Freebet-Code für Sportwetten: In der Schweiz gibt es ihn nicht — aber Gratisguthaben schon

Updated Oktober 2026
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Ein einfarbiger grauer Schal liegt auf einer leeren Betontribüne, Raureif auf den Sitzen, kühles Morgenlicht über dem Stadion

Wer «sportwetten freebet code» in die Suchmaske tippt, sucht eine Zahlen- und Buchstabenkombination, die sich irgendwo eintragen lässt und danach ein Gratisguthaben im Konto stehen lässt. In der Schweiz existiert dieses Ding nicht. Es existiert nicht, weil es nicht existieren darf: Sportwetten sind hier ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes, und ein Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Wer ein solches Guthaben rechtskonform abgibt, druckt es nicht auf ein Banner. Er hängt es an eine Bedingung, an ein Zeitfenster und an eine Regel, die in der Werbung nie fett gedruckt wird: Der Einsatz der Gratiswette fliesst nicht mit dem Gewinn zurück.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen abgeglichen mit den Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa.

Das ist der Satz, den die Branche am liebsten in Sechspunktgrösse setzt. Eine Gratiswette über CHF 10 ist nämlich keine CHF 10. Sie ist ein Guthaben, das man einsetzen muss, dessen Einsatz man bei einem Treffer aber nicht wiederbekommt — man erhält nur die Quote minus eines Einsatzes. Bei Quote 2.00 unterscheidet das genau eine Einheit von einer echten Einzahlung, und bei Quote 1.90 verschwindet ein Zehntel des Guthabens allein durch die Mechanik der Wette, bevor überhaupt ein Buchmacher etwas verdient hat.

Und dann ist da noch das Kleingedruckte, das diese Seite am lebendigsten macht. In der Schweiz vergeben genau zwei Veranstalter Gratisspielguthaben, beide sind interkantonal bewilligt, beide bedienen nur ihr eigenes Gebiet, und beide knüpfen das Guthaben an Termine, Codes und Regeln, die man einhalten muss. Die ausländischen Namen, die Suchmaschinen ausspucken, versprechen mehr und schulden weniger.

Nachfolgend geht es nicht darum, wie man ein Gratisguthaben bekommt. Es geht darum, was es tatsächlich kostet, wer es überhaupt darf und warum das Kürzen des Einsatzes ein Feature ist, keine Schikane.

Was ein Neukundenangebot in der Schweiz tatsächlich ist

Ein Neukundenangebot auf dem Schweizer Sportwettenmarkt ist keine Werbekampagne, sondern eine Bewilligung mit einem Preis dran. Das ist der erste Denkfehler, den dieser Abschnitt korrigieren möchte: Bei einem bewilligten Veranstalter ist die Hürde nicht die Registrierung, sondern das, was danach kommt.

Eine Holzbank am Ufer eines ruhigen Bergsees, am gegenüberliegenden Ufer steigen dunkle Hänge in den Frühnebel
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Warum das Wort «Freebet» in der Schweiz wenig zu versprechen hat

Der Markt kennt Gratiswetten dort, wo ein Anbieter mit einer Lizenz aus einem anderen Land über eine Werbefläche ein Konto gewinnt. In der Schweiz ist das Geschäft auf zwei Veranstalter beschränkt — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles, was über diese beiden hinausgeht, hat keine Schweizer Bewilligung, und Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist laut Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes verboten und kostet laut Art. 131 bis zu CHF 500’000 Strafe. Aus einer solchen Drohung folgt eine schlichte Tatsache: Die grossen «hol dir CHF 100 Freebet»-Banner, die anderswo zur Grundausstattung gehören, haben in der Schweiz keinen Adressaten. Wer auf einer Schweizer Seite mit einem Gratis-Code wirbt, ohne dass ein Gespa-Guthaben dahintersteht, tut etwas, das er besser unterlassen hätte.

Gratisspielguthaben braucht vorgängige Gespa-Zustimmung

Der Grund liegt in Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes. Gratisspielguthaben — die Rechtssprache kennt den Ausdruck, nicht «Freebet» — benötigt vor der Abgabe die Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahlen sind der ganze Markt: 32 Gelegenheiten, eine Gratiswette zu spielen, über ein ganzes Jahr, in einem Land mit knapp neun Millionen Einwohnern. Wer nach einem Code sucht, der ihm regelmässig Gratisguthaben zuschiebt, sucht ein Produkt, das es in dieser Dichte nicht gibt. Was es gibt, sind Aktionen an einzelnen Tagen mit einer begrenzten Auflage — und darum geht es im nächsten Abschnitt.

Aktionen kommen an Termine, nicht an Klickzahlen

Die Loterie Romande hat 2025/2026 vorgemacht, wie eine Gratisspielguthaben-Aktion in der Schweiz aussieht: «JouezSport – Patinoires et Stades». Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer den Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das Wort, das hier zählt, ist «nicht auszahlbar». CHF 10 in einem Konto sind kein Geld; sie sind eine Fahrt mit der Bahn, die an einer Station endet. Und das Design der Aktion ist schlank: Das Guthaben wird erst nach Eingabe im verifizierten Konto gutgeschrieben. Heisst: Ausweiskontrolle, Wohnsitzprüfung, ein Konto pro Person. Die Zeit, die jemand braucht, um verifiziert zu werden, kann länger sein als die sieben Tage, in denen der Code gültig ist — weshalb diese Aktion für den Gelegenheitsleser eines Preisausschreibens oft schon vorbei ist, bevor er überhaupt startet.

Der Freebet-Code im Vergleich: Wer in der Schweiz überhaupt Guthaben ausgibt

Der Vergleich dieser Seite ist kürzer als bei jedem Markt. Es gibt zwei bewilligte Veranstalter, und es gibt eine Reihe ausländischer Namen ohne Schweizer Bewilligung, die regelmässig in Suchresultaten auftauchen. Beide Gruppen gehören auf eine Seite, weil Leser beide im Netz sehen; sie gehören nicht auf dieselbe Stufe.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz Was das Konto praktisch verlangt
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Wohnsitz im Vertragsgebiet (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS
Bettilt keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Rabona keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Betwinner keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Betovo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Rollbit keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Interwetten keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg

In der Spalte «gemeldete Lizenz» steht der zweite Satz nicht zufällig. «Nicht erstellt» heisst hier nicht, dass der Anbieter eine Lizenz hat und man sie nur nicht gefunden hätte. Es heisst, dass eine ausländische Lizenz, gleich welcher Herkunft, in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS) — nicht nur keine besonders gute, sondern schlicht keine. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst einem Land gilt nur dort.

Die beiden Gruppen unterscheiden sich auch darin, was der Leser nicht sieht. Ein Konto bei einem ausländischen Anbieter hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden. Die Zahl auf der Liste wächst; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, die erste Liste datiert vom 3. September 2019. Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt — eine Praxis, die die Gespa Domain-Hopping nennt und die sie namentlich mit Interwetten und Bet-at-Home verbindet. Wie häufig ein Nutzer auf einen solchen Wechsel stösst, hängt davon ab, wie oft er den Link wechselt; der Aufwand rechnet sich für die Sorgfalt bei der Kontoeröffnung selten.

Grundlagen: Was eine Gratiswette ist und was mit ihr geschieht

Die Grundlagen dieses Themas sind unangenehm kurz. Sie bestehen aus vier Feststellungen. Der Anbieter gibt dir einen Kredit, nicht einen Einsatz. Der Kredit hat einen Ablauf. Der Kredit ist an eine Verifizierung geknüpft. Und der Kredit lässt sich nicht auszahlen.

Ein Fussball liegt auf dem Mittelpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund ragen Flutlichtmasten in die Abenddämmerung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Quoten, Einsatz und die Mechanik der Wette

Am Ende zählt die Rechnung, die das System automatisch ausführt. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten —, wobei das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet wird. Die Rundung ist kein Detail: Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 und einer Quote von 1.90 landet ein Teil der Erwartung auf der Seite des Veranstalters.

Bezogen auf ein Gratisguthaben heisst das: Wenn der Anbieter dir CHF 10 Gutschrift gibt und du diese CHF 10 auf eine Quote von 2.00 setzt, schreibt dir das System bei einem Treffer CHF 20 gut — aber wenn du nur die CHF 10 genommen hättest, die dir real gehören, hättest du CHF 20 und deine CHF 10 behalten. Weil die erste Variante dir nicht gehört, ist der Deckel eng: Bei Swisslos gilt für eine Einzel- oder Kombinationswette eine Obergrenze von CHF 1’000, für Systemwetten von CHF 10’000, und der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Einsatz wird bei einem Treffer nicht ausbezahlt

Das ist der zentrale Satz des Themas, und er verdient es, in dieser Form wiederholt zu werden: Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, erhält der Spieler bei einem Treffer nur die Differenz zwischen dem Ergebnis und dem Einsatz. Aus einem Guthaben von CHF 10 bei Quote 1.90 wird eine Gutschrift von CHF 19; die CHF 10 verschwinden aus dem Ergebnis. Bei Quote 2.00 ist es eine Einheit abstrakter Ertrag. Ob die Wette überhaupt trifft, entscheidet das Spiel, und die Quote sagt darüber nichts Sicheres. Was daraus folgt: Das Guthaben ist kein Ertrag, sondern ein Rabatt auf den Einsatz — und der Wert dieses Rabatts steht in keinem Werbebanner.

Auszahlbarkeit: Der Unterschied zwischen Guthaben und Geld

Der nächste Mechanismus ist die Rückseite desselben Problems. Bei Swisslos lassen sich innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos Guthaben auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung erfolgt innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Aus Promotionen stammendes Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — und das ist der genaue Grund, warum die Chiffre «CHF 100 Bonus» und die tatsächlich verfügbare Zahl auseinandergehen.

Die Loterie Romande zieht dieselbe Grenze: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Winnings und Guthaben gehen ohnehin nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Inhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Eine gute Nachricht für jeden, der Konten sauber hält, und eine schlechte für jeden, der anonym setzen will.

Wohin die Wette geht, wenn das Spiel ausfällt

Die Grundlagen enden mit der vernachlässigten Praxisfrage, was passiert, wenn ein Spiel nicht stattfindet. Bei Sporttip gilt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für einen Kombispieler ist das eine unsichtbare Öffnung am Boden. Ein Leg fällt aus, die Quote sinkt auf 1.00, und die Gewinnchance hängt allein an den übrigen Legs. Eine Quote von 1.00 ist nun einmal neutral, kein Ausfall.

Bei Swisslos-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, sollte diese Regel kennen, bevor er sie erlebt. Und die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der Verlängerung ist also nicht automatisch ein Gewinn.

Wie viel ein Guthaben im Schnitt wert ist

Die folgende Berechnung basiert auf den Bedingungen eines beispielhaften Bonusangebots und einem Zweiwegemarkt mit fiktiven Quoten von 1.90. Da kein Schweizer Anbieter in der Regel Quoten in dieser Höhe auf beiden Seiten eines solchen Marktes führt, dient diese Kalkulation ausschliesslich der Illustration des realen Werts.

Die Ausgangslage ist das Spielguthaben aus dem National-League-Beispiel von oben: CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Beispielmarkt ist ein Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 auf jeder Seite. Bei Quoten von 1.90 auf beiden Seiten beträgt der Payout-Anteil des Marktes 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 95 %, der Margin also 5 %. Der Wert eines Guthabens, dessen Einsatz bei einem Treffer nicht zurückfliesst, ist seine Höhe mal (Quote − 1) geteilt durch Quote mal Payout-Anteil des Marktes. Bei CHF 10, Quote 1.90 und 95 % Payout-Anteil ergibt das rund CHF 4.30 — unter der Annahme, dass ausschliesslich dieses Guthaben und kein Geld aus der eigenen Tasche gewettet wird.

Das ist die Zahl, die man aus einem «CHF 10 Gratisguthaben» holt, und sie ist ein Bruchteil der Nominale. Wer die Quote erhöht, verschiebt sie nach oben; bei Quote 3.00 sind es rund CHF 6.30. Die Bandbreite liegt also grob zwischen CHF 4.30 und CHF 6.30, und schon das ist mehr, als die Nominale vermuten lässt — nur eben in der anderen Richtung, als die Werbung suggeriert. Diese Spanne sollte man vor Augen haben, bevor man sein Konto verifiziert.

Zur skeptischen Betrachtung dieser Zahl gehört ein Satz, den die Werbung nie sagt: Sie ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter der genannten Annahme, keine Zusage. Bei einer einzelnen Wette gewinnt man oder nicht. Was die Zahl leistet, ist eine Messlatte. Gemessen an der eigenen Kasse ist ein «Gratisguthaben» selten so viel wert, wie das Wort verheisst — und das ist keine Kleinigkeit, sondern der ganze Unterschied zwischen einem Rabatt und einem Geschenk.

Voraussetzungen, die ein Konto an die eigene Person binden

Es gibt in der Schweiz keine anonyme Wette. Wer diesen Umstand als Überregulierung abtut, sollte die Alternative in Betracht ziehen: ein Konto, das auf Guthaben läuft, das nicht abhebbar ist. Die regulierte Variante ist die bessere Wahl, aber sie kostet Zeit, und darum geht es hier.

Verifizierung vor dem ersten Einsatz

Bei Swisslos steht am Beginn der Registrierung ein Prompt, der sich nicht überspringen lässt: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Prüfung liest die Angaben aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Vor dem ersten Einsatz heisst das für einen Leser, der auf eine kurzfristige Aktion aus ist: Es gibt Fristen, die erfüllt werden müssen, und es ist riskant, sie mit der Verifizierung zu verwechseln.

Wo man wohnen muss, um überhaupt teilnehmen zu dürfen

Es hilft nichts, einen Freebet-Code zu haben, wenn man nicht im Vertragsgebiet wohnt. Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin — und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande umfasst die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer in einem Kanton der jeweils anderen Gruppe wohnt, ist beim anderen Veranstalter nicht zugelassen. Die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Anbietern, die ein Schweizer Markt suggeriert, existiert nicht: Es gibt einen Anbieter für das eigene Gebiet.

Dabei geht es nicht nur um die Zulassung. Die Adressangaben werden bei der Verifizierung gegen Datenbanken abgeglichen. Wer knapp über die Grenze gezogen ist oder einen Nebenwohnsitz nutzt, sollte damit rechnen, dass das auffällt.

Register und Sperren, die keine Grosszügigkeit kennen

Ein Konto bei einem bewilligten Anbieter steht in oder fällt mit dem, was im Register steht. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Spieler, der sich sperrt, kann also nicht mit einem Wechsel des Anbieters zurücksetzen. Das ist ein harter Eingriff und ein wohlmeinender.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Kleinigkeit? Nicht ganz. Die Regel soll den Verdacht ausschliessen, dass jemand mit Wissen aus dem Innenraum setzt. Und ein Cash-Out ist bei Sporttip nur als vollständiger Ausstieg möglich, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und für jeden Markt garantiert ist er nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Was die Bewilligung vorschreibt

Nicht jeder Schweizer Anbieter hat die gleiche Bewilligung, und nicht jeder nennt sich gleich. Wer online bei einem bewilligten Veranstalter ein Konto eröffnet, tut das in einem Rahmen, den nicht ein Kanton allein setzt, sondern die Gesamtheit der Kantone. Darum ist die Wahl zwischen den Anbietern so schmal.

Zwei Aufsichtsbereiche, die nicht verwechselt werden dürfen

Sportwetten im Internet sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Zuständig ist die Gespa in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat. Nicht zuständig ist die Eidgenössische Spielbankenkommission — die beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Casino und Sportwetten sind zwei getrennte Bewilligungen: Eine Casino-Limite ist nie eine Wettlimite.

Eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten

Was man wetten darf, ist keine Auslegungssache, sondern eine Liste. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Trainingsläufe sind nie erlaubt. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht, E-Sport erscheint nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Virtueller Sport kommt in der Liste nicht vor. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Wer auf eine Kartensperre oder auf Corner setzen möchte, ist bei einem bewilligten Schweizer Anbieter also am falschen Ort. Und wer sich über das hierzulande schmale Wettprogramm ärgert, sollte wissen, woher es kommt: aus einer Liste, die von der Aufsicht geführt wird, nicht aus einem Marketingentscheid. Zu den erlaubten Wetten gehören auch Wetten auf den Ablauf der regulären Spielzeit — die Details stehen in den Sporttip-Regeln, die ich oben bereits erwähnt habe.

Sperrliste, Domain-Hopping und die Grenzen des Schutzes

Auf der anderen Seite stehen die Anbieter ohne Bewilligung. Hier lohnt es sich, genau zu sein, weil die populäre Erzählung in beide Richtungen falsch ist. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonstwo hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird laut Bundesamt für Justiz nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Aufsicht arbeitet mit einer Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste datierte vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Weil gesperrte Adressen innert Stunden ersetzt werden, ist eine DNS-Sperre ein Filter und kein Verbot: Wer die Domain wechselt, steht vor der nächsten Tür.

Was dagegen nicht existiert, ist eine Sperre für Zahlungen. Kein Instrument hindert Schweizer Banken oder Kartenherausgeber daran, Zahlungen an nicht bewilligte Sportwettenanbieter abzuwickeln. Wer mit dem Gegenteil rechnet, rechnet falsch. Und es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — weshalb die Frage, wo man spielt, auch eine Frage danach ist, wohin das Geld fliesst.

Was das alles am Ende kostet

Der erste Befund dieser Seite ist, dass ein Freebet-Konto, das nicht im eigenen Wohngebiet liegt, keine Option ist. Wer hierzulande nach einem Gratisguthaben sucht, sucht bei einem von zwei Anbietern — das ist die richtige Erwartung, und sie ersetzt die falsche. Der zweite Befund ist, dass die Gratisguthaben selbst kleiner sind als ihr Ruf: 32 Gespa-Zustimmungen im Jahr 2025 sind die Obergrenze dessen, was an Gratisspielguthaben überhaupt vergeben wurde. Wer diese Grössenordnung kennt, kann Angebotsseiten entsprechend einordnen; wer ein Freebet als dauerhaftes Angebot darstellt, spricht über ausländische Namen und nicht über das bewilligte Angebot.

Und dann ist da der Preis, der in keiner Kampagne steht. Ein Gratisguthaben ist kein Geschenk. Es ist ein Rabatt auf den Einsatz, gedeckelt auf einen Bruchteil der Nominale, gebunden an 30 Tage und abhängig von einer Verifizierung, die einen vor der Frist einholen kann. Wer das weiss, entscheidet immer noch gerne, aber er entscheidet anders: Er setzt nicht mehr, als er gesetzt hätte, sobald das Guthaben weg ist.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bleibt die Rechnung unangenehm. Ein Guthaben von CHF 10, das auf einen Wert von rund CHF 4.30 bis CHF 6.30 reduziert ist, ist kein Kundenbindungsinstrument, sondern Werbung. Nimm es als solches, und richte es nicht so ein, dass es dich mehr kostet als es wert ist. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, sollte sich über eines im Klaren sein: Es existiert kein Rechtsweg in der Schweiz, kein Schutz für die eigenen Einsätze, keine Auszahlungsgarantie.

Ein letzter Punkt bleibt, weil er an dieser Stelle hingehört. Die steuerliche Lage hängt davon ab, wo du spielst und wie viel du gewinnst. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundessatz liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Satz unterscheidet sich, es gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückfordert. Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an; die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Bei Fragen führt der Weg zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Unsere Bewertung: Swisslos, Loterie Romande und zehn Anbieter ohne Bewilligung

Bewertet werden die zwei Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, sowie zehn Marken ohne Bewilligung, die Schweizer Spieler im Netz antreffen. Die beiden Gruppen sind nicht dasselbe: Die einen dürfen hier veranstalten, die anderen können es nicht.

Swisslos Sporttip: der Anbieter mit dem vollständigsten Schutzpaket

Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sitz in Basel, Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Die Bewilligung deckt ein Grossspiel ab, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto gibt es für Personen im Vertragsgebiet, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie in Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Voraussetzungen sind die eigentliche Nachricht. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen: eine Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer sein erstes Konto einrichtet, sollte die drei Limiten als Teil des Setups begreifen, nicht als Hürde. Sie sind es, was Swisslos von jedem Angebot unterscheidet, das keine kennt.

Bei den Marktfeatures hat Swisslos das volle Programm des bewilligten Schweizer Markts. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live oder Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Das ist ein Boost, der erst ab vier richtigen Voraussagen mit vernünftigen Quoten etwas bedeutet. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch das ein Detail, das man kennt, bevor man es erlebt.

Bei der Auszahlung regelt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zwei kostenlose Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch aufs Wallet, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen auf das Konto bei bekannter Zahlungsverbindung. Wer nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Gewinn zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Fristversäumnis ist hier kein Formfehler, sondern ein Totalverlust.

Beim Aufladen sind die Wege eng geregelt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zusätzlich bietet Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart an, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage ist für einen Freizeitspieler kein Problem, für die Frage, wie viel man in einem Monat aufladen kann, aber die relevante Zahl.

Bemerkenswert ist, wie tief die Zulassung im Produkt verankert ist. Nur wer mindestens 18 Jahre alt ist, zählt: Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Kombinationen aus demselben Spiel zusammenstellt, spielt nicht mit einer Lücke, sondern gegen eine Regel.

Unser Urteil: Das Paket aus drei Verlustlimiten, freiwilliger Einzahlungslimite und Registeranschluss ist der eigentliche Kern dieses Angebots, und es ist der Grund, warum hier kein Konto ohne Angabe der eigenen Grenzen zu haben ist. Für Leser im Vertragsgebiet, die ihr Wetten ohnehin betreiben, ist Swisslos die erste Adresse. Der Preis dieser Ordnung ist die Enge: keine Corner-Märkte, kein E-Sport, keine anonyme Auszahlung, dafür ein Rechtsweg und ein Reinertrag, der in den Kantonen landet.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Anbieter mit dem Gewicht der Verkaufsstellen

Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin und betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto gibt es für Personen mit Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer den in den Stadien der National League verbreiteten Code innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist das konkreteste Beispiel dafür, wie eine Gratisspielguthaben-Aktion in der Schweiz aussieht: ein Aktionszeitraum, eine Auflage, ein Verfallsdatum.

Bei den Einzahlungen erlaubt die Loterie Romande höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. CHF 10’000 pro 30 Tage sind für einen Freizeitspieler keine Bremse, sondern eine Beschreibung dessen, was ein Konto fassen kann.

Unser Urteil: Die Westschweiz hat mit Jouez Sport eine regional verankerte Wahl, die sich nicht zwischen zwei Produkten entscheidet, sondern zwischen zwei Gebieten. Wer nur gelegentlich ein paar Franken auf ein Fussballwochenende setzt, findet hier dasselbe geschlossene Programm und dieselbe Auszahlungslogik wie bei Swisslos. Die 7’000 Stück der Patinoires-Aktion bleiben das aufschlussreichste Detail: eine Gratisaktion mit Auflage, sieben Tagen Frist und 30 Tagen Gültigkeit — wer die Bedingungen liest, weiss, dass sie den Betrag nicht auszahlbar macht.

Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anbindung

Bettilt wird hier aus einem Grund geführt, der die ganze untere Liste erklärt: Schweizer Spieler treffen die Marke im Netz an. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Die gemeldete Lizenz ist nicht erstellt; sie entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden.

Unser Urteil: Was dieser Marke fehlt, ist nicht ein Feature, sondern die Grundlage. Solange Bewilligung, Registeranschluss und Rechtsweg fehlen, bleibt jede Bewertung des Wettprogramms eine Beschreibung ohne Boden.

Rabona: gleiche Ausgangslage, andere Marke

Rabona operiert ohne eine für die Schweiz gültige Bewilligung. Da für diese Marke keine inländische Lizenz existiert, entfaltet sie hier keine Rechtswirkung. Ein Anschluss an das Sperrregister ist nicht gegeben, der Rechtsweg in der Schweiz steht nicht offen, und die Domain unterliegt der Gefahr einer DNS-Sperre.

Unser Urteil: Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist die entscheidende Frage nicht, welche Boni er bewirbt, sondern an wen man sich wendet, wenn sie nicht ausbezahlt werden. In der Schweiz ist diese Adresse nicht vorhanden. Das ist der ganze Unterschied zu den zwei Veranstaltern oben.

DirectionBet: ein weiterer Name ohne Bewilligung

DirectionBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz entfaltet im Inland keine Rechtskraft. Ein Anschluss an das Sperrregister oder ein Schweizer Rechtsweg fehlen; die Aufsichtsbehörde kann den Zugang per DNS-Sperre unterbinden.

Unser Urteil: Wer einen Anbieter dieser Gruppe wählt, wählt keinen schnelleren Zugang, sondern einen Marktplatz ausserhalb des mitteleuropäischen Aufsichtsregimes. Das ist eine Entscheidung mit Konsequenzen — und die Konsequenz, die am seltensten bedacht wird, ist der Fall, in dem die Auszahlung ausbleibt.

Cloudbet: Krypto-Zahlungen ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, DNS-Sperrung möglich. In der bewilligten Schweizer Sportwette ist eine Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Inhabers möglich; anonyme Auszahlungen gibt es nicht. Wer ein Konto mit einem anonymen Auszahlungskanal verbindet, sucht bewusst ein Modell, das die Schweizer Regeln gerade nicht zulassen.

Unser Urteil: Die Attraktivität solcher Marken stammt aus dem, was sie weglassen. Wer weglassen kann, was die Aufsicht verlangt, verzichtet auch auf das, was die Aufsicht schützt. Das ist der Tausch, den man bewusst eingehen muss.

Betwinner: breites Programm, keine Bewilligung

Betwinner operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz hat hierzulande keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es existiert weder ein Anschluss an das Sperrregister noch ein Rechtsweg; eine DNS-Sperrung seitens der Gespa ist jederzeit möglich.

Unser Urteil: Ein ausgeprägtes Bonusprogramm ist bei einem Anbieter ohne Bewilligung kein Vorteil, sondern das Produkt, mit dem er Aufmerksamkeit kauft. Wer die Werbemittel gegen den fehlenden Rechtsweg rechnet, kommt selten auf einen Überschuss.

Betovo: Zugang mit begrenzter Verlässlichkeit

Betovo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz ist im Inland wirkungslos. Neben dem fehlenden Anschluss an das Sperrregister müssen sich Kunden bewusst sein, dass auch hier eine DNS-Sperre durch die Aufsicht erfolgen kann.

Unser Urteil: Bei solchen Anbietern ist die eigentliche Frage nicht das Angebot, sondern der Zugang. Wird die Domain auf die Sperrliste gesetzt, kann das Angebot von einem Haushaltsanschluss aus unerreichbar werden. Das ist ein strukturelles Merkmal, keine Überraschung.

Rollbit: Spiel am Rand des Marktes

Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wie bei Cloudbet gilt: Was ein Konto attraktiv macht, wenn es anonyme Auszahlungen in Aussicht stellt, ist derselbe Punkt, an dem es vom Schweizer Modell abweicht.

Unser Urteil: Für einen Wettenden, der sein Konto bei der Loterie Romande führt, ist die Existenz solcher Marken kein Ärgernis, sondern ein Anlass, den eigenen Anbieter richtig einzuordnen: Die Kontrollen sind der Preis für die Auszahlungszusage.

Interwetten: langjähriger Name ohne Schweizer Bewilligung

Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und hat in der Schweiz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Name taucht im Zusammenhang mit Domain-Hopping auf: Die Gespa nennt ihn in ihrer Beschreibung der Praxis, dass gesperrte Domains innert Stunden ersetzt werden.

Unser Urteil: Domain-Hopping betrifft den Wettenden nicht am Konto, sondern an der Frage, wie verlässlich er überhaupt dorthin kommt. Wer einen Anbieter nutzt, dessen Domain wechseln muss, um erreichbar zu bleiben, akzeptiert ein Risiko, das bei keinem Schweizer Anbieter besteht.

Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?

Einen solchen Code gibt es nicht frei erhältlich. Gratisspielguthaben benötigt die vorgängige Zustimmung der Gespa, und 2025 wurden insgesamt 32 Zustimmungen erteilt — 24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Wer einen Gratiscode anbietet, ohne dass ein Gespa-Guthaben dahintersteht, handelt ohne Grundlage.

Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?

Sportwetten im Internet sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Eine Bewilligung verlangt jeweils eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung, und sie gilt nur in der Schweiz. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Beide binden die Aktionsvergabe an ihre Bewilligung.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, erhält der Spieler bei einem Treffer nur die Differenz zwischen Gewinn und Einsatz. Aus CHF 10 mit Quote 1.90 werden CHF 19, nicht CHF 20. Die CHF 10 verschwinden. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Gratiswette und einer Einzahlung aus der eigenen Tasche.

Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes vor der Abgabe eines Gratisspielguthabens die Zustimmung der Aufsicht verlangt. Die Menge ist dadurch begrenzt und nachvollziehbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit ihren 7’000 Guthaben über CHF 10 ist dafür das beste Beispiel aus der Westschweiz.

Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?

Ja, bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige 30-Tage-Einzahlungslimite möglich.

Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundessatz liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Satz unterscheidet sich, es gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückfordert.

Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»