Datenschutzerklärung – zahlungenwettench
Wer auf zahlungenwettench nachliest, wie kleine Einzahlungen bei Sportwetten funktionieren, gibt dabei nur wenige Daten preis: bearbeitet wird, was eine Informationswebsite zum Betrieb benötigt. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit Verordnung, wie es seit dem 1. September 2023 gilt. Die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG erfüllt diese Erklärung.
Welche Daten bearbeitet werden
Ruft jemand eine Seite auf, legt der Webserver ein Protokoll an: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, verweisende Seite, Browsertyp. Der Betrieb und die Abwehr von Angriffen sind sein Zweck; nach höchstens 90 Tagen wird er gelöscht oder soweit gekürzt, dass keine Person mehr erkennbar ist. Bei einer E-Mail oder einem Formular kommen Name, Adresse und Nachricht hinzu, die nur zur Antwort dienen. Dass auf zahlungenwettench weder Kundenkonto noch Einzahlung oder Wette existieren, hat zur Folge, dass keine Zahlungs- oder Ausweisdaten erhoben werden.
Grundsätze der Bearbeitung
Personendaten werden rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet, nur für den bei der Beschaffung erkennbaren Zweck und nicht länger als nötig (Art. 6 revDSG). Angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen sie. Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen werden nicht vorgenommen.
Cookies und Reichweitenmessung
Die Reichweitenmessung und nicht notwendige Cookies setzen eine Auswahl im Cookie-Banner voraus. Einzelheiten stehen in der Cookie-Richtlinie, und die Auswahl kann jederzeit geändert werden.
Verantwortliche Stelle
Verantwortlich ist die Betreiberin von zahlungenwettench. Ihre Firma, Adresse und E-Mail-Kontakt finden sich im Impressum auf zahlungenwettench.com, wohin auch alle Anfragen zum Datenschutz gehen können.
Rechte der betroffenen Personen
Auskunft darüber, ob und welche Daten bearbeitet werden, kann jede Person verlangen (Art. 25 revDSG); sie ist in der Regel kostenlos und kommt innert 30 Tagen. Weiter können unrichtige Daten berichtigt oder Daten gelöscht werden, ebenso lassen sich die Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und der Widerspruch gegen eine Bearbeitung verlangen. Personen in der Europäischen Union steht zusätzlich die DSGVO zur Seite, soweit sie anwendbar ist.
Bekanntgabe an Dritte und ins Ausland
Ein Verkauf von Personendaten kommt nicht vor. Empfänger sind vertraglich gebundene Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail (Art. 9 revDSG) und Behörden, soweit ein Gesetz dies verlangt. Eine Bekanntgabe ins Ausland geschieht nur, wenn dort angemessener Datenschutz besteht oder geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln vorliegen (Art. 16 revDSG).
Aufsicht
Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; bei ihm kann Anzeige erstattet werden, wenn eine Bearbeitung Datenschutzvorschriften verletzt.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
