Neue Sportwettenanbieter in der Schweiz: zwei Bewilligungen, viele Namen

Updated Oktober 2026
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Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.

Datenstand: Oktober 29, 2026, Bewilligungs- und Sperrlistenangaben abgeglichen mit der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und den veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer in der Schweiz nach einem ganz neuen Sportwettenanbieter sucht, stösst auf eine Merkwürdigkeit: Es gibt kaum einen Markt, der so klar abgesteckt ist, und trotzdem so viele Namen, die sich als neu anpreisen. Der Grund liegt nicht in der Nachfrage, sondern in der Bewilligung. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter, die Lotterien und Sportwetten durchführen dürfen, auf zwei begrenzt. Alles, was danach kommt, ist entweder ein neues Produkt dieser zwei Häuser oder eine ausländische Seite, die in der Schweiz keine Bewilligung hat.

Verlustlimiten, Sperrregister, Altersgrenze: was bei einer Bewilligung mitkommt

Am Anfang steht nicht die Quote, sondern die Frage, was passiert, wenn es schiefgeht. Wer bei einem bewilligten Veranstalter ein Konto eröffnet, trifft auf Regeln, die er sich nicht ausgesucht hat und die ihn trotzdem binden. Genau das ist der Unterschied, der sich später in Geld ausdrückt.

Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme, dass Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Das ist keine Beratung, das ist eine Sperre im System: Wer sich heute eine niedrigere Limite setzt, kann sie heute nicht mehr zurückdrehen. Am nächsten Zahltag ist das der teuerste Klick des Monats.

Das Gesetz kennt hier keine feste Depotobergrenze. Es verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat einfordert. Die Limiten setzt die Person selbst, nicht der Staat, und der Unterschied zwischen einer Auflage und einer Selbstbindung zeigt sich genau in dem Moment, in dem jemand sie ändern will: Die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung nach 24 Stunden laut Statut, bei den beiden Veranstaltern nach 72 Stunden gemäss ihren eigenen Bedingungen.

Was eine Spielsperre tatsächlich umfasst

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und vor Ablauf der Frist ist diese Sperre nicht aufhebbar. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen. Dieses Register gilt nicht nur für Sportwetten, sondern auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich also breiter, als er vielleicht beabsichtigt hat.

Dahinter steht ein Mechanismus, den ein neuer Anbieter ohne Bewilligung gar nicht haben kann. Weil das Register nur bewilligte Veranstalter verbindet, weiss eine ausländische Seite, die niemandem angeschlossen ist, nichts von einer bestehenden Spielsperre. Wer sich bei Swisslos gesperrt hat und anschliessend bei einer ausländischen Seite weiterspielt, hat keine Sperre überlistet, sondern eine getroffen, die dort nicht existiert. Der Schaden entsteht nicht aus einem technischen Fehler, sondern aus einem Marktzugang ohne Anschluss.

Dazu kommen harte Altersgrenzen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich fixierte Depotobergrenze – jede Darstellung, die eine nennt, beschreibt etwas anderes.

Von einer strengen Kontrolle an den Verkaufsstellen zu sprechen, wäre trotzdem falsch. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen bei 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Dieselbe Behörde, die das System überwacht, hält also fest, dass die Alterskontrolle im Verkaufsstellennetz mit erheblichen Lücken arbeitet. Der Spielerschutz ist so gut wie der schwächste Punkt in der Kette, und der schwächste Punkt ist der Tresen.

Gratisspielguthaben, Gratiswetten und Kombiboost: was von der Werbung übrig bleibt

«Gratiswette» ist ein Marketingswort, kein Rechtsbegriff. Das Gesetz kennt das Gratisspielguthaben, und ein solches braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer eine Werbung sieht, die von einem Geschenk spricht, sieht also ein Instrument, das an eine behördliche Bewilligung gebunden ist, die nur wenige Häuser besitzen. Bei ausländischen Seiten existiert diese Schranke nicht – dort ist ein Bonus freiwillig gewährt und freiwillig entziehbar.

Die Mechanismen, die ein solches Haus dauerhaft anbietet, sind enger geregelt, als der Werbeton vermuten lässt. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, für Prematch, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Sieben Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote sind kein Spaziergang. Die Erhöhung wächst mit der Zahl der Treffer, aber die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt in dieselbe Richtung. Der Boost ist damit kein Rabatt, sondern eine Wette auf die eigene Treffsicherheit, und die 100 % liegen bei fünfzehn Voraussagen – einer Zahl, die in der Praxis die wenigsten Scheine erreichen. Ein Bonus, den fast niemand voll abruft, ist auf dem Wettschein teurer als nichts und in der Werbung billiger als alles.

Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Position vorzeitig glattstellt, verliert also nicht nur die Differenz, sondern auch das, was er sich mit dem Boost aufgebaut hat.

Warum eine Gratiswette weniger wert ist als ihre Zahl

Ein Guthaben, das man nicht auszahlen lassen kann, ist kein Geld. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Wer eine «Gratiswette» erhält, bekommt damit eine Wette, keinen Betrag: Bei einer Wette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist der erwartete Wert nicht die Höhe des Guthabens, sondern ein Bruchteil davon, weil der Einsatz im Gewinnfall verloren bleibt und weil von jedem Markt ein Teil an die Marge des Veranstalters geht. Eine Gratiswette von CHF 10 ist daher nicht CHF 10 wert, und je schlechter die Quote, die man darauf spielt, desto stärker schrumpft der Vorteil. Genau dieser Mechanismus erklärt, warum Gratiswetten meist an eine Mindestquote gebunden sind.

In der Schweiz überlagert das Gratisspielguthaben als Rechtsform das, was der Markt Gratiswette nennt. Wer die Bedingungen liest, findet dort keine Geste, sondern eine Regel: Fristen, Mindestquoten, Höchstgrenzen für den Gewinn und die Festlegung, dass ein Einsatz nicht zurückfliesst. Anderswo sind die Fristen kürzer und die Hürden aufwendiger – aber in beiden Fällen gilt, dass der Wert eines Bonus erst nach dem Lesen der Bedingungen feststeht und nicht im Moment der Anmeldung.

Auszahlung nur auf das eigene Konto: was bei Zahlung und Tempo gilt

Der wichtigste Satz dieses Abschnitts steht im Verordnungsrecht und nicht in einer Marketingbroschüre: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und ein Kredit an Spielende ist ebenfalls nicht vorgesehen. Das ist der Grund, warum die Frage nach einem Anbieter mit Bitcoin dort ins Leere läuft: Nicht die Technik fehlt, sondern die Zulässigkeit.

Was ein bewilligter Veranstalter anbietet, ist daran gemessen nüchtern. Sparen lässt sich an dem, was Swisslos tut. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Das Tempo hängt am Betrag. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, danach 3 % – für einen Gelegenheitswetter, der zweimal abbucht, ist das nichts, für einen, der jede Woche Gewinne abzieht, eine laufende Gebühr auf die eigene Auszahlgewohnheit. Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt also eine Bequemlichkeitssteuer, die von der Qualität der Tipps völlig unabhängig ist. Die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen ist der zweite Kostenpunkt, und beide zusammen erklären, warum die Frage nach «schneller Auszahlung» in der Schweiz anders beantwortet wird als auf einer ausländischen Seite.

Bevor ein Betrag überhaupt auszahlbar wird, gibt es eine Verfallsregel. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, ist es aber nur für jemanden, der seine Wettscheine im Blick behält. Für alle anderen ist es eine Frist, die irgendwann still abläuft.

Was man bei den bewilligten Veranstaltern überhaupt spielen kann

Das Wettprogramm ist keine Design-Entscheidung. Erlaubt sind nur Sportwetten – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Und das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026. Wer wissen will, ob es ein Frauenwettbewerb, eine Qualifikationsrunde oder eine Ranglistenwette auf die Seite schaffen wird, muss diese Liste lesen. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie enthalten, Eckball- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und ein Esport-Abschnitt fehlt dort ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Das erklärt, warum ein neuer Name auf einer ausländischen Seite so verlockend wirkt: Dort liegt das Programm in der Hand des Anbieters, nicht in der einer Aufsichtsbehörde. Die Freiheit, exotische Märkte zu bepreisen, ist dieselbe Freiheit, die dem Kunden die Prüfung überlässt. In der Schweiz ist die Liste kürzer, und der Weg über eine Beschwerde ist eine geordnete Spur statt einer Grundsatzfrage.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Gesetz enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wer eine Wette platziert, nachdem der Wettausgang tatsächlich eingetroffen ist, bekommt Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Der Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und bei Sporttip sind es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten – vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss ein Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Diese Sätze sollte man langsam lesen. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn; die Spanne dazwischen ist der Preis für die Möglichkeit, vorzeitig auszusteigen, und sie ist der Lohn des Anbieters für die Übernahme des Risikos. Wer eine Wette deshalb auflöst, weil ihm das Warten unangenehm wird, tauscht einen grösseren möglichen Betrag gegen einen kleineren sicheren – eine Entscheidung, die man treffen darf und deren Kosten man nicht der Seite anlasten sollte.

Der Rest des Regelwerks ist Kleingedrucktes mit realen Folgen. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Abrundung ist klein und systematisch, und systematisch heisst in eine Richtung. Die Limiten der Einsätze liegen bei Sporttip zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Warum ein Markteintritt in der Schweiz eine Bewilligung voraussetzt

Ein neuer Anbieter braucht in diesem Markt eine interkantonale Bewilligung. Sie wird für ein Grossspiel erteilt, und sie umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Dazu kommt ein Satz, der jede geografische Ausweitung erledigt: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein ausländischer Anbieter kann noch so gross sein – seine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung.

Die Bewilligung ist zudem an ein Gebiet gebunden, und das ist bei zwei Häusern die eigentliche Marktaufteilung. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist jeweils nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet offen.

Für einen Neuzuzüger heisst das, dass der Wohnort über das Produkt entscheidet. Wer von Zürich in die Waadt zieht, wechselt nicht die Präferenz, sondern den Veranstalter. Eine Landkarte mit zwei Farben erklärt hier mehr als jede Bewertungstabelle: Solange beide Häuser nur ihr eigenes Gebiet bedienen, ist die Vergleichsfrage nicht, welches besser ist, sondern welches für den eigenen Wohnsitz überhaupt in Frage kommt. Das ist keine wettbewerbliche Schwäche im engeren Sinn, sondern die Konsequenz der kantonalen Zuständigkeit.

Und weil nur diese zwei Bewilligungen existieren, gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Die Aufsicht führt kein Verzeichnis neuer Namen, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste; die erste Liste datiert vom 3. September 2019. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt. Ein neuer Anbieter taucht hier also schneller auf als in jedem Marktüberblick.

Die Bewilligungsfrage vor der Quotenfrage: so liest sich ein Anbietervergleich

Wer eine Liste neuer Namen durchgeht, braucht ein erstes Kriterium, das alles andere entscheidet: die Bewilligung. Die Tabelle ordnet die Häuser danach.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
BetAlright keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar
Rabona keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar
MyStake keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar
MrXbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar
Betscore keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar
HornetBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar

Die ersten beiden Zeilen unterscheiden sich in einer Sache, die nichts mit Qualität zu tun hat: dem Gebiet. Alles darunter teilt denselben Eintrag, und das ist die Struktur des Marktes. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft.

Die Rubrik «gemeldete Lizenz nicht feststellbar» ist bitter für die betroffenen Häuser und ebenso bitter für den Leser. Sie sagt nicht, dass hinter der Seite nichts steht. Sie sagt, dass nichts steht, was in der Schweiz zählt. Bevor man auf einer solchen Seite einzahlt, sollte man versuchen, die Angabe selbst zu finden: eine Registernummer, eine Aufsichtsbehörde, ein Vollzugsorgan. Wer den Anbieter, den er sucht, in einer Suchmaske nicht findet, hat in der Regel nicht falsch gesucht.

Eines lässt sich in dieser Spalte trotzdem nicht vergleichen: die Höhe der Quoten. Wer Quoten vergleichen will, muss sie am selben Tag auf demselben Spiel bei beiden Häusern nebeneinanderlegen. Rechnerisch geht das so: Man nimmt die Quoten aller Ausgänge eines Marktes, etwa 1X2, bildet aus jeder Quote den Kehrwert, addiert die Kehrwerte und teilt 1 durch diese Summe. Das Ergebnis ist der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze auf diesen Markt, der an die Spielenden zurückfliesst. Die Differenz zu 100 % ist die Marge des Veranstalters und damit der Betrag, den er von jedem Einsatz einbehält. Ein Schlüssel von 95 % und eine Marge von 5 % sind derselbe Markt von zwei Seiten betrachtet.

Wer das einmal an einem echten Markt durchgerechnet hat, sieht die Werbung mit anderen Augen. Eine Seite, die mit den höchsten Quoten wirbt, kann gleichzeitig eine Marge haben, die über der der beiden bewilligten Häuser liegt – nur nicht auf dem Markt, den die Werbung zeigt. Ausserdem: Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem Preis, und die Marge jedes Einzelmarktes steckt dann mehrfach im Gesamtpreis. Ein Kombischein ist deshalb nicht die Summe seiner Einzelwetten, sondern ein Produkt mit mehreren eingebauten Abzügen.

Grundlagen: was «neu» hier eigentlich bedeutet

Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich auftritt. Das ist die ganze Definition, und sie sagt nichts über Bewilligung, Quoten oder Qualität. Genau daran scheitern die meisten Vergleiche. «Neu» wird zu einem Prädikat gemacht, das nach Frische und Fortschritt klingt, obwohl es in einem Markt mit zwei bewilligten Veranstaltern eine andere Frage aufwirft: neu für wen, und mit welcher Grundlage?

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

In der Schweiz ergeben sich drei Sorten von Neuheit. Erstens ein neues Produkt eines bewilligten Veranstalters: eine neue App, eine neue Funktion, ein neuer Markt auf der Liste. Zweitens eine ausländische Seite, die den hiesigen Markt bewirbt, ohne hier eine Bewilligung zu haben. Drittens ein neuer Name, der verschwindet, sobald die Aufsicht seine Domain auf die Sperrliste setzt. Nur die erste Sorte ist eine Neuigkeit in einem geregelten Rahmen. Die zweite und dritte sind Neuigkeiten über die Aufmerksamkeit des Publikums, nicht über das Angebot.

Wer heute zwei konkrete Häuser nebeneinanderlegt, findet dort viel eher den Fortschritt. Sporttip lässt sich online über die Website und über die App für iOS und Android spielen; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die Art von Neuerung, die in einem bewilligten System messbar ist, und sie ändert für einen Teil der Kundschaft mehr als ein zusätzlicher Markt. Wer sein Konto bei Swisslos führt, sollte genau hierauf schauen, wenn er «neu» im Sinne von «anders als früher» verstehen will.

Der Nebel beginnt beim Wort. «Ohne Registrierung», «ohne Verifizierung», «ohne Dokumente» klingen wie Bequemlichkeit und bedeuten in einem bewilligten Rahmen das Gegenteil von dem, was sie versprechen. Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität. Die Identitätsprüfung ist die Voraussetzung dafür, dass das Sperrregister überhaupt funktioniert: Ohne verifizierte Person lässt sich nicht feststellen, wer gesperrt ist.

Dasselbe gilt für «ohne Limits» und «ohne Einschränkungen». In der Schweiz sind die Limiten das Produkt der Selbstbindung, und ihre Senkung wirkt sofort. Ein bewilligter Veranstalter ohne Limits wäre einer, der seine Pflichten nicht erfüllt. Wer eine Seite findet, die mit solchen Schlagworten wirbt, findet eine Seite, die eines der wenigen Schutzversprechen dieses Marktes als Produktmerkmal verkauft.

Das sind die Grundlagen, und sie entscheiden über jede Bewertung. Ein Vergleich nach Höhe der Quoten, Marge, Auszahlungsregeln und Spielerkonto zeigt die Unterschiede zwischen den Angeboten – in der Schweiz stehen dafür aber nur zwei bewilligte Veranstalter zur Wahl. Wer diese Einschränkung beim Lesen einer Rangliste vergisst, vergleicht Äpfel mit Bewilligungen.

Rechtslage: Bewilligung, Rechtsweg und Sperrliste

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht bei der ESBK: Diese beaufsichtigt ausschliesslich die Casinos. Die Gespa wacht über das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und über das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Im Kern steht, dass Sportwetten ein Grossspiel sind und die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben.

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Der Rechtsweg folgt aus derselben Konstruktion. Wer in der Schweiz mit einem bewilligten Veranstalter streitet, streitet mit einem Unternehmen, das unter hiesiger Aufsicht steht. Wer mit einer ausländischen Seite streitet, hat diesen Weg nicht. Es gibt keine Schweizer Beschwerdeinstanz für ein Angebot, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Auch eine Bankverbindung hilft nicht weiter: Ein Zahlungsverkehr ist keine Aufsicht, und die Schweiz kennt im Bereich unzulässiger Wettangebote kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke solche Zahlungen sperren.

Gegen unzulässige Angebote wirkt die Zugangssperre. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Die Liste wird laufend nachgeführt, und blockierte Angebote erscheinen innerhalb von Stunden unter neuer Adresse – die Aufsichtsbehörde selbst spricht von Domain-Hopping. Eine Sperrliste ist deshalb kein abschliessender Zustand, sondern ein laufendes Wettrennen mit sichtbarem Rückstand.

Das Gesetz ist beim Veranstalter streng und beim Spieler auffällig zurückhaltend. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft. Das klingt beruhigend und ist es nur halb: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle. Der Nachteil materialisiert sich also nicht am Anfang, sondern am Ende, wenn ein Gewinn ausgezahlt werden soll und niemand zuständig ist.

Dazu kommen die Steuerfolgen, die an den Anbieter gebunden sind. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, deshalb gilt hier «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und die Gewinne werden über die Steuererklärung zurückgeholt. Ein typischer Wetter gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern kehrt sich die Logik um. Gewinne sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, und trotzdem kann die Steuerpflicht bestehen: Die kantonale Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer meint, ein ausländischer Anbieter sei in Steuerfragen die einfachere Wahl, findet dort keine Befreiung, sondern eine andere Stelle, an der er haftet. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für den eigenen Fall hilft der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die Werberegeln schliessen den Kreis. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Wer eine ausländische Seite bewirbt, handelt in der Schweiz mit einem erheblichen Risiko. Ein Tageszeitverbot für Werbung besteht nicht. Für das Verhältnis der beiden Seiten zueinander heisst das: Eine Beschreibung ist zulässig, ein Aufruf zum Spielen ausserhalb der Bewilligung nicht.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Es gibt eine Sperrliste mit 671 Domains am Ende des Jahres 2025 und die zwei Häuser, die Sportwetten veranstalten dürfen. Wer prüfen will, bevor er einzahlt, hat genau zwei Fragen: Steht der Name auf der Sperrliste? Und findet er sich in den Regeln und Bedingungen eines bewilligten Veranstalters wieder? Alles dazwischen ist eine Zwischenzone auf eigenes Risiko.

Die geprüften Veranstalter

Zehn Namen stehen hier, und die Reihenfolge ist nicht Geschmackssache. Bei zwei von ihnen lässt sich sagen, was sie dürfen, weil eine Bewilligung dahintersteht. Bei den acht übrigen lässt sich sagen, dass die Schweizer Bewilligung fehlt, weil genau das die Gemeinsamkeit ist, die den Markt erklärt. Die acht teilen dieselbe Rechtslage und unterscheiden sich nicht in ihr.

Swisslos Sporttip: das Haus für die Deutschschweiz, den Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist zusammen mit der Loterie Romande einer der beiden Veranstalter, die die Kantone für die Durchführung von Lotterien und Sportwetten zulassen. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 durchführt. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Bewilligungstechnisch stehen dahinter eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die in diesem Gebiet wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig sind.

Die Konsequenzen sind konkret. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann bei Swisslos ein Konto eröffnen, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 – und hat den Komfort, dass eine unbefristete Spielsperre in einem schweizweiten Register steht, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Ausgezahlt wird auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto: zweimal pro Jahr gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, Überweisungsdauer 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen raus. Einsätze bewegen sich zwischen CHF 1 und CHF 1’000, bei Systemwetten bis CHF 10’000.

Der Rahmen ist enger als bei jeder ausländischen Seite, und darin liegt der Punkt. Wer über der Limite setzen will, kann es nicht; wer eine Erhöhung seiner Verlustlimite will, muss 72 Stunden warten; wer sich sperrt, bleibt gesperrt. Das ist der Preis für einen Rechtsweg, ein Sperrregister und eine Aufsichtsbehörde mit Adresse in Bern. Für einen regelmässigen Spieler, der seine Verlustlimite ernst nimmt, ist diese Enge kein Ärgernis – sie ist der Grund, warum ein schwacher Monat ihn nicht das Haus kostet.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Gebiet

Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, ist die zweite Veranstaltern, die Sportwetten durchführen darf. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht durch die Gespa.

Die Auffälligkeit liegt weniger in der Bewilligung als im Netz. 2’350 Verkaufsstellen für sechs Kantone sind eine Dichte, die kein Online-Angebot ersetzt. Wer in Freiburg oder im Wallis Wettscheine bar einzahlt und bar auszahlt, ist auf eine Struktur angewiesen, die sich an Orten befindet, nicht in einem Browserfenster. Diese Verkaufsstellen sind auch die Schwachstelle: Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 haben gezeigt, wie unterschiedlich die Alterskontrolle dort greift.

Für einen Spieler in Lausanne oder Genf ist die Wahl damit klar umrissen: Das Westschweizer Konto liegt bei der Loterie Romande, das deutschschweizerische bei Swisslos, und wer häufig an einem Kiosk spielt, findet in der Westschweiz ein Angebot, das auf dieser Gewohnheit aufbaut. Die Aufteilung ist kantonal und nicht durch Präferenz zu ändern. Sie erklärt auch, warum sich Quotenvergleiche in der Schweiz kaum anstellen lassen: Wo zwei Häuser getrennte Gebiete bedienen, gibt es für die meisten Spielenden ohnehin keine Wahlmöglichkeit.

BetAlright: neuer Name, ungeklärte Grundlage

BetAlright tritt als ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung. Das Haus bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.

Wer ein Konto bei einem solchen Anbieter erwägt, sollte zwei Dinge prüfen, bevor Geld fliesst: ob der Name aktuell auf der Sperrliste steht, und ob sich auf den Seiten selbst eine Aufsichtsbehörde mit Namen und Nummer finden lässt. Beim ersten Punkt ist Schnelligkeit entscheidend – blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt –, beim zweiten reicht der Blick auf die Startseite selten. Für Spielende mit kleinem Budget ist das der ungünstigste Fall überhaupt: keine Limiten mit Sperrwirkung, kein Register, das sie auffängt, und kein Forum, das ihre Ansprüche ordnet.

Rabona: ausländische Bewilligung, keine Kraft in der Schweiz

Rabona ist eine ausländische Seite, die in der Schweiz über keine Bewilligung verfügt. Es gilt dieselbe Konstruktion wie bei jedem anderen Namen in dieser Gruppe: Eine gemeldete Lizenz ist nicht feststellbar, und selbst eine feststellbare hätte in der Schweiz keine Wirkung. Das Angebot ist nicht in das schweizerische Sperrregister eingebunden, und der Rechtsweg führt an keine hiesige Instanz.

Bemerkenswert ist weniger das Haus als das Muster. Auf einer solchen Seite beginnt der Vergleich der Quoten mit null, weil derselbe Markt beim bewilligten Veranstalter nicht überprüfbar ist. Ein Vergleich, der einen Bucherauszug nicht als Beweis hat, bleibt eine Behauptung. Wer die Marge selbst nachrechnen will, nimmt die Kehrwerte der Quoten eines Marktes, addiert sie und teilt 1 durch die Summe – die Differenz zu 100 % ist es, was hängen bleibt. Der Aufwand ist gering. Es gibt wenig Gründe, ihn einer ausländischen Seite zu ersparen.

20Bet: erreichbar, aber nicht angeschlossen

20Bet gehört zu den ausländischen Namen, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Das Haus ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und eine gemeldete Lizenz lässt sich nicht feststellen. Es bietet in der Schweiz keinen Rechtsschutz; seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.

Der praktische Unterschied zwischen «nicht angeschlossen» und «blockiert» ist relevant, und beide Zustände sind nicht dasselbe. Ein nicht angeschlossener Anbieter kennt die Schweizer Spielsperre nicht – wer sich dort anmeldet, kann registriert bleiben, obwohl er sich beim bewilligten Veranstalter hat sperren lassen. Eine Blockierung verhindert dagegen nur die Erreichbarkeit der Domain, nicht die Registrierung, solange die Adresse gewechselt wird. Für Spielende, die eine bewusste Pause einhalten wollen, ist ein Angebot ohne Anschluss daher das falsche Umfeld, unabhängig davon, wie günstig die Quoten aussehen.

MyStake: dieselbe Rechtslage, anderer Auftritt

MyStake tritt als ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung auf. Es gilt die Bewilligungsgrenze des Geldspielgesetzes: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Wie bei anderen ausländischen Anbietern besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und Domains können auf die Gespa-Sperrliste mit DNS-Blockierung geraten.

Die entscheidende Frage bei diesem Anbieter ist die Auszahlung. Wer bei einem nicht angeschlossenen Anbieter gewinnt, verhandelt mit einem Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz über einen Betrag, dessen Einziehung in einem Verfahren gegen den Anbieter möglich ist. Die Steuerseite kommt hinzu: Gewinne sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, und trotzdem kann eine kantonale Pflicht bestehen – die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer dort gewinnt, gewinnt in einer anderen Kategorie.

MrXbet: ein Name mehr, eine Bewilligung weniger

MrXbet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten; eine gemeldete Lizenz lässt sich nicht feststellen und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Das Haus ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können mit DNS-Blockierung auf die Sperrliste gesetzt werden.

Von allen Argumenten für oder gegen solche Seiten ist das nüchternste jenes über das Angebot selbst. In der Schweiz gibt es eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Eckball- und Kartenmärkte fehlen dort, und ein Esport-Abschnitt fehlt ebenfalls. Wer bei einer Seite ohne Bewilligung exotische Märkte findet, findet sie genau deshalb dort. Das ist keine Qualitätsaussage, sondern eine Strukturaussage – und sie erklärt, warum Nutzer überhaupt über die Aufsichtsgrenze treten.

Betscore: ohne Schweizer Prüfung, ohne Schweizer Weg

Betscore tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine gemeldete Lizenz lässt sich nicht feststellen und hat in der Schweiz keine Kraft. Wie bei anderen ausländischen Seiten gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz, und Domains können auf die Sperrliste kommen.

Der Nachteil dieses Modells zeigt sich nicht beim ersten Einsatz, sondern nach einem guten Lauf. Wer einen grösseren Betrag ausbezahlt haben will, braucht einen Weg, den er beschreiten kann, wenn etwas schiefläuft. Der bewilligte Veranstalter zahlt auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein, mit klaren Fristen und einer Comissionsregel ab der dritten Auszahlung im Jahr. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keinen solchen Anker – weder Frist noch Instanz. Für Gewinne oberhalb des üblichen Spielbetriebs ist das der entscheidende Unterschied.

HornetBet: erreichbar, aber ohne Registeranschluss

HornetBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Häusern dieser Gruppe gibt es keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz; seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Wer auf solchen Seiten spielt, verliert nicht nur die Aufsicht, sondern auch die Möglichkeit, den eigenen Vorsatz durchzusetzen. Das bewilligte System funktioniert, weil das Sperrregister alle angeschlossenen Anbieter verbindet: Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos gilt auch bei Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein, und innerhalb des Systems ist sie nicht zu umgehen. Ein Anbieter ohne Anschluss ist die einzige Stelle, an der diese Sperre nicht greift. Das ist kein Randfall, sondern die eigentliche Funktion einer Selbstsperre.

BC.Game: Krypto-Zahlungen treffen auf ein Schweizer Verbot

BC.Game tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete Lizenz lässt sich nicht feststellen, das Haus ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können per DNS blockiert werden.

Bei diesem Namen wird eine der klarsten Schweizer Regeln sichtbar. Gewinne und Guthaben werden bei bewilligten Veranstaltern nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind nicht zulässig. Wer also nach einem Sportwettenanbieter mit Bitcoin sucht, sucht per Definition ausserhalb des Bewilligungsrahmens – nicht weil die Technik fehlt, sondern weil das Auszahlungsprinzip es ausschliesst. Wer dort gewinnt, hat einen Anspruch gegen ein Unternehmen ohne Schweizer Sitz, in einem Verfahren gegen den Anbieter steht der Einzug von Einsätzen und Gewinnen im Raum, und der Steuerweg ist ein kantonaler. Das ist die volle Rechnung.

Häufige Fragen zu neuen Schweizer Sportwettenanbietern

Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

Nein, derzeit nicht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Neu erscheint hier nur ein Produkt oder eine Funktion dieser beiden Häuser, etwa eine neue App. Weitere Bewilligungen sind keine Frage des Interesses, sondern des Rechtsrahmens.

Welcher Anbieter ist der beste, wenn nur zwei zugelassen sind?

Eine Rangfolge über alles ergibt keinen Sinn, weil die beiden Häuser getrennte Gebiete bedienen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt zur Swisslos, wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, zur Loterie Romande. Der sinnvolle Vergleich betrifft die eigenen Gewohnheiten: Limiten, Zahlungsweg und Auszahlungstempo.

Was bedeutet ein Eintrag auf der Sperrliste der Gespa?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Adressen tauchen innerhalb von Stunden unter neuer Domain wieder auf. Ein Eintrag bedeutet: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht über das Angebot.

Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die Marge vergleichen?

Für konkrete Begegnungen sind für die hier versammelten Häuser keine Preise dokumentiert, ein pauschaler Quotensieger lässt sich also nicht benennen. Selbst prüfen lässt sich die Marge rechnerisch: die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes addieren und 1 durch die Summe teilen. Das ergibt den Quotenschlüssel, die Differenz zu 100 % ist die Marge des Veranstalters.

Welche Zahlungswege sind möglich, und weshalb nur auf das eigene Konto?

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; Swisslos bietet PostFinance Pay an. Ausgezahlt wird nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, weil das der Vorgabe entspricht. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind damit ausgeschlossen.

Welche Risiken bringt eine neue Seite ohne Bewilligung, etwa mit Bitcoin?

Wer ohne Schweizer Bewilligung anbietet, handelt ohne Schweizer Aufsicht; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Der Spieler wird nicht bestraft, doch in Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Dazu kommt: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und eine mögliche kantonale Steuerpflicht auf den Gewinn.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»