Neukundenbonus bei Sportwetten: die zwei bewilligten Veranstalter und der wahre Preis der Aktion
Ladevorgang...
Wer nach einem Neukundenbonus für Sportwetten sucht, findet zuerst Anzeigen mit dreistelligen Beträgen. In der Schweiz führt keine davon zu einem bewilligten Veranstalter. Seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes dürfen Sportwetten ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport anbieten, jede in ihrem eigenen Kantonsgebiet, und ein Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Wer hierzulande ein Konto eröffnet, bekommt kein Startkapital geschenkt, sondern eine Aktion mit Bedingungen: eine Mindestquote, eine Frist, eine Obergrenze auf den Gewinn. Genau diese Bedingungen sind der eigentliche Inhalt jeder Bonusfrage, und sie sind das, was diese Seite zerlegt.
Stand Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Angaben der Aufsichtsbehörde Gespa und des Schweizer Registers der gesperrten Spielenden sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.
Neukundenangebote: was ein Bonus verspricht und was er beim Schweizer Veranstalter tatsächlich ist
Ein Willkommensangebot folgt fast immer demselben Muster. Es verspricht einen definierten Vorteil, nennt in der Überschrift eine Zahl und in den Bedingungen fünf Einschränkungen. Wer den Vorteil will, muss ihn durch Aktivität zurückverdienen. Dieses Muster ist der Grund, weshalb der Vergleich der Überschriften nichts bringt: Zwei Aktionen, die beide «Bonus» heissen, sind wertlos gleich, solange man Mindestquote, Frist und Auszahlbarkeit nicht danebenlegt.
Auf dem Schweizer Markt kommt eine zweite Ebene dazu, die es in Deutschland oder Österreich nicht gibt. Aktionen mit Gratisspielguthaben sind hier keine Marketingentscheidung eines Anbieters, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Die Gespa muss vorher zustimmen. Im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — insgesamt 32 für einen ganzen Markt. Das ist die Zahl, die den Ton vorgibt: Es gibt Gratisguthaben in der Schweiz, aber in so kleinen Mengen, dass keine Werbemaschinerie damit betrieben werden kann.
Was ein solches Gratisspielguthaben wert ist, entscheidet sich an einem Detail, das in den Aktionstexten gerne nach hinten rutscht. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält und daraus CHF 25 macht, darf über die CHF 25 verfügen. Wer es stehen lässt, verliert es. Der Einsatz, den der Veranstalter beigesteuert hat, gehört nie dem Spielenden.
Mindestquote, Frist und Umsatz: die vier Angaben, an denen ein Angebot hängt
Jedes Neukundenangebot lässt sich auf vier Angaben reduzieren, und alle vier sind Bedingungen, keine Vorteile:
- Mindestquote. Ab welcher Quote zählt eine Wette überhaupt für die Aktion. Ein Angebot, das Quoten ab 1.50 verlangt, schliesst die vorsichtigen Wetten aus.
- Anzahl der Voraussagen. Ob eine Einzelwette genügt oder ob mehrere Ergebnisse in einer Kombination verbunden werden müssen.
- Frist. Bis wann die Bedingung erfüllt sein muss. Läuft sie ab, verfällt der Anspruch, ohne dass Geld fliesst.
- Auszahlbarkeit. Ob der Vorteil in Geld, als Guthaben oder als Erhöhung des Gewinns anfällt — und ob das Guthaben ausgezahlt werden kann.
Diese vier Punkte sind keine Formalität, und die Reihenfolge, in der man sie prüft, ist nicht beliebig. Die Mindestquote zuerst, weil sie den Pool der möglichen Wetten verkleinert. Danach die Frist, weil eine Frist von sieben Tagen bei vier nötigen Voraussagen ein anderes Angebot ist als dieselben vier Voraussagen ohne Frist. Zuletzt die Auszahlbarkeit, weil sie darüber entscheidet, ob der Vorteil in der Tasche landet oder im Spielerkonto verhungert.
Die Patinoires-Aktion: warum begrenzte Auflagen die Aktion kleiner machen, als sie aussieht
Die Loterie Romande hat in der Westschweiz gezeigt, wie eine Aktion unter Schweizer Bedingungen aussieht. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Sieben Aktionstage, sieben Kalendertage Frist, eine Auflage von 7’000 Stück. Die Zahl der Teilnehmenden war also gedeckelt, und der Wert lag bei CHF 10 Guthaben, das man verspielen muss, weil es sich nicht auszahlen lässt. Das ist keine Kritik an der Loterie Romande — unter dem Zustimmungserfordernis sind grössere Volumen gar nicht darstellbar. Es ist eine Einordnung: Die Schweizer Aktionswelt ist klein, gebunden und örtlich.
Der Gewinn aus einem solchen Guthaben folgt denselben Regeln wie jeder andere Gewinn. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber geht auf das Konto der angegebenen IBAN. Das Guthaben selbst bleibt davon getrennt: Es ist nicht auszahlbar, bis es zu einem Gewinn geworden ist.
Der Kombiboost: der Bonus, den es tatsächlich gibt
Der Kombiboost von Sporttip ist keine Gratissumme, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Hier liegt der ganze Charakter des Schweizer Neukundenangebots in einer Regel: Der Bonus skaliert mit der Zahl der Voraussagen, aber jede einzelne muss die Mindestquote von 1.50 erreichen. Wer fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu einer Kombination verbindet, hat eine Gesamtquote von mindestens 1.50 hoch fünfzehn, also rechnerisch über 400 — eine Wette, die praktisch immer verliert. Der Prozentsatz wächst mit dem Risiko, und das ist die versteckte Kostenstruktur in diesem Angebot.
Beside dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Erhöhungen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Im Vergleich: die bewilligten Veranstalter und die ausländischen Marken im Überblick
Die Gegenüberstellung der zehn Anbieter, die auf dieser Seite bewertet werden, beginnt mit einer Tatsache, die jede Tabelle davor prägt: Nur die ersten beiden haben eine Schweizer Bewilligung. Die acht übrigen sind Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Sie werden hier beschrieben und eingeordnet, weil ein Vergleich sonst die Hälfte dessen verschweigt, was der Markt einem Suchenden zeigt.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalter beziehungsweise berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, beaufsichtigt durch die Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, beaufsichtigt durch die Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle sagt mehr über die Struktur des Marktes als über die einzelnen Marken. Die beiden bewilligten Veranstalter unterscheiden sich nicht in der Art ihrer Bewilligung, sondern in ihrem Gebiet: Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für die acht Marken ohne Bewilligung steht in der zweiten Spalte dasselbe, und das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis: Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung, und eine schweizerische können sie nicht haben.
Der praktische Ertrag dieser Spalte liegt nicht in der Marke, sondern im Wohnort. Ein Konto lässt sich nur im Gebiet des jeweiligen Veranstalters eröffnen. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Anbietern ist damit für die meisten Spielenden keine Wahl.
Grundlagen: wie ein Neukundenangebot in der Schweiz überhaupt funktioniert
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und stehen unter dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist — nicht von der ESBK, die ausschliesslich für Casinos zuständig ist. Wer «Lizenz» sagt, meint in rechtlichen Zusammenhängen eine Bewilligung: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel, und eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Netto-Erträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Diese Grundlage erklärt, weshalb eine Schweizer Seite über Neukundenboni zwangsläufig anders aussieht als eine deutsche. Es gibt keinen dritten Anbieter, der mit einem Bonus um Kunden wirbt. Es gibt keinen Preiskampf um Neukunden. Es gibt zwei Veranstalter, ein geschlossenes Sportangebot und ein Zustimmungserfordernis für Gratisspielguthaben. Wer nach einem Vergleich mit zehn konkurrierenden Boni sucht, sucht etwas, das es hier nicht gibt.
Was Sporttip und Jouez Sport unterscheidet, wenn man den Bonus beiseitelässt
Unterhalb der Aktionsebene unterscheiden sich die beiden Veranstalter in Dingen, die den Alltag stärker prägen als jeder Bonus.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Auszahlungen sind zweimal innerhalb von 365 Tagen kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Das ist dieselbe Grössenordnung wie bei Swisslos, mit einem Unterschied in der Begrenzung: Swisslos deckelt den Kauf über den Saldo, die Loterie Romande über den Einzahlungszeitraum. Für einen regelmässigen Spieler ist die zweite Variante die engere.
Gestaffelt sind auch die Auszahlungen. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; höhere Gewinne gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto für die Gutschrift im Wallet. Beide Verfahren sind für den typischen Wettenden schnell genug, dass die Wartezeit kein Kriterium ist; ab den grösseren Beträgen wird sie es.
Ein Konto eröffnen: Alter, Wohnsitz, Ausweisprüfung
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Ausweisprüfung ist der Punkt, an dem die Erwartung an einen anonymen Bonus platzt. Ein Konto in der Schweiz existiert nur mit verifizierter Identität, und die Identität entscheidet zugleich über die Zulassung. Wer im Ausland wohnt, kann kein Konto bei einem der beiden Veranstalter eröffnen — unabhängig davon, welche Zahlungsmittel er benutzt.
Rechtslage: was eine Bewilligung deckt und was eine ausländische Aktion nicht ist
Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat hier keine Wirkung. Das ist keine Frage der Auslegung, sondern eine gesetzliche Anordnung, und sie hat Folgen für den, der bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt.

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle von Schweizer Seite.
Die Aufsicht führt deshalb eine Sperrliste: Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als auf der Liste stehend nennt. Wer eine solche Adresse aufruft, merkt davon nichts: Die Sperre trifft die Domain, nicht die Marke.
Auch der Zahlungsweg schützt niemanden. In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren. Wer solche Zahlungen nicht selbst unterbindet, dem wird die Überweisung nicht abgenommen.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die zugelassene Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa veröffentlicht die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, deren Fassung vom 10. September 2026 gilt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt.
Wetten sind ausschliesslich auf Sportereignisse möglich. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Beim Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt diese Einhegung: Es gibt keine von Schweizer Seite geprüfte Liste der Wettarten, und damit auch keine Kontrolle darüber, was neben dem Sport noch angeboten wird.
Was eine ausländische Marke rechtlich nicht ist
Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung werden hier nicht als rechtmässige Anbieter bezeichnet, und keine von ihnen ist mit den zwei bewilligten Veranstaltern auf eine Stufe zu stellen. Sie sind auch nicht mit dem Schweizer Register der gesperrten Spielenden verbunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie. Was sie anbieten, regeln sie selbst; ein Spielender hat keine Stelle, an die er sich wenden kann, wenn eine Auszahlung ausbleibt.
Auf der anderen Seite hat die Zulassung ihren Preis. Ein bewilligter Veranstalter hat nur eine begrenzte Zahl von Sportarten und Wettarten, verlangt Wohnsitz im Gebiet, prüft jeden Ausweis, führt kein anonymes Konto und zahlt Auszahlungen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Diese Bedingungen sind der Grund, weshalb es hierzulande keine grossen Neukundenboni gibt, und sie sind derselbe Grund, weshalb es hierzulande keine Einziehung von Einsätzen gibt.
Verantwortungsvolles Spielen: eine Verlustlimite ist kein Bonus, sie ist eine Grenze
Ein Willkommensbonus ist kein Schutz. Er ersetzt keine Limite, keine Pause und keine Sperre, und er ist auch kein Ausgleich für einen Verlust. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält, hat CHF 10 gewonnen, wenn er es verspielt, und danach nichts mehr. Die Limite, die ihn vor dem nächsten Schritt bewahrt, ist eine andere Einrichtung.
Bei Swisslos ist die Verlustlimite nicht freiwillig, sondern Voraussetzung: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Staffelung ist der wirksamste Mechanismus, den der Schweizer Markt zu bieten hat, und sie ist nur so wirksam, wie sie konsequent bleibt. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste festzulegen. Eine Senkung wirkt auf der Stelle, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Die zusätzlichen zwei Tage sind der Zeitraum, in dem ein Spielender eine impulsive Entscheidung rückgängig machen kann.
Die tiefste Limite des Marktes gehört dem jüngsten Publikum. Wer unter 21 Jahren ist, kann bei Sporttip maximal CHF 1’000 über 30 Tage verlieren — rund CHF 33 pro Tag. Wer 21 ist, darf bis CHF 9’999. Dieselbe Spielweise, zwei völlig verschiedene Rahmen. Die Altersstaffelung ist die einzige Stelle im Schweizer System, an der eine strenge Vorgabe des Veranstalters lediglich ausgebaut wird.
Ein weiterer Mechanismus liegt in den festen Fristen. Eine freiwillige Spielsperre bei Swisslos lässt sich für 1 bis 180 Tage setzen, produktbezogen, und wird vor Ablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre betrifft übermässig verschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren; aufgehoben werden kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die Wirkung solcher Regeln hängt an der Stelle, an der sie durchgesetzt werden. Bei den Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl betrifft die Verkaufsstellen, nicht das Onlinekonto mit Ausweisprüfung, und sie ist der deutlichste Hinweis darauf, dass eine Kontrolle nur so gut ist wie die Person, die sie ausübt. Der Schutz liegt online in der Verifikation und in den selbst gesetzten Limiten, nicht in der Annahme, jemand anderes werde schon aufpassen.
Auch ein Bonus ändert nichts an der Rechnung. Die Marge des Veranstalters steckt in jeder Quote und wird von keinem Bonus berührt: Ein Bonus verschiebt einen einzelnen Betrag, die Marge wirkt auf jeden einzelnen Einsatz. Wer das nicht auseinanderhält, hält einen Vorteil für eine Verbesserung der Gewinnchancen — und das ist der teuerste Irrtum auf dieser Seite.
Wann eine Pause die richtige Antwort ist
Wer die Limite zweimal in Folge hinaufsetzt, hat ein Signal vor sich, das keine Aktion behebt. Die Erhöhung nach 72 Stunden ist genau deshalb so konstruiert: Sie verhindert eine Reaktion im Augenblick. Wer eine Sportwette finanziert, weil ein Guthaben aus einer Promotion darauf wartet, sollte die Zahl im Wallet gegen die Verlustlimite halten. Ist der nächste Einsatz nur möglich, weil der Kontostand es noch zulässt, ist die Limite zu hoch angesetzt.
Für Steuerfragen gilt: Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt auf den Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis behandelt sie je nach Kanton anders, im Kanton Thurgau etwa als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge dieser Bewertungen beginnt mit den zwei bewilligten Veranstaltern und nennt danach die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen werden nach denselben Kriterien beschrieben. Ein Anbieter aus der ersten Gruppe wird nie mit einem aus der zweiten gleichgestellt.
Swisslos Sporttip: die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen. Sie hat ihren Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Onlinekonto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Der Kombiboost ist das eigentliche Neukundenangebot. Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Bei den Einsätzen gilt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Nachkommastellen sind für den Wettenden selten von Bedeutung, die zweite Rundung auf 5 Rappen schon eher: Bei häufig wiederholten kleinen Wetten ist sie ein systematischer Abzug am Rand.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Verzicht auf die Teilauszahlung ist der schwerwiegendere Punkt: Wer eine Kombination mit einem offenen Bein halten will, kann nur alles oder nichts.
Ein ausländischer Kunde kommt hier nicht zum Zug. Die Ausweisprüfung, die auf Adressdatenbanken zurückgreift, und der Wohnsitzerfordernis schliessen jeden aus, der nicht im Gebiet wohnt. Wer in der Westschweiz wohnt, hat bei Sporttip kein Konto zur Verfügung und ist auf die Loterie Romande angewiesen.
Wer im Vertragsgebiet wohnt und klein spielt, findet bei Swisslos das verlässlichste Umfeld des Schweizer Marktes: Mindesteinsatz CHF 1, Auszahlung auf das eigene Konto, Verlustlimiten von der ersten Wette an. Der Kombiboost ist demgegenüber ein Angebot für Aktivität, nicht für Sicherheit.
Loterie Romande Jouez Sport: die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung. Sie veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter der Aufsicht der Gespa.
Ihre Neukundenaktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Bei den Zahlungen erlaubt die Loterie Romande Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der Wortlaut dieser Bedingungen enthält die härteste Kante des Angebots. «Nicht auszahlbar» heisst: Der Vorteil existiert nur innerhalb des Spielerkontos. Wer CHF 10 bekommt und die 30 Tage verstreichen lässt, hat nichts. Wer das Guthaben in einen Gewinn verwandelt und den Gewinn per IBAN abzieht, hat die Aktion genutzt. Dazwischen gibt es keinen Zwischenweg.
Die Westschweizer Aktion ist damit ein gutes Beispiel dafür, was eine Schweizer Promotion leisten kann und was nicht. Sie erreicht die Stadionbesucher einer einzigen Liga, in einer begrenzten Zahl von Stücken, mit einem Guthaben, das im Spielerkonto bleiben muss. Wer über die Grenze nach Frankreich schaut und dort dreistellige Startguthaben sieht, vergleicht zwei verschiedene Rechtsordnungen. Das Guthaben ist im Ausland grösser, weil dort keine Aufsicht vorher zustimmen muss.
Ein Westschweizer Spielender bekommt bei der Loterie Romande das, was er schweizweit nirgends sonst bekommt: eine bewilligte Plattform. Wer aber einen Willkommensbonus zum Hauptgrund für die Kontowahl macht, wird bei keiner der beiden Veranstalterinnen fündig.
Bahigo: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da Sportwetten hierzulande ausschliesslich über Swisslos und die Loterie Romande abgewickelt werden dürfen, hat eine im Ausland berichtete Lizenz keine rechtliche Wirkung. Die Marke untersteht nicht dem Schweizer Register der gesperrten Spielenden; auch besteht für Spielende kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann Domains auf die Sperrliste setzen und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockieren lassen.
Was ein Spielender dort an Aktionsbedingungen findet, ist kein Schweizer Neukundenbonus im Sinne dieses Marktes. Wer bei Bahigo ein Konto eröffnet und später eine Auszahlung nicht erhält, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann. Das ist der Preis, den die Marke nicht ausweist.
Betovo: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Betovo operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da das Sportwettenangebot in der Schweiz exklusiv Swisslos und der Loterie Romande zusteht, sind ausländische Lizenzen bedeutungslos. Weder erfolgt eine Verknüpfung mit dem nationalen Register für Spielsperren, noch gibt es einen Schweizer Rechtsweg. Schweizer Internetanbieter blockieren den Zugriff auf diese Domain regelmässig auf Basis der Gespa-Sperrliste.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet keine Schweizer Liste darüber, welche Wettarten angeboten werden. Wer dort spielt, überlässt diese Entscheidungen dem Anbieter und seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wettigo: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo operiert ohne Schweizer Konzession. Da Sportwetten in der Schweiz exklusiv über Swisslos und die Loterie Romande laufen, ist jede ausländische Lizenz rechtlich wirkungslos. Spielende finden hier weder den Schutz durch das nationale Register für gesperrte Personen noch einen direkten Rechtsweg in der Schweiz. Der Zugriff auf diese Webseite wird von Schweizer Providern aufgrund der Sperrliste der Gespa via DNS unterbunden.
Der Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter zeigt sich weniger im Wettprogramm als in der Verfügbarkeit von Schutzmechanismen. Verlustlimiten über einen schweizweiten Registereintrag sind an eine Bewilligung geknüpft.
Sportuna: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna besitzt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Da der hiesige Sportwettenmarkt auf Swisslos und die Loterie Romande begrenzt ist, fehlt ausländischen Lizenzen die rechtliche Basis. Es besteht weder ein Anschluss an das nationale Sperrregister für Spielende noch eine Möglichkeit, Schweizer Rechtswege zu nutzen.
Wirtschaftlich trägt ein Spielender bei einer solchen Marke das Risiko einer Firma, deren Sitz und Aufsicht ausserhalb der Schweiz liegen. Das ist keine Frage der Seriosität im Einzelfall, sondern der Zuständigkeit.
Betscore: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Betscore hat keine Schweizer Zulassung. Da Sportwetten hierzulande allein Swisslos und der Loterie Romande obliegen, ist eine ausländische Lizenz ohne Belang. Weder ist eine Einbindung in das nationale Sperrregister gegeben, noch steht der Schweizer Rechtsweg offen. Die Gespa-Sperrliste bildet zudem die Grundlage, damit Schweizer Internetanbieter den Zugriff technisch filtern können.
Wer hier ein Konto hält und zugleich bei einem Schweizer Veranstalter spielt, hat zwei getrennte Konten mit getrennten Schutzsystemen. Die Limiten, die bei Sporttip verpflichtend sind, wirken dort nicht.
MrXbet: Marke ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet bietet seine Dienste ohne Schweizer Bewilligung an. Da Sportwetten in der Schweiz nur über Swisslos und die Loterie Romande laufen, haben ausländische Lizenzen hier keine rechtliche Relevanz. Schweizer Behörden und Schutzeinrichtungen, wie das Sperrregister, greifen hier nicht ein. Auch für dieses Angebot gilt der DNS-Zugriffsschutz der Schweizer Telekom-Unternehmen gemäss der Gespa-Liste.
Für einen Spielenden, der auf der Suche nach einer grossen Willkommenssumme ist, ist eine solche Marke genau die Adresse, an die die Werbung führt. Der Betrag ist dort grösser als bei den bewilligten Veranstaltern, und der Grund dafür ist der fehlende Schweizer Rechtsrahmen.
Playzilla: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da Sportwetten in der Schweiz ausschliesslich Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten sind, haben ausländische Lizenzen keine rechtliche Kraft. Weder besteht ein Anschluss an das nationale Sperrregister für Spielende, noch ist ein Schweizer Rechtsweg möglich. Schweizer Provider sperren den Zugriff auf diese Webseite auf Anordnung der Gespa.
Der Name einer solchen Marke sagt nichts über die Aufsicht aus, unter der sie steht. Der entscheidende Punkt bleibt der Sitz der Firma und die Behörde, die ihre Geschäfte prüft.
Rainbet: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet verfügt über keine Schweizer Erlaubnis. Da Sportwetten ausschliesslich bei Swisslos oder der Loterie Romande zulässig sind, greifen ausländische Lizenzen in der Schweiz nicht. Das nationale Register gesperrter Spielender findet hier keine Anwendung und Schweizer Rechtsmittel sind nicht durchsetzbar. Auch hier erfolgt der Zugriffsschutz durch DNS-Filter der Schweizer Provider basierend auf der Gespa-Liste.
Für Schweizer Spielende bleibt am Ende eine einfache Zuordnung: zwei Veranstalter mit Bewilligung, in getrennten Gebieten, und acht Marken ohne jede Schweizer Zuständigkeit. Die Wahl ist damit eine Wahl zwischen Schutz und Angebotsbreite, nicht zwischen zwei vergleichbaren Produkten.
Was der Kombiboost einem Einsatz von CHF 10 tatsächlich bringt
Die Erhöhung durch den Kombiboost lässt sich rechnen, wenn man die Bedingungen beim Wort nimmt: vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, Bonus von 5 % auf den Nettogewinn. Ein Beispiel mit vier willkürlich gewählten Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10 zeigt die Grössenordnung. Diese Quoten sind eine Rechnung, kein Angebot.
Die vier Quoten multiplizieren sich zu einer Kombinationsquote von 9’792. Der Gewinn aus diesem Einsatz beträgt CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92. Der Bonus von 5 % auf diesen Nettogewinn beträgt CHF 4.40, sodass die Erhöhung den Gewinn auf CHF 102.32 hebt. Über 10 % der Gesamtquote stammt also nicht aus einer besseren Quote, sondern aus der Regel; der Anteil ist genau die Hälfte des Nettogewinns im Verhältnis zum Einsatz.
Dieselbe Rechnung bei einer höheren Zahl von Voraussagen zeigt die Bandbreite, in der sich das Angebot bewegt. Mit sieben Voraussagen und 20 % Bonus, bei einem Einsatz von CHF 10 und Quoten, die zusammen eine Kombinationsquote von 16.00 ergeben, liegt der Gewinn bei CHF 160.00, der Nettogewinn bei CHF 150.00 und der Bonus bei CHF 30.00, was den Gewinn auf CHF 190.00 hebt. Die Erhöhung wächst also mit dem Risiko: Je mehr Beine zu überstehen sind, desto mehr zahlt die Aktion aus — und desto seltener wird sie fällig.
Mit zehn Voraussagen und 40 % Bonus beträgt der Gewinn bei CHF 10 Einsatz und einer Gesamtquote von 20.00 CHF 200.00, der Nettogewinn CHF 190.00, der Bonus CHF 76.00 und der erhöhte Gewinn CHF 276.00. Der Bonus ersetzt in diesem Fall mehr als einen Drittel des Nettogewinns. Bei fünfzehn Voraussagen und 100 % Bonus verdoppelt sich der Nettogewinn; eine Kombination aus fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 hat aber rechnerisch eine Gesamtquote von mindestens 437, und wer sie gewinnt, hat einen unwahrscheinlichen Ausgang getroffen, nicht einen besonders guten.
Der Vergleich der vier Stufen zeigt den Charakter des Angebots. Bei vier Voraussagen ist die Erhöhung bescheiden und die Kombination überschaubar. Bei sieben und zehn wird sie spürbar, während die Zahl der zu gewinnenden Begegnungen steigt. Bei fünfzehn ist der Prozentsatz am grössten und die Aussicht am kleinsten. Der Kombiboost belohnt nicht die beste Auswahl, sondern die grösste.
Wer die Erhöhung mitnehmen will, muss weiterhin beachten, dass sie in Einsatz und Gewinnhöhe limitiert ist und dass Swisslos die Limiten jederzeit anpassen kann. Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Die 100 % auf der höchsten Stufe sind deshalb eine Zahl mit Bedingungen, nicht ein Versprechen.
Häufige Fragen zum Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten
Gibt es in der Schweiz überhaupt einen Neukundenbonus für Sportwetten?
Gratisguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa, und die erteilte sie 2025 in 24 Fällen an die Loterie Romande und in 8 an Swisslos. Es gibt also Aktionen, aber keine Startguthaben mit dreistelligen Beträgen. Ein regulärer Bonus ist der Kombiboost von Sporttip.
Welche Aktionen bieten Swisslos und die Loterie Romande an?
Swisslos bietet den Kombiboost, der ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 den Nettogewinn um 5 % erhöht und bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen steigt, dazu Quoten- und Profitboosts. Die Loterie Romande führte «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 nicht auszahlbarem Spielguthaben an sieben Aktionstagen.
Warum locken ausländische Seiten mit hohen Bonusbeträgen, und was fehlt dort?
Ein ausländischer Anbieter braucht keine Zustimmung einer Schweizer Aufsicht und kann deshalb grössere Summen auslosen. Dafür fehlt der Schweizer Rechtsweg, die Verbindung zum Sperrregister fehlt, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip?
Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Erhöhung sind limitiert, ein Cash-Out lässt ihn verfallen.
Was ist die Marge eines Buchmachers, und warum ändert ein Bonus daran wenig?
Die Marge ist der Teil jedes Einsatzes, der beim Veranstalter bleibt. Sie steckt in jeder Quote und wirkt auf jeden Einsatz, während ein Bonus einen einzelnen Betrag verschiebt. Der Kombiboost erhöht also den Gewinn einer gewonnenen Wette und senkt die Marge der nächsten nicht.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz kann ein Konto eröffnet werden?
Sporttip und Jouez Sport stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Ein Onlinekonto gibt es nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters, mit Ausweisprüfung und ohne bestehende Spielsperre.
Bonus – zahlungenwettench
Inhalt erstellt vom Team «zahlungenwettench»
