Curling-Wetten in der Schweiz – nur zwei Veranstalter dürfen, und beide haben einen Preis

Updated Oktober 2026
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Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz geprüft, wie sie in der Schweiz von der Gespa beaufsichtigt werden.

Curling ist eine Randsportart, und Randsportarten haben im Wettgeschäft eine Eigenschaft, die kein Marketingtext erwähnt: Enges Publikum bedeutet enges Angebot. In der Schweiz verschärft sich das, weil der Kreis der Veranstalter gesetzlich geschlossen ist. Wer hier auf einen Curling-Stein setzen will, tut das bei Swisslos über Sporttip oder bei der Loterie Romande über Jouez Sport, oder er tut es bei einem ausländischen Anbieter, der keine Schweizer Bewilligung hat und damit auch keinen Schweizer Schutz. Das ist die ganze Auswahl, und der Rest dieses Textes erklärt, was sie je nach Wohnkanton, Budget und Geduld kostet.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Die Zahl, um die sich alles dreht, ist unspektakulär. Ein Curling-Match ist ein Zwei-Weg-Markt: Sieg der einen Mannschaft, Sieg der anderen. Stehen beide Seiten bei 1,90, dann zahlt dieser Markt über beide Ausgänge gerechnet rund 95 % der Einsätze zurück. Umgerechnet bleiben knapp 5 % beim Veranstalter, und das ist der Preis, der in jedem Wettschein steckt, bevor überhaupt ein Bonus ins Spiel kommt. Curling-Wetten sind also kein Sonderfall, sie sind nur ein schmaler Markt in einem geschlossenen System. Wer die Marge einmal verstanden hat, liest jeden Willkommensbonus dieser Welt anders.

Wann gespielt wird: Curling-Turniere, Spielplan und was davon im Angebot landet

Curling hat eine Saison, die von September bis April läuft und sich um wenige grosse Ereignisse dreht. Auf Schweizer Eis ist der Kalender voll: die nationale Meisterschaft, die Europameisterschaft, die Weltmeisterschaft, der Continental Cup, dazu die grosse Zahl an Tour- und Ranglistenturnieren, die über die Saison verteilt in den Curlinghallen stattfinden. Das Publikum dieser Sportart ist klein, aber es ist ein Publikum, und es wettet auf dieselben Begegnungen, die es sonst auf dem Liveticker verfolgt.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Der wichtigste Satz zum Spielplan lautet nicht, wann gespielt wird, sondern was von diesen Spielen überhaupt im Wettprogramm auftauchen darf. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und diese Liste ist eine geschlossene Aufzählung. Sie ist nicht das Programm eines Veranstalters, das täglich wächst, sondern ein Rahmen, in dem sich das Programm bewegen muss. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie dort aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden, Eck- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, und eine Esport-Abteilung gibt es dort nicht.

Für Curling heisst das konkret: Der Sport kann im Angebot stehen, wenn er in der Liste geführt wird. Er ist damit nicht automatisch, sondern bedingt. Eine Freundschaftsrunde im Winter, ein Vereinsturnier ohne überregionalen Charakter, ein Testspiel vor einer Meisterschaft: Solche Begegnungen haben in einem bewilligten Programm keinen Platz, und das erklärt, warum die Zahl der Curling-Partien auf einem Wettschein deutlich kleiner ist als die Zahl der Partien, die an einem Wochenende tatsächlich gespielt werden. Die Sichtbarkeit des Sports in den Medien und seine Sichtbarkeit im Wettprogramm sind zwei verschiedene Grössen.

Was diese Lücke mit der Quote macht

Je weniger Umsatz ein Markt anzieht, desto weniger Konkurrenz herrscht um ihn. Auf einem Massenmarkt wie der Fussball-Bundesliga beobachten sich die Buchmacher gegenseitig, und derjenige, der einen Eckenschlag zu teuer bepreist, verliert sofort Volumen. In einem Curling-Markt gibt es kein solches Korrektiv. Es gibt in der Schweiz überhaupt nur zwei Veranstalter mit Bewilligung, und beide bedienen getrennte Gebiete — ein Preiskampf zwischen ihnen findet also nicht statt, jedenfalls nicht um Schweizer Kunden.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer aus Westschweizer Sicht rechnet, dem bleibt trotzdem ein Vergleich: Innerhalb seines Wohnkantons führt die Loterie Romande das Produkt Jouez Sport, und die Zentrale sitzt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Das ist eine Vertriebsstruktur für ein breites Publikum, kein spezialisierter Randsport-Spezialist. Wer im Tessin oder in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei — mit PostFinance Pay, Einzahlungsschein oder Online-Zahlung, und mit einer Mindesteinzahlung von CHF 20 für Spielguthaben.

Eine Curling-Wette trägt den ganzen Apparat eines Grossspiels mit, also Lizenzaufsicht, Limiten, Registeranbindung, anonymisierte Auszahlungskanäle. Das ist ein Vorteil, der sich nicht in der Quote niederschlägt, sondern in der Frage, ob am Ende überhaupt ausgezahlt wird. Bei Wetten ohne Schweizer Bewilligung ist genau diese Frage offen.

Sporttip bietet Wetten online über das Angebot von Swisslos und in der Sporttip App für iOS und Android an; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle abgeben. Für einen Randsport-Fan ist der Kanal keine Nebensache: Das Programm, das live verfügbar ist, ist oft grösser als das, was auf einem Papierwettschein steht.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Reihenfolge ist keine Rangliste in dem Sinn, dass der erste der beste wäre. Sie folgt der einzig relevanten Trennlinie in diesem Markt: zuerst die zwei Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung haben, danach acht ausländische Marken, die hier ohne Bewilligung auftreten. Wer diese Trennlinie nicht sieht, vergleicht zwei Dinge, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.

Anbieter Swisslos-/Loterie-Produkt Auftritt in der Schweiz Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betwinner kein Produkt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht etabliert
Fezbet kein Produkt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht etabliert
1Bet kein Produkt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht etabliert
BetFury kein Produkt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht etabliert
Playzilla kein Produkt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht etabliert
IviBet kein Produkt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht etabliert
BassBet kein Produkt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht etabliert
20Bet kein Produkt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht etabliert

Was die Tabelle zeigt und was sie verschweigt, ist beides wichtig. Die beiden oberen Zeilen besetzen ein Produkt in einem abgesteckten Gebiet, die acht unteren stehen für Marken ohne Schweizer Erlaubnis. Die Spalte zur berichteten Bewilligung trägt bei diesen acht dasselbe Ergebnis: eine Bewilligung, die für die Schweiz nicht etabliert ist und hier deshalb keinerlei Wirkung hat. Eine ausländische Erlaubnis, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, ist in der Schweiz wirkungslos; das steht ausdrücklich im Geldspielgesetz. Was ebenfalls in der letzten Spalte steht, aber in einer Zeile und nicht in acht: die beiden Veranstalter sind Genossenschaft und Gesellschaft, und ihr Sitz sagt schon, wem der Ertrag zugutekommt.

Die dritte Spalte verzeichnet keine Produktnamen. Wo eine Marke in diesem Markt nichts führen darf, trägt sie auch kein Produkt ein. Und wo ein Feld in einer Zeile nichts hergibt, steht das nicht als Fehlanzeige, sondern der Anbieter wird auf dem beurteilt, was über ihn tatsächlich gilt: Bewilligungsstatus, Registeranbindung, Rechtsweg.

Betwinner, Fezbet, 1Bet, BetFury, Playzilla, IviBet, BassBet und 20Bet treten hier ohne Bewilligung auf. Das ist ein Status, keine Produkteigenschaft, und es ist der Punkt, an dem sich die Entscheidung tatsächlich entscheidet, lange bevor die Rede von Quoten ist.

Swisslos Sporttip: das Produkt mit dem ganzen Regelwerk

Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bekommt nur, wer in diesem Gebiet wohnt oder sich gewöhnlich aufhält.

Die Limiten sind der erste Ort, an dem dieses Produkt den Leser trifft. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für alle unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer das als Gängelung liest, hat die Mechanik noch nicht durchgerechnet: Die 72 Stunden sind der Abstand zwischen einem Impuls und seiner Ausführung, und genau dieser Abstand ist teuer für die Seite, die von diesem Impuls lebt.

Die Einsätze selbst liegen zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, bei einer Systemwette bis CHF 10’000. Über der Limite wird eine Wette nicht angenommen. Auch hier kann Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, was in den Bedingungen steht und nicht als Beruhigung gelesen werden sollte.

Die reguläre Spielzeit einer Sporttip-Wette umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Curling ist das eine wesentliche Kleinigkeit, weil ein Extraspiel den Ausgang eines Matches kippen kann, ohne dass die Wette mitgeht.

Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einem Live-Curling-Markt ist das kein akademischer Hinweis: Wer in dem Moment setzt, in dem ein Stein das Haus räumt, setzt in einer Situation, die der Veranstalter als entscheidend einstufen kann.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Im Curling sind abhängige Voraussagen naheliegend: Endstand und Anzahl der Ends hängen voneinander ab, und wer sie ohne die Funktion kombiniert, riskiert die ganze Wette.

Die Rechnung am Ende ist so trocken, wie sie sein muss. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beide Rundungen arbeiten gegen den Wettenden, die zweite härter als die erste. Bei einem Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 ergibt die Rechnung einen möglichen Gewinn von CHF 42; die Rundung auf 5 Rappen kostet hier nichts, weil der Betrag glatt aufgeht. Bei krummen Kombinationsquoten ist der Verlust klein, aber er tritt systematisch auf und nur in eine Richtung.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Boosteinsatz ist also nicht frei, sondern an eine Bedingung geknüpft: Wer die Wette vorzeitig auflöst, verliert den Zusatz und behält die tiefer bewertete Ausgangsquote.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Das ist ein Anreiz, mehr Wetten auf einen Schein zu legen, und die Prozentzahlen steigen steil. Nur: Jede zusätzliche Voraussage ist eine zusätzliche Marge, die bezahlt wird, und die höchste Stufe verlangt fünfzehn Mal mindestens 1.50. Wer das mit Curling-Partien füllen will, braucht mehr Curling-Partien, als die Gespa-Liste an einem Wochenende hergibt.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; angeboten werden muss er nicht für alle Wetten.

Ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für Curling relevant, weil Hallen, Reisewege und Wetter in den Bergen Turniere verschieben. Und das Ende der Frist: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. 26 Wochen sind lang, 10 Tage sind es nicht.

Fazit zu Sporttip: Kein anderer Anbieter auf dieser Seite bündelt dermassen viele Regeln, und genau darin liegt der Punkt. Der Veranstalter verliert Geld, wenn er einen Auszahlungsantrag in fünf Monaten nicht prüfen muss, und er verliert Geld, wenn er ein falsch platziertes Live-Ergebnis durchgehen lässt — deshalb stehen auf beiden Seiten Fristen und Rückzahlungsregeln, nicht nur auf der Seite des Kunden. Wer in einem Swisslos-Kanton wohnt und legal wetten will, wählt nicht zwischen Sporttip und einer Alternative, sondern zwischen Sporttip und gar keiner Wette. Der Preis dieser Alternativlosigkeit ist eine Marge, die niemand unterbieten muss, plus ein Programm, das nur zeigt, was die Liste erlaubt.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Gesetz, anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Rechtlich ist die Position identisch mit der von Swisslos: Bewilligung als Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa, ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, kein Jouez Sport-Konto. Zwei Veranstalter mit sauber getrennten Territorien sind wirtschaftlich zwei Monopole, nicht ein Duopol.

Woran sich die beiden unterscheiden, lässt sich nicht an Schweizer Quoten ablesen, denn für die Westschweiz liefern die vorliegenden Angaben kein Wettprogramm mit Curling-Märkten. Der Vergleich bleibt daher strukturell: ein Vertrieb über Tausende von Verkaufsstellen, ein auf Französisch geführtes Produkt, ein Publikum, das im Kanton Jura oder im Wallis die Sportsendungen der Westschweizer Sender sieht. Sportliches Publikum ist in der Westschweiz genauso vorhanden wie in der Deutschschweiz.

Praktisch heisst das für einen Randsport-Fan in Freiburg oder Sitten: Der Zugang läuft über das Produkt der eigenen Kantonslotterie, nicht über das Produkt des Nachbarn. Zwischen beiden wählen zu wollen, ist keine Entscheidung, die der Wohnkanton offen lässt.

Fazit zu Jouez Sport: Das Produkt deckt die Westschweiz ab, und seine Stärke liegt nicht in der Breite der Randsport-Märkte, sondern in der Zuständigkeit für ein Gebiet, in dem es keine zweite bewilligte Option gibt. Für Curling bedeutet das: Wenn ein Turnier in der Liste steht und die Loterie es führt, findet es sich hier; wenn nicht, hilft kein Wechsel zur Konkurrenz, denn die Konkurrenz darf diesen Kanton gar nicht bedienen.

Betwinner: Marke ohne Schweizer Erlaubnis

Betwinner tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die berichtete Bewilligung ist nicht etabliert, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS gesperrt werden.

Für einen Leser, der eine solche Marke im Netz trifft, zählt vor allem, was fehlt: keine Aufsicht, kein Zugriff auf die Schweizer Spielsperre, kein Ansprechpartner in der Schweiz. Setzt ein Spielender hier und wird nicht bezahlt, entscheidet kein Schweizer Gericht auf der Grundlage des hiesigen Rechts.

Fazit zu Betwinner: Der Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter liegt nicht in der Oberfläche der Seite, sondern im Weg, der nach einem Streit offensteht. Hier endet er an der Grenze.

Fezbet: keine Registeranbindung

Fezbet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf, mit nicht etablierter berichteter Bewilligung und ohne Anbindung an das Sperrregister. Kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann gesperrt werden.

Ein Detail, das bei allen acht Marken gleich aussieht und trotzdem gravierend ist: Das Sperrregister erfasst Spielerinnen und Spieler, die sich selbst oder durch eine Fachstelle haben sperren lassen. Ein bewilligter Veranstalter muss diese Sperre anwenden. Ist der Anbieter nicht angebunden, kann er sie gar nicht kennen, selbst wenn er wollte. Bei einem gesperrten Spielenden ist genau das der Kern des Problems.

Fazit zu Fezbet: Wo der Schutzmechanismus nicht greifen kann, ist jede Angabe über Wettarten und Quoten zweitrangig. Nicht das Angebot fehlt, sondern die Rückversicherung.

1Bet: Auftritt ausserhalb der Bewilligung

1Bet steht in der Schweiz ohne Bewilligung da, ohne etablierte berichtete Bewilligung, ohne Sperrregister-Anbindung, ohne Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Wer solche Marken vergleicht, sollte sich an der Frage festhalten, was in einem Streitfall passiert. Bei einem Schweizer Grossspiel steht der Weg von der verweigerten Auszahlung über die Einsprache bis zur Frist im Regelwerk. Hier gibt es diesen Weg nicht.

Fazit zu 1Bet: Ohne Bewilligung und ohne Schweizer Gerichtsstand bleibt dem Kunden im Konfliktfall nur die Beschwerde bei der Aufsicht eines anderen Landes. Das ist nicht die Tür, die man erreichen wollte.

BetFury: Marke ohne Schweizer Bewilligung

BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; die berichtete Bewilligung ist nicht etabliert, eine Schweizer Erlaubnis fehlt, die Anbindung an das Sperrregister auch. Kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Bei Marken in dieser Kategorie ist die Domain das flüchtigste Element: Wird ein Name gesperrt, taucht dieselbe Marke häufig unter einer anderen Adresse wieder auf. Wer sich auf eine Adresse verlässt, die von einer Schweizer Aufsichtsbehörde blockiert werden kann, verlässt sich auf etwas, das keine Beständigkeit zusichert.

Fazit zu BetFury: Keine Registrierung beim Schweizer Veranstalter bedeutet hier nicht nur keinen Schutz, sondern auch keine stabile Adresse. Zwei Gründe, diesen Namen nicht mit einem Schweizer Konto zu verwechseln.

Playzilla: kein Schweizer Veranstalter

Playzilla ist nicht Veranstalter im Sinne des Geldspielgesetzes, hat keine Schweizer Bewilligung, keine etablierte berichtete Bewilligung, keine Sperrregister-Anbindung und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann gesperrt werden.

Bei einem Grossspiel nach Schweizer Recht laufen Reingewinne an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung läuft nichts dorthin, und das ist der sichtbarste Unterschied zwischen den beiden Welten. Geld, das bei einer Schweizer Wette verloren geht, fliesst über Swisslos zu einem erheblichen Teil an die kantonalen Fonds.

Fazit zu Playzilla: Die Marke steht für den Teil des Marktes, in dem Wetten kein öffentliches Ziel mitfinanzieren und kein Regime ihre Auszahlung erzwingt. Wer das eine will, kann das andere nicht haben.

IviBet: Auslandssitz, Schweizer Sperrliste

IviBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, mit nicht etablierter berichteter Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Die Sperrliste kann die Domain treffen.

Für Spielende in der Schweiz ist die Anbindung der entscheidende Punkt, nicht die Sprache der Oberfläche. Ein Anbieter ausserhalb des Registers kann einem gesperrten Spielenden den Zugang nicht verwehren und hat auch kein Interesse daran, weil ein Sperrregister für ihn nur Umsatz bedeutet, der ausfällt.

Fazit zu IviBet: Das Sperrregister ist der Test, der sich am schnellsten beantworten lässt, und bei diesem Namen fällt die Antwort negativ aus. Damit ist der Rest der Bewertung im Grunde entschieden.

BassBet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Schutz

BassBet steht ohne Schweizer Bewilligung im Markt, ohne etablierte berichtete Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; die Domain gehört in die Kategorie, die gesperrt werden kann.

Wer hier einzahlt, tut es in ein System, das keine Schweizer Stelle prüft. Für einen Spielenden mit einer Verlustlimite im Kopf ist das ein anderes Risiko als eine falsche Quote: Es fehlt die Stelle, die eine Beschwerde überhaupt annehmen müsste.

Fazit zu BassBet: Als Marke ohne Schweizer Bewilligung trägt sie keinem Spieler etwas nach, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Genau das ist der Teil des Angebots, den eine Startseite nie zeigt.

20Bet: letzte Zeile der Liste, gleicher Status

20Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf, mit nicht etablierter berichteter Bewilligung, ohne Sperrregister-Anbindung, ohne Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann gesperrt werden.

Auffällig an dieser Gruppe ist die Gleichförmigkeit ihres Schweizer Status und die Ungleichförmigkeit dessen, was über sie sonst zu lesen ist. Über den Schweizer Status lässt sich wenig aufregend berichten: keine Bewilligung, keine Anbindung, kein Rechtsweg. Die Unterschiede zwischen diesen acht Namen liegen ausserhalb dessen, was ein Schweizer Bewilligungsregister beurteilen kann.

Fazit zu 20Bet: Es gibt bei diesem Anbieter keine Schweizer Instanz, an die man sich nach einem Problem wenden könnte. Das ist die ganze Bewertung, die aus Schweizer Sicht Bestand hat.

Warum die letzten acht im Grunde eine Zeile sind

Diese Marken sind nicht deshalb alle gleich, weil sie gleich wären. Sie sind es deshalb, weil das Schweizer Bewilligungsrecht nur eine Ja-Nein-Frage an sie stellt, und alle acht antworten gleich. Wer sie trotzdem nutzen will, sollte mindestens wissen, was er dafür aufgibt: Aufsicht, Register, Rechtsweg, die Beteiligung des Ertrags an öffentlichen Zwecken. Das ist auf jeder Seite, ausser auf dieser Liste, der erste Absatz auf der Startseite.

Wie eine Curling-Wette aufgebaut ist: Einsatz, Quote, Marge

Eine Wette ist ein Produkt mit zwei Zutaten: dem Einsatz und der Quote. Der Einsatz bestimmt, wie viel auf dem Spiel steht, die Quote bestimmt, wie viel im Erfolgsfall zurückfliesst. Mehr steckt nicht dahinter, und wer das eine Mal begriffen hat, liest jede Wettseite schneller als ihren Willkommensblock.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 20 liefert die Formel Einsatz mal Quote einen möglichen Gewinn von CHF 42, und dieser Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Doppelrundung ist ein Detail, das nur in eine Richtung wirkt.

Eine Einzelwette setzt auf eine Voraussage. Eine Kombinationswette verbindet mehrere, und ihre Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Das Produkt ist der eigentliche Hebel: Drei Voraussagen zu je 1.90 ergeben zusammen eine Gesamtquote von rund 6.86, und aus CHF 1’000 Höchsteinsatz würde damit ein möglicher Gewinn von CHF 6’860. Nur verlangt eine Kombination drei Siege statt eines, und die Marge wird dreimal bezahlt statt einmal.

Eine Systemwette ist die Variante für den, der nicht alles auf eine Kombination setzen will; bei Sporttip liegt die Höchstlimite dafür bei CHF 10’000. Eine Livewette wird während des Spiels platziert, und sie gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird.

Sporttip-Wetten lassen sich online über das Angebot von Swisslos oder die Sporttip App abgeben, und eine in der App zusammengestellte Wette kann per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden.

Was die Marge in einem Curling-Markt kostet

Curling ist im Kern ein Zwei-Weg-Markt: die eine Mannschaft gewinnt, oder die andere gewinnt. Nehmen wir ein Beispiel an, nicht eine zitierte Quote: beide Ausgänge stehen bei 1.90. Setzt man die Kehrwerte zusammen, liegt die Auszahlungsquote in einem Bereich von 93 bis 96 %, und die Marge des Veranstalters bewegt sich entsprechend in einer Bandbreite von 4 bis 7 %. — je nach Wettbewerb, je nach Anbieter, und je nachdem, wie spät vor Spielbeginn die Quote steht.

Diese Band ist das ehrliche Ergebnis, keine Zahl. Wer aus einer einzelnen Quote eine exakte Marge ableiten will, misst einen Moment, nicht ein Verhältnis.

Was daran in der Schweiz besonders ist, ist nicht die Höhe, sondern die Umgebung. In einem Markt mit mehreren konkurrierenden Buchmachern ist die Marge eine Wettbewerbsgrösse und wandert in Richtung zwei, drei Prozent auf einem liquiden Markt. Auf einem Curling-Markt gibt es in der Schweiz keinen zweiten Anbieter, der denselben Kanton bedient. Die Marge ist dort eine Hausnummer, die niemand unterbieten muss.

Eine praktische Umrechnung für den Alltag: Bei 5 % Marge zahlt der Markt rund 95 Rappen pro eingesetztem Franken zurück, unabhängig vom Ausgang. Über 100 Wetten zu CHF 20 sind das CHF 2’000 Umsatz und im statistischen Mittel etwa CHF 100, die beim Veranstalter bleiben. Diese Erwartung gilt über viele Wetten, nicht für eine einzelne; jede einzelne kann gewinnen.

Dazu gesellt sich die Rundung. Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die zweite Rundung kann bis zu 5 Rappen kosten, immer zugunsten des Veranstalters. Bei einem einzelnen Schein ist das nichts. Bei einem Systemwettschein mit vielen Einzelwetten wird aus dem Nichts eine Summe.

Auf einen Massenmarkt gerechnet wäre die Sache damit erledigt. Auf einen Markt mit knapp vierzig Teilnehmern an einer nationalen Meisterschaft ist sie es nicht, denn dort ist die Marge nicht verhandelbar: Sie ist die einzige Zahl zwischen dem Einsatz und dem Ergebnis, die der Spielende nicht beeinflussen kann.

Was in der Schweiz erlaubt ist und was eine fehlende Bewilligung kostet

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Diese Begrenzung erklärt, warum es in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt. Es gibt sie schlicht nicht. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos gehört dazu die Registrierung mit mindestens 18 Jahren, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, ohne bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Der Ertrag fliesst an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Sportwetten sind also der kleinere Teil und schrumpften 2025.

Was auf der Liste steht und was nicht

Worauf überhaupt gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Gewettet wird nur auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Die Liste zeigt keine Eck- und Kartenmärkte und keine Esport-Abteilung. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Gesetz enthält keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und nur jeweils als Funktion eines Veranstalters zu beschreiben.

Wer wissen will, ob ein bestimmtes Curling-Turnier im Angebot sein kann, braucht also zwei Antworten: Steht es auf der Liste, und führt der Veranstalter es im Programm. Die erste Antwort ist öffentlich einsehbar, die zweite steht im Wettprogramm selbst.

Was eine Bewilligung jenseits der Grenze bedeutet

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Die Sperrliste ist das Werkzeug, mit dem die Gespa ausländische Domains über DNS bei Schweizer Telekom-Anbietern blockiert. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; dieses Domain-Hopping ist bekannt, und die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während sie bet365 als auf der Liste stehend nennt.

Die ehrliche Einordnung lautet: Offshore heisst keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber auch nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl, und wer eine der beiden als risikofrei verkauft, verkauft etwas anderes.

Rechnungen, die an der Kasse anfallen

Die Auszahlungswege sind in der Schweiz eng geregelt, und das ist für einen Randsport-Fan wichtiger, als es klingt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer viel und oft gewinnt, zahlt also ab der dritten Auszahlung im Jahr. Bei zweimal kostenlosem Bezug im Jahr ist das für die meisten Spielenden ausreichend, aber für jemanden, der kleine Beträge häufig abzieht, wird es eine Position von 3 % — auf eine Marge von knapp 5 % gerechnet, ist das die zweite Gebühr desselben Scheins.

Die Gutschrift selbst folgt einer klaren Schwelle. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Grenze bei CHF 1’000 ist im Curling selten erreicht, es sei denn über eine Kombination mit hoher Gesamtquote.

Für das Aufladen gibt es PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, dazu Online-Zahlungsmöglichkeiten und den Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer CHF 9’990 auf dem Konto hat und CHF 20 nachladen will, kann das nicht, und dieser Fall ist kein Konstrukt bei einem System, das Gewinne automatisch im Wallet sammelt.

Was der Fiskus vom Gewinn sieht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst oberhalb davon besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich davon, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für den typischen Curling-Wettenden liegt das Lichtjahr dazwischen: kein Einkommensteueranteil und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Anders bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft eine Geschichte.

Steuerliche Fragen gehören zu einer Fachperson: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Warum Werbung hier kein Nebenthema ist

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Das ist der Grund, weshalb diese Seite Anbieter ohne Bewilligung beschreibt und bewertet, aber niemanden zu ihnen schickt.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonushöhe und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Verbot der Werbung zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.

Vor dem ersten Einsatz: Limiten, Pausen und die Spielsperre

Die Schweiz regelt die Verantwortung nicht über einen staatlich festgelegten Einzahlungsdeckel, sondern über Werte, die der Spielende selbst setzt. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen Gesetz und Praxis ist hier ein Service für den Spielenden, nicht gegen ihn.

Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Dazu kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage kommen. Diese Werte wirken, bevor eine Wette überhaupt möglich ist, und genau darin liegt ihre Stärke: Sie sind kein Werkzeug gegen den Spielenden, sondern gegen den Moment.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Im Gesetz ist die Spielsperre für überschuldete oder suchtgefährdete Personen und für den Wunsch nach Selbstsperre geregelt, mit einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wer gesperrt ist, kann bei einem Anbieter ohne Sperrregister-Anbindung weiter spielen. Das ist keine Theorie, sondern der Grund, weshalb die acht Marken ohne Bewilligung für genau diesen Personenkreis ein anderes Risiko darstellen als für alle anderen. Die Schweiz hat deshalb eine Sperrliste für Domains, aber das ist eine technische Hürde, keine persönliche.

Was die Aufsicht bei Testkäufen gefunden hat

Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl ist der zurückhaltendste Teil des Spielerschutzes und verdient, ohne Beschönigung gelesen zu werden: Eine Quote von beinahe der Hälfte heisst, dass eine Minderjährige an jedem zweiten Verkaufsstellenbesuch mit Sportwetten bedient wird. Der Schutz am Verkaufstresen ist also nicht streng, und der Satz, der das Gegenteil behauptet, gehört nicht auf eine Seite wie diese.

Für einen verantwortungsvollen Leser folgt daraus kein Misstrauen in das Regime, aber ein Wissen um seine schwächste Stelle. Die Regeln für Online-Konten sind strenger als die Praxis an der Theke, weil die Registrierung dort mit Ausweis, Adressabgleich und Sperrregisterprüfung läuft.

Was ein Bonus in diesem Markt wirklich verlangt

Von einem «100 %»-Bonus in grossen Lettern bleibt nach dem Kleingedruckten meist die Frage, wie oft der Betrag umgesetzt werden muss, und in der Schweiz kommt eine zweite Bedingung dazu: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, deren Höhe und Bedingungen aber aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters stammen. Wer also den Bonus einer Marke ohne Bewilligung mit dem eines bewilligten Veranstalters vergleicht, vergleicht nicht nur Zahlen, sondern zwei Regelkreise.

Greifbare Bedingungen gibt es dort, wo die Bedingungen offenliegen. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten, ist pro Wettenden einmal nutzbar und verfällt bei einem Cash-Out. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen zu je 1.50 und staffelt den Aufschlag von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Ein Hauptgewinn von CHF 6’000 aus einem Einsatz von CHF 1’000 bei einer Quote von 7.00, wie ihn eine längere Kombination erzeugen kann, würde bei einem Kombiboost auf den Nettogewinn aufgeschlagen — bis zur Limite, die die Bedingungen setzen.

Das Muster ist bei jeder dieser Aktionen dasselbe. Der Aufschlag liegt auf dem Nettogewinn, er ist limitiert, und er verfällt unter Bedingungen, die der Spielende selbst auslösen kann. Die Aktion bezahlt also nicht für das Spielen, sondern für ein bestimmtes Spielen.

Was ein Bonus im Schweizer Randsport-Markt kostet

Ein Bonus ist keine Beteiligung am Ertrag, sondern eine Marketingausgabe mit Bedingungen. Die Verkäuferin verspricht einen Wert, der Leser bekommt eine Rechnung. Ein einfaches, häufig wiederholtes Beispiel dafür: «Zahlen Sie CHF 100 ein, wir legen CHF 100 dazu.» Der Aufschlag von 100 % sieht grosszügig aus. Diese 100 % sind keine Auszahlung, sondern ein Vorschuss, an den Bedingungen hängen.

Bei einem Bonus mit einer Umsetzungsanforderung von 15 % des Bonusbetrages wären bei CHF 100 Bonus 1’500 Franken Umsatz zu leisten. Bei einem Einsatz von CHF 20 pro Wette sind das 75 Wetten. Das ist eine Zahl, keine Verheissung.

Bei einer Umsetzungsanforderung von 30 % des Bonus lägen 3’000 Franken Umsatz bei 150 Wetten. Was das an Arbeit, Einsätzen und Roulette an der Margin bedeutet, wird beim Errechnen der folgenden Zahl klar.

Der Kombiboost zeigt die Mechanik im Detail: 100 % Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind keine Gratisgebühr, sondern die vierzehnte Marge, die zusätzlich bezahlt wird. Auch dabei ist die Reihenfolge entscheidend — Einsatz, Quote, Rundung, dann der Boost, dessen Bedingungen alles vorher wieder aufheben können.

Dazu kommt die Limite. Eine Umsetzungsbedingung ist fast immer mit einer Grenze für den maximalen Gewinn verbunden, und genau an dieser Grenze verschwindet der Wert des Aufschlags. Wer mit einem Bonusgegenwert einen sicheren Gewinn erwartet, geht davon aus, dass der Bonus nicht limitiert ist.

Eine zweite, oft verkannte Bedingung betrifft die Quote: Nur Wetten ab einer Mindestquote zählen für die Umsetzung. In einem Markt mit knapp 5 % Marge ist die Mindestquote selbst eine Kostenposition. Bei einem Kombiboost mit der Vorgabe von mindestens 1.50 kann ein Curling-Sieg bei dieser Marge nur knapp darüber liegen, und unter dieser Schwelle zählt er nicht. Der Curling-Fan, der den Bonus mit engen Zwei-Weg-Märkten abarbeiten will, arbeitet gegen eine Grenze, die genau für solche Wetten gemacht ist.

Die praktische Reihenfolge, bevor man irgendetwas liest, das mit Prozentzeichen beginnt: Umsatzhöhe in Franken übersetzen, durch den geplanten Einsatz pro Wette teilen, mit der Mindestquote gegenprüfen, die Limite des Gewinns suchen, und die Frist der Aktion ansehen. Wer das für zwei Aktionen macht, kennt den Unterschied zwischen einem Bonus und einem Angebot.

Wo der Blick auf den Curling-Kalender hingehört

Ein Curling-Turnierkalender ist für einen Wettenden nützlicher als jede Quotenseite. Die nationalen Meisterschaften, die Europameisterschaft, die Weltmeisterschaft und die Ranglistenturniere bestimmen, welche Begegnungen an welchem Wochenende stattfinden. Aus dieser Liste entsteht dann die Frage, welche Spiele tatsächlich im Programm erscheinen.

Für die Praxis lautet der Ablauf: Turnierwoche bestimmen, im Wettprogramm des eigenen Veranstalters prüfen, ob die Begegnung geführt wird, den Markt ansehen, die Quote mit den umliegenden Märkten vergleichen, Einsatz wählen, Wettschein abschicken. Wenn ein Turnier nicht auf der Liste steht, hilft kein Warten, und der Wechsel zu einer anderen Marke hilft schon gar nicht, weil die zweite bewilligte Marke den eigenen Kanton nicht bedient.

Die Alternative für jemanden, der keine bewilligte Curling-Wette findet, ist nicht die ausländische Seite, sondern ein anderer Sport. Wer sich für Curling interessiert, weil es ein ruhiger, taktischer Sport ist, findet in den bewilligten Programmen weitere ruhige Sportarten mit denselben Zwei-Weg-Strukturen. Der Stein bleibt derselbe. Der Geldbeutel ist nicht derselbe, und für den Geldbeutel ist ein Markt wie der Eishockey oder der Fussball nicht besser, sondern nur berechenbarer — mehr Informationen, mehr Liquidität, weniger Raum für eine Quote, die niemand prüfen kann.

Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?

Curling kann im Angebot stehen, wenn es auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten geführt wird. Beide Produkte richten sich an die Bevölkerung ihres eigenen Gebiets, und das jeweilige Wettprogramm zeigt, welche Begegnungen tatsächlich geführt werden.

Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?

Die Liste ist eine geschlossene Aufzählung in der Fassung vom 10.09.2026: nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei Entscheidung über Teilnahme oder Podest, keine Trainingsläufe, keine Eck- und Kartenmärkte, kein Esport.

Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?

Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 zahlt der Markt rund 95 % der Einsätze zurück, knapp 5 % bleiben dem Veranstalter. In einem Markt mit wenig Umsatz gibt es in der Schweiz kaum Konkurrenz um diesen Wert, weil nur zwei Veranstalter zugelassen sind und jeder sein eigenes Gebiet bedient.

Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?

Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Drei Voraussagen zu je 1.90 ergeben zusammen rund 6.86 aus dem Einsatz.

Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?

Die Wette wird ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Die Frist von 48 Stunden läuft ab dem ursprünglichen Beginn, und innerhalb eines Turniers gilt die Nachholung im Rahmen des Turniers.

Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?

Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Die Schlussrechnung: wo der Franken bleibt

Zwei Veranstalter mit Bewilligung, acht Marken ohne. Eine Marge von knapp 5 % in einem Zwei-Weg-Markt bei je 1.90. Eine Auszahlung, die bis zur dritten im Jahr 3 % kostet, und eine Doppelrundung, die auf 5 Rappen genau abrundet. Das sind die Zahlen, um die sich Curling-Wetten in der Schweiz drehen, und keine davon lässt sich verhandeln.

Der ehrliche Satz zum Schluss lautet: In diesem Markt gibt es keine günstige Wette, nur eine abgesicherte und eine ungesicherte. Wer in einem Swisslos- oder Loterie-Romande-Gebiet wohnt, erhält für die Marge, die er zahlt, Aufsicht, Registeranbindung, einen Rechtsweg und die Beteiligung des Ertrags an öffentlichen Zwecken — CHF 562 Mio. Reingewinn wurden für 2025 verteilt, davon CHF 506 Mio. in die kantonalen Fonds. Wer ausserhalb dieses Gebiets oder gegen dessen Grenzen wettet, zahlt die Marge trotzdem, und zwar in einem System, in dem niemand die Auszahlung erzwingt.

Für den Curling-Anhänger ist das ernüchternd, aber nicht hoffnungslos. Der Sport ist auf der Liste, das Angebot ist klein und der Zugang hängt am Wohnkanton. Wer das vorher weiss, trifft eine andere Entscheidung als jemand, der es erst beim ersten Wettschein merkt. Und der Unterschied zwischen einer Wette mit und einer Wette ohne Schweizer Bewilligung beginnt nicht bei der Quote, sondern bei der Frage, wer am Ende zuständig ist.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»