deshalb den Rechtsweg als Kostenfaktor mitzählen, und dieser Posten lässt sich nicht in Franken beziffern.

FortuneJack: Bekanntheit als Kostenposten

FortuneJack steht in diesem Vergleich an derselben Stelle wie jede andere ausländische Marke: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, und mit Domains, die auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden können. Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung.

Eine Marke dieses Typs wird typischerweise nach ihrer Bekanntheit bewertet. In diesem Vergleich ist das das unbrauchbarste Kriterium. Der Nutzen, den man aus einem Konto zieht, hängt an Bedingungen, die man im Voraus lesen kann; die Wiedererkennung einer Marke sagt darüber nichts. Was bei einer Seite ohne Bewilligung dazukommt, ist die Frage, was passiert, wenn etwas schiefgeht — und auf diese Frage gibt es hier keine Antwort, weil die Stelle fehlt, die sie geben könnte.

Urteil. Was hier belastbar ist, ist eine Randbedingung: eine Marke, deren Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat und deren Domain blockierbar ist, bietet ihrem Nutzer keinen Anker. Sie steht deshalb in diesem Vergleich nicht wegen eines Mangels am Produkt, sondern wegen eines Mangels am Rahmen.

BetAlright: was die Kategorie nicht liefern kann

BetAlright gehört zur Gruppe der ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; über eine Bewilligung ist nichts bekannt, und sie hätte in der Schweiz keine Wirkung. Die Marke ist nicht mit dem schweizerischen Sperrregister verbunden, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Damit teilt sie das Schicksal aller Marken dieser Kategorie: was sie an eigenen Konditionen bietet, ist in ihren Bedingungen nachzulesen und ist für diesen Vergleich nicht die Grundlage. Das ist keine Informationslücke, über die man hinwegsehen müsste, sondern die Kategorie selbst. Eine Seite mit Sitz in einem anderen Rechtsraum gibt ihre Bedingungen in diesem anderen Rechtsraum heraus.

Urteil. Wer eine Wettseite nach ihren eigenen Aktionen auswählt, wählt bei dieser Marke eine Aktion, die ausserhalb der Schweiz ausgezahlt und ausserhalb der Schweiz durchgesetzt wird. Das ist kein Qualitätsurteil, es ist eine Beschreibung des Rahmens.

GG.BET: die Bewilligung, die nichts trägt

GG.BET ist in diesem Vergleich eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen ihr die drei Punkte, die die beiden Schweizer Veranstalter tragen: der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und ein Bewilligungsstatus, den eine Schweizer Aufsicht überhaupt prüfen könnte. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und wären dann für Schweizer Anschlüsse per DNS blockiert.

Die Gespa nennt für den Wechsel blockierter Adressen Beispiele von Marken, die auf der Liste standen, und betont, dass blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden. Wer sich darauf verlässt, eine bestimmte Adresse dauerhaft erreichen zu können, verlässt sich auf nichts.

Urteil. Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat, verändert an den eigenen Konditionen nichts und an der eigenen Absicherung alles. Für den Vergleich ist die Marke damit ein Eintrag in der Kategorie, die über die Kosten des Rahmens Auskunft gibt.

Unibet: eine international bekannte Marke ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist eine der ausländischen Seiten in diesem Vergleich, ungeachtet ihrer internationalen Bekanntheit. Die Schweizer Regel ist eng: nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, die Marke ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Für den Vergleich ist das der Punkt, an dem die Bekanntheit ihren Preis zeigt: das Vertrauen in einen Namen aus einem anderen Markt ersetzt in der Schweiz keine Aufsicht. Zu den Bedingungen eines Kontos bei dieser Marke, zu ihren Zahlungswegen oder zu ihren Einsatzgrenzen sagt dieser Vergleich nichts, weil das nicht der Gegenstand ist.

Urteil. Der Name mag überall bekannt sein; in diesem Land trägt er keine Bewilligung. Was die Marke in diesem Vergleich zur Geltung bringt, ist damit kein Produktvorteil, sondern die Zahl der Domains auf der Sperrliste, die sie treffen kann.

X3Bet: die einzige Marke mit gemeldeter Bewilligung

X3Bet ist die einzige ausländische Marke dieses Vergleichs, zu der überhaupt eine Bewilligung berichtet wird: Tobique in Kanada. In der Schweiz hat auch diese Bewilligung keine Wirkung, weil nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen. Die Marke ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Sperrung durch die Gespa ist wie bei allen Anbietern ohne Bewilligung möglich.

Die kanadische Bewilligung ist der einzige Unterschied in der Spalte, und sie ändert am Schweizer Teil der Gleichung nichts. Sie sagt einem Schweizer Spielenden nichts über die Stelle, an die er sich wenden könnte. Aufsicht ist immer an einen Ort gebunden, und dieser Ort ist hier ein anderer.

Urteil. Ein Bewilligungsvermerk aus Übersee füllt keine Lücke, er markiert sie nur deutlicher: hier ist bekannt, wer die Aufsicht führt, und diese Aufsicht ist für Schweizer Spielende nicht erreichbar. Der Unterschied zu den übrigen Marken der Kategorie ist eine Zeile Papier, kein Sicherheitsmerkmal.

PowBet: Domains, die sich schneller ändern als Bedingungen

PowBet steht in der Gruppe der ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; über eine Bewilligung ist nichts bekannt, und sie hätte hier keine Wirkung. Die Marke ist nicht mit dem schweizerischen Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Auch hier ist die Sperrung durch die Gespa möglich.

Dass blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden, ist für die Vergleichsarbeit eine unangenehme Eigenschaft: ein Vergleich, der sich auf eine Domain bezieht, bezieht sich auf eine Adresse, die sich ändern kann, während die Bedingungen gleich bleiben. Wer eine Seite ohne Bewilligung auswählt, wählt ein Verhältnis, das in einem Teil seines Bestands nicht stabil ist.

Urteil. Für den Kostenvergleich ist die dritte Aussage dieser Marke die wichtigste: eine blockierbare Domain ist kein Sitz, sondern eine Momentaufnahme. Was daraus für den Nutzer folgt, hängt nicht von der Marke ab, sondern davon, wie schnell die Aufsicht nachlegt.

BetFury: was aus einem Vergleich herausfällt

BetFury ist in diesem Vergleich die zehnte und letzte Zeile und teilt mit den vorigen die Einstufung: ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Über eine Bewilligung ist nichts bekannt, und sie hätte in der Schweiz keine Wirkung. Die Sperrung durch die Gespa ist auch hier möglich.

Die Endung der Adresse selbst ist bei dieser Marke der anschaulichste Hinweis darauf, was Kategorie bedeutet: eine Top-Level-Domain ist keine Aufsicht. Die Gespa veröffentlicht die Liste der blockierten Domains, am Ende des Jahres 2025 waren es 671, seit der ersten Liste am 3. September 2019. Eine Marke kann innerhalb eines Jahres auf dieser Liste erscheinen, und für Schweizer Anschlüsse ist sie dann nicht mehr erreichbar.

Urteil. Bei einer Marke ohne jede im Land wirksame Bewilligung bleibt als Vergleichsgrundlage nur die Feststellung, dass sie nicht in die Schweizer Ordnung eingebunden ist. Wer den Vergleich bis hierher gelesen hat, weiss, dass das keine Nebenbemerkung ist, sondern die ganze Aussage.

Was den Vergleich entscheidet

Der Vergleich der zehn Seiten endet dort, wo er begonnen hat: bei einer Zahl von zwei. Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und der Wohnsitz entscheidet, welcher davon für einen erreichbar ist. Acht weitere Marken sind im Feld, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und über sie ist in diesem Vergleich genau eines zu sagen: sie sind ohne Schweizer Bewilligung unterwegs, keiner der Schutzmechanismen greift bei ihnen, und keine ihrer Konditionen wird durch eine Schweizer Stelle kontrolliert.

Wer innerhalb der zwei bewilligten Veranstalter vergleicht, sollte mit den Grössen anfangen, die sich in jedem Wettschein wiederfinden: der Kombiboost mit seiner Mindestquote von 1.50 je Voraussage, das Einsatzfenster von CHF 1 bis CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten, die dritte Auszahlung mit möglicherweise 3 % Kommission, die Zehn-Tage-Frist für eine Einsprache. Erst danach kommen Grössen, die man einmal im Jahr sieht, wie der Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 — eine Zahl, die kein Wettender dieses Vergleichs erreichen wird.

Am Ende steht eine Regel, die sich in drei Sätzen zusammenfassen lässt und die für alle zehn Zeilen gilt: die Marge steckt in jeder Quote, und man zahlt sie immer. Wer den Markt nicht mit einem Bonus verwechselt, rechnet richtig. Wer den Rechtsweg als Kostenposten mitzählt, rechnet vollständig.

Häufige Fragen

Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten sinnvoll vergleichen?

Nach Grössen, die sich in jedem Wettschein wiederfinden: dem Einsatzfenster, der Auszahlungsquote und der darin steckenden Marge, den Auszahlungswegen samt Kommissionen, den Regeln für Livewetten und Cash-Out sowie dem Schutzrahmen. Markenbekanntheit und ein Bonusbetrag sagen für sich genommen wenig über die tatsächlichen Kosten eines Kontos aus.

Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter für Sportwetten, und wie teilen sie das Land auf?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Wohnsitz entscheidet, welches Konto man eröffnen kann.

Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie lässt sich das vergleichen?

Die Auszahlungsquote ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten liegt sie bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %. Je nach Preisgestaltung liegt die Marge in einem solchen Markt grob zwischen 2.6 % und 5.3 %.

Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei Sporttip und Jouez Sport?

Bei Sporttip gilt für Einzel- und Kombinationswetten ein Mindesteinsatz von CHF 1, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 und für eine Systemwette von CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?

Es bedeutet, dass keiner der Schweizer Schutzmechanismen greift: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Konditionen. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Domains solcher Seiten können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»