Freiwetten und Gratisguthaben in der Schweiz — ein Geschenk mit Kleingedrucktem
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.
Zehntausend Franken Guthaben, die sich in der Wallet aufbauen und nie auf dem Bankkonto ankommen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zeigt, wie nüchtern ein solches Angebot in der Schweiz aussieht: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar — für alle, die innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben, insgesamt 7’000 Stück, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Wer eine Freiwette kaufen will, findet hier nichts zu kaufen. Wer verstehen will, was passiert, wenn der Einsatz selbst nicht zurückfliesst, ist richtig.
Schweizer Recht nennt das Instrument Gratisspielguthaben. Der Markt nennt es Gratiswette, Freiwette, Freibet. Für das Bundesgesetz über Geldspiele ist es ein Gratisspiel, und das braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa — jener Aufsichtsbehörde, die 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilte. Diese Zahl ist die ganze Bonuslandschaft der Schweiz in einem Satz.
Freiwette oder eigene Wette: neukundenangebote im direkten Vergleich
Der Unterschied zwischen einer Wette mit eigenem Geld und einer Wette mit geschenktem Guthaben sitzt nicht in der Quote. Er sitzt in dem, was der Veranstalter am Ende auszahlt.
Wer CHF 20 einzahlt und auf Quote 2.00 setzt, hat bei einem Treffer CHF 40 auf dem Konto — die eigenen 20 kommen als Teil der Auszahlung zurück. Wer CHF 20 Gratisspielguthaben setzt, hat bei derselben Quote die 20 nie besessen und bekommt sie auch nicht. Auf dem Konto stehen CHF 20. Der Gewinn ist derselbe, die Rückzahlung des Einsatzes fehlt.
Diese eine Zeile ist der Kern jeder Freiwette, und sie ist der Grund, warum Marketingzahlen über Aktionshöhen wenig über den Wert einer Aktion aussagen. Ein Guthaben von CHF 10 mit einer 30-Tage-Frist ohne Mindestumsatz ist mehr wert als ein Guthaben von CHF 100, das an Bedingungen hängt, die der durchschnittliche Spielende nicht erfüllt.
Deshalb zählt die Aktion der Loterie Romande zu den ehrlicheren: CHF 10, im verifizierten Konto, innert 7 Tagen nach Eingabe des Codes, 30 Tage lang als Guthaben nutzbar. Kein Umsatzfaktor, keine Mindestquote, kein Verfallen des Guthabens bei Nichtgebrauch innerhalb gesetzter Fristen. Der einzige wirkliche Haken ist die Zahl der Stücke: insgesamt 7’000, verteilt über 7 Aktionstage. In den Stadien der National League liegen die Dinge also in einer Zahl, die sich nicht beliebig oft auszahlen lässt.
Bei Swisslos heisst dasselbe Produkt Gratisspielguthaben aus Promotionen, und die Teilnahmebedingungen sagen die entscheidenden zwei Worte über jeden Auszahlungsversuch: nicht auszahlbar. Wer es auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überweisen will, braucht Spielguthaben, das er selbst gekauft hat.
Was am Aktionsbetrag hängt, bevor er überhaupt ausgezahlt werden kann
Ein Guthaben ohne Frist ist keine Freiwette — es ist ein Guthaben, das auf etwas wartet. Die Schweizer Promotionsguthaben tragen eine Gültigkeitsfrist von 30 Tagen, und sie tragen die Beschränkung auf den Sporttip-Markt beziehungsweise das Jouez-Sport-Programm. Was die Frist bedeutet, ist unspektakulär: Nach Ablauf bleibt die Quote, das Guthaben geht.
Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, sollte die Reihenfolge kennen. Verifizierung zuerst, dann die Aktion, dann die Wette. Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Erst wenn das durch ist, hat ein Promotionscode überhaupt eine Stelle, an der er eingegeben werden kann.
Bei Sporttip gibt es zusätzlich Boost-Mechaniken, die ständig verfügbar sind und nicht an eine Neukundenkampagne gebunden: der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, bei limitsetztem Einsatz und limitsetzter Gewinnerhöhung. Quoten- und Profitboosts sind ebenfalls einmal pro Wettendem nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und sie verfallen bei einem Cash-Out.
Diese Verfallsklausel ist der Punkt, an dem viele Boosts mehr versprechen, als sie halten. Wer den Boost nutzt und danach den Cash-Out zieht, verliert den Boost — und der Cash-Out-Betrag ist ohnehin tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung. Beides zusammen beschreibt einen Mechanismus, bei dem die werbliche Zahl über den Verlauf der Wette nicht die Zahl ist, die am Ende auf dem Konto liegt.
grundlagen: Wie der Gewinn einer Freiwette wirklich berechnet wird
Die Rechenregel ist bei Sporttip ausbuchstabiert: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten —, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Der Feinheit dieser Rundung entgeht kaum ein Rappen. Über viele Wetten hinweg ist sie dennoch ein kleiner Posten zugunsten des Veranstalters, und sie gehört zu den Dingen, die in keinem Werbetext stehen.
Ein Rechenbeispiel, das man auch bei einem echten Guthaben nachrechnen kann
Für ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, ist der Erwartungswert nicht der Nennwert. Bei einer Quote von 1.90 auf einem Zwei-Wege-Markt mit zwei Preisen von je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei 95 % — gerechnet als 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90, also rund 95,2 %. Die Marge des Veranstalters beträgt damit knapp 5 %.
Auf einem solchen Markt ist ein Gratisspielguthaben von CHF 10 im Durchschnitt rund CHF 8.50 wert — die Hälfte des Erwartungswerts von CHF 10 × (1.90 − 1) / 1.90 × 95,2 %, was für die Rechnung je nach Rundung zwischen rund CHF 8.50 und knapp CHF 9 liegt. Bei tieferen Quoten liegt der Wert darunter, bei einem Ausreisser nach oben darüber. Die Bandbreite ist der Punkt: Das Guthaben ist kein Zehner, es ist je nach Markt und Quote ein Wert zwischen etwa acht und neun Franken.
Der Nominallbetrag auf dem Wettschein und der Wert des Angebots sind also zwei verschiedene Dinge, und die Lücke zwischen ihnen ist die Marge des Veranstalters. Wer sie in Prozent sehen will: Knapp fünf Prozent des Einsatzes bleiben im Markt — unabhängig davon, ob der Einsatz aus eigener Tasche oder aus einer Promotion kommt. Das ist keine Schweizer Eigenheit. Es ist die Mechanik eines jeden Buchmachermarktes.
Ein Detail der Schweizer Mechanik macht die Rechnung noch nüchterner: Gewinne bis CHF 1’000 netto schreibt die Loterie Romande direkt dem Wallet zu, Sporttip schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, alles darüber geht auf das Konto der angegebenen IBAN beziehungsweise innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Auszahlbar ist in beiden Fällen nur das Guthaben, das nicht aus einer Promotion stammt — eine Promotionswette erzeugt also einen Gewinn, der im Spielerkonto landet, aber nicht zwingend beim Bankkonto.
Mindestquote, Frist und Umsatz: welche Bedingungen eine Freiwette trägt
Die drei Stellschrauben, an denen ein Veranstalter einen Gratisbetrag schwer oder leicht macht, sind die Mindestquote, die Frist und — soweit vorhanden — ein Umsatzfaktor.
In der Schweiz sind die Aktionsbedingungen der beiden Veranstalter vergleichsweise knapp. Die Loterie Romande gibt ein Guthaben mit Gültigkeit statt einer Umsatzbedingung. Bei Swisslos heisst die Bedingung «nicht auszahlbar», und das ist im Vergleich mit ausländischen Angeboten bemerkenswert zurückhaltend: Ein Guthaben, dessen Gewinn man behalten darf, das aber selbst nie den Weg aufs Konto findet, verschiebt die Grenze nicht dort, wo Spielende sie vermuten.
Anders sehen dagegen die regulären Limits aus. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000.
Wer mit einer Freiwette arbeitet, sollte sich an Mindesteinsatz und Höchsteinsatz gewöhnen. Eine Freiwette löst keine der beiden Grenzen auf: Sie wird vom Veranstalter wie jeder andere Einsatz gezählt, was unter anderem heisst, dass ein zu hoher Einsatz auch mit geschenktem Guthaben abgelehnt wird.
Schweizer Freiwette 2026: Was am 17. Dezember 2025 begann und im März endete
Die wohl sichtbarste Schweizer Promotionsaktion der laufenden Saison gehört der Loterie Romande. Zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 erhielten Spielende an 7 Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben, wenn sie innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben. 7’000 Stück standen insgesamt bereit, jede Einheit 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Die Aktion lief in einem festen Fenster, in dem die Promotionsfreigabe der Aufsichtsbehörde und die Saison zusammenfallen mussten. Wer den Code erst nach dem 10. März 2026 eingab, war zu spät und erfuhr es ohne Kulanz. Wer den Code rechtzeitig eingab, hatte 30 Tage Zeit, das Guthaben in eine Wette zu verwandeln — eine Frist, die ausreicht, um die Fussballwochenenden zu überbrücken, nicht aber, um auf die richtige Gelegenheit zu warten.
Vergleicht man diese Aktion mit dem, was Wettende aus Suchanfragen wie «5 euro freiwette ohne einzahlung» oder «freiwette ohne einzahlung» erwarten, fällt die Grössenordnung auf. Es geht in der Schweiz um zehn Franken in Spielguthaben, nicht um dreistellige Beträge. Es gibt keinen Umsatzfaktor, keine Mindestquote, keine Staffelung nach Einzahlungshöhe.
Der Grund dafür ist die Rechtslage, und er ist nicht verhandelbar. Wer in der Schweiz Gratisspielguthaben oder Gratisspiele anbieten will, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Zahl der Zustimmungen steuert die Zahl der Aktionen. Wenn eine Kampagne ausläuft und keine neue kommt, ist das kein Marketingentscheid, sondern ein Bewilligungsschritt.
Für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ist die Loterie Romande die Veranstalterin von Jouez Sport. In der Westschweiz zählt sie 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Für alle, die dort nicht wohnen, ist die Aktion ohnehin akademisch.
rechtslage: Wo die Schweizer Freiwette endet und die Grauzone beginnt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in der Fassung vom 1. Januar 2021. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Und sie gilt nur in der Schweiz, Art. 4 BGS. Was im Ausland erlaubt ist, hat hier keine Wirkung.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt — Swisslos unter dem Namen Sporttip, Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande, Veranstalterin von Jouez Sport, bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus — nach Art. 47 Abs. 3 VGS und in der Praxis im jeweiligen Veranstaltergebiet.
Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- oder Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergebens, ebenso eine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt, Art. 25 Abs. 2 BGS.
Was hier nicht steht, ist der Punkt: Esport erscheint nicht auf der Gespa-Liste, deshalb steht dazu nichts auf dem Wettschein. Virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht festgestellt. Wer dort ein Angebot erwartet, sollte es beim Veranstalter selbst prüfen.
Ausländische Marken und die Sperrliste
Neben den beiden Schweizer Veranstaltern begegnen Spielenden Marken wie IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und keine kann eine haben. Eine ausländische Bewilligung — ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, Art. 4 BGS.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren, Art. 130 BGS. Die Spielenden werden nicht bestraft. Ihre Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Spielerschutz und keine Fairplay-Kontrolle.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86 bis 93 BGS, erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Für eine Freiwette heisst das konkret: Eine Gratiswette einer Marke ohne Schweizer Bewilligung steht ausserhalb des Schweizer Schutzsystems. Sie ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann jederzeit verschwinden. Aus Schweizer Sicht ist eine Freiwette bei einer ausländischen Marke ein Angebot ohne Rückgaberecht — nicht, weil die Marke schlecht wäre, sondern weil die Rechtsordnung sie hier gar nicht kennt.
Umgekehrt gilt: Die Schweizer Bewilligung bringt vollen Schutz, aber eben nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Residenzpflicht und die Identitätsverifizierung. Keines der beiden Modelle ist die von sich aus sichere Wahl.
Teilnahmebedingungen für Freiwetten: die Regeln, die bei Streit zählen
Wer sich mit einer Freiwette beschäftigt, stösst früher oder später auf Regeln, die auf den ersten Blick nichts mit Gratisguthaben zu tun haben — und bei einem Streit alles entscheiden.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Der letzte Punkt ist der wichtigste für alle, die live setzen. Er bedeutet: Wenn die Wette zu einem Zeitpunkt abgegeben wird, an dem der Ausgang faktisch schon feststeht, ist sie wertlos. Das ist keine Schikane, sondern der Schutz des Marktes vor Wetten auf bekanntes Wissen — nur erfährt es der Wettende erst, wenn er es am Wettschein sieht.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Ein Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei einander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung arbeitet Sporttip mit der Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Ein Wort zur Steuer, weil sie in dieser Konstellation oft falsch erinnert wird. Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich davon — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit darunter, und dann fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für die eigene Situation bleibt der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, trägt also ein Steuerrisiko, das bei den beiden Schweizer Veranstaltern nicht existiert.
Einzahlung, Gewinn und Auszahlung: was mit einer Freiwette durch den Zahlungsweg passiert
Ein Gratisspielguthaben ist nicht nur wegen der Quote weniger wert als sein Nennwert. Es ist auch deshalb weniger wert, weil es den Zahlungsweg nicht kennt.
Bei Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer mit geschenktem Guthaben spielt, erzeugt also Gewinne im Wallet — nicht auf dem Konto.
Bei der Loterie Romande ist Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage gedeckelt, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Bei Sporttip kann Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Und weil es die Schweizer Zahlungsarchitektur an einer Stelle beinahe nüchtern zeigt: Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, bestätigt direkt in der PostFinance App.
Der Zahlungsweg ist auch der Grund, warum es in der Schweiz kein anonymes Spiel gibt. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt, Art. 75 Abs. 1 BGS.
Ein Hinweis für alle, die auf die Idee mit den gesperrten Zahlungen kommen: Die Schweiz kennt kein Instrument zur Zahlungsblockierung gegen unbewilligte Wettseiten. Banken oder Kartennetzwerke sperren solche Zahlungen nicht. Wer das glaubt, rechnet mit einem Schutz, der nicht existiert.
Wo die fünf Franken aufhören: Was ein Gratisguthaben über ein Konto verrät
Es gibt eine Überlegung, die bei jeder Promotionsaktion im Raum steht und selten ausgesprochen wird.
Gratisspielguthaben ist in der Schweiz ausschliesslich über die beiden Veranstalter zu erhalten, und nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wer eine Freiwette bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung nutzt, erhält sie nach deren eigenen Hausregeln, die keiner Schweizer Prüfung unterliegen. Die beiden Dinge sind nicht vergleichbar — die Schweizer Promotionsfristen und die Prüfschritte bei der Registrierung machen aus dem Angebot ein engeres, aber kontrolliertes Produkt.
Für Spielende ist der Gratisbetrag ausserdem selten der Grund, ein Konto bei einer Marke zu eröffnen. Er ist der Anlass, es zu prüfen. Wer prüft, sieht die Quoten, die Limiten, die Zahlungswege und die Hausregeln — und die sind bei einer Freiwette über CHF 10 ungleich wichtiger als die Aktion selbst.
Ein letzter nüchterner Punkt: Das Gratisguthaben verändert nichts am Risiko der Wetten danach. Ob der Einsatz aus einer Promotion stammt oder aus dem eigenen Konto, die Marge des Marktes bleibt dieselbe, und das Konto, das nach der ersten echten Einzahlung entsteht, unterliegt denselben Limiten wie jedes andere.
vergleich: Die zehn Plattformen, geordnet nach Bewilligung und Veranstalter
Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen nach dem, was in der Schweiz zählt: ob eine Bewilligung besteht und welcher Veranstalter sie hält. Sie ist keine Rangliste nach Aktionshöhe — bei zwei bewilligten Veranstaltern und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung sagt die Aktionshöhe nichts über das Angebot.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter | Nennung im Wettangebot |
|---|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Germanophone Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein |
| Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) | Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| IviBet | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | Ausländischer Anbieter | Nicht zum Schweizer Angebot zugelassen |
| Pribet | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | Ausländischer Anbieter | Nicht zum Schweizer Angebot zugelassen |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | Ausländischer Anbieter | Nicht zum Schweizer Angebot zugelassen |
| BetFury | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | Ausländischer Anbieter | Nicht zum Schweizer Angebot zugelassen |
| BC Game | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | Ausländischer Anbieter | Nicht zum Schweizer Angebot zugelassen |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | Ausländischer Anbieter | Nicht zum Schweizer Angebot zugelassen |
| BetOnRed | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | Ausländischer Anbieter | Nicht zum Schweizer Angebot zugelassen |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | Ausländischer Anbieter | Nicht zum Schweizer Angebot zugelassen |
Die Tabelle liest sich in zwei Hälften. Oben zwei Veranstalter mit Bewilligung, unten acht Marken, deren ausländische Erlaubnis in der Schweiz nichts bewirkt. Der Unterschied für Spielende liegt nicht im Angebot, sondern im Rückweg: Bei den beiden bewilligten Veranstaltern gibt es ein Aufsichtsorgan, ein Sperrregister und einen Rechtsweg; bei den acht anderen gibt es einen Support-Kanal auf einer Domain, die jederzeit auf der Sperrliste landen kann.
Die dritte Spalte ist die unangenehme. Sie zeigt, dass die acht Marken ohne Bewilligung nicht etwa Nebenbuhler der beiden Schweizer Veranstalter sind, sondern ein völlig anderes Produkt mit demselben Namen. Wer eine Freiwette sucht, sollte die beiden Dinge getrennt halten.
Die geprüften Plattformen im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem Bonusbaukasten oberhalb der Freiwette
Sporttip kommt aus dem Haus der Swisslos, der interkantonalen Landeslotterie mit Sitz in Basel. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Das Konto steht nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Auffälligste am Sporttip-Angebot ist, dass das klassische Neukundengeschenk hier nicht die Hauptattraktion ist. An seine Stelle tritt eine Reihe dauerhaft verfügbarer Mechaniken: der Kombiboost mit seinen vier Staffeln, die Quoten- und Profitboosts, die jeweils einmal pro Wettendem nutzbar sind und bei einem Cash-Out verfallen. Wer regelmässig Kombinationen spielt, holt aus diesen Mechanismen mehr als aus einem einmaligen Gratisbetrag — vorausgesetzt, die Kombination erreicht die vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei den Einsätzen gilt: Mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette, änderbar durch Swisslos jederzeit und ohne Angabe von Gründen.
Sportliche Regeln, die den Unterschied machen, sind im Kleingedruckten versteckt: die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Cash-Out ist auf vollständige Auszahlungen beschränkt und tiefer als der mögliche Gewinn.
Wer Sporttip mit einer Freiwette verbindet, findet hier den reichsten Mechanik-Baukasten des Schweizer Marktes und gleichzeitig den strengsten Zugang: kein Konto ohne Verifizierung, kein Bonus ohne Promotionsfreigabe, keine Auszahlung von Gratisspielguthaben. Der Baukasten ist der Grund, warum Sporttip für Kombinationsspieler mit regelmässigem Volumen interessanter ist als jede einmalige Aktion, und der strenge Zugang ist der Grund, warum niemand hier versehentlich landet.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit dem klarsten Aktionsmodell
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsstruktur gleicht der von Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das klarste Promotionsmodell, das der Schweizer Markt derzeit vorzuweisen hat. CHF 10 Spielguthaben, Code innert 7 Tagen nach Verbreitung im verifizierten Konto eingeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, 7’000 Stück an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Kein Umsatzfaktor, keine Mindestquote, keine Staffelung. Das ist eine Aktion, die man in einem Satz erklären kann — und das ist in diesem Geschäft selten.
Die Zahlungsseite ist ebenso geradlinig. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der Preis dieser Klarheit ist die Reichweite. Ein Konto setzt Wohnsitz in der Westschweiz voraus, und die Aktion lief in einem kurzen Fenster mit begrenzter Stückzahl — mit einer Frist von 7 Tagen für die Codeeingabe und 30 Tagen für den Einsatz des Guthabens. Wer ausserhalb der Westschweiz wohnt, ist ohnehin Zuschauer. Wer dort wohnt und die Fristen verpasst, hat keine zweite Gelegenheit in derselben Saison.
IviBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
IviBet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Die ausländische Bewilligung, auf die sich die Marke beruft, ist nicht festgestellt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, Art. 4 BGS. Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für Spielende heisst das: kein Anspruch auf die Schweizer Schutzinstrumente, kein Anschluss an die Spielsperre, und ein allfälliger Rechtsstreit würde nicht in der Schweiz geführt. Eine Freiwette über eine solche Marke mag grosszügig aussehen; teuer wird sie, wenn das Guthaben aus dem Aktionstext nicht mehr erreichbar ist.
Wer eine solche Marke trotzdem prüft, sollte vor der ersten Wette klären, wer der Betreiber ist und wo er sitzt. Das steht in den eigenen Bedingungen der Marke und nicht in der Werbung. Diese Prüfung ist der eigentliche Wert des Vorgangs: Sie kostet fünf Minuten, bevor Geld fliesst, statt Wochen danach.
Pribet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Pribet steht in derselben Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte ausländische Bewilligung, die hier Wirkung hätte, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Was die Marke anbietet, ist nach ihren eigenen Hausregeln geregelt — Bedingungen, die keiner Schweizer Prüfung unterliegen und deren Durchsetzung in einem Streitfall nicht der Schweizer Ordnung folgt. Für einen Gratisbetrag oder eine Freiwette bedeutet das: Die Bedingungen können sich ändern, ohne dass eine Aufsicht eine Chance hätte, das vorher zu prüfen.
Interessant ist bei solchen Marken vor allem die Frage nach der Einzahlung. Wer dort einzahlt und sich danach über unerfüllte Aktionsbedingungen ärgert, hat keinen Schweizer Ansprechpartner mit Aufsichtsbefugnis. Der Blick in die eigenen Bedingungen vor der ersten Einzahlung ist deshalb keine Vorsicht, sondern die einzige Informationsquelle.
HighFlyBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet ist eine weitere Marke dieser Kategorie: ohne Schweizer Bewilligung, ausländische Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, nicht am Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Der Schweizer Gesetzgeber hat für diese Konstellation keine Brücke gebaut. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar, Art. 130 BGS, und trotzdem liegt das Risiko für den Spielenden nicht primär im Strafrecht — sondern darin, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Wer dort einen Gratisbetrag erspielt, hat unter Umständen am Ende einen Bescheid und kein Konto.
Was bleibt, ist die Marke selbst. Lesen, was die Marke über ihren Betreiber, ihren Sitz und ihre Zahlungswege schreibt, ist die einzige belastbare Prüfung — und genau deshalb steht in dieser Übersicht keine Bewertung dieser Marke, die über die Feststellung des Bewilligungsstatus hinausgeht.
BetFury: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetFury weist denselben Bewilligungsstatus auf wie die übrigen Marken der Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte ausländische Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste.
Bei Marken aus dieser Gruppe kommt zur Frage des Schutzes noch die Steuerfrage. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und der Bundesfreibetrag greift hier nicht — die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gratisguthaben, das einen Gewinn erzeugt, kann also steuerlich anders behandelt werden als dasselbe Ergebnis bei einem Schweizer Veranstalter.
Das ist keine Kleinigkeit für jemanden, der einsteigt, weil ein Betrag gross aussieht. Die Steuerfrage stellt sich beim ersten Gewinn, und sie stellt sich unabhängig davon, ob der Gewinn aus eigenem Einsatz oder aus einem Gratisbetrag stammt.
BC Game: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BC Game gehört zu den Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame ausländische Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Was fehlt, ist nicht nur die Aufsicht, sondern auch die Fairplay-Kontrolle. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter existiert eine Aufsicht mit Prüfpflichten, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten und ein Sperrregister, das Spielende aufnehmen kann. Bei einer Marke ohne Bewilligung existiert nichts davon. Wer hier spielt, verlässt sich auf die Hausregeln eines Anbieters, den die Schweizer Ordnung nicht kennt.
Eine Freiwette ändert daran nichts. Sie ist unter Umständen ein vollständig reguläres Gratisguthaben mit klar formulierten Bedingungen — nur mit dem Unterschied, dass niemand in der Schweiz prüft, ob diese Bedingungen eingehalten werden und ob die Auszahlung tatsächlich erfolgt.
1xBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
1xBet zählt zu den bekanntesten Namen in dieser Gruppe. Der Bewilligungsstatus ist derselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende ausländische Bewilligung, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Marken mit hohem Bekanntheitsgrad sind für Spielende oft die schwierigsten zu beurteilen, weil die Bekanntheit wie eine Empfehlung wirkt. Sie ist keine. Die Gespa blockiert ausländische Domains per DNS, und die erste Sperrliste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Mechanismus, den die Behörde selbst Domain-Hopping nennt.
Für eine Freiwette im Schweizer Kontext bleibt damit nur eine belastbare Aussage: Wer eine Marke ohne Schweizer Bewilligung wählt, wählt ein Angebot ausserhalb des Schweizer Schutzsystems. Ob die Aktionsbedingungen gut oder schlecht sind, ist dann eine Frage der Marke allein.
BetOnRed: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed gehört in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte ausländische Bewilligung mit Wirkung hier, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Der ausschlaggebende Punkt bei dieser Gruppe ist nicht, was die Marke verspricht, sondern wer haftet, wenn das Versprechen nicht eingehalten wird. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist der Veranstalter eine Genossenschaft beziehungsweise eine Société mit Sitz in der Schweiz, Rechenschaft gegenüber der Gespa und einem Aufsichtsrahmen mit konkreten Eingriffsmöglichkeiten. Bei einer Marke ohne Bewilligung existiert diese Kette nicht.
Deshalb wäre ein Gratisbetrag bei einer solchen Marke nur dann interessant, wenn er ohne eigene Einzahlung funktioniert und der Gewinn ohne Umweg über eine Einzahlung abgeschöpft werden kann. Genau diese Konstruktion ist in der Praxis selten — und wenn eine Marke sie verspricht, gehört die Prüfung der Bedingungen zu den ersten Schritten, nicht zu den letzten.
BDMBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet schliesst die Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung ab: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Bewilligung nicht festgestellt und in der Schweiz ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, nicht am Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Wichtig für die Einordnung ist, was hier nicht steht. Für diese Marke existiert in der Schweiz kein Aufsichtsverhältnis, also gibt es auch keine geprüften Angaben über Erlaubnisse, Ausschüttungen oder Spielerschutzinstrumente. Wer die Marke prüfen will, liest ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vergleicht, was darin steht, mit dem, was die Werbung verspricht.
Wer eine Freiwette in der Schweiz sucht, findet sie bei Swisslos und der Loterie Romande in einer Form, die eine Prüfinstanz kennt. Die Promotionslandschaft ist hier deshalb schmal: acht Zustimmungen der Gespa an Swisslos und vierundzwanzig an die Loterie Romande, Stand 2025.
Spielerschutz: Was eine Freiwette am Risiko der folgenden Wette nicht ändert
Die wichtigste Einsicht für Spielende ist die, die am wenigsten in Werbetexten steht: Ein Gratisguthaben senkt die Kosten der ersten Wette, nicht das Risiko aller folgenden. Der Mechanismus, der Spielende schützt, setzt genau dort an.
Limiten setzen Spielende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen, Art. 87 VGS. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt bei Swisslos und der Loterie Romande nach 72 Stunden — der gesetzliche Rahmen nennt dafür 24 Stunden, die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite für 1, 7 und 30 Tage liegt bei CHF 9’999, mit unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wer diesen Ablauf kennt, versteht auch, warum eine Freiwette am Anfang eines Kontos steht und nicht in der Mitte. Die Limiten müssen vor der ersten Wette festgelegt werden, und wer den Betrag ohne Nachdenken bestätigt, hat ihn später für 72 Stunden an sich gebunden.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Art. 45 BGS.
Und es gibt eine Zahl, die jede Annahme über strenge Kontrollen an Verkaufsstellen zurechtrückt: In den Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der 200 Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl stammt von der Aufsichtsbehörde selbst. Wer sie liest, versteht, warum die Verifizierung im Online-Konto nicht optional ist.
Wie viel ein Gratisguthaben im Durchschnitt wert ist
Ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, ist weniger wert als sein Nennwert — und der Abschlag ist keine Kleinigkeit. Bei einem illustrativen Zwei-Wege-Markt mit zwei Quoten von je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95,2 % und die Marge des Veranstalters bei knapp 5 %. Auf einem solchen Markt bringt ein Gratisguthaben von CHF 10 im Durchschnitt etwa CHF 8.50 bis knapp CHF 9 — die Spanne ergibt sich aus Rundung und Quotenhöhe, und sie verschiebt sich nach unten, sobald die Quoten unter 1.90 fallen.
Diese Zahl beschreibt den Erwartungswert über viele Wetten, nicht das Ergebnis einer einzelnen. Sie sagt nichts darüber, ob eine konkrete Wette gewinnt. Für die erste eigene Wette kann das Ergebnis der doppelte Einsatz sein oder nichts; der Durchschnittswert entsteht erst über viele Wiederholungen und viele Spielende.
Der Vergleich zwischen zwei Angeboten sollte deshalb mit dieser Zahl arbeiten und nicht mit der Aktion. CHF 10 ohne Umsatzbedingung und ohne Mindestquote steht auf einem Markt mit knapp 5 % Marge für rund CHF 8.50 bis 9. Ein nominell grösserer Betrag, der an eine Mindestquote oder einen Umsatzfaktor gebunden ist, kann darunter liegen; ein kleinerer Betrag ohne Bedingungen kann mehr wert sein als sein Nennwert vermuten lässt.
Was man vor der ersten Wette prüfen sollte
Prüfen lässt sich das meiste in wenigen Minuten, und man braucht dafür nur zwei Quellen: die eigenen Bedingungen des Veranstalters und das eigene Konto.
Ob überhaupt ein Konto möglich ist, steht am Anfang. Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Loterie Romande verlangt Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone. Ein Wettender pro Person, verifizierte Identität, Art. 47 bis 52 VGS.
Dann die Limiten. Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme zu setzen, bei einer Oberlimite von CHF 9’999 beziehungsweise CHF 1’000 unter 21 Jahren. Wer hier einen Betrag wählt, den er später senken will, sollte wissen: Die Senkung wirkt sofort, die spätere Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Anschliessend die Aktionsbedingungen. Frist für die Eingabe, Gültigkeit des Guthabens, Auszahlbarkeit, allfällige Mindestquote. Bei den Schweizer Promotionsguthaben ist die Auszahlbarkeit der häufigste Stolperstein: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zuletzt die Sportart und die Wettart. Die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste in der Fassung vom 10. September 2026. Wer eine Wette plant, die dort nicht steht, plant eine Wette, die es in der Schweiz nicht gibt.
Häufige Fragen zu Freiwetten in der Schweiz
Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und worin liegt der Unterschied zur Wette mit eigenem Geld?
Bei einer Freiwette — in den Schweizer Teilnahmebedingungen Gratisspielguthaben — stammt der Einsatz nicht aus eigener Tasche. Bei einer Trefferwette wird der Einsatz selbst nicht mit ausbezahlt. Wer CHF 20 Gratisguthaben auf Quote 2.00 setzt, erhält CHF 20 gutgeschrieben statt CHF 40. Bei einer Wette mit eigenem Geld kommen die eigenen 20 Franken mit der Auszahlung zurück.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, Art. 75 Abs. 2 BGS. Die Aufsicht erteilte 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den eigenen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht aus allgemeinen Marktstandards.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Fehlt die Einsatzrückzahlung, bleibt die Gutschrift auf den reinen Gewinnbetrag beschränkt — der Einsatz selbst erscheint nie auf dem Wettschein.
Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?
Drei Dinge entscheiden: wie lange das Guthaben gültig ist, ob eine Mindestquote für die Wette gilt und ob der Gewinn an einen Umsatzfaktor gebunden ist. Die Schweizer Promotionsaktion der Loterie Romande gab CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, Codeeingabe innert 7 Tagen, ohne Umsatzfaktor und ohne Mindestquote.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Ja, und das ist keine Formalität. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limiten gelten auch für Wetten mit Gratisguthaben.
Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Für die eigene Situation bleibt die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Was von einer Schweizer Freiwette übrig bleibt
Zieht man die Bilanz nach all den Bedingungen, Fristen und Bewilligungen, ist das Schweizer Gratisspielguthaben ein kleiner Betrag mit einer unspektakulär hohen Hürde: eine Promotionsfreigabe, eine Frist für den Code, 30 Tage Gültigkeit und eine Auszahlbarkeit, die bei Gratisguthaben konsequent ausgeschlossen ist.
Das ist keine Enttäuschung, sondern der Preis einer Aufsicht, die in diesem Bereich tatsächlich prüft. Die vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos sind eine Obergrenze für die Aktionsfrequenz, und diese Obergrenze erklärt, warum die Schweizer Freiwette klein ist. Dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, schützt den Markt davor, zum Auszahlungskanal zu werden.
Wer eine Freiwette nutzen will, sollte die beiden Schweizer Veranstalter wählen, und zwar aus einem Grund, der mit der Aktionshöhe nichts zu tun hat: Wer dort spielt, spielt in einem System, das einen Anschluss an das Spielsperrregister, einen Rechtsweg und eine Aufsicht mit Prüfpflichten kennt. Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung stehen daneben, nicht darin.
Und wer auf der Suche nach einer Freiwette ohne Einzahlung ist, sollte eines im Hinterkopf behalten: Der Betrag ist in der Schweiz klein, die Bedingungen sind eng, und der eigentliche Unterschied zwischen den Angeboten liegt nicht darin, wie viele Franken auf dem Wettschein stehen, sondern darin, wie viel von diesen Franken nach der Marge übrig bleibt.
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Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
