Gratiswetten für Sportwetten in der Schweiz – kleine Beträge, klare Grenzen

Updated Oktober 2026
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Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben folgen den Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz, wie die Gespa sie beaufsichtigt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

Eine Gratiswette klingt nach einem geschenkten Wettschein. Sie ist ein Guthaben mit Kleingedrucktem, und in der Schweiz ist sie zusätzlich ein Verwaltungsakt: Wer Gratisspielguthaben verteilen will, braucht vorher die Zustimmung der Gespa. Genau hier liegt der Unterschied zu allem, was ein deutscher oder österreichischer Anbieter unter demselben Wort verkauft. Auf Schweizer Seite gibt es zwei Veranstalter, ein enges Wettprogramm und Beträge, die im Marketing gross aussehen und auf dem Wettschein klein bleiben.

Neukundenangebote und Gratiswetten: kleine Beträge, harte Bedingungen

Der erste Eindruck täuscht selten so zuverlässig wie bei einer «Gratiswette». Auf ausländischen Seiten steht sie als Willkommensgeschenk mit vierstelliger Zahl, in der Schweiz steht sie als Aktionsguthaben mit einer Obergrenze im zweistelligen Bereich. Das ist kein Zufall und auch keine schlechte Laune der Veranstalter. Gratisspielguthaben ist bewilligungspflichtig, und wer es verteilt, muss die Bedingungen dazu vorher abstimmen lassen. Wer ein Geschenk verteilt und es vorher zur Genehmigung vorlegen muss, verteilt es sparsam.

Was eine Gratiswette in der Schweiz rechtlich ist

Der Begriff, den das Gesetz benutzt, ist nicht «Gratiswette», sondern Gratisspielguthaben. Die Gespa erteilt dafür ihre vorgängige Zustimmung. Das verschiebt die Macht im Verhältnis zwischen Anbieter und Kundschaft: Nicht die Marketingabteilung entscheidet, wie grosszügig eine Aktion ausfällt, sondern die Aufsicht entscheidet mit. Für den Wettenden heisst das, dass jedes Schweizer Aktionsguthaben eine bekannte Herkunft hat. Es steht in den Teilnahmebedingungen eines Veranstalters, der eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz besitzt, und nicht in einem Pop-up einer Seite, deren Sitz niemand kennt.

Das Wort «Gratiswette» selbst stammt aus dem Markt, nicht aus dem Gesetz. Wer heute in einer Suchmaschine danach greift, landet fast immer auf fremden Seiten, die den Begriff für Schweizer Kundschaft bewerben. Das ist die erste Kostenspur dieser Recherche: Die beworbene Zahl und die Zahl, die man in der Schweiz tatsächlich bekommt, gehören zu verschiedenen Geschäftsmodellen.

Die Aktion der Loterie Romande als Massstab

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das ist die vollständige Anatomie einer Schweizer Gratiswette. Zehn Franken, sieben Aktionstage, ein Fenster von sieben Tagen zwischen Code und Eingabe, ein Verfalldatum nach dreissig Tagen und eine ausdrückliche Klausel, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist. Die Zahl, die in der Werbung stehen würde, ist die 10. Die Zahlen, die den Wert bestimmen, sind die 7, die 30 und das Wort «nicht auszahlbar». Wer die Aktion verpasst hat, hat nichts verpasst ausser einem Zehner.

Zusätzlich ist die Aktion regional begrenzt: Sie richtet sich an Kundschaft der sechs Westschweizer Kantone, weil die Loterie Romande dort veranstaltet. Ein Konto in Zürich hätte den Code nicht einlösen können. Das ist eine Schweizer Eigenheit, die in der deutschen Berichterstattung über «Schweizer Gratiswetten» regelmässig untergeht.

Warum die Losgrösse selbst eine Information ist

7’000 Stück ist keine rhetorische Zahl. Sie ist die Obergrenze des Budgets, und sie sagt etwas über den Charakter des Instruments: Es ist eine Aktion zur Kundenbindung in einem Gebiet, nicht ein Instrument zur Marktgewinnung. Wer als Wettender daraus schliesst, dass ein vierstelliges Willkommensangebot irgendwo in der Schweiz auf ihn wartet, hat den Mechanismus falsch herum gelesen.

Ein weiterer Kostenposten folgt aus der Rechtslage: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Man kann damit wetten, man kann damit gewinnen, aber man kann es sich nicht überweisen lassen. Der Gewinn aus einer Wette mit solchem Guthaben folgt den normalen Auszahlungsregeln, das Guthaben selbst nicht.

Die Fristen und ihre Reihenfolge

Bei einer Gratiswette zählt nicht die Zahl, sondern die Kette. Zuerst der Code, dann die Eingabe innert einer Woche, dann dreissig Tage Guthabengültigkeit, dann eine Wette, dann ein etwaiger Gewinn, der wiederum eigenen Regeln folgt. Jedes Glied kann abreissen.

Wer eine solche Aktion nutzen will, tut gut daran, sie in dieser Reihenfolge durchzugehen, bevor er sich freut. Die Frage, die im Marketing nie steht, ist die nach dem Gültigkeitsdatum. Sie entscheidet über den ganzen Vorgang.

Gratiswetten im Vergleich: Quoten, Limiten und Zahlungswege der zehn bewerteten Anbieter

Beim Vergleich zählen Quotenhöhe, Marge, Einsatzlimiten und Zahlungswege; die Höhe eines Gratisbetrags allein sagt über den Anbieter wenig aus. Genau das macht einen Vergleich schwierig, der mit Gratiswetten beginnt: Die Kennzahl, die den Ausschlag gibt, ist bei fast allen Kandidaten dieselbe – nämlich null, weil sie keine Schweizer Bewilligung haben und damit kein Gratisspielguthaben nach Schweizer Recht verteilen dürfen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Roobet keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Darstellung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz
GG.Bet keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Darstellung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz
1xBet keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Darstellung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz
N1 Bet keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Darstellung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz
Bahigo keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Darstellung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz
BDMBet keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Darstellung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz
Jackbit keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Darstellung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz
BillyBets keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Darstellung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz
Einordnung Wer in der Schweiz Wetten veranstalten will, braucht eine Bewilligung Acht der zehn bewerteten Anbieter stehen ohne Schweizer Bewilligung da

Was die Spalte mit den acht gleichen Einträgen zeigt, ist keine Recherchelücke, sondern der Befund. Es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer eine dritte Bewilligung sucht, sucht eine, die nicht existiert.

Die Vergleichskriterien bleiben trotzdem die richtigen, auch wenn sie bei den meisten Kandidaten ins Leere laufen. Quotenhöhe und Marge entscheiden darüber, was eine Wette langfristig zurückgibt. Einsatzlimiten entscheiden darüber, wie gross ein einzelner Wettschein werden darf. Zahlungswege entscheiden darüber, ob und wann Geld ankommt – und in der Schweiz dürfen Guthaben und Gewinne ohnehin nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen der kontoführenden Person ausgestellt ist. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht.

Die Marge sitzt in jeder Quote, und sie ist der eigentliche Preis des Produkts. Was der Quotenschlüssel eines Marktes bedeutet und wie man ihn aus den angebotenen Quoten abliest, steht im Abschnitt «Grundlagen: Gratisspielguthaben, Quote und Wettschein in der Schweiz» – dort gehört das Rechnen hin, nicht in eine Rangliste.

Grundlagen: Gratisspielguthaben, Quote und Wettschein in der Schweiz

Eine Wette ist ein Kauf auf zwei Etappen: Man weiss den Preis, den man bezahlt, und man kennt den Preis, den man bekommt, aber nicht, ob man ihn bekommt. Alles, was auf dieser Seite über Kosten steht, folgt aus diesem Satz.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Swisslos und Loterie Romande: zwei Gebiete, ein Gesetz

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Verbreitungsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Zwei Veranstalter, zwei Sprachregionen, keine Überlappung. Wer in Bern wohnt, kann ein Sporttip-Konto eröffnen und kein Jouez-Sport-Konto. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Diese Aufteilung ist für den Wettenden wichtiger als jede Bonusfrage, weil sie die Auswahl auf eins reduziert – ein Vergleich zwischen zwei Anbietern, die sich nicht im selben Kanton anbieten, ist für die meisten Leserinnen und Leser überhaupt kein Vergleich.

Die Kantonsgrenze ist steuerlich ebenfalls eine Grenze. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Freibetrag liegt beim Bund seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen normalen Wettschein sind beide Grössen praktisch weit weg. Wer eine Steuerfrage zu klären hat, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Eine Wettsteuer gibt es nicht. Auf Schweizer Wettscheine wird keine Abgabe auf den Einsatz erhoben. Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus: Eine Verrechnungssteuer fällt mangels Inlandbezug nicht an, dafür behandelt die kantonale Praxis – etwa im Thurgau – Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen.

Mindest- und Höchsteinsätze

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Kein Hinweis, kein Alternativvorschlag, keine Diskussion. Wer CHF 1’200 setzen will, bekommt diesen Wettschein nicht – und der Grund steht in den Spielregeln des Veranstalters, nicht im Gesetz. Die Limiten sind Vertragsbedingungen, und Vertragsbedingungen ändern sich. Wer eine geplante Wette auf einen bestimmten Betrag zuschneidet, prüft die Limite am Tag der Wette.

Ein Hinweis, der in der Diskussion um Gratiswetten immer wieder untergeht: Eine Gratiswette erhöht die Limite nicht. Ein Zehner Aktionsguthaben bringt ein Sporttip-Konto nicht näher an die CHF 1’000 heran, und in einer Kombination zählt weiter die Gesamtlimite.

Einsatzlimiten beim Einzelschein, das Spielprogramm daneben

Die Gratiswette und die normale Wette nutzen dieselbe Mechanik: Einsatz voraus, Quote fixiert, Auszahlung bei Treffer. Der Unterschied liegt im Herkunftskonto des Einsatzes. Eine Gratiswette ist Einsatz, der nicht dem Wettenden gehört, sondern dem Veranstalter, und deshalb nur bis zur nächsten Gewinnauszahlung reicht.

Bei der Verwendung des Guthabens gelten dieselben Einsatzlimiten. Wer seinen Zehner auf eine Voraussage mit Quote 1,50 setzt, spielt nicht mit seinem Geld, aber mit demselben Limitensystem wie jeder andere – und die Einsatzlimiten beim Einzelschein sind, wie bei jedem Einsatz, in den Bedingungen des Veranstalters nachzulesen.

Bei einer Gratiswette steht die Limite trotzdem. Wer seinen Zehner auf eine Voraussage mit Quote 1,50 setzt, spielt auf einem regulären Wettschein innerhalb eines regulären Wettprogramms, zu einer regulären Quote. Die Quote ist die des Marktes, nicht die der Werbeaktion.

Was die Quote für sich selbst behält

Eine Quote von 1,90 ist der Preis einer Wette, aber nicht ihr Wert. Der Veranstalter bildet Quoten so, dass die Summe der reziproken Quoten über alle Ausgänge eines Marktes über 1 liegt. Setzt man die Kehrwerte der Quoten und zieht sie von 1 ab, bleibt die Marge. Bei einem Zweiwegemarkt mit 1,90 und 1,90 ergibt sich aus den Kehrwerten 0,5263… plus 0,5263… ein Wert von etwa 1,0526; von 1 abgezogen bleiben rund 5,26 %. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei etwa 94,74 %.

Rund fünf Prozent. Auf jeden Franken, der in diesen Markt fliesst, zahlt der Markt im Schnitt die restlichen 94,7 Rappen zurück, unabhängig davon, wer gewinnt. Die Marge ist keine Gebühr, die man überweisen müsste. Sie sitzt in der Quote selbst, und deshalb zuerst dort.

In der Schweiz sind alle Wetten eine Selbstverständlichkeit fürs Publikum, aber keine Selbstverständlichkeit im Gesetz: Nur ein geschlossener Kreis von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten ist zugelassen. Die Gespa führt die Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026); sie folgt aus Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste ebenso vergeblich wie einen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht möglich. Das ist eine Einschränkung, die man erst merkt, wenn man einmal vergeblich nach einer Wahlquote gesucht hat.

Wie eine Wette ausgezahlt wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Swisslos rundet den Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und danach auf 5 Rappen genau ab.

Zwei Rundungen hintereinander, beide zu Ungunsten des Wettenden bis auf den letzten Rappen. Sie fallen bei einem einzelnen Wettschein nicht ins Gewicht; sie zeigen aber, wessen Regeln der Normalzustand sind.

Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Quoten der Voraussagen. Bei vier Voraussagen mit je Quote 1,50 auf beiden Seiten ergibt sich eine Gesamtquote von 5,06; der Einsatz mal dieser Gesamtquote ist der mögliche Bruttogewinn. Der Nettogewinn ist der Gewinn minus Einsatz.

Bei Swisslos wird ein Guthaben auf dem Spielkonto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Ausgezahlt wird über das Spielguthaben hinaus innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Damit steht die Rechnung des Aktionsguthabens vollständig: Es lässt sich einsetzen, es lässt sich gewinnen, es lässt sich nicht abheben. Der Gewinn aus einer Wette mit diesem Guthaben folgt den normalen Auszahlungswegen; das Guthaben selbst endet auf dem Spielkonto, entweder als Wettschein oder als Verfall.

Wer eine Zahlungsfrage klären will, findet die Antwort in den Bedingungen für die Online-Teilnahme des jeweiligen Veranstalters, nicht in einer Übersicht. Die Zahl der Gratisauszahlungen, die Kommission ab der dritten und die Bearbeitungszeit sind Angaben, die sich mit einer neuen Vertragsversion ändern können.

Boni und Boosts bei den Schweizer Veranstaltern

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist ein Bonus, der mit der Länge der Kombination wächst, und das ist keine Grosszügigkeit, sondern Mathematik: Je mehr Voraussagen, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass alle eintreffen. Der Zusatz auf den Nettogewinn wird also mit steigendem Prozentsatz zunehmend selten ausgezahlt. Wer den Boost als Gratiswette liest, verwechselt eine Erhöhung des möglichen Gewinns mit einer Erhöhung des erwarteten Gewinns.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Kombiboost verfällt also auch, wenn man unterwegs aussteigt. Wer eine lange Kombination mit Boost spielt und dann cash out nutzt, verliert die Erhöhung und nimmt zugleich den tieferen Cash-Out-Betrag in Kauf. Zwei Kostenposten auf einmal, und keiner davon steht in der Werbung.

Die genauen Prozentsätze und die Limiten stehen in den Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen, Version 4.2. Wer einen Boost einsetzen will, liest dort nach, ob die eigene Voraussage die Mindestquote erreicht – die 1,50 pro Voraussage ist bei klassischen Favoritentipps schnell unterschritten.

Rechtslage: Bewilligung, Sperrliste und die Grenzen des Gratisspielguthabens

Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist die zentrale Regel dieser Seite, und sie stammt aus Art. 75 Abs. 2 BGS.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Bewilligung statt Lizenz

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das seit dem 1.1.2021 in Kraft ist. Die ESBK ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Das Wort «Lizenz» gehört in die Alltagssprache; in rechtlichen Aussagen steht «Bewilligung».

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter. Wer sie sucht, findet stattdessen die Sperrliste der Gespa – ein Verzeichnis gesperrter ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Der Nettoertrag der bewilligten Spiele geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Ein Verbot einer bestimmten Tageszeit gibt es nicht.

Für diese Seite heisst das: Die acht ausländischen Marken, die hier bewertet werden, werden beschrieben und eingeordnet, nicht beworben. Ein Leser, der auf einer ausländischen Seite eine Gratiswette für Schweizer Kundschaft sieht, sieht eine Bewerbung für ein Spiel, für das in der Schweiz keine Bewilligung besteht.

Was ein ausländischer Anbieter für den Wettenden bedeutet

Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Das steht in Art. 4 BGS. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar; bei gewerbsmässigem Betrieb drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, sonst bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe. Der Spielende wird nicht bestraft. Allerdings können Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Ein ausländisches Konto hängt zudem nicht am Schweizer Sperrregister. Wer sich bei Swisslos unbefristet sperren lässt, ist in einem schweizerischen Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Diese Wirkung endet an der Grenze des bewilligten Angebots.

Es gibt in der Schweiz kein Zahlungssperr-Instrument gegen nicht bewilligte Wettseiten. Banken und Kartenschemes blockieren solche Zahlungen nicht. Wer glaubt, die eigene Bank fange die Einzahlung ab, irrt.

Die ehrliche Einordnung lautet deshalb nicht «sicher hier, unsicher dort». Bewilligt heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Ohne Bewilligung heisst: kein Schweizer Schutz, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sind. Keine der beiden Seiten ist die bequeme Wahl.

Die Zustimmung zu Gratisspielguthaben

Für Gratisspielguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind die Zahlen hinter der Beobachtung, dass Schweizer Gratiswetten klein sind: 32 Zustimmungen, verteilt auf zwei Veranstalter, nicht auf zehn Anbieter.

Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer wissen will, was eine Aktion wert ist, liest dort nach. Im Marketing steht die Zahl, in den Bedingungen stehen die Bedingungen.

Die Grenzen des Wettprogramms

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist in der Schweiz ein geschlossener Katalog: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Stand 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen. Corner- und Kartenmärkte fehlen. Einen Esport-Bereich hat die Liste nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Virtuelle Sportarten kommen in der Liste nicht vor.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.

Das Wettangebot in der Schweiz ist damit schmaler als das einer ausländischen Plattform. Wer Corner- oder Kartenmärkte sucht, findet sie im bewilligten Programm nicht. Das ist der Preis der Bewilligung, und er ist der Preis, den die Spielerinnen und Spieler mittragen.

Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Sperre und was bei Gratisguthaben trotzdem gilt

Eine Limite, die man erst nach dem ersten Verlust setzt, ist keine Limite, sondern eine Reaktion. In der Schweiz muss sie vor der ersten Wette stehen, und sie gilt auch beim Einsatz von Gratisguthaben.

Limiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind die eigentliche Schutzfunktion. Wer nach einer Verlustserie seine Limite erhöhen will, muss drei Tage warten – und in diesen drei Tagen passiert nichts weiter, weil die alte Limite steht. Nach Art. 87 VGS verlangt das Gesetz eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied ist klein im Gesetzestext und gross im Alltag.

Die Limiten sind vom Spielenden zu setzen, nicht vom Staat. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Wer sich eine geben will, muss sie selbst geben – die Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage ist Pflicht, die Einzahlungslimite über 30 Tage ist freiwillig.

Der Zehner einer Gratiswette fällt nicht aus diesem System. Er ist Einsatz. Wer mit ihm spielt, spielt innerhalb seiner gesetzten Verlustlimiten, und eine gute Wette mit Aktionsguthaben ist keine schlechte Wette, nur weil sie gratis war.

Die Spielsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist Art. 45 BGS, und es ist eine der unangenehmsten Regeln des Gesetzes: Die Rückforderung des Einsatzes verliert mit dem Verstoss gegen das Gesetz.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer jünger ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Ein Befund, den man in der Diskussion um den Schweizer Spielerschutz selten liest: Die Gespa hat 2025 mit Testkäufen geprüft, wie gut Verkaufsstellen das Alter kontrollieren. Bei 200 Fällen wurde eine Sportwette in 47.5 % der Fälle an eine minderjährige Person verkauft. Fast jede zweite Verkaufsstelle hat nicht geprüft. Der Schutz am Schalter ist damit alles andere als streng, und wer ihn als Argument für das bewilligte Angebot anführt, sollte diese Zahl kennen.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Pro Spielende ein Konto mit verifizierter Identität: Das steht in den Artikeln 47 bis 52 VGS. Es erklärt, warum das Schweizer Angebot bei der Kontoeröffnung aufwendiger ist als eine ausländische Plattform und warum es beim Sperrregister überhaupt ansetzen kann. Beides hängt an derselben Prüfung.

Wo man sich Hilfe holt

Bei einer Spielsucht oder einer beginnenden Problematik ist der Weg über eine Fachstelle vorgesehen, und eine unbefristete Spielsperre ist ein Instrument, das der Veranstalter entgegennehmen muss. Wer eine solche Sperre einträgt, sollte wissen, dass sie nicht nur das Sportwettenkonto trifft, sondern auch Casinos einschliesslich Online-Casinos und Angebote im Fürstentum Liechtenstein.

Wer unsicher ist, ob das eigene Spiel noch im Rahmen ist, setzt die Limiten neu. Ein Senkungswert gilt sofort – das ist die einzige Regulierung in diesem Abschnitt, die ohne Wartezeit wirkt.

Die Gratiswette, nachgerechnet: was die Aktionsgutschrift durchschnittlich wert ist

Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückerstattet wird, ist weniger wert, als auf dem Guthaben steht. Der Grund ist einfach: Ein normaler Wettschein mit CHF 10 Einsatz und Quote 1,90 zahlt bei Treffer CHF 19 brutto zurück, also Einsatz plus Gewinn. Eine Gratiswette mit CHF 10 Guthaben und Quote 1,90 zahlt bei Treffer CHF 19, aber der Einsatz von CHF 10 gehörte nie dem Wettenden. Der Gewinn bleibt, der Einsatz fällt weg.

Rechnen wir es durch, mit den Bedingungen der Aktionsgutschrift und einem illustrativen Zweiwegemarkt zu Quoten von 1,90 und 1,90 – ein Beispiel, kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, also 1 durch rund 1,0526, und liegt bei etwa 94,7 %. Der Wert der Gratiswette entspricht dem Gratisbetrag mal der um 1 verminderten Quote, geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Bei CHF 10, Quote 1,90 und einem Quotenschlüssel von rund 94,7 % ergibt das einen durchschnittlichen Wert von etwa CHF 4,49.

Vier Franken fünfzig. Bei einem Zehner, der in der Werbung als «CHF 10 Gratiswette» steht. Wer eine Aktionsgutschrift über CHF 10 nutzt, kann mit diesem Wert rechnen und nicht mit CHF 10.

Die Spanne ist die eigentliche Aussage. Bei Quote 1,50 sinkt der Wert auf etwa CHF 3,16 – dieselbe Gratiswette, ein deutlich magererer Betrag. Vier Franken fünfzig ist damit kein fester Wert, sondern ein Punkt einer Bandbreite, die mit der Höhe der gesuchten Quote steigt. Eine Gratiswette ist eine Longshot-Versicherung, und der Gratisbetrag ist die Obergrenze ihres Werts, nicht ihre Grösse.

Das gilt unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag gesetzt wird und das Ergebnis dem Durchschnitt vieler solcher Wetten entspricht. Es ist eine Schätzung, kein Versprechen, und sie sagt nichts darüber, wie eine einzelne Wette ausgeht.

Ein zweiter Kostenposten, der oft übersehen wird: Bei einem normalen Wettschein mit Einsatz steigt mit der Quote auch der Verlust im Verlustfall – bei Quote 1,90 verliert man CHF 10, bei Quote 1,50 verliert man CHF 10. Bei einer Gratiswette ist der Verlust immer die Gratiswette und nichts darüber hinaus. Der Verzicht des Einsatzes ist die Kehrseite des versicherten Verlusts. Wer eine kurze Quote sucht, bekommt ein sichereres Gefühl und weniger Wert; wer eine lange Quote sucht, bekommt mehr Wert und eine kleinere Chance. Beides ist gerecht, solange niemand die Werbezahl für den Wert hält.

Was ein Boost im Vergleich zur Gratiswette ist

Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn um einen Prozentsatz, aber nur bei mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1,50 und nur, wenn die Kombination aufgeht. Bei vier Voraussagen mit je Quote 1,90 und einem Bonus von 5 % auf den Nettogewinn: Der Bruttogewinn des Einsatzes mal der Gesamtquote von 13,03 erhöht sich um 5 % dieses Nettogewinns. Bei CHF 10 Einsatz steigt der mögliche Nettogewinn von CHF 120,30 um CHF 6,02 auf CHF 126,32. Diese CHF 6,02 sind keine sechs Franken geschenkt; sie werden nur ausgezahlt, wenn alle vier Voraussagen eintreffen.

Eine Gratiswette und ein Boost sind unterschiedliche Instrumente mit unterschiedlichen Kosten. Die Gratiswette bezahlt einen Teil des Einsatzes, der Boost erhöht einen Gewinn, der ohnehin eintreten muss. Wer beide nutzen will, nutzt sie auf getrennten Wettscheinen, weil ein Boost bei einem Cash-Out verfällt.

Cash-Out, Livewetten und Kombinationen: die Regeln, die den Wert einer Wette verändern

Ein Wettschein ist nicht fertig, wenn er platziert ist. Die Regeln, die danach greifen, entscheiden darüber, was am Ende übrig bleibt.

Cash-Out bei Sporttip

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Zwei Eigenschaften machen das Instrument für den Wettenden teuer. Erstens gibt es keine Teilauszahlung: Wer bei drei von fünf Voraussagen aussteigen will, steigt ganz aus. Zweitens verfällt ein Boost, wenn man cash out nutzt – der Zusatz, für den man die Kombination überhaupt gebaut hat, verschwindet in dem Moment, in dem man sich das Ganze vorzeitig auszahlen lässt. Der Cash-Out ist eine Versicherung, die man mit dem eigenen Bonus bezahlt.

Cash-Out ist gesetzlich nicht reguliert. Man sollte es als das lesen, was es ist: eine Funktion des jeweiligen Veranstalters mit eigenen Bedingungen, nicht ein verbrieftes Recht.

Livewetten und der Ausgang, der schon eingetreten ist

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Wette mit Quote 1.00 bringt den Einsatz zurück und nichts darüber.

Wer live wettet, sollte den Bildschirm und die eigene Verzögerung kennen. Die Regel schützt den Markt gegen Wetten, die zu spät kommen; sie schützt den Wettenden dagegen nur, wenn er schnell genug ist. Wer über einen Stream mit Verzögerung schaut, kann in einer spielentscheidenden Situation auf einen Ausgang setzen, der im Stadion längst entschieden ist, und bekommt dann Quote 1.00 zurück.

Die reguläre Spielzeit

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Im Fussball ist das die häufigste Verwechslung beim Pokal: Wer auf den Sieger einer Partie setzt, setzt auf die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit, nicht auf den Aufsteiger nach Verlängerung. Die Wette kann also verloren sein, während die Mannschaft weiterkommt. Wer das nicht weiss, sucht den Fehler beim Veranstalter statt im Wettprogramm.

Abhängige Voraussagen und verfallene Gewinne

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Eine Kombination aus Torschütze und Ergebnis derselben Partie ist deshalb keine normale Kombiwette, sondern eine, die über die Bet-Builder-Funktion gebaut werden muss. Wer sie per Hand zusammenstellt, riskiert, dass die ganze Wette annulliert wird – nicht ein Leg, die ganze Wette.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das reduziert bei einer Kombination die Gesamtquote, und zwar deutlich – aus fünf Voraussagen mit Quote 1.90 wird eine Quote von 1.90 in der vierten Potenz, also das 13,03-fache. Der weggefallene 1.90er-Faktor hinterlässt spürbar weniger.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Sechs Monate Frist, zehn Tage für die Einsprache. Beide Zahlen gehören zusammen: Der Veranstalter gibt beim Geltendmachen Zeit, bei der Einsprache nicht. Ein Gewinn, der verfällt, finanziert den gemeinnützigen Zweck des Veranstalters – das ist die ehrliche Beschreibung einer Regel, die man in der Werbung nicht findet.

Die zehn bewerteten Anbieter: zwei Bewilligungen und acht ausländische Plattformen

Zehn Anbieter stehen hier, aber sie stehen nicht in derselben Kategorie. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, acht dürfen es nicht. Wer diese beiden Gruppen in einer Tabelle nebeneinander sieht, sieht zwei verschiedene Rechtsordnungen.

Swisslos Sporttip: die Bewilligung als Preis für ein schmales Programm

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Wettprodukt heisst Sporttip. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Verbreitungsgebiet möglich: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Der entscheidende Nachteil liegt nicht im Produkt, sondern in seiner Breite. Sporttip kann nur anbieten, was auf der Gespa-Liste steht: kein Corner-Markt, keine Karte, kein Esport, keine Wetten auf Wetter oder Politik. Wer aus dem Ausland ein ungleich breiteres Programm gewohnt ist, erlebt Swisslos als Rückstufe. Wer wissen will, was eine Wette vor dem Spiel und live überhaupt sein kann, liest die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026.

Gegen das schmale Programm steht die Tiefe des Schutzes. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette, eine freiwillige Einzahlungslimite, ein Cash-Out mit klaren Grenzen, eine Spielsperre mit Registerwirkung, eine Identitätsprüfung bei der Registrierung, Gewinne bis CHF 1’000 automatisch auf dem Wallet und darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Konto. Der Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 für 2026 tut ein Übriges. Das ist kein Marketingvorteil, das ist eine Struktur.

Der Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts zeigen, wo Swisslos die Grenze des Erlaubten nutzt. Ein Bonus auf den Nettogewinn ist keine Gratiswette, und wer ihn wie eine liest, verwechselt eine Erhöhung des möglichen Gewinns mit einer Erhöhung des erwarteten Gewinns. Die Mindestquote von 1,50 pro Voraussage macht den Boost für Fans von Aussenseitern erreichbar und für Fans von Favoriten unerreichbar.

Das Urteil: Wer in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und den vollen Schweizer Schutz will, akzeptiert mit Sporttip ein Programm, das im Vergleich zu ausländischen Plattformen halb so breit und im Vergleich zu ihnen rechtlich doppelt so abgesichert ist. Der Verzicht auf Corner- und Kartenmärkte ist der Preis der Bewilligung, und er wird jeden Sonntag bezahlt.

Loterie Romande Jouez Sport: ein Zehner als Bindung, nicht als Fabrik

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt. Sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Gespa-Aufsicht. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, das Wettprodukt heisst Jouez Sport. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis möglich. Die Gesellschaft nennt Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief, ist das beste Mass für die Grösse der Westschweizer Gratiswetten: CHF 10 Spielguthaben für 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, und der Code musste innert 7 Tagen eingegeben werden. Wer in einem National-League-Stadion war, konnte teilnehmen; wer nicht, nicht.

Im Zahlungsbereich erlaubt die Loterie Romande Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Das Urteil: Die Loterie Romande zeigt an der eigenen Aktion am deutlichsten, was eine Schweizer Gratiswette sein kann und was nicht. Es ist ein Zehner für eine Westschweizer Stammkundschaft – eine Bindung, keine Markterschliessung. Wer in der Westschweiz wohnt und den Schweizer Rechtsrahmen will, findet hier dasselbe Schutzpaket wie bei Sporttip und dieselbe Begrenzung des Wettprogramms.

Roobet: die Bewilligung, die es nicht gibt

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen, hätte eine ausländische Bewilligung hier keine Geltung. Es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden.

Die reguläre Spielzeit, die Verfallsregeln für Gewinne, die Limiten und die Zahlungswege dieses Anbieters folgen seinen eigenen Bedingungen. Ein Vergleich mit den Schweizer Verlustlimiten ist deshalb nicht möglich. Für einen Schweizer Wettenden bedeutet das: Der Verlust im Verlustfall ist nicht durch eine Limite gedeckelt, die er selbst vor der ersten Wette gesetzt hat, und ein Streit hat keinen Schweizer Adressaten.

Das Urteil: Die Schweizer Bewilligung ist hier nicht nur eine Formalie, sondern der Unterschied im Streitfall und im Verlustfall – zwei Situationen, die in der Werbung nicht vorkommen und im Alltag die teuersten sind.

GG.Bet: ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg

GG.Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die gleichen Einschränkungen wie bei allen ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung: kein Rechtsweg, kein Sperrregister, keine Bewilligung nach Schweizer Recht.

Ein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung hängt nur an dessen eigenen Hausregeln. Sowohl die Verlustlimiten der Schweizer Veranstalter als auch die Spielsperre mit ihrer Registerwirkung kennen hier keine Fortsetzung. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, um nicht weiterzuspielen, sperrt damit nicht das Konto bei diesem Anbieter.

Das Urteil: Ohne Anbindung an das Sperrregister fällt die wirksamste Bremse weg, die es in der Schweiz gibt – nicht weil der Anbieter es darauf anlegt, sondern weil das Register ausserhalb des bewilligten Angebots nicht greift. Das ist der Kostenpunkt, der in keinem Vergleich mit Quoten aufwiegt.

1xBet: ein Kontrast zu den Schweizer Limiten

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: kein Schweizer Rechtsweg, kein Sperrregister, keine Bewilligung nach Schweizer Recht.

Ein Konto bei diesem Anbieter ist kein Schweizer Spielerkonto. Die Identitätsprüfung, die ein Schweizer Spielerkonto nach den Artikeln 47 bis 52 VGS voraussetzt, ist hier keine Voraussetzung, und das Sperrregister wirkt nicht. Was bleibt, ist ein Konto nach Hausregeln – mit Quoten, die besser aussehen können als die Schweizer Quoten, und ohne den Preis, den Schweizer Quoten enthalten.

Das Urteil: Ein Vergleich mit Schweizer Quoten sollte diese Anbieter nur beschreiben, nicht bewerben. Wer hier einzahlt, tauscht Schweizer Schutz gegen Hausregeln, und der Tausch wird selten in der Währung des Verlustfalls gerechnet.

N1 Bet: Bewilligung ohne Geltung

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach eigener Darstellung ist nicht feststellbar; in der Schweiz hat sie keine Geltung. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste der Gespa möglich.

Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat, ist für den Rechtsweg hier nichts wert. Was dagegen durchschlägt, sind die Steuerregeln: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonaler Praxis vollständig steuerbares Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, muss den Gewinn also möglicherweise versteuern.

Das Urteil: Die Bewilligung eines ausländischen Anbieters mag auf dessen Markt gelten – sie ist in der Schweiz kein Argument, weil Art. 4 BGS sie nicht anerkennt. Der Unterschied bleibt die fehlende Anbindung an das Schweizer Schutzsystem.

Bahigo: Hausregeln statt Schweizer Limiten

Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen Plattformen ohne Bewilligung fehlt der Schweizer Rechtsweg und die Anbindung an das Sperrregister.

Als Plattform ohne Schweizer Bewilligung bietet sie Wettmärkte an, die im bewilligten Schweizer Programm nicht vorkommen – Corner, Karten, anderes. Wer solche Märkte sucht, findet sie hier oder nirgends im geregelten Angebot.

Das Urteil: Wer bewusst spezielle Märkte sucht, sollte wissen, dass die Suche ihn ausserhalb des Schweizer Schutzes führt. Der Ausweg ist keine bessere Quote, sondern eine bewusste Entscheidung, ohne Limitenregister und ohne Schweizer Rechtsweg zu spielen.

BDMBet: der Verlustfall ohne Schweizer Adressat

BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gibt es keinen Schweizer Rechtsweg und keine Anbindung an das Sperrregister.

Für einen Schweizer Wettenden ist die fehlende Anbindung an das Sperrregister der relevanteste Punkt. Das Schweizer Sportwetten-Gesetz kennt keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze; die Verlustlimiten setzt der Spielende selbst, und seine Sperre steht im Register. Bei einem Anbieter ausserhalb dieses Systems fällt beides weg.

Das Urteil: Ohne Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg bleibt nur das eigene Verhalten als Bremse. Wer eine Verlustlimite braucht, um sie zu halten, sollte sie dort spielen, wo sie erzwungen wird.

Jackbit: Quoten ohne Sperrregister

Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen ausländischen Plattformen besteht kein Schweizer Rechtsweg und keine Anbindung an das Sperrregister.

Die Schweizer Steuerpraxis ist hier kein Nebenthema. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung gewinnt, dessen Gewinn gilt nach kantonaler Praxis als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe – anders als beim Schweizer Grossspiel, das bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei bleibt. Die Steuer ist die zweite Rechnung einer Auslandsquote.

Das Urteil: Ein Gewinn auf einem ausländischen Konto ist nicht derselbe Gewinn wie auf einem Schweizer Konto. Er trägt eine Steuerfrage mit sich, die der Schweizer Veranstalter für den normalen Betrag gar nicht erst stellt.

BillyBets: ohne Sperrregister, ohne Schweizer Konto

BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Es besteht kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister und keine Bewilligung nach Schweizer Recht.

Auch auf der Zahlungsseite ist der Unterschied grundsätzlich: Im bewilligten Schweizer Angebot werden Guthaben und Gewinne nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen der kontoführenden Person lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.

Das Urteil: Bei den acht Anbietern ohne Bewilligung wiederholt sich dieselbe Struktur, und die Wiederholung ist der Befund: Es fehlt nicht ein Detail, es fehlt die ganze Schweizer Aufsicht – Sperrregister, Rechtsweg, Identitätsprüfung, Zahlungswege, Wettprogramm. Wer eine dieser Plattformen trotzdem nutzt, sollte sie nicht als Schweizer Anbieter mit anderem Namen lesen.

Häufige Fragen zu Gratiswetten bei Sportwetten in der Schweiz

Welche Gratiswetten gibt es bei Schweizer Sportwetten?

Verlässlich dokumentiert ist eine Aktionsgutschrift der Loterie Romande: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, verteilt an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Weitere Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, die 2025 insgesamt 32 Zustimmungen erteilte.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratisspielguthaben anbieten?

Sportwetten sind ein Grossspiel und brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisspielguthaben braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, fällt der Einsatz weg und nur der Gewinn wird gutgeschrieben. Bei Quote 1,90 zahlt ein Zehner Aktionsguthaben CHF 19 brutto, aber nur CHF 9 Gewinn über den nicht zurückbezahlten Einsatz hinaus. Zusätzlich ist Gratisspielguthaben selbst nicht auszahlbar.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie-Romande-Aktion und wie lange lief sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot CHF 10 Spielguthaben pro verifiziertem Konto, insgesamt 7’000 Stück. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar; der Code musste innert 7 Tagen eingegeben werden.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer bewerben?

Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und Einsätze wie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist in der Schweiz verboten.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»