Lucky 31 in der Schweiz: Was 31 Wetten aus fünf Tipps kosten
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Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf fünf Auswahlen, und sie besteht aus 31 einzelnen Wetten: fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Wer eine Linie mit CHF 1 spielt, hat am Ende CHF 31 auf dem Wettschein, nicht CHF 1. Genau darin liegt der Punkt, den die Werbung gern unterschlägt: Die Zahl 31 beschreibt nicht 31 Ideen, sondern 31 Kombinationen aus fünf Ideen. Der Einsatz multipliziert sich mit, der Gewinn nur bedingt. In der Schweiz ist das Angebot überschaubar. Sportwetten dürfen hier nur die zwei bewilligten Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide führen eigene Regeln für Systemwetten und eigene Einsatzgrenzen, und beide bedienen nur ihr eigenes Gebiet. Ausländische Anbieter, an denen Schweizer Spielende im Netz vorbeikommen, haben hier keine Bewilligung, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.
Stand der Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Regeln: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip, dem Règlement von Jouez Sport und der Gespa als der für Sportwetten zuständigen Aufsichtsbehörde.
Wettmärkte und Quoten: woraus die 31 Wetten gebaut werden
Eine Systemwette ist kein Spiel gegen den Buchmacher mit einer einzigen Wette, sondern ein Bündel. Wer die Mechanik einmal verstanden hat, sieht in jeder Lucky 31 zwei Dinge gleichzeitig: eine Struktur aus fünf Auswahlen und eine Struktur aus fünf Stufen, die unterschiedlich viel Geld binden. Die Stufen sind nicht gleich gross. Sie wachsen mit jeder Auswahl, die dazukommt.
Wie sich die 31 Linien auf die fünf Stufen verteilen
Fünf Auswahlen lassen sich auf genau fünf Arten kombinieren. Jede einzelne Auswahl steht für sich, das ergibt fünf Einzelwetten. Jede mögliche Paarung aus fünf Auswahlen ergibt zehn Doppelwetten. Jede mögliche Dreiergruppe ergibt zehn Dreierwetten. Jede Vierergruppe ergibt fünf Vierfachwetten. Alle fünf zusammen ergeben eine Fünffachwette. Die Summe dieser Zahlen ist 31, und daraus entsteht der Name.
Anders als die Yankee, die dieselben Kombinationen ohne die Einzelwetten spielt, schliesst die Lucky 31 die Einzelwetten ein. Das ist der entscheidende Unterschied für die Praxis: Eine Lucky 31 zahlt auch dann etwas aus, wenn nur eine einzige Auswahl richtig ist. Eine Yankee zahlt in diesem Fall null. Deshalb gilt die Lucky 31 als Full-Cover-Wette, also als eine Wette, die jede mögliche Kombination bis zur obersten Stufe abdeckt. Der Preis für diese Vollständigkeit steht auf derselben Rechnung: 31 Linien kosten 31 Mal den Teileinsatz, und die drei unteren Stufen binden davon nur einen kleinen Teil.
Wer die Grössenordnung sucht: Die Lucky 15 hat vier Auswahlen und 15 Wetten, die Lucky 31 hat eine Auswahl mehr und 31 Wetten, die Lucky 63 hat sechs Auswahlen und 63 Wetten. Zwischen der 31 und der 63 liegt mehr als die doppelte Zahl an Linien, obwohl nur eine Auswahl hinzukommt. Von fünf auf sechs Auswahlen wächst die Linienzahl von 31 auf 63, der Einsatz verdoppelt sich also fast. Die Stufe darüber wird nicht linear teurer, sie springt.
Wo die Systemwette zwischen Einzelwette und Kombiwette steht
Vom Papier her ist die Einzelwette die sauberste Form: eine Auswahl, eine Quote, ein Einsatz. Die Kombiwette verbindet mehrere Auswahlen zu einer einzigen Wette, und alle müssen aufgehen, sonst verfällt sie ganz. Die Systemwette liegt dazwischen, weil sie eine Auswahl von Kombinationen gleichzeitig spielt und damit bei einem oder zwei Fehlern nicht vollständig stirbt.
Für die Rechnung des Gewinns heisst das: Bei einer Einzelwette ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombination wird der Einsatz mit der Gesamtquote vervielfacht, und diese Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Eine Dreierwette aus den Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 trägt also die Gesamtquote 7.50. Der Teileinsatz ist bei allen 31 Linien gleich gross, die Linien selbst tragen aber sehr unterschiedliche Quoten, weil in jede andere Auswahlen eingehen. Genau deshalb liegt zwischen dem Ertrag einer gewonnenen Einzelwette und dem Ertrag einer gewonnenen Fünffachwette derselben Lucky 31 ein Faktor, der schnell in die Hunderte geht.
Eine Eigenheit der Schweizer Regeln verdient Beachtung, weil sie eine Kombination aus demselben Spiel betrifft. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer in einer Lucky 31 zwei Märkte desselben Spiels mischt, etwa Sieger und Über/Unter, baut also nicht nur eine riskante Linie, sondern eine, die der Veranstalter im Zweifel aus dem Schein nehmen darf.
Sporttip rechnet Gewinne in zwei Schritten aus. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung läuft immer nach unten. Über 31 Linien summiert sich das nicht zu einem Betrag, der jemanden umbringt, aber es ist der Grund, warum der Kontostand nach einer Auszahlung selten genau der Zahl entspricht, die der Wettschein versprochen hat. Die Rundung greift pro Wette, nicht pro Wettschein.
Ein weiterer Hebel, der nur die Online-Wetten betrifft: Der Kombiboost bei Sporttip gilt ausschliesslich im Online-Angebot, für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Bei einer Lucky 31 mit fünf Auswahlen wäre die Schwelle von vier Voraussagen ab 1.50 erreichbar, die höheren Stufen sind es nicht, weil eine Lucky 31 nur fünf Auswahlen kennt. Der Boost ist damit für dieses Wettformat ein kleiner Zuschlag, kein Spielveränderer. Wer ihn mit einer Lucky 63 kombinieren will, muss sechs Auswahlen über die Schwelle bringen.
Quotenboosts und Profitboosts folgen einer engeren Logik. Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wird eine geboostete Wette per Cash-Out beendet, verfällt der Boost. Ein Boost, der an einer Einzelwette hängt, lässt sich also nicht in eine Systemwette hinüberretten.
Was passiert, wenn eine Auswahl ausfällt
Eine abgesagte Veranstaltung ist der stille Gegner jeder Systemwette. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhältdie betroffene Voraussage die Quote 1.00. Für eine Lucky 31 ist das keine Katastrophe, aber eine Umschichtung. Die Linien, die die ausgefallene Auswahl enthielten, werden nicht annulliert, sondern mit einer Quote von 1.00 weitergerechnet, und das drückt ihren Ertrag auf das Niveau der nächstniedrigeren Stufe. Aus einer gewonnenen Fünffachwette wird so eine Vierfachwette, aus einer Vierfachwette eine Dreierwette. Der Einsatz bleibt vollständig gebunden.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Auswahl auf den Sieger nach 90 Minuten kann also richtig sein, während das Spiel in der Verlängerung kippt. In einer Kombination ist das der Moment, in dem mehrere Linien gleichzeitig kippen.
Was die Quoten selbst angeht, so sind die Grenzen bei Jouez Sport eng gezogen: Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Kombination aus fünf sehr langen Quoten kann diese Obergrenze reissen. Wer fünf Aussenseiter mit je 12.00 kombiniert, landet rechnerisch weit über der Marke und muss den Schein anders bauen.
Die Marge sitzt in jeder dieser Quoten, auch in der längsten. Der Quotenschlüssel eines Marktes beschreibt den Anteil aller Einsätze, den dieser Markt insgesamt zurückzahlt: Er ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Auf eine einzelne Linie einer Lucky 31 heruntergebrochen heisst das, dass die Quote nie die tatsächliche Chance abbildet, sondern die Chance abzüglich des Anteils, den der Veranstalter für sich behält. Über 31 Linien wird dieser Anteil 31 Mal fällig.
Die Schweizer Veranstalter im Vergleich: zwei Bewilligungen, zehn Namen
Über die Zulassung entscheidet nicht der Geschmack, sondern das Gesetz. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von den zwei bewilligten Veranstaltern angeboten werden, und ein Spielerkonto setzt einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Die folgende Einordnung stellt die Namen nebeneinander, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, und ordnet jeden nach seinem Bewilligungsstatus ein.
| Anbieter | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Bewilligung in der Schweiz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Produkt Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa |
| IviBet | gemeldete Bewilligung: nicht festgestellt | keine Schweizer Bewilligung |
| bet365 | gemeldete Bewilligung: nicht festgestellt | keine Schweizer Bewilligung |
| Jackbit | gemeldete Bewilligung: nicht festgestellt | keine Schweizer Bewilligung |
| Sportaza | gemeldete Bewilligung: nicht festgestellt | keine Schweizer Bewilligung |
| HornetBet | gemeldete Bewilligung: nicht festgestellt | keine Schweizer Bewilligung |
| Bahigo | gemeldete Bewilligung: nicht festgestellt | keine Schweizer Bewilligung |
| FortuneJack | gemeldete Bewilligung: nicht festgestellt | keine Schweizer Bewilligung |
| Coolzino | gemeldete Bewilligung: nicht festgestellt | keine Schweizer Bewilligung |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, die in dieser Gegenüberstellung durchgehend gefüllt ist, und sie ist auch die einzige, die für die Auswahl zählt. Bei den acht ausländischen Namen steht überall dasselbe, weil die Rechtslage überall dieselbe ist: Eine Bewilligung, die irgendwo auf der Welt ausgestellt wurde, hat in der Schweiz keine Geltung. Umgekehrt lässt sich aus dieser Spalte nichts über die Qualität eines Angebots ableiten. Zwei Zeilen mit Bewilligung bedeuten nicht zwei gute Anbieter, sondern zwei erlaubte.
Auffällig ist, wie viele Namen auf der Liste stehen und wie wenige davon in der Schweiz tätig sein dürfen. Eine Sperrliste mit Hunderten ausländischen Domains ist der Gegenbeweis zum Eindruck eines offenen Marktes. Das Angebot wirkt gross, das erlaubte Angebot ist es nicht.
Systemwetten-Regeln, Mindest- und Höchsteinsatz
Die zwei bewilligten Veranstalter unterscheiden sich bei Systemwetten deutlich, und zwar nicht in der Struktur, sondern in den Grenzen.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für eine Lucky 31 ist das keine enge Grenze: Bei einem Teileinsatz von CHF 1 pro Linie kostet der volle Schein CHF 31, und selbst grössere Teileinsätze bleiben weit unter der Systemwetten-Obergrenze.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Diese letzte Zahl ist die eigentlich wirksame Grenze für eine Lucky 31, weil sie den ganzen Schein betrifft und nicht die einzelne Linie. Wer den Höchsteinsatz pro Linie voll ausreizt, landet bei 31 Linien weit über der Schein-Obergrenze.
Fünf Auswahlen lassen sich bei beiden Veranstaltern als Systemwette spielen. Die Regeln, die die Zahl der Linien und ihre Kombination bestimmen, sind Mathematik, nicht Hausrecht: 31 Linien bleiben 31 Linien. Hausrecht ist dagegen, wie hoch der einzelne Teileinsatz sein darf und wie viel der ganze Wettschein kosten darf.
Was eine Auszahlung begrenzt
Ein Unterschied, der in der Werbung selten auftaucht: Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Die Obergrenze gilt pro Wettschein, nicht pro Linie. Eine Lucky 31 ist ein Wettschein mit 31 Linien, und die Summe aller Gewinne daraus läuft gegen diese Million. Bei sehr langen Quoten in den oberen Stufen ist das keine theoretische Marke mehr: Eine gewonnene Fünffachwette aus fünf Aussenseitern kann aus einem Einsatz von wenigen Franken einen Betrag machen, der einen relevanten Teil der Grenze ausschöpft.
Für die Auszahlung selbst gilt ein Punkt, den jeder Kontoinhaber merkt, sobald er zum ersten Mal Geld abhebt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Wer bei einem ausländischen Anbieter Konten ohne Namensprüfung kennt, findet dieses Modell hier nicht.
Wer im bewilligten Angebot bleibt, zahlt dafür mit Einengung: ein Veranstalter je Sprachregion, ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten und Märkte, Wohnsitzpflicht, Identitätsprüfung. Wer sich im ausländischen Angebot umsieht, zahlt mit etwas anderem.
Die Grundlage: warum sich der Einsatz auf 31 Wetten verteilt
Der Reiz einer Full-Cover-Wette liegt in einer Rechnung, die man einmal nachvollziehen muss, um sie zu glauben. Wer fünf Auswahlen für gut hält, kann sie einzeln spielen und fünf Wetten abgeben. Wer sie kombiniert, spielt eine Wette mit der Gesamtquote und braucht alle fünf Treffer. Die Lucky 31 nimmt beide Extreme und alles dazwischen mit. Sie kauft damit eine Eigenschaft, die keine Einzel- und keine Kombiwette hat: Sie zahlt in fast jeder Konstellation etwas aus.

Vom Lucky 15 zur Lucky 63: eine Auswahl verändert alles
Die Zahlenfolge ist nicht willkürlich. Bei vier Auswahlen gibt es 4 Einzelwetten, 6 Doppel, 4 Dreier und 1 Vierfachwette, zusammen 15 Linien. Bei fünf Auswahlen sind es 5, 10, 10, 5 und 1, zusammen 31. Bei sechs Auswahlen sind es 6, 15, 20, 15, 6 und 1, zusammen 63. Jede zusätzliche Auswahl wird an jeder Stufe mitgezählt, und daraus entsteht der Sprung, der die Formate so unterschiedlich teuer macht.
Die Lucky 31 umfasst genau eine Auswahl mehr als die Lucky 15 mit vier Auswahlen und 15 Wetten, und genau eine weniger als die Lucky 63 mit sechs Auswahlen und 63 Wetten. Die Wahl zwischen den drei Formaten ist deshalb keine Frage des Geschmacks, sondern eine Frage des Budgets und der Zuversicht. Ein Format mit einer zusätzlichen Auswahl verdoppelt den Einsatz fast, ohne die Trefferwahrscheinlichkeit im selben Mass zu verbessern.
Warum der Schein mehr kostet als eine Wette
Der Teileinsatz ist die Stellschraube, an der alles hängt. Er gilt für jede der 31 Linien, und die Gesamtsumme entsteht durch blosse Vervielfachung. Wer CHF 0.30 pro Linie wählt, bindet CHF 9.30. Wer CHF 1 pro Linie wählt, bindet CHF 31. Wer CHF 5 pro Linie wählt, bindet CHF 155. Bei Jouez Sport liegt diese letzte Zahl noch unter der Schein-Obergrenze von CHF 7’500, bei einem Teileinsatz von CHF 10 mit CHF 310 ebenfalls.
Die Kosten entstehen vor dem ersten Ergebnis. Anders als bei einer Einzelwette, bei der ein Fehler den kleinen Einsatz kostet, kostet ein Fehler in einer Lucky 31 einen erheblichen Teil des Bündels, weil jede Linie mit der falschen Auswahl stirbt. Nur die Linien, die ausschliesslich richtige Auswahlen enthalten, zahlen. In einer Lucky 31 mit fünf Auswahlen und vier Treffern sind es die vier Einzelwetten auf die Treffer, sechs der zehn Doppel, vier der zehn Dreier und die eine Vierfachwette der Treffer, also 15 zahlende Linien von 31.
Die unteren Stufen fangen den Fall ab, die oberen treiben den Ertrag. Diese Arbeitsteilung ist der ganze Trick. Wer den Einsatz nach oben schraubt, um die Fünffachwette zu vergrössern, vergrössert gleichzeitig alle 30 anderen Linien. Wer dagegen den Teileinsatz senkt, um die Gesamtkosten zu drücken, senkt auch den Ertrag der Linien, die am wahrscheinlichsten zahlen. Es gibt keinen Hebel, der nur die oberen Stufen betrifft, und wer einen findet, findet ihn nicht in den Bedingungen, sondern in einem Rechenfehler.
Ein Detail, das in der Praxis mehr Gewicht hat als der Ertrag: Ein Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Eine Systemwette lässt sich damit nur als Ganzes beenden, nicht in den Linien, die noch offen sind. Für 31 Linien heisst das: kein Teilverkauf der aussichtslosen Hälfte.
Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Abschlag ist der Preis dafür, den Rest des Risikos abzugeben, und bei einer Wette, die auf viele Ereignisse verteilt ist, ist dieser Abschlag schwerer zu beurteilen als bei einer Einzelwette. Die Livewette bei Sporttip gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter und eine geschlossene Liste
Die rechtliche Grundlage des Schweizer Sportwettenmarktes ist der Geldspielgesetz-Rahmen: Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und werden von der Gespa beaufsichtigt. Die Gespa ist die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1.1.2021 in Kraft. Für Casinos ist eine andere Behörde zuständig, die Eidgenössische Spielbankenkommission. Zwei Behörden, zwei Zuständigkeiten, und wer in einer Diskussion die falsche nennt, hat den Schweizer Markt noch nicht verstanden.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, nämlich eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die eine ist Swisslos, eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die andere ist die Loterie Romande, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone veranstaltet, ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne nennt, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende zählt.
Die beiden bedienen getrennte Gebiete, und das ist keine Förmlichkeit. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Spielerkonto ist damit nicht nur eine Frage der Staatsangehörigkeit, sondern des Wohnorts.
Wer mitspielen darf und wer nicht
Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der letzte Satz ist keine Formalie, sondern der Grund, warum ein Wettschein aus der eigenen Disziplin auch bei einem Treffer wertlos sein kann.
Was überhaupt gewettet werden darf
Erlaubt sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste, nämlich die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Für eine Lucky 31 ist das eine relevante Einengung. Fünf Auswahlen müssen aus dem erlaubten Katalog stammen, und wer gewohnt ist, in ausländischen Angeboten auf Kuriositäten zu setzen, findet hier dafür keine Zeile. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Cash-Out ist nicht geregelt und damit Sache des Veranstalters, kein gesetzlicher Anspruch. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht festgestellt, und zu Esport gilt nur eines: Esport steht nicht auf der Gespa-Liste.
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit gibt es nicht.
Ausländische Anbieter: keine Geltung, keine Verbindung, kein Rechtsweg
Eine ausländische Bewilligung, aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land, hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Die spielende Person wird nicht bestraft. Das ist der Satz, den man am häufigsten falsch hört, und er hilft weniger, als er klingt: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie unter anderem bet365 als auf der Liste stehend nennt. Eine Sperre ist damit kein dauerhafter Zustand, sondern ein Versteckspiel mit wechselndem Ausgang.
Die nüchterne Einordnung lautet: Ein ausländischer Anbieter bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und eine steuerliche Behandlung der Gewinne nach kantonalem Recht. Das bewilligte Angebot bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl.
Was die Bewilligung beim Geld mitbringt
Bei den Zahlungen ist die Regel klar und eng. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen. Gegen unerlaubte Wettanbieter gibt es in der Schweiz kein Zahlungsblockierungsinstrument; Banken und Kartenschemes blockieren solche Zahlungen nicht.
Bei den Steuern gilt eine Freibetragslogik, und die Zahl ist so hoch, dass sie für normale Wettscheine irrelevant ist. Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb ist die einzig richtige Antwort auf die Frage «ab wann?» die Wendung je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird, indem der Gewinn deklariert wird. Eine typische Wetterin oder ein typischer Wetter gewinnt weit darunter: dann fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.
Ein Schweizer Sportwettenmarkt kennt übrigens keine Wettsteuer auf den Einsatz. Diese Behauptung taucht regelmässig auf und ist falsch. Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer über die Grenze spielt, sollte die eigene kantonale Praxis kennen. Für verbindliche Auskünfte ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Verantwortung: das Limit, das eine Systemwette braucht
Ein Wettschein mit 31 Linien bindet schneller einen grösseren Betrag als eine einzelne Wette. Das ist keine moralische Feststellung, sondern eine Eigenschaft der Struktur. Wer CHF 5 pro Linie wählt, hat CHF 155 ausgegeben, bevor das erste Spiel angepfiffen ist, und diese 155 Franken sind nicht durch einen späten Treffer zurückzuholen, wenn die Mehrheit der Linien tot ist. Deshalb ist die Voreinstellung eines Verlustlimits keine Formalie für schwache Nerven, sondern die einzige Bremse, die vor dem Schein wirkt und nicht danach.
Die Limiten setzen in der Schweiz die Spielenden selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss dafür einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Limite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Unterschied zwischen Senken und Erhöhen ist das eigentliche Schutzprinzip. Nach Gesetz wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer an einem guten Abend beschliesst, das Limit zu verdreifachen, hat drei Tage Zeit, den Beschluss noch einmal zu überdenken. Ein gesetzlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht, und wer einen solchen aus einem Nachbarland kennt, findet hier ein anderes Modell: kein staatlicher Deckel, sondern selbst gesetzte Höchstwerte mit Verzögerung bei der Erhöhung.
Dazu kommen die Sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Gesetz können überdies überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen gesperrt werden. Eine freiwillige Sperre lässt sich grundsätzlich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein Mechanismus, den man kennen sollte, weil er die Reichweite der Sperre definiert: Das Sperrregister erfasst die bewilligten Schweizer Anbieter und die Casinos, nicht die ausländischen Wettseiten. Eine in der Schweiz eingetragene Sperre hält niemanden davon ab, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein Konto zu eröffnen. Genau hier zeigt sich, dass die Selbstsperre nur so weit reicht wie das bewilligte System, und dass der Umweg über eine ausländische Seite das eigene Limit umgeht, ohne dass jemand einschreitet.
Ein weiteres Werkzeug sitzt im Guthaben selbst. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist die einzige Stelle im Schweizer Angebot, an der ein harter Betrag pro Zeitfenster wirkt, und sie betrifft nur das Guthaben, nicht die Wetten.
Wer eine Lucky 31 plant, kann drei Dinge vorher festlegen, und keines davon kostet etwas. Erstens den Teileinsatz, aus dem sich der Gesamteinsatz zwingend ergibt. Zweitens die Verlustlimite für den Monat, in dem der Schein gespielt wird. Drittens die Frage, ob nach dem Schein Schluss ist oder der nächste gleich folgt.
Was die Aufsicht über den Jugendschutz an den Verkaufsstellen angeht, so liefert die Gespa eine unbequeme Zahl: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Theke ist damit keine verlässliche Grösse, und wer diesen Punkt in einer Diskussion als Beleg für ein strenges System anführt, hat die Zahl nicht gelesen.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die beiden ersten Namen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, die acht folgenden nicht. Die Reihenfolge folgt dieser Trennung, nicht einer Rangliste der Angebote. Alle acht ausländischen Namen sind mit derselben Einordnung versehen: ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip: das bewilligte Angebot für die Deutschschweiz
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip und decken das Gebiet der Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab.
Die Systemwetten-Obergrenze liegt bei CHF 10’000 pro Wette, während eine Einzel- oder Kombinationswette höchstens CHF 1’000 Einsatz tragen darf. Diese Staffelung ist bemerkenswert, weil sie die Systemwette gegenüber der Kombiwette bevorzugt: Ein Veranstalter, der Systemwetten bis CHF 10’000 zulässt, rechnet offenbar mit Kunden, die ein grösseres Bündel bauen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 gilt für Einzel- und Kombinationswetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei den Funktionen ist Sporttip gut ausgestattet, aber mit Bedingungen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ausgeführt ist ausgeführt, eine Rücknahme gibt es nicht, und garantiert ist der Cash-Out für keinen Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn und hängt vom Stand der Ereignisse ab. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, mit 5 % auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, alles limitiert. Quoten- und Profitboosts gelten nur online, sind pro Person einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.
Beim Geld fallen zwei Regeln auf, die man vorher kennen sollte. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. 26 Wochen sind grosszügig, die 10 Tage für eine Einsprache sind es nicht. Wer einen Gewinn liegen lässt, hat ein halbes Jahr Zeit. Wer sich beschweren will, hat zehn Tage.
Die Richtung dieses Angebots ist klar: ein dichtes Funktionspaket mit vielen Bedingungen, eine hohe Systemwetten-Obergrenze und ein Rechtsrahmen, der einen Beschwerdeweg kennt. Wer eine Lucky 31 mit einem Teileinsatz spielt, der über CHF 300 pro Linie liegt, kommt hier als Einziger unter den zehn Namen überhaupt in Frage.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit engeren Schein-Grenzen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für Spielende aus der Deutschschweiz ist dieses Angebot damit nicht zugänglich, und das ist keine Formalie, sondern die Folge der Gebietsteilung.
Die Einsatzgrenzen sind die engsten im Vergleichsfeld. Der Mindesteinsatz beträgt online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei einer Lucky 31 mit 31 Linien entspricht das einem maximalen Teileinsatz von rund CHF 240 pro Linie, bis die Schein-Obergrenze greift.
Die Auszahlungsobergrenzen sind ebenfalls beziffert: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Die zweite Zahl ist die relevante für eine Lucky 31, weil ein Wettschein mit Multiples ein Schein ist und die Summe aller Linien gegen diese Million läuft. Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Interessant ist das Verhältnis der beiden Begrenzungen zueinander. Die Quotenobergrenze von 100’000 ist bei einer Fünffachwette aus mittleren Quoten schnell erreicht, während die Million bei einem Teileinsatz von CHF 2 pro Linie und einem Gesamteinsatz von CHF 62 in weiter Ferne liegt. Das eigentliche Limit für die meisten Spielenden ist deshalb nicht der Höchstgewinn, sondern der Höchsteinsatz pro Wettschein.
Für Systemwetten bedeutet das ein anderes Profil als bei Sporttip: weniger Spielraum nach oben, eine klare Kappung der Gewinnsumme und ein Mindesteinsatz, der doppelt so hoch liegt wie bei der Konkurrenz. Wer mit CHF 0.20 pro Linie rechnen will, findet hier keine Grundlage.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
IviBet gehört zur Gruppe der Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung besitzen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht nicht, ebenso wenig ein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was das im Alltag bedeutet, zeigt sich an der Zugangsfrage. Eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen läuft über mehrere Tage oder Wochen, und ein Anbieter, dessen Domain blockiert werden kann, ist während dieser Zeit kein stabiler Ort für einen offenen Wettschein. Ein Wechsel der Adresse gehört zum Geschäftsmodell und zum Geschäft der Aufsicht gleichermassen.
Wer die Seite dennoch nutzt, nutzt sie bewusst ausserhalb des Systems, das in der Schweiz Beschwerden, Sperren und eine Aufsicht kennt. Für einen Wettschein mit 31 Linien ist das ein schlechtes Verhältnis von Aufwand zu Unsicherheit.
bet365: bereits auf der Sperrliste genannt
bet365 hat keine Schweizer Bewilligung, und die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Bei diesem Namen ist die Sperre kein hypothetischer Fall. Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als auf der Sperrliste stehend, im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, bei dem blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden. Die erste Sperrliste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die praktische Folge ist unangenehm: Wer sich heute registriert, erreicht morgen möglicherweise nicht mehr dieselbe Adresse, und es ist nicht gesagt, dass die neue dieselbe ist.
Für einen langfristigen Wettschein ist das der schlechteste denkbare Zustand. Eine Lucky 31 will über die Laufzeit ihrer fünf Ereignisse erreichbar bleiben, und ein Anbieter, der in der Sperrliste steht, kann diese Erreichbarkeit nicht versprechen. Die Bekanntheit der Marke ist dabei kein Argument, sondern das Gegenteil: Je bekannter, desto wahrscheinlicher steht sie auf der Liste.
Jackbit: ohne Schweizer Beschwerdeweg
Jackbit fällt unter dieselbe Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, eine ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz. Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg ist nicht vorhanden. Die Domain kann blockiert werden.
Entscheidend ist hier die Frage nach dem Weg, wenn etwas schiefgeht. Im bewilligten Schweizer System gibt es eine Aufsichtsbehörde, eine Einsprachefrist und eine Adresse, an die man sich wenden kann. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine dieser drei Dinge. Wer eine Auszahlung reklamiert, verhandelt mit einer Firma, die in der Schweiz nicht greifbar ist, und über einen Wettschein mit mehreren offenen Ereignissen lässt sich trefflich streiten, weil jede Linie einzeln bewertet wird.
Für Bankrolls, die einen Streit überhaupt verkraften, mag das angehen. Für einen Schein, bei dem 31 Linien gegen eine Gegenpartei ohne lokalen Sitz laufen, ist es das falsche Risiko.
Sportaza: die Sperre reicht nicht über die Grenze
Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain kann per DNS blockiert werden.
Interessant ist bei diesem Namen die Sperrmechanik. Eine unbefristete Spielsperre, die bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter eingetragen wird, gilt in einem schweizerischen Register und erstreckt sich auch auf Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie auf das Fürstentum Liechtenstein. Sie erstreckt sich nicht auf Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer sich in der Schweiz sperren lässt, um Abstand zu gewinnen, findet bei einem solchen Anbieter weiterhin eine offene Tür, und niemand fängt ihn ab.
Eine Wette mit 31 Linien ist das Format, das am ehesten zu einem erhöhten Einsatz verleitet, weil jede untere Stufe das Gefühl vermittelt, abgesichert zu sein. Eine Umgebung, in der eine Selbstsperre nicht greift, ist dafür der denkbar ungünstigste Ort.
HornetBet: Gewinne nach kantonalem Steuerrecht
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung, die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Bei diesem Namen lohnt ein Blick auf die Steuerseite, die man bei ausländischen Anbietern oft übersieht. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und man könnte daraus einen Vorteil ableiten. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Ein Gewinn, der bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter unter dem Freibetrag steuerfrei geblieben wäre, kann hier voll steuerbar sein.
Dieser Punkt trifft eine Systemwette härter als eine Einzelwette, weil eine Lucky 31 bei mehreren Treffern mehrere Auszahlungen erzeugt. Wer die Steuerfolge nicht kennt, kennt seinen Nettogewinn nicht. Zuständig für verbindliche Auskünfte ist die kantonale Steuerverwaltung.
Bahigo: Einzug von Einsätzen und Gewinnen
Bahigo ist ohne Schweizer Bewilligung im Netz unterwegs, mit einer gemeldeten Bewilligung, die nicht festgestellt ist, und ohne Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Der entscheidende Punkt bei diesem Namen ist ein rechtlicher, der den Spielenden selbst betrifft. Die spielende Person wird bei einer illegalen Veranstaltung nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Ein Gewinn ist dann nicht steuerfrei, sondern fort. Das ist der Grund, warum die Frage «ist das verboten?» die falsche ist und die richtige lautet: «Wem gehört mein Gewinn, wenn es Streit gibt?»
Bei einer Lucky 31 mit 31 Linien und entsprechend vielen Einzelauszahlungen ist die Zahl der Angriffspunkte gross. Der Gewinn, den man verliert, ist nicht nur der eine grosse Treffer.
FortuneJack: keine Fair-Play-Kontrolle
FortuneJack gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Bewilligung, die nicht festgestellt ist, und ohne Geltung in der Schweiz. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierung über die Sperrliste möglich.
Was hier fehlt, ist nicht nur der Rechtsweg, sondern die Kontrolle darüber, ob ein Markt fair bewertet ist. Im bewilligten System ist der erlaubte Katalog durch die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten festgelegt, in der Version vom 10.09.2026. Esport steht nicht darauf, Eckball- und Kartenmärkte stehen nicht darauf, Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ein Anbieter ohne Bewilligung unterliegt dieser Liste nicht.
Für eine Lucky 31 hat das eine konkrete Folge. Fünf Auswahlen, die auf einem erlaubten Katalog beruhen, sind überprüfbar. Fünf Auswahlen aus einem selbst gewählten Angebot sind es nicht, und wenn eine davon an einem Ereignis hängt, dessen Bedingungen niemand kontrolliert, wird der ganze Schein unüberprüfbar. Bei 31 Linien multipliziert sich diese Unüberprüfbarkeit.
Coolzino: eine Bewilligung irgendwo ist keine Bewilligung hier
Coolzino ist ohne Schweizer Bewilligung tätig, mit einer gemeldeten Bewilligung, die nicht festgestellt ist. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain kann blockiert werden.
Der wichtigste Irrtum, der bei solchen Namen entsteht, ist der Schluss von einer ausländischen Aufsicht auf einen Schutz. Eine Bewilligung schützt die Spielenden dort, wo sie erteilt wurde, und in dem Rahmen, den das erteilende Land vorsieht. Sie sagt nichts über den Schweizer Rechtsweg, nichts über das Schweizer Sperrregister und nichts über die Schweizer Limiten für Verluste und für Systemwetten.
Wer bei Coolzino eine Lucky 31 mit einem Teileinsatz von CHF 50 spielt, hat CHF 1’550 ohne Schweizer Aufsicht gebunden. Kein Schweizer Veranstalter hat diesem Schein zugestimmt, und keine Schweizer Stelle sieht ihn.
Was am Ende ausgezahlt wird: die Rechnung für eine volle Lucky 31
Rechnen lässt sich eine Lucky 31 nur mit einem Beispiel, weil die Quoten der fünf Auswahlen erst den Ertrag bestimmen. Das folgende Beispiel ist ausdrücklich eine Beispielrechnung mit angenommenen Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50, kein Zitat eines aktuellen Preises. Der Teileinsatz beträgt CHF 1 pro Linie, woraus ein Gesamteinsatz von CHF 31 entsteht.
Der einfache Fall zuerst: Eine gewonnene Einzelwette zahlt Einsatz mal Quote zurück. Eine Linie mit CHF 1 auf Quote 1.50 bringt CHF 1.50, eine auf 2.00 bringt CHF 2.00, eine auf 2.50 bringt CHF 2.50. Eine Dreierwette aus den drei Quoten trägt die Gesamtquote 7.50, weil sich die Einzelquoten multiplizieren, und zahlt aus einem Teileinsatz von CHF 1 ebenfalls CHF 7.50. Je höher die Stufe, desto grösser der Hebel auf dieselben CHF 1.
Der Band der möglichen Auszahlung entsteht aus der Frage, wie hoch die Quoten der fünf Auswahlen liegen. Rechnet man alle fünf Auswahlen mit der kleinsten angenommenen Quote von 1.50, zahlen die 31 Linien zusammen CHF 96.66 aus einem Gesamteinsatz von CHF 31. Mit der mittleren Quote von 2.00 für alle fünf Auswahlen kommt man auf CHF 242.00. Mit der höchsten angenommenen Quote von 2.50 für alle fünf Auswahlen liegt das Ergebnis bei CHF 524.22, wiederum auf einen Einsatz von CHF 31. Das Band reicht also von rund CHF 97 bis rund CHF 524, unter der Annahme, dass alle fünf Auswahlen aufgehen und dass alle fünf Quoten auf demselben der drei angenommenen Niveaus liegen.
Der zweite Teil der Rechnung ist der unangenehmere, und er betrifft nicht die Höhe der Quoten, sondern die Zahl der Treffer. Bleibt eine der fünf Auswahlen auf der Strecke, sterben alle Linien, die sie enthalten. Bei angenommenen Quoten von 2.00 für alle Auswahlen und vier Treffern bleiben die vier Einzelwetten auf die Treffer, sechs der zehn Doppelwetten, vier der zehn Dreierwetten und die eine Vierfachwette aus den Treffern, also 15 Linien. Sie zahlen zusammen CHF 80 aus, verglichen mit einem Gesamteinsatz von CHF 31.
Drei Treffer sind die Schwelle, an der die Rechnung kippt. Bei angenommenen Quoten von 2.00 und drei richtigen Auswahlen bleiben drei Einzel-, drei Doppel- und eine Dreierwette, zusammen sieben zahlende Linien und CHF 26 Auszahlung. Der Gesamteinsatz beträgt CHF 31. Aus der Systemwette wird an dieser Stelle ein Verlustgeschäft, obwohl mehr als die Hälfte der Auswahlen richtig war.
Zwei Treffer sind noch deutlicher: Es bleiben zwei Einzelwetten und eine Doppelwette, zusammen CHF 8. Die unteren Stufen einer Lucky 31 fangen viel ab, aber nicht alles. Wer die Zahlen einmal mit dem eigenen Teileinsatz multipliziert, weiss vor dem Schein, wie viele Treffer er braucht, um überhaupt den Einsatz zurückzuholen. Diese Zahl ist die einzige, die zählt.
Häufige Fragen zu Lucky-31-Wetten
Was steckt hinter dem Namen Lucky 31?
Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf fünf Auswahlen, die aus 31 einzelnen Wetten besteht. Der Name kommt von der Zahl der Linien, nicht von einer Erfolgsaussicht. Sie deckt jede mögliche Kombination der fünf Auswahlen ab und schliesst die fünf Einzelwetten ausdrücklich ein, sodass auch ein einziger Treffer noch eine Auszahlung erzeugt.
Wie kommen die 31 Wetten zustande?
Aus fünf Auswahlen ergeben sich fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Diese fünf Zahlen addieren sich zu 31. Jede Linie trägt einen eigenen Teileinsatz, und der Gesamteinsatz ist das Einunddreissigfache dieses Teileinsatzes. Die oberen Stufen binden dabei nur einen kleinen Teil der Linien.
Wo liegt der Unterschied zwischen Lucky 15, 31 und 63?
Die Formate unterscheiden sich in der Zahl der Auswahlen und der Linien. Die Lucky 15 hat vier Auswahlen und 15 Wetten, die Lucky 31 hat eine Auswahl mehr und 31 Wetten, die Lucky 63 hat sechs Auswahlen und 63 Wetten. Eine zusätzliche Auswahl verdoppelt den Einsatz fast, weil sie auf jeder Stufe mitgezählt wird.
Wie hoch ist der Gesamteinsatz einer Lucky 31?
Der Gesamteinsatz ist der Teileinsatz mal 31, weil jede der 31 Linien gleich viel kostet. Bei CHF 1 pro Linie sind es CHF 31, bei CHF 2 pro Linie CHF 62, bei CHF 5 pro Linie CHF 155. Bei Jouez Sport darf ein Wettschein mit Multiples insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten, was den Teileinsatz nach oben begrenzt.
Was kostet die Marge in jeder Quote?
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von allen Einsätzen eines Marktes einbehält. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes, und die Marge ist 100 % minus diesem Anteil. Eine Lucky 31 zahlt diese Marge auf jeder der 31 Linien, also einunddreissig Mal.
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Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
