Gratiswette ohne Einzahlung – der kleine Kredit mit den grossen Bedingungen
Ladevorgang...
Unter dem Strich steht eine Zahl, die kaum jemand erwartet: In der Schweiz bekommt man ein Gratisspielguthaben geschenkt — und kann es trotzdem nicht auszahlen lassen. Wer die Bedingungen nicht liest, hält einen Geldbetrag in der Hand, der keiner ist. Wer sie liest, weiss nach fünf Minuten, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) sowie die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande.
Vom Geschenk zum Geschäft: was ein Gratisguthaben wirklich ist
Ein Gratisspielguthaben ist kein Rabatt auf eine Wette. Es ist ein Guthaben mit Bedingungen, und das ist der ganze Unterschied. Die Loterie Romande verteilte in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an alle, die innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Die Aktion ist vorbei; die Mechanik dahinter ist geblieben, denn jede künftige Gratisaktion läuft nach demselben Muster.
Und dieses Muster hat vier Schrauben. Wer sie kennt, kann jede Ankündigung in zehn Sekunden einordnen.
Die erste ist die Frist. Ein Code, der innert 7 Tagen im Konto stehen muss, bestraft den Zögerer. Die zweite ist die Gültigkeit des Guthabens selbst — 30 Tage bei der Loterie Romande, und danach ist es weg, ohne Erstattung, ohne Kulanz. Die dritte ist die Auszahlbarkeit: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Nicht «schwer auszahlbar», nicht «mit Gebühr auszahlbar». Nicht auszahlbar. Die vierte ist die Quote, die eine Wette tragen muss, damit sie für die Aktion zählt; bei einer Freiwette ohne Einzahlung ist die Mindestquote die eigentliche Eintrittskarte, weil niedrige Quoten die Aktion für den Veranstalter uninteressant machen.
Wer sich das einmal klar macht, versteht auch die Zahl, die in der Werbung fehlt. Ein Guthaben von CHF 10 auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 und einem Auszahlungsanteil von 95 % ist nicht CHF 10 wert. Es ist rund CHF 4.50 wert. Die Rechnung findet sich im Abschnitt über die Rangliste nach Guthaben, und sie ist der Grund, warum die Höhe des Guthabens die schlechteste Vergleichsgrösse ist, die man wählen kann.
Die vier Bedingungen, an denen sich jede Gratiswette entscheidet
Frist: die Uhr läuft gegen den Neukunden
Fristen sind in diesem Markt keine Formalie. Die Loterie Romande verlangte die Eingabe des Codes innert 7 Tagen nach Erhalt; das Guthaben selbst lebte 30 Tage. Zwei Uhren, zwei Strafen. Wer den Code verpasst, hat nichts. Wer das Guthaben verfallen lässt, hat nichts gehabt.
Was das praktisch bedeutet: Ein Veranstalter, der ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet, will es zügig umgesetzt sehen. Die Frist ist der Hebel, mit dem er aus einem zögerlichen Interessenten einen aktiven Kunden macht. Für den Spielenden heisst das: Man nimmt an einer solchen Aktion nur teil, wenn man in der fraglichen Woche ohnehin Zeit und ein konkretes Sportereignis hat. Sonst ist die Frist nicht ein Detail, sondern das ganze Geschäft.
Mindestquote: warum die Aktion die gute Quote nicht mag
Die Mindestquote ist der Filter, der das Gratisguthaben an Märkte mit tieferem Auszahlungsanteil bindet. Eine Quote von 1.50 und darüber bedeutet in der Regel einen Markt, in dem der Veranstalter deutlich mehr behält als in einem Zweiw egmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten. Wo die Mindestquote fehlt oder sehr niedrig ist, ist die Aktion grosszügig. Wo sie hoch ist, ist sie es nicht.
Bei Sporttip gibt es eine anschauliche Schwesterregel: Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und nur dann wächst der Bonus auf den Nettogewinn — 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Diese Staffel zeigt, was ein Quotenfilter in der Praxis tut: Er schliesst die langweiligen, sicheren Wetten aus und verlangt die Kombination, bei der der Veranstalter am längsten im Spiel bleibt. Einsatz und Gewinnerhöhung sind bei diesem Boost limitiert — was die schöne Zahl 100 % sofort relativiert.
Auszahlbarkeit: der Satz, den man zweimal lesen muss
Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande steht es so in den Teilnahmebedingungen der Aktion, bei Swisslos in den Bedingungen für die Online-Teilnahme. Was auszahlbar ist, sind die Gewinne aus Wetten, die mit diesem Guthaben platziert wurden — und auch das nur unter Bedingungen.
Bei Swisslos sind die Zahlen konkret. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande gibt es ein Einzahlungsmaximum von CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von maximal CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto wandern direkt ins Wallet, darüber hinaus geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN — und auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der Unterschied zwischen Guthaben und Gewinn ist also die einzige Tür, durch die Geld an einem Gratisangebot vorbeikommt. Und diese Tür ist schmal, weil sie nur aufgeht, wenn die Wette gewinnt.
Umsatz und Einzahlung: die Grenze zwischen Gratiswette und Paket
Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist ein Geschenk. Ein Bonus mit Umsatzvorgabe ist ein Kredit. Die beiden werden in der Werbung gern verwechselt, und die Verwechslung kostet den Spielenden Geld.
Das Schweizer System kennt den Umsatzzwang nicht in der Form, die man aus ausländischen Angeboten kennt — die hierzulande beworbenen Pakete mit mehrfachem Umsatz des Bonus stammen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung und nach deren eigenen Regeln. Wer auf einer solchen Seite ein «100 % Bonus» Schild sieht, liest nicht die Bedingungen eines Schweizer Veranstalters. Das ist ein entscheidender Unterschied, wenn man Angebote nebeneinanderlegt.
Was im Schweizer Rahmen stattdessen zählt: die Limiten. Bei Swisslos lassen sich Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Bei der Loterie Romande liegt das Einzahlungsmaximum bei CHF 10’000 pro 30 Tage. Ein Gratisguthaben ändert an diesen Werten nichts — es addiert sich nicht zu ihnen hinzu, es umgeht sie nicht, und es setzt sie nicht aus.
Zehn Veranstalter und was sie beim Gratisguthaben unterscheiden
Die Rangliste folgt nicht der Höhe eines Guthabens — das wäre die Zahl, die am wenigsten aussagt. Verglichen werden die Zulassung in der Schweiz, die Bedingungen eines allfälligen Gratisguthabens, die Limiten und die Auszahlungswege. Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und führt danach die ausländischen Marken, denen Schweizer Spielende begegnen — jede ohne Schweizer Bewilligung.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Westschweiz |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit dem Veranstalter ist bei den beiden Schweizer Häusern eine Angabe mit Substanz und bei den übrigen acht eine Angabe ohne. Das ist kein Zufall und keine Lücke in der Tabelle: Es gibt schlicht keine weiteren bewilligten Sportwetten-Veranstalter in der Schweiz, weil die Kantone die Zahl auf zwei begrenzt haben. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligungen, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht und bei einer ausländischen Marke landet, sucht an der falschen Stelle.
Der zweite Punkt betrifft den Leser unmittelbarer. Bei den acht ausländischen Marken ist der Sitz des Anbieters nicht in der Schweiz, die Lizenz — soweit überhaupt eine berichtet wird — hat hier keine Geltung, und keine dieser Seiten ist an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Für den Spielenden heisst das konkret: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Zugang zu den Schweizer Limitenwerkzeugen, und im Streitfall kein Weg zum Gespa. Dass eine Domain auf der Sperrliste landen kann und dann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert wird, ist keine abstrakte Drohung, sondern gelebte Praxis — die Liste gibt es seit dem 3. September 2019, und Ende 2025 zählte sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt.
Was die Tabelle nicht zeigt und was in diesem Markt am meisten über ein Angebot aussagt: keines der acht ausländischen Häuser untersteht dem Schweizer Rahmen für Gratisguthaben, und keine der beiden Schweizer Marken bewirbt ein Gratisguthaben als dauerhaftes Produkt. Die hierzulande bewilligten Häuser brauchen für Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Zahl, die man sich merken sollte, wenn man wissen will, wie häufig ein Gratisguthaben in der Schweiz überhaupt vorkommt: Zustimmungen sind Einzelfälle, nicht das Grundrauschen des Marktes.
Warum eine Rangliste nach Guthaben in die Irre führt
Die naheliegende Sortierung wäre: wer gibt am meisten. Das ist genau die Sortierung, die der Veranstalter steuert, und sie belohnt die falsche Aufmerksamkeit.
Ein Guthaben von CHF 10 klingt nach einem Zehner. Es ist keiner. Was ein Gratisspielguthaben wert ist, hängt an zwei Zahlen, die in der Werbung nie neben der Zehn stehen: dem Auszahlungsanteil des Marktes, auf dem die Wette landen muss, und der Bedingung, dass der Einsatz nicht zurückbezahlt wird.
Was ein Gratisguthaben von CHF 10 mit seinem Einsatz wert ist
Die Rechnung braucht drei Angaben: das Guthaben von CHF 10, einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 und als Annahme, dass der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt wird — die Mechanik, die für Gratisspielguthaben in der Schweiz gilt. Bei den Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsanteil von 95 %, der Buchmacher behält also 5 % jeder Einheit in diesem Markt.
Beginnt man mit den CHF 10 als nominalem Guthaben und setzt es auf einen der beiden Ausgänge, tragen die CHF 10 nach der Wertformel für eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, zwischen rund CHF 4.00 und etwas über CHF 5.00 an Wert. Die untere Kante der Spanne gilt, wenn der Auszahlungsanteil des gewählten Marktes dünner wird — etwa 90 % auf einem Dreiwegemarkt mit höherem Buchmacheranteil; die obere Kante, wenn man in einem Markt mit den hier angenommenen 95 % bleibt und der Wahrscheinlichkeitsraum vollständig ist. Der Grund für den Unterschied ist einleuchtend: Es zählt nur der mögliche Nettogewinn, und davon zahlt der Markt nur einen Teil zurück.
Die Spanne ist der Punkt, nicht der Mittelwert. Sie sagt zweierlei. Erstens, dass die Hälfte des beworbenen Geschenks in der Mechanik verschwindet. Zweitens, dass die Wahl des Marktes den Wert des Guthabens stärker beeinflusst als jede Verdopplung des Guthabens selbst. Ein CHF 10 Guthaben in einem Markt mit 95 % Auszahlungsanteil schlägt ein CHF 15 Guthaben in einem Markt mit 88 % — und nur der aufgeklärte Leser weiss das.
Wo das Verhältnis kippt
Zwischen den beiden Schweizer Häusern ist der Vergleich deshalb so schwierig, weil sie dasselbe Werkzeug mit verschiedenen Bedingungen einsetzen. Die Loterie Romande knüpfte ihr Guthaben an einen Code in den Stadien der National League und an eine Sieben-Tage-Frist. Swisslos knüpft die Vergünstigungen in seinem Sporttip-Programm an Quoten- und Voraussagebedingungen — der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit jeder Quote von mindestens 1.50 und zahlt 5 % auf den Nettogewinn; bei sieben solchen Voraussagen stehen 20 % im Raum, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Diese Staffel ist elegant, denn sie belohnt genau die Wette, die der Veranstalter am besten findet.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also glaubt, mit einem Boost und einem schnellen Cash-Out das Beste aus beiden Welten zu holen, verliert genau das, was den Anreiz ausgemacht hat.
Und noch ein Satz zu den ausländischen Marken, weil er zum Kostenpunkt gehört: Winnings aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei — ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundeswert bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400, und der kantonale Wert weicht ab, also je nach Kanton. Eine typische Wette liegt weit darunter. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, tauscht also eine steuerfreie Kleinigkeit gegen eine steuerpflichtige ein — für Beträge dieser Grössenordnung ist der Tausch ein schlechtes Geschäft.
Grundlagen: wie ein Gratisguthaben in der Schweiz überhaupt entstehen kann
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern — beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Das ist mehr als eine Zuständigkeitsfrage, denn an ihr hängt, welche Regeln für ein Angebot gelten.

Zwei Veranstalter, ein geschlossener Markt
Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwei Zahlen fallen an dieser Stelle auf. 2’350 Verkaufsstellen — das ist ein Netz, das grösser ist als das jeder Online-Plattform, und es erklärt, warum ein Gratisguthaben hier anders funktioniert als bei einem reinen Online-Anbieter: Der Code, den die Loterie Romande in der Aktion verlangte, wurde in den Stadien verbreitet, nicht per Werbebanner. Der Weg zum Guthaben führt in der Schweiz über Papier, Stadion und Tresen, nicht über eine Registrierungsstrecke mit Bestätigungsmail.
Daraus folgt für den Leser etwas Unbequemes. Wer ein Gratisguthaben sucht wie ein Mobilfunkangebot, wird in der Schweiz selten fündig. Wer sich hingegen für eine der beiden Plattformen registriert, bekommt es gelegentlich und klein. Das ist nicht ein Mangel der Anbieter, sondern die Folge der Zulassung: Wer nur in seinem Kantonsgebiet tätig sein darf, hat keinen Grund, mit fremdfinanzierten Geschenken um Kunden in der ganzen Schweiz zu werben.
Konto, Ausweis, Zustimmung: warum nichts ohne Verifizierung geht
Bevor ein Guthaben genutzt werden kann, braucht es ein verifiziertes Konto, und daran ändert auch die Aussicht auf CHF 10 nichts. Zur Online-Registrierung bei Swisslos gehören mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande läuft es analog, weil das Gesetz es für beide vorschreibt: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz, und die Auszahlung erfolgt nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers.
Der Grund für diesen Aufwand ist nicht Bürokratie um ihrer selbst willen. Die Verifizierung ist die Bedingung dafür, dass eine Spielsperre überhaupt greifen kann und dass ein Konto einer Person gehört. Wer sich über die Ausweisprüfung ärgert, ärgert sich über das Werkzeug, das ihn im Streitfall schützt.
Was bei einer Registrierung ausserdem zu prüfen ist: die Zulassung des Veranstalters. Die Gespa-Bewilligung ist die einzige, die in der Schweiz zählt. Bei einer ausländischen Lizenz — aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat diese hier keine Kraft. Der Satz klingt kleinlich und ist die zentrale Angabe dieser Seite.
Limiten: die Zahl, die über die Teilnahme entscheidet
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein obligatorischer Limitenrahmen dieser Art ist ein Eingriff in den Spielverlauf, den kein ausländisches Angebot in dieser Form kennt.
Und das ist die Zahl, die man mit der Aktion verrechnen muss: Wer seine Limite für den Monat im Voraus gesetzt hat, wird durch ein Gratisguthaben nicht liquider. Das Guthaben und die Limite stehen nicht nebeneinander, sie greifen ineinander. Praktisch heisst das: Ein Verlustlimit von CHF 50 pro Woche ist eine Woche, in der man CHF 50 verlieren darf — nicht CHF 50 plus ein geschenkter Zehner. Wer das verkennt, erlebt eine Aktion, die seine Limite schneller erreicht, statt seine Position zu verbessern.
Rechtslage: was eine Bewilligung wert ist und was eine ausländische Lizenz nicht ist
Die Rechtslage in der Schweiz ist enger, als die Werbelandschaft vermuten lässt, und die Engstelle liegt nicht bei den Bedingungen eines einzelnen Angebots.

Ein Rahmen, der nur in der Schweiz gilt
Eine Bewilligung braucht in der Schweiz immer zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Was das bedeutet, ist unmissverständlich: Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Er trägt aber das Risiko: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairnesskontrolle.
Für die Frage nach der Gratiswette heisst das Folgendes. Eine ausländische Marke kann ein Gratisangebot bewerben — die Bewerbung von Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist allerdings verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Beschreiben und bewerten darf man solche Angebote, dafür werben darf man nicht. Wer dort ein Guthaben in Anspruch nimmt, hat also zwei Parteien gegen sich: einen Anbieter ohne Schweizer Verantwortlichkeit und ein Rechtssystem, das ihn nicht schützt.
Was in einer Schweizer Bewilligung steckt
Der Inhalt der Bewilligung ist nicht bloss Sportwetten. Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste weist keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion aus. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht gestattet. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt, sondern Sache jedes Veranstalters — bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Gratisspielguthaben braucht Zustimmung
Der Punkt, an dem die Gratiswette zur Rechtsfrage wird: Free games oder free credits benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa. Nicht die Anmeldung, nicht die Bewilligung — die Zustimmung, jedes Mal. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind 32 Vorgänge in einem Jahr für einen ganzen Markt, und sie erklären, warum Gratisaktionen in der Schweiz so viel seltener und kleiner sind als auf ausländischen Seiten.
Die zweite Rechtsregel betrifft die Bedingungen selbst: Bonusbeträge und Bonuskonditionen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des Veranstalters. Wer also wissen will, was ein Guthaben wert ist, liest nicht die Werbung, sondern die Teilnahmebedingungen. Das ist keine Floskel, sondern eine Rechtsfolge.
Auszahlung nur auf das eigene Konto
Gewinne und Guthaben werden, wie oben erläutert, nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Zahlungskonto überwiesen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und es gibt keine Kreditierung an Spielende. Bei Swisslos schreibt das System Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Bei der Loterie Romande ist die Schwelle dieselbe: bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.
Wer ein Gratisguthaben aus einer Aktion gewinnt und den Gewinn ausgezahlt haben möchte, muss also zwei Dinge mitbringen: ein verifiziertes Konto und ein Konto in seinem eigenen Namen. Wer eines davon nicht hat, gewinnt auf dem Papier und nicht auf dem Konto.
Und die Steuer auf den Gewinn
Winnings aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundeswert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Wert weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Für eine Wette mit einem Guthaben von CHF 10 ist das eine Diskussion über eine Zahl, die kein Leser erreicht. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für die eigene Situation bleibt der Rat: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Spielerschutz: die Limiten, die vor der Aktion kommen
Sportwetten stehen in der Schweiz Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität. Das ist der Rahmen, in dem jedes Gratisguthaben stattfindet — und der Rahmen ist nicht an die Aktion anpassbar.
Die Limite setzt man selbst, und das ist der heikle Teil
Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt nach Gesetz sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Differenz ist kein Detail: Wer an einem Samstagabend die Limite hochsetzen möchte, kommt mit dem Gesetzeswert noch am Sonntag weiter und mit dem Anbieterwert erst am Montag.
Dass der Staat keine feste Einzahlungsobergrenze kennt, wird oft falsch erzählt. Es gibt sie nicht — es gibt einen Limitenrahmen, den der Spielende selbst füllen muss. Das ist bequemer für den Markt und anspruchsvoller für den Einzelnen. Wer die Limitenfrage offen lässt, hat am Ende die Limite, die er in einem Moment der Zuversicht gesetzt hat.
Spielsperre: die ernste Materie
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — und das ist genau der Grund, warum ein Gratisspielguthaben für gesperrte Personen wertlos bleibt: Die Sperre gilt für alle Wetten des Veranstalters, nicht nur für die bezahlten.
Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden; eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Diese Fristen sind kein Auslegungsspielraum, und sie werden nicht dadurch kürzer, dass ein Guthaben im Konto verfällt.
Es gibt noch eine Zahl, die man kennen muss, weil sie das Vertrauen in das System relativiert: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer also annimmt, die Verkaufsstelle prüfe das Alter zuverlässig, irrt. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt damit stärker beim Spielenden und bei den Systemen, die online greifen.
Wo die Verantwortung beim Leser liegt
Wer an einer Aktion teilnimmt, ohne seine Limiten gesetzt zu haben, hat am Ende zwei Zahlen im Kopf: das Guthaben und den Verlust. Nur die erste ist beworben. Der Spielerschutz verlangt vorab gesetzte Limiten, und ein Gratisguthaben ist kein Grund, diese Reihenfolge umzudrehen.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem engsten Regelwerk
Swisslos ist eine von zwei Veranstaltern, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und kein anderes Haus in dieser Übersicht hat ein vergleichbar detailliertes Regelwerk.
Das beginnt beim Konto: Wohnsitz im Vertragsgebiet mit den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, bekommt hier kein Konto — und wird an die Loterie Romande verwiesen, was in der Praxis eine Teilung der Schweiz in zwei Wettmärkte bedeutet. Die Limiten sind ebenfalls gesetzt: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, Erhöhung erst nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage.
Beim Einsatz gilt ein Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist die interessante: Sie läuft immer zugunsten des Veranstalters, in jedem einzelnen Wettschein, und niemand merkt es.
Was ein Gratisguthaben hier besonders macht: Es ist im Wallet sichtbar, aber nirgends hin ausgebbar. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen bereit, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist aus diesem Weg ausdrücklich ausgenommen — es ist die eine Guthabenart, die gar nicht erst auszahlbar wird.
Die Verlierer dieser Konstruktion sind die Ungeduldigen. Wer bei der ersten Auszahlung die geschenkten CHF 10 mitnehmen will, stellt fest, dass der Auszahlungsknopf für sie nicht existiert.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion mit dem Stadioncode
Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter und bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Wer dort ein Konto eröffnen will, muss in einem dieser Kantone wohnhaft sein.
Ihr Umgang mit Gratisguthaben ist der konkreteste Fall, den diese Übersicht kennt. In der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief, erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Man kann diese Aktion als grosszügig lesen oder als äusserst knapp. 7’000 Stück über 7 Aktionstage sind 1’000 Guthaben pro Tag für ein ganzes Landesteil mit sechs Kantonen. Das ist die Definition einer Randerscheinung, und es ist die ehrlichste Antwort auf die Frage, ob es in der Schweiz Gratiswetten ohne Einzahlung gibt.
Beim Geld ist die Loterie Romande grosszügiger als Swisslos, was die Schwellen angeht: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — derselbe Satz wie bei Swisslos, und dieselbe Folge: Der Wert einer Aktion liegt im Gewinn, nicht im Guthaben.
Was diese Marke für den Vergleich so nützlich macht, ist nicht die Höhe der Guthaben, sondern die Form der Bedingung. Ein Code, der in einem Stadion zirkuliert, eine Sieben-Tage-Frist und eine Auflage von 7’000 Stück: Das ist ein Werkzeug, um Besucher eines konkreten Ereignisses in registrierte Konten zu verwandeln, nicht um Kunden mit Geld zu locken. Wer die Aktion verpasst hat, hat nichts verpasst, was sich wiederholen liesse.
bet-at-home: berichtete Lizenz ohne Geltung
bet-at-home gehört zu den acht Marken dieser Übersicht, die keine Schweizer Bewilligung haben. Beschrieben wird hier nur, was aus den Angaben zu dieser Marke tatsächlich folgt.
Die berichtete Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist keine Wertung, sondern die Wirkung des Gesetzes, das eine Bewilligung ausdrücklich nur für die Schweiz gelten lässt. Daran knüpft sich ein Bündel von Folgen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Schutzmechanik. Die Domain kann zudem auf der Sperrliste der Gespa landen und dann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Die Gespa nennt bet-at-home in diesem Zusammenhang selbst als Beispiel für Domain-Hopping.
Für einen Leser, der eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, ist die entscheidende Frage nicht die Bewilligung, sondern die Durchsetzbarkeit. Ein Guthaben auf einer Plattform ohne Schweizer Rechtsweg ist ein Anspruch ohne Gerichtsstand. Das ist der teure Teil des Gratisangebots, und er steht in keiner Werbung.
1xBet: internationaler Auftritt, kein Schweizer Weg
1xBet ist eine der international bekanntesten Marken in dieser Liste — und eine der am wenigsten in die Schweiz eingebundenen.
Es gilt derselbe Befund: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit einer DNS-Blockade über die Sperrliste der Gespa. Wer hier ein Gratisguthaben findet, findet es zu den Bedingungen dieser Plattform, nicht zu Schweizer Bedingungen.
Was bei einem so grossen Haus zusätzlich zu bedenken ist: Die Grösse ersetzt keine Zuständigkeit. Eine internationale Reichweite bedeutet mehr Märkte und mehr Zahlungswege, aber sie bedeutet nicht, dass ein Schweizer Wettender im Konfliktfall eine Adresse hat, an die er sich wenden kann. Der Wert eines Angebots misst sich am Weg, der zurückführt, nicht an der Zahl der Sprachen auf der Startseite.
Jackbit: Krypto-Nähe und die Frage nach dem Namen
Jackbit tritt in dieser Liste als Marke ohne Schweizer Bewilligung auf, mit derselben Rechtsfolge wie die anderen: berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockademöglichkeit über die Sperrliste.
Für einen Kanton mit klaren Konto-Regeln ist der Punkt, der hier zu denken gibt, nicht die Bewilligung, sondern die Auszahlungsart. In der Schweiz erfolgt die Auszahlung, wie beschrieben, nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Zahlungskonto; anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Markt nicht. Wer auf einer Plattform spielt, deren Zahlungslogik ausserhalb dieses Rahmens liegt, hat auf dem Schweizer Weg keinen Rückgriff — und das ist bei einem Gratisguthaben kein theoretisches Risiko, weil Guthaben und Auszahlung bei solchen Häusern regelmässig an dieselbe Kontostruktur geknüpft sind.
MyStake: ein Guthaben ohne Schweizer Anspruch
MyStake ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung, mit der identischen Rechtslage: keine Kraft der berichteten Lizenz in der Schweiz, keine Sperrregister-Verbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Option der Aufsicht.
Der Kostenpunkt, den man bei dieser Marke hervorheben muss, ist unspektakulär und deshalb leicht zu übersehen: Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Verbindung sein Konto ausweist und Guthaben bewegt, trägt die Sorgfaltspflicht vollständig selbst. Es gibt keine Stelle, die prüft, ob die Bedingungen eines Angebots eingehalten wurden. Wer die Auszahlungsregeln dieser Plattform nicht vor der Teilnahme liest, hat kein Nachleserecht.
1Bet: gleiche Zulassungslage, gleiche Konsequenz
1Bet steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, kein Bezug zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockade über die Sperrliste der Gespa.
Der Eintrag ist kurz, weil das Gesetz ihn kurz macht. Wo keine Schweizer Bewilligung steht, steht auch keine Schweizer Bewertung der Angebotsbedingungen — weder bei den Fristen noch bei den Mindestquoten noch bei der Auszahlbarkeit eines Guthabens. Wer diese Marken im Vergleich sieht, sollte den Vergleich auf einer Ebene führen, die wirklich vergleichbar ist: der Zulassung.
MrXbet: wo die Bewertung aufhört und der Leser anfängt
MrXbet gehört zu den acht ausländischen Marken dieser Übersicht; es gilt die gleiche Ausgangslage wie für die übrigen: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, kein Sperrregister-Bezug, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Blockademöglichkeit.
Was der Leser hier selbst tun muss, ist einfach beschrieben und in der Praxis entscheidend: die Teilnahmebedingungen der Aktion vor der Registrierung lesen. Frist, Mindestquote, Umgang mit dem Guthaben, Auszahlungsregeln — vier Angaben, die bei einem Schweizer Veranstalter in einem gesetzlichen Rahmen stehen und bei einer Marke ohne Bewilligung in einem fremden. Kein Rat, den man nicht selbst befolgen könnte.
HornetBet: Guthaben ohne Schweizer Spielraum
HornetBet ist die dritte der Marken mit einer Domainendung, die auf einen anderen Markt hinweist, und sie trägt dasselbe Merkmal wie die übrigen acht: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz ohne Geltung, kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, kein Rechtsweg hierzulande, Blockade über die Sperrliste möglich.
Für die Frage nach der Gratiswette heisst das: Wenn diese Plattform ein Guthaben bewirbt, dann nach ihren eigenen Regeln und zu ihren eigenen Fristen. Wer teilnimmt, sollte seine eigenen Limiten kennen, bevor er das Guthaben nutzt — denn die automatischen Schutzmechanismen des Schweizer Rahmens greifen hier nicht.
Donbet: gleiche Gruppe, gleicher Prüfauftrag
Donbet schliesst diese Übersicht ab und teilt das Profil der acht ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, keine Sperrregister-Verbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Blockademöglichkeit.
Ein Punkt, der für alle acht zusammen gilt und der hier seinen Platz hat: Die Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist eine Straftat, die mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden kann. Daraus folgt für eine redliche Darstellung, dass diese Marken beschrieben und bewertet, aber nicht empfohlen werden. Und daraus folgt für den Leser, dass das, was er über solche Angebote liest, in der Werbung nicht neutral ist.
Was am Monatsende übrig bleibt
Die ehrliche Zusammenfassung dieser Materie ist eine unbequeme: In der Schweiz gibt es Gratiswetten ohne Einzahlung, aber sie sind selten, sie sind klein, sie haben eine Frist, und ihr Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Die Aktion der Loterie Romande gab 7’000 Stück zu CHF 10 aus, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Grössenordnung, in der dieser Markt spielt.
Wer trotzdem teilnehmen will, sollte den Wert des Guthabens kennen, bevor er es einsetzt. Bei einem Zweiw egmarkt zu 1.90 und 1.90 liegen rund 5 % Buchmacheranteil in jedem Einsatz, und der Wert der geschenkten CHF 10 bewegt sich je nach Markt zwischen rund CHF 4.00 und etwas über CHF 5.00 — bei einem Markt mit dünnerem Auszahlungsanteil entsprechend weniger. Das ist der Preis, den die Mechanik dem Geschenk abzieht, und er ist bei jedem Angebot derselbe, unabhängig davon, wie gross die Zahl auf dem Banner ist.
Der zweite Schluss betrifft die Auswahl. Wer sich zwischen Swisslos, der Loterie Romande und einem der acht ausländischen Häuser entscheidet, entscheidet nicht über die Höhe eines Bonus, sondern über die Frage, ob es für ihn einen Schweizer Rechtsweg gibt. Ein Guthaben ohne Schutz ist kein Geschenk mit Beigabe, sondern ein Angebot ohne Adresse. Und wer seine Verlustlimite kennt, bevor er das Gratisguthaben einsetzt, wird am Monatsende feststellen, dass die Aktion nichts an der Zahl geändert hat, die wirklich zählt.
Häufige Fragen zur Gratiswette ohne Einzahlung
Gibt es in der Schweiz überhaupt eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber in einem viel kleineren Rahmen als in vielen ausländischen Märkten. Gratisspielguthaben benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Angebote sind deshalb selten, klein und an eine Frist gebunden.
Weshalb verlangen Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?
Weil das Gesetz es vorschreibt: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz, und die Auszahlung erfolgt nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Die Ausweisprüfung ist zudem die Bedingung dafür, dass eine Spielsperre einer Person zugeordnet werden kann.
Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Das ist die zentrale Mechanik und der Grund, warum ein Gratisguthaben weniger wert ist als sein Nennbetrag. Auf einem Markt mit 95 % Auszahlungsanteil liegt der Gegenwert eines Guthabens von CHF 10 bei ungefähr CHF 4.00 bis etwas über CHF 5.00 — abhängig vom gewählten Markt.
Welche Aktionsbedingungen sollte ich vor der Teilnahme prüfen?
Frist und Gültigkeitsdauer des Guthabens, eine allfällige Mindestquote für die Wette, den Umgang mit dem Guthaben — Gratisspielguthaben ist in der Schweiz nicht auszahlbar — sowie die Auszahlungsregeln für Gewinne und die Zahlungsmethode. Bei Swisslos kommt die Limitenfrage hinzu, die vor der ersten Teilnahme verbindlich ist.
Was geschieht mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?
Eine Spielsperre gilt für alle Wetten des Veranstalters, und wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — das Guthaben verfällt in der Sache. Eine Verlustlimite begrenzt die Wetten unabhängig davon, ob der Einsatz aus Guthaben oder aus bezahltem Spielguthaben stammt.
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bewerben?
Berichtete Lizenzen entfalten in der Schweiz keine Wirkung, es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Zudem können solche Domains auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden zudem kantonal unterschiedlich besteuert.
Bonus – zahlungenwettench
Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
