Wetteinsatz einlösen in der Schweiz – wer auszahlt, wer begrenzt und wem der Weg gehört
Ladevorgang...
Eine Wette abzugeben ist in der Schweiz einfach. Sie einzulösen ist der Teil, an dem die meisten Fragen entstehen — und der Teil, den kaum jemand vorher liest. Wer bei Sporttip eine Einzelwette über CHF 1 spielt und trifft, bekommt seinen Gewinn auf eine Weise gutgeschrieben, die von der Höhe des Betrags abhängt; wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, bekommt ihn auf eine Weise, die von dessen eigenen Bedingungen abhängt und von sonst nichts.
Aktuell per Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Gespa und die Veranstalterangaben der Swisslos und der Loterie Romande geprüft.
Was in der Schweiz mit Einsatz und Einlösen gemeint ist, hat einen klaren Rahmen. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, jeder in seinem Gebiet, jeder mit eigenen Einsatzgrenzen und eigenen Auszahlungswegen. Wer das versteht, versteht auch, warum die Wahl zwischen den vorhandenen Wegen selten eine Wahl zwischen besseren und schlechteren Quoten ist — sondern eine zwischen Bedingungen, die unterschiedlich tief in den eigenen Alltag eingreifen.
Spielerschutz: wer die Grenze setzt, bevor gesetzt wird
Der Spielerschutz ist in der Schweiz kein Bonus, den man mitnimmt oder liegen lässt. Er steht am Anfang, weil er ohne Zutun nichts tut: Die Limiten setzt der Spielende selbst, und zwar bevor die erste Wette läuft. Wer sich hinsetzt und annimmt, der Anbieter werde ihn später schon bremsen, hat den Mechanismus falsch herum verstanden.

Limiten beim ersten Login statt in der Werbung
Bevor jemand überhaupt zum ersten Mal bei Sporttip teilnimmt, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer das erste Mal auf der Seite steht, sitzt also zuerst vor einem Formular und nicht vor einer Quote.
Diese Reihenfolge hat eine unangenehme Eigenschaft, und sie ist die wichtigste des ganzen Kapitels: Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Hermeneutisch ist das keine Hürde, sondern ein Verzögerungsmechanismus — die Zahl, die einen guten Abend ruiniert, lässt sich nur nach unten schnell ändern. Wer in der Halbzeit merkt, dass er zu hoch gegriffen hat, kommt aus der Limite heraus, aber nicht hinauf.
Die 72 Stunden stammen aus den Bedingungen der Veranstalter. Das Geldspielgesetz verlangt für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande nehmen sich die längere Frist. Ein Spieler, der die gesetzliche Frist kennt und sich auf sie verlässt, wartet einen Tag zu lang.
Sperren, Register und was eine Sperre wirklich mitnimmt
Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Aufhebung vor Fristablauf, was die Sache ehrlich macht: Es gibt keinen Rückweg, auch nicht auf freundliche Nachfrage. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das Register ist der Punkt, an dem Spielerschutz seine Grenze als Service erreicht und eine Tatsache wird, die man kennen sollte, bevor man sie auslöst. Eine unbefristete Sperre nimmt nicht nur die Sportwette mit, sondern den Zugang zu einer ganzen Branche. Wer sie setzt, sollte das wissen — nicht um davon abzuhalten, sondern weil eine Sperre, deren Reichweite man erst hinterher erfährt, ein schlechter Deal ist.
Ausserdem: Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Regel steht nicht in einer Bedingung, die man herunterscrollen kann, sie steht im Gesetz, und sie macht deutlich, was eine Sperre ist: kein Kontoschalter, sondern eine Statusänderung.
Wie scharf die Kontrolle an der Front tatsächlich ist, zeigt eine Zahl, die niemanden beruhigt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle für den sichereren Weg hält, weil dort ein Mensch steht, hält eine Annahme für eine Tatsache.
Eine Zahl, die man nicht überziehen sollte: Etwas mehr als die Hälfte der Testkäufe ging an der Alterskontrolle vorbei. Ein Papierformular und ein Schalter sind keine Garantie, und kein Leser sollte die Wahl zwischen App und Verkaufsstelle danach entscheiden, wo er sich kontrollierter fühlt.
Die Sperrliste entscheidet für den Spieler mit
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden aber innert Stunden ersetzt — die Aufsicht selbst nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste.
Was das für die Auswahl bedeutet: Die Sperrliste ist ein Zugangsfilter, keine Spielerschutzgarantie. Ein Spieler, der bei einem gesperrten Anbieter ankommt, wird nicht von seinem eigenen Schutz gehindert — er muss ihn selbst mitbringen. Ausländische Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und Limiten setzen sie nach eigenen Regeln, wenn überhaupt.
Und weil hier ein Vergleich entsteht, der leicht schief wird: Die Sperrliste ist kein Verbot für den Spielenden. Ein Spieler macht sich nicht strafbar, wenn er bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt. Das ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte steht unter ‚Rechtslage: wem der Gewinn gehört und wem der Weg gehört‘, wo es um Gewinne und Recourse geht.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Der Kreis der Anbieter, die in der Schweiz eine Sportwette veranstalten dürfen, ist nicht kurz, er ist geschlossen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport teilen das Land unter sich auf. Alles andere, was ein Schweizer beim Suchen findet, ist ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung — und das ist keine Wertung, sondern eine Tatsache mit Folgen für Auszahlung, Steuer und Rechtsweg.
Die folgende Übersicht stellt die zehn Anbieter dieses Vergleichs nebeneinander, geordnet nach ihrer Rolle: zuerst die beiden Veranstalter mit Bewilligung, dann die acht ausländischen Marken, die einem Schweizer Publikum begegnen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Wettigo | keine | Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetAlright | keine | Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| BillyBets | keine | Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | keine | Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Jackbit | keine | Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Donbet | keine | Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | keine | Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| ZotaBet | keine | Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte mit dem Veranstalter ist bei den ersten beiden Zeilen die interessanteste. Bei Swisslos steht eine Genossenschaft mit Sitz in Basel dahinter, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Bei der Loterie Romande steht eine Société mit Sitz in Lausanne, die 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende zählt. Das sind keine Marketingzeilen, das sind die Adressen, an die man sich wendet, wenn etwas schiefgeht.
Bei den acht anderen Zeilen steht in derselben Spalte, dass sich die Bewilligung nicht feststellen liess und dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat. Das ist doppelt informativ: Es heisst nicht, dass diese Anbieter ohne Aufsicht arbeiten — es heisst, dass ihre Aufsicht hier nichts gilt.
Was die Tabelle nicht leistet: Sie sagt nichts über Quoten, Zahlungsarten oder Auszahlungsdauer der acht ausländischen Marken, weil deren eigene Bedingungen dafür die einzige Quelle wären und keine Momentaufnahme davon hier steht. Diese Werte muss jeder Leser selbst auf der Seite des Anbieters nachsehen, und zwar vor der Einzahlung, nicht nach dem Gewinn.
Der Abstand, der in keiner Quotenspalte steht
Was ein Markt zurückzahlt, lässt sich mit einer Rechnung zeigen, die keine einzige Anbieterquote braucht. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 — ausdrücklich ein Beispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten, also 1 durch (1/1,90 + 1/1,90). Das sind 0,95, sprich 95 %. Der Margenanteil des Veranstalters liegt damit bei 5 %.
Dieser Wert ist kein Naturgesetz, sondern eine Bandbreite, die an einer Bedingung hängt: 95 % gilt für zwei Ausgänge zu je 1.90. Wird einer der beiden Ausgänge kürzer gestellt, sinkt die Auszahlungsquote; kommen drei Ausgänge mit unterschiedlichen Quoten ins Spiel, verschiebt sich der Wert weiter. Für einen Zwei-Weg-Markt mit ausgewogenen Quoten liegt man in dieser Grössenordnung, und wer die Kehrwerte der angezeigten Quoten addiert und ins Verhältnis setzt, bekommt für jeden Markt seinen eigenen Wert.
Für den Leser heisst das konkret: Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, bleiben im Durchschnitt fünf Rappen beim Veranstalter. Bei einem Einsatz von CHF 1 über fünfzig Wetten sind das rund CHF 2,50, die in der Struktur verschwinden, unabhängig davon, ob die Wetten getroffen oder verloren wurden. Das ist keine Betrugsgeschichte, das ist die Art, wie ein Buchmacher sich finanziert, und der beste Umgang damit ist, klein und wenig zu spielen statt lange und viel.
Ein vergleichender Hinweis, der ehrlicher ist als jede Quotentabelle: Die Marge sitzt in den Quoten, und zwei Anbieter mit demselben beworbenen «Top-Angebot» können in der Summe ihrer Kehrwerte deutlich auseinanderliegen. Wer rechnen will, rechnet pro Markt — nicht pro Anbieter.
Wetteinsatz einlösen: was Einsatz, Quote und Rundung zusammensetzen
Der Einsatz ist der Betrag, den eine Wette kostet. Die Quote ist die Zahl, mit der er multipliziert wird, wenn die Voraussage eintrifft. Alles andere in diesem Kapitel ist eine Variante dieser zwei Werte — Kombinationen, Systemwetten, Boosts, Cash-Out.
Grundlagen: wie aus Einsatz und Quote ein Gewinnbetrag wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Ablauf ist in dieser Reihenfolge wichtig: Wer nur auf 5 Rappen rechnet, kommt zu einem anderen Betrag als der Veranstalter.
Diese Aufrundung auf zwei Stellen vor der Abrundung auf 5 Rappen ist die Art Detail, über die niemand schreibt und die trotzdem jeder merken kann, der eine Kombination aus fünf Ausgängen mit krummen Quoten spielt. Kein Skandal, aber ein Grund, den eigenen Taschenrechner nicht für die Endinstanz zu halten.
Ein Beispiel in der Logik der Formel: Eine Einzelwette über CHF 10 auf eine Quote von 2.10 ergibt einen Rückzahlungsbetrag von CHF 21, der Nettogewinn ist CHF 11. Bei einer Kombination aus zwei Ausgängen mit 1.80 und 1.90 multiplizieren sich die Quoten zu 3.42, und der Rückzahlungsbetrag einer Wette über CHF 10 liegt bei CHF 34.20.
Wettschein einlösen an der Verkaufsstelle und online
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Damit existieren zwei Wege mit unterschiedlichen Kontrollstufen, und der Unterschied liegt nicht im Einsatz, sondern in der Prüfung.
Online gelten die strengeren Hürden: Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer das als Misstrauen gegenüber dem Kunden liest, liest es richtig — und es ist gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass Auszahlungen überhaupt einem Konto zugeordnet werden können.
Wer die Wette im Laden abgibt, braucht keinen ausgelesenen Ausweis, aber die Sperrliste des Alltags gilt dort genauso: Der Testkauf-Befund im Abschnitt ‚Sperren, Register und was eine Sperre wirklich mitnimmt‘ zeigt, was die Schranke wert ist. Der bequemere Weg ist nicht automatisch der weniger geprüfte.
Wichtig für jeden Kombinationsspieler: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Spieler verliert dann nichts — ausser der Wette, auf die er sich gefreut hat.
Wenn das Ereignis verschwindet: Absage, Rückforderung und Fristen
Ein abgesagtes Ereignis ist der häufigste Grund, aus dem ein Einsatz wieder auftaucht. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Für eine Kombination heisst Quote 1.00 nicht, dass die Wette verloren ist. Sie heisst, dass dieser eine Ausgang aus der Rechnung verschwindet und die übrigen Quoten unverändert multipliziert werden. Der Gewinn fällt kleiner aus, die Wette lebt. Wer das nicht weiss, hält eine Kombination nach einer Absage für tot, obwohl drei der vier Ausgänge noch laufen.
Die 48 Stunden sind die Frist, an der die Rückforderung hängt. Danach ist die Absage für den Einsatz irrelevant. Es lohnt sich, den ursprünglichen Beginn zu notieren, wenn eine Veranstaltung wackelt — nicht aus Vorsicht, sondern weil die Frist danach niemandem mehr hilft.
Anders liegt der Fall bei einem Einsatz, der für den Spieler nicht zustande kommt. Eine abgegebene Wette lässt sich nicht zurückziehen, und ein Cash-Out ist die einzige Tür, die sich nachträglich öffnet. Dazu unten mehr.
Was die reguläre Spielzeit bedeutet und wann sie endet
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Diese Definition ist der häufigste Grund, warum eine Wette «falsch» ausgegangen ist, obwohl sie richtig war. Ein Tor in der 94. Minute zählt, ein Tor im Elfmeterschiessen nicht, und ein Ausgang in der Verlängerung entscheidet die Wette nur, wenn die Wette ausdrücklich darauf gerichtet war. Wer die Regel einmal gelesen hat, spart sich zwanzig Diskussionen.
Cash-Out: die Tür, die nur in eine Richtung geht
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Damit ist die Funktion das, was sie ist: ein Verkauf der laufenden Wette an den Veranstalter zu dessen Preis. Wer den früheren Ausstieg als Sicherheitsnetz versteht, zahlt für dieses Netz in jedem Fall.
Der Cash-Out ist keine Rückforderung des Einsatzes. Er ist der Verzicht auf den möglichen Gewinn gegen einen kleineren, sicheren Betrag — und wer den Boost auf der Wette hatte, verliert ihn dabei: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Livewetten: wenn die Quote während des Spiels entsteht
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Für den Spielenden heisst Quote 1.00 in dieser Konstellation: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Das ist die schmerzloseste Form einer gerügten Wette, aber es bleibt eine verlorene Gelegenheit. Wer live auf ein Ereignis setzt, das gerade entschieden wird, spielt gegen die Zeit, nicht gegen die Quote.
Kombiboost, Quotenboost, Profitboost: was Zusätze verlangen
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Staffel ist der ehrlichste Blick auf das Wort «Boost» auf der ganzen Seite. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen ist kein Anreiz, sondern eine Wahrscheinlichkeitsrechnung: Fünfzehn Ausgänge mit mindestens 1.50 Quote alle zu treffen, ist ein anderes Unterfangen als vier. Der Prozentsatz steigt, die Trefferchance fällt, und das Verhältnis zwischen beidem kennt nur der Anbieter.
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Auch hier gilt: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, der Zusatz ist also an das Durchhalten der Wette gebunden, nicht an das Abgeben.
Rechtslage: wem der Gewinn gehört und wem der Weg gehört
Die Rechtslage dieses Themas lässt sich in einem Satz zusammenfassen, der alles andere nach sich zieht: Eine Schweizer Sportwette darf nur von zwei Veranstaltern angeboten werden, und der Gewinn darf nur auf ein Konto im eigenen Namen fliessen. Beides hängt zusammen, denn beides dient demselben Zweck — nachvollziehen zu können, wer spielt und wohin das Geld geht.

Wer veranstalten darf und wer nicht
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Die Gebiete sind geteilt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters. Wer in Zürich lebt, kommt an kein Jouez-Sport-Konto; wer in Genf lebt, an kein Sporttip-Konto. Das ist keine Bequemlichkeit der Anbieter, sondern die Struktur, die aus der interkantonalen Vereinbarung folgt.
Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer die Limiten der Veranstalter für eng hält, kann sich an dieser Zahl vergegenwärtigen, wohin das Geld geht, wenn es nicht als Gewinn ausbezahlt wird.
Was überhaupt gesetzt werden darf
Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gesetzt werden. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion.
Wetten sind überhaupt nur auf Sportereignisse erlaubt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das Geldspielgesetz enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt und ist ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Wer die geschlossene Liste für eine Einschränkung hält, die ihn nichts angeht, sollte den Grund kennen: Die Sorgfalt, mit der die Schweiz definiert, worauf gesetzt werden darf, ist derselbe Apparat, der dafür sorgt, dass ein Gewinn auf ein Konto im eigenen Namen geht. Beides kommt aus derselben Logik, und man kann nicht das eine haben und das andere loswerden.
Auszahlung: nur auf ein Konto im eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist nicht erlaubt.
Bei Swisslos zahlt sich das konkret so aus: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die zwei Freiauszahlungen sind eine Frist, keine Kulanz. Wer sein Guthaben in kleinen Portionen abräumt, zahlt ab der dritten Überweisung 3 % — bei CHF 500 Guthaben sind das CHF 15, und die entstehen aus keiner Wette, sondern aus der Buchung. Wer grössere Beträge sammelt und in einem Zug abruft, kommt günstiger weg.
Für Gewinne gilt eine zweite Stufe: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmenden überwiesen. Wer über dieser Grenze gewinnt, braucht also ein hinterlegtes Konto — nicht erst dann, aber dann wird es verpflichtend.
Aufgeladen wird das Spielkonto bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die beiden Zahlengrenzen — CHF 10’000 in 30 Tagen, Guthaben unter CHF 9’999 — sind die Einzahlungsseite, nicht die Verlustseite. Wer die freiwillige Einzahlungslimite setzt, setzt eine zusätzliche Schranke vor dieser ohnehin bestehenden Decke.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz genug, dass ein verlegter Wettschein real Geld kostet.
Steuern: der Freibetrag und die 35 %
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Für einen typischen Wettenden liegen diese Zahlen weit weg. Wer CHF 50 gewinnt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn — und wer das Gegenteil annimmt, verzichtet vielleicht auf eine Auszahlung, auf die er Anspruch hat.
Anders liegt es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern. Für sie fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann sie erfassen: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer regelmässig dort spielt, sollte das mit seiner Steuerverwaltung klären. Allgemeine Information, kein Steuerrat — im Zweifel Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Keine Bewilligung: was das für den Spielenden heisst
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft.
Diese Unterscheidung ist der wichtigste Satz dieses Kapitels, und sie wird oft falsch erzählt. Die Strafe trifft den Veranstalter, nicht den Spieler. Was den Spieler trifft, steht daneben: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle. Es gibt in der Schweiz zudem kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenschemata Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren.
Wer sich zusammenreimt: Der Spieler riskiert keine Strafe, aber er riskiert, dass sein Gewinn in einem Verfahren gegen jemand anderen verschwindet — und er hat kein Sperrregister, das ihn vor sich selbst schützt, keine Limitenpflicht und keinen Schweizer Rechtsweg, wenn die Auszahlung ausbleibt. Das Schweizer Angebot hat die strengeren Regeln und schmalere Auswahl. Ausländische Anbieter haben die weitere Auswahl und keine Schweizer Regeln. Keiner der beiden Wege ist per Definition der sichere.
Werbung und Gratisspielguthaben: warum das hier kein Empfehlungsartikel ist
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten Art. 74 Abs. 3 BGS und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa.
Das erklärt, warum hier keine Aktionsflächen stehen und kein Code. Die Angaben zu Bonusbeträgen und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen der Anbieter, und sie sind nicht Teil dieses Vergleichs. Wer ein Gratisspielguthaben erhält, sollte wissen: Es ist nicht auszahlbar, es ist Spielguthaben, und die Limiten für den Einsatz gelten auch dabei.
(2)
Die Veranstalter im Einzelnen
Zehn Anbieter stehen im Vergleich, und die Reihenfolge ist nicht zufällig: zuerst die beiden, die in der Schweiz veranstalten dürfen, dann die acht ausländischen Marken. Wer die ersten zwei Einträge gelesen hat, kennt den Massstab, an dem sich die anderen acht messen lassen müssen.
Swisslos Sporttip — der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos betreibt seine Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Die Bewilligung ist die eines Grossspiels: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Das Konto öffnet sich nur für Personen, die im Vertragsgebiet wohnen, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Spannweite zwischen CHF 1 und CHF 1’000 ist der Punkt, an dem Sporttip am schweizerischsten ist: Die untere Grenze macht die Wette für jeden zugänglich, die obere deckelt sie für alle. Der Unterschied zwischen CHF 1’000 und CHF 10’000 — Kombination gegen System — ist beträchtlich, und wer den Systemweg wählt, sollte wissen, dass die höhere Grenze nur dort gilt.
Der Verdict: Was Sporttip auszeichnet, ist nicht die Quote, sondern die Verzahnung von Einzahlungsdecke und Verlustlimite. Wer hier neu einsteigt, sitzt vor einem Limitenformular, bevor er setzen kann, und behält danach eine Auszahlungsregel, die grössere Beträge in einem Zug begünstigt. Für einen Spieler mit kleinem Budget, der diszipliniert bleibt, ist das ein unkomplizierter Weg — und für einen, der bei Niederlagen nachlegt, ein lästiger, was genau die Absicht ist.
Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweiz, mit denselben Regeln und eigener Adresse
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ihre Bewilligung ist dieselbe wie die von Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Die Struktur ist die der interkantonalen Ordnung, die beide Veranstalter nebeneinander zulässt und jedem sein Gebiet zuweist.
Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, findet hier das Gegenstück zum Sporttip-Angebot — mit dem Unterschied, dass das Konto an ein anderes Gebiet gebunden ist und der Kontakt über eine andere Organisation läuft. Wer umzieht, wechselt nicht die Bedingungen, sondern die Adresse; die Regeln kommen aus derselben gesetzlichen Grundlage.
Der Verdict: Bei zwei Anbietern mit identischem Rechtsrahmen entscheidet für den Spielenden nicht die Bewilligung, sondern das Netzwerk: 2’350 Verkaufsstellen sind dann von Wert, wenn eine Wette auch analog gespielt werden soll, und 221 Mitarbeitende sind eine Zahl, die einem sagt, wie weit der Kundenservice reicht, wenn eine Auszahlung stockt. Wer den Papierschein braucht, ist hier besser aufgehoben; wer alles in der App erledigt, merkt vom Unterschied wenig.
Wettigo — ohne Schweizer Bewilligung, geprüft an den Schweizer Massstäben
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Wettigo ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt kein Schweizer Rechtsmittel, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Damit ist das Bild vollständig, und mehr ist über diesen Anbieter im Rahmen der hier geprüften Punkte nicht zu sagen: Über Limiten, Quoten, Zahlungsarten oder Auszahlungszeiten von Wettigo steht hier nichts, weil das nur seine eigenen Bedingungen belegen könnten und davon keine Momentaufnahme vorliegt. Wer dort spielen will, liest das Impressum, die Bewilligungsangabe und die Auszahlungsregeln selbst, bevor Geld fliesst.
Der Verdict: Der entscheidende Unterschied zwischen Wettigo und den ersten beiden Zeilen des Vergleichs liegt nicht in einem Produktmerkmal, sondern im Rechtsweg. Wenn eine Auszahlung ausbleibt, steht einem Schweizer Kunden hier kein Schweizer Verfahren offen, und die Fragen, die sich bei Sporttip am Telefon klären lassen, klären sich hier gar nicht.
BetAlright — ein weiterer unbewilligter Anbieter
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Ein ausländisches Dokument, falls vorhanden, hat in der Schweiz keine Wirkung; es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann blockiert werden.
Auch hier gilt: Limiten, Zahlungsarten und Auszahlungsfristen von BetAlright finden sich in dessen eigenen Bedingungen, nicht in einer Schweizer Quelle. Der Spieler, der dort anlegt, übernimmt die Sorgfalt selbst.
Der Verdict: Bei einem Anbieter, dessen Regeln ausserhalb der Schweizer Aufsicht stehen, ist die Frage nicht, ob gespielt wird, sondern wo das Geld liegt. Wer einzahlt und gewinnt, hat einen Anspruch nach fremdem Recht — und ob dieser Anspruch durchsetzbar ist, entscheidet nicht die Schweiz.
BillyBets — ohne Bewilligung, mit denselben Folgen
BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen Veranstalter, die hier eine Sportwette anbieten dürfen; eine gemeldete ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Die Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Zu Limiten und Auszahlungsmodalitäten von BillyBets gibt es hier nichts zu übertragen: Diese Angaben stehen nur in den eigenen Bedingungen des Anbieters. Wer ein Konto eröffnet, sollte diese Bedingungen vorher lesen — nicht weil sie ungewöhnlich wären, sondern weil sie der einzige Massstab sind, der dort zählt.
Der Verdict: Ein Schweizer Konto führt den Gewinn auf ein Konto im eigenen Namen — das ist im bewilligten Angebot gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hängt die Zuordnung der Auszahlung an einer Regel, die man selbst prüfen muss.
Boomerang Bet — ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und kann über die Sperrliste blockiert werden.
Wer bei Boomerang Bet spielt, spielt nach Regeln, die ausserhalb des schweizerischen Geldspielrahmens entstehen. Deren Limiten, Zahlungswege und Auszahlungszeiten sind aus Schweizer Sicht unbekannte Werte und bleiben es, bis man sie auf der Seite des Anbieters liest.
Der Verdict: Der aufwendige Teil ist nicht das Setzen, sondern das Nachlesen. Wer bereit ist, die Bedingungen vollständig zu lesen und die eigene Einzahlungsgrenze selbst zu setzen, weiss danach immerhin, was er tut — bei einem Anbieter mit Schweizer Bewilligung erledigt das Gesetz diesen Teil der Arbeit.
Jackbit — ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Grenzen
Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz wirkungslos. Jackbit ist nicht an das Sperrregister angebunden, es gibt kein Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Die Schweizer Fragen — Limiten, Auszahlungsweg, Steuerfolge — lassen sich für Jackbit nur aus dessen eigenen Angaben beantworten. Wer dort spielt, sollte die Auszahlungsregeln vor der ersten Einzahlung lesen, weil sie die einzige Instanz sind, die im Streitfall zählt.
Der Verdict: Was hier fehlt, ist nicht eine Quote, sondern eine Instanz. Ein Streit über eine Auszahlung wird nicht vor einer Schweizer Stelle verhandelt, und das ist der Preis des erweiterten Angebots.
Donbet — ausserhalb der Schweizer Bewilligung
Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht über Schweizer Sportwetten liegt bei der Gespa, und Donbet steht ausserhalb dieses Rahmens: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit der DNS-Sperre.
Limiten und Auszahlungszeiten bei Donbet sind Angaben des Anbieters. Wer sie kennen will, findet sie nur dort — und wer sie nicht kennt, spielt mit einer Grenze, die er nicht gesetzt hat.
Der Verdict: Wer das Schweizer Limitenformular für lästig hält, sollte den Vergleich ordentlich machen. Lästig ist ein Formular. Lästig sind keine 47,5 % Testkäufe, keine unklare Auszahlung und kein Gewinn, der in einem Verfahren gegen einen anderen eingezogen wird.
IviBet — ohne Schweizer Bewilligung
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Kraft; das Sperrregister erfasst IviBet nicht, und ein Schweizer Rechtsmittel besteht nicht. Die Domain kann blockiert werden.
Was IviBet an Limiten, Zahlungsarten und Auszahlungsfristen anbietet, steht ausschliesslich in dessen eigenen Bedingungen. Diese Bedingungen sind der einzige Anhaltspunkt, den ein Schweizer Kunde für die Abwicklung hat.
Der Verdict: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gehört die Auszahlung zu den Dingen, die man vor der Einzahlung prüft und nicht danach. Steht der Weg nicht klar in den Bedingungen, ist das die Antwort.
ZotaBet — Schlusslicht des Vergleichs ohne Bewilligung
ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, bietet kein Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Zu Einsätzen, Zahlungswegen und Auszahlungsfristen von ZotaBet liegen hier keine Schweizer Angaben vor; die eigenen Bedingungen des Anbieters sind die einzige Grundlage. Wer dort einzahlt, tut es auf eigenes Urteil.
Der Verdict: Die Liste endet hier, und die Struktur ist über alle acht ausländischen Zeilen dieselbe. Der Unterschied zwischen ihnen liegt nicht im Bewilligungsstatus — der ist bei allen gleich — sondern darin, wie gut ein Spieler die eigenen Bedingungen liest.
Häufige Fragen zum Wetteinsatz
Wie wird ein Wettschein bei Swisslos oder Loterie Romande eingelöst, in der Verkaufsstelle und online?
Online über Swisslos oder die Sporttip App; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Für ein Online-Konto braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung mit geprüfter Identität. Bei Jouez Sport läuft die Abwicklung über die Loterie Romande.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und wie wird der Betrag gerundet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und danach auf 5 Rappen genau ab. Eine Wette über CHF 10 auf Quote 2.10 zahlt CHF 21 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 11.
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Sporttip und Jouez Sport?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 je Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Jouez Sport nennt die Loterie Romande eigene Werte.
Kann ein Wetteinsatz zurückgefordert werden, wenn ein Ereignis abgesagt wird?
Wird ein Sporttip-Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Zurückgezogen werden kann eine Wette dagegen nicht; nur ein Cash-Out beendet sie vorzeitig.
Auf welches Konto wird der Gewinn ausbezahlt?
Nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gut; Beträge über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Ab welcher Gewinnhöhe fällt Verrechnungssteuer an, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400; die kantonale Schwelle weicht davon ab. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück.
Was bedeutet «ohne Schweizer Bewilligung» für einen Anbieter im Vergleich?
Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; ausländische Bewilligungen haben hier keine Kraft. Betroffene Anbieter sind nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, Domains können per DNS gesperrt werden, und Einsätze sowie Gewinne können in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Was kostet der Einsatz an Margin, und wie lässt sich das nachrechnen?
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist der Rest bis 100 %. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei 95 %, die Marge also bei 5 %. Wer die Kehrwerte der angezeigten Quoten addiert, erhält für jeden Markt den eigenen Wert.
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