Rechtslage
Auch ein kleiner Einsatz untersteht dem Geldspielgesetz (BGS), das seit 1. Januar 2019 gilt. Die Gespa achtet darauf, dass nur zugelassene Veranstalterinnen Sportwetten anbieten.
Eingeordnet werden hier die Fragen nach Legalität, seriösen Merkmalen und Gewinnsteuer sowie Suchbegriffe wie «ohne Anmeldung» oder «mit deutscher Lizenz» und «ohne Limit». Eine Zulassung im Ausland ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht.
Strafe droht der wettenden Person bei Anbietern ohne Bewilligung nicht, doch fehlen dort Spielsperre und Schweizer Aufsicht. Bei Gewinnen der Schweizer Veranstalterinnen liegt die Freigrenze beim Bund bei CHF 1’071’000 pro Gewinn; kantonal gilt je nach Kanton Eigenes.
