Freiwette bei Registrierung: Gratisguthaben von CHF 10, das nie Bargeld wird
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter wurden gegen die Angaben der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.
Wer in Deutschland, Österreich oder auf einem Offshore-Portal nach einer Freiwette sucht, hat ein Bild im Kopf: Registrierung, ein dreistelliger Betrag als Gratisguthaben, ein paar Umsatzbedingungen, fertig. Wer in der Schweiz dasselbe versucht, landet bei einer Aktion der Loterie Romande über CHF 10, ausgegeben an sieben Tagen im Winter, gültig für dreissig Tage, nicht auszahlbar. Das ist keine Randnotiz, das ist der Markt. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt kein Zufall und keine Marketingentscheidung, sondern ein Bewilligungssystem, das Gratisspielguthaben an eine vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet. Wer die zehn Franken als mickrig abtut, übersieht den Punkt: In der Schweiz ist die kleine Summe das Ergebnis einer Regel, nicht ihr Versehen.
Und sie ist auch nicht gratis. Jede Freiwette hat einen Einsatz, der mit dem Gewinn nicht zurückkommt, eine Quote, unter der sie verfällt, eine Frist, nach der sie verschwindet. Rechnet man diese drei Grössen zusammen, bleibt von einem Gratisguthaben ein Rest, den man kennen sollte, bevor man dafür seine Ausweisdaten hochlädt. Die folgenden Abschnitte gehen genau dahin: was eine Freiwette kostet, wer sie überhaupt anbieten darf, was die Schweiz verlangt, bevor man die erste Wette platziert, und was die zehn Anbieter taugen, die einem Schweizer Wettenden tatsächlich begegnen.
Was hinter dem Wort «Freiwette» steht — und was sie den Einsatz kostet
Die Werbesprache ist hier am produktivsten. «Gratiswette», «Geschenk», «ohne Risiko» — drei Wörter, die alle dasselbe verschweigen: Der Einsatz der Freiwette ist nicht Teil der Auszahlung. Wer mit einem Gratisguthaben von CHF 10 auf Quote 2.10 setzt und gewinnt, bekommt nicht CHF 21, sondern CHF 11. Der Einsatz bleibt beim Veranstalter. Das ist bei jeder echten Freiwette so, nicht nur in der Schweiz, und es ist der erste Grund, warum der aufgedruckte Wert eines Gratisguthabens nie der Wert ist, der auf dem Konto landet.

Der zweite Grund ist die Quote. Der Wert eines Gratisguthabens steigt mit der Quote, auf die man es setzt, aber nicht linear, weil der Buchmacher bei jeder Quote bereits seinen Anteil abgezogen hat. Nehmen wir das ausdrücklich als Beispiel und nicht als Angebot: ein Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Der Quotenschlüssel dieses Marktes, also der Anteil aller Einsätze, der über diesen Markt wieder zurückfliesst, liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 95 Prozent. Die Marge beträgt 5 Prozent — jeden Franken, der hier gestreut wird, behält der Veranstalter im Durchschnitt zu fünf Rappen. Setzt man ein Gratisguthaben von CHF 10 auf Quote 1.90, liegt der erwartete Wert, abhängig von der Marge des Marktes, in einem Bereich zwischen CHF 4.00 und CHF 5.00. Das ist die Zahl hinter dem Marketing. Der Wert des Geschenks liegt unter der Hälfte des Nennbetrags, und die Marge des Marktes ist darin schon berücksichtigt.
Für extreme Quoten kippt das Bild in die andere Richtung. Ein Gratisguthaben von CHF 10 auf Quote 10.0 trägt rechnerisch einen höheren Erwartungswert, im Beispiel rund CHF 8.55, aber die Streuung wird brutal: In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle endet die Wette bei null, und der Anteil, der den Nennbetrag überhaupt übersteigt, ist klein. Der höhere Erwartungswert ist der Preis, den der Veranstalter für die seltenere Auszahlung zahlt — nicht ein besserer Deal für den Wettenden, sondern ein anderer Verteilungskorb. Wer sich von der Freiwette einen bestimmten Betrag erhofft statt eines Erwartungswerts, sollte auf eine Quote setzen, bei der die Wette halbwegs wahrscheinlich aufgeht, und das ist fast immer die unspektakuläre Quote zwischen 1.60 und 2.20.
Der Wert liegt bei mittleren Quoten unter der Hälfte des Nennbetrags — und das ist die Zahl, gegen die man jedes «Geschenk» halten muss.
Der dritte Kostenposten kommt gar nicht vom Gratisguthaben, sondern von der Auszahlungsregel des Kontos, auf dem es liegt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Auszahlung ausgenommen — es ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande sagt dasselbe in ihrem Reglement: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer also gewinnt, gewinnt kein Geld, sondern Spielguthaben, das man weiterspielen muss, um es in eine Auszahlung zu überführen. Genau an dieser Stelle macht das Geschäftsmodell die Schleife: Das Geschenk wird zur zweiten Wette, weil die erste nur Guthaben erzeugt hat.
Die Bedingungen der Loterie Romande zeigen den Rahmen einer solchen Aktion sehr genau. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zwölf Wochen, sieben Tage, zehntausend Franken verteiltes Guthaben. Das ist die Grössenordnung eines Schweizer Gratisspielguthabens.
Fristen, Mindestquoten und die Frage, ob das Guthaben je Bargeld wird
Die Loterie Romande gibt in ihrem Reglement ausserdem zwei Limiten vor, die jeden Gratisguthaben-Wert überdauern: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Wer also von einer Freiwette auf einen vierstelligen Gewinn kommt, kassiert ihn nicht sofort, sondern er liegt bis zur Abwicklung auf der Plattform.
Bleibt die Frage, die in Foren jeden Schweizer Thread dominiert: Wieso ist das alles so klein? Die Antwort steht nicht bei den Anbietern, sondern im Gesetz, und dorthin geht der nächste Abschnitt.
Warum es diese Angebote sind: Gratisspielguthaben und die Zustimmung der Gespa
Die Schweiz hat eine Besonderheit, die den Freiwettenmarkt unmittelbar formt. Freispiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Nicht der Veranstalter entscheidet, ob er eine Aktion aufsetzt, sondern die Aufsicht genehmigt sie vorher. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. 32 Aktionen im ganzen Land in einem Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter. Vergleicht man das mit der Frequenz, in der ausländische Portale Gratisguthaben nachwerfen, hat man die Erklärung für die Schweizer Grössenordnung in einer Zeile.
Das Gesetz ordnet Online-Sportwetten als Grossspiel dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ein und stellt sie unter die Aufsicht der Gespa mit Sitz in Bern. Der Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Zuständig ist die Gespa und nicht die ESBK — letztere beaufsichtigt ausschliesslich die Casinos, eine Unterscheidung, die in Schweizer Foren regelmässig durcheinandergeht. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, weshalb es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt — es gibt schlicht keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Aus derselben Quelle stammt die Ausschüttungsvorschrift: Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist die Antwort auf die Frage, wem die Freiwette am Ende nützt, und sie ist weniger zynisch, als sie klingt — nur eben für den Wettenden kein Argument.
Für Werbung gilt ebenfalls eine Bewilligungsgrenze. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Tageszeitverbot für Werbung existiert nicht — wer ein solches Verbot aus dem Ausland kennt, darf es nicht auf die Schweiz übertragen.
Wer anbieten darf: zwei Veranstalter, zwei Gebiete, eine Quote auf das Gratisguthaben
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die Konsequenz für den Leser ist unangenehm konkret: Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto führen; wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Die Freiwette, die man im Netz findet, ist möglicherweise nicht die, die man wahrnehmen darf.
Die Grundlagen: Konto, Volljährigkeit, Identität und was in der Schweiz eine Wette wert ist
Bevor überhaupt ein Guthaben ins Spiel kommt, muss ein Spielerkonto bestehen, und dafür gelten harte Voraussetzungen.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist kein Formular, das ist eine Identitätsprüfung, und sie ist die Bedingung für das Gratisspielguthaben: Wer die Prüfung nicht besteht, bekommt die zehn Franken nicht.
Am Rechtlichen ändert das nichts, aber es erklärt, warum Schweizer Anbieter vergleichsweise wenig Kundendaten nur zum Spass erfragen. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47 bis 52 VGS) ist die Regel, an der sich alles Weitere aufhängt. Wer sich als Wettkämpfer an einem Wettereignis beteiligt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS).
Die Einsätze selbst sind ebenfalls begrenzt, und zwar durch den Veranstalter, nicht durch den Staat: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für den Alltag heisst das vor allem, dass Kombinationswetten aus vielen Positionen schnell an ihre Grenze kommen.
Interessanter für den Wert einer Freiwette ist der Kombiboost, weil er zeigt, wie ein Schweizer Veranstalter einen Bonus baut. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Zwei Dinge daran sind für Freiwetten-Empfänger relevant. Erstens: Ein Gratisguthaben von CHF 10 auf einer Kombiwette mit vier Positionen bringt bei Quote 1.90 je Position eine Gesamtquote von rund 13.0, was einem Gewinn von ungefähr CHF 120 entspricht — sofern alle vier aufgehen und der Boost greift. Zweitens: Genau deshalb ist Kombinieren mit einem Geschenk attraktiv und genau deshalb so unwahrscheinlich. Die moderne Rechnung sieht grosszügig aus, weil die Wahrscheinlichkeit der Vervierfachung der Positionen unter den Tisch fällt.
Wie der Betrag aus einer Wette genau entsteht, steht in den Spielregeln: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei CHF 10 Einsatz auf Quote 1.90 sind das CHF 19.00, ohne Gratisguthaben logisch, mit Gratisguthaben logisch — nur zahlt man die zehn Franken dann nicht selbst. Sehr kleine Differenzen entstehen durch die Rundung, was bei einem Gratisspielguthaben von CHF 10 und einer Quote von 1.87 den Unterschied von ein paar Rappen ausmachen kann. Praktisch relevant wird das nur bei Gewinnen nahe einer Auszahlungs- oder Steuerschwelle.
Was das Gesetz über die Wette hinaus regelt: Limiten, Sperren, Steuern und der Zahlungsweg
Der Teil, den kein Auslandspanel in dieser Form hat, beginnt hier — und er ist der Teil, der einen ehrlichen Vergleich ausmacht.
Limiten setzt in der Schweiz der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste zu verlangen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Limite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Statutarisch wäre bei einer Erhöhung nach 24 Stunden zulässig; Swisslos und die Loterie Romande arbeiten in ihren eigenen Bedingungen mit 72 Stunden. Wer also sein Limit an einem Abend anpassen will, kann es nur nach unten. Das ist eine Sperre gegen den eigenen Impuls, und sie funktioniert.
Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Die Loterie Romande begrenzt Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000 — aber das sind Hausregeln des Veranstalters, nicht ein gesetzlicher Deckel, und man darf sie nicht auf Swisslos übertragen. Bei Swisslos kann Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer den Mindestbetrag von CHF 20 mit der Freiwette von CHF 10 vergleicht, sieht die Grössenordnung sofort: Man muss mehr einzahlen, als man geschenkt bekommt.
Das ist der Punkt, an dem die Kostenrechnung der Freiwette vollständig wird. Eine Aktion, die nur für registrierte Konten mit verifizierter Identität und gesetztem Verlustlimit zugänglich ist, ist kein Türöffner mehr, sie ist ein Nebeneffekt.
Für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Bei den Sperren ist die Schweiz strenger, als viele erwarten. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Zwischen dem Willen zu pausieren und dem Konto liegt ein Verfahren von drei Monaten und eine Fachstelle — das ist die Wartezeit, die man vor der Registrierung wissen sollte.
Wer wissen will, wie verlässlich die Kontrolle im Alltag greift, kann sich die Zahlen der Aufsicht ansehen. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Schutzvorkehrung des Schweizer Systems ist also nicht lückenlos, und man sollte sie nicht als lückenlos darstellen. Das gilt ausdrücklich für den stationären Verkauf; die Online-Registrierung mit Ausweisprüfung ist eine andere Tür.
Bei den Zahlungen ist die Regel kurz und für die Aktion entscheidend. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers bezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Wichtig für die Erwartung: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer das Gegenteil liest, liest eine Verwechslung mit dem DNS-Block über die Sperrliste.
Bei den Steuern gilt eine Differenzierung, die man genau treffen muss. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton, und man darf keinen einzelnen Kantonswert als den Schweizer Wert ausgeben. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Wettenden mit einer Freiwette von CHF 10 ist das alles Theorie: kein Einkommenssteuerabzug und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Anders sieht es bei Gewinnen bei ausländischen Anbietern aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht — wer eine solche behauptet, erfindet sie. Für den eigenen Fall gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Bleibt der Kontoauszug, den die Aktion am Ende produziert. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Wie die Angebote zusammenwirken: Auszahlungsquote, Quotenboost und Cash-Out
Zwei Mechaniken der beiden Schweizer Plattformen bestimmen, was eine Wette letztlich einbringt, und beide werden in der Werbung gern als Bonus verkauft, obwohl sie keiner sind.
Die erste sind Quoten- und Profitboosts bei Sporttip. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der eigentlich teure: Wer den Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung ganz. Zwei Instrumente, die einzeln harmlos wirken, heben sich gegenseitig auf.
Die zweite ist der Cash-Out, den es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten gibt, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer eine Freiwette mit Cash-Out absichert, zahlt für die Absicherung in genau dem Moment, in dem der Einsatz ohnehin nichts gekostet hat. Das kann sinnvoll sein, ist aber kein Trick — es ist der Verkauf einer Chance unter Wert.
Dazu kommt eine Eigenheit, die Freiwetten-Empfänger regelmässig überrascht: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer Wette aus eigenem Einsatz ist das ein Ärgernis; bei einer Wette aus einem Gratisspielguthaben ist es der Totalverlust des Geschenks, weil das Gratisspielguthaben nach der Stornierung nicht auszahlbar ist.
Was die Quote eines Marktes mit dem Geschenk macht
Jeder Franken, der auf Sporttip oder Jouez Sport gestreut wird, enthält die Marge des Veranstalters. Über einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 fliesst im Durchschnitt 95 Prozent zurück. Der Quotenschlüssel und die Marge sind dieselbe Grösse von zwei Seiten gesehen, und für den Wert einer Freiwette ist die Marge der zweite Faktor nach dem nicht zurückgezahlten Einsatz.
Kombiniert man beides, also den nicht zurückbezahlten Einsatz und den Quotenschlüssel, liegt der erwartete Wert eines Gratisspielguthabens von CHF 10 auf einem 1.90-Markt bei CHF 4.50 — eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur das Gratisguthaben gesetzt wird, kein Versprechen für eine einzelne Wette. Das ist die Grösse, die man gegen die zehn Franken auf dem Aktionsbanner halten sollte, und es ist gleichzeitig die Antwort auf die Frage, ob sich der Aufwand lohnt: Für einen Euro und ein paar Rappen netto muss man Ausweis hochladen, Verlustlimiten setzen und dreissig Tage Gültigkeit im Auge behalten. Wer das ohnehin vorhat, nimmt die zehn Franken mit. Wer nur wegen der zehn Franken registriert, kauft sich Arbeit.
Der Vergleich der zehn Anbieter, die einem Schweizer Wettenden begegnen
Die folgende Einordnung stellt die zwei bewilligten Veranstalter an den Anfang und danach acht ausländische Marken, die einem in der Schweiz begegnen und die alle ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Die beiden Gruppen sind rechtlich nicht vergleichbar, und die Tabelle trennt sie deshalb. Bei den ausländischen Marken gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht; wer dort ein Gratisguthaben annimmt, nimmt es unter einer Rechtsordnung an, die in der Schweiz keine Geltung hat.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | keine Feststellung |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | keine Feststellung |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | keine Feststellung |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | keine Feststellung |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Feststellung |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Feststellung |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Feststellung |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Feststellung |
Die erste Zeile der Tabelle ist die einzige, die eine Freiwette mit Schweizer Rechtsschutz überhaupt möglich macht. Die übrigen neun sind für die Frage «Freiwette bei Registrierung» deshalb nicht gleichwertig, sondern gar nicht vergleichbar: Was dort an Gratisguthaben beworben wird, ist rechtlich ein Angebot aus dem Ausland, und die Bewilligung, auf die sich eine solche Seite beruft, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Swisslos Sporttip: bewilligt, aber mit Zutrittsschranke
Swisslos führt als Veranstalter die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto erhält nur, wer im Vertragsgebiet wohnt oder sich dort gewöhnlich aufhält: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Für die Frage nach dem Gratisguthaben ist das die eigentliche Nachricht. Swisslos darf Aktionen nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa führen — 2025 waren das 8 Zustimmungen. Wer hier eine Freiwette sucht, wird selten fündig, und wenn, dann klein. Dafür ist der Rahmen geschlossen: verifizierte Identität, Verlustlimiten in drei Stufen vor der ersten Wette, Sperren von 1 bis 180 Tagen, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Für Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut; über CHF 1’000 geht er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Der Nachteil liegt nicht im Angebot, sondern in seiner Enge: ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten nach der Gespa-Liste, dazu ein Konto, das einem nur in einem von zwei Landesteilen offensteht. Wer eine breite Palette an Märkten und Exoten sucht, wird hier nicht bedient. Wer innerhalb des erlaubten Rahmens eine Wette abschliessen und sein Geld ohne Diskussion zurückholen will, ist richtig.
Loterie Romande Jouez Sport: die zehn Franken und ihre sieben Tage
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung unter Gespa-Aufsicht. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für Einzahlungen gilt hausintern eine Grenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und eine Obergrenze des Wallet-Guthabens von CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.
Hier sitzt die Aktion, die man als Schweizer Referenzfall für «Freiwette bei Registrierung» ansehen kann: «JouezSport – Patinoires et Stades», 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, 7 Aktionstage, CHF 10 Spielguthaben bei Eingabe eines in den National-League-Stadien verbreiteten Codes innert 7 Tagen im verifizierten Konto. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Für die Westschweiz ist das ein ordentliches Geschenk, denn der Code war an ein Stadionerlebnis gebunden und damit an ein Publikum, das ohnehin da war. Für alle anderen ist es unerreichbar: kein Stadion, kein Code, kein Guthaben. Wer im Kanton Zürich sitzt, kann an dieser Aktion nicht teilnehmen, unabhängig davon, wie gut er die Bedingungen liest.
Das ist die ehrlichste Beschreibung des Schweizer Freiwettenmarktes: nicht grosszügig, aber nachvollziehbar. Wer die sechs Westschweizer Kantone bewohnt, hat hier den einzigen echten Gratisspielguthaben-Anbieter des Landes vor sich, mit einer Verlosungslogik statt einer Dauereinladung.
MyStake: beworben, aber ohne Bewilligung in der Schweiz
MyStake tritt mit keiner Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine berichtete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das bedeutet konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht. Das Unternehmen kann mit seiner Domain auf die Sperrliste der Gespa kommen und wird dann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS); der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer hier sein Gratisguthaben abholt, hat im Streitfall keinen Schweizer Weg, und das ist der Preis, der auf keinem Banner steht.
Wer angesichts eines beworbenen Gratisguthabens auf einer Domain ohne Schweizer Bewilligung die Entscheidung sucht: Ein Schweizer Kontoinhaber tauscht dort ein paar Franken Erwartungswert gegen den Verzicht auf Verlustlimiten-Anbindung an das Sperrregister und auf jede rechtliche Handhabe. Diese Rechnung ist nur bei einem Angebot rational, das den Verzicht mehr als aufwiegt, und für ein Gratisspielguthaben tut das kein Betrag, den diese Seiten realistisch anbieten.
BetOnRed: dieselbe Ausgangslage, dieselbe Konsequenz
BetOnRed arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann auf die Sperrliste kommen und per DNS gesperrt werden. Das ist rechtlich identisch mit jedem anderen der acht ausländischen Anbieter in dieser Liste, und deshalb ist die interessante Frage nicht, ob eine Bewilligung besteht, sondern was ein Leser beim Blick auf eine solche Seite prüfen kann.
Ein Gratisguthaben ohne Schweizer Aufsicht bedeutet für den Wettenden, dass die Auszahlungsfrist, die Mindestquote und die Frage, ob der Gewinn überhaupt ausgezahlt wird, allein in den Bedingungen der Seite stehen. Ob das Gratisguthaben dort in Bargeld ausgezahlt oder nur weitergespielt werden kann, ist deshalb keine Nebenfrage, sondern die einzige Frage, deren Antwort für den Leser zählt. Die Schweizer Antwort auf diese Frage ist die strengere: Kein Anbieter, der dem BGS untersteht, zahlt ein Gratisspielguthaben aus.
BC.Game: Krypto als Auszahlungsweg gibt es hier nicht
BC.Game gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme der Domain in die Sperrliste.
Der Vergleich mit den Schweizer Veranstaltern schärft an dieser Stelle den Blick. In der Schweiz werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers bezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Genau der Zahlungsweg, der bei ausländischen Marken als Vorteil auftritt, ist in der Schweiz absichtlich verschlossen. Wer Krypto-Auszahlungen sucht, verlässt damit jedes Mal das Feld, auf dem Schweizer Rechtsschutz besteht. Ob eine bestimmte Marke Krypto akzeptiert, regelt sie in eigenen Bedingungen; auf die Schweizer Veranstalter trifft es nicht zu.
BetLabel: prüfen, was auf dem Aktionsbanner daneben steht
BetLabel führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die bekannte Kombination: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, Sperrlisten-Risiko für die Domain.
Für eine Seite, die mit einer Freiwette bei Registrierung wirbt, ist die relevante Prüfliste kurz und unangenehm. Steht in den Bedingungen, ob das Guthaben auszahlbar ist? Wie lange gilt es? Gibt es eine Mindestquote, unter der es verfällt? Und steht irgendwo, welcher Umstand den Gewinn ausschliesst? Diese vier Punkte sind bei jedem Anbieter zu klären; bei einem ohne Schweizer Bewilligung entscheidet zusätzlich die Frage, ob es überhaupt eine Stelle gibt, an die man sich wenden kann. In der Schweiz ist das anders geregelt: Dort gibt es die Aufsicht, die Spielregeln mit Versionsnummer und die Frist von 10 Tagen für eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung.
1xBet: die Frist, die keine Aufsicht bewacht
1xBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Damit gibt es keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer rechtlichen Weg gegenüber dem Anbieter; die Domain kann in die Sperrliste und damit in den DNS-Block der Schweizer Telekom-Anbieter aufgenommen werden.
Auffällig ist an dieser Marke weniger die Bewilligungsfrage, die sie mit sechs weiteren Marken der Liste teilt, als die Fristenlogik. Wer ein Gratisguthaben ohne Schweizer Rahmen annimmt, muss die Gültigkeitsdauer selbst im Blick halten. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter steht die Frist in einer Bedingung mit Versionsnummer, und die Aufsicht liest mit. Die Aktionslogik der Loterie Romande zeigt, wie kurz solche Fenster sein können: 7 Aktionstage, 7 Tage für die Eingabe des Codes, 30 Tage Gültigkeit des Guthabens. Drei Fristen, und jede davon verfällt die Wette. Wer sich bei einer ausländischen Marke auf mündliche Zusicherungen verlässt statt auf eine Bedingung mit Datum, hat am Ende dreimal nichts.
22Bet: was eine Registrierung ohne Schweizer Bewilligung verschliesst
22Bet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Aufsicht; die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Der eigentliche Punkt ist hier ein anderer als bei den Schweizer Veranstaltern. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist die Registrierung mit Identitätsprüfung, Wohnsitznachweis und einer Anmeldung pro Person verbunden — Daten, die aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft werden. Was immer man von dieser Prüfung hält: Sie ist die Grundlage dafür, dass eine unbefristete Spielsperre schweizweit wirkt, auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Bei einem Anbieter ohne Anbindung an dieses Register existiert diese Wirkung nicht, und keine Registrierung der Welt ersetzt sie.
Pribet: der Vergleich, der am Bewilligungsstatus hängt
Pribet führt keine Schweizer Bewilligung. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS).
Für den Vergleich der zehn Anbieter ist das die entscheidende Trennlinie, und sie ist nicht graduell. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit Bewilligung, festen Spielregeln, veröffentlichten Laufzeiten und einer Aufsicht, die Anbieter mit Domain-Hopping kennt und blockierte Domains innert Stunden durch neue ersetzt. Auf der anderen stehen Marken, für die all das nicht gilt. Wer eine Freiwette als Einstieg in regelmässiges Wetten nutzt, sollte diesen Unterschied zum Massstab machen und nicht die Höhe des Gratisguthabens.
Wettigo: was nach dem Gratisguthaben bleibt
Wettigo arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Aufsicht, mit Sperrlisten-Risiko für die Domain. Damit gilt auch hier, was für die gesamte zweite Gruppe gilt.
Die Perspektive, die bei dieser Marke den Ausschlag gibt, ist eine andere als bei den vorangehenden: Nicht die Registrierung ist der interessante Moment, sondern der danach. Wer über ein Gratisguthaben bei einem ausländischen Anbieter in regelmässiges Wetten rutscht, verliert die Verbindung zu den Instrumenten, die einem in der Schweiz zur Verfügung stehen. Verlustlimiten, die man setzen muss und nur mit Wartezeit erhöhen kann, die Spielsperre im schweizweiten Register, die Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen, die abschliessende Liste der erlaubten Sportarten — all das fehlt. Bei einer Spielsperre, die man brauchen würde, sind das nicht drei Monate, sondern gar keine.
Wohin das Geld geht und was von einem Gratisspielguthaben übrig bleibt
Wer eine Aktion bewertet, vergleicht sie meist mit anderen Aktionen. Sinnvoller ist der Vergleich mit dem, was danach passiert, und der hat in der Schweiz drei Stufen.
Stufe eins ist der Verfall. Ein Gratisspielguthaben der Loterie Romande gilt 30 Tage, die Aktion selbst lief an 7 Tagen und der Code musste innert 7 Tagen eingegeben werden. Ein Guthaben, das 30 Tage liegt, ist kein Guthaben mehr, sondern eine Erinnerung. Ich habe nie verstanden, warum Aktionslaufzeiten in Wochen gemessen werden, die Nutzungsfrist aber in Tagen — aus Sicht des Wettenden wäre es umgekehrt sinnvoller, und aus Sicht des Veranstalters läuft es genau auf das hinaus, was es ist: eine Verfallquote, die einkalkuliert ist.
Stufe zwei ist die Wiederverwendung. Weil der Einsatz der Freiwette nicht zurückkommt und der Gewinn nur als Guthaben existiert, führt die Schleife über eine zweite Wette. Wer die CHF 10 auf Quote 1.90 zu CHF 19 bringt, hat auf dem Konto CHF 19 Spielguthaben, nicht CHF 19 in der Tasche. Erst mit einer weiteren Wette aus diesem Guthaben entsteht ein Betrag, der überhaupt in die Auszahlungslogik gelangt. Muss diese zweite Wette wieder auf einen Markt mit Marge, sinkt der Erwartungswert abermals, diesmal um jeden Franken, der in der zweiten Runde gestreut wird. Wer das durchrechnet, kommt auf einen Wert deutlich unter den CHF 4.50, die die erste Runde allein hergibt.
Stufe drei ist die Auszahlung. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Loterie Romande überweist Gewinne über CHF 1’000 auf die angegebene IBAN; bis CHF 1’000 bleiben sie im Wallet. Für die zehn Franken aus einer Aktion ist die Kommission ohne Bedeutung. Für den Betrag, den dieselbe Person im Verlauf eines Jahres auf dem Konto bewegt, ist sie es nicht.
Zwischen den Stufen steht eine Alternative, die nicht auf dem Banner des Veranstalters auftaucht. Wer den Geschicklichkeitsanteil schätzen will, statt ihn zu umgehen, kann den Kombiboost von Sporttip ansehen: 5 Prozent Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn. Das ist keine Freiwette, es ist eine Erhöhung des Gewinns, und sie verschiebt die Rechnung. Bei fünfzehn Positionen mit je Quote 1.50 liegt der Nettogewinn bei einer Gesamtquote von rund 438, der Bonus verdoppelt ihn rechnerisch. Genau deshalb wird die oberste Stufe selten erreicht: Fünfzehn Voraussagen müssen alle aufgehen. Der Bonus wächst schneller als die Wahrscheinlichkeit, ihn zu bekommen.
Der ehrlichste Preis, den ein Schweizer Anbieter für zusätzliches Guthaben verlangt, ist nicht die Marge, sondern die Trefferpflicht.
Und dann ist da noch die Frage, wem das alles gehört. Der Nettoertrag der bewilligten Grossspiele geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Ein Gratisspielguthaben ist damit nicht nur ein Marketingwerkzeug, sondern ein Vorhaben, das die Aufsicht genehmigt hat, weil sie es für tragbar hält — der grösste Unterschied zu einem Banner, das niemand vorher abgesegnet hat.
Was ein Leser vor der ersten Wette selbst prüfen kann
Die praktische Reihenfolge für jemanden, der wegen einer Freiwette ein Konto anlegen will, ist kurz, und sie beginnt nicht bei der Aktion.
Zuerst der Wohnsitz. Swisslos nimmt nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet auf — in den genannten Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Wer ausserhalb beider Gebiete wohnt, findet in keinem der beiden Häuser ein Konto und damit auch keine Schweizer Freiwette. Das ist die erste Frage, und sie entscheidet die anderen.
Dann die Identität. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und die Zusage, sich nur einmal zu registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer mit einer ausländischen Adresse oder einem abweichenden Namen hantiert, scheitert hier, und zwar bevor irgendein Guthaben entsteht.
Dann die Limiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Wer das als Formular abhakt, hat den Mechanismus verpasst: Es ist der einzige Teil des Schweizer Systems, der einen daran hindert, an einem schlechten Abend mehr zu tun als am Tag vorher beschlossen.
Dann die Bezahlung. Swisslos verlangt für einen Guthabenkauf einen Mindestbetrag von CHF 20 und erlaubt in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze ebenfalls bei CHF 10’000 pro 30 Tage. Wer mit CHF 20 einzahlt, um CHF 10 geschenkt zu bekommen, hat das Verhältnis von Einsatz und Geschenk schon vor der ersten Wette geklärt.
Dann die Auszahlung. Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Gratisspielguthaben aus Promotionen ist weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande auszahlbar. Wer die Aktion mit dem Ziel annimmt, Bargeld zu machen, verfolgt ein Ziel, das die Bedingungen ausschliessen.
Und zuletzt, was auf dem Spiel steht. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, wird eine Einzelwette zurückbezahlt und eine Kombinationswette auf Quote 1.00 gesetzt. Bei einem Gratisspielguthaben ist das der Fall, in dem das Geschenk still verschwindet. Wer vorher weiss, dass es diesen Fall gibt, ärgert sich hinterher weniger.
Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung
Bekommt man bei der Registrierung bei Swisslos oder der Loterie Romande eine Freiwette?
Nur in einer genehmigten Aktion. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Freispiele und Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zur Registrierung selbst gehört kein Gratisguthaben. Wer eines sieht, sieht eine laufende Aktion mit Frist, Code und Bedingungen.
Warum sind Gratisspielguthaben in der Schweiz so klein und so selten, und welche Rolle spielt die Gespa?
Die Gespa muss jedem Gratisspielguthaben vorher zustimmen. Aus dieser Vorabprüfung folgen 32 genehmigte Aktionen im Jahr 2025 für das ganze Land. Dazu kommt, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen. Wer aus einem Auslandsmarkt dreistellige Willkommensbeträge kennt, kennt ein System ohne diese Vorabprüfung.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz einer Freiwette fällt weg, und das ist keine Schweizer Eigenheit: Bei einer Wette aus Gratisspielguthaben von CHF 10 auf Quote 1.90 landen CHF 19 auf dem Konto, nicht CHF 29. Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt hinzu, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme müssen ausserdem Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos und der Loterie Romande nicht auszahlbar. Auszahlbar wird erst, was daraus durch Wetten entstanden ist, und nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, bei Swisslos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Krypto- oder anonyme Auszahlungen gibt es nicht.
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Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
