Sportwetten Schweiz legal 2026: Erlaubt ist, was auf der Bewilligung steht

Updated Oktober 2026
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Eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster

Wer in der Schweiz legal auf Fussball, Eishockey oder Tennis wetten will, landet am Ende immer bei derselben Auskunft: Es gibt zwei Veranstalter, nicht zwanzig. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport teilen sich das Land entlang der Sprachgrenze, und kein ausländischer Anbieter, der dir im Browser entgegenleuchtet, hat daran etwas geändert. Was nach einer Einschränkung klingt, ist in Wahrheit der ganze Mechanismus dieses Marktes — und wer ihn einmal verstanden hat, liest jede Werbebotschaft anders.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Publikationen der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa abgeglichen.

Sportwetten auf dem Handy: drei Wege zur selben Wette

Der Weg zur Wette entscheidet in der Schweiz mehr über dein Erlebnis als die Quote selbst, und zwar aus einem Grund, der wenig mit Technik zu tun hat: Jeder dieser Wege setzt ein verifiziertes Konto voraus, und wie lange das dauert, hängt davon ab, wo du anfängst.

Ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Am Telefon läuft es über eine App oder den Browser. Man tippt auf einen Touchscreen, die Quote springt beim Antippen, und die Wette ist in Sekunden platziert — vorausgesetzt, das Konto existiert. Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist unspektakulär, aber es bestimmt den Ablauf: kein Konto, kein Wettschein, keine Ausnahme.

Am Terminal in der Verkaufsstelle sieht der Ablauf anders aus. Du stehst vor einem Gerät, ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ist in Reichweite, und die Identitätsfrage lässt sich im Gespräch klären. Die Kehrseite dieser Bequemlichkeit ist die Kontrolle, die sie ersetzt. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, die physische Verkaufsstelle sei der strengere Kanal, hat die Zahlen gegen sich.

Und dann ist da die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht die Domains ausländischer Veranstalter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; seit dem 3. September 2019 führt sie diese Liste, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping. Für den Alltag heisst das: Der Apps-Store und der Browser sind kein rechtsfreier Raum, aber sie sind ein beweglicher. Wer auf einer gesperrten Adresse landet, findet am nächsten Tag eine neue.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem, was die Technik tut, und dem, was sie nicht tut. Keine Schweizer Bank und kein Kartennetzwerk blockiert Zahlungen an unerlaubte Wettseiten — ein solches Instrument existiert hier nicht. Wer eine Überweisung ausführt, tut das aus freiem Entschluss, und die Aufsicht sieht es nicht.

Sporttip online: Preis, Quote und der Kombiboost

Die Quotenmechanik bei Sporttip ist ein gutes Beispiel dafür, wie viel Rechnerei hinter einem Feld mit zwei Nachkommastellen steckt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer rechnet, rechnet also in Rappen, und wer Kombinationen baut, multipliziert Preise, die selbst schon gerundet sind.

Ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50 und gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das klingt grosszügig, bis man die Bedingung danebenlegt: Vier Fussballspiele mit Quote 1.50 plus sind kein Zufallsprodukt, und obendrauf müssen alle vier stimmen.

Quotenboosts gelten ebenfalls nur online, und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Genau dort liegt die Falle: Wer den Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert den Vorteil, für den er den Wettschein überhaupt gebaut hat.

Sportarten und Turniere: der Katalog, den die Aufsicht schreibt

Ein Buchmacher ist in Deutschland, Malta oder Curaçao frei, dir eine Wette auf den Wahlsieger, das Wetter oder das Finale einer Casting-Show anzubieten. In der Schweiz ist diese Freiheit nicht existent. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportereignisse, und welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zulässig sind, steht auf einer geschlossenen Liste der Gespa — die Fassung vom 10.09.2026 ist die aktuelle.

Fussball, Eishockey und Tennis tragen den Katalog, wie man es erwartet. Wer das Angebot danach beurteilt, wo die grossen Turniere stehen, findet also genug. Die Grenzen verlaufen dort, wo die Liste schweigt: Es gibt keine Ecken- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht, ebenso wenig auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen.

Das ist der Punkt, an dem die Liste für den Spielenden praktisch wird. Dorico gibt es nicht: Wer sich über fehlende Sonderwetten ärgert, ärgert sich über eine Bewilligung, nicht über den Veranstalter.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Interessant ist, was das für den Livewetter bedeutet: Sporttip wertet Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videobeweis-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer in der Verlängerung einer Entscheidung noch schnell abschickt, spielt nicht gegen das Haus, sondern gegen die eigene Reaktionszeit.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Ein Stream ist Komfort, keine Bedingung. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der 93. Minute zählt also. Eines im Elfmeterschiessen nicht, jedenfalls nicht bei einer Wette auf das Ergebnis der regulären Spielzeit.

Verlängerte Bank und Cash-Out: was du vorzeitig aufgibst

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Das ist die ehrlichste Zeile im ganzen Angebot, weil sie zuerst sagt, was sie nicht liefert.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer damit plant, plant gegen eine Option, die jederzeit verschwinden darf. Dass der Betrag unter dem liegt, was ein durchgehaltener Wettschein bringen würde, ist keine Panne, sondern das Geschäftsmodell: Der Veranstalter übernimmt dein Risiko nicht gratis.

Interessant wird die Regel bei den Bedingungen der Randsituationen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Dahinter steht eine Frist, die man kennen sollte: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer sein Wallet halb vergisst, schenkt dem Gemeinwohl.

Der Vergleich: zwei Bewilligungen und acht Namen ohne

Zehn Marken stehen hier nebeneinander, und die erste Beobachtung ist unbequem: Nur zwei von ihnen dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten. Alles andere sind Anbieter, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, oft mit einer Domain, die schon einmal gesperrt wurde und morgen wieder gesperrt werden kann.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betify keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betclic keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetAlright keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was diese Tabelle nicht zeigen kann, ist der eigentliche Unterschied, und der liegt nicht in der Spalte, sondern in einem Register. Beide bewilligten Veranstalter sind an das schweizweite Sperrregister angeschlossen. Wer dort eingetragen ist, wird auch bei Swisslos und der Loterie Romande nicht mehr spielen — und umgekehrt gilt die selbst gewählte unbefristete Sperre bei Swisslos in Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine ausländische Marke kennt dieses Register nicht. Sie kennt überhaupt kein Schweizer Register.

Der zweite Unterschied ist der Weg zum Geld. Auszahlungen gehen in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Das klingt nach Bürokratie, ist aber der Grund, warum ein Schweizer Wettkonto nicht als anonymes Vehikel funktioniert.

Der dritte liegt beim Fiskus. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei — bundesrechtlich CHF 1’071’000 seit dem 1.1.2026, in der Praxis also immer. Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Und bei ausländischen Anbietern? Da gibt es keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Die Steuerfreiheit, mit der ausländische Seiten manchmal werben, ist keine Schweizer Steuerfreiheit.

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig. Der Unterschied ist nicht kosmetisch: Wer bei der falschen Behörde nach einer Bewilligung sucht, findet keine.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich alles entscheidet. Eine Curaçao-, Malta- oder deutsche Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, ganz gleich, wie seriös die Aufsicht dahinter sein mag.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sporttip versorgt das Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Der Reingewinn aus den übrigen Spielen, ohne Lose, wird nach der IKV 2020 je zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025 waren das CHF 3’863’790. Es geht also nicht nur um Erlaubnis, sondern um einen Verteilungsmechanismus mit einer öffentlichen Zweckbindung.

Was ausländische Veranstalter angeht, ist die Rechtslage hart und sollte es auch sein. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist kein Freibrief, sondern eine andere Art von Risiko — Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Ein ausländisches Angebot ist nicht per se unsicher, aber es ist ungeschützt, und diese beiden Wörter bedeuten nicht dasselbe.

Ein Hinweis zur Steuer noch, weil er praktisch wird: Die Gewinne sind bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei, wobei der Freibetrag je nach Kanton abweicht. Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Diese Seite ersetzt keine Steuerauskunft, und sie behauptet es auch nicht.

Gespa-Liste: was du gar nicht erst angeboten bekommst

Der Katalog der erlaubten Wetten ist keine Empfehlung, sondern eine Schranke. Wer das verwechselt, ärgert sich über die falsche Adresse. Es gibt keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen, keine Esport-Sektion, keine Ecken- und Kartenmärkte. Wer von einem ausländischen Anbieter genau diese Märkte kennt, merkt an dieser Stelle, was er mit der Schweizer Bewilligung alles verliert — und was er dafür bekommt.

Bemerkenswert ist die Richtung, in die diese Schranke wirkt. Sie schützt nicht den Veranstalter vor dem Spielenden, sondern schützt beide vor einem Markt, der sich beliebig aufblähen lässt. Ein Kartenmarkt ist nicht illegal, weil er gefährlich wäre, sondern weil er nicht auf der Liste steht. Wer das für Willkür hält, sollte den zweiten Teil lesen: Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. gegenüber CHF 182 Mio. im Vorjahr und war laut Geschäftsbericht erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig, um 7,0 %. Der Bericht führt das teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Ein Rückgang dieser Grössenordnung in einem Kanal, der eben noch Getränkeautomaten-Niveau hatte, sagt mehr über die Wirkung von Schranken als jede Broschüre.

Verlustlimiten, Sperren und der Moment, in dem es zählt

Die Schweiz hat keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Das ist der Satz, der in fast jeder Diskussion über Spielerschutz untergeht. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat; die Veranstalterin muss lediglich einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS).

Bei Swisslos steht diese Pflicht vor der ersten Wette. Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnehmen will, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach Gesetz wären es 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind der wichtigste Puffer im ganzen System, und sie sind die einzige Frist, die zu deinen Gunsten wirkt.

Der Mechanismus dahinter verdient einen zweiten Blick. Wer nach einem Verlustabend das Limit erhöhen will, muss zuerst durch die Wartezeit. Aus einem Impuls wird über Nacht nichts. Diese Frist ist unbequem, und genau deshalb funktioniert sie.

Spielsperre, Register, Dauer

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist der eigentliche Grund, warum eine Schweizer Sperre etwas anderes ist als ein Klick auf «Konto schliessen». Sie folgt der Person, nicht der Adresse.

Nach Gesetz umfasst die Spielsperre die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, beides im gemeinsamen Register (Art. 80–82 BGS). Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Sperre ist damit der eine Punkt im Schweizer System, an dem der Schutz nicht optional ist. Alles andere — Limiten, Pausen, Einzahlungsgrenzen — ist Selbstverwaltung mit Rückfallebene. Die Sperre ist die Rückfallebene.

Gratisspielguthaben: bewilligungspflichtig und deshalb selten

Wer aus dem deutschen Markt kommt, kennt das Bild: eine Startseite, fünf Willkommensangebote, ein Bonuscode im Pop-up. In der Schweiz existiert dieser Markt in dieser Form nicht, und der Grund ist keine Zurückhaltung der Veranstalter. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Zweiunddreissig Zustimmungen in einem Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter. Wer daran gemessen erwartet, bei jedem zweiten Login ein Angebot vorzufinden, versteht die Grössenordnung falsch. Dazu kommt: Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Dass «Bonus» in der Schweiz etwas anderes bedeutet, sieht man am Sporttip-Angebot selbst. Der Kombiboost ist kein Guthaben, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Quotenboost gilt für Prematch-Einzelwetten und ist pro Wettenden einmal nutzbar. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls limitiert. Alles drei sind bedingte Verbesserungen der Auszahlung, keine Geschenke.

Die Werbung selbst ist ebenfalls geregelt. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Zeitfenster-Verbot für Werbung existiert nicht.

Was ein Monatsbudget im Markt wirklich kostet

Ein Beispiel, und es ist ausdrücklich eines: Wer CHF 1’000 im Monat für Sportwetten einplant — die Schweiz kennt keine staatliche Einzahlungsgrenze, das Limit setzt jeder selbst — und diesen Betrag einmal auf einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 setzt, zahlt für dieses Vergnügen einen Preis, der nicht auf dem Wettschein steht.

Bei Quoten von 1.90 auf beide Ausgänge beträgt der Quotenschlüssel 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 %. Die Marge des Veranstalters liegt damit bei etwa 5 % des Umsatzes — das ist eine Beispielrechnung für genau diesen Zwei-Weg-Markt, keine Preisangabe für ein konkretes Spiel. Auf einen Umsatz von CHF 1’000 ergibt das eine erwartete Einbusse in der Grössenordnung von CHF 50, und das ist der Kern: Diese Zahl hängt nicht davon ab, ob du gewinnst oder verlierst. Sie ist der Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass die Quoten den wahren Wahrscheinlichkeiten entsprechen. Nicht jede einzelne Wette kostet CHF 50; keine einzige muss es kosten. Über ein Jahr mit zwölf solchen Monaten summiert sich der Effekt auf einen Betrag, der die Grösse der meisten Boni übersteigt, die ein Schweizer Veranstalter überhaupt anbieten darf.

Dieselbe Rechnung erklärt, warum ein Gratisspielguthaben in der Schweiz so klein ausfällt und warum ein ausländisches Willkommenspaket so gross wirkt. Zwischen der Marge und der Grosszügigkeit besteht ein Zusammenhang, auch wenn ihn kein Werbetext nennt.

Die geprüften Anbieter

Zehn Marken, zwei Bewilligungen. Die Reihenfolge folgt der Bedeutung für Schweizer Spielende: zuerst die beiden Veranstalter, die hier tätig sein dürfen, dann die acht ausländischen Marken in der Reihenfolge, in der Schweizer ihnen im Netz begegnen.

Swisslos Sporttip: die Bewilligung als Produkt

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip ist das Sportwettenprodukt. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Der Katalog ist der Schweizer Katalog: Fussball, Eishockey, Tennis und die Sportarten der Gespa-Liste, mit den Grenzen, die diese Liste zieht. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, ausschliesslich online und ausschliesslich vollständig. Livewetten sind mit den Quoten-1.00-Regeln verbunden, die oben stehen.

Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei einem Monatsbudget von CHF 1’000 heisst das: Wer das Budget nicht streut, stösst bei einer einzigen Einzelwette an die Grenze.

Das Zahlungskonto ist der zweite Filter. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber, und bei bekannter Zahlungsverbindung, werden Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Das Konstrukt ist ungewöhnlich geschlossen: eine Veranstalterin mit öffentlichem Auftrag, ein begrenzter Katalog, ein verifiziertes Konto, ein Kontostand mit Obergrenze. Wer Sporttip nutzt, handelt innerhalb eines Systems, das für ihn mitdenkt — und bezahlt dafür mit Auswahl. Die dritte Auszahlung im Jahr ist der Punkt, an dem die Bequemlichkeit zum ersten Mal Geld kostet.

Loterie Romande Jouez Sport: Sportwetten auf Französisch

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt ihre Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Das Produkt heisst hier Jouez Sport, nicht Sporttip.

Die Aufteilung ist keine Marketingentscheidung, sondern das Ergebnis des Interkantonalen Geldspielkonkordats. Wer in Genf wohnt, bekommt bei Swisslos kein Online-Konto; wer in Zürich wohnt, keines bei der Loterie Romande. Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Präferenz.

Wer die beiden Veranstalter vergleicht, sollte den Massstab an dieser Stelle anpassen. Swisslos publiziert einen detaillierten Geschäftsbericht mit Bruttospielertrag und Zahlen zur Abgabe; die Loterie Romande tritt mit der Zahl ihrer Verkaufsstellen und Mitarbeitenden hervor. Zwei Zahlen, die unterschiedliche Dinge messen, sind kein Vergleich, sondern eine Einladung zum Missverständnis. Der belastbare Vergleich liegt beim Angebot: Bedingungen, Limiten und Zahlungswege des jeweiligen Veranstalters.

Sicher ist die Zahl der Verkaufsstellen kein Nebenschauplatz. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten eine Dichte, die eine reine Online-Plattform nicht erreicht, und für alle, die eine Quittung in der Hand halten wollen, ist das ein Argument, das sich nicht wegdiskutieren lässt. Die Kehrseite ist die Kehrseite: Die Gespa-Testkäufe, bei denen 47,5 % der Sportwetten an Minderjährige gingen, fanden genau an solchen Verkaufsstellen statt.

Was den Geldspielertrag angeht, gilt bei der Loterie Romande dieselbe Vorsicht wie überall: Die Steuerbefreiung ist dieselbe, die Limitenpflicht dieselbe, das Register dasselbe. Der Unterschied liegt im Vertrieb, und der Vertrieb ist für einen Westschweizer genauso lokal wie für einen Deutschschweizer.

Sportaza: der Name, der auf keiner Bewilligung steht

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Bewertung, sondern eine Feststellung zum Status: Eine Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz, und Sportaza hält keine. Die gemeldete Bewilligung ist nicht ausgewiesen, und eine ausländische Bewilligung hätte hier ohnehin keine Kraft.

Was daraus folgt, ist konkret und lässt sich in drei Sätzen sagen. Sportaza ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen — wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist hier nicht gesperrt. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Und die eigene Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit per DNS blockiert werden; blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, das Muster nennt die Aufsicht Domain-Hopping.

Für einen Spielenden mit Schweizer Wohnsitz heisst das: Der Anbieter ist nicht verboten, aber er ist ungeschützt, und wer hier gewinnt, trägt die steuerliche Frage selbst. Die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Kein Verrechnungssteuerabzug, aber auch keine Steuerfreiheit.

Wer trotzdem bei Sportaza spielt, sollte wenigstens die Sperrliste im Auge behalten. Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen über DNS weg sein. Das ist kein Grund, der für oder gegen die Marke spricht — es ist ein Umstand, der die Erreichbarkeit betrifft, und Erreichbarkeit ist bei einem Wettkonto bekannterweise wichtig.

Betify: Reichweite ohne Schweizer Anschluss

Betify hat keine Schweizer Bewilligung, und daran ändert die Reichweite nichts. Die Aufsicht lässt Sportwetten in der Schweiz nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstalten. Für Betify heisst das: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die drei Folgen sind dieselben wie bei jeder Marke in dieser Gruppe, und sie sind der eigentliche Inhalt eines solchen Eintrags. Kein Anschluss an das Sperrregister, also keine Wirkung einer Schweizer Selbstsperre. Kein Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten um Einsätze oder Auszahlungen. Und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste kommt.

Wer Betify aus Neugier öffnet, sollte eine Frage vorweg klären: Wo würde ein Gewinn landen, und mit welchem Nachweis? In der Schweiz ist die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen die Regel, nicht die Ausnahme; bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist sie eine Zusage, deren Einlösung von dessen eigenen Bedingungen abhängt.

Die Steuerfrage bleibt beim Spielenden. Bei einem Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür kann die kantonale Steuerpraxis den ganzen Betrag als steuerbares Einkommen behandeln. Wer das nicht selbst einschätzen kann, fragt die kantonale Steuerverwaltung — die Auskunft ist kostenlos, der Fehler nicht.

Bruce Bet: die Marke ohne Schweizer Register

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle Marken dieser Gruppe gilt: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und die gemeldete Bewilligung von Bruce Bet ist für die Schweiz ohne Bedeutung (Art. 4 BGS).

Der wichtigste Satz zu diesem Anbieter betrifft den Sperrregister-Anschluss. Bei Swisslos gilt eine unbefristete Spielsperre in einem schweizweiten Register, das auch Casinos einschliesslich Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein umfasst. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung kann an diesem Register nicht teilnehmen, weil sie nicht Teil des Systems ist. Für jemanden, der sich selbst sperren will oder muss, ist das der entscheidende Punkt.

Beim Geld gilt dasselbe wie überall in dieser Gruppe. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Sperrliste der Gespa kann die Domain erfassen. Die Liste wuchs seit dem 3. September 2019 auf 671 Domains zum Ende des Jahres 2025 — ein Register, das zeigt, wie schnell der Kreis der blockierten Adressen sich schliesst.

Wer die Marke nur als Vergleichspunkt für die Frage nutzt, was ein Schweizer Veranstalter nicht bietet, nutzt sie richtig. Als Wettkonto mit Schutzfunktion nutzt sie niemand richtig.

1Bet: Zahlungswege ohne Schweizer Kontrolle

1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtsfolge ist dieselbe wie bei den übrigen Marken dieser Gruppe: keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Für einen Schweizer Spielenden ist der Zahlungsaspekt der praktische Teil. Bei einem bewilligten Veranstalter gehen Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Markt nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind diese Leitplanken nicht vorhanden. Das ist weder ein Verbrechen noch ein Skandal, aber es verschiebt das Risiko: Der Spielende trägt es allein.

Wer 1Bet nutzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass keine Schweizer Instanz für ihn einsteht. Die Aufsicht ahndet das Veranstalten ohne Bewilligung mit Strafe gegen den Veranstalter — bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber er wird auch nicht entschädigt.

Die nüchterne Bilanz: Ein Konto dort ist ein Konto ohne Rückhalt. Was dort passiert, passiert ohne Schweizer Kontrolle, und die Steuererklärung füllt man selbst aus.

myBet: Bekanntheit ist keine Bewilligung

myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Status ist der gleiche wie bei den anderen ausländischen Marken in dieser Übersicht, und er ist der wichtigste Satz über diesen Anbieter: Ohne Bewilligung nach dem BGS liegt keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung vor, und die Bewilligung eines anderen Landes gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).

Ein bekannter Name macht daraus keine Ausnahme. Bekanntheit ist ein Marketinggut, keine Rechtskategorie. Die Gespa führt nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains und keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt.

Was Spielende dort erwartet, lässt sich nur auf eine Weise beantworten: über die Bedingungen des Anbieters selbst. Wer ein Konto eröffnen will, prüft vorher, unter welchem Recht Streitigkeiten behandelt werden, an welche Stelle man sich wendet, und wie eine Auszahlung technisch abläuft. Diese drei Fragen sind in der Schweiz bei Swisslos und der Loterie Romande durch das Bewilligungssystem vorbeantwortet. Bei einer Marke ohne Bewilligung beantwortet sie deren eigener Text.

Der Rest ist Rechnung: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nicht Gegenstand der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollumfänglich als Einkommen gelten. Bei einem grossen Gewinn kann das mehr kosten als die Schweizer Regel je gekostet hätte.

DirectionBet: ohne Register, ohne Rückweg

DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt der gleiche Rahmen: Sportwetten dürfen in der Schweiz nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen.

Der Punkt, an dem sich dieser Anbieter von einem bewilligten unterscheidet, ist der Rückweg. Bei Swisslos ist eine Spielsperre nach Art. 80–82 BGS unterschrieben, im gemeinsamen Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos; eine freiwillige Sperre wird erst nach drei Monaten aufgehoben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist beteiligt (Art. 81 BGS). Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser Rückweg nicht, weil das Register nicht die ihre ist.

Für Spielende, die sich selbst nicht ganz trauen, ist das der wichtigste Unterschied überhaupt — wichtiger als jede Quote. Wer eine Sperre braucht, braucht sie in dem Markt, in dem er tatsächlich spielt.

Was bleibt, ist ein Anbieter mit eigenem Regelwerk, eigenen Zahlungswegen und ohne Schweizer Kontrolle. Wer ihn nutzt, sollte das mit offenen Augen tun und nicht im Glauben, dass die Aufsicht schon irgendwo hinschaut. Sie tut es nicht.

Betclic: gross im Netz, ohne Bewilligung in Bern

Betclic hat keine Schweizer Bewilligung. Der Status: kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und wird nach Angaben der Aufsicht innert Stunden ersetzt.

Für Schweizer Spielende ist die Verschiebung entscheidend, die eine solche Marke mitbringt. Bei einem bewilligten Veranstalter ist der Sportkatalog von der Gespa-Liste begrenzt — keine Ecken- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, keine Wetten auf Wetter oder Politik oder Fernsehsendungen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert diese Liste nicht. Was nach mehr Auswahl aussieht, ist die Abwesenheit einer Schranke, und die Frage, ob diese Schranke etwas wegnimmt oder etwas schützt, beantwortet jeder für sich.

Die zweite Verschiebung betrifft das Geld. In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer einzahlt, tut das ohne Bremse von aussen. Diese Bremse muss er selbst sein.

Wer Betclic als Vergleich heranzieht, sollte den Vergleich sauber führen: nicht Quote gegen Quote, sondern Angebot gegen Bewilligung. Der Katalog ist grösser, der Schutz ist kleiner, und beides ist keine Kleinigkeit.

BetAlright: der Katalog und die fehlende Deckung

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung, und die Feststellung ist so nüchtern wie bei den anderen: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Das Angebot eines ausländischen Anbieters kann grösser sein als das Schweizer Angebot. Die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Liste, und was nicht darauf steht, gibt es bei Swisslos und der Loterie Romande nicht. Wer das erweiterte Angebot will, geht dorthin, wo es keinen Schweizer Bewilligungsrahmen gibt. Er sollte nur wissen, was er in dem Moment aufgibt; Näheres dazu steht im Abschnitt «Was legal heisst, und was es kostet».

Ein letzter Punkt zur Werbung. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Auf einer Marke, die hier keine Bewilligung hat und hier trotzdem beworben wird, lastet dieser Satz — nicht auf dem Spielenden, aber auf dem, der die Werbung schaltet.

Wer BetAlright in Betracht zieht, sollte die Sperrliste prüfen, bevor er sich an eine Auszahlung gewöhnt. Das ist kein Misstrauen gegenüber der Marke, sondern Respekt vor einer Liste, die sich in Stunden ändert.

Häufige Fragen

Legal sind Sportwetten auf Sportereignisse, veranstaltet von Swisslos mit Sporttip und der Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; was nicht darauf steht — etwa Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen — ist nicht zugelassen. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, ihre Wetten sind hier also nicht erlaubt veranstaltet.

Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?

Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat; die ESBK ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS gilt nur in der Schweiz. Eine Curaçao-, Malta- oder deutsche Bewilligung hat hier keine Kraft, und damit auch keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.

Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Bundesrechtlich liegt er seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Freibetrag weicht ab. Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil keine inländische Zahlstelle einbehält. Dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer dort gewinnt, füllt also selbst eine Steuererklärung aus, in der der ganze Betrag auftaucht.

Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?

Bei Swisslos ist der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperrbar, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre steht im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos. Nach Art. 84 VGS kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?

Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. gegenüber CHF 182 Mio. im Jahr 2024. Laut Geschäftsbericht war das der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, ein Minus von 7,0 %, teils zurückgeführt auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen. Eine einzelne Kennzahl aus einem Kanal sagt wenig über den Gesamtmarkt, und mehr als diese eine Zahl gibt der Bericht dazu nicht her.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»