Schweizer Sportwetten-Anbieter 2026: Zwei Veranstalter mit Bewilligung, viele Namen ohne
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach einem Sportwetten-Anbieter sucht, findet schnell ein Dutzend Namen. Zwei davon dürfen Wetten veranstalten.
Stand Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und des Geldspielgesetzes geprüft.
Zwei. Nicht zwei Empfehlungen, zwei Veranstalter. Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Das ist keine Marktlage, die sich mit besserer Werbung aufweichen liesse, und es ist auch kein Kartell, das irgendwann platzt: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, führt darüber keine offene Liste mit Nachzüglern. Es gibt keine weiteren Bewilligungen. Es gibt nur die zwei.
Alles andere, was ein Schweizer Wettender im Netz antrifft, ist etwas anderes: Angebote ohne Schweizer Bewilligung. Beschreiben kann man die, vergleichen sogar, und das tut dieser Text im Abschnitt «Der Vergleich: zehn Namen in zwei Gruppen». Bewerben nicht — Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar, und zwar für den, der sie macht. Also schauen wir uns an, was von diesen Namen zu halten ist, wenn man bedenkt, woher das Geld kommt und wohin es geht, wenn etwas schiefgeht.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf — und wer nur so tut
Zwei Gesellschaften, zwei Vertragsgebiete, ein und dieselbe Rechtsgrundlage. Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen dort unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande als Société de la Loterie de la Suisse Romande hält ihre Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Fragt man, welcher Anbieter der beste sei, ist die Frage falsch gestellt. Es gibt keinen Wettbewerb zwischen den beiden, weil sich ihre Gebiete nicht berühren. Der Wohnsitz entscheidet, nicht der Geschmack.
Sporttip: die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, kann ein Online-Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, nicht.
Jouez Sport: die sechs Westschweizer Kantone
Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das ist die Liste der Loterie Romande, und sie ist ebenso geschlossen wie die andere. Von den 2’350 Verkaufsstellen der Westschweiz stehen viele in Dörfern, in denen die nächste Bankfiliale weiter weg ist als der Kiosk mit dem Wettschein. Für Spielende in der Westschweiz ist Jouez Sport deshalb nicht nur die bequemere, sondern in der Regel die einzige bewilligte Möglichkeit.
Der Wohnsitz als Zulassungshürde
Für ein Online-Konto braucht es nach den Ausführungsbestimmungen zum Geldspielgesetz einen Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis dazu einen in der Vertragszone des jeweiligen Veranstalters. Klingt selbstverständlich. Es hat eine unangenehme Nebenwirkung: Wer aus der Schweiz wegzieht und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, verliert den Zugang zu dem einen Angebot, das hier tatsächlich unter Aufsicht steht — nicht weil das Konto gesperrt wird, sondern weil die Zulassungsvoraussetzung wegfällt.
Die Rechtslage: eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Zuständig ist die Gespa; die Eidgenössische Spielbankenkommission prüft keine Sportwetten, sie ist für die Casinos da. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel.

Und dann kommt der Satz, an dem sich fast alles entscheidet. Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Sie hat ausserhalb des Landes keine Kraft, und umgekehrt hat eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher — hier keine. Es ist keine Frage der Seriosität des Papiers, sondern der Reichweite.
Veranstaltet jemand Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das eine Straftat. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, das hat das Bundesamt für Justiz klargestellt. Nur: In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und wenn es dort zum Streit kommt, steht der Wettende nicht mit einem Rechtsvertrag da, sondern mit einem Screenshot.
Was die Gespa sperren kann und was sie nicht darf
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Aufsicht das. Wer dieses Katz-und-Maus-Spiel für ein Naturereignis hält, sollte wissen, dass die Aufsicht selbst Adressen benennt, die so wieder aufgetaucht sind, und dass sie bet365 auf der Liste führt.
Was es nicht gibt: eine Sperre des Zahlungswegs. Kein Mechanismus in der Schweiz hindert Banken oder Kartennetzwerke daran, Zahlungen an ein unlicensed Wettangebot abzuwickeln. Wer meint, die Bank filtere das schon, irrt sich — sie tut es nicht, und niemand hat sie dazu verpflichtet.
Der geschlossene Katalog der Sportarten und Wettarten
Bewilligte Veranstalter dürfen nicht einfach alles anbieten, was Quote verspricht. Die zulässige Palette steht auf einer Liste der Gespa (Stand 10.09.2026), gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Nur Sportwetten sind überhaupt zulässig — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Wer im Ausland auf Eckbälle wettet, weil ihm das Spass macht, merkt davon nichts. Wer einen Schweizer Anbieter mit dem ausländischen Angebot vergleicht, sollte die Liste aber kennen: Der Vergleich vergleicht dann nicht zwei Geschmäcker, sondern zwei Regelwerke.
Spielerschutz: Limiten, die der Spielende selbst setzt
Ein Missverständnis zuerst, weil es in vielen Vergleichen falsch steht: Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungslimite. Es gibt sie nicht. Was es gibt, ist die Pflicht des Veranstalters, vom Spielenden Höchstwerte zu verlangen — für Tages-, Wochen- oder Monatswerte bei Einsätzen oder Verlusten.
Für Sporttip bedeutet das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für unter 21-Jährige, CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dass das Gesetz 24 Stunden vorsieht und beide Swiss-Veranstalter in ihren eigenen Bedingungen 72 daraus machen, ist kein Versehen — es ist der Spielraum, den das Gesetz ihnen lässt, genutzt. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Sperren, Pausen und das gemeinsame Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass vor Fristablauf etwas aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt darüber hinaus: Sie gilt auch für Casinos, Online-Casinos eingeschlossen, und für das Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also bei Swisslos sperrt, ist in derselben Bewegung auch für andere bewilligte Anbieter weg. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, dann unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Gesperrte und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wo der Schutz an der Theke endet
Zwei Zahlen, die zusammengehören und zusammen unangenehm sind. Sportwetten sind in der Schweiz erst ab 18 zugänglich; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, online wie offline. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. An der Theke funktioniert der Jugendschutz also ungefähr in der Hälfte der Versuche nicht. Wer seine Kinder vom Wetten fernhalten will, verlässt sich besser nicht auf die Verkäuferin, sondern auf die Regel, dass Wetten um Geld nichts für Minderjährige sind — und auf das eigene Konto.
Zahlungswege: Konten im eigenen Namen, und nichts anderes
Bewilligte Schweizer Wettangebote kennen genau ein Auszahlungsziel: ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen gibt es nicht, Auszahlungen in Krypto ebenfalls nicht. Kredite an Spielende sind untersagt.
Diese eine Regel erklärt, warum die Bezahlfrage in der Schweiz anders gestellt ist als im Ausland. Bei einem bewilligten Veranstalter ist nicht interessant, ob PayPal, Karte oder Krypto akzeptiert wird — interessant ist, wie lange das Geld zurück braucht und was es kostet.
Einzahlung ins Spielguthaben
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In einem Zeitraum von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur erlaubt, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Grenze liegt also nicht beim einzelnen Kauf, sondern beim Bestand — ein Unterschied, der in der Praxis bedeutet, dass grosse Summen über Wochen gestückelt einzahlen, wer sie bewegen will.
Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer das nutzt, merkt, dass die Hürde eine andere ist als beim Konto-Login: Die Freigabe passiert dort, wo auch die übrigen Bankgeschäfte liegen.
Auszahlung: zweimal gratis, dann drei Prozent
Binnen 365 Tagen zahlt Swisslos Spielguthaben zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von drei Prozent anfallen. Die Überweisung dauert in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist überhaupt nicht auszahlbar — es ist Spielguthaben, kein Geld.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber, bei bekannter Zahlungsverbindung, wird innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Die drei Prozent sind der spannendste Posten dieser Liste, weil sie leistungsabhängig sind: Wer selten auszahlt, gross, zahlt nichts. Wer nach jedem erfolgreichen Wochenende einen kleinen Betrag abzieht, zahlt jedes Mal. Die Gebühr erzieht also zur Faulheit, und Faulheit ist beim Wettguthaben selten ein Nachteil — liegen gelassenes Guthaben ist nur selten verloren.
Livewetten und Cash-Out: was passiert, wenn es schnell gehen soll
Livewetten sind in der Schweiz zulässig, vorausgesetzt, der Veranstalter hält eine Entscheidung, die sie ihm erlaubt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — man braucht also keinen Stream, um live zu wetten, was manchen überraschen dürfte, der «Livewette» mit «Bild» gleichsetzt.
Interessanter ist, was passiert, wenn es schiefgeht. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.
Das ist keine Falle, sondern eine Notwendigkeit: Wer zwei Sekunden nach dem Tor noch auf das Tor wettet, hat nicht spekuliert, sondern die Verzögerung ausgenutzt. Dass Swisslos die Wertung in spielentscheidenden Situationen ausdrücklich als Kann-Bestimmung formuliert, verschiebt die Beweislast allerdings dorthin, wo sie hingehalten wird — zum Anbieter. Der Wettende mit einem Screenshot, der 1,4 Sekunden nach dem Treffer auf einer Quote steht, hat keine Garantie, dass sie gilt.
Das Cash-Out von Sporttip
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Zwei Einschränkungen, die man vorher kennen sollte: nur bei Online-Wetten, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer rechnet, rechnet richtig: Das ist der Preis für das vorzeitige Ende des Risikos, und er liegt bei Swisslos, nicht bei einer Börse.
Die reguläre Spielzeit als stille Vertragsklausel
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie selbst Gegenstand der Wette sind. Wer eine Kombination auf ein Pokalspiel baut und «Sieger» meint, meint in Wirklichkeit «Sieger nach 90 Minuten plus Nachspielzeit». Es ist der Klassiker unter den Missverständnissen, und er kostet nichts ausser dem Gewinn.
Wettarten, Quoten und die Marge im Preis
Die Marge sitzt in jeder Quote, auch in einer, die grosszügig aussieht. Sie ist der Grund, warum ein Markt dem Wettenden nicht zurückgibt, was er hineinlegt, und in der Schweiz ist sie nicht reguliert — die Gespa schreibt keine Obergrenze vor. Ein Vergleich, der nur die besten Quoten nebeneinanderstellt, vergleicht also nur die Höhe einer Gebühr, die niemand «Gebühr» nennt.
Was in einem Zwei-Weg-Markt passiert
Nehmen wir zur Illustration einen Zwei-Weg-Markt, wie ihn ein Wettender oft antrifft, mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Das ist ein Beispiel, kein quotierter Preis und kein Angebot irgendeines Veranstalters.
Die Auszahlungsquote ergibt sich aus dem Kehrwert der Summe der Kehrwerte der beiden Quoten. Bei 1.90 und 1.90 sind das zwei mal 0,5263, also 1,0526. Der Kehrwert davon liegt bei rund 95,0 %. Die Marge ist der Rest zu 100 % und liegt damit bei etwa 5,0 %. Von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, behält der Veranstalter also im statistischen Mittel rund fünf Rappen. Es ist eine Schätzung über viele Wetten, kein Abzug, den irgendjemand auf dem Wettschein sieht.
Der Betrag ist markt- und wettartabhängig und bewegt sich in einem Band: Bei grossen Fussballspielen mit viel Umsatz kann er niedriger liegen, bei dünnen Märkten — einer Drittliga-Partie, einem Nischenmarkt — deutlich höher, weil dort weniger Einsätze gegenläufig auflaufen. Die konkrete Marge eines konkreten Marktes bei einem konkreten Veranstalter lässt sich aus den angezeigten Quoten selbst nachrechnen: Kehrwerte bilden, addieren, eins durch die Summe teilen.
Warum die Wirkung grösser ist als die Zahl
Fünf Prozent klingt nach dem Preis eines Kaffees, und genau in dieser Wahrnehmung liegt die Wirkung. Bei einer Einzelwette auf einen ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt verliert der Wettende im Mittel fünf Prozent seines Einsatzes — über hunderte Wetten hinweg, nicht bei jeder. Im Vergleich zum Nullsummen-Spiel unter Idealpreisen sind das fünf Punkte auf jede Wette, bezahlt in der Währung, in der gewonnen oder verloren wird.
In Kombinationen wirkt die Marge mehrfach, weil sich der Abzug mit jeder Quote multipliziert. Wer fünf Legs kombiniert, kann in einen effektiven Nachteil hineinlaufen, der ein Vielfaches der Einzelwettmarge beträgt. Kleine Quoten sind davon stärker betroffen als grosse, weil der absolute Centbetrag bei einer 1.05er-Quote wichtiger ist als bei einer 8er-Quote.
Und jetzt der Katalysator: Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Wettende kann seine Marge also nicht durch besonders grosses Setzen verdünnen — sie skaliert mit ihm, weil die Limiten mit ihm skalieren. Die Marge ist eine Grösse, die mit dem Umsatz wächst, und der Umsatz ist begrenzt.
Kombiboost, Quotenboost, Profitboost
Sporttip kennt Mechaniken, die den Nettoertrag einer Wette erhöhen. Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das «bis zu 100 %» ist das Lockmittel einer Staffel: Bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit der Kombination im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Wer auf die 100 % zielt, kauft eine grosse Zahl kleiner Margen — auf jede einzelne dieser fünfzehn Quoten — und bekommt als Gegenleistung eine prozentuale Erhöhung des Nettogewinns, der nur im Fall eintritt, dass alle fünfzehn richtig sind. Der Booster ist also nicht falsch, aber er zahlt am seltensten dort, wo er am meisten verspricht.
Zwei Detailregeln, die man kennen sollte: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und liegt das Ergebnis nach Einsatz-mal-Quote nicht auf einem Rappen genau, wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Der Gewinnbetrag ist das Produkt aus Einsatz und Quote beziehungsweise, bei Kombinationen, aus Einsatz und Gesamtquote als dem Produkt der Einzelquoten. Beide Rundungen arbeiten zuungunsten des Gewinns.
Sportarten im bewilligten Angebot
Fussball dominiert, weil Fussball in der Schweiz dominiert. Daneben stehen Eishockey, Pferderennen und Motorsport, alle nachgefragt und alle in der Regel auf der Liste der Gespa zu finden. Futsal taucht dort auf, wo die Liste es hergibt. Was der Katalog ausdrücklich nicht enthält, hat der Abschnitt zur Rechtslage bereits benannt.
Für alle vier grossen Sportarten verschiebt der geschlossene Katalog die Vergleichsfrage. Bei einem ausländischen Anbieter misst man die Tiefe des Angebots: Wie viele Ligen, wie viele Wettarten, gibt es Handicaps auf die vierte Liga. Bei einem bewilligten geht es darum, ob die gesuchte Sportart und der gesuchte Markt überhaupt auf der Liste stehen. Wer wissen will, ob er auf ein konkretes Spiel setzen kann, prüft nicht die Startseite, sondern das Wettprogramm.
Bei Pferderennen ist ein Detail erwähnenswert: Das ist die Sportart, bei der die Quote am wenigsten mit der Realität des Feldes zu tun hat und am meisten mit dem Buch, das der Veranstalter rechnet. Bei einem bewilligten Monopolisten gibt es keinen Konkurrenzdruck, der eine schlechte Pferdewettquote bestraft — man sieht also am ehesten in dieser Sparte, wie teuer das Fehlen von Wettbewerb sein kann.
Motorsport und Eishockey sind die Sportarten, in denen die «reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit»-Regel weniger verwirrt, weil Verlängerungen dort seltener sind. Wo es sie gibt, gilt sie trotzdem.
Absagen, Nachholtermine und Fristen
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers gemäss dessen Regeln —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Einsatz ist damit nicht weg, aber eine Kombination, die aus einem 4er eine 3er macht, ist eine andere Wette mit einem anderen Gewinnanspruch.
Gewinne verfallen ausserdem, wenn sie nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden; sie fallen dann zugunsten des Zwecks von Swisslos. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen und per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 26 Wochen sind grosszügig, die 10 Tage sind es nicht — wer sich beschwert, sollte den Brief noch am selben Tag abschicken.
Neue Anbieter: warum das Neu in der Schweiz wenig heisst
In anderen Märkten ist «neu» ein Argument: neue Anbieter kämpfen um Kunden, kaufen Umsatz mit Boni und können sich deshalb die schärfsten Preise leisten. Wer diese Logik auf die Schweiz überträgt, kommt bei einem leeren Blatt heraus. Ein neuer bewilligter Veranstalter ist nicht zu erwarten, weil die Kantone die Zahl auf zwei begrenzt haben. Was übrig bleibt, sind neue Namen ohne Schweizer Bewilligung.
Die Frage, die dann entscheidet, ist nicht, wie neu oder wie gross ein Anbieter ist, sondern ob er eine Schweizer Bewilligung hat und ob er Spielerkonten verifiziert. Bei Swisslos ist die Verifizierung mehr als ein Häkchen: Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Zweitkonto ist damit nicht nur verboten, sondern praktisch schwer zu erzeugen.
Ein Nebeneffekt, der die Sorgfalt erst rechtfertigt: Ein Konto, das keiner Person zuzuordnen ist, ist auch keiner Spielsperre zuzuordnen. Das eine ist die Technik, das andere der Zweck.
Der Vergleich: zehn Namen in zwei Gruppen
Zehn Anbieter, die einem Schweizer Wettenden begegnen, in der Reihenfolge, in der sie hier eingeordnet werden. Die Spalte des Bewilligungsstatus ist die einzige, die wirklich trennt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, beaufsichtigt durch die Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, beaufsichtigt durch die Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetFury | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| bet365 | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Bahigo | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| PowBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Fezbet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Wettigo | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| AmunRa | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| 1Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
Die Spalte ganz rechts ist auf den ersten acht Zeilen so einförmig, dass sie auf den ersten Blick wie ein Kopierfehler aussieht. Sie ist keiner. Ein Veranstalter, der hier ohne Bewilligung auftritt, hat auch keine Lizenz, die hier Kraft hätte; eine ausländische Erlaubnis ist nicht «schwächer», sie ist schlicht gegenstandslos. Wo eine Aufsichtsbehörde eines anderen Landes etwas erteilt hat, betrifft das die Schweiz nicht.
Die Einförmigkeit hat eine Konsequenz für den Vergleich, die man aussprechen sollte: Für einen Wettenden mit Schweizer Wohnsitz hat der Vergleich der acht unteren Zeilen keinen Adressaten. Nicht weil die Angebote identisch wären, sondern weil für alle acht dieselbe Regel gilt und dieselben Nachteile — kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Rechtsschutz nach Schweizer Recht, Steuerfolgen nach kantonalem Recht. Wählen kann man zwischen ihnen. Nutzen kann man die Wahl nur, wenn man den Preis akzeptiert, der für alle acht gleich ist.
Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Hier beginnt die Bewertung. Die Kriterien sind Angebot, Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln — nicht Bonushöhen und nicht Werbeaussagen.
Swisslos Sporttip: das Angebot mit dem engsten Katalog und dem dichtesten Regelwerk
Swisslos ist der einzige der zehn Namen, dessen Lizenz in der Schweiz etwas bedeutet, und das ist kein Kompliment für die Marke, sondern eine Tatsache über die Rechtsordnung. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, sie stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und das Sportwettenangebot heisst Sporttip.
Am Konto hängt eine ganze Kette von Bedingungen. Wer mitspielen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Wettkämpfer, die selbst an einem Wettereignis teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten.
Für einen Wettenden, der Verlässlichkeit über Auswahl stellt, ist das der Kern des Falls: Es gibt hier keine Klausel, die ihn überraschen soll. Was es gibt, ist ein Katalog, der enger ist als alles, was ein ausländischer Anbieter zeigt, und ein Regelwerk, das den Umgang mit Extremsituationen ausdrücklich regelt — abgesagte Spiele nach 48 Stunden, Wetten in spielentscheidenden Momenten mit Quote 1.00, verfallene Gewinne nach 26 Wochen.
Die Erträge gehen in die Kantone: Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die unter anderem Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Eine Million weniger als im Vorjahr, und wer Sportwetten in der Schweiz politisch diskutiert, sollte diese Richtung im Kopf behalten.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit Vertrieb vor der Haustür
Jouez Sport ist das Pendant und das Gegenstück. Zuständig für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden; Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Die Vertriebsstruktur ist der eigentliche Unterschied zu einem reinen Online-Anbieter. Die Dichte der Verkaufsstellen in einem Land mit Bergtälern und kleinen Gemeinden bedeutet, dass ein Wettschein in vielen Orten ohne Autofahrt zu haben ist — und ein Wettschein an der Theke verlangt kein Konto, keine Verifizierung und keinen Zahlungsweg. Das ist Bequemlichkeit und es ist gleichzeitig die Stelle, an der der Jugendschutz an Verkaufsstellen nicht funktioniert.
Wer in der Westschweiz wohnt, hat ohnehin nur diese eine bewilligte Möglichkeit. Wer dort Wetten auf Schweizer Bewilligungsbasis sucht, findet bei Jouez Sport das, was Swisslos für die Deutschschweiz ist: dieselbe Rechtsgrundlage, dasselbe Kontrollniveau, andere Tonalität in der Sprache und der Vertrieb.
Ausländische Namen ohne Schweizer Bewilligung: was sie kosten
Acht Marken, ein Status. Der Abschnitt zur Rechtslage hat den Mechanismus bereits benannt: kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Rechtsschutz nach Schweizer Recht, Domain-Sperren möglich. Was hier folgt, ist eine Einordnung derselben Tatsache für jede Marke einzeln, und es wäre unehrlich, die acht Abschnitte so zu schreiben, als gäbe es zwischen ihnen Unterschiede, über die keine Informationen vorliegen. Es gibt sie nicht. Was es gibt, sind dieselben acht Wände für jedes der acht Angebote.
BetFury
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung, und seine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft — eine ausländische Erlaubnis wirkt hier nicht nach Art. 4 BGS. Das Angebot ist damit einer Domain-Sperre zugänglich, und es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. BetFury begegnet einem hier also als ein Name, dem ein Abgleich fehlt, den er selbst nicht vornehmen kann. Der Zugriff über die von der Gespa geführte Liste blockierter Domains bleibt jederzeit möglich.
bet365
Dasselbe für bet365: ohne Schweizer Bewilligung. Interessant macht diesen Namen weniger sein Angebot — über das hier nichts weiteres festgehalten ist — als die Tatsache, dass die Aufsicht bet365 auf ihrer Sperrliste führt. Ein weltweit bekannter Anbieter steht also in der Schweiz auf derselben Zugangssperre wie ein unbedeutender Name. Darin steckt der Massstab: Es kommt nicht auf Grösse an, sondern auf die Bewilligung. Für einen Schweizer Wettenden heisst das, dass er im Streitfall gegenüber einer der bekanntesten Marken der Welt dieselbe Position hat wie gegenüber der unbekanntesten — keine.
Bahigo
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen. Neue Namen dieser Art tauchen in der Schweiz regelmässig auf, und der Abschnitt über neue Anbieter hat bereits eine ebenso unangenehme wie einfache Konsequenz ausgesprochen: Das Neu ist kein Qualitätsmerkmal, und die Frage ist immer dieselbe. Wer den Namen prüft, prüft damit nicht, ob der Anbieter seriös arbeitet, sondern ob er in diesem Land überhaupt arbeiten darf.
PowBet
Bei PowBet derselbe Status und dieselbe Prüfreihenfolge. Ein Punkt, den ein Wettender bei jedem der acht mitdenken sollte: Was in der Schweiz als Nettoertrag nicht anfällt, weil das Angebot hier nicht stattfindet, fällt auch an keine Schweizer Institution. Der CHF 562 Mio. Reingewinn von Swisslos und die CHF 109 Mio. aus Sportwetten gehen an kantonale Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Wer bei einer Marke ohne Bewilligung setzt, trägt zu diesem Posten nichts bei — über den er vielleicht nicht einmal nachgedacht hat. Where these brands send their take is not something the reader is being told by anyone, and that is the point.
Fezbet
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung. Neue Namen ohne Bewilligung tauchen in der Schweiz in Wellen auf, und sie verschwinden auch in Wellen — was für den einzelnen Wettenden vor allem bedeutet, dass die Erreichbarkeit eines Anbieters ohne Bewilligung auch von der Liste abhängt, auf die er kommen kann. Eine Marke, die plötzlich nicht mehr über die gewohnte Adresse erreichbar ist, ist eine Marke, deren Kontakt für die Auszahlung eines Guthabens dann gesucht werden muss.
Wettigo
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung. Der Nachteil ist hier nicht die fehlende Qualität eines Produkts, sondern die fehlende Durchsetzbarkeit eines Anspruchs. Ein Gewinn, der bei einem bewilligten Veranstalter auf einem Konto liegt, das man kennt, lässt sich einfordern; die Adresse der Aufsicht ist bekannt, und die Einsprachefrist von 10 Tagen ist kurz, aber sie existiert. Ohne Bewilligung ist der Weg im Streitfall nicht lang, sondern offen.
AmunRa
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung. Die Sperrliste und das Domain-Hopping gehören hier zusammen, und zwar zum Nachteil des Wettenden: Ein blockierter Anbieter, der innerhalb von Stunden unter neuer Adresse wieder aufscheint, kann seinen Betrieb fortsetzen, während der Wettende, der sein Guthaben verloren hat, keine vergleichbare Schnelligkeit zur Verfügung hat. Ein Anbieterwechsel ist dann ein Verlust an Ansprechbarkeit, nicht nur an Übersicht.
1Bet
1Bet ohne Schweizer Bewilligung. Der steuerliche Punkt schliesst die Reihe ab, und er ist über die acht Namen hinweg derselbe: Ein ausländischer Anbieter kann bei einem Gewinn keine Verrechnungssteuer abliefern, weil keine anfällt. Stattdessen kann die kantonale Steuerpraxis das Ergebnis erfassen — die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständiges Einkommen. Wer bei einem der acht gewinnt, sollte sich beim Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung melden, bevor er das Geld ausgibt.
Was ein Bonus wert ist und was er kostet
Boni und Freispiele gehören zu jedem Angebot, das um Wettende wirbt, und sie sind das Feld, in dem die Wahrnehmung am weitesten von der Rechnung abweicht. Ein Bonus ist kein Geschenk, sondern eine Vereinbarung mit Bedingungen: ein Umsatzfaktor, ein Mindestquotenrahmen, eine Frist, eine Obergrenze für die Gewinnerhöhung.
Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Zahl, die über die Gräte derer, die Boni als Marketinginstrument halten, wenig aussagt und über die Vorsicht der Aufsicht umso mehr.
Bei den bewilligten Veranstaltern sind Boni im engeren Sinn selten. Was es gibt, steht in den eigenen Bedingungen und ist oft eher eine Ertragsmechanik als eine Einzahlungsprämie: Der Kombiboost, die Quotenboosts und die Profitboosts sind das, was einem Bonus am nächsten kommt, und sie sind ausschliesslich online, an Mindestquoten und an Höchstbeträge gebunden und beim Cash-Out hinfällig. Bei Swisslos mehren sie einen Gewinn, den man ohnehin haben muss, damit sie zahlen.
Die Rechnung, die sich bei einem Gratisspielguthaben aufdrängt, ist damit einfach: Es ist nicht auszahlbar. Wer Gratisspielguthaben aus Promotionen erhält, kann damit spielen, aber nicht auszahlen lassen. Ein Gutschriftbetrag, der nie zu Geld werden kann, ist kein Wert, sondern eine Frist, die man mit Wetten verbringt — und auf die jede gesetzte Wette die Marge des Marktes bezahlt.
Wo man nachsieht, wenn die Bedingungen im Weg stehen
Bei Swisslos steht alles, was zählt, in den Sporttip Spielregeln und Teilnahmebedingungen in Version 4.2 und in den Bedingungen für die Online-Teilnahme; wer eine Grenze, eine Frist oder eine Ausnahme sucht, wird dort fündig und nicht in der Werbung. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Stelle, die die Bedingungen durchsetzen müsste. Das ist der eigentliche Unterschied: Der eine Vertrag hat Adressen, bei denen er eingeklagt werden kann.
Wem welche Gruppe nützt
Die Schweiz hat, was Sportwetten angeht, keine offene Marktfrage. Sie hat eine Zulassungsfrage. Zwei Veranstalter, die sich ihre Gebiete teilen, und daneben eine Reihe von Angeboten, die ohne Bewilligung im Ausland laufen.
Wer diese Einschränkung für einen Nachteil hält, übersieht, was die Einschränkung mitbringt: gesetzlich verlangte Limiten, ein schweizweites Sperrregister, Auszahlungen ausschliesslich auf Konten im eigenen Namen, kein Kredit an Spielende, geprüfte Wettbewerbe, keine Wetten auf die minderjährige Juniorenrunde des Nachbarvereins. Wer lieber mehr Märkte, mehr Ligen und schärfere Quoten hätte, hat in dieser Liste keinen Kandidaten mit Bewilligung — und muss sich darüber im Klaren sein, dass er diesen Zugewinn mit dem Verlust der Schweizer Schutzmechanismen bezahlt. Es ist ein Tausch, kein Upgrade.
Für geringe Budgets fällt die Sache eindeutig aus: Ein Mindesteinsatz von CHF 1 bei Einzel- und Kombinationswetten und eine gesetzlich verlangte Verlustlimite machen Sporttip zugänglich. Für hohe Einsätze ist Sporttip begrenzt: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, jederzeit änderbar, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Kundengruppe mit grossem Volumen ist, findet bei einem bewilligten Anbieter die niedrigste Obergrenze.
Für alle: Wer das Geld schnell und mehrfach im Jahr zurückhaben will, findet bei Swisslos einen Auszahlungsmechanismus, der zweimal gratis ist und ab der dritten Auszahlung drei Prozent kosten kann. Das ist ein Nachteil für den häufigen Abzieher und kein Nachteil für den geduldigen — die Gebühr bestraft Frequenz, nicht Betrag.
Häufig gestellte Fragen
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf Wetten überhaupt veranstalten?
Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Weitere bewilligte Anbieter gibt es nicht; alle anderen Namen am Schweizer Markt arbeiten ohne Schweizer Bewilligung.
Wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind — welcher ist dann der beste, und worin unterscheiden sich die beiden?
Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Qualität. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die im jeweiligen Gebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten — ein echter Vergleich beider Angebote ist für fast niemanden möglich.
Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz — was heisst das für Angebote mit ausländischer Lizenz?
Dass eine ausländische Erlaubnis hier keine Kraft hat: Sie wirkt nicht nach Art. 4 BGS. Betroffene Angebote haben keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und bieten keinen Schweizer Rechtsschutz; ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden. Gewinne können je nach Kanton steuerpflichtiges Einkommen sein — etwa in der Praxis des Kantons Thurgau unabhängig von der Höhe.
Wie eröffnet man bei Sporttip ein Online-Konto, und welche Voraussetzungen gelten?
Man braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und man darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen.
Wie wird bei Sporttip der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote berechnet und gerundet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Beide Schritte arbeiten zuungunsten des Gewinns, der Unterschied beträgt aber höchstens ein paar Rappen.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?
Die Sperrliste ist das Verzeichnis ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, doch die kantonale Praxis kann solche Gewinne als Einkommen erfassen. Ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung ist die richtige Adresse.
Rechtslage – zahlungenwettench
Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
