Trustly und Sportwetten in der Schweiz – eine ehrliche Kostenrechnung
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Der Zahlungsdienst Trustly wirbt mit einer Einzahlung, die in einem einzigen Bestätigungsschritt direkt vom Bankkonto läuft. Wer diese Beschreibung liest und daraus schliesst, in der Schweiz bei einem Anbieter ohne Ausweiskontrolle einzahlen zu können, hat die Rechnung ohne die Bewilligungsstelle gemacht: Sportwetten veranstalten dürfen hierzulande nur Swisslos und die Loterie Romande, und beide Konten laufen über einen verifizierten Ausweis, nicht über eine Bankfreigabe.
Stand: Oktober 29, 2026. Für die Bewilligungen und die Aufsicht wurde die Gespa herangezogen, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern.
Was «Pay by Bank» wirklich ist: Ein Mechanismus, kein Freifahrtschein
Trustly Group AB ist ein schwedisches Zahlungsinstitut mit Sitz in Stockholm, 2008 gegründet, zugelassen und beaufsichtigt von der schwedischen Finanzaufsicht Finansinspektionen; die britische Tochter Trustly UK Limited steht unter der Aufsicht der Financial Conduct Authority. Das ist ein sauberes regulatorisches Fundament – für das Bezahlen. Ein Zahlungsinstitut verwaltet Zahlungen, es veranstaltet keine Wetten.

An der Kasse wählen Kundinnen und Kunden «Pay by Bank» und bestätigen den Vorgang in einem einzigen Schritt der starken Kundenauthentifizierung in ihrer Banking-App oder per eID. Das Geld wandert direkt vom Konto zur Empfängerin, ohne Karte, ohne Kreditlinie, ohne Zwischenkonto. Was hier sauber gelöst ist, ist der Weg des Geldes.
Eine Zulassung des Zahlungsinstituts ersetzt keine Bewilligung des Wettanbieters. Das ist der Satz, an dem sich die ganze Suchanfrage entscheidet, und er hat in der Schweiz eine sehr konkrete Folge: Ein Wettanbieter, der mit Trustly wirbt, ist mit Ausnahme der beiden zugelassenen Veranstalter ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der Zahlungsweg ist dann schwedisch reguliert, das Wettangebot nicht schweizerisch beaufsichtigt – und mit der Aufsicht fällt der Spielerschutz weg, den ein Schweizer Spielerkonto mitbringt.
Wie gross das Geschäft hinter dem Bezahldienst ist, zeigt ein Blick auf die Eigentümerstruktur: Nordic Capital übernahm im März 2018 die Mehrheit an Trustly bei einer Bewertung von 700 Millionen Euro, und im September 2018 eröffnete das Unternehmen ein Büro in Köln für deutsche Kundschaft. Kapital in dieser Grössenordnung fliesst nicht in ein Nischenprodukt. «Pay by Bank» ist heute ein Massenverkehrsmittel für Online-Zahlungen, und weil es so vertraut aussieht, hält man es leicht für eine Eigenschaft des Wettanbieters. Es ist eine Eigenschaft des Kontos.
Warum die Vertrautheit des Bezahlwegs täuscht
Wer eine Zahlung mit einem Namen und einem Betrag bestätigt, hat das Gefühl, sein Gegenüber zu kennen. Das ist die eigentliche Leistung des Mechanismus und zugleich seine grösste Täuschung: Die Bequemlichkeit der Einzahlung wird auf das Angebot übertragen. Der Betrag geht sofort weg, und bei einem Anbieter ohne Bewilligung geht er in einen Rechtsraum, in dem die Schweizer Regeln für Limiten, Sperren und Auszahlungen nicht greifen.
Zwei Dinge passieren also in derselben Sekunde. Die Einzahlung ist ungewöhnlich reibungsarm, und der Empfänger ist ungewöhnlich schwer zu fassen. Später wird das wichtig, wenn es um Geld in die andere Richtung geht – und genau dort verlässt der Mechanismus die Kulisse und wird zur Kostenfrage.
Was der Bezahlweg bei einer Schweizer Wette leistet – und was nicht
Bei den beiden zugelassenen Veranstaltern gibt es keine Zulassung eines Zahlungsinstituts zu prüfen, weil die Bewilligung des Veranstalters das ganze Angebot trägt. Bei Swisslos sind Wetten unter dem Produktnamen Sporttip zu finden, bei der Loterie Romande unter Jouez Sport. Beide sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes.
Für Auszahlungen gilt in diesem Rahmen eine Bedingung, die schweizweit identisch ist: Guthaben und Gewinne gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Wer eine Plattform sucht, auf der Geld ohne Namensabgleich durchgeht, sucht nicht eine Zahlungsmethode, sondern eine Bewilligungslücke – und das ist der teuerste Teil des ganzen Vorhabens.
Konto, Ausweis, Bewilligung: Warum es in der Schweiz viel Obergrenze, aber kaum Optionen gibt
Die Rechtslage ist knapp und lässt keinen Spielraum für Interpretationen: Wetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande veranstalten. Nicht «vor allem», nicht «überwiegend» – nur diese beiden. Der Grund steht im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und in der interkantonalen Vereinbarung, die Lotterien und Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt.
Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht die ESBK. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit, sondern entscheidet darüber, an welche Stelle sich jemand wendet, der eine Bewilligung, eine Beschwerde oder eine Sperre klären will. Wer bei der ESBK anruft, landet bei der Casinobehörde, die mit Sportwetten nichts zu tun hat.
Eine Bewilligung besteht hier aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nach Art. 4 BGS «nur in der Schweiz» – eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst hat hierzulande keine Kraft. Die Loterie Romande organisiert sich als Société de la Loterie de la Suisse Romande, Swisslos als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt.
Ein Kontinent, zwei Vertragsgebiete, kein drittes
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH durch, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – das ist das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Wer in Zürich wohnt, bekommt bei der Loterie Romande kein Konto. Wer in Genf wohnt, bekommt bei Sporttip keines. Die Grenze verläuft nicht zwischen Sprachregionen als kulturelle Frage, sondern als Zulassungsgrenze, und sie hat eine unangenehme Nebenwirkung für alle, die umziehen: Der Wohnsitz entscheidet, welchen der beiden Anbieter jemand überhaupt nutzen darf. Aus zwei Schweizer Veranstaltern wird für eine einzelne Person in der Praxis genau einer.
Umgekehrt heisst das für alle, die auf einen dritten Schweizer Anbieter warten: Er kommt nicht. Die Gespa publiziert keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Was sie publiziert, ist die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Die Registrierung, die jeden Anbieter mit Bankzahlung von vornherein ausschliesst
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft – ausgelesen, nicht abgeschrieben: Ein selbst eingetippter Name genügt nicht.
Bei der Loterie Romande sind Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Für die Schlagzeile «Sportwetten ohne Verifizierung mit Trustly» bleibt damit nichts übrig. Nicht, weil die Aufsicht es versäumt hätte, eine Hintertür zu schliessen, sondern weil das Konto selbst der Prüfstein ist: Ohne verifizierte Identität gibt es kein Spielerkonto, und ohne Spielerkonto gibt es keine Wette. Wer eine Bewilligung nach Art. 21–25 BGS will, bekommt die Verifikation mitgeliefert.
Was die ausländische Domain kostet, die trotzdem erreichbar ist
Ein Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung macht sich strafbar: Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu 5 Jahren. Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.
Denn aus der Straflosigkeit folgt keine Sicherheit. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Fair-Play-Kontrolle, kein schweizerisches Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Und wer meint, die Banken würden solche Zahlungen schon unterbinden, irrt: Ein Instrument, mit dem Schweizer Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren, existiert nicht.
Was gegen die Anbieter wirkt, ist die Zugangssperre: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Wer sich darauf verlässt, sollte wissen, wie dieses Spiel läuft: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele führt; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Eine Sperrliste ist ein Hindernis, keine Mauer.
Werbung, die etwas verkauft, was hier nicht erlaubt ist
Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten – Art. 74 Abs. 3 BGS – und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Für die Bewertung heisst das: Ausländische Marken lassen sich beschreiben und vergleichen, aber nicht empfehlen. Ein Vergleich, der eine Marke ohne Bewilligung als gleichwertige Option darstellt, wäre selbst schon die Werbung, die das Gesetz verbietet.
Ein Zeitfenster am Tag, in dem solche Werbung verboten wäre, existiert übrigens nicht. Dieses Detail interessiert nur, weil es in Diskussionen immer wieder auftaucht: Es gibt keinen solchen Bann, also auch keine ruhige Stunde, in der die Verhältnisse anders lägen.
Grundlagen: Verlustlimiten vor der ersten Wette, und warum die Direktüberweisung sie sichtbar macht
Limiten sind in der Schweiz keine Sache des Staates. Das Geldspielgesetz verlangt lediglich, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat einfordern muss (Art. 87 VGS). Ein landesweiter, gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert nicht. Die Zahl, mit der jemand spielt, setzt diese Person selbst – und genau darin liegt die Schwäche des Systems.

Bei Swisslos sieht die Vorgabe so aus: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach der Vorgabe von Art. 87 VGS wäre bei einer Erhöhung ein Tag Bedenkzeit genug; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Die 72 Stunden sind die einzige Bremse im ganzen Ablauf, und sie ist eine gute. Wer nach einem verlorenen Abend seine Limite hochsetzen will, muss drei Tage auf die Umsetzung warten. Das ist keine Gängelung, das ist der Zeitraum, in dem der Ärger abkühlt. Betrachtet man den Ablauf unter Kostengesichtspunkten, dann ist das eine Sperre, die vor dem teuersten Entschluss schützt, den ein Wettender fassen kann.
Die Direktüberweisung als Frühwarnsystem für das eigene Konto
Der Verlust ist bei einer Zahlung per Bankkonto sofort und in voller Höhe auf dem Kontoauszug sichtbar. Kein Zwischenkonto, kein Kartenguthaben, keine vorgeladene Wallet, die den Blick verdeckt – die Belastung steht in derselben Rubrik wie Miete, Versicherung und der Einkauf vom Samstag. Das ist der Punkt, an dem die Bequemlichkeit der Methode kippt: Sie macht nicht nur das Einzahlen leicht, sie macht auch das Ergebnis unübersehbar.
Genau deshalb gehört die Abfrage des Kontoauszugs vor die nächste Einzahlung. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung mit der Direktüberweisung spielt, hat diese Rückmeldung in derselben Schärfe – nur ohne die 72-Stunden-Bremse, ohne Limitenvorgabe von Gesetzes wegen und ohne ein Sperrregister, das einen Riegel vorschiebt. Dasselbe Gefühl der Kontrolle, ein anderer Rechtsrahmen, ein anderes Kostenprofil.
Bei der Loterie Romande gibt es zwar keine Verlustlimiten-Vorgabe in den Bedingungen, aber harte Guthabengrenzen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Bei Swisslos ist der Spielguthabenkauf ebenfalls gedeckelt – höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und gekauft werden kann nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das sind Obergrenzen für aussergewöhnliche Spielweisen. Für einen normalen Haushalt liegt die wirksame Limite weit darunter, und sie heisst Monatsbudget.
Spielsperre, Pause, Register: was ein Klick dauerhaft macht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also einmal unbefristet sperrt, sperrt sich breiter, als er vielleicht gedacht hat – das ist eine Nebenwirkung, die man vorher kennen sollte.
Das Register ist der scharfe Teil des Schweizer Schutzes. Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen ebenso wie die Selbstsperre. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Zusätzlich muss ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten angeboten werden.
Wie durchlässig der Schutz an der Verkaufsstelle ist, hat die Aufsicht selbst gemessen: Bei Testkäufen der Gespa wurde 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle für streng hält, sollte diese Zahl lesen. Der strenge Teil des Systems ist das Register, nicht der Tresen.
Wer wissen will, wo man in einer akuten Situation Hilfe findet, sollte sich nicht auf eine Wettseite verlassen, sondern bei der kantonalen Fachstelle für Suchtfragen anfragen. Das führt zum nächsten Kostenpunkt.
Wo das Geld bei einer Sperre bleibt
Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne – Art. 45 BGS. Das Guthaben auf dem Spielerkonto wird in diesem Fall nicht zur Reserve, sondern fällt weg. Unter Kostengesichtspunkten ist das die unangenehmste Regel des ganzen Schweizer Modells, und sie ist konsequent: Wer nicht teilnehmen darf, hat auch nichts zu holen.
Deshalb ist die Reihenfolge wichtig. Wer merkt, dass er eine Sperre braucht, sollte zuerst das Guthaben auszahlen lassen und sich erst danach sperren. Die umgekehrte Reihenfolge kostet im schlechtesten Fall das ganze Guthaben. Bei Swisslos zahlt das System Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN.
Bonusguthaben, Gratisspielguthaben und die Marge, die im Preis steckt
«100 % Bonus» – und schon fühlt sich das Angebot wie Geld an. Die Umsatzanforderung sorgt dafür, dass es keines bleibt. Bonusguthaben wird in diesem Markt üblicherweise erst dann auszahlbar, wenn es eine bestimmte Anzahl Mal gesetzt wurde; je nach Anbieter zählt dabei nur der Bonus, oder Bonus und Einzahlung zusammen, und nur Einsätze ab einer Mindestquote werden überhaupt angerechnet. Wer nur zählt, wie hoch der Bonus ist, hat die Hälfte der Bedingung gelesen.
Ein Kostenvergleich zeigt, warum das mehr als eine Formalie ist. Ein Spieler mit CHF 200 Budget legt CHF 100 ein und erhält CHF 100 Bonus. Bei einer Umsatzanforderung in der Grössenordnung, die in diesem Markt üblich ist, werden aus diesen CHF 100 schnell mehrere Tausend Franken, die zu ertragreichen Quoten verdreht werden müssen, bevor der erste Franken herausgeht. Die Einzahlung ist dann nicht mehr das Geld, das auf dem Spiel steht. Die Umsatzanforderung ist es.
Genau hier sitzt der Unterschied zwischen einem zugelassenen Veranstalter und einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung. In der Schweiz brauchen Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind 32 – für ein ganzes Jahr und ein ganzes Land. Wer nach einem aggressiven Willkommensbonus sucht, sucht in der Schweiz an der falschen Stelle, und das ist Absicht.
Was die zugelassenen Veranstalter überhaupt verschenken
Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Diese Aktion ist die anschaulichste Kostengeschichte des ganzen Bonusabschnitts. Zehn Franken, an einen Stadionbesuch gebunden, an ein enges Zeitfenster von 7 Tagen, an ein verifiziertes Konto und an ein Kontingent von 7’000 Stück. Der Betrag ist nicht auszahlbar, er muss also verspielt werden; nach 30 Tagen verfällt er. Der Papierwert und der Gegenwert liegen weit auseinander, und der Papierwert ist der grössere.
Mehr als das gibt es nicht. Zwei Einzelaktionen und ein Gutschein sind das gesamte Bonussortiment des Schweizer Angebots – so sieht ein Markt aus, in dem jede Gratisleistung vorher abgesegnet werden muss.
Warum Bonusguthaben nicht ausgezahlt wird
Die Regel ist konsistent mit der Sperre: Was als Gratisleistung aufs Konto kommt, ist nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande heisst das Gratisspielguthaben in den Bedingungen ausdrücklich so. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar. Auszahlbar wird nur, was als reguläres Guthaben aus Einsätzen und Gewinnen entsteht.
Für die Bewertung eines Angebots ist das der entscheidende Punkt. Ein Bonus von CHF 100, nicht auszahlbar, mit hoher Umsatzanforderung, ist kein Startkapital, sondern ein beschränkter Gutschein. Der Vergleichswert liegt in dem, was daraus durch Umsätze entsteht – und daraus entstehen bei jedem Satz die Quotenmarge und bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung möglicherweise gar nichts Auszahlbares in einem Schweizer Verfahren.
Die Marge: der stille Abzug in jeder Quote
Die Quote ist der Preis, den man für eine Wette zahlt, und in diesem Preis verdient der Veranstalter mit. Der Quotenschlüssel sagt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt an die Wettenden zurückgibt; er ergibt sich, indem man für alle Ausgänge eines Marktes den Kehrwert der Quote bildet, diese Kehrwerte addiert und eins durch die Summe teilt. Die Marge ist 100 % minus den Quotenschlüssel.
Bei Swisslos treibt eine Sonderregel einen Keil in jede Wette: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein Cash-Out ist also kein Ausstieg zum fairen Preis, sondern ein Geschäft zu einem Preis, den eine Seite setzt. Wer ihn nutzt, um sich vor einem sich drehenden Spiel zu retten, zahlt diese Rettung.
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Diese Bündelung von Eigenschaften macht den Cash-Out zu einer Schaltfläche, die man vorher verstehen sollte: keine Rücknahme, keine Teilsicherung, kein garantiertes Angebot.
Welche Wetten es in diesem Rahmen überhaupt gibt
Der erlaubte Markt ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste mit Stand vom 10.09.2026; Rechtsgrundlage sind Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Ausgeschlossen sind accordingly Wetten auf das Wetter, die Politik oder Fernsehsendungen – es geht um Sportereignisse, sonst um nichts.
Die Feinheiten dieser Liste sind der eigentliche Inhalt. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur zugelassen, wenn die Platzierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe bleiben aussen vor. Eine Sektion für E-Sport sucht man vergeblich, und Eckball- oder Kartenmärkte stehen ebenfalls nicht darauf. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wobei der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung für den jeweiligen Markt braucht; das Gesetz bindet Livewetten nicht an bestimmte Märkte. Virtuelle Sportarten bleiben hier aussen vor – über deren rechtliche Behandlung ist an dieser Stelle nichts gesagt.
Bei Sporttip beginnt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette auf zehn Spiele plant, stösst bei CHF 10’000 an eine Grenze, die er selbst gesetzt hat – aber nicht in dem Sinne, dass er sie nach Belieben verschieben könnte.
Und was eine Wette im Erfolgsfall einbringt, ist eine Rechnung mit zwei Eingängen: Der Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal Quote minus eins. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einem Preis. Diese Zahl beschreibt, was eine Wette auszahlt, nicht mit welcher Wahrscheinlichkeit sie gewinnt.
Zwei Sperren runden das Angebot ab. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer unter 18 Jahren ist, darf nicht teilnehmen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese Regeln kosten niemanden etwas, solange er sie kennt.
Zahlungen: Aufladen, Auszahlen, Fristen – und die Steuer auf dem Weg nach draussen
Beim Aufladen sind die beiden Veranstalter unterschiedlich aufgestellt, und die Unterschiede sind konkret. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Zusätzlich kann Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Loterie Romande setzt auf Guthabenkarten: Prepaid-Tickets der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Eine Karte, die in einem Betrag eingelöst werden muss, ist ein kleines erzählerisches Detail mit grosser Bedeutung: Sie kennt nur ganz oder gar nicht, und deshalb sollte man sie erst dann kaufen, wenn der Einsatz, den man setzen will, auch wirklich feststeht.
Auszahlungen: der wichtigste Gratisrahmen des Schweizer Angebots
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Rechnen wir die dritte Auszahlung durch, weil sie den Kostencharakter des ganzen Modells zeigt. Wer im Verlauf eines Jahres dreimal CHF 500 auszahlen lässt, zahlt beim dritten Mal CHF 15 und wartet 5 bis 10 Arbeitstage. Das ist kein schmerzhafter Betrag, aber es ist die einzige Stelle, an der ein bewilligter Schweizer Veranstalter direkt an einer Auszahlung mitverdient. Entsprechend lohnt es sich, seltener und grösser auszahlen zu lassen. Zwei Auszahlungen sind gratis, und niemand zwingt jemanden, diesen Rahmen in kleinen Scheiben zu verbrauchen.
Die Loterie Romande beschreibt ihre Auszahlung über die Gewinngrenze: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer seinen Wettschein lieber in der Verkaufsstelle einlöst, sollte die Limiten kennen: Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Wie lange Gewinne liegen, bevor sie verfallen
Ein Gewinn, der nicht abgeholt wird, ist kein Guthaben. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Das ist ein halbes Jahr Zeit für den Normalfall und zehn Tage für den Streitfall – die zweite Frist ist die, die man verpassen kann.
Eine Frist von 26 Wochen klingt grosszügig, und sie ist es. Nur hat sie einen Haken, den man bei automatischen Auszahlungen nicht sieht: Wer Gewinne bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet geschrieben bekommt, muss sich um nichts kümmern. Wer einen Wettschein in der Schublade hat, schon. Der Unterschied zwischen den beiden Fällen ist nicht der Betrag, sondern die Aufmerksamkeit.
Donnerstag, 14.30 Uhr: warum «sofort» kein Merkmal dieses Vergleichs ist
Bei einer Zahlung per Bankkonto geht die Einzahlung schnell, die Auszahlung aber läuft über die Wege einer Bank. Wer an einem Samstag einzahlt und am Sonntag gewinnt, wartet trotzdem auf einen Werktag. Die Frist, die Swisslos für Überweisungen nennt – 5 bis 10 Arbeitstage –, ist der realistische Massstab für den langen Weg, und die 3 Arbeitstage für Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung sind der schnelle.
Wer dieses Tempo mit dem Tempo einer Plattform vergleicht, die eine Zahlung im selben Moment gutschreibt, vergleicht zwei verschiedene Dinge: die Geschwindigkeit eines Kontoabzugs mit der Geschwindigkeit eines Bankauftrags. Die erste ist immer sofort, die zweite braucht Werktage, und daran ändert die Vertrautheit einer Banking-App nichts.
Wer zahlt, wenn der Gewinn gross wird
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton.
Für praktisch jede Wette auf dieser Seite gilt: kein Steuerbetrag, keine Verrechnungssteuer. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Die Zahl ist hoch, die Zahl der Betroffenen nicht.
Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist die einzige Stelle auf dieser Seite, an der ein kleiner Gewinn steuerlich teuer wird. Und es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – wer das behauptet, hat die Rechtslage nicht gelesen. Für den eigenen Fall bleibt der Weg über einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Panorami: die beiden Bewilligungen und die ausländischen Marken daneben
Die Tabelle «Panorami: die beiden Bewilligungen und die ausländischen Marken daneben» zeigt, welche Marken mit Schweizer Bewilligung arbeiten und welche ohne auskommen. Die Übersicht ordnet nur das ein, was die Zulassung angeht – welches Spiel und welche Zahlung dahinter steht, klärt jeder Abschnitt für sich.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
Was die Tabelle nicht zeigt, ist der Grund für ihre Kürze. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Unter «die besten Wettanbieter mit Trustly» verbirgt sich also eine Rangfolge, die nur zwei Namen kennt, und der Empfehlungsteil dieser Anfrage ist damit eine Frage von Wohnsitz und Budget statt von Vorlieben.
Die zwei bewilligten Veranstalter und die ausländischen Marken, die Schweizer beim Namen kennen
Swisslos Sporttip: der eine Anbieter für die Deutschschweiz, die Südschweiz und Liechtenstein
Swisslos hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) und steht unter der Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip.
Der Zugang ist räumlich definiert und deckt das Vertragsgebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, ist dabei; wer nicht dort wohnt, findet hier kein Konto. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit bis zu CHF 500’000 bedroht – der Kontinent der ausländischen Marken bleibt auf dieser Seite deshalb eine Beschreibung mit Warnschild, keine Empfehlung.
Beim Schutz ist Swisslos der strengere der beiden Anbieter, und das ist ein Kompliment mit einer Rechnung. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für die unter 21 Jahren. Ein Absenken wirkt sofort, ein Anheben erst nach 72 Stunden. Wer sich verrechnet und zu tief ansetzt, sitzt drei Tage in einem Rahmen, den er nicht wollte. Das ist der Preis dieser Sicherheit, und er ist niedriger als er sich anfühlt.
Bei den Auszahlungen ist Swisslos der Anbieter mit dem klarsten Preis: zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen, ab der dritten Auszahlung eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Dazu die Automatik: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Beim Einzahlen ist der Weg über PostFinance Pay der bequemste, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Alternativ läuft der Guthabenkauf per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben unter CHF 9’999 bleibt.
Wer als Wettschein-Typ denkt, sollte eine Zahl mitnehmen: Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen – das ist die Westschweizer Variante, nicht die von Sporttip. Bei Sporttip wiederum verfallen Gewinne 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung, wenn sie nicht geltend gemacht werden; bei einer verweigerten Auszahlung bleiben 10 Tage für eine Einsprache per Einschreiben.
Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, aber mit engen Kanten: für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer aus einem laufenden Spiel aussteigen will, bekommt einen Preis gestellt, der unter dem möglichen Wettgewinn liegt.
Urteil. Der Gratisrahmen ist das Argument, nicht das Bonussortiment: zweimal auszahlen ohne Kommission, bis CHF 1’000 automatisch auf dem Konto, und ab der dritten Auszahlung ein Aufpreis von 3 %, den sich vermeiden lässt, indem man die Auszahlung nicht in drei Scheiben zerlegt. Wer im Vertragsgebiet wohnt und Wert auf die Swisslos-Limitenlogik legt, ist hier richtig; wer einen hohen Willkommensbonus sucht, wird ein halbes Jahr lang keinen finden.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Aufsicht, ein anderes Vorgehen bei Konto und Verifikation
Auch die Loterie Romande arbeitet mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, das Produkt heisst Jouez Sport. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Wer im Spielerkonto der Loterie Romande einzahlen will, läuft durch eine Registrierung mit vollständiger Prüfung: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Pro Person ist genau ein Konto erlaubt. Das ist dieselbe Hürde wie bei Swisslos, nur mit einem zusätzlichen Nachweis, wenn die Adresse Fragen aufwirft.
Beim Aufladen geht die Loterie Romande den Kartenweg. Prepaid-Tickets der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Eine Karte, die ein Jahr liegt, ist kein Notgroschen, sondern eine Wette auf den eigenen Spielplan – verfällt sie, ist der Betrag weg, und das ohne einen einzigen Satz auf ein Sportereignis.
Die Obergrenzen sind identisch mit der östlichen Schwester: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Beim Bonus beschränkt sich das Angebot des letzten Jahres auf eine einzige Aktion der Loterie Romande: «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen, mit einem in den National-League-Stadien verbreiteten Code, der innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste, und CHF 10 Spielguthaben als Gegenwert – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die gesamte beworbene Gratisleistung, und sie reicht nicht einmal für eine Karte mit ihren CHF 20 Mindestwert.
Urteil. Der Vergleich mit Swisslos fällt bei der Notwendigkeit am deutlichsten aus: Von zwei Fragen, die sonst nie zusammen auftreten – was kostet es, und was passiert, wenn ich einen Sachverhalt belegen muss – schliesst die Loterie Romande die härtere ab. Der Wohnsitznachweis von höchstens 4 Monaten ist der Preis einer Westschweizer Zulassung, und für jemanden, der kürzlich umgezogen ist, ist das ein Aufwand, den Swisslos in dieser Form nicht kennt.
Die ausländischen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung daneben stehen
Die folgenden Marken tauchen in diesem Zusammenhang auf, und sie stehen hier aus demselben Grund, aus dem auch eine Gespa-Sperrliste existiert: weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Keine von ihnen verfügt über eine Schweizer Bewilligung, und keine von ihnen darf deshalb als gleichwertige Option gelesen werden.
Interwetten gehört zu den Marken, die die Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping nennt – also zu den Anbietern, deren blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden. Bet-at-Home nennt die Gespa ebenfalls in diesem Zusammenhang. Bet365 nennt sie als auf der Sperrliste stehend. Alle drei verfügen über keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung.
Wer sich eine Seite dieser Anbieter ansieht, wird dort auf eine Zahlungsmethode stossen, die wie die hier beschriebene aussieht. Sie ist es in ihrer Funktionsweise auch – bestätigen, fertig, direkt vom Konto. Was fehlt, ist die Infrastruktur darunter: kein schweizerisches Sperrregister, keine Verlustlimitenvorgabe von Gesetzes wegen, kein Schweizer Rechtsweg bei einem Streit, und ein Verfahren gegen den Anbieter kann Einsätze und Gewinne erfassen.
Urteil. Für einen Schweizer Wettenden sind diese Namen eine Randnotiz mit Kostenfolge: Ihr Vorteil ist grösser wirkende Werbung, ihr Nachteil ist das Fehlen des Rechtsrahmens, der diesen Artikel überhaupt mit Zahlen füllt. Wer einmal eine Auszahlung erzwingen will, versteht den Unterschied zwischen einer Aufsichtsbehörde und einer AGB-Seite schnell.
Was bei der Wahl tatsächlich den Unterschied macht
Bei einer Wette mit kleinem Guthaben sind zwei Kosten am grössten: die Marge im Preis und die Umsatzanforderung hinter einer Gratisleistung. Die Marge ist unvermeidlich, die Anforderung eine Frage der Bonusart, und beide lassen sich nur senken, indem man weniger setzt – nicht indem man einen Anbieter wechselt.
Zwischen den beiden zugelassenen Veranstaltern gibt es fast nichts mehr zu wählen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat Swisslos; wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat die Loterie Romande. Doppelte Konten sind ausgeschlossen, und ein dritter Anbieter mit Schweizer Bewilligung existiert nicht.
Ausländische Seiten mit einem Bezahldienst lösen ein Problem, das in der Schweiz nicht offen steht, und schaffen drei neue: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, keine Fair-Play-Kontrolle. Wer dennoch dort ist, sollte das wissen, und der Rest der Seite ändert daran nichts.
Kleiner Rat zum Schluss, weil er hierher gehört: Wer die Marge kennen will, die in einer Quote steckt, addiert für alle Ausgänge eines Marktes eins geteilt durch die Quote und teilt eins durch die Summe. Das Ergebnis ist der Quotenschlüssel, und 100 % minus dem Quotenschlüssel ist die Marge. Bei einem Markt ist das vielleicht ein halber Prozentpunkt, über ein Jahr ist es der Posten, der aus einem ausgeglichenen Spieler einen verlierenden macht.
Häufig gestellte Fragen
Wird die Zahlung per Online-Banking-Überweisung bei Swisslos oder Loterie Romande angeboten?
Die Zahlungen laufen bei Swisslos über PostFinance Pay, eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, bei der Loterie Romande über Guthabenkarten wie die Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, 50, 100 und 200 Franken. Ob eine bestimmte Überweisungsart akzeptiert wird, steht in den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Warum muss das Bankkonto für Auszahlungen auf den Namen des Kontoinhabers lauten?
Weil eine Auszahlung nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers laufen darf. Das schliesst anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen im bewilligten Schweizer Wettangebot aus. Die Bedingung ist die Gegenleistung dafür, dass die Identität des Spielerkontos vorher geprüft worden ist.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nur Guthaben ohne aktive Umsatzanforderungen auszahlt?
Es bedeutet, dass der auszahlbare Teil des Kontos etwas anderes ist als der beworbene Bonus. Gratisspielguthaben und Bonusguthaben sind in diesem Markt in der Regel nicht auszahlbar; auszahlbar wird erst, was darüber hinaus aus Einsätzen und Gewinnen entsteht. Wer die Bedingungen nicht liest, hält mehr Guthaben für echtes Geld als tatsächlich echtes Geld ist.
Wie berechnet sich eine mögliche Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was bedeutet die Marge?
Der Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal Quote minus eins. Die Marge ist der Teil, den der Veranstalter von allen Einsätzen eines Marktes einbehält; sie ergibt sich aus den Kehrwerten aller Quoten eines Marktes. Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Quoten der Beine.
Welche Limiten und Sperren gelten für Spielende in der Schweiz, und wer führt das Register?
Limiten setzen die Spielenden selbst; der Veranstalter muss Höchstwerte für Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach einer Wartezeit, die die Veranstalter mit 72 Stunden angeben. Spielsperren führt das schweizweite Sperrregister, das auch für Casinos und für Liechtenstein gilt.
Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa für Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Sie blockiert ausländische Domains im Netz über die Telekommunikationsanbieter; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Liste ist ein Hindernis, kein Schutzschild für Guthaben oder Ansprüche.
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Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
