Wettgewinne in der Schweiz versteuern: der Freibetrag, die 35 % und der Anbieter, der alles entscheidet

Updated Oktober 2026
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Ein Briefkasten aus Metall hängt an einer Steinmauer in einer Schweizer Gasse, Herbstlaub liegt auf dem Pflaster.

Unter dieser Zeile steht eine Zahl, die kaum ein Wettender je erreicht: CHF 1’071’000. Bis zu diesem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel einkommenssteuerfrei, und die Verrechnungssteuer von 35 % greift erst darüber. Wer regelmässig kleine Beträge gewinnt, zahlt also nichts — nicht weil Sportwetten in der Schweiz besonders grosszügig behandelt würden, sondern weil das Gesetz zwei völlig verschiedene Gruppen von Spielenden kennt. Auf der einen Seite steht die Sporttip-Wette im Vertragsgebiet von Swisslos. Auf der anderen Seite steht ein Konto bei einem Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat und dessen Gewinn nach der Praxis mehrerer Kantone vollständig als Einkommen zählt. Zwischen diesen beiden Wegen liegen der eigentliche Entscheid und die eigentliche Rechnung.

Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab.

Stand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu Bewilligungen und zur Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und der ESTV geprüft.

Spielerschutz zuerst: was Schweizer Wettende schützt, bevor eine Steuerfrage überhaupt auftaucht

Die Steuerdiskussion beginnt für viele zu spät. Wer bei einem Schweizer Veranstalter ein Konto eröffnet, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Bei Swisslos liegt die Oberlimite bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Ein leerer Sessel steht an einem Fenster mit Blick auf einen ruhigen See und schneebedeckte Berge im Morgenlicht.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Diese 72 Stunden sind der interessante Teil. Sie sind keine Serviceleistung, sondern eine Bremse, die genau dann greift, wenn jemand sie am wenigsten will — nach einer verlorenen Serie, in der Nacht, mit dem Gefühl, jetzt zurückholen zu müssen. Das Statut verlangt für eine Erhöhung 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer sich über zu lange Wartezeiten ärgert, ärgert sich über die einzige Stelle im System, die nicht auf die Stimmung des Kontoinhabers reagiert.

Verlustlimite, Pause und Sperre: drei Werkzeuge mit drei verschiedenen Fristen

Die Selbstsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, und sie wird vor Ablauf der Frist nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre geht weiter: Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach den Vorschriften erst nach drei Monaten wieder gelöst werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Wer aufhören will, muss also nicht bei jedem einzelnen Anbieter anklopfen — vorausgesetzt, er spielt dort, wo dieses Register überhaupt greift.

Eine Waage mit zwei Schalen aus Messing steht auf einem Holztisch im weichen Fensterlicht.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen beträgt CHF 1'071'000.

Und genau hier teilt sich der Markt. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hängt nicht am schweizerischen Sperrregister. Eine Sperre, die jemand aus Sorge um sich selbst eingetragen hat, bedeutet für ein solches Konto nichts. Die Spielsuchtabgabe wiederum, mit der das legalisierte Spiel seinen Schaden finanziert, beträgt bei Swisslos 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags — für 2025 sind das CHF 3’863’790. Das ist kein Taschengeld, und es ist ein Posten, den ein ausländisches Angebot an keinem Schweizer Kanton vorbeiführt.

Wo es nach dem Spiel weitergeht

Wer merkt, dass die Limiten nicht reichen, bekommt auf der Schiene des bewilligten Spiels eine zweite Ebene: Sperre, Register, Fachstelle. Wer bei einem unbewilligten Anbieter spielt, hat diese Ebene nicht. Das ist kein moralischer Unterschied, sondern ein organisatorischer, und er ist der einzige Punkt auf dieser Seite, an dem ich keine Abwägung anbiete. Verlustlimiten, Pausen und Sperren gelten unabhängig davon, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt — die Steuerfrage ist die zweite Frage, nicht die erste.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei Schweizer Veranstalter und acht ausländische Plattformen

Die Liste liest sich kurz, und sie bleibt kurz, weil das Gesetz sie kurz hält. Für Sportwetten in der Schweiz gibt es keine Bewilligung für einen dritten Anbieter — die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind Veranstalterinnen eines Grossspiels; beide brauchen neben der Veranstalterbewilligung eine Bewilligung je Spiel und dürfen nur in der Schweiz tätig sein. Ausländische Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie am Schweizer Markt teilnehmen: Jede trägt im Vergleich ausdrücklich den Vermerk, dass sie keine Schweizer Bewilligung hat. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar, und daran ändert eine gute Quote nichts.

Wer welche Bewilligung hat und wer keine

Wettanbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Rechtliche Basis
Swisslos Sporttip ja — Bewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja — Bewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
HornetBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Betovo keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
MyStake keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Rainbet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz

Die Spalte mit den Veranstaltern erklärt, warum der Vergleich so ungleich aussieht. Über den zwei Schweizer Zeilen stehen konkrete Rechtsträger mit Sitz und Aufsicht; über den acht anderen steht derselbe Satz, weil er derselbe Sachverhalt ist. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Formalie, sondern der Grund, weshalb eine Sperre nicht greift, weshalb ein Streitfall nicht hier verhandelt wird und weshalb das Geldspielgesetz das Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung als Straftat führt — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird dafür nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden.

Genau deshalb ist ein Gewinn bei einer Plattform ohne Bewilligung selten ein sauberer Gewinn. Er kommt an — oder auch nicht, das entscheidet der Anbieter —, aber er kommt ohne den Steuerausweis, den ein bewilligter Veranstalter ausstellt, und nach der Praxis mehrerer Kantone als voll steuerbares Einkommen. Die acht Namen in der Tabelle stehen für dasselbe steuerliche Ergebnis. Die Unterschiede, die zwischen ihnen bestehen mögen, liegen ausserhalb der Fakten, die für diese Einordnung zur Verfügung stehen.

Swisslos Sporttip: die Steuerfrage ist hier am einfachsten, das Angebot am engsten

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Konto — die Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre und eine Identitätsprüfung anhand eines hochgeladenen Ausweises, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Eine einzige Registrierung pro Person, und eine bestehende Spielsperre schliesst die Teilnahme aus.

Die Einsätze für Sporttip sind in den Spielregeln eng gefasst: CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer in der 90. Minute einen hohen Betrag auf ein schon entschiedenes Spiel setzen will, bekommt also nicht nur eine schlechte Quote, sondern womöglich gar keine Wette.

Der steuerliche Vorteil ist der eigentliche Grund, hier ein Konto zu führen. Ein Gewinn aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel ist bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, und bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Freibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Für einen Gewinn von CHF 1’050’000 bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind also CHF 50’000 steuerpflichtig. Das Vertragsgebiet und die Einsatzkontrollen mögen manchen als Schranke erscheinen; sie sind der Preis dafür, dass ein Gewinn nicht in einer Grauzone landet.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Geländespiel in sechs Kantonen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Rechtlich ist die Ausgangslage dieselbe wie bei Swisslos: Bewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa, Wohnsitzpflicht im eigenen Gebiet. Wer in Genf wohnt, findet bei Swisslos kein Konto und umgekehrt. Die beiden Veranstalterinnen teilen sich die Schweiz also nicht nach Geschmack, sondern nach Wohnort.

Der praktische Effekt dieser Aufteilung ist ein Vergleich, den viele nicht anstellen können. Ein Wettender hat keine Wahl zwischen Sporttip und Jouez Sport, er hat eine Wahl zwischen dem Anbieter seines Kantons und einem ausländischen Angebot. Der Steuerfreibetrag gilt in beiden Fällen, das Produkt unterscheidet sich, und die Limiten setzt der Spielende selbst. Wer in der Romandie wohnt und den Schweizer Weg will, landet bei Jouez Sport, weil es nichts daneben gibt.

Was auf Wettgewinne anfällt — und was nicht: der Steuerfreibetrag im Einzelnen

Gewinne aus Grossspielen — dazu zählen Zahlenlotto und Sportwetten — unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag. Für die Steuerperiode 2024 nannte die ESTV «ab 1’056’601 Franken» (Art. 24 Bst. ibis DBG). Der Betrag ist nicht stabil. Bei der direkten Bundessteuer und bei der Verrechnungssteuer betrug er CHF 1’000’000 für die Jahre 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024, CHF 1’070’400 im Jahr 2025 und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Der Ausgleich der kalten Progression läuft jährlich über den Landesindex der Konsumentenpreise per 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression.

Was heisst das für einen einzelnen Wettschein? Versteuert wird nicht der Gewinn, sondern nur der Teil über dem Freibetrag, und das pro einzelnem Gewinn. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Diese Mechanik ist der Grund, weshalb die Steuer für die allermeisten Wettenden schlicht null beträgt: Nicht die Summe der Jahresgewinne zählt, sondern der einzelne Treffer, und ein einzelner Treffer in Millionenhöhe ist selten.

Steuerfreibetrag, Verrechnungssteuer und Einkommenssteuer: die Rechnung mit CHF 100

Setzen wir einen einfachen Fall: eine Einzelwette von CHF 100 zu einer Quote von 2.00, für die es keinen Quellenbeleg gibt, weil sie als Rechenbeispiel dient. Der Betrag kommt mit CHF 200 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 100. Von diesem Nettogewinn ist nichts steuerbar, weil er den Freibetrag nicht nur unterschreitet, sondern gar nicht in seine Nähe kommt. Anders gesagt: Der Abstand zwischen einem typischen Wettschein und der Steuerschwelle beträgt für die meisten Spielenden mehr als das Zehntausendfache ihres Einsatzes.

Die Steuerfrage stellt sich damit in der Praxis als Bedingung, nicht als Betrag. Sie greift, wenn ein einzelner Gewinn über CHF 1’071’000 liegt — dann werden 35 % Verrechnungssteuer auf den Teil darüber abgezogen, und zusätzlich ist dieser Teil einkommenssteuerpflichtig. Zu diesem bereits abgezogenen Betrag kommt die Einkommenssteuer auf denselben Anteil, und die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen; sie wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Wer eine Million und etwas darüber gewinnt, beschäftigt sich in den folgenden Monaten mit Papier, nicht mit Wetten. Der Vorgang ist lästig, er ist aber auch ein Luxusproblem, das nur einen sehr kleinen Kreis betrifft.

Je nach Kanton: warum es keine Zahl für die ganze Schweiz gibt

Der Freibetrag ist bei den Staats- und Gemeindesteuern kantonal verschieden, und die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. aus, während sie für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Mio. nennt. Im Kanton Thurgau beträgt der Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000, bei der direkten Bundessteuer im Jahr 2026 CHF 1’071’000. Wer die genaue Zahl für seinen Wohnkanton will, bekommt sie nur bei der kantonalen Steuerverwaltung — jede hier genannte Ziffer wäre für einen anderen Kanton die falsche.

Bei den Einsätzen wird es noch kantonaler. Bei der direkten Bundessteuer können Einsätze bis 5 % des Gewinns abgezogen werden, höchstens CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 beziehungsweise CHF 5’300 für 2024 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne (Art. 33 Abs. 4 DBG). Für 2025 nennt die ESTV für Lotterien und Grossspiele höchstens CHF 5’400. Im Kanton Thurgau gilt bei den Staats- und Gemeindesteuern pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Diese Obergrenzen von ein paar Tausend Franken stehen einer Steuerschwelle von über einer Million gegenüber. Sie sind damit nur für Gewinner interessant, die die Schwelle reissen und dann den Einsatz gegenrechnen — und sie machen aus einem steuerbaren Betrag von CHF 200’000 nur wenig wett.

Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht

Auf Wetteinsätze wird in der Schweiz keine Wettsteuer erhoben. Dieser Satz gehört aufs Papier, weil viele ihn falsch erwarten. Wer von Deutschland oder Österreich herüberschaut und dort eine Abgabe auf den Einsatz kennt, sucht sie hier vergebens: Besteuert wird ausschliesslich der Gewinn oberhalb des Freibetrags und nur bei Gewinnen aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen. Ein Wettschein über CHF 100 kostet also CHF 100, unabhängig davon, ob er aufgeht.

Wo dann die Steuerlast des Schweizer Systems liegt, verrät ein Blick auf die Ausschüttung. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Das ist die andere Seite des Freibetrags: Der Ertrag der bewilligten Spiele muss vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen (Art. 106 Abs. 6 BV), und den Anteil aus den Sportwetten weist Swisslos Jahr für Jahr aus. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Wer Sporttip spielt und nicht gewinnt, subventioniert damit einen Kantonsfonds und den Nachwuchssport. Das lässt sich für eine Steuer halten, die niemand so nennt.

Rechtslage: was das Geldspielgesetz erlaubt, wo es endet und was Offshore kostet

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die ESBK ist nicht zuständig, sie beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel und gilt nur in der Schweiz. Weil der Kreis so eng gezogen ist, gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Eine solche Liste hätte keinen Eintrag. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, und das ist die einzige Liste, die den Markt tatsächlich beschreibt.

Auf was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportveranstaltungen — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS): Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-out ist nicht geregelt, es ist ein Merkmal des jeweiligen Angebots — bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vollständig, aber nicht für jeden Markt zugesichert. Über virtuelle Sportarten sagt das Gesetz nichts, und dazu schreibt diese Seite lieber nichts, als eine Erlaubnis zu behaupten.

Der Spielerschutz kommt nicht von der Steuer, sondern aus dem Gesetz: Sportwetten sind ab 18 Jahren zugelassen, Minderjährige werden online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität, Limiten setzt der Spielende und nicht der Staat — die Veranstalterin muss Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Eine feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Die Spielsperre trifft überschuldete und suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register geführt; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten gelöst werden, unter Beteiligung einer Fachstelle, und eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigen, wie löchrig die Front an den Verkaufstellen ist: In 47.5 % von 200 Fällen wurde an einer Verkaufstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Online-Registrierung ist streng, an der Verkaufstelle offenbar nicht durchgehend.

Auszahlungen gehen bei bewilligten Schweizer Anbietern nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und Kredite an Spielende sind untersagt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen; ein Instrument zur Sperrung von Zahlungen an unbewilligte Wettseiten kennt die Schweiz nicht — Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht, und wer das Gegenteil annimmt, verlässt sich auf einen Schutz, der nicht existiert. Die Gespa führt stattdessen eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren: Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht. Eine solche Sperre ist lästig und keine Barriere.

Für Werbung gilt ein eigener Rahmen. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten; Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Für Gratisspiele oder Gratisguthaben braucht es die vorherige Zustimmung der Gespa — im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Verbot der Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Rechtsschutz und nichts von einem Fairplay-Kontrollsystem. Steuerlich fallen solche Gewinne nicht unter die Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind. Die Verrechnungssteuerpflicht trifft dafür Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen. Wichtiger ist die zweite Ebene: Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Die Millionengrenze, die den Schweizer Weg auszeichnet, existiert auf dem Auslandskonto also gar nicht. Aus einer Wette über CHF 100 zu Quote 2.00 wird dort ein steuerbares Einkommen von CHF 100 — eine Kleinigkeit für die Steuererklärung, aber ein grundsätzlich anderer Sachverhalt als beim bewilligten Anbieter, und bei vielen kleinen Gewinnen übers Jahr summiert sich der Unterschied.

Dazu kommen Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen: Sie sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind (Art. 24 Bst. iter DBG); nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Praxis vollumfänglich steuerbar. Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne richten sich an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden, Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV. Auf einer Seite wie dieser endet die Beratung dort, wo die persönliche Situation beginnt — wer beträchtliche Beträge gewinnt, spricht mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung und nicht mit einem Ratgeber.

Die ehrliche Gegenüberstellung ist keine Empfehlung. Der bewilligte Weg bringt vollständigen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Der unbewilligte Weg bringt Auswahl und wahrscheinlich einfachere Anmeldung, dafür keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit und nach kantonaler Praxis voll steuerbare Gewinne. Keiner der beiden Wege ist von sich aus der sichere. Die Frage, welche Steuer der Gewinn trägt, entscheidet sich nicht in der Steuererklärung, sondern bei der Wahl des Kontos — und das ist die eigentliche Antwort auf die Suche nach der Schweizer Wettsteuer.

Wo man die Steuer einordnen kann: Mechanik der Gewinnbesteuerung

Bevor die Registrierung aufschlägt, steht eine Verhältnisfrage im Raum, die sich in einem Satz klären lässt: Der Wettschein in der Hand wiegt steuerlich schwerer als der Betrag darauf. Ein durchschnittlicher Prognostiker schliesst einen Wettschein über CHF 100 mit erwarteten Rückflüssen von 200, er nimmt 100 Franken Nettogewinn mit, und diese 100 Franken liegen über eine Million Franken unter der Steuerschwelle. In Geld gemessen: null. Der Freibetrag ist auf einen einzelnen Gewinn bezogen und nicht auf die Summe der Einsätze, weshalb tausend kleine Treffer über das Jahr keine Million Steuerlast auslösen — eine Umkehr, die sich in der Praxis zu hundert Prozent niederschlägt.

Bezogen auf die breite Masse der Wetten heisst das: Solange der einzelne Gewinn den Freibetrag nicht übersteigt, fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn an, und es fällt generell keine Steuer auf den Einsatz an. Die überwiegende Zahl der Konten im bewilligten Markt wird diese Schwelle nie sehen. Genau das ist die Botschaft, die im Wettmarkt selten jemand ausspricht: Das Schweizer Steuerrecht sortiert nicht zwischen guten und schlechten Spielern, sondern zwischen einem Treffer in Millionenhöhe und allem anderen.

Erst nach dieser Schwelle wird die Rechnung mehrstufig. Der Teil über dem Freibetrag ist einkommenssteuerpflichtig und zugleich Grundlage der Verrechnungssteuer: Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 werden CHF 200’000 als steuerbar behandelt, worauf 35 % Verrechnungssteuer abgezogen und über die Steuererklärung zurückgeholt werden; dazu kommt die Einkommenssteuer auf denselben Anteil, abzüglich des Einsatzabzugs von höchstens CHF 5’400 bei der direkten Bundessteuer beziehungsweise der kantonalen Pauschale. Ob am Ende also ein Fünftel, ein Drittel oder die Hälfte des übersteigenden Teils hängen bleibt, entscheidet die Progression des Wohnkantons, für die es keinen gemeinsamen Wert gibt. Jeder Musterwert wäre für einen anderen Kanton falsch, deshalb steht hier eine Bedingung statt einer Zahl — die Freibetragsmechanik ist schweizweit dieselbe, die Steuerlast nicht.

Häufige Fragen zur Besteuerung von Sportwetten in der Schweiz

Ab welchem Betrag sind Gewinne steuerpflichtig?

Steuerpflichtig wird nicht der gesamte Gewinn, sondern nur der Teil eines einzelnen Gewinns aus einem bewilligten Grossspiel, der über dem Steuerfreibetrag liegt. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser Freibetrag CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026; bei den Staats- und Gemeindesteuern setzen die Kantone den Freibetrag individuell fest, was zu regionalen Unterschieden führt.

Was ist die Verrechnungssteuer von 35 %, und wann zieht Swisslos sie bei einer Auszahlung ab?

Sie ist eine Sicherungssteuer auf dem verrechnungssteuerpflichtigen Anteil eines Gewinns und wird bei der Auszahlung abgezogen. Swisslos zieht sie ab, sobald ein Gewinn über dem Steuerfreibetrag liegt, und stellt für diesen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus: Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 betroffen.

Wird auf Wetteinsätze in der Schweiz eine Wettsteuer erhoben?

Nein. Auf den Einsatz einer Sportwette erhebt die Schweiz keine Wettsteuer; besteuert wird ausschliesslich der Gewinn oberhalb des Freibetrags, und auch das nur bei Gewinnen aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel. Ein Wettschein über CHF 100 kostet damit CHF 100, unabhängig vom Ausgang der Wette.

Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes steuerbar sind. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken aber unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Die Millionengrenze des Schweizer Freibetrags greift dort nicht.

Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?

Steuerbar ist lediglich der Betrag über dem Freibetrag. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Bei der direkten Bundessteuer lässt sich ein Einsatzabzug von 5 % anrechnen, für 2025 höchstens CHF 5’400; im Kanton Thurgau gilt pauschal 5 %, höchstens CHF 5’000.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»