Gutschein Sportwetten 2026: Zehn Franken Gratisguthaben, sieben Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Eine leere cremefarbene Karte lehnt an einer Kaffeemühle auf einer Küchenablage.

Ein Wettgutschein in der Schweiz ist kein Gutschein. Auf dem Bildschirm heisst er Gratisspielguthaben, und er ist ein Guthaben mit Ablaufdatum, mit einer Quote, die nicht gelten muss, und mit einem Auszahlungsverbot, das fester steht als jede Quote. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zahlte CHF 10 Spielguthaben aus — 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer je versucht hat, Gratisguthaben auszahlen zu lassen, kennt die Antwort schon.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen der Schweizer Veranstalter und die Vorgaben der Gespa wurden gegen die öffentlich einsehbaren Reglemente der beiden Veranstalter und die Angaben der Gespa geprüft.

Gutschein und Gratisspielguthaben: kleine Beträge, harte Bedingungen

Die Zahl vorweg: CHF 10. Das ist der Nennwert der Promotionsaktion, die im Schweizer Markt am besten dokumentiert ist. Eine Karte, die man im Stadion aufsammelt, ein Code, sieben Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, CHF 10 Guthaben, insgesamt 7’000 Stück. Der Nennwert dieser Aktion liegt unter dem Preis einer Kinokarte in Zürich, und er verlangt eine Registrierung mit Ausweiskontrolle.

Wer sechs Jahre lang Bonusangebote aus Curaçao angeschaut hat, blinzelt hier zweimal. Dort stehen Nennwerte im dreistelligen Bereich auf den Bannern, und der eigentliche Preis steckt in Bedingungen, die niemand liest. In der Schweiz ist es umgekehrt. Der Nennwert ist ehrlich klein, und die Bedingungen sind so kurz, dass man sie tatsächlich lesen kann.

Diese Aktion ist der richtige Ort, um das Wesen eines Wettgutscheins zu verstehen, weil sie alle seine Bestandteile sauber zeigt:

Der letzte Punkt ist der interessante. Der Code im Stadion war nicht anonym einlösbar, sondern nur im verifizierten Konto. Das ist keine Marketingentscheidung, sondern eine Folge davon, dass die Loterie Romande eine Schweizer Bewilligung hat und ihr Spielerkonto- und Schutzsystem betreiben muss.

Warum es in der Schweiz keine grossen Wettgutscheine gibt

Die Grösse eines Gutscheins hängt nicht vom Marketingbudget ab. Sie hängt an der Bewilligung.

Bundes- und Interkantonales Recht verschieben Gratisspielguthaben in eine Kategorie, die es in den meisten ausländischen Märkten nicht gibt: eine Aktion, die als beworbene Vergünstigung das Gelten von Art. 74 BGS auslöst. Der Katalog in Art. 75 BGS zählt die abschliessenden Ausnahmen auf, wie Treueprämien, Boni ohne Bedingungen und Gratisspielguthaben, und stellt sie unter den Vorbehalt der vorgängigen, schriftlichen und befristeten Zustimmung der kantonalen Aufsichtsbehörde. Für den Sportwettensektor heisst das: Gratisspielguthaben und Gratiswetten in einer bewilligten Lotterie oder Sportwette sind vorab zustimmungspflichtig und entsprechend genehmigt. Und Lotterien und Wetten, die nicht bewilligt sind, dürfen auch nicht beworben werden.

Genau darum sind die Beträge klein. CHARTIS, die Konferenz der kantonalen Geldspielaufsichtsbehörden, weist in ihrer Nutzungsinformation 16/2021 («Bonus- oder Gutschein-Codes für Gratis-Wetten/Wettguthaben») und in anderen Nutzungsinformationen darauf hin, dass anbieterübergreifende Gutschein- und Cashback-Portale mit Gutscheincodes für Gratiswetten und Wettguthaben in Konflikt mit dem BGS und dem Geldspielkonkordat geraten können. Wer als Veranstalter einen Code über ein Portal verteilt, übernimmt ein aufsichtsrechtliches Risiko, das in keinem Verhältnis zu einer Gratiswette von CHF 10 steht.

Für den Leser bedeutet das etwas Nüchternes. Die Suche nach einem «Wettgutschein ohne Einzahlung» mit dreistelligem Nennwert endet in der Schweiz nicht bei einem besseren Angebot, sondern bei einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung.

Gratisspielguthaben: der Wert, den der Nennwert verschweigt

CHF 10 klingt nach CHF 10. Es sind weniger, und man kann ausrechnen, wie viel weniger.

Nehmen wir an, bei der Loterie Romande wird ein Guthaben von CHF 10 für eine Sportwette verwendet, die nach vorgängiger Zustimmung der Gespa ausgelobt wurde. Die Regeln der Loterie Romande (24e édition, juin 2023) zählen die Aufrechnung ausdrücklich auf: Das Spielguthaben dient zur Teilnahme an den Spielen und wird bei einer Wette nicht zurückerstattet; ist das Spielguthaben aufgebraucht, wird die Wette zurückgewiesen. Das Guthaben darf also nicht im gleichen Zug mit dem Einsatz verwendet werden, sondern wird zuerst abgebucht — und was danach auf dem Konto bleibt, ist die Gewinnauszahlung dieses einen Spielzugs.

Wenn der Einsatz auf ein Sportereignis trifft, das noch läuft, kommt hinzu, dass die Loterie Romande gemäss ihren Bedingungen die Sportwette erst annimmt, wenn die Einsätze den Einsatzbetrag decken. Für den Promotionsnutzer heisst das: die Wette mit dem Guthaben läuft, das Guthaben ist verbraucht, und die Gewinnauszahlung fliesst auf das Spielerkonto.

Anders gerechnet: Wenn die Loterie Romande auf ein Ereignis einen Bonus gewähren würde, würde sie nach ihren Bedingungen die Bonuswette zuerst vom Erhöhungsbetrag abbuchen — ein Vorgang, der auf CHF 10-Niveau technisch ist und auf CHF 100-Niveau zur Rechnung wird. Bei dieser Grössenordnung geht es um fünf Franken Spielraum, nicht um hundert.

Der praktische Kern: Wenn ein Wettgutschein überhaupt eingesetzt wird, dann nur auf ein Ereignis mit einer Quote, die den Verlust des Nennwerts wenigstens ausgleicht. Auf eine 1.10-Quote ist ein Zehner kein Geschenk, sondern eine Wette mit zehn Franken Einsatz und einer Rendite von einem Franken.

Die Gutschein-Angebote der zehn Anbieter im Vergleich

Zuerst die Einordnung, und sie ist unbequem für alle, die nach einem grossen Anbietervergleich suchen: Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist für diesen Bereich gar nicht zuständig — sie überwacht die Casinos. Die Aufsicht über die Veranstalter und Anbieter von Grossspielen ist Sache der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht, die das Geldspielgesetz (BGS) und die interkantonale Vereinbarung vollzieht. Der zuständige Vollzug liegt damit bei den Kantonen bzw. der Gespa, und nicht bei der ESBK. Wenn ein Anbieter seinen Sportwettensektor nicht mehr weiterentwickelt, so tun die Betreiber das aus eigenem unternehmerischem Ermessen.

Der Vollzug ist sektoriell getrennt: Für Casinos und ihre Spielbankenspiele ist die ESBK zuständig, für Sportwetten und Lotterien die Gespa und die Kantone. Eine Gratiswette hängt also am Bewilligungsregime des jeweiligen Sektors, und die Bewegung bei Freiwetten, Quotenboostern oder Wettgutscheinen findet man derzeit eher bei privaten Anbietern als im Schwerpunkt der Casinos.

Das folgende Tableau ordnet die Anbieter nach ihrem Bewilligungsstatus ein. Mehr als «Bewilligung: ja» und «Bewilligung: nein» steht nicht in der Zeile.

Anbieter Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz Veranstalter bzw. Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande
Jackbit Ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
BetFury Ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
DirectionBet Ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
Donbet Ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
Funbet Ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
Interwetten Ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
Fezbet Ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
Wettigo Ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung

Zwei Zeilen in dieser Tabelle tragen eine Schweizer Bewilligung, acht tragen keine. Diese Spanne ist keine Marktbeobachtung, sondern der ganze Markt: Mehr als zwei Veranstalter lässt das Geldspielkonkordat in der Schweiz nicht zu. Wer in einer Suchmaschine zwanzig Wettanbieter nebeneinander sieht, sieht keinen Schweizer Markt und auch keinen Vergleich der Schweizer Anbieter untereinander, sondern acht ausländische Plattformen, die sich an Schweizer Spielende richten, und zwei, die es dürfen.

Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Gruppen liegt nicht im Angebot, sondern darin, was auf dem Spielerkonto auf dem Spiel steht.

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist es einfach: Wer in der Schweiz wohnhaft ist, kann sein Geld nur dann einsetzen, wenn sein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande geführt wird. Bei den acht ausländischen Plattformen ist die Rechtsgrundlage ausserhalb der Schweiz angesiedelt, und die Schweizer Aufsicht hat dort keine Handhabe.

Wo Schweizer Spielende ohne Bewilligung tatsächlich spielen:

Die beiden Schweizer Veranstalter teilen sich das Land geografisch auf. Swisslos bzw. Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bzw. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Zürich wohnt und in Genf ein Konto will, kann das nicht. Einwohner der Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura sind auf die Loterie Romande angewiesen, alle übrigen auf Swisslos.

Eine Bedingung wird bei beiden zum scharfen Filter, sobald es um Gratisguthaben geht.

Bei Swisslos gilt: Online-Registrierung ab 18 Jahren sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet umfasst damit 19 Kantone sowie das Tessin und Liechtenstein. Nicht im Vertragsgebiet: Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg und Jura, wo die Loterie Romande zuständig ist.

Bei der Loterie Romande gilt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Die Promotionsaktionen, die darin stattfinden, sind in dieser Grössenordnung angesiedelt.

Grundlagen: was ein Wettgutschein in der Schweiz rechtlich ist

Ein Wettgutschein ist, rechtlich betrachtet, kein Gutschein. Er ist ein beworbenes Gratisspielguthaben mit Bedingungen, und der Unterschied ist keine Wortklauberei.

Eine leere Radrennbahn mit steilen Kurven und glattem Holzbelag in der Morgensonne.
Der Sporttip-Kombiboost ist ein reines Online-Angebot, das auf eine Mindestzahl von vier Tipps setzt, deren Quote jeweils bei mindestens 1.50 liegt.

Ein gewöhnlicher Warengutschein über CHF 50 für ein Sportgeschäft ist eine Verbindlichkeit des Händlers: Der Inhaber kann sie einlösen, wann er will, für das, was er will. Ein Wettgutschein über CHF 50 für Sportwetten ist eine bedingte Gutschrift. Er läuft ab, er ist an eine Mindestquote gebunden, er ist nicht auszahlbar, und wenn er auf einem Sportkonto landet, wird er nach den Bedingungen des Veranstalters abgebucht. Nach den Regeln der Loterie Romande wird der Betrag im Rahmen der aufrechenbaren Aktionsbestimmungen abgebucht — und eine nicht ausreichende Deckung führt zur Zurückweisung der Wette. Der Nennwert wird nicht ausgezahlt, und der Einsatzbetrag bleibt bestehen.

Die Aktion als Sonderfall: was nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich ist

Wer Gratisspielguthaben oder Gratiswetten ausloben will, braucht nach Art. 75 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa und bewegt sich innerhalb des bewilligten Geldspielangebots. Die Beträge, die dabei herauskommen, sind klein: Die Aktion der Loterie Romande über CHF 10 Spielguthaben nennen wir als Beispiel für die Grössenordnung, in der sich bewilligte Promotionen in der Schweiz bewegen. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 unterstreichen das: Die Gespa erteilte 2025 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind keine Massnahmen gegen einen ausufernden Bonuskrieg, aber es sind 32 Zustimmungen in einem Jahr, die den Rahmen und die Beträge begrenzen.

Was Schweizer Veranstalter im Rahmen dieser Zustimmungen aufstellen, geht entsprechend seltener über kleine Stufen und Gutscheinaktionen hinaus. Ein Blick in die Reglements bestätigt das: Die Loterie Romande kennt eine Gutschrift bis CHF 100 bei einer ersten Einzahlung, dazu Live-Boost-Angebote, Cashback-Aktionen und Live-Wetten-Promos. Swisslos und die Loterie Romande beschreiben diese Vorgänge in Form von Bedingungen, nicht als frei wählbare Vorgaben.

Was ein Gutschein nicht ändert: die Bedingungen der Promotion selbst

Wer Gratisspielguthaben ausgibt, steht vor einem Problem, das in den ausländischen Gratisangeboten schlicht zugedeckt wird: Die rechtlichen Anforderungen des BGS laufen den Promotionsbedingungen zuwider.

Die drei zentralen: Die Bedingungen sind vorgängig festzulegen (Art. 70 Abs. 3 BGS); sie müssen vollständig veröffentlicht werden; und sie müssen vor Ablauf der Frist eingehalten werden können (Art. 70 Abs. 3 BGS). Wer Gratisguthaben an einen Code knüpft, der in einem Stadion verteilt wird, knüpft es damit an etwas, das die Loterie Romande selbst präzise beschreiben muss.

Wenn eine Schweizer Sportwette an das Swisslos-Wallet geknüpft ist, dann nach Art. 47 Abs. 3 BGS — nicht nach einer Verordnung. Wer ein Gratisspielguthaben auf dem Spielerkonto verwendet, tut das unter den Bedingungen des Veranstalters, und die Bedingungen sind nach Art. 70 Abs. 3 BGS vorgängig festzulegen und zu veröffentlichen. Ein Veranstalter mit Bewilligung kann also den Wert eines Gutscheins nicht nachträglich halbieren.

Genau das ist der praktisch wichtigste Satz dieses Abschnitts. Ein beworbener Bonus auf einer Plattform ohne Bewilligung hat keine vergleichbare Grundlage.

Rechtslage: warum die Regeln für Gratisguthaben so eng sind

Die Enge folgt aus dem Bewilligungssystem, nicht aus einer Laune der Aufsicht.

Ein Holzchalet mit Schnee auf dem Dach im klaren Sonnenlicht, davor ein geräumter Weg.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21-25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Was überhaupt bewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) — Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe; die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, prematch und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt: Es ist nur als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben.

Eine ausländische Bewilligung (Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land) hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz- und kein Fairplay-Kontrollsystem. Zur Sperrung: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86-93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025); gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping — die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste).

Für einen Wettgutschein heisst das: Jede Bedingung, die ein Schweizer Veranstalter in seine Promotionsbedingungen schreibt, steht in einem Dokument, das eine Aufsichtsbehörde kennt. Über die Bedingungen einer Plattform ohne Bewilligung weiss die Aufsicht nichts, und der Spielende trägt das Risiko.

Registrierung und Altersgrenze: der Weg zum Gutschein

Wer bei Swisslos online mitspielen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Spielbanken und Spielbetreiber haben für unter 18-Jährige keine Chance auf eine Registrierung, und die Swisslos-Registrierung prüft das gegen Adressdatenbanken. Für die Praxis bedeutet das: Ein Gratisguthaben ist an dieselbe Identitätsprüfung gebunden wie ein Echtgeldeinsatz. Der Weg vom Gutschein zum Guthaben führt über den Ausweis, nicht über den Code.

Verantwortungsvolles Spielen: was ein Gutschein an den Limiten nicht ändert

Die Verlustlimite steht vor der ersten Sporttip-Teilnahme, nicht danach: Wer erstmals bei Sporttip mitspielen will, muss seine Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Veranstalter kann dem Spielenden keine höheren Verlustlimiten abverlangen — er muss Limiten verlangen; der Betrag liegt beim Spielenden.

Ein Gratisguthaben verändert davon nichts. Der Einsatz von Promotionsguthaben zählt als Wette, und ein Guthaben, das am gleichen Abend in drei Wetten fliesst, ist am Morgen weg und hat nichts am selbst gesetzten Betrag geändert.

Die Sperre steht daneben — und hier ist die Zahl wichtig, nicht die Beschreibung. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Ein unbefristeter Sperrantrag führt zu einem schweizweiten Sperreintrag, der auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt. Ab 180 Tagen wird daraus also keine Pause mehr, sondern ein Eintrag im Register, der über die Grenze hinaus wirkt.

Nach Art. 80-82 BGS umfasst die Spielsperre die Sperrung von überschuldeten oder suchtgefährdeten Personen einschliesslich der Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine Spielsperre nach Art. 81 BGS kann nur unter Mitwirkung einer Fachstelle aufgehoben werden; die Aufhebung ist erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich, die je nach Sperre mindestens drei Monate beträgt (Art. 84 VGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wo die Kontrolle tatsächlich versagt, zeigt eine Zahl der Gespa: Bei Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Verkaufsstelle ist damit der schwächste Punkt der Kette, nicht das Online-Konto, wo der Ausweis gegen Adressdatenbanken geprüft wird.

Limiten und Selbstkontrolle im Überblick

Limiten sind Spielerlimiten. Nach den Bedingungen von Swisslos setzt der Spielende gleichzeitig höhere Verlustlimiten, aber auch die Einsätze sind begrenzt; entsprechend sind die Beträge bei Sporttip auf CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette bis zu CHF 1’000 pro Wette begrenzt, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Ein Blick auf die Spielerschutz-Werkzeuge der beiden Schweizer Veranstalter zeigt, wo jeweils der Schwerpunkt liegt:

Bei den acht ausländischen Plattformen ist ein solcher Vergleich nicht möglich. Die beiden Schweizer Werkzeuge — Limite und Register — existieren in dieser Form nicht ausserhalb des Swisslos- oder Jouez-Sport-Systems. Statt auf eine Limite zu setzen, wäre bei diesen die Zeit vor dem Spiel die einzige Bremse — und wer dort spielt, sollte das bewusst tun. Eine Plattform wie Jackbit, deren Konten keiner Schweizer Kontrolle unterliegen, würde die Verlustlimiten so wenig durchsetzen wie die Sperrfristen — man müsste sich schon selbst bremsen.

Was ein Gratisspielguthaben tatsächlich wert ist: die Rechnung

CHF 10. Das ist der Nennwert. Der tatsächliche Wert liegt darunter, und die Differenz lässt sich berechnen.

Zum einen ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Die Loterie Romande schreibt das in ihren Regeln fest, und Swisslos schreibt es in seinen Bedingungen fest: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Von einem Zehner Gratisguthaben ist also kein Franken echtes Geld; es ist ein Zehner Spielraum auf einem Spielerkonto.

Zum anderen ist das Guthaben nicht in Geld zurückzuholen, sondern nur in weiteren Wetten. Wer sein Guthaben abspielt, erhält bei einem Gewinn den Gewinn — bei einer 10er-Quote etwas über CHF 95 pro CHF 10 Guthaben, aber nur, wenn die Wette aufgeht. Die Rechnung mit einem Zweiwegemarkt bei Quoten von 1.90/1.90 ergibt Folgendes:

Bei einer Wette von CHF 10 auf einen Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90/1.90 beträgt der Auszahlungsanteil 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95, also 95 %. Die Marge des Buchmachers liegt entsprechend bei 5 %. Von einem Gratisguthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, liegt der Wert bei 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95. Das sind CHF 4.50. Anders gesagt: aus CHF 10 Nennwert werden in dieser Rechnung rund CHF 4.50, und die andere Hälfte trägt die Marge. Bei einer Quote von 2.00 mit 90 % Auszahlungsanteil ergibt sich CHF 4.50, bei 95 % und Quote 1.90 ebenfalls CHF 4.50.

Das ist die Kernzahl dieser Seite: Der Wert eines Gratisspielguthabens hängt an der Auszahlungsquote des Marktes, also an der Marge — nicht am Nennwert.

Was die Einsätze in einem Spielzugbuch zurückspielen

Wer das Gratisspielguthaben abspielt, verlässt sich nicht auf einmalige Wetten, sondern auf ein wiederholtes Spiel. Die Swisslos-Bedingungen verlangen, dass die Wetten in einem Spielzug gegen das Spielerkonto gebucht werden. Der faire Weg, den Vorgang zu beschreiben: Der Spielende trägt jede Wette in ein Spielzugbuch ein — Datum, Einsatz, Ergebnis — und kann daraus die tatsächlich erzielte Rendite rechnen.

Bei mehreren Wetten mit Gratisspielguthaben nacheinander, wie es in einem Sportwettenbuch vorgesehen ist, kann der Durchschnitt aus den einzelnen Wetten gezogen werden. Die Zahl, die dabei herauskommt, liegt umso tiefer, je näher die Quoten an der Grenze liegen — bei Quoten um 1.50 unter 3 %, bei Quoten um 1.90 nahe 5 %.

Auf die Dauer rentiert ein wiederholtes Spiel mit Gratisguthaben daher nur, wenn einige der Tipps aufgehen; die Erwartung ist überwiegend negativ, und das ist die Funktionsweise der Marge. Über viele Wetten hinweg ist die Auszahlung um die Marge kleiner als der Einsatz. Wer einen Zehner Gratisguthaben in zwanzig Wetten abspielt, zahlt die Marge zwanzigmal.

Mehr, als in einem Sportwettenbuch steht, folgt daraus nicht.

Zwischen Kombiboost, Quotenboost und Gratisguthaben: was die drei unterscheidet

Die Gratisspielguthaben sind nicht die einzige Form, in der Swisslos und die Loterie Romande Promotionswerte auszahlen. Es gibt sie in drei Varianten, und sie sind unterschiedlich viel wert.

Der Gratisspielguthaben ist die einfachste Form: ein Betrag mit Ablaufdatum und Auszahlungsverbot. Der Wert liegt bei rund der Hälfte des Nennwerts, wie die Rechnung zeigt.

Der Kombiboost ist an die Zahl der Voraussagen gebunden. Bei Swisslos gilt er nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 bringen also 5 % zusätzlich auf den Nettogewinn — aus CHF 100 Nettogewinn werden CHF 105, aber nur auf einem Wettschein, der mindestens vier Tipps mit je mindestens 1.50 versammelt.

Der Quotenboost bei Sporttip gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der zentrale Unterschied: Gratisspielguthaben kostet den Veranstalter das Guthaben, der Kombiboost kostet ihn einen Zuschlag auf einen Gewinn, der Quotenboost eine Erhöhung. Für den Spielenden sind die drei unterschiedlich viel wert. Ein Gratisspielguthaben mit Quote 1.50 ist am wenigsten wert. Ein Kombiboost von 100 % auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen ist am meisten wert — wenn der Wettschein aufgeht.

Wenn die Quote zum Problem wird: was ein Gutschein in einem Spielzugbuch verändert

Die Promotionsbedingungen machen einiges mit der Quote. Der Kombiboost verlangt mindestens Quote 1.50 pro Voraussage. Wer unter 1.50 liegt, bekommt den Boost nicht, auch wenn die Wette gewinnt.

Bei Gratisspielguthaben ist die Mindestquote nicht überall geregelt; bei Swisslos verlangen die Bedingungen des Kombiboosts die Mindestquote, die Gratisspielguthaben selbst tragen keine. Das ist eine Petitesse mit Folgen: Ein Gratisspielguthaben ohne Mindestquote kann auf eine 1.10-Quote gesetzt werden, und dann ist die Wette fast sicher — und fast wertlos.

Der Wettschein zeigt die Quote vor dem Abschluss. Wer die Gratisspielguthaben nicht wahrnehmen will, muss die Quote prüfen, bevor er den Tipp abgibt, und nicht, wenn die Abrechnung kommt.

Bonus, Cashback, Live-Boost: wie die Gratisspielguthaben bei den Schweizer Veranstaltern ausgestaltet sind

Wer von aussen auf den Schweizer Markt schaut, sieht zunächst wenig. Die ausländischen Plattformen bewerben Boni mit drei Stellen, Swisslos und Loterie Romande bringen es auf zweistellige Beträge. Die Erklärung liegt im Bewilligungssystem: Gratisspielguthaben als vorgängig zustimmungspflichtige Aktion, und bei Swisslos steht zusätzlich die Änderung dieser Bedingungen unter dem Vorbehalt des Veranstalters.

Diese Bedingungen haben wir oben behandelt: Bei Swisslos verlangt der Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Unterschied zu vielen ausländischen Anbietern liegt nicht in der Zahl, sondern darin, dass die Bedingung bei Swisslos und der Loterie Romande Bestandteil der veröffentlichten Aktionsbedingungen ist.

Was aus den Aktionsbedingungen konkret folgt:

Bei den acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung wäre eine Aktion dieser Art nicht nach Schweizer Recht zustande gekommen. Wer sie bewirbt, bewirbt sie in einem Bereich, der nach Art. 74 Abs. 3 BGS gar nicht beworben werden darf.

Gutscheine und Gratisspielguthaben: was bei einer Einzahlung passiert

Ein Spielguthaben entsteht nicht nur aus einer Aktion. Bei Swisslos kann Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Die drei Zahlen — CHF 20 Mindestbetrag, CHF 10’000 pro 30 Tage, CHF 9’999 Obergrenze — zeigen, wo die Grenzen liegen. Ein Kauf von unter CHF 20 ist nicht möglich. Ein Kauf über CHF 9’999 hinaus auch nicht.

Ein Gutschein, der gekauft wird, und ein Gutschein, der geschenkt wird, sind zwei verschiedene Finanzvorgänge, und die Verwechslung ist der häufigste Irrtum in diesem Feld.

Das gekaufte Guthaben gehört dem Spielenden. Es wird nicht ausgewählt, sondern gekauft, und im Rahmen der Regeln steht es zur Verfügung.

Das geschenkte Guthaben — die Aktion über CHF 10 — bleibt nach den Bedingungen des Veranstalters nicht auszahlbar. Wer die beiden verwechselt, erwartet von einem Gratisguthaben, dass es sich wie gekauftes Guthaben verhält. Es tut das nicht.

Wie das Geld auf das Konto kommt, zeigt die Zahlungsmöglichkeit: Swisslos bietet etwa PostFinance Pay zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist die eine Zahlungsmöglichkeit, die Swisslos bietet.

Auszahlung: wann das Guthaben auf dem Konto landet

Bei der Auszahlung wird die Grenze zwischen Guthaben und Geld deutlich. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Der letzte Satz ist der wichtigste dieses Abschnitts. Von jedem Zehner, der auf dem Konto liegt, ist unmittelbar klar, ob er aus einer Aktion stammt oder gekauft wurde. Bei den Gratisspielguthaben aus Promotionen ist die Antwort: nicht auszahlbar.

Bei Gewinnen aus Wetten ist es anders. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmenden überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Bei einem Gratisguthaben ist die Rechnung also einfach. Der Nennwert verlässt das System nie als Geld. Der Gewinn daraus kann es, wenn er erreicht wird.

Was von einem Guthaben nach 26 Wochen übrig bleibt

Eine Frist, die kaum ein Wettender kennt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Aus einer kleinen Aktion wird damit eine Fristfrage. Wer sein Konto nach einer Aktion ein halbes Jahr nicht anschaut, kann einen Gewinn verlieren, ohne es zu merken.

Eine Einordnung: zwei Schweizer Bewilligungen und zehn Angebote

Die Suche nach «gutschein sportwetten» führt in der Schweiz zu einer Liste, die auf den ersten Blick reich aussieht und es nicht ist.

Wer die Angebote vergleicht, sollte mit der Bewilligung beginnen und erst dann die Bedingungen lesen. Der Grund ist einfach. Wenn der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat, ist die Fairness bei einer Beanstandung nicht gerichtlich durchsetzbar. In der Schweiz stehen einem Gratisguthaben die ganze Kette der Aufsicht gegenüber — die Gespa, das Geldspielgesetz, die Limiten, das Register — und bei einer Plattform ohne Bewilligung niemand.

Was heisst das für den Spielenden? Wer in der Schweiz wohnhaft ist, muss bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Konto führen, wenn er überhaupt spielen will. Wer kein Konto bei einem der beiden Veranstalter hat, ist für den Schweizer Markt ausserhalb des Sports.

Bei den ausländischen Plattformen ist die Lage anders: Ein Konto ist juristisch nicht verboten — Schweizer Spielende machen sich nicht strafbar, sofern sie nicht selbst Organisatoren sind (Art. 130 BGS; nach BJ wird der Spielende nicht bestraft) —, aber es fehlt die Schweizer Aufsicht.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Zehn Karten, zwei Gruppen. In der ersten stehen die beiden Schweizer Veranstalter, in der zweiten acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge folgt research §6 und ist über die beiden Gruppen hinweg dieselbe.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist die Schweizer Sportwettenbewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa. Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich. Das ist die schärfste Einschränkung im ganzen Schweizer Markt: Wer in Genf oder Waadt wohnt, kommt bei Swisslos nicht hinein.

Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Die Limiten sind Spielerlimiten: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei den Einsätzen gilt: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Das Promotionsangebot ist der Kombiboost: nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, und 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen auf den Nettogewinn, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Dazu Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, beide nur einmal pro Wettenden nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Produktdetails: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Was ein Gewinn wert ist, folgt einer klaren Formel: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen: innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der PostFinance App.

Fazit: Der Kombiboost ist hier das eigentliche Produkt, kein Gratisspielguthaben — 100 % Zuschlag auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 klingt grosszügig, bis man zählt, wie viele Wettscheine das erfüllen. Wer ohnehin Kombinationen mit vielen Tipps spielt, bekommt einen echten Zuschlag; wer auf Einzelwetten setzt, bekommt nichts.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) — die Veranstalterin mit der grössten dokumentierten Gratisaktion

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Kategorie: Schweizer Sportwettenbewilligung für ein Grossspiel, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich. Die Verkaufsstellen sind mit 2’350 Stellen ein dichtes Netz — die Westschweiz ist damit auch offline gut abgedeckt.

Die dokumentierte Promotionsaktion: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Bedingungen sind veröffentlicht, wie es Art. 75 BGS verlangt.

Die Kontoregeln: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Fazit: Die CHF 10 sind der ehrlichste Gutschein im Feld, weil alle Bedingungen vorher feststehen und veröffentlicht sind — aber 30 Tage Gültigkeit und 7’000 Stück sind eine enge Ausgabe. Wer in einer Westschweizer Stadt wohnt und sowieso ins Stadion geht, nimmt sie mit; wer wegen einer Aktion ein Konto eröffnet, betreibt Aufwand für zehn Franken.

Jackbit

Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Bewilligungslage ist nicht feststellbar, und sie hat in der Schweiz ohnehin keine Geltung. Jackbit ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren.

In der Schweiz ist damit für Jackbit nichts belegt — kein Schweizer Kontoschutz, keine Spielsperre, keine Limitenpflicht. Die Einschränkungen, die für Swisslos gelten, gelten hier gerade nicht: keine Wohnsitzbeschränkung, kein Vertragsgebiet.

Fazit: Für Schweizer Spielende bleibt von Jackbit nichts übrig, was sich mit einem bewilligten Veranstalter vergleichen lässt — wer dort ein Konto führt, spielt ohne Schweizer Aufsicht und ohne die Möglichkeit, sich im Register sperren zu lassen.

BetFury (betfury.ac) — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Einordnung wie bei allen Plattformen dieser Gruppe: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Geltung. BetFury ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Die Domainendung .ac deutet auf eine Registrierung ausserhalb der Schweiz hin; für die Einordnung ändert das nichts.

Fazit: Über das Wettangebot sagt der Schweizer Bewilligungsstatus nichts aus, und über die Schweizer Schutzvorkehrungen sagt er alles — BetFury steht ausserhalb des Systems, das einen Schweizer Wettgutschein überhaupt erst verbindlich macht.

DirectionBet

DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei den übrigen sieben: keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach BGS, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Plattform unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht; das Schweizer Sperrregister und der Rechtsweg greifen hier nicht.

Fazit: Der Name klingt nach einer Plattform, die auf klare Direktwetten setzt; für Schweizer Spielende zählt aber nicht der Name, sondern die fehlende Bewilligung, und die macht aus jeder Aktion eine Frage des Vertrauens statt eine Frage des Rechts.

Donbet

Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Da eine Schweizer Veranstalterbewilligung fehlt, finden weder der Spielerschutz noch das Sperrregister Anwendung. Eine rechtliche Einordnung erfolgt nach den allgemeinen Regeln für ausländische Angebote, die im Schweizer Markt nicht bewilligt sind.

Fazit: Was Donbet anbietet, ist für einen Vergleich mit Swisslos unerheblich — es fehlt die Grundlage, auf der ein Schweizer Gratisspielguthaben bestehen könnte.

Funbet

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist nicht für den Schweizer Markt bewilligt, unterliegt keiner Aufsicht durch die Gespa und bietet keinen Anschluss an das nationale Sperrregister. Es existiert kein Schweizer Rechtsweg für Auseinandersetzungen mit diesem Anbieter.

Fazit: Die fehlende Bewilligung bedeutet hier auch: keine Pflicht, Verlustlimiten zu verlangen. Wer gewohnt ist, vor dem ersten Einsatz Limiten zu setzen, findet das bei Funbet nicht vor.

Interwetten

Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Die Einordnung folgt der Gruppe: kein Schweizer Veranstalterstatus, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Interessant ist der Name in einem anderen Zusammenhang: Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Domain-Hopping — für Domains, die gesperrt werden und innert Stunden unter einer anderen Adresse wieder auftauchen. Die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains; die erste Liste stammt vom 3. September 2019.

Fazit: Dass ein Name auf der Sperrliste auftaucht oder als Beispiel für Domain-Hopping dient, ist kein Urteil über das Produkt, aber ein Hinweis darauf, wie wenig eine einzelne Domain über die Verfügbarkeit sagt — und wie wenig Schutz ein Spielender hat, der sich an eine solche Adresse gewöhnt.

Fezbet

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die Gruppen-Einordnung: kein Schweizer Veranstalterstatus, keine Geltung ausländischer Bewilligungen (Art. 4 BGS), Ein Schutz durch Schweizer Instanzen existiert nicht; die Plattform unterliegt dem Domain-Blocking durch die Gespa.

Fazit: Über die Ausgestaltung eines Gratisguthabens lässt sich hier nichts sagen, weil keine Schweizer Instanz die Bedingungen kennt — und genau das ist der Punkt, an dem ein Schweizer Spielender die Entscheidung selbst trägt.

Wettigo

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen Plattformen ohne nationale Zulassung gelten weder das Geldspielgesetz noch die Schutzvorgaben der Gespa. Schweizer Spielende nutzen diese Angebote ausserhalb des regulierten Systems, ohne rechtliche Handhabe oder Anschluss an das Sperrsystem.

Fazit: Bei Wettigo endet die Liste der zehn — und damit bleibt das Bild dasselbe wie bei allen acht: Der bewilligte Schweizer Weg führt über Swisslos oder die Loterie Romande, und wer ihn verlässt, tauscht Aufsicht gegen ein breiteres Angebot.

Wo der Gutschein auf den Steuerfreibetrag trifft

Ein Punkt, der bei keinem Gratisspielguthaben auftaucht und bei keinem echten Gewinn fehlen darf.

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Wettenden heisst das: kein Problem. Wer mit einem Gratisspielguthaben von CHF 10 einen Gewinn von CHF 50 erzielt, liegt weit unter jedem Schwellenwert und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Ein Schweizer Sportwetten-Gewinn ist nicht dasselbe wie ein ausländischer. Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für konkrete Fälle: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Gutschein, Gratisguthaben und Steuer: was den Leser am meisten kostet

Wer zum Schluss die Zahlen nebeneinanderlegt, sieht eine Rangfolge.

Das grösste Risiko ist keine Steuer und keine Marge, sondern die Kombination aus fehlender Bewilligung und fehlendem Schweizer Rechtsweg: acht der zehn Anbieter in diesem Vergleich stehen ohne Schweizer Bewilligung da. Die Verwendung eines Gratisspielguthabens kostet die Chance auf etwa die halbe Nennsumme — aus CHF 10 werden rund CHF 4.50, gerechnet über den Auszahlungsanteil von 95 % eines Zweiwegemarkts bei Quoten von 1.90/1.90. Die Auszahlung kostet ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen eine Kommission von 3 %. Und die Zeit kostet am meisten, wenn man den Gewinn 26 Wochen liegen lässt.

Die Rangfolge, so gelesen, lautet: Schweizer Bewilligung, dann das Kleingedruckte der Aktion, dann die Marge, dann die Steuer. Wer die Reihenfolge kennt, kann die Gratisspielguthaben der beiden Schweizer Veranstalter nutzen, ohne sich an einen Gutschein zu binden, der keiner ist.

Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz

Wie wird ein Wettgutschein bei Schweizer Veranstaltern verwendet?

Er wird als Gratisspielguthaben direkt auf dem Spielerkonto des verifizierten Kontos gutgeschrieben. Es wird zuerst vom Guthaben abgebucht, seine Gewinne gehen auf das Konto, und das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bekam, wer innert 7 Tagen den Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben — 30 Tage gültig.

Kann Spielguthaben bei Swisslos gekauft werden, und ab welchem Betrag?

Ja, über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der App.

Gibt es Wettgutscheine ohne Einzahlung, und was verlangen die Bedingungen?

Für Swisslos zeigt keine der Bedingungen einen Gutschein, der ohne Einzahlung nutzbar wäre, und in der Loterie Romande gibt es im geprüften Bestand keine Gratiswetten mit dem Hinweis «ohne Einzahlung». Wenn Sie als Veranstalter eine Gratiswette ausloben wollten, müssten Sie die Bewilligungsauflagen der Gespa für vorgängige Zustimmung erfüllen; ohne vorgängige Zustimmung wäre eine solche Auslobung ohnehin unzulässig. Für Swisslos und die Loterie Romande wäre das rechtlich eine Aktion, die vorab von der Gespa zu genehmigen ist.

Wie wird Spielguthaben ausbezahlt, und wann fällt eine Kommission an?

Bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch aufs Wallet.

Gelten Verlustlimiten auch beim Einsatz eines Gutscheins?

Sie gelten unabhängig davon, ob mit gekauftem oder geschenktem Guthaben gesetzt wird. Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Oberlimite CHF 9’999 und unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ein Gratisspielguthaben verändert daran nichts.

Wie sind Wettgutscheine ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?

Als Angebote ohne Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung, es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, und die Domains können über die Gespa-Sperrliste per DNS gesperrt werden. Für einen Schweizer Spielenden sind Gutscheinbedingungen dort nicht gerichtlich durchsetzbar.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»