Sportwetten in der Schweiz 2026 – zwei Veranstalter, ein enges Regime

Updated Oktober 2026
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Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst

Ein Land, zwei Veranstalter, ein Vertragsgebiet mit einer klaren Grenze mitten durch die Schweiz. Wer online eine Sportwette abschliessen will, trifft auf Swisslos mit Sporttip oder auf die Loterie Romande mit Jouez Sport — je nach Wohnkanton. Alles andere, was im Netz unter schweizerisch klingender Adresse auftaucht, läuft ohne hiesige Bewilligung.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) mit Sitz in Basel bietet Lotterien und Sportwetten basierend auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen an.

Stand Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie den veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.

Wetten auf dem Smartphone: App, Browser und Verkaufsstelle

Der praktische Unterschied zwischen einer Wetten-App und einer Verkaufsstelle beginnt nicht beim Design, sondern bei der Frage, ob überhaupt ein Konto eröffnet werden kann. Die Sporttip App für iOS und Android ist nur die halbe Geschichte. Wetten lassen sich online über die Plattform von Swisslos oder in der App zusammenstellen — und dann per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Dieser Weg ist die interessanteste Konstruktion des ganzen Angebots, weil er zwei Welten kurzschliesst: die Vorbereitung zu Hause, die Abgabe dort, wo früher der Wettschein ausgefüllt wurde.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für eine Online-Registrierung bei Swisslos müssen drei Dinge zusammenkommen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Dazu kommt eine Regel, die in der Praxis mehr Reibung erzeugt als jede Altersgrenze: jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer also zwischen zwei Kantonen umzieht, ohne das Konto anzupassen, merkt erst beim nächsten Auszahlungsversuch, dass das nicht folgenlos war.

Am Schalter gibt es dieses Problem nicht. Wer im Kanton Zürich an der Verkaufsstelle steht, muss keinen Wohnsitz nachweisen — der Aufenthalt ist offensichtlich. Dass die Kontrolle an Verkaufsstellen nicht lückenlos greift, ist öffentlich: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der unbeschränkte Zugang ist also kein Schutzmerkmal der Verkaufsstelle, sondern ihr Gegenteil. Online ist die Altersschranke technisch verankert, am Schalter hängt sie am Personal.

Was die App leistet — und was nur online läuft

Der Empfang vor Spielbeginn und live ist bei Sporttip in beiden Kanälen möglich, aber nicht jede Funktion folgt dorthin. Der Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch, Live und Systemwetten; verlangt sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Aufschlag auf den Nettogewinn liegt bei 5 % für vier, 20 % für sieben, 40 % für zehn und 100 % für fünfzehn solcher Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung bleiben limitiert. Wer seinen Wettschein am Schalter abgibt, hat auf diesen Aufschlag keinen Anspruch, und das ist der eigentliche Grund, warum die App mehr ist als eine mobile Kasse.

Auch die Quoten- und Profitboosts sind online-only und auf Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage beschränkt. Beide lassen sich pro Wettendem nur einmal nutzen, sind in Einsatz und Erhöhung gedeckelt — und verfallen, sobald die Wette per Cash-Out geschlossen wird. Der Aufschlag, für den man sich entschieden hat, verschwindet also mit der Entscheidung, ihn abzusichern.

Die App-Sicht hat noch eine zweite Konsequenz, die selten angesprochen wird: Wer ausschliesslich mobil wettet, wettet ausschliesslich im Swisslos-Vertragsgebiet oder unterwegs — technisch nicht an einen Ort gebunden, vertraglich aber an ein angemeldetes, verifiziertes Einzelkonto. Jede Wette hängt an dieser einen Identität.

Sportarten und Turniere: eine geschlossene Liste

Was in der Schweiz überhaupt auf dem Wettprogramm stehen darf, entscheidet keine Plattform, sondern eine Liste. Die Gespa führt eine Aufstellung der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version vom 09.09.2026). Nur was dort steht, darf angeboten werden — und die Aufstellung ist enger, als man beim Blick auf internationale Sportseiten erwartet.

Wetten sind ausschliesslich auf Sportereignisse erlaubt. Wetter, Politik oder Fernsehsendungen scheiden als Gegenstand aus, nicht weil ein Anbieter sie ablehnt, sondern weil das Gesetz Sportereignisse voraussetzt. Fussball, Eishockey, Tennis, die WM — all das ist Gegenstand von Sporttip-Wetten, sofern es auf der Liste steht. Qualifikationsrunden aber nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Abteilung ebenso wenig. Esport wird im Schweizer Sportwettenangebot schlicht nicht abgedeckt.

Die zweite harte Kante betrifft die Teilnehmenden selbst. Wettkämpfer, die an einem Wettereignis teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Insider-Vorteil, der in einem offenen Markt als Grauzone existiert, ist hier untersagt. Und: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten und die Frage, wann eine Wette steht

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Regelung verfügt. Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Die Gültigkeit einer Livewette hängt nicht davon ab, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer eine Wette platziert, während der Ausgang faktisch schon feststeht, bekommt sie mit Quote 1.00 gewertet. Dasselbe gilt in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid: Swisslos kann Wetten mit Quote 1.00 bewerten.

Das mag ungerecht klingen, ist aber der Preis dafür, dass niemand einen Informationsvorsprung ausschöpft, der Sekunden alt ist. Beim Livewetten auf ein Spiel, das man nicht sieht, verschwindet der Einsatz in der Rückzahlung mit Quote 1.00 — ohne Verlust, aber auch ohne alles andere. Wer live wettet, während der Fernseher auf einem anderen Kanal läuft, handelt auf eigene Rechnung.

Bei Kombinationen hängt die Quote an der regulären Spielzeit. Ein reguläres Fussballspiel meint 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Der Unterschied entscheidet über einen Wettschein, wenn ein Cup-Spiel in die Verlängerung geht.

Ganz praktisch wird es, wenn zwei Märkte derselben Veranstaltung voneinander abhängen — etwa Sieger und Torschütze desselben Spiels. Solche Ereignisse dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine abhängige Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Fehler liegt beim Anbieter, der Ausgang gegen den Wettenden.

Was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird

Ein abgesagtes Ereignis hat eine Frist. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers gilt die Turnierlogik —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, was das Gesamtprodukt sinken lässt, ohne die Wette zu zerstören. Der Nachholtermin entscheidet also darüber, ob ein Wettschein lebt oder zur Rückzahlung wird.

2026 im Vergleich: die zehn Plattformen mit Schweizer Bezug

Zehn Namen, zwei Gruppen. Diese Einordnung ist die wichtigste Unterscheidung auf der ganzen Seite: auf der einen Seite zwei Veranstalter mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, auf der anderen Seite acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die hier weder Rechtsschutz noch Registeranbindung haben. Sie stehen nicht in einer Rangfolge zueinander — zwischen den Gruppen gibt es keine Rangfolge. Die Reihenfolge lautet:

Plattform Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
IviBet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), nach Angaben Dritter
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
Donbet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
Rabona ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt

Die Spalte zur berichteten Bewilligung ist die aufschlussreichste und zugleich die leerste. Bei sieben der acht ausländischen Plattformen ist gar keine Aufsichtsbehörde benannt, bei X3Bet nennt eine dritte Quelle Tobique in Kanada. Wer auf einer dieser Seiten einzahlt, kann also nicht einmal sagen, welche Stelle überhaupt über sein Geld wacht. Das ist keine Formalie: Eine Aufsichtsbehörde ist die Adresse, an die man sich wendet, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Fehlt sie, bleibt der Anbieter selbst die einzige Adresse — und der ist die Partei, mit der man streitet.

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist die Kette kurz und überprüfbar: Bewilligung, Aufsicht, Veranstalter, Sitz.

Zwei Kontoarten, zwei Vertragsgebiete

Das Vertragsgebiet ist keine Nebenbemerkung, sondern die Bedingung, unter der ein Konto überhaupt entsteht. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für ein Onlinekonto braucht es in der Praxis einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet — wer in Genf lebt, registriert sich bei Jouez Sport, wer in Zürich lebt, bei Sporttip. Ein Wohnsitz in der Schweiz allein genügt nicht; er muss auf der richtigen Seite der Sprachgrenze liegen.

Genau hier zeigt sich, wie eng die Zwei-Veranstalter-Lösung gebaut ist. Der Kanton ist keine Zahlungsmodalität, sondern der Schlüssel zum Produkt. Zieht ein Wettender von Lausanne nach Bern, wechselt nicht der Anbieter innerhalb eines Systems — er verlässt seinen. Das ist die Folge, die aus einer kantonal aufgeteilten Bewilligung folgt, und sie trifft jeden Umzug.

Sportwetten in der Schweiz: die Grundlagen des Angebots

Zwei Veranstalter, und die Zahl ist gewollt. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und die Loterie Romande. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und unterliegt der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweiz. Zwischen diesen beiden bestehen keine Bewilligungsunterschiede, nur Gebietsunterschiede.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos ist die in Basel ansässige SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, welche Lotterien und Sportwetten gemäss der Interkantonalen Vereinbarung zur gemeinsamen Durchführung von Geldspielen durchführt.

Die wirtschaftliche Seite ist der Grund, warum das Regime so gebaut ist. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten dabei CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang ist bemerkenswert, und er sagt mehr über den Markt als über das Angebot: Während die Sportwetten-Beiträge sanken, blieb der Reingewinn auf hohem Niveau — weil Lotterien die tragende Säule sind. Das Sportwettenangebot ist also ein Zusatz zu einem Lotteriegeschäft, kein eigenständiger Wachstumsmotor. Wer daraus auf sportlich geführte Plattformen schliesst, schliesst falsch; wer daraus auf eine stabile, öffentlich verankerte Struktur schliesst, liegt richtig.

Der Nettoertrag geht gemäss Gesetz an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist die eigentliche Begründung des Zwei-Veranstalter-Modells: Es gibt kein drittes Bewilligungsverfahren, über das jemand zusätzlich in den Markt käme. Wer wissen will, ob eine Plattform in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf, beantwortet die Frage nicht mit Marketing, sondern mit der Frage nach Bewilligung und Aufsicht.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist (in Kraft seit 1. Januar 2021). Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos. Diese Zuständigkeit ist wichtig, weil sie bestimmt, an wen sich ein Wettender wendet — und weil sie zeigt, dass Sportwetten und Casinos aufsichtsrechtlich getrennte Welten sind.

Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land — hat hierzulande keine Geltung. Daraus folgt ein Punkt, der in der Debatte über Offshore-Anbieter gerne weggelassen wird: Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — und eine faire Spielkontrolle, an die man sich halten könnte, existiert nicht.

Was die Bewilligungsfrage konkret wert ist, zeigt sich an drei Stellen. Erstens an der Aufsicht: Eine Schweizer Bewilligung bedeutet, dass eine Behörde die Einhaltung der Regeln prüft. Zweitens an der Anbindung: Nur bewilligte Anbieter hängen am schweizweiten Register der gesperrten Personen. Drittens am Rechtsweg: Bei einem bewilligten Anbieter gibt es einen innerstaatlichen Weg für eine Einsprache, bei einem ausländischen nicht.

Die Sperrliste und das Domain-Hopping

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Liste ist also gewachsen, und ihre Mechanik hat eine Schwachstelle, die offen benannt wird: Geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt. Dieses Domain-Hopping lässt sich technisch nicht dauerhaft schliessen. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als betroffen.

Für den Wettenden bedeutet das eine unbequeme Einsicht: Eine Blockierung per DNS ist kein Schutzversprechen, sondern eine Hürde. Wer eine gesperrte Seite erreichen will, findet in der Regel schnell einen Weg dorthin. Der Schutz, den die Sperrliste bietet, ist der eines Rauchverbotsschildes: Es informiert über die Rechtslage und hält den flüchtigen Zugriff auf, nicht den entschlossenen.

Umgekehrt gibt es kein Instrument, das Zahlungen an unzulässige Wettseiten sperrt. Banken und Kartensysteme blockieren solche Transaktionen nicht. Wer also auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, vollzieht das mit einem gewöhnlichen Zahlungsvorgang, gegen den niemand einschreitet — bis er sein Geld zurückhaben will.

Steuern: der Freibetrag und der Kanton

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Schwellenwert weicht ab — deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Die ausländische Seite sieht anders aus. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — was auf den ersten Blick günstig klingt und es nicht ist, weil es keine Erleichterung ist, sondern das Fehlen eines Verfahrens. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Und eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht — wer eine solche Gebühr auf einem Abrechnungsbeleg zu erkennen glaubt, deutet eine Marge falsch. Steuerliche Fragen gehören zur Steuerberaterin oder an die kantonale Steuerverwaltung; ein Wettanbieter beantwortet sie nicht verbindlich.

Was in der Schweiz nicht geht

Ein paar Dinge fallen unter den Tisch, wenn man nur die Verbotsseite betrachtet. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Das sind Regeln, die das Produkt selbst einschränken — und die es gleichzeitig lesbarer machen: Jede Auszahlung ist namentlich zuordenbar.

Spielerschutz: Limiten, Pausen und das Register

Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, setzt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage — vor der ersten Wette, nicht danach. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste fordert (Art. 87 VGS); eine Herabsetzung wirkt von Gesetzes wegen sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die 72-Stunden-Regel ist der eigentliche Mechanismus, und sie ist die unhübscheste Zahl des ganzen Systems. Sie bedeutet: Wer beschliesst, den Einsatz zu verdoppeln, wird drei Tage auf seine eigene Entscheidung zurückkommen. Das ist unbequem, es fühlt sich nach Gängelung an, und es wird dort zur Bremse, wo es soll: in dem Moment, in dem eine Verlustserie in den nächsten Einsatz drängt.

Die Spielsperre und ihr Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register umfasst also mehr als den Sportwettenbereich — wer sich sperren lässt, sperrt sich mit, und das ist keine Nebenfolge, sondern der Sinn eines gemeinsamen Registers. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Sperre ist die eine Massnahme auf dieser Seite, die sich nicht umgehen lässt, wenn sie einmal greift. Beim Domain-Hopping hilft Geduld; beim Sperrregister hilft nichts — ausser zu warten.

Ein Hinweis, den kein Anbieter von sich aus gibt: Limiten sind kein Schauspiel, aber sie setzen den falschen Anker, wenn man sie als Aufwand begreift. Zuerst die Limite setzen, an einem ruhigen Abend, ohne laufende Wette — dann bleibt sie eine Zahl, die man gewählt hat, und nicht eine, die man später erklären muss. Unter der eidgenössischen Schwelle ändert das nichts an der Steuer; es ändert daran, wie viel später noch da ist.

Bonus und Gratisguthaben: warum es hier so wenig gibt

Wer von ausländischen Plattformen kommt, erwartet ein Willkommenspaket und findet stattdessen Boosts. Der Grund ist rechtlich. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen sind die Erklärung für das Angebot: Bonusaktionen sind keine Marketingentscheidung, die ein Anbieter frei treffen kann, sondern bewilligungspflichtig. Wo 32 Zustimmungen existieren, kann kein Werbemarkt entstehen.

Was es gibt, liegt bei Sporttip im Bereich Quotenaufschläge. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn gestaffelt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und die Aktion gilt nur online. Quotenboosts gelten online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts heben den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung beschränkt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

An diesem Verfall hängt der aufschlussreichste Satz des Bonusabschnitts. Ein Aufschlag, der mit dem Cash-Out verschwindet, ist eine Prämie für das Durchhalten und keine für das Absichern. Wer einen Kombiboost mit fünfzehn Voraussagen einsammelt, hat dafür fünfzehn Mal auf eine Quote von mindestens 1.50 verzichtet — und auf die Möglichkeit, vor Schluss auszusteigen.

Was ein «Bonus» auf dem Wettschein wirklich ist

Bei Swisslos gibt es ein Gratisspielguthaben aus Promotionen, und es hat eine Eigenschaft, die man erst bei der Auszahlung bemerkt: Es ist nicht auszahlbar. Wer also aus einer Aktion Guthaben erhält, kann damit wetten, aber nicht kassieren — das Guthaben bleibt im Spielsystem. Und jede Auszahlung, die ein Wettender veranlasst, läuft durch ein eigenes Kontingent: Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen von Spielguthaben gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen.

Zwei Auszahlungen pro Jahr gratis — diese Zahl liest sich nur so lange grosszügig, wie man sie nicht mit dem Gewinnbetrag in Beziehung setzt. Wer im ersten Quartal zwei kleine Beträge abzieht, zahlt für den Rest des Jahres 3 % auf jede weitere Überweisung. Und wer sein Guthaben über das Wallet auflädt, stösst auf eine weitere Grenze: Der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Als Zahlungsart dafür steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Gratisspielguthaben ist also kein Geld, und eine Auszahlung ist kein Holvorgang, sondern ein Vorgang mit Kontingent und Gebührenschwelle. Wer das vorher weiss, plant seine Auszahlungen.

Die zehn Plattformen im Einzelnen: was aus den Zahlen folgt

Zehn Einordnungen, in der Reihenfolge, in der die Gruppen aufeinander folgen: erst die beiden bewilligten Veranstalter, dann die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Jede Bewertung schliesst mit dem Punkt, den der jeweilige Abschnitt tatsächlich hergibt.

Swisslos Sporttip: das Konto, das an einen Kanton gebunden ist

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt ihre Lotterien und Sportwetten gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen durch. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa — eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.

Kein anderer Punkt dieses Abschnitts wirkt so tief ins Alltagsleben wie das Vertragsgebiet. Ein Onlinekonto erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Ausweisdaten werden beim Registrieren ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Die Betragsregeln sind klar gezogen: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die CHF 1’000 pro Einzelwette sind keine Rundungszahl, sondern eine Deckelung, die für Zurückhaltung sorgt. Diese Limiten sind Bedingungen, die dem Konto folgen — und sie stehen nicht in Stein: Achtung bei der Kombination aus Höchsteinsatz und steigendem Kombiboost, denn Einsatz und Gewinnerhöhung sind gleichzeitig limitiert.

Wie eine Wette abgerechnet wird, ist präzise geregelt: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung läuft immer nach unten. Bei kleinen Einsätzen geht es um Rappen, bei einem Systemwettschein mit vielen Kombinationen um mehr; im Ergebnis steht die Regel, dass der Anbieter zwischen gerundetem und ausgezahltem Betrag nie aufrundet.

Der Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer gern einen Teilgewinn absichert, findet hier keinen Hebel dafür. Das ist die Bedingung, nicht die Panne.

Verfallen können auch Gewinne: Nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zehn Tage sind, gemessen an einem Widerspruchsverfahren, eine kurze Frist; wer eine Ablehnung erhält und sie liegen lässt, hat sein Anliegen verloren.

Das Urteil über Swisslos folgt aus der Frist, nicht aus der Bewilligung. Ein Haus mit spürbaren Einsätzen, ehrlichen Regeln und einem Gewinnverfall nach 26 Wochen ist ein Anbieter für Menschen, die ihre Belege aufbewahren — und keiner für die, die einen abgesagten Wettschein drei Monate später wiederfinden.

Loterie Romande Jouez Sport: Westschweiz mit eigenem Verteilnetz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind die Zahl, die diesen Veranstalter von seinem Pendant unterscheidet — ein dichtes Netz über sechs Kantone, und damit ein Vertriebsweg für alle, die nicht online wetten wollen oder können. Der Kontrast zur Deutschschweiz liegt weniger im Produkt als im Zugang. Wer in Genf oder Lausanne an einer Verkaufsstelle steht, hat einen kurzen Weg; wer in einer Randregion dieser sechs Kantone wohnt, hat je nach Gemeinde einen längeren. Für ein Onlinekonto zählt der Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone.

Wer in beiden Landesteilen lebt, merkt den Unterschied am wenigsten. Wer nur in einem lebt, hat keine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Veranstaltern — die Wahl ist mit der Adresse entschieden.

FortuneJack: ein Name ohne Adresse für Streitigkeiten

FortuneJack ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Swisslos und die Loterie Romande sind die einzigen hier zugelassenen Veranstalter; ausländische Lizenzangaben haben in der Schweiz keine rechtliche Geltung (Art. 4 BGS). Die Plattform hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Die massgebende Beobachtung ist die fehlende Aufsichtsadresse. Bei einer Schweizer Bewilligung weiss ein Wettender, wer über das Angebot wacht und an wen eine Einsprache geht. Hier gibt es beides nicht: keine anerkannte Aufsicht mit Schweizer Wirkung und kein Verfahren. Dass eine Domain erreichbar ist, sagt über diesen Punkt nichts. Wer die Plattform dennoch nutzt, sollte das mit dem Bewusstsein tun, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

IviBet: Konto ohne Registerwirkung

IviBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine im Ausland gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine rechtliche Basis (Art. 4 BGS). Die Plattform ist nicht am Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Der praktisch bedeutsamste Unterschied zu einem bewilligten Anbieter zeigt sich in der Spielsperre. Bei Swisslos gilt eine unbefristete Spielsperre in einem schweizweiten Register, das auch Casinos einschliesst. Ein Konto bei IviBet liegt ausserhalb dieses Registers: Wer sich hier sperren lassen will, sperrt sich innerhalb dieser einen Plattform, ohne dass die Sperre irgendwo sonst greift. Genau das ist der Fall, in dem die Registeranbindung ihren Wert zeigt — sie funktioniert nur, wenn sich alle daran halten.

BC.Game: Reichweite jenseits des Rechtsrahmens

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande für den Schweizer Markt zugelassen sind, entfaltet eine ausländische Lizenz hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko per DNS blockierter Domains.

Bemerkenswert ist hier die Grösse des Angebots im Verhältnis zur fehlenden Aufsicht. Eine Plattform, die international breit auftritt, aber keine Bewilligung für diesen Markt besitzt, bietet einem Schweizer Wettenden genau den Teil des Schutzes nicht, der marktspezifisch ist: Es gibt keine Instanz, die prüft, ob das angebotene Wettprogramm überhaupt zulässig wäre. Die geschlossene Liste zugelassener Sportarten und Wettarten der Gespa gilt hier nicht — und damit auch nicht die Beschränkung, die sie mit sich bringt.

X3Bet: eine Aufsicht, die anderswo gilt

X3Bet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Als berichtete Bewilligung nennt eine dritte Quelle Tobique in Kanada — eine Angabe Dritter, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.

X3Bet ist der eine Fall dieser Gruppe, in dem überhaupt eine Aufsichtsbehörde genannt wird — und der Fall, der am deutlichsten zeigt, warum «irgendwo bewilligt» nicht «hier geschützt» heisst. Eine Aufsicht in einem anderen Land prüft nach dessen Regeln, mit dessen Spielerschutzanforderungen und dessen Rechtsweg. Nichts davon folgt einer Schweizer Anfrage. Die Existenz einer Aufsicht ist kein Ersatz für die Zuständigkeit.

Wettigo: erreichbar heisst nicht zugelassen

Wettigo besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Wetten anbieten; ausländische Lizenzangaben haben in der Schweiz keine rechtliche Geltung (Art. 4 BGS). Keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko.

Erreichbarkeit ist bei einer Domain kein Kriterium für Zulässigkeit, und sie ist es besonders dann nicht, wenn die Blockierung nachgeführt wird: Die Gespa nennt für das Domain-Hopping unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Eine Domain, die über Stunden ersetzt wird, kann gleichzeitig blockiert und erreichbar sein — beides zugleich und ohne Widerspruch. Wer daraus eine Zulassung ableitet, verwechselt die technische Mög­lichkeit mit der rechtlichen.

Betwinner: Wettschein ohne Schweizer Fristenregeln

Betwinner verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Für den Schweizer Markt sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande zugelassen; ausländische Lizenzen entfalten hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Blockierung.

Die Schweizer Regeln, die in dieser Gruppe durch keinen Anbieter gelten, sind nicht nur Verbote, sondern auch Schutzmechanismen mit Fristen: Ein abgesagtes Ereignis ist nach 48 Stunden ohne Nachholtermin ungültig, Gewinne verfallen nach 26 Wochen, eine Einsprache läuft innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief. Solche Regeln bestehen, weil ein Veranstalter sich an sie halten muss. Wer ausserhalb dieses Rahmens wettet, kennt die Fristen nicht, nach denen sein eigener Wettschein behandelt wird.

Donbet: ohne Verrechnungssteuer ist nicht ohne Steuern

Donbet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande den Schweizer Markt bedienen dürfen, gelten ausländische Lizenzen hier nicht (Art. 4 BGS). Keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko.

Der steuerliche Punkt ist der, auf den die Werbung für solche Plattformen am lautesten verweist, und der am häufigsten falsch verstanden wird. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen tatsächlich nicht der Verrechnungssteuer. Daraus folgt aber keine Steuerfreiheit: Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer glaubt, die ausländische Seite sei die steuerlich günstigere, hat die Rechnung ohne die Steuererklärung gemacht.

Rabona: kein Schweizer Verfahren für ein Schweizer Anliegen

Rabona besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten; ausländische Lizenzangaben haben in der Schweiz keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.

Rabona schliesst diese Gruppe mit dem Punkt, der für alle acht gleich ist und trotzdem bei keiner in eine Zeile passt: Es gibt keinen innerstaatlichen Weg, auf dem ein Anliegen gegen diesen Anbieter durchgesetzt werden kann. Bei einem bewilligten Anbieter ist die Einsprache eine Formalität mit Frist — zehn Tage per eingeschriebenem Brief. Hier ist sie eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Darin liegt der ganze Unterschied zwischen einer Bewilligung und ihrer Abwesenheit.

Die Marge: was in jeder Quote steckt

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist die Quote, die eine Buchmacherin von allen Einsätzen auf diesen einen Markt zurückzahlt. Sie ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist der Rest bis 100 %.

Ein einfaches Beispiel, kein notiertes Angebot. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 ist der Kehrwert beider Seiten 1 geteilt durch 1.90, also gerundet 0,526. Zusammengezählt ergibt das rund 1,053. Die Auszahlungsquote beträgt damit rund 95 %, die Marge rund 5 %. Das ist die Rechnung, und sie ist unabhängig von der Sportart: Für jeden Markt mit ausgeglichenen Quoten von 1.90 liegt die Marge eines Veranstalters in dieser Grössenordnung.

Die entscheidende Bedingung steht in der Symmetrie. Die Marge hängt nicht von einem einzelnen Preis ab, sondern vom Verhältnis zweier Preise zueinander. Verschiebt sich eine Seite von 1.90 auf 1.85 und die andere auf 1.95, wird die Auszahlung kleiner: Rund 4,6 % bis 5 % Marge bei leicht ungleichen Quoten sind normal, und sie werden grösser, je breiter die Schere wird. Wer zwei Anbieter vergleicht, vergleicht deshalb nicht Quoten, sondern das Verhältnis der Quoten auf denselben Markt. Dieses Verhältnis ist die einzige Angabe auf dem Wettschein, die über den Preis der Wette informiert.

Marge ist kein Skandal, sondern die Einnahmequelle. Sie ist auch der Grund, warum ein Bonus mit Aufschlag nie eine Marge aufhebt, sondern nur eine Zeit lang überdeckt. Und sie ist der Grund, warum sich Quotenvergleiche lohnen: Ein Veranstalter, der bei ausgeglichenen Zwei-Weg-Märkten eine spürbar höhere Auszahlungsquote fährt, gibt über viele Wetten mehr zurück — unabhängig davon, ob er einen Boost bewirbt.

Die zweite Konsequenz betrifft den Cash-Out. Ein Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn — er muss es, weil die Marge auf beiden Seiten des Ausstiegs anfällt. Wer sich früh auszahlt, zahlt den Preis der Absicherung zweimal.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Sie besitzen eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Zulässig ist ausschliesslich, was auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Swisslos führt Sporttip in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto setzt in der Praxis Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Der Wohnkanton entscheidet also, welcher der beiden Veranstalter überhaupt zugänglich ist.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Es fehlt daher keine Liste weiterer Bewilligungen — es gibt schlicht keine weiteren Bewilligungen.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, die erste Liste datierte vom 3. September 2019. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, sodass eine Blockierung den entschlossenen Zugriff nicht dauerhaft verhindert. Zahlungen an solche Seiten sperrt niemand.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge ist der Rest bis 100 % nach Abzug der Auszahlungsquote — rund 5 % bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»