Wann Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei bleiben

Updated Oktober 2026
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Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.

Stand: Oktober 29, 2026 · Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und die Bewilligungs- und Steuerinformationen der ESTV abgeglichen.

Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Ein einzelner Gewinn aus einer Schweizer Sportwette ist steuerfrei, solange er unter dem Steuerfreibetrag liegt — und dieser Freibetrag beträgt bei der direkten Bundessteuer CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Wer also CHF 4’000 mit einem Wettschein gewinnt, zahlt darauf keinen Rappen Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Der Satz, der in keiner Werbung steht, lautet: Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz. Wer eine Wette platziert, zahlt keine Abgabe auf den Einsatz, und der Staat verdient an der Wette selbst nichts — er verdient an der Veranstalterbewilligung, über die Abgaben und über die Verwendung der Reineinnahmen.

Bevor man sich über Steuern Gedanken macht, lohnt die Frage, bei wem man überhaupt spielt. Das ist die Weiche, an der die Steuerfolge hängt, und sie ist in der Schweiz ausgesprochen eng gebaut. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, jeder in seinem Gebiet, und ein Online-Konto bekommt nur, wer dort wohnt. Ausländische Anbieter sind steuerlich eine andere Geschichte, und nicht die günstigere.

Drei Wege führen durch dieses Thema, und sie sind nicht gleich gut. Der eine führt zu einem bewilligten Schweizer Veranstalter mit Wohnsitz im richtigen Kanton, der zweite zu einem bewilligten Veranstalter ausserhalb des eigenen Wohngebiets, der dritte zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die ersten beiden sind Fragen der Organisation, der dritte ist eine Steuerfrage.

Verantwortungsvoll wetten in der Schweiz: die Limiten setzt der Spielende selbst

Steuerliche Fragen sind angenehme Fragen, solange man sie stellt, weil man gewonnen hat. Der weniger angenehme Teil kommt davor, und er ist derselbe, ob der Gewinn CHF 50 oder CHF 500’000 beträgt.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Weshalb der Staat keine Einsatzgrenze vorgibt

Wer aus Deutschland oder Österreich kommt und sich hier über fehlende Obergrenzen wundert, hat den Mechanismus richtig erkannt: Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich fixierte Einzahlungsgrenze. Der Bund schreibt keine Zahl vor, ab der ein Spielerkonto dichtmacht. Stattdessen verpflichtet die Geldspielverordnung den Veranstalter, von seinen Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen. Die Limite ist also nicht die Grenze des Staates, sondern die eigene.

Das ist ein Unterschied mit Folgen. Eine selbst gesetzte Verlustlimite bremst nicht den Veranstalter, sondern den Spielenden, und sie schützt nur so gut, wie sie realistisch gewählt ist. Wer CHF 9’999 als Monatsgrenze einträgt und das als Schutzmassnahme verbucht, hat eine Zahl hinterlegt und keine Grenze gesetzt.

Bei Swisslos trifft die Limite auf eine klare Mechanik: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 — und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dass die Erhöhung wartet, die Senkung nicht, ist die vernünftigste Regel des ganzen Systems: Der Impuls, der schadet, ist der, der nach oben drängt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Neben der Verlustlimite steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, ist nirgends mehr im bewilligten Schweizer Angebot willkommen. Das ist unbequem und genau der Punkt.

Der einheitliche Registrierungsschutz soll mit einer Identität pro Person arbeiten: Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einzige Registrierung pro Person. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Zweitkonto ist damit keine Lücke, sondern eine Sperre mit Ansage.

Was von der Aufsicht geprüft wird — und wo sie nicht hinsieht

Die Gespa lässt das bewilligte Angebot prüfen, und die Zahlen ihrer Testkäufe sind keine Werbebroschüre. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Aufsicht in der Schweiz als lückenlos darstellt, hat diese Zahl nicht gelesen. Sie betrifft die Verkaufsstellen und nicht das Online-Konto mit Ausweisprüfung, aber sie sagt etwas über die Grenzen der Kontrolle an der Theke.

Ein hoher Gewinn oberhalb des Freibetrags ändert an all dem nichts. Ein Steuerfall ist kein Spielerschutzfall, und wer plötzlich sechsstellig gewonnen hat, sollte die nächsten Wetten nicht deshalb grösser machen, weil die Kasse es hergibt. Der Freibetrag ist eine Steuerregel, keine Einladung.

Die Abgabe, die aus dem Spielbetrieb in die Prävention fliesst

Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags — für 2025 macht das CHF 3’863’790. Ein halbes Prozent des Bruttospielertrags ist keine kosmetische Zahl, aber sie ist auch nicht die Rechtfertigung des Systems. Wer sie als Argument dafür liest, dass Wetten hier gemeinnützig seien, übersieht, woher der Bruttospielertrag kommt.

Verbindlicher für den Charakter des Schweizer Modells ist etwas anderes: Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, so steht es in der Bundesverfassung, und die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht — der erste erschien 2020 für das Jahr 2019. Beim übrigen Spielangebot ohne Lose wird der Reingewinn nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Sportwetten in der Schweiz sind damit kein Geschäft einer Firma, sondern eine Einnahmequelle der Kantone, und das erklärt, warum der Gesetzgeber so wenige Veranstalter zulässt und so genau hinschaut.

Die Bewilligungslage im Vergleich: zwei Schweizer Veranstalter, zehn bewertete Angebote

Wilhelm Tell im 2026-Jahr? Der Mythos hilft hier nicht weiter. Der Vergleich sortiert nach der einen Frage, die für die Steuerfolge zählt: Steht ein Anbieter auf einer Schweizer Bewilligung, oder steht er es nicht?

Angebot Schweizer Bewilligung Veranstalter oder angegebene Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja — Sportwetten-Bewilligung als Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Sportwetten-Bewilligung als Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Sportaza Nein Angegebene Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz
DirectionBet Nein Angegebene Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz
Roobet Nein Angegebene Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz
BC Game Nein Angegebene Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz
BetFury Nein Angegebene Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz
Cloudbet Nein Angegebene Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz
IviBet Nein Angegebene Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz
Fezbet Nein Angegebene Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz

Acht der zehn Angebote stehen in der rechten Spalte auf derselben Zeile wie die beiden Schweizer Veranstalter, und der Grund ist keine Marktbeobachtung, sondern Gesetz: Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz «gilt nur in der Schweiz», und eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — entfaltet hier keine Wirkung. Was daneben steht, ist nicht die Beschreibung eines Graubereichs. Der Betrieb von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, und die Aufsicht führt eine Sperrliste mit Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domänen darauf. Blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Wer glaubt, eine Blockierungslücke sei ein dauerhaftes Zuhause, kennt die Mechanik noch nicht.

Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten, und das ist keine Marktkonzentration, die sich verschieben liesse. Ein Abstecher in die Rechtslage erklärt, warum.

Für eine Bewertung der Anbieter bleibt damit weniger Spielraum, als das Wort «Test» suggeriert. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern lässt sich das Produkt an der Aufsicht messen, am Schutzapparat und an den eigenen Bedingungen. Bei den acht übrigen bleibt nur, was der Anbieter selbst über sich sagt — und die Steuerfolge, die den Leser hier interessiert, ist bei ihnen keine Bewilligungsfrage mehr, sondern eine Frage der kantonalen Praxis. Wer sein Angebot selbst gestaltet, trägt auch die Folgen selbst; im Steuerrecht heisst das, dass die Schweiz den Gewinn nicht mehr schützt.

Grundlagen: was der Freibetrag ist, was er kostet und wie das Geld in die Kasse kommt

Zuerst das Missverständnis, das am hartnäckigsten ist: Bei Schweizer Wettgewinnen wird nichts abgezogen, solange der Freibetrag nicht erreicht ist. Der Wettschein wird ausbezahlt, wie er ausbezahlt wird. Bei wenigen Gelegenheiten im Jahr ist das ein handfestes Argument für die bewilligten Anbieter gegenüber einer Schattenwirtschaft mit eigenen Regeln.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Der Freibetrag als bewegliche Zahl

Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen hatte eine eigene Entwicklung: CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025 und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression.

Die Zuwächse sind nicht dramatisch, aber sie sind systematisch. Wer den Freibetrag in einer Tabelle von vor fünf Jahren nachliest, liegt um rund CHF 70’000 daneben. Für die Frage, ob ein Gewinn steuerbar ist, ist das praktisch immer irrelevant — für die Frage, wer einen Gewinn an der Grenze deklariert, nicht.

Bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen gilt dieser eine Wert. Daneben steht die kantonale Zahl, und sie ist nicht dieselbe. Die Übersicht der ESTV für die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 und CHF 1’056’600 aus, daneben 1 Mio.; für 2023 erscheinen CHF 1’038’300 und 1 Mio. Im Kanton Thurgau etwa beträgt der Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000, bei der direkten Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000. Genau diese Differenz ist der Grund, weshalb eine Antwort mit einer einzigen Zahl für die Gebäudesteuer nie stimmt: Die Einkommenssteuer hat zwei Böden, und dazwischen liegen Zehntausende Franken.

Was oberhalb des Freibetrags passiert

Steuerbar ist nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der über dem Freibetrag liegt. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Die Grenze wird nicht als Sperre behandelt, die einen ganzen Betrag umlegt, sondern als Abzug, der einen Teil abzieht.

Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus; bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Der Abzug landet also nicht auf dem ganzen Betrag, sondern nur auf der Spitze.

Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Das ist der Schritt, den viele nicht tun, weil das Geld ja schon weg ist — und der Abzug, der nie zurückgeholt wird, ist die eigentliche Steuer in diesem Verfahren. Die 35 % sind keine endgültige Belastung, sondern eine Kaution mit Rückgabeverfahren.

Eine Einzelwette, zu Ende gerechnet

Nehmen wir den Normalfall: eine Einzelwette von CHF 100 zu einer Quote von 2.00 — eine illustrative Quote, kein quotiertes Angebot irgendeines Anbieters. Die Wette gewinnt und bringt CHF 200 zurück, davon CHF 100 Einsatz und CHF 100 Reingewinn. Dieser Reingewinn liegt meilenweit unter jedem denkbaren Freibetrag: Bei der direkten Bundessteuer greift die Steuerfreiheit bis CHF 1’071’000 je Einzelgewinn, bei den kantonalen Steuern je nach Kanton bis rund CHF 1 Mio. bis CHF 1’056’600. Es fällt also keine Einkommenssteuer an und keine Verrechnungssteuer, der Veranstalter zieht nichts ab. Und weil auf den Einsatz keine Wettsteuer erhoben wird, sind die CHF 200, die aus dem Wettschein herauskommen, die CHF 200, die auf dem Konto ankommen: Der steuerfrei bleibende Ertrag der Wette liegt zwischen CHF 100 und CHF 100, also beim ganzen Reingewinn.

Das ist keine Aussage darüber, wie oft eine Quote von 2.00 aufgeht. Sie sagt nur, was aus dem Schein herauskommt, wenn er aufgeht. Die andere Seite dieser Quote ist weniger erfreulich: In der Quote steckt die Marge des Veranstalters, und die zahlt der Wettende bei jeder Wette mit, ob sie gewinnt oder nicht. Was der Freibetrag schenkt, holt die Quote nicht zurück.

Wo der Freibetrag tatsächlich in Sichtweite kommt, rechnet derselbe Mechanismus schärfer. Ein Gewinn von CHF 1’072’000 bei einem Freibetrag von CHF 1’071’000 lässt CHF 1’000 steuerbar; darauf werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, also CHF 350, die über den Rückerstattungsantrag zurückzuholen sind. Der Freibetrag verwandelt sich an dieser Grenze von einer Befreiung in eine Mengenangabe. Und weil die kantonale Grenze tiefer liegen kann als die eidgenössische, entscheidet der Wohnkanton darüber, welcher Teil eines grossen Gewinns bei den Staats- und Gemeindesteuern steuerbar bleibt.

Der Einsatz, der gegen den Gewinn gerechnet werden kann

Beim steuerbaren Teil gibt es eine kleine Erleichterung, und sie ist genau so gross, wie sie klingt. Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abgezogen werden, höchstens aber CHF 5’200 (Steuerperiode 2023) beziehungsweise CHF 5’300 (2024) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, und zwar bei der direkten Bundessteuer. Für 2025 beträgt dieser Einsatzabzug bei der direkten Bundessteuer höchstens CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.

Die Obergrenze von rund CHF 5’000 bis CHF 5’400 ist im Verhältnis zum Freibetrag ein Rundungsfehler und für einen Gewinn von CHF 1’100’000 praktisch bedeutungslos. Relevant wird der Abzug erst unterhalb der Schwellen, und genau dort, wo ein steuerbarer Teil entsteht, verlangt die Regel, dass die Einsätze im gleichen Jahr und im entsprechenden Wettbewerb erzielt wurden. Wer seine Wettscheine nicht aufbewahrt, kann den Abzug nicht belegen — und ein Beleg, den man am Abgabetag nicht hat, ist ein Geldbetrag, den man liegen lässt.

Wo Geld aus dem Spielbetrieb wieder landet

Dass der Freibetrag so hoch steht, hat einen Grund, der über die Milde hinausgeht. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen. Bei Swisslos verteilte sich für 2025 ein Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang der Sportwetten-Reineinnahmen um 13 Millionen Franken bei steigendem Gesamtbetrag ist für den Leser keine Randnotiz: Die Lotterien tragen das Wachstum, die Sportwetten tragen weniger. Wer den Schweizer Sport über Wetten finanzieren möchte, findet in diesen zwei Zahlen ein schmaler werdendes Argument.

Der Schweizer Sport bleibt trotzdem der auffälligste Empfänger. Ein Teil des Geldes, das auf der Wette verloren geht, kommt in der Sporthilfe wieder hoch. Ein Modell, das sich mit dem Freibetrag über dem Normalgewinn nicht mit Steuerabzügen befasst, solange der Freibetrag nicht erreicht ist.

Rechtslage: warum nur zwei Veranstalter, und was das für ausländische Anbieter bedeutet

Die Zahl Zwei fällt nicht zufällig so niedrig aus. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und sie stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Aufsicht über Casinos, die bei der ESBK liegt, hat hier nichts zu sagen — wer bei einer Casino-Behörde nachfragt, ist in der falschen Behörde.

Bewilligung, Gebiet und die Grenzen des Angebots

Eine Bewilligung verlangt zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.

Wer wohnhaft ist, entscheidet mit. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Als Regelfall gilt: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Was das praktisch heisst: Zwei Menschen in derselben Stadt können bei verschiedenen Veranstaltern spielen, weil der eine im richtigen Kanton wohnt und der andere nicht. Ein Umzug ist der einzige Weg, das zu ändern, und das ist keine Empfehlung, sondern eine Beobachtung.

Das bewilligte Angebot ist zudem eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportwetten auf Sportwettkämpfe — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden sind nur dann dabei, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. In der Liste stehen keine Eckball- und Kartenmärkte, und eine Esport-Abteilung gibt es dort ebenfalls nicht — wer in einem ausländischen Angebot genau diese Märkte sucht, spielt nicht in einem erweiterten Schweizer Programm, sondern in einem anderen Rechtssystem. Ein Wettkampf, an dem überwiegend Minderjährige teilnehmen, ist gesperrt.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Beim Cash-Out ist die Lage anders: Er ist nicht reguliert, und er bleibt, was er ist — eine Funktion des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip erfasst er Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur als vollständiger Cash-Out und nicht für jeden Markt garantiert. Wer den Cash-Out als Recht auf einen Ausstieg liest, liest zu viel hinein.

Der Zugang ist an eine Identität gebunden: ein Konto pro Spielende mit verifizierter Identität, ab 18 Jahren, Minderjährige haben online keinen Zutritt. Auszahlungen von Gewinnen und Salden gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist ausgeschlossen.

Der Freibetrag als Folge der Bewilligung

Die Steuerfreiheit hängt an der Bewilligung des Veranstalters und an der Aufsicht durch die Gespa. Gewinne aus einem Schweizer bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag von der Einkommenssteuer befreit und werden nur darüber besteuert; bei der direkten Bundessteuer liegt die Schwelle für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 bei CHF 1’070’400. Für die Steuerperiode 2024 nennt die ESTV «ab 1’056’601 Franken» nach Artikel 24 Buchstabe ibis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer — die Formulierung ist keine Haarspalterei, sondern die Grenze selbst: steuerbar wird der Franken über dem Freibetrag.

Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind; nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar. Der Unterschied zwischen bewilligt und nicht bewilligt ist damit auch innerhalb der Schweiz derselbe wie über die Grenze hinaus.

Weil rund zwei Drittel der Schweizer Wohnbevölkerung nicht im Vertragsgebiet wohnen, ist die Steuerfreiheit für viele eine Option und keine Tatsache. Wer im Kanton Zürich mit einem Konto bei Swisslos spielt, hat die Bewilligung auf seiner Seite; wer in Genf wohnt und dort eine Wette abschliesst, ist bei der Loterie Romande zu Hause, und Swisslos bleibt eine fremde Plattform. Der Steuervorteil folgt dem Wohnort, nicht dem Geschmack.

Ausländische Anbieter: keine Verrechnungssteuer, dafür kantonal voll steuerbar

Diese Unterscheidung ist die eigentliche Pointe, und sie kippt die Erwartung. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Bundesgesetzes über die Geldspiele steuerbar sind. Ein fehlender Abzug klingt erst einmal angenehm. In Gewinnen aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen sieht es anders aus: Sie unterliegen der Verrechnungssteuer — der Mechanismus trifft also gerade die Spiele ohne Bewilligung, während er die ausländischen Grossspiele auslässt.

Im Einkommenssteuerrecht dreht sich die Sache dann vollständig. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Kein Freibetrag, keine Schwelle, kein Abzug des Einsatzes — der ganze Gewinn. Wer CHF 500 bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat steuerbares Einkommen; wer CHF 900’000 bei Swisslos gewinnt, hat keines. Die Ironie dieses Paars ist die eigentliche Antwort auf die Ausgangsfrage.

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Der Spielende wird nach der Rechtslage nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und Schutz- und Fair-Play-Kontrollen existieren nicht. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Das ist keine Warnung vor dem Anbieter, sondern die Beschreibung des Rechtszustands: Es gibt niemanden, an den man sich wenden könnte.

Dass die Kantone stärker zulangen und die Verrechnungssteuer nicht greift, ist für den betroffenen Spielenden kein Vorteil. Es bedeutet, dass die Steuerfolge von der Steuererklärung des Wohnkantons abhängt und nicht von einem automatischen Abzug. Wer dort nichts deklariert, deklariert nicht nichts Steuerbares, sondern lässt einen möglichen Steueranspruch offen.

Die Anbieter im Einzelnen: was die Bewilligungslage für den Spieler bedeutet

Vor jedem einzelnen Angebot steht eine Frage, die sich unabhängig vom Anbieter entscheidet: Für welche Schweizer Veranstalter darf ich mich überhaupt registrieren, und welche Steuerfolge trägt mein Fall? Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat die Wahl zwischen einem bewilligten Angebot und jedem ausländischen — wer ausserhalb wohnt, hat sie auch, aber das bewilligte Angebot ist dann nicht das von Swisslos. Diese Reihenfolge ist kein Vorurteil, sondern die Mechanik des Gesetzes: Die zwei bewilligten Veranstalter sind die einzigen, deren Gewinne unter den Freibetrag fallen.

Swisslos Sporttip: das Steuerregime als Produkt

Sporttip ist das Wettangebot der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; veranstaltet werden Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Wer hier gewinnt, gewinnt unter einem Regime, dessen Steuerfolge im Abschnitt «Grundlagen» beschrieben steht — und das ist für den Leser dieser Seite der zentrale Wert des Angebots, nicht ein Bonus.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Gebietsgrenze ist hart: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, neben Volljährigkeit, dem Fehlen einer Spielsperre und einer einzigen Registrierung pro Person. Damit deckt das Angebot den weitaus grössten Teil der Deutschschweiz ab — und lässt die sechs Westschweizer Kantone vollständig draussen.

Bei den Einsätzen ist Sporttip eng: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. CHF 1’000 pro Wette ist für den Freizeitspieler ohne Bedeutung und für den, der eine grosse Summe auf ein Spiel setzen will, eine Wand — eine Systemwette bis CHF 10’000 lässt sich dagegen nur über eine Wette mit mehreren Kombinationen erreichen, was die Sache nicht für jeden löst.

Im Spielerschutz ist Sporttip die strengere der beiden Schweizer Seiten. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein gilt.

Unter den bewilligten Angeboten ist Sporttip damit das, was für den Spieler zählt: eine breite Kantonsabdeckung, ein Produkt mit klaren Einsatzgrenzen und ein Kontrolleapparat, der einem selbst lästig werden kann. Wen die Verlustlimite vor der ersten Wette ärgert, sollte sich fragen, wen sie eigentlich bremst.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, ein anderes Publikum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Bewilligungsrechtlich steht sie auf derselben Stufe wie Swisslos — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa —, und damit fällt der Gewinn unter dieselbe Steuerfreiheit bis zum Freibetrag.

Die harte Trennlinie liegt beim Wohnort. Ein Online-Konto bei Jouez Sport ist für Personen mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen zugänglich, und wer in Zürich wohnt, kommt dort nicht durch. Umgekehrt bleibt Swisslos für Westschweizer ausserhalb des eigenen Vertragsgebiets verschlossen — beide Türen sind respektive Wohnkanton verriegelt.

Erreichbarkeit ist der stärkere Teil dieses Angebots: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten, dass ein Wettschein in der Westschweiz tatsächlich physisch erhältlich ist, nicht nur auf dem Bildschirm. Wer seine Wetten lieber in einer Filiale abgibt als auf das Telefon, für den ist die Dichte der Annahmestellen kein Detail, sondern der Unterschied.

Der Preis für diese Nähe: Die Verkaufsstelle ist ein Ort mit Kundenverkehr, und die Prüfung der Volljährigkeit an der Theke ist die weichste Stelle des Schweizer Schutzkonzepts — 47,5 % der sportbezogenen Testkäufe im Jahr 2025 gaben an Verkaufsstellen an eine minderjährige Person ab. Bei einem Spielangebot, das auf Annahmestellen setzt, ist das keine Fussnote.

Sportaza, DirectionBet und die acht ohne Schweizer Bewilligung

Die acht ausländischen Angebote — Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet — verbindet eine Gemeinsamkeit, die stärker wiegt als jede Produkteigenschaft: Keines verfügt über eine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Geltung; was diese Angebote angeben, entfaltet hier keine Wirkung. Sie hängen nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domänen können auf der Sperrliste der Gespa landen und damit über DNS blockiert werden.

Steuerlich sitzt die Kröte an derselben Stelle. Ihre Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — das klingt gut und ist der kleinere Teil. Die Einkommenssteuer macht daraus nach der Praxis des Kantons Thurgau vollumfänglich steuerbares Einkommen, ohne Freibetrag und ohne Betragsgrenze. Ein Gewinn von CHF 3’000 bei einem dieser Anbieter ist steuerbares Einkommen, ein gleich hoher Gewinn bei Swisslos ist es nicht.

Aus den Karten dieser Anbieter über ihre Produkte, Boni oder Auszahlungszeiten ist hier nichts zu beschreiben, und das ist kein Detailsauslass. Der interessantere Punkt liegt in der Struktur: Diese Angebote sind für den Wettenden ohne Schweizer Bewilligung nicht die günstigere Alternative in Steuerfragen, sondern die teurere. Wer sie trotzdem nutzt, sollte die Steuererklärung anders vorbereiten — Einsätze und Auszahlungen, je nach Praxis des Wohnkantons.

Was von einem Anbietervergleich bleibt

Die Bewertung fällt bei acht von zehn Zahlen nicht wegen mangelnder Produktqualität so aus, sondern wegen des Rechtsrahmens, in dem der Nutzer sie einsetzt. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist die Wahl eine Frage des Wohnkantons und der Vorliebe für Filiale oder Bildschirm, nicht der Qualität. Der dritte Weg, der ausländische Anbieter, ist der einzige, der in der Steuererklärung sichtbare Spuren hinterlässt.

Wohin mit den Fragen: kantonale Steuerbehörden statt Vermutungen

Für Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne — zur direkten Bundessteuer wie zu den Staats- und Gemeindesteuern — sind die zuständigen kantonalen Steuerbehörden die richtige Adresse; Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer richten sich an die ESTV. Diese Auskunft ersetzt keinen Steuerberater, und sie sollte ein Anlass sein, bei grösseren Gewinnen eine Fachperson beizuziehen.

Häufige Fragen

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter bleiben sie steuerfrei, solange ein einzelner Gewinn unter dem Steuerfreibetrag liegt — bei der direkten Bundessteuer CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026, bei den Kantonssteuern ein je nach Kanton anderer Betrag. Darüber wird nur der übersteigende Teil steuerbar.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und warum unterscheidet er sich je nach Kanton?

Die ESTV nennt für die Steuerperiode 2024 unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’054’600 und 1 Mio.; im Kanton Thurgau gilt bei den Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000. Bund und Kantone setzen ihre Schwellen getrennt, und die eidgenössische wird jährlich an die Teuerung angepasst.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Der übersteigende Teil ist steuerbar: Bei CHF 1’200’000 Gewinn und CHF 1’000’000 Freibetrag sind das CHF 200’000. Bei der Auszahlung zieht Swisslos 35 % auf diesen Teil ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Der Abzug ist keine endgültige Steuer.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Bundesgesetzes über die Geldspiele steuerbar sind. Bei der Einkommenssteuer kann das Gegenteil gelten: Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich steuerbar.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Wer eine Wette abschliesst, zahlt keine Abgabe auf den Einsatz, und diese Abgabe existiert in der Schweiz nicht. Der Staat finanziert sich nicht über eine Steuer auf dem Einsatz, sondern über Bewilligungen, Abgaben und die Verwendung der Reineinnahmen der Veranstalter.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»