Impressum – zahlungenwettench

zahlungenwettench widmet sich Sportwetten mit kleinen Einzahlungen und richtet sich an Leserinnen und Leser in der Schweiz. Das Impressum nennt die Betreiberin und die Regeln, nach denen die Inhalte entstehen.

Anbieterin

Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zum direkten Kontakt sind unter zahlungenwettench.com einsehbar. Grundlage dieser Angaben ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Er fordert klare und vollständige Auskunft über die Identität und eine Kontaktadresse inklusive elektronischer Post.

Gegenstand der Website

Als redaktionelles Informationsangebot behandelt zahlungenwettench Sportwetten. Wetten nimmt die Website nicht an, Spielerkonten führt sie nicht, Geld nimmt sie nicht entgegen, und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt sie nicht. Prognosen mit Gewinnzusage fehlen.

Rechtsrahmen für Sportwetten in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS). Online-Sportwetten sind Grossspiele und werden von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern überwacht. Bewilligt sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, mehr nicht. Weil eine ausländische Lizenz in der Schweiz nichts gilt, landen Angebote ohne Schweizer Bewilligung auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Werbung für hier nicht bewilligte Geldspiele ist untersagt (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Haftung für Inhalte

Sorgfältig recherchiert und regelmässig durchgesehen werden die Beiträge. Da Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen laufend wechseln, sind die aktuellen Angaben der Veranstalterin entscheidend. Für Entscheidungen, die auf diesen Inhalten beruhen, haftet zahlungenwettench nicht.

Haftung für Links

Beim Setzen wurden fremde Websites angesehen. Was dort später erscheint, entzieht sich dem Einfluss der Redaktion; verantwortlich ist die jeweilige Betreiberin. Rechtswidrige Inhalte führen, sobald bekannt, zur Entfernung des Links.

Urheberrecht

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken. Eine Nutzung ausserhalb des gesetzlichen Zitatrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Hilfe bei Spielsucht

Ein Suchtrisiko besteht bei Sportwetten auch mit kleinen Beträgen. Anzeichen exzessiven Geldspiels bei sich oder Angehörigen sind ein Anlass, die kantonalen Suchtberatungsstellen und Fachstellen für Spielsucht aufzusuchen, wo die Beratung vertraulich und kostenlos ist. Bei den bewilligten Veranstalterinnen können Limiten gesetzt und eine Spielsperre beantragt werden.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»