Gratiswette bei Registrierung in der Schweiz – kein Geschenk, sondern Guthaben mit Bedingungen
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Aktualisiert am Oktober 29, 2026; überprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.
Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette bei der Registrierung sucht, stösst auf zwei Welten. Die eine besteht aus zwei Veranstaltern, die überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Die andere besteht aus einer Handvoll ausländischer Marken, die mit grossen Werbebeträgen um Aufmerksamkeit ringen und in der Schweiz keine Bewilligung besitzen. Zwischen diesen beiden Welten liegt der eigentliche Unterschied — nicht in der Höhe des Betrags, sondern darin, was der Betrag wert ist, wenn man ihn auszahlen will.
Die kleine Zahl vorne in der Werbung ist nicht die Zahl, die zählt. Verlieren kann man echtes Geld, gewinnen nicht zwingend etwas Auszahlbares, und der Betrag, der auf dem Konto erscheint, ist in aller Regel kein Guthaben, über das man frei verfügt. Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme Limiten für einen, sieben und dreissig Tage; die Erhöhung einer Limite wirkt erst nach 72 Stunden. Wer die Anmeldung als Formalität betrachtet, hat schon verloren, bevor die erste Quote gesetzt ist.
Was eine Gratiswette bei der Registrierung in der Schweiz tatsächlich ist
Gratisspielguthaben — im Marktjargon Gratiswette oder Freiwette — ist kein Geld, das einem geschenkt wird. Es ist Guthaben mit einem Zweck. Es lässt sich nicht auszahlen. Es lässt sich nur einsetzen, und was daraus wird, hängt von der Quote und vom Regelwerk des Veranstalters ab. Genau dort, in der Definition, liegt das Missverständnis, das die meisten Neukunden teuer bezahlen.

Der entscheidende Punkt ist der Einsatz. Wer eine Gratiswette mit einem Guthaben von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 19 gutgeschrieben — aber CHF 10 davon sind der Einsatz, der nicht zurückgezahlt wird. Der tatsächlich zusätzliche Gewinn beträgt CHF 9, nicht CHF 19. Wer die Freiwette wie einen Rabatt auf eine normale Wette behandelt, rechnet mit einem Betrag, den es nicht gibt. Das Werbeversprechen nennt immer die grössere Zahl.
Wie sich der Gewinn überhaupt zusammensetzt, ist bei Sporttip bis auf die Rundung geregelt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Danach wird das Ergebnis in zwei Schritten gerundet: zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer eine Wette mit ungeradem Einsatz und exotischer Kombiquote platziert, verliert an dieser Stelle ein paar Rappen — nicht die Welt, aber ein Beleg dafür, dass die Freundlichkeit des Veranstalters irgendwo endet.
Dasselbe gilt für Kombinationen. Bei Sporttip dürfen voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Wer also glaubt, eine Kombiwette aus zwei Märkten desselben Spiels sei ein cleverer Weg, eine Gratiswette in einen höheren Gewinn zu verwandeln, stösst auf eine Regel, die diesen Weg schliesst.
Die Regeln zur Sporttip-Wette im Detail: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisspielguthaben wird damit nie zu einem Hebel — es fällt unter dieselben Einsatzgrenzen wie eine normale Wette.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: die reguläre Spielzeit. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer einen Gratisbetrag auf den Sieger eines Cupspiels setzt und dann in der Verlängerung verliert, hat die Wette verloren — nicht der Veranstalter.
Bleibt die Frage, was mit einem Wettereignis passiert, das gar nicht stattfindet. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Das ist die gute Nachricht für alle, die ihr Gratisguthaben vorsichtig einsetzen wollen. Zwei Beispiele für Kombinationen, die den Gewinn aus dem Guthaben steigern sollen, ohne den Einsatz zu zerstören — eines davon spielt auf abgesagte Partien an, eines auf die Bet-Builder-Regel —, gehören zu den wenigen Stellen, an denen die Regeln zugunsten des Spielers greifen.
Warum der Einsatz nicht zurückkommt und was das aus der Aktie macht
Die Nicht-Rückzahlung des Einsatzes ist der eigentliche Preis. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einer Quote von 1.90 beträgt die Differenz zwischen vollem Gewinn (CHF 19) und auszahlbarem Guthaben (CHF 9) fast die Hälfte des Betrags, der in der Werbung steht. Das ist kein Detail am Rand, das ist der Kern des Angebots.
Die Kostenrechnung hinter dem Guthaben
Wer den Wert einer Gratiswette im Schweizer Markt vergleichen will, kommt an einer Rechnung nicht vorbei. Die folgenden Beispiele beruhen auf den Bedingungen der Loterie-Romande-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» und einem illustrativen Zwei-Wege-Markt mit Quoten von je 1.90 — also auf einem Marktbild, das nicht notiert ist, sondern als Vergleichsfolie dient.
Betrachtet man einen Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90, ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von 1 : (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.9474, also rund 94,7 Prozent. Der Anteil, den der Veranstalter behält, beträgt damit rund 5,3 Prozent der Einsätze. Dieser Satz steckt in jeder Quote, auch in der, auf die eine Gratiswette gesetzt wird. Es gibt in der Schweiz keine Gratiswette ohne diesen Abschlag.
Setzt man ein Gratisguthaben von CHF 10 mit nicht rückzahlbarem Einsatz auf eine dieser Quoten, so beträgt der durchschnittliche Wert der Wette — unter der Annahme, dass nur das Guthaben gesetzt und der Marktanteil des Veranstalters eingerechnet wird — etwa CHF 4.50. Die Bandbreite dieser Zahl ergibt sich aus der Quote: Bei einer Quote von 1.30 sinkt der Wert auf rund CHF 3.20, bei einer Quote von 3.00 steigt er auf etwa CHF 6.30. Je höher die Quote, desto wertvoller das Guthaben — und desto unwahrscheinlicher der Treffer. Das ist die ganze Spannung des Angebots, in einer Zahl ausgedrückt.
Der Vergleich mit einer normalen Wette macht die Sache deutlicher. Wer CHF 10 aus eigener Tasche setzt und trifft, bekommt CHF 19 zurück und hat CHF 9 Gewinn. Wer die Gratiswette setzt und trifft, hat ebenfalls CHF 19 auf dem Konto, aber CHF 10 davon sind Guthaben, das nicht ausgezahlt werden kann. Wer den Gewinn aus diesem Guthaben nicht in eine weitere Wette umleitet, hat am Ende nichts davon in der Hand. Der Veranstalter verliert nur dann etwas, wenn die Wette nach der ersten Runde tatsächlich gewinnt.
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Und bei einer verlorenen Gratiswette ist der Verlust für den Veranstalter genau null. Der Spieler hat nichts eingezahlt, der Veranstalter hat kein Geld ausgezahlt. Das ist ein Merkmal, keine Kritik — aber wer Gratiswetten als Geschenk versteht, sollte die Kostenlosigkeit zumindest mit der Auszahlbarkeit zusammenbringen. Zwischen Gratisspielguthaben und echtem Guthaben liegt die ganze Kalkulation der Werbung.
An dieser Stelle lohnt ein Vergleich der beiden Schweizer Aktionen. Beide Häuser blieben 2025 zurückhaltend: Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Dieses Verhältnis sagt viel über die Strategie aus. Die Westschweizer organisieren den grösseren Teil der Aktionen, die kleine Aktionswelle der Deutschschweizer ist dünner besetzt. Und die Aktion der Loterie Romande war selbst nicht gross: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an sieben Aktionstagen, nur für Personen, die innerhalb von sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben. Der Zeitraum war der 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.
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Wer den Wert einer solchen Aktion hochrechnet, kommt auf eine ernüchternde Zahl. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten von je 1.90 und einem Guthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, liegt der durchschnittlich erwartete Wert bei etwa CHF 4.50 — die Spanne von rund CHF 3.20 bei Quote 1.30 bis etwa CHF 6.30 bei Quote 3.00 eingerechnet. Das ist der Betrag, um den sich das Guthaben in Erwartung abnutzt, bevor überhaupt eine Wette platziert ist. Für einen einzelnen Spieler heisst das: 10 Franken auf dem Kontostand, etwa 4.50 Franken erwarteter Gegenwert, und ein Ergebnis, das in der Mehrheit der Fälle gar nichts ist.
Zehn Anbieter im Vergleich – wer welche Bedingungen, Limiten und Zahlungswege mitbringt
Der Vergleich beginnt mit zwei Veranstaltern, die in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung besitzen — und mit acht Marken, die sie nicht besitzen. Das ist keine Geschmacksfrage. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Alles andere ist eine andere Kategorie von Anbieter, mit anderen Risiken für den Spielenden.
| Marke | Bewilligungsstatus | Organisator / Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Mit Schweizer Bewilligung | Swisslos |
| Loterie Romande | Mit Schweizer Bewilligung | Loterie Romande |
| PowBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Lizenz |
| 20Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Lizenz |
| myBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Lizenz |
| ZotaBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Lizenz |
| Bettilt | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Lizenz |
| Unibet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Lizenz |
| Sportuna | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Lizenz |
| Wettigo | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Lizenz |
Swisslos Sporttip – die Swisslos-Bewilligung, aber nur für einen Teil der Schweiz
Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist kein Nebengeschäft, sondern der gesetzlich vorgesehene Rahmen: Swisslos ist eine der beiden Veranstalter, die das Geldspielgesetz zulässt.
Der Zugang ist jedoch eingeschränkt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb wohnt, kann ein Konto nicht eröffnen — die Registrierung ist rechtlich nicht möglich, und das ist kein technisches Detail.
Bevor überhaupt gesetzt werden kann, greift der Spielerschutz. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der wichtigste Satz hier: Wer mit CHF 20 im Monat spielen will, muss das aktiv festlegen. Ohne Limite gibt es kein Setzen.
Die Registrierung selbst ist an Bedingungen geknüpft: Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer unter 18 Jahren ist, ist ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Dazu kommt der Zugang zum Wallet. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als eine der Zahlungsarten bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei den Auszahlungen gibt es eine Gratisgrenze und danach eine Gebühr. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Für Gewinne gilt: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Wer sein Guthaben nicht liegen lassen will, stösst auf ein Verfallsdatum. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist eine kurze Frist für einen Fall, in dem es um Geld geht.
Das Produkt selbst ist umfangreich. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei den Quotenboosts gilt ebenfalls: nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost — eine Regel, die man kennen sollte, bevor man beides kombiniert.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Ausstieg als Sicherheitsnetz versteht, wird hier eines Besseren belehrt.
Bei den Livewetten gibt es eine Besonderheit, die in den Bedingungen steht und in der Werbung nicht vorkommt: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das kann eine Wette retten, es kann sie aber auch zu einer Nullnummer machen.
Zur Selbstsperre: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die schärfste Konsequenz im Schweizer System, und sie greift weiter, als viele erwarten.
Das Fazit zu Swisslos fällt gemischt aus. Der Vergleich mit den ausländischen Marken zeigt: Swisslos ist die einzige der vorgestellten Marken, die in der Schweiz überhaupt eine Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel besitzt, und diese Bewilligung deckt nur das Vertragsgebiet ab. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt hier gar nicht erst hinein. Wer im Vertragsgebiet wohnt und bereit ist, eine Verlustlimite festzulegen, bekommt dafür die vollständige Schweizer Aufsicht, geprüfte Auszahlungswege und ein Register, das greift. Die Gratiswetten sind hier klein, und das ist kein Zufall — es ist die Folge der Bewilligungspraxis. Wer wegen eines Gratisbetrags kommt, wird enttäuscht; wer ein reguliertes Umfeld sucht, findet es hier und nur hier, aber mit einem Preis in Form von Limiten und einem kleinen Aktionsangebot.
Loterie Romande Jouez Sport – Gratisguthaben mit kurzem Verfallsdatum und schmaler Zuteilung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Grösse des Vertriebsnetzes ist beachtlich; das Online-Angebot ist es nicht, wenn man den Vergleich mit ausländischen Plattformen anlegt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die drei Ziffern, die diese Aktion beschreiben, sind damit klar: zehn Franken, sieben Tage zur Eingabe, dreissig Tage zur Verwendung.
Wer den Code verpasst hat, bekam nichts. Wer den Code hatte, aber innerhalb von 30 Tagen nichts damit anfing, verlor das Guthaben. Und wer damit gewann, bekam ein Guthaben, das er nicht auszahlen konnte. Der Zeitdruck ist hier die wirksamste aller Bedingungen: Er treibt zur Wette, auch dort, wo keine tragfähige Quote wartet.
Beim Einzahlen und Auszahlen gelten klare Grenzen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze von CHF 1’000 entscheidet also darüber, ob das Geld auf dem Spielerkonto bleibt oder aufs Bankkonto wandert — bei einem Aktionsguthaben von CHF 10 ist sie irrelevant, bei einem grösseren Gewinn nicht.
Ein Punkt, der für Nutzer des Online-Angebots zählt: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme gilt die Pflicht zur Limite — bei Sporttip. Bei der Loterie Romande gelten die Einzahlungsgrenzen von CHF 10’000 pro 30 Tage, unabhängig von der Herkunft der Mittel. Wer den Verdacht hegt, dass die Westschweizer Aktionen regelmässig grosszügiger ausfallen: Die Gespa-Zustimmungen von 2025 sprechen eine andere Sprache — 24 für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Das ist viel für die Loterie Romande und wenig für Swisslos. Ein CHF-10-Guthaben bleibt aber ein CHF-10-Guthaben, unabhängig davon, wie viele davon bewilligt wurden.
Das Fazit zu Jouez Sport fällt anders aus als bei Swisslos. Nicht die Anzahl der Aktionen, sondern die Zuteilung ist hier das Problem: 7’000 Stück für die gesamte Westschweiz, verteilt über sieben Tage und an einen Code gebunden, den man an einem Stadionrand aufschnappen muss. Die Aktion war weniger ein Kundenprogramm als eine punktuelle Marketingmassnahme. Wer in Genf oder Lausanne regelmässig wetten will, findet bei Jouez Sport eine bewilligte Plattform mit klaren Zahlungsregeln und einem Wallet, das bis CHF 10’000 fasst — aber das Gratisguthaben ist der schwächste Grund, sich hier anzumelden.
PowBet – ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anbindung an das Sperrregister
PowBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. PowBet ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS gesperrt werden.
Das bedeutet konkret: Wer auf PowBet stösst und dort eine «Gratiswette» findet, hat es mit einem Angebot ohne lokale Aufsicht zu tun. Die Bedingungen stehen allein in den AGB des Anbieters. Ob eine Einzahlung zurückkommt, ob eine Auszahlung erfolgt, wie lange sie dauert — all das ist Sache des Anbieters und im Zweifel nicht durchsetzbar. Die Sperrliste der Gespa ist kein kleiner Hinweis: Sie wird laufend aktualisiert, die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf.
Für wen PowBet trotzdem in Frage kommt, lässt sich nur begrenzt sagen. Es ist ein Anbieter für Spieler, die kein Interesse an Schweizer Aufsicht haben — und die bereit sind, im Streitfall ohne Rechtsweg dazustehen. Wer das Angebot prüfen will, liest die Bonusbedingungen vollständig, bevor er etwas einzahlt.
20Bet – ausländische Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
20Bet hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung des Anbieters ist in der Schweiz ohne Kraft. Damit gelten dieselben Konsequenzen: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Sperre.
Was ein ausländischer Anbieter an Gratisguthaben auslobt, ist für Schweizer Spieler nicht überprüfbar. Es gibt keine Stelle, die die Einhaltung prüft, und keine Möglichkeit, bei Nichtauszahlung Beschwerde einzulegen. Der Vergleich mit Swisslos und Loterie Romande drängt sich hier auf: Dort ist die Aktionspraxis genehmigungspflichtig und klein, hier ist sie frei gestaltbar und gross — mit dem Preis, dass im Streitfall niemand zuständig ist.
Für einen Spieler, der nur aus Neugierde einsteigen will, ist das schwer abzuschätzen. Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eröffnet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich ausserhalb des Schweizer Systems bewegt.
myBet – keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
myBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Wie für die anderen Marken dieser Gruppe gilt: eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und die Domain kann blockiert werden. Eine Möglichkeit zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Anbieter in der Schweiz besteht nicht.
Die Bewertung fällt hier mit der des Vorgenannten zusammen, und das ist eine Folge der Sachlage und nicht des Urteils. Für einen ausländischen Anbieter, über den in der Schweiz nichts geprüft werden kann, gibt es keine Vergleichsdimension, die ihn von anderen unterscheidet. Wer trotzdem einsteigen will: Einzahlung und Auszahlung zuerst mit einem kleinen Betrag testen, die Bedingungen lesen, und die Sperrliste kennen.
ZotaBet – ohne Bewilligung und ohne Schweizer Rechtsweg
ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Folgen sind identisch mit denen der anderen ausländischen Marken: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre. Die Bonusbedingungen des Anbieters sind allein massgebend und in der Schweiz nicht überprüfbar.
Einzahlen und abwarten, was passiert, ist hier riskanter als bei einem bewilligten Anbieter. Wer das trotzdem in Erwägung zieht, sollte den Weg vom Guthaben zum Geld zuerst mit dem kleinsten verfügbaren Betrag prüfen, bevor er mehr einsetzt.
Bettilt – ohne Schweizer Bewilligung, Aufnahme in die Sperrliste möglich
Bettilt fehlt die Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden, das Sperrregister der Schweiz führt den Anbieter nicht, und ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht. Eine ausländische Bewilligung hat keine Wirkung.
Für Spieler, die auf einen gross beworbenen Gratisbetrag anspringen, ist der Unterschied zu Swisslos und Loterie Romande fundamental: Dort ist der Betrag klein und die Aufsicht vorhanden, hier ist der Betrag gross und die Aufsicht nicht. Ob Bettilt bei Nichtauszahlung erreichbar ist, entscheidet sich im Einzelfall — und dann möglicherweise in einem Verfahren, an dem der Spieler nicht beteiligt ist.
Unibet – ohne Schweizer Bewilligung, mit internationalem Namen
Unibet gehört zu den international bekanntesten Marken dieser Liste. In der Schweiz ist sie trotzdem ohne Bewilligung. Der Name ändert daran nichts: Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten. Die Folgen sind die gleichen wie bei allen anderen ausländischen Anbietern dieser Aufstellung: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Ob ein Gratisbetrag bei Unibet aus Schweizer Sicht attraktiv ist, lässt sich anhand der Bedingungen prüfen — aber es gibt keine Stelle in der Schweiz, die die Einhaltung dieser Bedingungen kontrolliert. Die Sperrliste nennt die Gespa namentlich mit mehreren grossen Marken und verweist auf Domain-Hopping, also das Ersetzen gesperrter Adressen innerhalb von Stunden. Das ist ein Hinweis darauf, wie schwer sich einzelne Marken greifen lassen.
Sportuna – keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt der Rahmen aller ausländischen Anbieter dieser Aufstellung: eine ausländische Bewilligung hat keine Wirkung in der Schweiz, das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und die Domain kann blockiert werden. Ein Rechtsweg in der Schweiz besteht nicht.
Wer die Plattform trotzdem nutzt, sollte sich der Tragweite bewusst sein: Es gibt keine Instanz, die prüft, ob ein beworbenes Gratisguthaben überhaupt existiert und zu welchen Bedingungen es ausgezahlt wird. Die Bedingungen des Anbieters sind der einzige Anhaltspunkt.
Wettigo – ohne Schweizer Bewilligung und ohne Durchsetzbarkeit in der Schweiz
Wettigo besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden, das Sperrregister führt den Anbieter nicht, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Bewilligung hat keine Wirkung.
Diese Marke schliesst die Liste der ausländischen Anbieter ab, und an ihrem Beispiel lässt sich die gemeinsame Linie zusammenfassen: Ein Gratisguthaben, das nicht kontrolliert wird, ist ein Versprechen ohne Kontrolle. Wer in der Schweiz mit bewilligten Anbietern vergleicht, vergleicht nicht nur Beträge, sondern die Frage, ob es im Streitfall jemanden gibt, an den man sich wenden kann. Bei Wettigo ist die Antwort nein.
Die Rechtslage in der Schweiz: warum die Aktionen so klein ausfallen
Die Rechtslage erklärt die Grösse der Aktionen, deshalb steht sie hier und nicht am Anfang. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die ESBK ist hier nicht zuständig — sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Das ist eine Abgrenzung, die in der öffentlichen Diskussion oft durcheinandergeht.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Die Bewilligung gilt nur für die Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Servicegebiet. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Reinerträge fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Was überhaupt bewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht gestattet. Massgebend ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind grundsätzlich nicht erlaubt. Die Liste enthält weder Corner- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt — vor dem Spiel und live — soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Der springende Punkt für alle Gratisaktionen: Gratisspiele und Gratisguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Das ist der Grund, warum die Aktionslandschaft in der Schweiz so dünn ist. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der Veranstalter selbst. Wer im Ausland eine Gratiswette ohne Einzahlung bewirbt, bewegt sich nicht in diesem System.
Dazu kommt die Werberegel: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.
Der Umgang mit ausländischen Anbietern ist im Gesetz klar geregelt. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle. Die Gespa blockiert ausländische Domains über DNS; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Zur Steuer: Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der kantonalen Praxis, etwa im Thurgau, unabhängig von der Höhe als volles Einkommen besteuert. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für die eigene Situation gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Und die Frage, die sich aus alldem stellt: Warum sollte ein Schweizer Anbieter überhaupt eine Gratiswette anbieten, wenn er dafür eine Bewilligung braucht, sie nur nach Prüfung erhält und sie nur klein ausfallen darf? Die Antwort ist einfach: weil er sie nicht braucht. Die beiden Veranstalter haben Gebietsschutz, keine Konkurrenz um Kunden aus anderen Regionen, und die ausländischen Anbieter können zwar werben, aber nicht legal beworben werden. Das Aktionsangebot ist deshalb klein — nicht aus Missgunst, sondern weil das Gesetz es so ausgelegt hat.
Spielerschutz und Limiten: was die Gratiswette nicht ausschaltet
Wer mit einer Gratiswette anfängt, hält sich oft für immun. Die Verlustlimiten gelten trotzdem, und sie gelten unabhängig davon, welches Guthaben gerade verbraucht wird. Die Limiten sind hier Teil der Rechtslage, nicht nur der Technik. Nach der Verordnung muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze.
Bei Sporttip heisst das ganz konkret: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer eine Gratiswette nutzt, um «ohne Risiko reinzuschnuppern», setzt trotzdem gegen das eigene Limit. Das Limit verbraucht sich durch Einsätze, nicht durch Einzahlungen.
Der zweite Mechanismus ist die Spielsperre. Sie betrifft überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre, alle erfasst in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist eine unangenehme Regel — aber sie hat einen Zweck.
Bei Swisslos konkret: Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich im Swisslos-System sperrt, sperrt sich damit weiter, als er vielleicht glaubt.
Ein Hinweis zum Kontrollniveau, der die Erwartung zurechtrückt: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. Bei Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle im stationären Bereich ist also nicht streng, was immer wieder behauptet wird. Das ist kein Argument gegen den Spielerschutz, sondern dafür, dass man sich nicht auf ihn verlässt.
Beim Bezahlen gibt es eine wichtige Regel: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht, und Kredite an Spieler sind verboten. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen. Eine Sperrung von Zahlungen gegen unbewilligte Wettseiten existiert in der Schweiz nicht — Banken oder Kartenherausgeber blockieren solche Zahlungen nicht.
Die Selbstsperre bei Swisslos und die Limitenpflicht vor der ersten Wette sind damit keine Formalität, sondern die zwei Mechanismen, die den Unterschied zwischen einem Gratisguthaben und einem Verlust ausmachen. Wer die Limite bei der Registrierung nachlässig setzt, tut das ein Mal — danach korrigiert er sie nur unter Wartezeit. Wer eine Erhöhung von 72 Stunden nicht abwartet, hat faktisch keine Erhöhung.
Die Nachteile der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die acht ausländischen Marken dieser Aufstellung haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg. Wer hier einsteigt, steigt in ein System ein, das ausserhalb der Schweizer Aufsicht steht. Das klingt abstrakt, ist es aber nicht.
Der Sperrregister-Punkt ist der praktischste: Wer sich in der Schweiz hat sperren lassen, ist bei den ausländischen Anbietern nicht automatisch gesperrt. Das Schweizer Schutzsystem greift dort nicht. Wer sich sperren lassen will, muss das beim ausländischen Anbieter separat tun — und verlässt sich dabei auf dessen Selbstauskunft.
Der zweite Punkt ist die Durchsetzung. Ein Anspruch auf einen beworbenen Bonus oder auf eine Auszahlung lässt sich in der Schweiz nicht durchsetzen, weil der Anbieter in der Schweiz nicht tätig sein darf. Die Domains können gesperrt werden; der Anbieter antwortet mit Domain-Hopping, also dem Wechsel auf eine neue Adresse innerhalb von Stunden. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home namentlich und führt bet365 auf der Liste.
Der dritte Punkt betrifft den Gratisbetrag selbst. Ein beworbener Betrag bei einem ausländischen Anbieter ist nicht genehmigungspflichtig und damit frei gestaltbar. Das erklärt den Abstand zwischen den CHF 10 der Loterie Romande und den Beträgen, die im Ausland beworben werden. Der grössere Betrag ist nicht der bessere Betrag, und gerade weil er nicht kontrolliert wird, sollte man ihn nicht als Zusage lesen. Was ein solcher Bonus wert ist, steht in den AGB des Anbieters — und nur dort.
Und der vierte Punkt: die Steuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach kantonaler Praxis unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert. Wer dort einen grösseren Gewinn macht, entdeckt das nicht in der Werbung.
Wer sich für einen ausländischen Anbieter entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen die Schweizer Aufsicht. Und wer sich für Swisslos oder Loterie Romande entscheidet, entscheidet sich für Aufsicht, Limitenpflicht, ein kleines Aktionsangebot und einen beschränkten Kundenkreis. Beides hat Konsequenzen, die vor dem ersten Einsatz abzuwägen sind.
Für wen welche Wahl sinnvoll ist
Die Wahl hängt nicht davon ab, welcher Anbieter den grössten Betrag bewirbt, sondern davon, was jemand sucht. Für Spieler, die im Vertragsgebiet von Swisslos wohnen, ist Sporttip die einzige Plattform mit voller Schweizer Aufsicht, mit Limitenpflicht, mit einem Wallet, das bis CHF 9’999 reicht, und mit Auszahlungen auf das eigene Konto. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt und bereit ist, vor der ersten Wette Verlustlimiten zu setzen, findet hier das schärfste Kontrollsystem, das der Schweizer Markt zu bieten hat, und ein Aktionsangebot, das zu vernachlässigen ist.
Für Spieler in der Westschweiz ist Jouez Sport die bewilligte Alternative. Die Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet mit derselben Obergrenze sind grosszügiger als vieles andere in diesem Vergleich. Die Guthaben aus Aktionen bleiben hingegen klein und zeitlich eng gefasst. Wer die Plattform wegen der Aktionen wählt, wird enttäuscht; wer sie wegen eines sauber regulierten Kontos wählt, findet, was er sucht.
Wer ausserhalb der beiden Vertragsgebiete wohnt — oder wer aus einem anderen Grund ein Konto bei einem ausländischen Anbieter führt —, hat keinen Zugang zu einem Schweizer Rechtsschutz. Das ist keine Frage des Geschmacks, sondern der Rechtslage. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte die Bedingungen vollständig lesen und mit kleinen Beträgen testen, ob Auszahlungen funktionieren, bevor grössere Beträge ins Spiel kommen. Die Sperrliste der Gespa ist dabei ein nützlicher erster Filter.
Was für alle gilt: Eine Gratiswette bei der Registrierung ist ein Rabatt auf die erste Wette, kein Guthaben. Wer die Bedingungen liest, bevor er sich anmeldet, kennt die Frist, die Quote und die Auszahlbarkeit. Wer sie nicht liest, kennt nur die Zahl aus der Werbung — und die ist die einzige Zahl, die nicht zählt.
Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung
Bekommen Neukunden bei der Registrierung in der Schweiz überhaupt eine Gratiswette?
Nur wenige, und nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern. Gratisaktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ausländische Anbieter bewerben solche Gutschriften ohne Schweizer Genehmigung und ohne Schweizer Aufsicht.
Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Schweizer Veranstalter so klein aus?
Weil sie genehmigungspflichtig sind und nur zwei Veranstalter zugelassen sind. Die Gespa muss zustimmen, und das Angebot ist entsprechend eng. Die Aktion der Loterie Romande umfasste 7’000 Stück zu je CHF 10, befristet auf sieben Aktionstage, das Guthaben war dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zurückbezahlt, wenn die Wette gewinnt?
Nein. Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt — das gilt für das Gratisspielguthaben der Schweizer Anbieter ausdrücklich. Wer CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 1.90 setzt und trifft, bekommt CHF 19 gutgeschrieben, davon sind CHF 10 nicht auszahlbar. Der zusätzliche Gewinn beträgt also CHF 9.
Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie Romande, und wie lange galt es?
CHF 10, verteilt an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben; es war dreissig Tage gültig, insgesamt gab es 7’000 Stück, und es war nicht auszahlbar.
Ab welchem Betrag werden Gewinne bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben?
Bis CHF 1’000 netto schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut. Darüber werden sie auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Aktionsguthaben selbst bleibt in jedem Fall nicht auszahlbar, unabhängig von dieser Grenze.
Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei der Registrierung bewerben?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Diese Anbieter sind nicht an das Sperrregister angebunden, bieten keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können über DNS gesperrt werden. Gewinne aus solchen Anbietern sind nach kantonaler Praxis steuerpflichtig.
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Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
