Quotenvergleich in der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalter und der Preis, den jede Quote trägt

Updated Oktober 2026
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Eine Balkenwaage aus Messing mit zwei leeren Schalen steht im Gleichgewicht auf einem Holztisch.

Stand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Bewilligungen und der Sperrliste der Gespa sowie den veröffentlichten Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande.

Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Eine Quote sieht aus wie ein Angebot. Sie ist eine Rechnung. Wer 1.90 auf einen Ausgang liest, liest keinen Marktpreis, sondern einen Preis, in dem eine Gebühr schon eingebaut ist — und die Gebühr steht nirgends an der Wand. Genau das ist der Ärger an der Sache: Die Zahl, die der Anbieter am lautesten zeigt, ist die einzige, die nichts über sein Niveau sagt. Aussagekräftig wird sie erst, wenn man sie gegen die Quoten der anderen Ausgänge desselben Spiels stellt. Ein Vergleich von Anbietern, der das nicht tut, vergleicht nichts.

In der Schweiz hat dieser Vergleich eine harte Kante. Sportwetten sind ein Grossspiel, und Veranstalter sind hier kantonal begrenzt: Swisslos mit Sporttip, Loterie Romande mit Jouez Sport. Zwei. Nicht zehn. Eine Bestenliste mit zehn Namen gibt es in diesem Markt nicht, weil es sie nicht geben darf. Was es gibt, ist eine Handvoll ausländischer Seiten, die Schweizer Spielende trotzdem finden — ohne Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Schweizerischen Rechtsweg. Beides gehört in dieselbe Betrachtung, und beide Gruppen bleiben getrennt.

Die folgenden Abschnitte nehmen die Rechnung auseinander: welche Wettart überhaupt vergleichbar ist, was die Marge eines Zweiwegmarkts kostet, wie die beiden bewilligten Anbieter dastehen, was das Gesetz dem Vergleich vorschreibt und was es ihm verbietet, und was Limiten mit einer noch so guten Quote machen. Der Massstab ist überall derselbe: Was zahlt der Wettende dafür, dass er diese Zahl bekommt.

Wie feste und variable Quoten den Vergleich verändern

Zwei Wettarten, die man nicht über denselben Leisten schlagen kann — und der häufigste Fehler besteht darin, es trotzdem zu tun.

Eine Wasserwaage liegt auf einem Brett an einer Werkbank in einer Schreinerei, Holzspäne bedecken den Boden.
Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %.

Feste Quoten: der Buchmacher als Gegner

Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Das ist die Konstruktion, die den ganzen Quotenvergleich im engeren Sinn trägt: Der Anbieter nennt einen Preis, der Wettende nimmt ihn an oder lässt es, und weil der Preis festgeschrieben ist, ist er mit dem Preis desselben Ausgangs bei einem anderen Anbieter unmittelbar vergleichbar.

Diese Vergleichbarkeit ist der eigentliche Wert der festen Quote. Sie ist aber auch die Stelle, an der das Marketing ansetzt. «Beste Quoten» verspricht nichts, solange man nicht weiss, auf welches Spiel, welchen Markt und welchen Zeitpunkt sich der Satz bezieht. Eine Quote auf ein Tennisspiel mit zwei Ausgängen ist eine andere Sache als eine Quote auf ein Fussballspiel mit drei Ausgängen, und die Zahl 1.90 bedeutet in beiden Fällen nicht dasselbe. Wer zwei Anbieter vergleicht, ohne Markt und Ausgangszahl zu fixieren, vergleicht zwei verschiedene Dinge und nennt das Ergebnis einen Unterschied.

Ein Bücherregal mit ledergebundenen Bänden in dunklen Farben in einer stillen Bibliothek, davor ein Lesetisch.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wichtig für den Kontoauszug: Die feste Quote steht ab Wettabschluss. Sie ist damit auch dann noch der vereinbarte Preis, wenn sich unmittelbar vor dem Anpfiff eine Mannschaft aufstellt, als hätte sie nie trainiert. Der Anbieter trägt dieses Risiko, und er trägt es nicht umsonst — es steckt in der Marge, um die es im Abschnitt *Was die Marge kostet und wie man sie aus jeder Quote liest* geht.

Variable Quoten: wenn die Wettenden untereinander setzen

Bei variablen Quoten, dem Totalisator, setzen die Wettenden untereinander; die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Der Anbieter tritt hier nicht als Gegner auf, sondern zieht seinen Anteil aus dem gemeinsamen Topf. Und dieser Anteil ist nicht klein: Der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 %, bei Pferderennen bis etwa 85 %.

Das ist der Punkt, an dem ein Vergleich zweier Angebotsarten meist zusammenbricht. Eine Totalisatorquote ist zum Zeitpunkt der Wette keine Zahl, sondern ein Verhältnis, das sich mit jedem weiteren Wettschein verschiebt. Es gibt nichts, was man bei zwei Anbietern nebeneinanderlegen könnte. Die Aussage «dort gibt es mehr für die gleiche Wette» lässt sich hier gar nicht formulieren, weil die Wette zu diesem Zeitpunkt noch keinen Preis hat.

Unter 50 % Auszahlung heisst: Von jedem Franken, der in den Topf geht, kommt im Durchschnitt weniger als die Hälfte als Gewinn zurück. Der Rest ist Abgabe, Zweckertrag und Kosten. Bei einem Zweiwegmarkt mit fester Quote liegt die typische Ausschüttung bei etwa 90 % — das ist der Vergleich, den man ziehen kann, und er fällt eindeutig aus.

Das ist die erste Entscheidung des Vergleichs, und sie hat mit Bewilligungen nichts zu tun: Wo die Quote erst nach dem Rennen feststeht, ist der Vergleich nicht schwierig, sondern unmöglich. Wer Preise vergleichen will, braucht feste Quoten.

Was die Marge kostet und wie man sie aus jeder Quote liest

Die eine Kennzahl, auf die es ankommt, steht nie auf der Seite. Man muss sie rechnen, und sie ist an drei Zeilen zu rechnen.

Implizite Wahrscheinlichkeit, Overround und der Gewinn des Buchmachers

Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit dem Kehrwert der Quote. Die Quote 1.01 entspricht 99.01 %, die Quote 2.00 entspricht 50.00 %, die Quote 4.00 entspricht 25.00 %. So weit ist es reine Division.

Interessant wird es, wenn man diese Kehrwerte über alle Ausgänge eines Markts addiert. Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch.

Ein Zweiwegmarkt mit gleicher Quote auf beiden Seiten ist dafür das klarste Beispiel, das man rechnen kann. Bei der Quote 1.95 auf beiden Seiten ergibt sich eine Ausschüttungsquote von etwa 97.5 % und eine Buchmachermarge von etwa 2.5 %. Bei der Quote 1.80 auf beiden Seiten beträgt die Marge etwa 10 %.

Diese Spanne — 2.5 % gegen 10 % — ist der eigentliche Inhalt eines Quotenvergleichs. Zwei Anbieter können dieselbe Zahl auf dem Bildschirm zeigen und trotzdem verschieden teuer sein, wenn der eine sie auf einen Markt mit vielen Ausgängen legt und der andere auf einen mit zwei. Der Preisunterschied für den Wettenden beträgt hier rund das Vierfache, und er ist unsichtbar, solange man nur eine Quote ansieht.

Eine Beispielrechnung für einen Zweiwegmarkt

Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen und beidseitig 1.90 — eine Beispielquote, kein quotierter Preis irgendeines Anbieters. Der Kehrwert von 1.90 beträgt auf jeder Seite rund 0.5263. Zweimal addiert ergibt das etwa 1.0526, also einen Overround von rund 5.3 %. Die Ausschüttungsquote liegt entsprechend bei etwa 94.7 %, die Marge bei ungefähr 5 %.

Was bedeutet das für einen Einsatz? Wer CHF 100 auf eine solche Wette setzt, dessen erwarteter Rückfluss liegt bei etwa CHF 95 — unter der Annahme, dass beide Ausgänge gleich wahrscheinlich sind und über viele Wetten gemittelt wird. Die CHF 5 sind der Preis des Angebots, nicht ein Fehler eines Anbieters. Der Wert ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten, kein Ergebnis einer einzelnen Wette: Die eine Wette zahlt CHF 190 aus oder nichts.

Und jetzt die Spanne. Zwischen den 2.5 % des 1.95er-Markts und den 10 % des 1.80er-Markts liegt ein Vielfaches. Der Unterschied zwischen einem günstigen und einem teuren Angebot ist an einem Abend meist kleiner als der Unterschied zwischen zwei Marktarten beim selben Anbieter. Wer nur die Anbieter wechselt und den Markt nicht beachtet, optimiert an der falschen Stelle.

Der Befund dieser Zeilen ist unbequem für jeden, der «faire Quoten» bewirbt: Eine Marge von 2.5 % ist am Markt offenbar möglich. Sie ist nur nicht die Regel — und ein Anbieter, der sie dauerhaft auf alle Märkte legte, wäre bald keiner mehr. Die 10 % bei 1.80 sind insofern nicht die Ausnahme, sondern die Gegenprobe.

Warum der Markt mit zwei Ausgängen günstiger ist als der mit drei

Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Die Differenz ist kein Zufall und keine Willkür, sondern eine Frage der Absicherung.

Drei Ausgänge bedeuten drei Positionen im Buch, die der Anbieter in Einklang halten muss. Er kann ein Ergebnis nicht einfach ausschliessen. Je mehr Wege zum Ausgang, desto grösser der Teil des Buches, den er gegen sich selbst absichern muss, und desto grösser der Puffer, den er einzieht. Beim Zweiwegmarkt ist diese Aufgabe strukturell kleiner. Deshalb ist die Ausschüttung dort höher: nicht aus Grosszügigkeit, sondern weil weniger abzusichern ist.

Für den Vergleich heisst das: Man darf eine Tennisquote nicht gegen eine Fussballquote stellen und das Ergebnis als Anbieterniveau lesen. Beide Zahlen sind echt, sie messen nur Verschiedenes. Wer den Anbieter beurteilen will, nimmt einen Markt mit derselben Ausgangszahl und stellt dieselben Ausgänge nebeneinander. Sonst vergleicht man den Sport, nicht den Buchmacher.

Die Hedge-Quote lässt sich übrigens aus jeder Quotenreihe zurückrechnen: Bei Sportwetten errechnet sie sich, indem die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge addiert und 1 durch diese Summe geteilt wird; bei den Quoten 1.25 / 5.00 / 10.00 ergibt das rund 90.91 %. Dass ein Aussen- und ein Mittelausgang dabei so weit auseinanderliegen und trotzdem in dieselbe Rechnung gehören, ist der Kern der Sache: Die Marge steckt nicht in einer Quote, sondern nur in der Gesamtheit eines Markts.

Was von jedem Franken hängen bleibt

Die Ausschüttungsquote gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spieler ausgeschüttet wird. Sie ist die zweite Seite derselben Medaille: 90 % Ausschüttung und 10 % Marge beschreiben denselben Markt. Wer beide Zahlen liest, hat nicht zwei Informationen, sondern eine doppelt.

Der praktische Nutzen der Kennzahl liegt darin, dass sie Wetten über Märkte und Sportarten hinweg vergleichbar macht. Eine Quote allein ist es nie. Der Kehrwert, summiert über alle Ausgänge, ist dagegen eine reine Anbieterzahl, unabhängig davon, wie der Wettende die Wahrscheinlichkeiten selbst einschätzt.

Und ein Hinweis, der in keine Werbung passt: Ein Angebot mit hoher Ausschüttung ist noch kein Vorteil. Es ist bloss ein niedrigerer Preis. Kein Quotenvergleich dieser Welt verändert die Tatsache, dass jede Wette ein Verlustrisiko trägt und dass der Erwartungswert bei einem Overround über 100 % für den Wettenden negativ ist, je grösser die Marge, desto deutlicher. Eine bessere Quote macht aus einer schlechten Wette eine weniger schlechte. Sie macht aus keiner Wette eine gute.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Rangfolge folgt einem einfachen Massstab: Wer darf hier überhaupt, was ist über Quotenniveau und Limiten bekannt, und was kostet den Wettenden der Umstand, dass ein Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat. Die beiden bewilligten Veranstalter stehen vorn, nicht weil sie besser werben, sondern weil bei ihnen der Vergleich überhaupt einen Rahmen hat. Danach folgen acht ausländische Seiten, die Schweizer Spielende finden; sie tragen alle denselben Vermerk.

Anbieter Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande
AmunRa Nein — ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
Boomerang Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
Wettigo Nein — ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
Rainbet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
BassBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
Pribet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
Coolzino Nein — ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
HighFlyBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz

Die Spalte mit der Bewilligung sagt in acht von zehn Zeilen dasselbe, und das ist keine Schwäche der Tabelle, sondern ihr Ergebnis. In diesem Markt ist die entscheidende Frage nicht, wer die bessere Marge hat, sondern wer überhaupt eine Bewilligung besitzt. Wer eine hat, hat zwei — die Veranstalterbewilligung und die Bewilligung pro Spiel. Wer keine hat, hat keine, und was eine ausländische Aufsicht ihm erlaubt, gilt hier nicht.

Ein Hinweis zur Lesart der dritten Spalte: Bei den beiden bewilligten Anbietern steht der Veranstalter, weil er rechtlich der Träger der Bewilligung ist. Bei den übrigen steht, was über eine Bewilligung berichtet wird — und berichtet heisst hier nicht belegt. Eine ausländische Konzession, gleich welchen Landes, hat in der Schweiz keine Kraft.

Die Reihenfolge ist auch keine Empfehlung. Sie ordnet nach Bewilligungsstatus und dann nach den Angaben, die zu jedem Anbieter vorliegen. Wer die beiden bewilligten Anbieter für die naheliegende Wahl hält, tut das aus einem guten Grund — aber der Grund ist der Rechtsweg, nicht das Quotenniveau.

Swisslos Sporttip: die bewilligte Referenz für die Deutschschweiz

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist der Rahmen, in dem dieses Angebot steht, und er ist der einzige in der Schweiz, der für die Deutschschweiz gilt.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Spielerkonto — die Anmeldung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Dazu kommt: Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist keine Formalität, die man umgeht, sondern die Bedingung dafür, dass der Rechtsweg später überhaupt greift.

Bei den Einsätzen ist der Rahmen eng gesteckt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 500 auf eine Einzelwette setzt, ist von der Obergrenze nicht betroffen; wer mit grösseren Beträgen arbeiten will, stösst hier auf eine Wand, die nicht verhandelbar ist. Ein Quotenvergleich hilft an dieser Stelle nicht weiter, denn die Wette kommt gar nicht zustande.

Bei den Funktionen ist Sporttip breiter aufgestellt, als das Etikett «staatlich» vermuten lässt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quoten- und Profitboosts gelten ebenfalls nur online, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Punkt ist der, den man beim Vergleich mitzählen muss. Ein Boost, der an eine Mindestquote von 1.50 je Voraussage und an eine einmalige Nutzung gebunden ist, verändert das Quotenniveau nicht, sondern belohnt ein bestimmtes Verhalten. Wer drei Kombiwetten am Abend spielt, merkt von der Erhöhung nichts.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Auch die Auszahlung folgt einer eigenen Regel: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine kleine Kante, und sie läuft in eine Richtung. Über viele Wetten ist der Effekt gering, aber er ist da. Wer eine Quote von Sporttip gegen eine ausländische Zahl stellt, sollte wissen, dass die eine Zahl auf 5 Rappen gerundet ausgezahlt wird und die andere auf den Rappen.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48 Stunden sind die Bedingung, an der eine Kombiwette hängt oder fällt.

Was dieses Angebot auszeichnet, ist nicht die Zahl an der Spitze, sondern die Verlässlichkeit der Zahl dahinter. Eine Wette, die wegen Verspätung des Ausgangs mit Quote 1.00 gewertet wird, wird so gewertet, weil es in den Teilnahmebedingungen steht und nicht, weil jemand am Abend so entschieden hat. Das ist die eigentliche Ware, die hier verkauft wird.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Spiel, andere Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Struktur ist also zweigleisig: ein Online-Kanal und ein dichtes Netz physischer Stellen, das in dieser Grössenordnung in der Deutschschweiz seinesgleichen sucht.

Der Rahmen für Online-Wetten ist bei Jouez Sport enger geschnitten als beim Nachbarn. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2) und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer 500 auf eine Einzelwette legt, ist am Anschlag; wer zwei Wetten auf einen Schein setzt, hat die Obergrenze von CHF 7’500 noch weit vor sich, aber der Weg dorthin führt über viele Positionen.

Dazu kommen Grenzen auf der Gewinnseite, die man selten so offen liest: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Die Quote 1.10 als Untergrenze ist der eigentliche Gesprächsstoff. Sie schliesst die Kombination mehrerer sehr sicher erscheinender Positionen zu einer Quote aus, die kaum über 1.10 liegt — und sie ist der stille Grund, warum die Marge bei kleinen Kombis nicht das Problem ist, sondern der Ausschluss. Der Deckel von 100’000 für eine Gesamtquote ist die andere Seite: Eine Kombination, die sich rechnerisch weit darüber aufbaut, wird gar nicht erst angenommen. Wer Kombinationen als Weg zu hohen Quoten versteht, muss beide Grenzen kennen, bevor er den Schein ausfüllt.

Bei der Kontoeröffnung gilt dasselbe Muster wie bei Swisslos: Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Servicegebiet zu haben — hier die sechs Westschweizer Kantone. Die beiden Veranstalter teilen den Markt geografisch, nicht nach Vorliebe. Wer in Genf wohnt, wird bei Sporttip kein Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, bei Jouez Sport keines.

Interessant für den Vergleich ist, dass die Einsatzspanne hier enger ist: CHF 2 bis CHF 500 gegen CHF 1 bis CHF 1’000 bei Sporttip. Für einen Wettenden mit kleinem Budget ist die untere Grenze die relevantere Zahl — wer CHF 1 setzen will, kann das bei Sporttip, bei Jouez Sport online nicht. Für jemanden, der grössere Einzelwetten spielt, ist die Obergrenze die relevantere, und dort liegt Sporttip doppelt so hoch.

Die praktische Konsequenz ist unangenehm für alle, die sich einen freien Wettbewerb um die beste Quote wünschen: Die beiden einzigen Anbieter, bei denen man in der Schweiz mit Rechtsweg setzen kann, teilen sich das Land auf. Man wählt nicht den besseren von zwei, man bekommt den einen, der für den eigenen Wohnkanton zuständig ist.

AmunRa: eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten; was über eine Bewilligung berichtet wird, ist nicht erstellt und hat in der Schweiz keine Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizerischen Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Der letzte Punkt ist der, den man beim Abwägen ernst nehmen sollte. Eine Blockierung ist kein theorethisches Risiko: Die Liste wird geführt, und Einträge werden schnell nachgezogen. Wer sich auf ein Konto verlässt, das von einem Tag auf den anderen nicht mehr erreichbar ist, hat ein Problem, das keine Quote löst.

Was diesen Anbieter angeht, ist der Vergleichspunkt nicht sein Quotenniveau, sondern die Frage, was ein Konto ohne Anschluss an das Sperrregister für den Wettenden bedeutet. Die Spielsperre, die jemand freiwillig oder behördlich eingetragen hat, wirkt hier nicht. Wer sich selbst schützen will, muss das ohne Unterstützung tun.

Als Teil einer Quotenübersicht bleibt die Seite als Referenz nützlich: Man kann sie nachschlagen, um zu sehen, wie ein ausländischer Anbieter einen bestimmten Markt bepreist. Was daraus folgt, ist allerdings eine Information über den Markt, nicht über einen Ort, an dem der eigene Einsatz geschützt wäre.

Boomerang Bet: ausländische Quoten ohne Schweizer Sperrregister

Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben drei Einschränkungen wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe: keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizerischer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Für die Quotenfrage ist entscheidend, was fehlt: die Verrechnungssteuer auf einen Gewinn. Ausländische Gewinne unterliegen ihr nicht — was auf den ersten Blick günstig klingt. Die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Bei einem Schweizer Veranstalter bleibt ein typischer Gewinn steuerfrei, solange er unter dem Steuerfreibetrag liegt. Das ist ein Unterschied, der jede Quotendifferenz aufwiegen kann.

Genau das ist das Muster, an dem alle acht ausländischen Anbieter dieser Übersicht zu messen sind. Eine Quote ist eine Zahl vor Steuern, vor Sperrlisten und vor Rechtsweg. Zwei von drei dieser Posten fehlen hier, und der dritte kann gegen den Wettenden ausschlagen.

Wettigo: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Schutz

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt und hat in der Schweiz keine Kraft; das Sperrregister erfasst den Anbieter nicht, und ein Schweizerisches Rechtsmittel gegen ihn gibt es nicht. Die Domain kann blockiert werden.

Wettigo eignet sich als Beispiel für die Regelmässigkeit, mit der die Steuerfrage den Quotenvergleich einholt. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung stellt keine Verrechnungssteuer ab, weil er dazu nicht verpflichtet ist — und weil er zu einem Schweizer Steuerverfahren auch nicht beiträgt. Das heisst nicht, dass der Gewinn steuerfrei wäre. Es heisst, dass der Wettende die Erklärung selbst schulden kann, und je nach Kanton ist die Praxis unterschiedlich.

Wer ausländische Quoten als reine Vergleichszahl nutzt, sollte daher einen Abzug für die steuerliche Behandlung einplanen. Die Zahl am Bildschirm ist nur der Anfang der Rechnung.

Rainbet: günstige Marge, teurer Rechtsweg

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die drei Merkmale dieser Gruppe gelten unverändert: keine Kraft einer ausländischen Bewilligung, kein Eintrag im Schweizer Sperrsystem, kein Schweizerisches Vorgehen bei Streit. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Der Vergleich mit den beiden bewilligten Anbietern fällt hier am deutlichsten aus, und er fällt in eine Richtung, die nichts mit dem Quotenniveau zu tun hat. Was ein bewilligter Veranstalter an Schutz bietet, ist konkret umrissen: Limiten, die der Wettende selbst setzt und die sofort sinken, eine Spielsperre, die in einem schweizweiten Register steht und auch für Casinos gilt, ein Auszahlungsweg auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert nichts davon.

Die Sperrliste ist dabei mehr als eine Formalität. Sie ist das Werkzeug, mit dem die Aufsicht verhindern will, dass Schweizer Spielende bei nicht bewilligten Anbietern landen. Der Eintrag trifft den Anbieter, nicht die Person — das ist die eine beruhigende Seite. Die andere ist, dass Stakes und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

Das ist die zentrale Abwägung dieser Gruppe: Der Quotenvorteil, so er denn besteht, ist eine Zahl im Browser. Was ihn aufwiegt, steht nicht auf dem Bildschirm.

BassBet: Referenz ohne Schweizer Rechtsweg

BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt und gilt hier nicht; das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und ein Schweizerisches Rechtsmittel gegen ihn existiert nicht. Wie bei den übrigen kann die Domain blockiert werden.

Aus Sicht des Quotenvergleichs lohnt an dieser Stelle ein zweiter Blick auf die Rechnung, die man ohnehin aufstellt. Eine Marge von 2.5 % bei einem Zweiwegmarkt ist das untere Ende der Spanne, die an Schweizer Buchmacherquoten messbar ist; bei drei Ausgängen sind 12 % bis 15 % keine Seltenheit, und die typischen Werte liegen bei etwa 90 % beziehungsweise 85 % Ausschüttung. Wer eine ausländische Quote gegen eine dieser beiden Zahlen hält, sieht einen Unterschied, der real ist — und er sieht nicht, was der Anbieter mit dem Risiko macht, das er eingeht, wenn die Zusage irgendwann nicht mehr trägt.

Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann seine Zusagen nicht über einen Schweizer Rechtsweg einlösen. Das gehört in die Abwägung, in derselben Zeile wie die Quote.

Pribet: Blockierbarkeit als Teil des Preises

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt der bekannte Rahmen: keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister der Gespa, kein Schweizerischer Rechtsweg. Die Domain kann blockiert werden.

Ein Punkt, der bei dieser Gruppe leicht untergeht: Die Blockierung schneidet nicht nur die Seite weg, sondern auch deren Quoten. Wer sein Vorgehen dort aufbaut, wo er die beste Zahl gesehen hat, und die Seite verschwindet, hat am Abend keine Alternative, auf die er umstellen könnte, ausser den bewilligten Anbietern — und deren Quoten hat er nicht verfolgt, weil sie ihm zu unspektakulär erschienen. Genau dieser Vorbereitungsverlust ist ein echter Kostenposten, der in keinem Quotenvergleich auftaucht.

Für einen Wettenden, der tatsächlich jede Woche setzt, spricht das für den bewilligten Kanal als Grundlage und den Blick auf ausländische Seiten als Marktbeobachtung.

Coolzino: Casino-Domain mit Sportwetten ohne Bewilligung

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Die drei Merkmale der Gruppe gelten: keine Kraft einer ausländischen Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizerischer Rechtsweg. Der Name weist auf ein Casino-Angebot hin, was für die hiesige Rechtslage ein eigener Punkt ist — in der Schweiz sind Wetten und Casinospiele getrennte Bewilligungen, und ein Anbieter mit Casino-Profil ausserhalb dieses Systems steht in keiner Beziehung dazu.

Der praktische Hinweis für den Vergleich ist derselbe wie bei allen Adressen dieser Gruppe, nur dringlicher: Wer lediglich wissen will, wie ein bestimmter Markt ausserhalb der Schweiz bepreist wird, findet das dort. Die Zahl sagt dann etwas über den Markt, nicht über die Frage, ob der eigene Einsatz einen Schutz hat.

HighFlyBet: das untere Ende dieser Rangfolge

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen acht ausländischen Anbietern dieser Übersicht gilt: Eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt und hat hier keine Kraft, der Anbieter steht nicht im Schweizer Sperrsystem, und ein Schweizerisches Rechtsmittel gegen ihn gibt es nicht. Die Domain kann über DNS blockiert werden.

Was an dieser Position sichtbar wird, ist die Struktur der ganzen Liste. Acht Namen teilen denselben bewilligungsrechtlichen Status und unterscheiden sich ansonsten in Merkmalen, die für den Quotenvergleich nachrangig sind. Ihre Platzierung spiegelt keine Rangordnung ihrer Quoten — eine solche liesse sich aus einheitlich zugänglichen Angaben nicht herleiten. Sie spiegelt die Reihenfolge, in der die Anbieter hier geführt werden.

Für den Wettenden hat das eine klare Folge: Die Auswahl innerhalb der ausländischen Gruppe ist eine Frage der persönlichen Abwägung, nicht des Quotenniveaus. Zwei bewilligte Anbieter dagegen haben einen Status, den man vergleichen kann.

Was das Schweizer Recht dem Vergleich vorgibt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport.

Das ist der Rahmen, den ein Quotenvergleich in der Schweiz nicht überspringen kann. Ein Vergleich, der zehn Anbieter nebeneinanderstellt und ihre Bewilligungen nicht ausweist, suggeriert eine Auswahl, die es rechtlich nicht gibt. Es fehlt auch nicht zufällig an weiteren bewilligten Buchmachern — es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, keine Liste weiterer Bewilligungen. Warum auch: Es gäbe nichts einzutragen.

Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist die zweite Seite desselben Gesetzes. Wer bei den beiden bewilligten Anbietern setzt, finanziert zu einem Teil öffentliche Aufgaben mit — ein Argument, das in keinem Quotenvergleich steht und das für viele Wettende trotzdem zählt.

Was überhaupt gesetzt werden darf

Erlaubt sind nur Sportwetten — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Sportarten-, Wettkampf- und Wettartenliste der Gespa. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Diese Liste ist für den Quotenvergleich die wichtigste Tatsache überhaupt, und sie ist die langweiligste. Wer Märkte vergleichen will, kann nur über Märkte sprechen, die überhaupt angeboten werden dürfen. Die enge Auswahl ist kein Nachteil des hiesigen Angebots, sondern der Preis dafür, dass es einen Rechtsweg gibt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und nur als Funktion des jeweiligen Anbieters zu beschreiben. Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgestellt — darüber wird hier nichts geschrieben. Esport erscheint schlicht nicht auf der Liste der Gespa.

Ausländische Seiten: welchen Schutz die Spielenden verlieren

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielenden werden nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Formulierung «Die Spielenden werden nicht bestraft» ist wahr und hat schon manchen in die Irre geführt. Sie sagt nichts über das Geld. Sie sagt nur, dass die Person nicht angeklagt wird.

Bei den Sperren: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, 671 Domains waren es Ende 2025. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt für dieses Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste. Diese Namen gehören hier als Beispiele aus der Aufsichtspraxis hin und nicht als Empfehlungen: Sie zeigen, dass die Blockierung keine Randerscheinung ist, sondern eine laufende Auseinandersetzung.

Ein weiterer Punkt, an dem viele Erwartungen ins Leere laufen: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer annimmt, dass die eigene Karte solche Zahlungen ohnehin abweist, irrt. Die Kontrolle liegt bei der Person, nicht beim Zahlungssystem.

Und die eine Klarstellung, die in keiner Diskussion über Quoten fehlen sollte: Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Wohl aber wächst der Ertrag den Kantonen zu, und ein Teil davon stammt aus den Margen der beiden bewilligten Veranstalter. Die Gebühr, die den Wettenden trifft, sitzt in der Quote, und sie ist überall da, wo ein Buchmacher ein Buch führt.

Steuern auf den Gewinn: die Zahl hinter der Zahl

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für den typischen Wettenden ist das eine Nicht-Meldung: Ein Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag, also fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Der Betrag von über einer Million Franken ist keine Hürde, an die jemand im Alltag stösst.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Diese beiden Sätze zusammen sind der stärkste Einwand gegen den Griff zur ausländischen Quote — und der einzige, der sich in Franken beziffern lässt.

Wer eine Gewinnsumme plant, für die die Steuerfrage relevant wird, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung. Das ist keine Floskel, sondern der einzige Ort, an dem eine verbindliche Auskunft zu haben ist. Der Vergleich der Quoten endet vor dieser Frage.

Werbung und Gratisguthaben: die Grenzen des Angebots

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Das ist die Rechtsgrundlage dafür, dass diese Übersicht beschreibt und bewertet, statt zu empfehlen: Eine Empfehlung für ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung wäre keine Meinungsäusserung, sondern ein Verstoss.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. In 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung gibt es nicht.

Was diese Zahlen bedeuten, ist für den Wettenden von Interesse: Es gibt keinen freien Bonusmarkt mit einer Handvoll Anbieter, die sich gegenseitig überbieten. Was es gibt, ist eine begrenzte Zahl einzeln bewilligter Aktionen.

Limiten: was eine bessere Quote nicht repariert

Wer Quoten vergleicht, sollte vorher Limiten für Verlust und Einsatz gesetzt haben, denn eine bessere Quote ändert nichts am Verlustrisiko jeder Wette. Das ist der Satz, den man am liebsten überliest, und er ist der einzige auf dieser Seite, der einen vor einem Schaden bewahren kann.

Die Limiten setzt der Wettende, nicht der Staat. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung greift nach dem Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein staatlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, trifft diese Entscheidungen also, bevor er eine Quote gesehen hat — und das ist die richtige Reihenfolge.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Schutz der Konstruktion. Eine Erhöhung ist genau der Schritt, den jemand nach einem verlorenen Abend machen will, und das Gesetz gibt einem drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Wer in dieser Zeit zurücksetzt, hat den Mechanismus verstanden. Wer es als lästige Verzögerung liest, hat ihn nicht verstanden.

Dazu kommt die Spielsperre: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Das ist mehr Schutz, als ein Quotenvergleich je bieten kann, und es ist der Grund, warum die beiden bewilligten Anbieter nicht einfach zwei Adressen unter vielen sind. Ein Spielerkonto mit verifizierter Identität, eine Limite, die man selbst gesetzt hat, eine Sperre, die in einem Register steht und über die eigene Plattform hinaus wirkt.

Ein Konto gibt es nur mit verifizierter Identität, eines pro Person. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt; Kredite an Spielende sind nicht erlaubt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Die Auszahlungswege sind kein Marketingmerkmal, sondern eine Folge der Identitätsprüfung.

Zur Wirklichkeit dieses Schutzes gehört eine Zahl, die nicht schmeichelt: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Schutz am Verkaufsschalter ist also alles andere als streng, und wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf nichts. Das Schutzversprechen im bewilligten Markt ist real, aber es hat Lücken, und diese Lücke ist gross.

Für den Wettenden hat das eine praktische Folge: Die Limite, die man selbst setzt, ist die einzige, auf die Verlass ist. Und wer mit einem kleinen Budget arbeitet, sollte die untere Schwelle der beiden Anbieter kennen — CHF 1 bei Sporttip, CHF 2 online bei Jouez Sport. Eine gute Quote auf eine Wette von CHF 1 zu rechnen, ist ohnehin eine Übung ohne Ertrag.

Und ein Hinweis zur Unterstützung, weil er an dieser Stelle hingehört: Die Limiten und die Sperre sind Werkzeuge, keine Strafe. Wer merkt, dass die Einsätze aus dem Rahmen laufen, findet bei den Veranstaltern die entsprechenden Formulare und bei Fachstellen Beratung.

Häufig gestellte Fragen

Wie lässt sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels berechnen?

Man nimmt den Kehrwert jeder Quote eines Markts und addiert sie. Bei drei Ausgängen mit 1.25, 5.00 und 10.00 ergibt das rund 1.10, also einen Overround von etwa 10 %. Die Ausschüttungsquote ist der Kehrwert dieser Summe — hier rund 90.91 % —, die Marge ist 100 % minus diesem Wert.

Unterscheiden sich die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel?

Das lässt sich für ein bestimmtes Spiel nur an diesem Spiel prüfen, weil beide Veranstalter eigene Quoten stellen und sie laufend anpassen. Der strukturelle Unterschied liegt ohnehin nicht bei diesen beiden: Sie teilen die Schweiz in zwei Gebiete, und ein Online-Konto bekommt nur, wer im jeweiligen Servicegebiet wohnt. Wählen lässt sich zwischen ihnen nicht.

Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers aus?

Der Overround ist der Betrag, um den die impliziten Wahrscheinlichkeiten eines Markts zusammen über 100 % liegen. Er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch — also dann, wenn die Einsätze so verteilt sind, dass er in jedem Ausgang dieselbe Summe auszahlt. Bei einem schief verteilten Buch kann das Ergebnis davon abweichen.

Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?

Man teilt 1 durch die Quote. Die Quote 1.01 entspricht 99.01 %, die Quote 2.00 entspricht 50.00 %, die Quote 4.00 entspricht 25.00 %. Diese Zahl beschreibt, welche Wahrscheinlichkeit in der Quote eingepreist ist — sie sagt nichts darüber, wie wahrscheinlich der Ausgang tatsächlich ist.

Warum liegt die typische Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?

Weil mehr Ausgänge mehr abzusichern bedeuten. Typisch sind etwa 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Der Puffer, den der Anbieter einzieht, wächst mit der Zahl der Wege, die er im Buch halten muss.

Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten, obwohl diese keinen Schweizer Schutz bieten?

Als Marktbeobachtung ja: Wer wissen will, wie ein Markt ausserhalb der Schweiz bepreist wird, findet das dort. Als Ort für den eigenen Einsatz ist die Rechnung vollständiger zu machen — keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizerischer Rechtsweg, und Gewinne, die kantonal als Einkommen gelten können. Die Blockierbarkeit der Domain gehört in dieselbe Zeile.

Wer Quote gegen Quote stellt, ohne die Zeile daneben zu lesen, vergleicht die halbe Zahl.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»