CS 2 wetten in der Schweiz – zwei Wege, zwei Preise

Updated Oktober 2026
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Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem Holzschreibtisch neben einer Tischlampe, draussen ist es Abend

Oktober 29, 2026 – Bewilligungsstand und Limiten geprüft gegen das Verzeichnis der Gespa und die Spielregeln von Sporttip und Jouez Sport.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer in der Schweiz auf ein CS-2-Match Geld setzen will, stösst auf eine Lücke, die keine Marketingseite erwähnt: Counter-Strike ist nicht Teil des Verzeichnisses der zugelassenen Sportarten und Wettarten. Das ist keine Kleinigkeit am Rand, sondern der Grund, weshalb dieses Thema in der Schweiz anders aussieht als in Deutschland oder Österreich. Es gibt kein Schweizer Angebot. Es gibt nur Anbieter ohne Bewilligung.

Zwei Wege stehen offen, und sie sind teuer auf unterschiedliche Art. Der eine führt zu Swisslos oder Loterie Romande – mit Bewilligung, mit Limiten, die man selbst setzen muss, mit Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, mit Spielerschutz, den ein Gericht durchsetzen kann. Nur: E-Sport findet dort nicht statt. Der andere führt zu einem der internationalen Anbieter, die CS 2 in ihrem Programm führen, von HornetBet über GGBet bis myBet. Dort gibt es das Spiel. Es gibt nur nichts drumherum, was in der Schweiz gilt.

Diese Unterscheidung ist der Kern jeder Frage, die man sich vor dem ersten Einsatz stellen sollte. Nicht «welche Quote ist höher», sondern «welche der beiden Folgen kann ich tragen». Wer das einmal klar hat, liest jede Werbeseite anders. Die Quoten sind bei den Anbietern ohne Bewilligung in der Regel schärfer, die Auswahl an CS-2-Märkten grösser, und die Rechnung, die man in jedem zweiten Forum findet, geht fast immer auf. Nur endet sie an der Stelle, an der etwas schiefgeht.

Spielerschutz und Limiten: was der Schweizer Rahmen verlangt

Grundlagen der Selbstkontrolle: wer Limiten setzt und wer nicht

Der Schweizer Spielerschutz beginnt mit einer Umkehrung dessen, was Anbieter ohne Bewilligung gern anbieten. Hier setzt nicht das Haus die Limite, hier setzt sie der Spielende selbst. Der Veranstalter mit Bewilligung muss von seinen Kundinnen und Kunden verlangen, dass sie sich Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat geben. Das Gesetz schreibt den Mechanismus vor, nicht die Zahl.

Eine Sanduhr steht auf einem Schreibtisch neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Einträgen im Licht einer Lampe
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Bei Swisslos sieht diese Pflicht konkret so aus: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer den Wert nach oben korrigieren will, muss also drei Tage mit dem alten auskommen. Dazu kommt optional eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Trick an der Sache. Nicht die Zahl, die Frist. Wer nach einem verlorenen Abend die Limite erhöhen möchte, hat drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen – und genau diese drei Tage sind der Punkt. Der Gesetzgeber verlangt eine Erhöhungssperre, Swisslos setzt sie in seinen eigenen Bedingungen bei 72 Stunden an. Bei Loterie Romande gilt die gleiche Mechanik für Jouez Sport, mit den gleichen Fristen. Wer das als Gängelei liest, hat noch nie mit jemandem gesprochen, der nachts um zwei die Limite hochgestellt hat.

Interessant ist der Vergleich mit der anderen Seite: Ein internationaler Anbieter ohne Bewilligung muss gar keine Verlustlimite verlangen. Er kann es anbieten, er muss nicht. Das Fehlen dieser Pflicht liest sich in Werbetexten als Freiheit. Es ist die Freiheit, ohne Netz zu springen.

Eigenverantwortung konkret: Sperren, Pausen und das schweizweite Register

Die Selbstkontrolle endet nicht bei Zahlen. Sie kennt einen Schalter, der härter wirkt als jede Limite. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für vier Wochen sperrt, kommt in diesen vier Wochen nicht hinein – nicht durch einen Anruf, nicht durch eine Ausnahme, nicht durch gutes Zureden.

Daneben steht die unbefristete Spielsperre. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Unterschied zwischen einem Hausverbot und einem Register: Eine Sperre bei einem einzelnen Anbieter lässt sich beim nächsten umgehen, ein Registereintrag nicht. Wer sich dort einträgt, ist für die gesamte bewilligte Schweizer Spielwelt draussen.

Auch hier zeigt der Seitenblick die eigentliche Rechnung. Der Registereintrag greift nur bei Anbietern, die am Register hängen. Alle zehn internationalen Marken, die in diesem Vergleich auftreten, sind nicht daran angeschlossen. Wer sich sperrt und dann zu einem Anbieter ohne Bewilligung wechselt, hat eine Sperre, die nichts sperrt. Das ist keine Nebenbemerkung, das ist der Kern: Ein Schutzmechanismus ist nur so viel wert wie die Zahl der Häuser, die ihn lesen.

Ein weiterer Punkt gehört zur Selbstkontrolle, und er betrifft nicht die Menge, sondern die Form: Verluste aus einer Sitzung lassen sich nicht per Kredit finanzieren. Ein bewilligter Veranstalter darf Spielenden keinen Kredit gewähren. Wer sein Konto leergeräumt hat, kann bei Swisslos nicht auf Rechnung weiterspielen.

Wer das eigene Verhalten prüfen will, findet bei den bewilligten Veranstaltern Hilfsangebote und Verweise auf Fachstellen; die Gespa publiziert ihre Aufsichtsentscheide und Informationsmaterial. Diese Kanäle stehen unabhängig davon offen, ob die Person ein Konto hat.

Einzahlungen, Auszahlungen und die Grenze, die das Konto nennen muss

Wer sein Spielerkonto auflädt oder Gewinne abzieht, merkt schnell, dass die bewilligten zwei Veranstalter eine eigentümliche Sparsamkeit haben. Beim Schweizer Veranstalter mit Bewilligung existiert kein Konto ohne Namen: Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt Swisslos. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Auszahlung hat dann eine Staffelung, die man kennen sollte: Innert 365 Tagen zahlt Swisslos Spielguthaben zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind grosszügig, die dritte mit 3 % ist es nicht mehr – wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt dafür.

Bei den Gewinnen geht es schneller und automatischer, bis zu einer Schwelle. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die Kontonamen-Regel ist unbequem und genau deshalb wertvoll. Sie schliesst das aus, was ein Konto ohne Bewilligung oft gerade öffnet: die Auszahlung an eine Wallet, die niemandem zuzuordnen ist. Wer in Streit gerät, hat beim bewilligten Veranstalter einen Vertragspartner mit Namen, Sitz und Aufsichtsbehörde. Wer ohne Bewilligung spielt, hat eine Auszahlungsseite.

Wo die Grenzen der Schweizer Vorschrift liegen

Zwei Dinge gehören hier geradegerückt, weil sie in Foren ständig verwechselt werden. Erstens: Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Was es gibt, ist die Pflicht des Veranstalters, selbstgesetzte Höchstwerte zu verlangen. Die Zahl im Konto ist die des Spielenden, nicht die des Staates. Wer behauptet, in der Schweiz liege eine staatliche Depotgrenze bei einem bestimmten Betrag, verwechselt das mit dem System in Deutschland.

Zweitens: Ein Werkzeug, das Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockiert, existiert in der Schweiz nicht. Banken und Kartennetzwerke sperren Zahlungen an solche Anbieter nicht. Was es gibt, ist ein Sperrwerkzeug ganz anderer Art, und es greift nicht am Geld an, sondern am Zugang – mehr dazu dort, wo die Rechtslage besprochen wird.

Und dann ist da noch eine Zahl, die niemand gern zitiert, die aber zur Wahrheit über den Schweizer Sportwettmarkt gehört. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist also nicht lückenlos, sondern in fast der Hälfte der geprüften Fälle durchbrochen. Das relativiert jede Selbstverständlichkeit, mit der man die bewilligte Seite gegen die andere stellt. Zwei Veranstalter mit Bewilligung sind ein Schutzsystem. Sie sind kein Zauber.

Zehn Anbieter im Vergleich: warum der Massstab hier nicht der Bonus ist

Was in dieser Rangliste verglichen wird – und was nicht

Der übliche Buchmachervergleich beginnt mit dem Willkommensbonus und arbeitet sich über die Quoten bis zur App durch. Für CS 2 in der Schweiz taugt diese Reihenfolge nicht, und der Grund liegt nicht in der Auswahl der Kriterien, sondern im Gegenstand. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Alle anderen Marken stehen hier ohne Bewilligung, und deshalb vergleicht man sie an einer anderen Stelle: nicht am Angebot, sondern an der Rechtsfolge.

Die Prüfkriterien ergeben sich daraus beinahe von selbst. Ob eine Bewilligung besteht und wer sie erteilt hat. Ob das Angebot an das Sperrregister angebunden ist. Ob es einen Schweizer Weg gibt, gegen eine verweigerte Auszahlung vorzugehen. Ob Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen laufen. Und dann, erst dann, ob das Produkt selbst etwas taugt – Märkte, Quoten, Auszahlungsmodalitäten.

Der erste Massstab ist also ein Feld, das bei acht von zehn Anbietern gleich leer aussieht. Das ist keine Schwäche des Vergleichs, sondern sein Ergebnis. Wer E-Sport im Programm sucht, findet ihn bei Marken, bei denen das erste Prüfkriterium durchfällt. Wer das System einhält, findet CS 2 gar nicht. Genau in dieser Zange sitzt jeder Schweizer, der auf Counter-Strike setzen will.

Tabelle: wie die zehn Anbieter einzuordnen sind

Die folgende Einordnung nennt zu jeder Marke den Bewilligungsstatus sowie den Veranstalter beziehungsweise die gemeldete Bewilligungslage. Bei den Marken ohne Schweizer Bewilligung ist die gemeldete Bewilligung im Ausland angesiedelt und hat in der Schweiz keine Wirkung.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Rollbit keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Fezbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
GGBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Sportaza keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Interwetten keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BC Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
myBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, die informativ ist, und sie ist es auf ernüchternde Weise: Sie enthält in acht von zehn Zeilen denselben Eintrag. Ein Vergleich, dessen wichtigstes Kriterium bei acht von zehn Kandidaten identisch ausfällt, ist kein Vergleich von Anbietern mehr, sondern eine Feststellung über den Markt. Und diese Feststellung ist der eigentliche Befund: Es gibt in der Schweiz für E-Sport keine Auswahl zwischen Veranstaltern mit Bewilligung, weil es genau zwei Veranstalter mit Bewilligung gibt und keiner davon E-Sport anbietet.

Die zweite Spalte trägt dagegen mehr, als sie auf den ersten Blick verspricht. Bei Swisslos steht eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 tätig ist. Bei Loterie Romande steht eine Gesellschaft, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone veranstaltet und als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne nennt, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Das sind fassbare Grössen. Ein Veranstalter mit Sitz, Statut und Aufsichtsbehörde ist im Streitfall etwas anderes als eine Marke, deren Bewilligung sich nicht feststellen lässt.

Wer sich für eine der acht Marken ohne Bewilligung entscheidet, sollte das zweite Kriterium nicht als Formalie abtun. «Ohne Wirkung in der Schweiz» heisst in der Praxis: kein Schweizer Gerichtsweg bei einer verweigerten Auszahlung, keine Bindung an das Sperrregister, keine Aufsicht, die auf eine Beschwerde hin tätig wird. Das sind nicht drei Punkte auf einer Checkliste. Es ist der Unterschied zwischen einem Ansprechpartner und einer Adresse.

Swisslos Sporttip – der bewilligte Weg, auf dem CS 2 fehlt

Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, veranstaltet von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung deckt ein Grossspiel ab, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Mehr Schweizer Rahmen gibt es nicht.

Das Vertragsgebiet ist genau umrissen: Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer dort wohnt, kann ein online geführtes Konto eröffnen, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat, keiner Spielsperre unterliegt und sich noch nie registriert hat, denn jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. So sieht eine Identitätsprüfung aus, und wer sie umständlich findet, sollte wissen, dass genau sie den Kanal für Auszahlungen auf den eigenen Namen öffnet.

Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport der Loterie Romande das entsprechende Gegenstück. Für CS 2 nützt beides nichts.

Das Produkt selbst hat Eigenheiten, die man kennen muss, wenn man die bewilligte Seite fair beurteilen will. Die Spielregeln sind detailliert und in einigen Punkten streng. Die Wette verliert ihre Gültigkeit, wenn ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird; bei Einzelwetten wird zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Bei spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist kein Kleingedrucktes, das ist die Frage, welchem Anbieter man in der letzten Spielminute vertraut.

Es gibt auch Funktionen, die in der Debatte um Sporttip selten auftauchen. Cash-Out ist verfügbar, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann jederzeit geändert werden. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Es gibt auch Quoten- und Profitboosts, jeweils nur einmal pro Wettenden nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Einsatzgrenzen sind betriebliche Bedingungen, keine Gesetzesnormen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit grösseren Einsätzen plant, merkt hier sehr schnell, dass die bewilligte Seite nicht die Seite der grossen Zahlen ist.

Und dann kommt der Punkt, um den es auf dieser Seite geht. CS 2 ist bei Sporttip nicht spielbar. E-Sport steht nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa. Die bewilligte Seite des Schweizer Sportwettmarkts ist für Taktik-Shooter geschlossen, nicht aus Abneigung, sondern aus Definition.

Was von diesem Anbieter bleibt, ist ein sauber geführtes Buch über einen geschlossenen Katalog. Die Wette auf ein CS-2-Match findet dort keine Heimat; wer Sporttip nutzt, nutzt es für Sportarten, die auf der Liste stehen. Das ist keine kleine Einschränkung, es ist die Grenze des Produkts.

Loterie Romande Jouez Sport – dasselbe in sechs Kantonen, mit derselben Lücke

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrave sowie 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Bewilligung für ein Grossspiel, wieder mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter Gespa-Aufsicht.

Die Struktur ist die gleiche wie bei Swisslos, nur mit vertauschten Gebieten. Ein online geführtes Konto ist Personen vorbehalten, die in einem der sechs Kantone wohnen, und die Identität wird geprüft. Wer in Genf lebt, kann Jouez Sport nutzen und nicht Sporttip; wer in Zürich lebt, umgekehrt. Diese Aufteilung ist der Preis des Systems: Zwei Veranstalter, die sich kein Gebiet streitig machen, decken zusammen die ganze Schweiz ab – aber nicht überall mit demselben Angebot.

Auch die Schutzmechanik wiederholt sich, mit denselben Fristen. Verlustlimiten müssen gesetzt werden, eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden in den eigenen Bedingungen. Das Sperrregister gilt ebenfalls, denn es ist schweizweit und umfasst ohnehin alle bewilligten Anbieter.

Für CS 2 ändert sich an der Ausgangslage nichts. Es gibt keinen E-Sport bei Jouez Sport. Das Verzeichnis der zugelassenen Wettarten gilt für beide Veranstalter gleichermassen, und Counter-Strike steht nicht darauf. Wer in Lausanne wohnt und Counter-Strike wetten will, hat also nicht die bessere Hälfte der Schweiz erwischt – er hat lediglich die andere.

Der bleibende Wert liegt woanders. Wer ohnehin in der Westschweiz wohnt und einen Schweizer Veranstalter mit geprüfter Identität, Auszahlung auf den eigenen Namen und einem Register sucht, das auch Casinos umfasst, findet ihn hier. Für das Thema dieser Seite bleibt es bei einem Nein mit sauberer Begründung.

Warum die acht Marken ohne Bewilligung überhaupt in einer solchen Liste stehen

Die acht Marken, die hier ohne Schweizer Bewilligung auftreten, sind keine Kuriosität. Sie sind das, was Schweizer beim Suchen tatsächlich finden. HornetBet, Rollbit, Fezbet, GGBet, Sportaza, Interwetten, BC Game und myBet treten in Suchergebnissen und in Foren auf, und bei mehreren von ihnen spielt E-Sport eine sichtbare Rolle. Es wäre keine Auskunft über den Markt, sie aus einer Rangliste wegzulassen.

Der Rahmen für diese acht ist in allen Fällen derselbe. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Ein ausländischer Anbieter kann eine Bewilligung irgendwo auf der Welt halten; in der Schweiz hat sie keine Wirkung. Keine der acht Marken ist an das Schweizer Sperrregister angebunden, keine bietet einen Schweizer Rechtsweg, und die Domains jeder dieser Marken können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.

Für Werbung gilt eine Grenze, die für Werbetreibende empfindlich ist und deshalb selten erwähnt wird: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Deshalb beschreibt diese Seite die acht Marken und bewertet sie – und lädt niemanden zu ihnen ein. Die Begründung ist nicht Zurückhaltung aus Vorsicht. Es ist die einfache Feststellung, dass das Bezeichnen und Bewerten erlaubt ist und das Anpreisen nicht.

Wer sich diesen acht Marken zuwendet, sollte wissen, was er mitnimmt und was er liegen lässt. Mitnehmen lässt er sich ein breiteres Programm, in dem CS 2 vorkommen kann, und meist günstigere Margen als bei einem bewilligten Veranstalter mit festem Katalog. Liegen lässt er das Register, den Rechtsweg, die Aufsicht und jede Instanz, die auf eine Beschwerde wegen einer Auszahlung reagiert. Beides steht im gleichen Absatz, und wer nur die erste Hälfte liest, hat die Hälfte des Angebots nicht gesehen.

Wie lange eine Quote gilt, wenn ein Zwei-Weg-Markt zwei gleiche Preise trägt

Die Marge ist der Preis, den der Anbieter in jede Quote einbaut, und sie lässt sich aus den Quoten eines Marktes direkt ausrechnen. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 auf beiden Seiten – ein Beispiel, keine zitierte Quote. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 dividiert durch die Summe der Kehrwerte der beiden Quoten. Bei 1.90 und 1.90 ergibt 1/1.90 plus 1/1.90 den Wert 1’053. Der Kehrwert davon ist 0.95, also 95 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 % und damit rund 5 % des Einsatzes.

Das ist die Grundrechnung, und sie hat eine Bedingung, die sie erst nützlich macht. Der Wert gilt für einen Markt, in dem die beiden Quoten genau so stehen. Steht auf einer Seite 1.90 und auf der anderen 2.00, verschiebt sich der Schlüssel, und der Anbieter verdient weniger an diesem Markt; stehen 1.85 und 1.85, verdient er mehr. Die Marge ist also keine Eigenschaft des Anbieters, sondern eine Eigenschaft des Marktes zu dem Zeitpunkt, an dem man hinsieht.

Damit wird die Marge zum Massstab, an dem sich ein CS-2-Angebot beurteilen lässt, ohne irgendetwas über den Ausgang wissen zu müssen. Auf den üblichen Zwei-Weg-Märkten eines E-Sport-Matches liegt der Quotenschlüssel häufig bei etwa 95 % und darüber, woraus eine Marge von etwa 5 % resultiert; auf dünner gehandelten Märkten – exotische Handicaps, einzelne Runden, Spezialmärkte rund um ein Turnier – kann sie deutlich höher liegen. Diese Bandbreite ist das Entscheidende: Es gibt nicht die Marge eines Anbieters, es gibt nur die Marge eines Marktes.

Wer mehrere Anbieter gegeneinander abwägen will, braucht dafür die Quoten desselben Marktes desselben Ereignisses zum gleichen Zeitpunkt. Ein Vergleich, der die Quote für eine CS-2-Serie bei einer Marke gegen die Quote eines anderen Marktes bei einer anderen Marke stellt, sagt nichts. Und wer die gezahlte Marge für ein einzelnes Angebot abschätzen will, findet die Eingangsgrössen nicht in einem Werbebanner, sondern auf dem Wettschein.

Grundlagen: wie CS 2 als Wettgegenstand funktioniert

Was bei Wetten auf ein Taktik-Shooter-Turnier eigentlich festgelegt wird

Eine Wette auf ein CS-2-Match ist eine Vereinbarung mit Bedingungen, die vor dem ersten Schuss feststehen müssen. Vier davon entscheiden später über Streit oder Auszahlung, und keine davon steht in der Werbung. Erstens: Geht es um einen Sieg nach regulärer Spielzeit oder um das Weiterkommen in einem Turnier? Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, und Verlängerung oder Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einer Turnierwette auf zwei Karten ist das nicht dasselbe wie bei einer Best-of-Serie.

Zweitens: Was passiert, wenn das Match verschoben, abgesagt oder an einem anderen Ort gespielt wird? Bei Sporttip wird eine Wette ungültig, wenn ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, mit Rückzahlung bei Einzelwetten und Quote 1.00 in Kombinationen. Turniere haben ihre eigenen Regeln, und Online-Turniere fallen eher aus als eine Liga.

Drittens: Wie wird der Gewinn berechnet? Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote – dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Abrundung auf 5 Rappen ist eine Schweizer Eigenheit, und sie kostet bei jeder Wette ein paar Rappen. Nicht viel. Aber sie ist der Grund, weshalb zwei Nettogewinne, die nach Lehrbuch gleich aussehen, es nach der Abrechnung nicht sind.

Viertens, und das ist der Punkt, den fast niemand am Anfang sieht: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine Kombination aus «Sieger des Matches» und «Gesamtrunden über 2,5» ist also kein normaler Zweier, sondern eine Wette, die in einem eigenen Werkzeug gebaut werden muss. Diese Sprache versteht eine Software, die aus abhängigen Vorhersagen einen erlaubten Baukasten macht. In einem Formular mit freien Feldern wird die gleiche Idee zur Ungültigkeit.

Wer einen Wetttipp für ein CS-2-Match liest, sollte diese vier Punkte im Kopf behalten, denn kein Tipp ersetzt sie. Ein Tipp ist eine Meinung über einen Ausgang, und über Ausgänge weiss niemand etwas Verlässliches. Was man wissen kann, ist die Form: die Bedingungen, die gelten, wenn es schiefgeht.

Der Kombiboost und warum zehn Voraussagen nicht zehnmal so gut sind wie eine

Mehrere Wetten in einer Reihe klingt nach mehr Gewinn, und tatsächlich rechnet die Branche diesen Schritt mit einem Bonus. Bei Sporttip gibt es den Kombiboost nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Man sieht sofort, warum diese Staffelung psychologisch sitzt: vier Voraussagen sind alltäglich, sieben eine Runde, zehn eine Leistung, fünfzehn ein Projekt. Der Sprung von 40 auf 100 % wirkt wie eine Verdopplung des Gewinns. Er gilt aber auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und die Wahrscheinlichkeit, mit fünfzehn Voraussagen aller Wahrscheinlichkeit nach durchzukommen, sinkt mit jeder weiteren Voraussage, und zwar überproportional.

Und noch etwas: Die Bedingung ist eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Eine Kombination aus zehn Favoriten zu je 1.30 spielt gar nicht mit. Der Boost honoriert also nicht Vorsicht, sondern die Bereitschaft, jede einzelne Position auf ein Risiko zu setzen. Man kann das eine Marketingstaffel nennen. Man kann es auch eine Einladung nennen, die eigene Trefferquote gegen einen Prozentwert aufzurechnen.

Bei den Anbietern ohne Bewilligung gibt es entsprechende Mechaniken unter anderen Namen. Sie sind kein Argument für oder gegen einen Anbieter. Sie sind eine Rechenaufgabe, und bei Kombinationswetten gilt, dass die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist – rechnet man ehrlich, sinkt die Trefferwahrscheinlichkeit schneller, als die Quote steigt.

Was ein «Gratisspielguthaben» ist und was es nicht ist

Gratisspielguthaben ist in der Schweiz ein geregelter Begriff. Ein bewilligter Veranstalter darf Gratisspiele oder Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa anbieten; 2025 wurden 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist eine andere Lage als auf einem Markt, in dem Werbeangebote nur durch die eigenen Werbebedingungen begrenzt sind.

Und dann ist da der Punkt, der bei einer Werbung mit «Gratisguthaben» regelmässig untergeht: Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Es wird zum Spielen gutgeschrieben, es gilt im Wallet, aber es kommt nicht auf ein Bankkonto. Wer ein Angebot mit «Gratisguthaben» beurteilt, sollte deshalb die zweite Frage stellen und nicht die erste: nicht «wie viel», sondern «was passiert, wenn ich damit gewinne».

Weil ein solches Guthaben ohnehin nicht ausgezahlt wird, spielt der Gewinn daraus praktisch nur als weitere Spielmöglichkeit. Und an dieser Stelle unterscheidet sich das Schweizer Modell deutlich von dem, was Gratisangebote beim Publikum beliebt macht. Dort ist ein Gratisguthaben ein Lockmittel mit Umsatzbedingungen; hier ist es eine Erlaubnis mit einer Bedingung, die von vornherein festhält, dass nichts hinausgetragen wird.

Auch die wettbewerbliche Unsymmetrie, die dabei entsteht, ist bemerkenswert: Ein Anbieter ohne Bewilligung darf ein Bonusangebot mit Umsatzbedingungen frei gestalten, gerade weil auf ihn keine dieser Pflichten zutrifft. Das grosszügigere Angebot ist also nicht zufällig auf der Seite angesiedelt, die keine Bewilligung hat. Es folgt direkt daraus.

Wie man sich einer Quote nähert, ohne den Ausgang zu kennen

Eine Quote in eine Wahrscheinlichkeit umzurechnen ist die einzige Rechnung im Sportwetten, die immer aufgeht, weil sie nur von der Zahl abhängt, die vor einem steht. Eine Wette zu 1.90 bedeutet, dass der Anbieter den Ausgang mit etwa 52,6 % Wahrscheinlichkeit ansetzt, bevor man die Marge herausrechnet. Bei 2.10 sind es etwa 47,6 %. Diese Zahl ist kein Versprechen und keine Prognose, sie ist der Selbstkostenpreis des Buches.

Nutzen lässt sich das auf zwei Weisen. Erstens als Kontrolle: Wenn man sich für einen Ausgang eine eigene Einschätzung zutraut, sieht man sofort, ob das Buch anderer Meinung ist. Zweitens als Vergleich: Die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes zeigt, wie viel das Buch für sich behält, und ein Buch mit einem Gesamtschlüssel von 96 % lässt dem Spielenden mehr übrig als eines mit 92 %. Auf dünn gehandelten E-Sport-Märkten sind die Unterschiede grösser als auf einem grossen Fussballspiel, und deshalb lohnt der Blick auf CS-2-Märkte mehr als auf die grossen Ligen – nicht, weil man dort mehr gewinnt, sondern weil man dort mehr über das Angebot erfährt.

Klar ist auch, wo diese Rechnung endet. Sie sagt, was ein Buch über einen Ausgang denkt und was es behält. Sie sagt nichts darüber, welcher der beiden Teams das Match gewinnt. Keine Rechnung tut das.

Rechtslage: warum CS 2 in der Schweiz nicht auf der bewilligten Liste steht

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz

Sportwetten mit Online-Zugang sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat in der Fassung ab 1. Januar 2021 arbeitet. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos. Diese Zuständigkeit wird ständig verwechselt, und wer eine Beschwerde an die falsche Behörde adressiert, verliert Zeit.

Eine leere Holzbank am Seeufer in der Dämmerung, im Hintergrund dunkle Berge
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Genau dieser Satz ist der Angelpunkt, an dem sich die Ausgangslage für CS 2 entscheidet. Eine Bewilligung, die irgendwo auf der Welt erteilt wurde, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer mit einer ausländischen Bewilligung argumentiert, argumentiert mit einem Papier, das hier nichts anordnet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Wie das Verzeichnis der zugelassenen Sportarten zustande kommt

Das Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa ist eine geschlossene Liste, und was nicht darauf steht, darf der bewilligte Veranstalter nicht anbieten. Es werden nur Sportarten erfasst: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden stehen nur dann im Verzeichnis, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind möglich, aber nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf entscheidet oder über das Podest. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht.

Dasselbe Verzeichnis enthält Eigenheiten, die man in einem Schweizer Wettprogramm womöglich sucht und nicht findet. Das Verzeichnis weist keine Corner- und keine Kartenmärkte aus, und es enthält keinen E-Sport-Abschnitt. Für Wettende heisst das: Was international auf jedem Sportwettenschein zu finden ist, fehlt hier nicht aus Versehen. Es fehlt nach Definition.

Ein weiterer Zugang zur Frage, was gespielt werden darf: Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Das ist eine Regel, die über den Einzelfall hinausweist, denn sie zeigt, wie das Gesetz denkt: nicht über die Liste der Sportarten, sondern über die Verletzlichkeit der Beteiligten.

Für Online-Wetten gibt es eine Wohnsitzanforderung. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Deshalb findet ein Zürcher bei Jouez Sport keinen Zugang und ein Genfer bei Sporttip keinen. Diese Bedingung ist die praktische Fassung des Satzes, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt.

Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 247 Mio.; im Vorjahr war es noch mehr. Wer den bewilligten Markt als moralisch überlegen darstellt, sollte diese Zahl kennen. Ein Teil des Erlöses stammt aus Sportwetten, und der grösste Teil des Gesamterlöses stammt aus Lotterien.

Warum E-Sport nicht auftaucht

Für die Lücke, um die es auf dieser Seite geht, gibt es keine Begründung mit einer Zielscheibe. E-Sport steht nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa. Das ist die ganze Auskunft, und sie reicht, um die praktische Lage zu beschreiben. Ein Schweizer Veranstalter mit Bewilligung darf auf Counter-Strike nicht wetten lassen, und ein Taktik-Shooter bekannter Grösse ist nicht durch einen Nebensatz im Regelwerk hinausgefallen, sondern dadurch, dass er nicht aufgenommen wurde.

Was daraus folgt, ist keine Grauzone, sondern eine geschlossene Tür mit einem offenen Fenster. Die Tür: kein Schweizer CS-2-Angebot. Das Fenster: Anbieter ohne Bewilligung, die solche Wetten annehmen, ohne dass eine Schweizer Behörde ihre Konditionen prüft.

Auszahlungen, Bewilligung und der Weg, der ohne sie fehlt

Streit um Geld ist der Moment, in dem die Unterscheidung zählt. Bei einem Veranstalter mit Bewilligung gibt es einen Vertragspartner mit Sitz in der Schweiz, eine Aufsichtsbehörde, eine Spur von Entscheiden, und es gibt Fristen, die man versäumen kann. Bei Sporttip müssen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos verfallen, und eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das sind kurze Fristen. Sie sind aber Fristen, und wer sie kennt, kann sie nutzen.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert keine dieser Instanzen. Ein Verfahren wäre am Sitz des Anbieters zu führen, in einem Rechtssystem, in dem man nicht zu Hause ist, gegen eine Gesellschaft, deren Bewilligung sich in der Schweiz nicht feststellen lässt. Das praktische Ergebnis ist ein Satz, den man auf einer solchen Seite lesen muss: Der Weg ist theoretisch etwa teuer und praktisch verschlossen.

Blockierte Domains und warum eine Seite sich schneller ändert als eine Liste

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, und am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockiert wird der Zugang, nicht die Zahlung – von einer Sperre des Zahlungsverkehrs war im Abschnitt über Einzahlungen und Auszahlungen schon die Rede. Die Gespa selbst nennt Domain-Hopping als Praxis: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. In diesem Umfeld nennt die Aufsicht unter anderem Interwetten, das auch auf der Liste steht, sowie Bet-at-Home.

Daraus lässt sich die eine Frage ableiten, die ein Leser tatsächlich beantworten muss. Wenn dieselbe Firma unter einer neuen Adresse weitermacht, sagt der Umstand, dass man sie gerade nicht erreicht, nichts über die Firma. Er sagt etwas über die Liste. Die Liste ist eine Momentaufnahme, und sie ist im Vergleich zu der Geschwindigkeit, mit der Domains wechseln, ein langsames Werkzeug.

Was am Ende des Tages auf dem Spiel steht: Steuern und die Frage nach der Sicherheit

Steuerfreibetrag, Verrechnungssteuer und «je nach Kanton»

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Wie die kantonalen Schwellen liegen, ist je nach Kanton verschieden, und an dieser Stelle gehört keine einzelne kantonale Zahl hin, weil sie für einen Leser in einem anderen Kanton falsch wäre. Wer es genau wissen will, fragt seine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es dagegen nicht; wer sie behauptet, erzählt etwas über einen anderen Markt.

Für ausländische Anbieter gilt eine andere Steuerlogik. Gewinne sind nicht von der Verrechnungssteuer betroffen, aber es gibt eine kantonale Praxis, die Gewinne ausländischer Anbieter vollständig als Einkommen erfasst, unabhängig von der Höhe. Wer also glaubt, offshore sei steuerlich billiger, sollte die Praxis des eigenen Kantons prüfen, bevor er die Rechnung aufstellt.

Wo ein Spieler tatsächlich Hilfe bekommt

Wer glaubt, ein Problem mit dem eigenen Spiel zu haben, findet in der Schweiz Kanäle, die unabhängig vom Kontostatus offenstehen: die Beratungsstellen für Spielsucht, die kantonalen Fachstellen und die Spielerschutz-Informationen der Veranstalter mit Bewilligung. Das Sperrregister ist der härteste Hebel, aber nicht der einzige; wer sich unsicher ist, kann zunächst eine Sperre für einen begrenzten Zeitraum setzen, ohne sich für immer zu binden. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Wichtig zu wissen ist, wohin ein Registereintrag reicht und wohin nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Für den Markt ausserhalb der Bewilligung gilt sie nicht. Wer sich schützen will, sollte deshalb wissen, wo der Schutz endet.

Häufige Fragen zu CS 2 Wetten in der Schweiz

Darf ich in der Schweiz bei Swisslos oder der Loterie Romande auf CS 2 wetten?

Nein. E-Sport steht nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa, und der bewilligte Veranstalter darf nur anbieten, was dort aufgeführt ist. Counter-Strike fehlt in diesem Verzeichnis, deshalb gibt es bei Sporttip und Jouez Sport kein CS-2-Angebot, unabhängig davon, in welchem Kanton man wohnt.

Warum findet sich E-Sport nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten?

Das Verzeichnis ist eine geschlossene Liste mit Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten, und es enthält keinen E-Sport-Abschnitt. Wer dort nicht aufgeführt ist, wird nicht angeboten – auch dann nicht, wenn die Sportart international verbreitet ist. Die Aufnahme entscheidet, nicht die Grösse einer Szene.

Was passiert bei einem Streit um eine Auszahlung bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung?

Es fehlt die Instanz, an die man sich wenden kann: kein Vertragspartner mit Sitz in der Schweiz, keine Gespa-Aufsicht über diesen Anbieter, kein Schweizer Rechtsweg. Ein Verfahren wäre am Sitz des Anbieters zu führen. Die Fristen, die bei einem bewilligten Veranstalter gelten, existieren dort nicht.

Werde ich bestraft, wenn ich bei einem ausländischen Anbieter wette?

Der Spielende wird nicht bestraft. Bestraft wird das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung. Möglich ist aber, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Sperrliste blockiert Domains über DNS, sie verbietet einem Spielenden nichts.

Wie rechnet man eine Quote in eine Wahrscheinlichkeit um, und was bleibt in der Marge hängen?

Eine Quote steht für den Kehrwert der eingepreisten Wahrscheinlichkeit minus Marge, praktisch: 1 geteilt durch die Quote. Bei 1.90 sind das rund 52,6 %. Summiert man diese Kehrwerte über einen Markt, zeigt die Differenz zu 100 % die Marge. Bei zwei gleichen Quoten von 1.90 liegt sie bei rund 5 %.

Wie werden Gewinne aus ausländischen Anbietern besteuert?

Die Verrechnungssteuer greift bei ausländischen Anbietern nicht. Es gibt jedoch kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen erfasst. Bei in der Schweiz bewilligten Wetten gilt ein Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, dessen Höhe je nach Kanton abweicht. Verbindlich ist die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»