Radsport-Wetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste, ein Preis
Ladevorgang...
Die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung sitzen in Basel und Lausanne, decken kein gemeinsames Kantonsgebiet ab und teilen sich einen Radsport-Kalender, den eine Aufsichtsbehörde Zeile für Zeile freigegeben hat. Wer auf die Tour de France setzen will, muss zuerst wissen, in welchem Kanton er wohnt.
Datenstand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa sowie die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.
Der Radsport-Kalender als Wettprogramm: Rennen, die als Ereignis taugen
Ein Radrennen ist für den Markt kein Rennen, sondern eine Serie von Ereignissen. Die Frühjahrsklassiker liefern einen Sonntagnachmittag. Die Grand Tours liefern drei Wochen. Dazwischen liegen die Rundfahrten der WorldTour, die in dieser Rechnung den unangenehmen Mittelplatz belegen.
Die Saison der Radsport-Wetten beginnt in den Klassikern. Lüttich–Bastogne–Lüttich wird seit 1892 gefahren, Paris–Roubaix seit 1896, Mailand–San Remo seit 1907. Diese drei haben gemeinsam, was sie für den Markt wertvoll macht: ein Ergebnis am Abend desselben Tages, ein klar umrissenes Feld und keine zweite Chance am nächsten Morgen. Eine Wette auf den Sieger eines Eintagesrennens ist eine Wette, die man nach dem Zieleinfall abrechnen kann.
Werfen wir einen Blick zurück, weil der Weg von Paris nach Versailles am 8. Dezember 1867 die Länge des Problems zeigt. Rund 100 Starter, etwa 23 km. Das war das erste Eintagesrennen der Sportgeschichte. Das erste Etappenrennen war die Tour de France 1903, die am 1. Juli in Montgeron bei Paris startete; seit 1992 liegt die Veranstaltung bei der Amaury Sport Organisation. Eintagesrennen und Etappenrennen sind damit zwei verschiedene Erfindungen mit zwei verschiedenen Anforderungen an den, der darauf setzt.
Heute ist die WorldTour das Rückgrat des Programms. Die Union Cycliste Internationale veranstaltet sie seit 2011 als Nachfolgeserie der gescheiterten ProTour, und die Renntabelle umfasst 36 Rennen. Diese 36 sind die Auswahl, aus der ein Wettprogramm überhaupt schöpfen kann. Anders als beim Fussball, wo eine Liga an einem Wochenende zwanzig Partien liefert, ist Radsport ein Terminproblem: viel Qualität, wenig Frequenz.
Der Gebirgsauftakt eines Grand-Tour-Rennens ist der Punkt, an dem Sport und Markt auseinanderlaufen. Die drei grossen Rundfahrten — Tour de France im Juli, Giro d’Italia in der Regel im Mai, Vuelta a España seit Mitte der 1990er-Jahre im September — sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen dauern dürfen. An einer Tour de France nehmen ungefähr 21 bis 22 Profimannschaften teil, darunter 18 WorldTeams; die Teams bestehen seit 2018 aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun. Meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm. Wer hier eine Gesamtwertungswette platziert, bindet Geld für drei Wochen an ein Ereignis, in dem ein Sturz auf der achten Etappe alles erledigen kann. Was 2026 galt, ist dafür die sauberste Illustration: Tadej Pogačar schied bei der Vuelta nach einem Sturz auf der achten Etappe aus, gewann die Tour aber zuvor — 2020, 2021 und von 2024 bis 2026, womit er mit Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault und Miguel Indurain bei fünf Gesamtsiegen gleichzog.
Und die Liste der Wertungstrikots ist die Liste der Märkte, die ein Buchmacher daraus ableiten kann. Das Gelbe Trikot wurde 1919 von Desgrange eingeführt. Das Gepunktete steht für die Bergwertung, das Weisse für die Nachwuchswertung, das Grüne für die Punktewertung — Erik Zabel gewann es sechsmal. Jedes dieser Trikots ist ein eigenes Ergebnis und damit ein eigener Markt. Vier Märkte, die während derselben drei Wochen laufen, aber zu völlig verschiedenen Zeitpunkten entschieden werden.
Auch das ist wichtig, weil es zeigt, wie viele Radrennen tatsächlich stattfinden und wie viele davon im Programm einer Schweizer Wette auftauchen können. Zu den erlaubten Sportarten zählen Strassenradsport, Bahnradsport, Mountainbikesport, Cyclocross, BMX-Rennsport sowie Kunstradfahren, Radball und Radpolo. Dass eine Sportart existiert, heisst aber nicht, dass ein Schweizer Veranstalter sie anbietet.
Der Vergleich der zehn Anbieter: was zugelassen ist und was daneben steht
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Sie listet kein versprochenes Gewinnpotenzial, weil das keine Eigenschaft eines Anbieters ist, sondern eine Eigenschaft des Rennens.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung | Sitz oder Firmierung |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, als Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft | Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, als Grossspiel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) | Lausanne |
| WirWetten | keine | Bewilligung nicht festgestellt | — |
| BC Game | keine | Bewilligung nicht festgestellt | — |
| BillyBets | keine | Bewilligung nicht festgestellt | — |
| Donbet | keine | Bewilligung nicht festgestellt | — |
| bet365 | keine | Bewilligung nicht festgestellt | — |
| 22Bet | keine | Bewilligung nicht festgestellt | — |
| BetOnRed | keine | Bewilligung nicht festgestellt | — |
| IviBet | keine | Bewilligung nicht festgestellt | — |
Die Spalte der Bewilligung ist die einzige, in der alle zehn Zeilen eine Antwort tragen. Das ist kein Zufall und auch keine Lücke: Bei acht der zehn Anbieter gibt es nichts einzutragen, weil eine Schweizer Bewilligung entweder existiert oder nicht.
Der Kostenpunkt, der hinter dieser Tabelle sitzt, ist nicht die Anmeldung. Er ist der Weg zum Geld zurück. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern landen Gewinne und Guthaben nur auf einem Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht vorgesehen, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Wer mit einer ausländischen Seite liebäugelt, sollte wissen, dass die Behörde keinen Mechanismus kennt, mit dem Banken oder Kartennetzwerke solche Zahlungen blockieren. Zu behaupten, die eigene Bank stoppe sie, ist schlicht falsch.
Und die acht Zeilen ohne Bewilligung sind nicht acht gleichwertige Optionen. Das Gesetz lässt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei; es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains — erste Fassung vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt bet365 als gelistet.
Grundlagen zu Quoten und Märkten im Radsport: was eine Quote enthält
Was Radsport-Wetten angeht, ist die entscheidende Grösse nicht die Quote, sondern der Anteil, den der Veranstalter einbehält. Der Quotenschlüssel — in der Marktsprache die Auszahlungsquote — sagt, welchen Teil aller Einsätze ein einzelner Markt zurückzahlt. Die Marge ist der Rest.

Nehmen wir einen illustrativen Zweiwetten-Markt zu je 1,90 — ein Rechenbeispiel, kein notiertes Angebot. Der faire Anteil je Ausgang ist 1 ÷ 1,90, also rund 52,6 %. Zwei solche Anteile ergeben zusammen rund 105,3 %. Ein Markt kann aber nur 100 % auszahlen. Der Quotenschlüssel beträgt damit rund 95 %, die Marge rund 5 %. Bei zwei Ausgängen liegt diese Marge typischerweise im Bereich von etwa 4 bis 6 %, abhängig davon, wie lange das Rennen läuft und wie eng das Feld ist. Bei einem dreiwöchigen Etappenprogramm mit vielen Startern ist die Spanne breiter; bei einem Zweikampf auf einen Klassikersieg ist sie enger. Die Zahl ist deshalb als Band mit ihrer Bedingung zu lesen, nie als einzelner Wert.
Was das für den Radsport konkret heisst: Die Quote ist nicht das Angebot, sie ist eine Restgrösse. Aus einem Einsatz von CHF 1’000 auf zwei Kurse zu 1,90 gehen in diesem Beispiel durchschnittlich rund CHF 50 an den Veranstalter, bevor Steuern oder Zusatzgebühren überhaupt ins Spiel kommen. Nicht bei jeder Wette, nicht garantiert — im Mittel über viele Wetten auf denselben Markt.
Jetzt schauen wir uns an, was ein Buchmacher tatsächlich aus einer Rundfahrt macht. Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist eine Fussballregel, und sie zeigt das Muster: Jeder Markt trägt eine Regel mit, die im Ereignis nicht sichtbar ist.
Bei einer Wette auf einen Gesamtsieger entscheidet sich die Wette nicht am Renntag, sondern nach drei Wochen. Bei einer Etappenwette entscheidet sie sich am Abend. Die Quote für denselben Fahrer ist in beiden Märkten nicht dieselbe, weil die Marge über einen längeren Zeitraum ein anderes Risiko tragen muss. Wer beides spielt, sollte wissen, dass er in der Gesamtwertung länger auf sein Geld wartet.
Und dann die Boosts, die manche Anbieter an die Quoten hängen. Bei Sporttip gelten Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein ehrlicher Satz über eine beworbene Erhöhung: Sie ist einmalig, gedeckelt und verschwindet, wenn man sie braucht.
Eine «Quote» verspricht keine Zukunft; sie beschreibt nur, was ein Veranstalter zu zahlen bereit ist. Wer sie als Prognose liest, bezahlt die Marge doppelt — einmal beim Einsatz, einmal in der Enttäuschung.
Eintagesrennen, Rundfahrten und Wertungen: was für das Programm zählt
Bei Swisslos beginnt alles mit einer Registrierung, die nicht verhandelbar ist: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer zwei Wohnsitze hat, kann nur einen davon nutzen — jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Und weil das Programm so schmal aussieht, lohnt die Bestandsaufnahme der Rennen, die effektiv satz- und quotenfähig sind. Zu den Rennen der aktuellen WorldTour zählen 36 Veranstaltungen. Wer aus 36 Rennen ein Wettprogramm bauen soll, hat ungefähr drei Termine pro Monat — eine Zahl, die erklärt, warum Radsport-Wetten in der Schweiz ein Nischenprogramm innerhalb eines kleineren Programms ist.
Der eigentliche Verfügbarkeitsfilter. Die bewilligte Schweizer Sportwette kennt einen geschlossenen Katalog: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranking-Wetten sind nur zulässig, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ein Wettprogramm für Radsport ist damit nicht das, was der Sport anbietet, sondern das, was auf dieser Liste steht.
Die Liste selbst ist überprüfbar. Wer wissen will, ob ein bestimmtes Rennen, eine Etappe oder eine Trikotwertung wettbar ist, findet die Antwort in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten — nicht in der Werbung eines Anbieters und nicht in einem Sportkalender. Die Fassung trägt ein Datum, und nur diese Fassung zählt.
Ein Punkt, der in Radsport-Diskussionen regelmässig auftaucht und sachlich nicht existiert: E-Sport. Esport erscheint in der Gespa-Liste nicht. Wer in einer Diskussion über virtuelle Radrennen ein Angebot erwartet, sucht auf einer Liste, auf der es nicht steht. Und noch etwas fehlt: Die Liste zeigt weder Eckball- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion — sie ist ein Ausschnitt des Sports, nicht seine Verdopplung.
Wo der Schweizer Veranstalter sich selbst Grenzen setzt, lohnt der zweite Blick. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000; über der Limite wird eine Wette nicht angenommen. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzelwette ist die Zahl, die einen grossen Klassiker-Tipp auf ein normales Mass zurechtstutzt. Wer CHF 5’000 auf den Sieger von Paris–Roubaix setzen will, geht in der Schweiz nicht durch — weder als Einzel- noch als Kombinationswette. Nur die Systemwette lässt bis CHF 10’000 zu. Das ist Marktgestaltung, keine Willkür, aber es ist der Grund, warum grosse Radsport-Wetten in der Schweiz anders aussehen als in der Werbung.
Im Programm steht ausserdem eine Sportartengrenze, die man kennen sollte: Die zugelassenen Wettbewerbe sind ein Auszug, nicht der Radsport insgesamt. Bahnradsport, Cyclocross und MTB sind eigene Sportarten mit eigenen Kalendern — und sie stehen oder fallen, je nach ihrer Aufnahme in die Liste der zugelassenen Wettbewerbe.
Die Rechtslage: warum es nur zwei Veranstalter gibt und was Auslandsseiten fehlt
In der Schweiz sind Wetten auf Radrennen nur bei Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung und nur für Rennen der Gespa-Liste zulässig. Das ist eine geschlossene Regel, und sie erklärt zwei Dinge, die zusammen anfangs überraschen: warum es so wenige Anbieter gibt und warum ein Auslandsanbieter trotz eines Radsport-Kalenders ohne Kantonsgrenzen keine Option mit Schweizer Schutz darstellt.

Die Struktur. Die Online-Sportwette ist ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz — BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e — und wird von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das seit dem 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission: Die beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, kann ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen — das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und Liechtenstein. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, wendet sich an die Loterie Romande. Die Kontaktadresse dort lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Der Weg zum Konto ist damit geografisch, nicht finanziell. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person.
Der Nettogewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der Grund, warum der Schweizer Markt so aussieht, wie er aussieht: Das Geld, das nicht ausgeschüttet wird, landet nicht bei einem Aktionär, sondern in einem kantonalen Fonds. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Die Sportwette ist in dieser Rechnung ein kleiner Posten, der Rest kommt aus den Lotterien.
Was nun auf der anderen Seite steht. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Genau dort sitzt das Problem: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert keine Fair-Play-Kontrolle.
Und weil das so ist, ist Werbung ein zweischneidiges Thema. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Werbung darf ausserdem nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Zeitfenster-Beschränkung für Werbung gibt es nicht.
Dann bleibt noch die Steuerfrage, weil sie in Radsport-Kreisen falsch zitiert wird. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden erst darüber besteuert: Der Freibetrag auf Bundesebene liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern fehlt die Verrechnungssteuer — dafür kann es teuer werden. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Allgemeine Information: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Ein letzter Punkt zur Rechnung, die viele in der Schweiz unterschätzen: Eine Wette, die während der Tour drei Wochen offen bleibt, bindet Kapital, nicht nur Nerven. Bei Swisslos lässt sich der Cash-Out zwar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten nutzen, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein Anspruch auf ein Cash-Out für jede Wette besteht nicht. Wer also mit dem Cash-Out als Notausgang für eine riskante Gesamtwertungswette plant, plant mit einem Werkzeug, das der Veranstalter jederzeit nachziehen kann.
Verlustlimiten, Spielsperre und was Radsport-Wetten bei langer Dauer anders machen
Eine Rundfahrt dauert drei Wochen. Die Limiten gelten weiter. Der entscheidende Punkt ist, dass diese drei Wochen Einsätze in einem Rhythmus verteilen, den eine Tages- oder Wochenlimite nur teilweise erfasst.
Wer vor der ersten Teilnahme bei Sporttip steht, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Oberlimite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter eine oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat (Art. 87 VGS); eine Senkung greift nach Statut sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Limiten setzen die Spielenden, nicht der Staat: Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze.
Das ist eine der wenigen Stellen, an denen die Bedingung strenger ist als das Gesetz, und sie ist der gute Teil des Schweizer Modells. Ein Spin, der drei Wochen läuft, ist für einen Ermüdungs-Tipper die gefährlichste Form — man setzt am ersten Tag und korrigiert am neunzehnten. Der 72-Stunden-Puffer schiebt genau dieses Korrigieren auf.
Weiter gilt: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Verletzung der Limiten ist sichtbar: Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Gesetz werden überschuldete oder suchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst (Art. 80 bis 82 BGS); eine freiwillige Aufhebung ist erst nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Rechnung hinter dieser Sperre ist brutal und sollte einmal ausgesprochen werden: Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert unter Umständen nicht nur den Einsatz, sondern auch den Gewinn — ein Fall, in dem die Sperre nicht schützt, sondern nachträglich bestraft. Und einer der wirksamsten Schutzwälle der Schweiz ist dünner, als die Verpackung vermuten lässt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Verkaufsstellenkontrolle ist also nicht lückenlos. Wer eine erwachsene Person im Haushalt hat, die eine Wette für einen Minderjährigen abgibt, muss das wissen.
Die Regeln zur Auszahlung schliessen die Runde. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Beide Vorkehrungen treffen dieselbe Gruppe: Menschen, die mit Fremdgeld spielen wollen.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Zehn Namen, zwei Gruppen. Die Bewertung folgt derselben Logik wie oben: erst was zugelassen ist, dann was daneben steht und was fehlt.
Swisslos Sporttip: bewilligt, mit dem umfangreichsten Programm und den engsten Einsatzgrenzen
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Zur Bewilligung. Swisslos hält eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Es ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.
Zum Sortiment und zu den Regeln, die das Erlebnis bestimmen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000 und für Systemwetten bei CHF 10’000. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmalig und in Einsatz und Erhöhung limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung und ohne Garantie pro Markt.
Die Verdict: Sporttip ist die einzige Adresse in der Deutschschweiz — und genau das ist auch die Schwäche. Wer CHF 1’000 als Höchsteinsatz für eine Einzelwette liest, versteht, dass ein grosser Klassiker-Tipp hier nicht als grosser Tipp existiert. Was das Angebot zusammenhält, ist nicht der Spielraum, sondern die Rechtssicherheit: Schweizer Bewilligung, Schweizer Sperrregister, Schweizer Rechtsweg — und ein Reingewinn, der in kantonale Fonds fliesst, statt an einen Aktionär im Ausland.
Loterie Romande Jouez Sport: die zweite Bewilligung, nur für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und führt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Zur Bewilligung. Auch die Loterie Romande hält eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa — und ist der zweite der beiden gesetzlich zugelassenen Veranstalter.
Zum Vertrieb und zur Reichweite. Das Unternehmen nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone vorbehalten.
Die Verdict: Die Westschweiz und die Deutschschweiz haben denselben Regulator, dieselbe Rechtsgrundlage und zwei getrennte Angebote — wer umzieht, wechselt den Veranstalter. Genau deshalb steht die Zahl von 2’350 Verkaufsstellen hier nicht als Grösse, sondern als Hinweis: In der Westschweiz läuft ein Teil des Sports immer noch am Schalter, und die Kantonsgrenze ist für Wettende keine Formalie, sondern die Grenze zwischen zwei Konten.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung, mit einem Namen, der eine Nähe behauptet
WirWetten ist die erste der acht Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Die Verdict: Der deutsche Name lädt zu der Annahme ein, es handle sich um ein Schweizer Angebot für Schweizer Wettende. Das ist er nicht. Wer aus Deutschland kommt: Die dortige Bewilligung ist kein Schweizer Titel, und in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Name ist das Kapital dieses Anbieters, nicht seine Bewilligung.
BC Game: ohne Schweizer Bewilligung, ein Krypto-getriebenes Portal
BC Game gehört zu den acht bewerteten Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, bewertet nach denselben Kriterien wie die beiden bewilligten Veranstalter. Für die Schweiz gilt: keine Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Die Verdict: Für einen Radsport-Tipp auf einen Klassiker ist ein Portal dieser Bauart ein Umweg — es fehlt genau das, was der Schweizer Markt an dieser Stelle bietet, nämlich eine bewilligte Wette mit einem Rechtsweg. Wer dort trotzdem spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen können je nach Kanton steuerbar sein.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung, mit einem Wettprogramm wie viele andere
BillyBets steht in der zweiten Gruppe der Übersicht: kein Schweizer Titel, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Bewilligungslage ist die der acht ausländischen Anbieter, und die Unterschiede zwischen ihnen liegen im Wettprogramm, nicht in der Rechtsposition.
Die Verdict: Bei identischer Rechtsposition bleibt nur das Produkt als Unterscheidungsmerkmal — und das ist ein schwaches Fundament, solange der Schweizer Kalender aus einer geschlossenen Liste stammt. Wer die Wahl zwischen acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung hat, vergleicht Varianten desselben Risikos.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung, dieselbe Ausgangslage
Donbet ist ein weiterer der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Es gilt: kein Schweizer Schutz, keine Einbindung in das Sperrregister, Domain kann blockiert werden.
Die Verdict: Nichts an dieser Zeile unterscheidet sie rechtlich von den anderen sieben — und nichts davon hilft, wenn ein Gewinn ausgezahlt werden soll und kein Schweizer Titel dahintersteht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist die Auszahlungserwartung eine Frage des Vertrauens, nicht des Rechts.
bet365: ohne Schweizer Bewilligung, aber auf der Sperrliste geführt
bet365 steht in derselben Gruppe. Kein Schweizer Titel, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als einen Anbieter, der auf der Sperrliste geführt wird — die blockierten Domains werden per DNS über Schweizer Telekommunikationsanbieter gesperrt und innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping).
Die Verdict: Ein bekannter Name ist keine Bewilligung. Wer bet365 aus einem anderen Land kennt, sollte die Sperrliste als das lesen, was sie ist: eine Liste der Domains, die die Schweizer Aufsicht für nicht zugelassen hält. Der Umstand, dass der Name geläufig ist, ändert an der Rechtslage dieser Zeile nichts.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit breitem Sortiment ohne Schweizer Titel
22Bet gehört zur Gruppe der acht. Keine Schweizer Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierung über die Sperrliste möglich.
Die Verdict: Die Breite eines Sortiments ist kein Schweizer Sicherheitsmerkmal. Genau darin liegt die Verwechslung: Wer sein Konto bei einem ausländischen Anbieter führt, hat mehr Märkte und weniger Schutz — und bei Radsport, wo die Schweizer Liste ohnehin nur einen Ausschnitt zulässt, ist der Vorsprung des Angebots kleiner als er aussieht.
BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung, marktüblich positioniert
BetOnRed steht ohne Schweizer Bewilligung in der Übersicht. Es gilt das Muster der Gruppe: kein Schweizer Titel, kein Sperrregister-Anschluss, kein Rechtsweg, mögliche DNS-Blockierung.
Die Verdict: Was hier zählt, ist die Gleichförmigkeit. Acht Anbieter, ein Rechtsstatus, keine Schweizer Institution, an die man sich wenden könnte. Der Vergleich zwischen ihnen verlagert sich damit auf Marketing und Oberfläche — beides keine Merkmale, nach denen man Geld platziert.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung, letzte Zeile derselben Gruppe
IviBet schliesst die Liste der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Rechtslage ist identisch: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Die Verdict: Eine Zeile am Ende einer Tabelle ist keine Empfehlung, aber sie ist ein Muster mit acht Namen. Wer in der Schweiz auf Radrennen setzen will, hat zwei Anbieter mit Bewilligung und ein Umfeld aus Seiten, die sie nicht haben — und keine davon wird durch Wiederholung besser.
Was eine Wette am Ende wirklich kostet
Rechnen wir noch einmal nach, bevor die Wahl ansteht. Zwei Kurse zu 1,90 sind rund 95 % Auszahlungsquote und rund 5 % Marge — bei einem Markt mit zwei Ausgängen liegt das Band bei etwa 4 bis 6 %, je nachdem, wie viele Starter im Feld sind und wie lang die Rundfahrt läuft. Aus jedem CHF 1’000, das über einen solchen Markt läuft, bleibt im Mittel rund CHF 50 beim Veranstalter. Das ist der Preis der Bewilligung, des Sperrregisters und des Rechtswegs, und er ist niedriger als der Preis eines ausländischen Titels ohne jede Rückgriffsmöglichkeit.
Der zweite Kostenpunkt ist keine Zahl, sondern ein Zeitgefühl. Eine Gesamtwertungswette auf die Tour bleibt länger offen als eine Einzelwette auf Mailand–San Remo, und die Freude über den Cash-Out hält nur so lange, wie die Bedingungen sie tragen: In der Schweiz gibt es ihn nur online, nur vollständig, ohne Teilauszahlung und ohne Garantie pro Markt. Wer einen Notausgang einplant, muss wissen, dass der Ausgang nicht vertraglich zugesichert ist.
Und der dritte Kostenpunkt betrifft die Ausdehnung. Die Schweizer Sportwette darf nur anbieten, was die Gespa-Liste zulässt; die Liste umfasst keinen Esport, keine Trainingsläufe, Frauenwettbewerbe nur bei ausdrücklicher Nennung, Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wer ein bestimmtes Rennen oder eine bestimmte Trikotwertung im Blick hat, prüft die aktuelle Fassung der Liste — nicht die Werbung.
Wer trotzdem bewusst eine Seite ohne Schweizer Bewilligung nutzt, sollte die drei Dinge kennen, die fehlen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle, kein Schweizer Rechtsweg — dazu mögliche Steuerpflicht auf Gewinne je nach Kanton. Das Gegenargument «mehr Märkte» fällt kleiner aus, als es klingt, wenn der Schweizer Radsport-Kalender auch bei diesen Anbietern von einem Sportprogramm abhängt, das man in die Hand nehmen muss, um es zu kennen.
Häufige Fragen zu Radsport-Wetten in der Schweiz
Darf in der Schweiz auf Rennen wie die Tour de France gewettet werden?
Ja, aber nicht durchgehend und nicht bei jedem. Wetten auf Radrennen sind nur bei Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung und für Rennen der Gespa-Liste zulässig. Diese Liste ist eine geschlossene Aufstellung der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; ein Rennen, das nicht darauf steht, ist nicht wettbar.
Wie prüfe ich, ob ein Radrennen und seine Wertungen in der Gespa-Liste stehen?
Sie sehen in die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in ihrer aktuellen Fassung, wo Etappen- und Trikotwertungen einzeln aufgeführt werden. Sie ist die massgebliche Quelle; das Wettprogramm eines Veranstalters kann enger sein als die Liste. Prüfen Sie vor der Wette.
Worin unterscheiden sich eine Wette auf den Gesamtsieger und eine auf einen Etappensieg?
Die Gesamtwertung entscheidet nach drei Wochen, die Etappe am Abend desselben Tages. Die Märkte tragen ein unterschiedlich langes Risiko, deshalb sind die Kurse für denselben Fahrer nicht identisch. Längere Laufzeit heisst: ein Sturz kann alles erledigen, und der Cash-Out ist nicht garantiert.
Wie rechnet sich der Gewinn einer Wette, und was ist die Marge?
Der mögliche Gewinn ist Einsatz mal Quote. Aus zwei Kursen zu 1,90 ergibt der Quotenschlüssel rund 95 % Auszahlungsquote und rund 5 % Marge. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen liegt dieses Band bei etwa 4 bis 6 %, je nach Feldgrösse und Renndauer.
Welche Verlustlimiten und welche Sperren gelten bei den bewilligten Veranstaltern?
Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; das Gesamtmaximum liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine befristete Sperre ist ab 1 Tag möglich, eine unbefristete gilt im schweizweiten Register.
Was fehlt auf Auslandsseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Ihnen fehlt die Schweizer Bewilligung selbst, also jede Grundlage nach Art. 4 BGS, der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, eine Schweizer Fair-Play-Kontrolle und ein Schweizer Rechtsweg. Gewinne können je nach Kanton steuerpflichtig sein, und in Verfahren gegen den Anbieter sind Einziehungen möglich.
Sportarten – zahlungenwettench
Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
